Kooperation der Regulierungsbehörden auf europäischer Ebene

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Transkript:

Informationsveranstaltung Kooperation der Regulierungsbehörden auf europäischer Ebene Edith Hofer 2 29. Juli 2009

Struktur von ACER Verwaltungsrat ( Administrative Board ) 9 Mitglieder (5 vom Rat, je 2 von Kommission und Europäischem Parlament) Administrative Aufgaben, z.b. Budget, förmliche Ernennung der Mitglieder der anderen Organe, etc. Regulierungsrat ( Board of Regulators ) je 1 ranghoher Vertreter der Regulierungsbehörde (+ Stellvertreter) pro Mitgliedstaat + 1 Vertreter der Kommission 1 Mitgliedstaat = 1 Stimme Regulatorische Aufgaben Direktor vom Verwaltungsrat nach positiver Stellungnahme des Regulierungsrates ernannt Leiter der Agentur Akte des Direktors bedürfen der vorherigen (positiven) Stellungnahme des Regulierungsrates Beschwerdeausschuss ( Board of Appeal ) 6 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder 3

Aufgaben von ACER Vorlage von nicht bindenden Rahmenleitlinien ( Framework Guidelines") an die Kommission Als Grundlage für die Netzkodizes Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen, die an die Übertragungs-/ Fernleitungsnetzbetreiber gerichtet sind, z.b. Überwachung und Monitoring des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber (Strom) bzw. Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOs) Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen, die an die Regulierungsbehörden gerichtet sind, z.b. Koordinierung der Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden (NRAs) Peer review von Entscheidungen der NRAs 4

Aufgaben von ACER Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen, die an das Europäische Parlament, den Rat oder die Kommission gerichtet sind Zu allen Fragen im Zusammenhang mit ihren Aufgaben Einzelfallentscheidungen, z.b. Ausnahmegenehmigungen für Pipelines/ Interkonnektoren Netzzugang zu grenzüberschreitenden Infrastrukturen 5

Was sind Framework Guidelines? Was sind Netzkodizes? Framework Guidelines (FGL) Netzkodizes Keine klaren Definitionen im 3. Paket Folgen den von der Kommission gesetzten Prioritäten Unverbindlich Vorgabe präziser und objektiver Grundsätze für die Netzkodizes Müssen zur Nichtdiskriminierung, zu einem echten Wettbewerb und zum effektiven Funktionieren des Marktes beitragen Können via Komitologie verbindlich gemacht werden Netzkodex muss der FGL entsprechen Rahmenbedingungen für den konkreten und transparenten Zugang zu grenzüberschreitenden Netzen schaffen; eine abgestimmte und zukunftsorientierte Planung zu ermöglichen; erlauben für nationale Netzkodizes bzw. regionale Spezifikas 6

In welchen Bereichen soll es Netzkodizes geben? a) Netzsicherheit und zuverlässigkeit b) Netzanschluss c) Netzzugang Dritter d) Datenaustausch und die Abrechnung e) Interoperabilität f) Verfahren bei Notfällen g) Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement h) Handel in Bezug auf Netzzugangsdienste und Ausgleichsenergie i) Transparenz j) Ausgleichsenergie k) Harmonisierte Übertragungs-/Fernleitungsentgeltstrukturen (im Strom einschließlich ITC-Regelung und locational signals ) l) Energieeffizienz im Strom-/Gasnetz 7

Prozess zum Erlass von Netzkodizes EK definiert Prioritäten für Netzkodizes 6 Monate ACER bereitet Framework Guidelines vor EK fordert ACER zur Vorlage von Framework Guidelines auf EK fordert ENTSOs zur Vorlage von Netzkodizes auf 12 Monate ENTSOs bereiten Netzkodizes vor ENTSOs übermitteln Netzkodizes an ACER 3 Monate ACER prüft Netzkodizes KOMITOLOGIE ACER übermittelt Netzkodizes an EK und empfiehlt Erlassung via Komitologie 8

Involvierung der Marktteilnehmer von großer Bedeutung Zentral: öffentliche Konsultationen Durch ERGEG während der Interimsphase zu den Vorbereitungsarbeiten Durch die Agentur zu den Framework Guidelines Dauer: Minimum 2 Monate Zusätzliche Mittel: Call for Evidence für neue Themen Workshops mit betroffenen Marktteilnehmern Öffentliche Anhörungen Ad hoc expert groups 9

Pilotprojekte Strom: Regeln für den Netzanschluss Netzkodex der ENTSOs: Anschluss von Windkraftwerken Gas: Regeln für die Kapazitätszuweisung und Engpassmanagement Aufgrund der Diskussionen beim Florenz bzw. Madrid Forum 10

Schlussfolgerungen ERGEG will Interimsphase aktiv nützen, um Fortschritte für den Energiebinnenmarkt zu erzielen ERGEG will für möglichst viele Bereiche den Input für die Framework Guidelines in der Interimsphase fertig stellen Unterstützung durch die Kommission, die ENTSOs und alle Marktteilnehmer notwendig Erste Entwürfe der Framework Guidelines und Netzkodizes in Interimsphase wünschenswert Prozess soll aufgrund der Erfahrungen in der Interimsphase überarbeitet werden 11

Weitere Informationen Ansprechperson Edith Hofer Tel: +43 664 966 72 41 Tel: +32 484 79 21 37 edith.hofer@e-control.at Web-Adresse www.e-control.at www.energy-regulators.eu 12

13 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!