Exzellenzinitiative. 3. Förderlinie Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung. Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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Transkript:

Exzellenzinitiative 3. Förderlinie Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung Häufig gestellte Fragen (FAQs) Stand: 12.9.2006 Frage Antwort 1. Fragen zu den Förderbedingungen: Was kann man in der 3. Förderlinie alles beantragen? Die 3. Förderlinie hat zum Ziel, die universitäre Spitzenforschung in Deutschland auszubauen und international konkurrenzfähiger zu machen. Gegenstand der Förderung können daher alle Maßnahmen sein, welche die Universitäten in die Lage versetzen, ihre international herausragenden Bereiche nachhaltig weiterzuentwickeln und zu ergänzen und sich als Institution im internationalen Wettbewerb in der Spitzengruppe zu etablieren. Die beantragten Maßnahmen können sich auf die Universität als Ganze oder auf einzelne Fachbereiche beziehen. Wichtig ist ein kohärentes Gesamtkonzept. Können in der 3. Förderlinie nur Forschungsprojekte gefördert werden? Nein. Gefördert werden kann ein Bündel unterschiedlicher, zu einem Gesamtkonzept integrierter Instrumente. Die Förderung kann sich auch auf neue organisatorische Einheiten beziehen, mit denen innovative Formen der Forschungsförderung installiert werden sollen. Kann man auch Mittel für die Lehre beantragen? Mittel für die grundständige Lehre können nicht beantragt werden, da das Gesamtprogramm grundsätzlich forschungsbezogen ist. Teil eines Konzepts zur Förderung der universitären Spitzenforschung können aber innovative Instrumente zur Nachwuchsförderung auf allen Stufen der Ausbildung und Karriere sein. Können sich mehrere Universitäten für einen Antrag zusammentun? Nein. Anträge in der 3. Förderlinie können nur von einzelnen Universitäten gestellt werden. Allerdings sind für einzelne Komponenten des Gesamtkonzepts Kooperationen mit anderen Universitäten und Institutionen möglich. Die antragstellende Universität muss jedoch eindeutig als hauptverantwortlich erkennbar sein.

Müssen alle Kooperationspartner aus dem gleichen Sitzland kommen? Nein. Je nach Art der Kooperation kann die Antrag stellende Universität auch Partnerinstitutionen in anderen Bundesländern oder im Ausland einbinden. Sie bleibt aber alleinige Antragstellerin. Können Mittel für Partnereinrichtungen im Ausland oder für beteiligte Unternehmen beantragt werden? Nein. Es wird erwartet, dass die ausländischen Partner ihren Anteil selbst finanzieren. Kooperierende Unternehmen müssen ihre Anteile ebenfalls selbst finanzieren. Gibt es eine Obergrenze für die Fördersumme eines Zukunftskonzeptes? Auf die Förderung von Zukunftskonzepten entfallen durchschnittlich Mittel von 21 Mio. Euro jährlich pro Universität, einschließlich der Graduiertenschulen und Exzellenzcluster. Sofern mehrere Graduiertenschulen und Exzellenzcluster beantragt werden, kann das Antragsvolumen insgesamt auch deutlich über diesem Durchschnittswert liegen. Eine Obergrenze ist nicht festgelegt. Die konkrete Bewilligungssumme ergibt sich in einer Gesamtschau der Entscheidungen in allen drei Förderlinien. Inwiefern müssen die in der 3. Förderlinie beantragten Maßnahmen "projektbezogen" sein? Bei den Fördermitteln handelt es sich nicht um eine pauschale Zuwendung. Vielmehr können nur konkrete Maßnahmen mit definierten Zielen und einer Kostenplanung gefördert werden. Können im Rahmen der 3. Förderlinie auch schwächere Bereiche gestärkt werden? Ziel der Förderung ist der Ausbau universitärer Spitzenforschung. Dieses Ziel wird nur dann innerhalb von fünf Jahren zu erreichen sein, wenn die geförderten Projekte auf vorhandenen, besonders leistungsfähigen Kernen aufbauen. Diese Bereiche können im Rahmen der Förderung zu neuen, profilbildenden Schwerpunkten ausgebaut werden. Können in der 3. Förderlinie auch zusätzliche Mittel zur Erweiterung oder Verstärkung von Projekten beantragt werden, die schon in der 1. bzw. 2. Förderlinie gefördert werden? Grundsätzlich ja. In diesem Fall muss im Antrag jedoch besonders begründet werden, dass die zusätzlich beantragten Maßnahmen nicht bloß eine additive Vermehrung, sondern etwas qualitativ Anderes darstellen und deutlich über die Förderung in den anderen Förderlinien hinausreichen. Kann man auch kleinere Forschungsprojekte in der 3. Förderlinie beantragen? Jede Universität kann in der 3. Förderlinie grundsätzlich nur ein Gesamtkonzept einreichen. Der Aufbau neuer Forschungsschwerpunkte kann jedoch Teil dieses Gesamtkonzepts sein. Muss die Universität eine Anschlussfinanzierung für beantragte Professuren sichergestellt haben? Wenn Mitteln für Professuren beantragt werden, so wird erwartet, dass die Universität im Sinne der Nachhaltigkeit die Planungen für die Zeit nach Auslaufen der Förderung darlegt.

2. Fragen zum Auswahlverfahren Wie verbindlich sind die in der Ausschreibung veröffentlichten Fristen? Es handelt sich dabei um Ausschlussfristen. Wie verbindlich sind die Absichtserklärungen? Können Antragsskizzen von den Absichtserklärungen abweichen? Die Universitäten sind nicht an die Absichtserklärungen gebunden. Sie können in den Antragsskizzen davon abweichen bzw. auch dann eine Antragsskizze einreichen, wenn sie keine Absichtserklärung abgegeben haben. Die Absichtserklärungen dienen allein dazu, die administrative Vorbereitung des Verfahrens angesichts des engen Zeitplans zu erleichtern, und sind den Gutachtern nicht bekannt. Müssen die Anträge über das Sitzland an die DFG geschickt werden? Ja, mindestens ein Exemplar muss über das Sitzland an die DFG verschickt werden. Eine frühzeitige Absprache mit dem Sitzland empfiehlt sich deshalb. Die restlichen Antragsexemplare können direkt bei der DFG eingereicht werden.. In welcher Sprache sollen die Antragsskizzen und Anträge eingereicht werden? Antragsskizzen und Anträge müssen in allen drei Förderlinien in englischer Sprache gestellt werden. Darüber hinaus kann zusätzlich eine deutsche Version eingereicht werden, wobei die Seitenangaben mit der englischen Version übereinstimmen müssen. Wie detailliert sollen die Antragsskizzen sein? Die Antragsskizzen sollten auf maximal 25 Seiten die wesentlichen Merkmale möglichst präzise zusammenfassen und herausstellen, mit welchen Maßnahmen die Universität die Spitzenforschung und -Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses voranbringen möchte. Wie können in der Antragsskizze die Nachweise der Exzellenz dargestellt werden? Die Universitäten sollten diejenigen Belege für vorhandene Forschungsexzellenz auswählen, die sie für zentral erachten. Es ist möglich, sie tabellarisch aufzuführen. Wozu dienen die Eckdaten im Anhang der Antragsskizze? Die Eckdaten sollen über Größenordnung und Leistungskennzahlen der Universität informieren und die Auswahl im Vergleich unterstützen. Es sollten immer der jüngste verfügbare Stand und eine eindeutige Definition der Daten angegeben werden. Soll in den Antragsskizzen ein genauer Kostenplan der geplanten Maßnahmen angegeben werden? Nein. In den Antragsskizzen sollte jedoch angegeben werden, in welcher Größenordnung jährlich Mittel für die verschiedenen Maßnahmen vorgesehen sind. Es sollten dabei ausschließlich die für die zweite Ausschreibungsrunde überarbeiteten Formulare verwendet werden.

Werden die Antragsskizzen durch Gutachtergruppen bewertet? In der dritten Förderlinie wird die Strategiekommission eine Auswahl der Antragsskizzen vorbereiten. Dabei wird sie gegebenenfalls externe Expertise einholen. Die Auswahl für alle drei Förderlinien trifft die Gemeinsame Kommission. Wenn eine Universität in der ersten Ausschreibungsrunde nicht zur Antragstellung aufgefordert wird, kann sie dann eine überarbeitete Fassung der Antragsskizze für die zweite Bewilligungsrunde einreichen? Ja. Die Ausschreibung für die zweite Runde ist für alle Universitäten offen. Kann eine Universität auch dann an der zweiten Ausschreibungsrunde teilnehmen, wenn sie zwar positiv begutachtet wurde, der Bewilligungsausschuss jedoch keine Förderung beschließt? Die Gemeinsame Kommission entscheidet im Januar 2007 darüber, ob Anträge, die in der ersten Ausschreibungsrunde begutachtet wurden, aber keine Förderung erhalten, im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde in Konkurrenz mit den neu eingereichten Antragsskizzen erneut berücksichtigt werden. Gibt es jedes Jahr von neuem die Möglichkeit zur Einreichung von Antragsskizzen? Nein. Nach Abschluss der zweiten Bewilligungsrunde im Jahr 2007 werden für den Rest der zunächst fünfjährigen Laufzeit des Programms voraussichtlich keine weiteren Antragsskizzen entgegengenommen. Wann sind die Abgabetermine für die 2. Bewilligungsrunde? In der zweiten Bewilligungsrunde gelten folgende Termine: Ausschreibung: 10. April 2006 Eingang der Absichtserklärung: bis 09.06.2006 Eingang der Antragsskizzen: bis 15.09.2006 Eingang der Anträge: bis 13.04.2007 Wie lange dauern die Förderperioden in den beiden Bewilligungsrunden? Wie viele Förderperioden sind möglich? In beiden Bewilligungsrunden umfasst die Förderperiode volle 5 Jahre. Bund und Länder beraten im Jahr 2009 über eine Fortsetzung des Programms.

Unterscheiden sich die beiden Ausschreibungsrunden hinsichtlich ihres Umfangs? Beide Ausschreibungsrunden der Exzellenzinitiative sind finanziell von ungefähr gleichem Umfang. Wird ein Antrag in der 3. Förderlinie auch dann begutachtet, wenn die Anträge der betreffenden Universität in der 1. und 2. Förderlinie ein negatives Begutachtungsergebnis erzielt und sie deshalb die Förderbedingungen nicht erfüllt? Wegen der engen Zeitpläne werden die Begutachtungen in allen drei Förderlinien parallel durchgeführt. Ob eine Universität in den beiden ersten Förderlinien erfolgreich ist, wird deshalb bei der Begutachtung ihres Antrags in der 3. Förderlinie noch nicht bekannt sein. Inwieweit kann das Zukunftskonzept auf Anträge der 1. und 2. Förderlinie aufbauen, wenn noch nicht entschieden ist, ob diesen stattgegeben wird? Bei der Antragstellung des Zukunftskonzepts ist darauf zu achten, dass zum einen an vorhandene exzellente Forschungsbereiche angeknüpft wird, zum anderen aber auch dargelegt werden sollte, wie das Zukunftskonzept umgesetzt werden kann, falls nicht alle Anträge in der 1. und 2. Förderungslinie bewilligt werden. Nach welchen Bewertungsmaßstäben wird über die Anträge entschieden? Das Zukunftskonzept muss in sich kohärent sein und die damit verfolgten Ziele müssen geeignet erscheinen, den nachhaltigen Ausbau der Spitzenforschung, die Schärfung des universitären Profils und somit die internationale Sichtbarkeit der Universität deutlich zu erhöhen. Die beantragten Maßnahmen sollen einen qualitativen Sprung erzeugen, in einem angemessenen Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln stehen, ihr Erfolg nach fünf Jahren soll messbar, ihre Wirkung nachhaltig sein. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen auf belegbaren Erfolgen aufbauen. Die bisherigen Leistungen der Universität bilden die Grundlage für die Bewertung ihrer Planung. Zudem gelten die in der Anlage der BLK- Vereinbarung genannten Fördervoraussetzungen (siehe Leitfaden "Zukunftskonzepte").