Amtsblatt der Stadt Meiningen und der Gemeinden 10. Jahrgang 30.11.2014 Ausgabe Nr. 15/2014 Impressum Henneberg, Rippershausen, Stepfershausen und Untermaßfeld Herausgeber: Stadt Meiningen und die Gemeinden Henneberg, Rippershausen, Stepfershausen und Untermaßfeld Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Stadtverwaltung Meiningen, Büro des s, Herr Merseburger (Tel. 03693 454-146, E-Mail merseburger@stadtmeiningen.de). Das Amtsblatt erscheint mindestens monatlich. Auflagenhöhe: 13.100. Vertrieb und Zustellung per Hausbriefkasten an alle Haushalte der Stadt Meiningen und der Gemeinden Henneberg, Rippershausen, Stepfershausen und Untermaßfeld. Kostenloser Einzelbezug über die Stadt Meiningen, Schloßplatz 1, 98617 Meiningen. Druck: Resch-Druck GmbH, Klostergasse 2, 98617 Meiningen Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Stadt Meiningen Öffentliche Beschlüsse der 04. Sitzung des Stadtrates der Stadt Meiningen vom 04.11.2014: Beschluss-Nr.: 028/04/2014 BP-Nr. 21 Reusengasse/ Bleichgräben, 1. Änderung Der Bebauungsplan Nr. 21 Reusengasse / Bleichgräben wird entsprechend dem Umgriff in der Anlage geändert. (Anlage) Meiningen, den 05.11.2014 G i e s d e r ~ Siegel ~ Beschluss-Nr.: 029/04/2014 Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Utendorf und der Stadt Meiningen zur Übertragung der Aufgabe "Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen" auf die Stadt Meiningen Utendorf und der Stadt Meiningen zur Übertragung der Aufgabe "Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen" auf die Stadt Meiningen wird in vorliegender Form zugestimmt. (Anlage) Meiningen, den 05.11.2014 G i e s d e r ~ Siegel ~ Beschluss-Nr.: 030/04/2014 Umbenennung der Kasernenstraße in Bella- Aul-Straße und des Pulverrasenwegs in Synagogenweg Der Stadtrat beschließt die Umbenennung der Kasernenstraße in Bella-Aul-Straße und des Pulverrasenwegs in Synagogenweg. Meiningen, den 05.11.2014 G i e s d e r ~ Siegel ~ Dem als Anlage beigefügten Entwurf einer Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde
30.11.2014 Seite 2 Beschluss-Nr.: 031/04/2014 Wiederaufnahme des Prozesses zur Gründung einer Meiningen GmbH Bezug nehmend auf den Beschluss Nr. 362/43/2013 vom 02.04.2013 beauftragt der Stadtrat nunmehr die Verwaltung, die noch offenen Fragen, insbesondere - zur Anpassung an die fortgeschrittene Rechtslage, - zur Überprüfung des Finanzierungsmodells sowie - zur Überprüfung des Aufgabenzuschnitts der zu gründenden Meiningen-GmbH zeitnah mit der prozessbegleitenden Kanzlei zu klären. Meiningen, den 05.11.2014 G i e s d e r ~ Siegel ~ Öffentlicher Beschluss der 04. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten vom 15.10.2014: Bauantrag: hier: Beschluss-Nr.: 021/04/2014 Neubau Schuppen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen B-Plan Bauort: Am Pachtersgrund 8, 98617 Meiningen Flurstück Nr.: 713/16 Das Einvernehmen der Gemeinde gem. 36 BauGB wird zum Antrag auf Befreiung erteilt. Meiningen, den 16.10.2014 gez. Giesder gez. Dohl ~ Siegel ~ Stellv. Ausschussvorsitzende Vollzug des 55 a Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) Ausnahme von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte für die Veranstaltung der Advents- und Weihnachtsmärkte im Zuständigkeitsbereich der Stadt Meiningen Auf der Grundlage des 55 a Abs. 2 der GewO erlässt die Stadt Meiningen, als untere Gewerbebehörde gemäß 1 der Zuständigkeitsund Ermächtigungsverordnung auf dem Gebiet des Gewerberechts vom 09.01.1992 (GVBl. S. 45) in der derzeit geltenden Fassung, folgende Allgemeinverfügung 1. Für den Verkauf und Ausschank alkoholischer Getränke anlässlich der Advents- und Weihnachtsmärkte die in der Zeit vom 28. November bis 21. Dezember 2014 stattfinden, werden die Standinhaber/innen von der Erfordernis des Besitzes einer Reisegewerbekarte entbunden. 2. Diese Allgemeinverfügung gilt für die Adventsund Weihnachtsmärkte die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Meiningen durchgeführt werden. 3. Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Beendigung der oben stehenden Veranstaltungen. Meiningen, 30.10.2014 Allgemeinverfügung der Stadt Meiningen zur Umbenennung der Kasernenstraße in Bella- Aul-Straße in Meiningen gemäß dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Meiningen vom 04.11.2014, Beschluss Nummer: 030/04/2014 1. Die Stadt Meiningen verfügt gemäß 5 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert am 6. März 2013 (GVBl. S. 49), die Umbenennung der Kasernenstraße in Meiningen gemäß dem Beschluss des Stadtrates Meiningen der Stadt Meiningen vom 04.11.2014, Beschluss Nummer: 030/04/2014. Die Straße erhält den Namen Bella-Aul-Straße 2. Bisherige Hausnummernvergaben werden durch diese Allgemeinverfügung nicht berührt. 3. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
30.11.2014 Seite 3 Begründung: Die Benennung von Straßen macht historische Ereignisse sowie gesellschaftliche Zusammenhänge breiten Bevölkerungskreisen zugänglich und hilft, sie auf diese Weise im Gedächtnis zu bewahren. In Straßennamen drückt sich Stadtgeschichte aus. Mit der Umbenennung der Kasernenstraße würdigt der Stadtrat die Leistungen der Frauenrechtlerin Bella-Aul. Hinweise: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie zu einer Ummeldung im Bürgerbüro der Stadt Meiningen gesetzlich verpflichtet sind. Diese Ummeldung ist gebührenfrei. Eine Ummeldung durch die Stadt Meiningen wird erst mit der Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung vorgenommen. Über die Bestandskraft werden wir Sie rechtzeitig im Amtsblatt informieren. Vor Eintritt der Bestandskraft bleibt der Straßenname Kasernenstraße erhalten und eine Ummeldung kann nicht vorgenommen werden. Der Katasterplan zur Umbenennung kann während der Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Stadtverwaltung Meiningen, Hoch- und Tiefbauamt, Zimmer 37- Herr Dölle, Schloßplatz 5, Marstallgebäude), eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Meiningen, Schloßplatz 1, 98617 Meiningen einzulegen. Meiningen, den 30.11.2014 g e z. G iesder Allgemeinverfügung der Stadt Meiningen zur Umbenennung der Straße Pulverrasenweg in Synagogenweg in Meiningen gemäß dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Meiningen vom 04.11.2014, Beschluss Nummer: 030/04/2014 1. Die Stadt Meiningen verfügt gemäß 5 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert am 6. März 2013 (GVBl. S. 49), die Umbenennung der Straße Pulverrasenweg in Meiningen gemäß dem Beschluss des Stadtrates Meiningen der Stadt Meiningen vom 04.11.2014, Beschluss Nummer: 030/04/2014. Die Straße erhält den Namen Synagogenweg. 2. Nach Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung erfolgt die Neugliederung der Hausnummern dieses Straßenzuges. 3. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Begründung: Die Benennung von Straßen macht historische Ereignisse sowie gesellschaftliche Zusammenhänge breiten Bevölkerungskreisen zugänglich und hilft, sie auf diese Weise im Gedächtnis zu bewahren. In Straßennamen drückt sich Stadtgeschichte aus. Die Israelische Kultusgemeinde Meiningen weihte am 13./14. April 1883 die neue Synagoge am Pulverrasenweg/Ecke Mauergasse ein. In der Reichskristallnacht, vom 09. zum 10. November 1938 wurde die Synagoge verwüstet, ausgebrannt und später deren Trümmer beseitigt. Der heutige Pulverrasenweg trug in der Zeit des Bestehens der Synagoge den Namen Synagogenstraße. Nach 1945 wurde die Namensänderung des Pulverrasenweges nicht rückgängig gemacht. Hinweise: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie zu einer Ummeldung im Bürgerbüro der Stadt Meiningen gesetzlich verpflichtet sind. Diese Ummeldung ist gebührenfrei. Eine Ummeldung durch die Stadt Meiningen wird erst mit der Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung vorgenommen. Über die Bestandskraft sowie die neu gegliederten Hausnummern werden die Eigentümer der anliegenden Grundstücke schriftlich informiert. Vor Eintritt der Bestandskraft bleiben der Straßenname Pulverrasenweg sowie die bisherigen Hausnummern erhalten. Eine Ummeldung kann nicht vorher vorgenommen werden. Der Katasterplan zur Umbenennung kann während der Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie
30.11.2014 Seite 4 Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Stadtverwaltung Meiningen, Hoch- und Tiefbauamt, Zimmer 37- Herr Dölle Schloßplatz 5, Marstallgebäude), eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Meiningen, Schloßplatz 1, 98617 Meiningen einzulegen. Meiningen, den 30.11.2014 g e z. G iesder Bebauungsplan Nr. 13 b Barbarakaserne, 1. Teilabschnitt An der Utendorfer Straße der Stadt Meiningen, 2. Änderung Entwurf vom 09.09.2014 Der vom Stadtrat der Stadt Meiningen in seiner Sitzung am 04.03.2014 (Beschluss-Nr.: 454/54/2014) zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 b Barbarakaserne, 1. Teilabschnitt An der Utendorfer Straße der Stadt Meiningen, 2. Änderung in der überarbeiteten Fassung vom 09.09.2014 wird nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich erneut ausgelegt. Gegenüber der Planfassung vom 31.01.2014 wurden Festsetzungen für Dachformen sowie Stellplätze für Abfallentsorgung ergänzt. Auf Grund der Durchführung des Verfahrens nach 13 BauGB (Änderung im vereinfachten Verfahren) wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs.4 BauGB und Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 b Barbarakaserne, 1. Teilabschnitt An der Utendorfer Straße, der Stadt Meiningen 2. Änderung hängt in der Zeit vom 08.12.2014 19.12.2014 im Schaukasten (rechte Seite) im Durchgang zur Stadtverwaltung Meiningen, Schlossplatz 1 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 b Barbarakaserne, 1. Teilabschnitt An der Utendorfer Straße der Stadt Meiningen, 2. Änderung liegt im Zi. 24 des Marstallgebäudes (Amt für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung), Schloßplatz 5 während der Dienstzeiten Montag Mittwoch 7.00 Uhr 16.00 Uhr Donnerstag 7.00 Uhr 18.00 Uhr Freitag 7.00 Uhr 13.00 Uhr aus. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des o. g. Planentwurfes vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Anträge nach 47 VwGO sind unzulässig. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Koob, im Zi. 24 des Marstallgebäudes (Stadtplanungsamt), Schloßplatz 5 oder telefonisch unter 03693-454 612. Meiningen, den 14.03.2014 Giesder Fahrzeugverkauf Die Stadt Meiningen verkauft zum Höchstgebot unter Ausschluss der Gewährleistung nachstehend beschriebenes Fahrzeug: Skoda Oktavia Kombi, Farbe grün-metallic. Erstzulassung: 21.12.1999 Motor: 2,0l, 85kw Abgelesener Kilometerstand: 123 000 km Das Fahrzeug stammt aus einer Sicherstellung. Es befindet sich in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand. Innen und außen ist es reinigungsbedürftig. Längere Standzeit. Fahrzeugpapiere, Serviceheft und Schlüssel sind vorhanden. Die Besichtigung des Fahrzeuges ist nach telefonischer Vereinbarung (03693 454-156) möglich. Das Mindestgebot beträgt 400,00 Euro. Angebote sind bis zum 05.12.2014 schriftlich mit der Aufschrift Angebot Skoda Oktavia zu richten an: Stadtverwaltung Meiningen Ordnungsamt Schloßplatz 1 98617 Meiningen.
Öffentliche Ausschreibung: Verleihung der Ehrennadel 2015 Vorschläge einreichen bis 23. Januar 2015 Wir suchen Menschen, die sich in herausragender Weise um Meiningen verdient gemacht haben; die seit vielen Jahren ehrenamtlich tätig sind, viel Zeit opfern und sich in hohem Maße engagieren und ihren Mitmenschen damit Gutes tun. Egal ob Jugendtrainer, langjährige Vereinsvorsitzende, Ideengeber und Macher besonderer sozialer oder kultureller Projekte. Sie kennen eine Person, auf die das zutrifft? Dann schlagen Sie sie für die Ehrennadel 2015 vor! Ihren Vorschlag können Sie bis zum 23. Januar 2015 einreichen. Sie sollten darin ausführlich begründen, warum die Ehrennadel der Stadt Meiningen ausgerechnet an die von Ihnen vorgeschlagene Person verliehen werden soll. Mit der Ehrennadel als höchster Auszeichnung der Stadt Meiningen nach der Ehrenbürgerwürde will die Stadt das Ehrenamt als wichtige Säule des gesellschaftlichen Lebens würdigen und ihm die gebührende öffentliche Anerkennung zukommen lassen, die sonst oft zu kurz kommt. Die Auszeichnung wird vom im Rahmen einer Festveranstaltung vorgenommen. Voraussetzungen für die Ehrung Die zu ehrende Person muss in Meiningen wohnen oder sich in einem Verein engagieren, der im Vereinsregister mit Sitz in Meiningen eingetragen ist. Gewürdigt werden soll langjähriges und über ein normales Maß hinausgehendes ehrenamtliches Engagement. Es kommen grundsätzlich alle Bereiche in Betracht, in denen ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird, ausgenommen politisches Engagement im Stadtrat oder im Ortschafts- /Ortsteilrat. Vorschläge einreichen Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meiningen sowie Vereine und Organisationen, die im Vereinsregister mit Sitz in Meiningen eingetragen sind, dürfen eine Person zur Ehrung vorschlagen. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und ausführlich begründet werden. Der Vorschlag ist im verschlossenen Umschlag bis 23.01.2015 einzureichen bei: Stadt Meiningen Stichwort: Ehrennadel Schloßplatz 1 98617 Meiningen Die Entscheidung, wer die Ehrennadel erhält, trifft der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Hauptausschusses. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet der Stadtrat in eigenem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung der Ehrennadel besteht nicht. Die Richtlinien zur Verleihung der Ehrennadel finden Sie im Internet unter www.meiningen.de, Rathaus, Bürgerservice, im Punkt Satzungen/ Verordnungen. Meiningen, 10.10.2014 Fabian Giesder Planfeststellungsverfahren für die Baumaßnahme der DB Netz AG: Umbau des Bahnüberganges (BÜ) km 60,287 Meiningen (Kasernenstraße) in der Stadt Meiningen, Strecke 6311 Eisenach - Eisfeld Das Eisenbahn-Bundesamt, Ast. Erfurt hat für das o.a. Bauvorhaben beim Thüringer Landesverwaltungsamt als Anhörungsbehörde die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Meiningen (Gemarkung Meiningen) beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen erkennen lassen) liegt in der Zeit vom 01.12.2014-12.01.2015 in der Stadtverwaltung Meiningen im Bürgerbüro, Schloßplatz 1 in 98617 Meiningen während der Dienststunden
30.11.2014 Seite 6 Montag 7:30 16 Uhr Dienstag 7:30 19 Uhr Mittwoch 7:30 13 Uhr Donnerstag 7:30 19 Uhr Freitag 7:30 16 Uhr jeden 1. Samstag im Monat 9 13 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Planungsunterlagen sind auch zu diesem Zeitpunkt auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes unter (http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/pla nfeststellungsverfahren) einsehbar. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass das in Papierform öffentlich ausgelegte Planexemplar maßgebend für das Planverfahren ist, da Abweichungen bei der elektronischen Wiedergabe nicht vollständig ausgeschlossen werden können. 1. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 26.01.2014, bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 540, Weimarplatz 4 in 99423 Weimar oder bei der Stadtverwaltung Meiningen, Amt für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Schlossplatz 1 in 98617 Meiningen Einwendungen gegen die Planung schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 2 AEG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine b) sowie sonstige Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans. c) Die Vereinigungen haben Gelegenheit, bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist zu dem Plan Stellung zu nehmen. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind gem. 18a Nr. 7 AEG ebenfalls nach Ablauf der Äußerungsfrist ausgeschlossen. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen verzichten ( 18a Nr. 5 Satz 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter oder Bevollmächtigte, von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist der Anhörungsbehörde durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungs-
30.11.2014 Seite 7 verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Erfurt) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Die Nr. 1, 2, 3 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 19 Abs. 3 AEG). Meiningen, den 04.11.2014 Giesder Nichtamtlicher Teil Thüringer Märchen- und Sagenfest Meiningen 2014 Ein bisschen Nostalgie muss sein. Viele von denen, die heute Großmütter oder Großväter sind, erinnern sich an Theateraufführungen, den Film oder das Hörspiel Die Weihnachtsgans Auguste. Generationen von Kindern wurden in den zurückliegenden Jahren mit der Geschichte von der Weihnachtsgans, die zwar gerupft jedoch mit einem Pullover ausgestattet das Weihnachtsfest schließlich überlebt auf die Feiertage eingestimmt. Am 24.12. wird die beliebte Erzählung von Friedrich Wolf vom Leipziger Puppentheater Duo Wiwo in der Meininger Stadtbibliothek als Höhepunkt und Abschlussveranstaltung des Adventskalenders gezeigt. Die Stadt Meiningen hat für das Märchen- und Sagenfest 2014 wieder professionelle KünstlerInnen des Wortes eingeladen, die uns allein durch ihre Stimme, mit Mimik und Gestik in die Welt der Märchen versetzen. Am Nikolaustag nehmen Sabine Kolbe und Ines Honsel die Gäste im Restaurant des Romantikhotels Sächsischer Hof mit auf eine Italienische Reise in den Geschichten von Giambattista Basile, Italo Calvino, Giovanni Francesco Straparola, die wiederum Grundlage für viele später mündlich weitergegebene Märchen wurden. Am gleichen Ort trägt der mit dem Deutschen Musikeditionspreis ausgezeichnete Gitarrist und Erzähler Stefan Sell sein Programm Mein Klang der Märchen vor. Er fabuliert, pointiert, singt, spielt und überrascht mit immer neuen Wendungen. Für die ganze Familie erzählen Sabine Kolbe und Ines Honsel am Nachmittag des Nikolaustages Vom Anfang der Welt, davon wie die Sterne an den Himmel kamen und das Feuer in den Ofen. Zu einer musikalischen und erzählerischen Reise zu den verschiedenen Indianervölkern Amerikas lädt Katja Lüdicke am 29. November die kleinen und großen Zuhörer ein. Programm SA / 29.11. / 15:00 / Bibliothek Kleine Wolke und Fliegender Pfeil Eine musikalische und erzählerische Reise zu den verschiedenen Indianervölkern Amerikas mit Katja Lüdicke Eintritt: 2,00 SA / 6.12. / 15:30 Uhr / Bibliothek Vom Anfang der Welt Wie die Sterne an den Himmel kamen und das Feuer in den Ofen... Warum stehen so viele Sterne am Himmel? Ist die Sonne die stärkste Frau auf der ganzen Welt? Warum ist der Schnee weiß? Sabine Kolbe und Ines Honsel erzählen für die ganze Familie Eintritt: 2,00 / 4,00
30.11.2014 Seite 8 täglich vom 1. - 23. Dezember 2014 Der Meininger Adventskalender 16:45 / Bibliothek / Frau Holle erzählt ein Märchen 17:00 / Bibliothek / Öffnen des Adventskalendertürchens 17:30 / Das Meininger Theater / Adventsüberraschungen Adventskalender-Specials MO / 1.12. / 17:00 / Bibliothek Eröffnung der Adventskalenderzeit SO / 14.12. / 17:30 / Das Meininger Theater Open Air (Treffpunkt: Haupteingang Theater) MI / 24.12. / 10:00 / Bibliothek Die Weihnachtsgans Auguste Theater WiWo Wilmi & Wolfgang Gerber Puppenspiel und Schauspiel für Kinder ab 4 Jahren. Eintritt: 3,00 / 6,00 MÄRCHEN & MENÜ SA / 6.12. / 19:30 Romantik Hotel Sächsischer Hof Italienische Reise Basile, Calvino, Straparola - pralle und vergnügliche Märchen von den Grimms des Südens erzählt von Sabine Kolbe & Ines Honsel Eintritt: 65,00 / Reservierung 03693 457-0 FR / 12.12. / 19:30 / Romantik Hotel Sächsischer Hof Mein Klang der Märchen Märchen & Menü mit dem Gitarristen und Erzähler Stefan Sell Eintritt: 65,00 / Reservierung 03693 457-0 Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen stehen hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter. Damit deckt das neue Angebot einen gesellschaftlichen Bedarf und übernimmt eine wichtige Lotsenfunktion für Betroffene, Familienangehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte. Rund um die Uhr, kostenlos, vertraulich. Telefon 08000 116 016 oder www.hilfetelefon.de Eine Initiative von: