Neuregelungen Elterngeld und Elternzeit

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Neuregelungen Elterngeld und Elternzeit Hamburger Allianz für Familien, Veranstaltung am 27.05.2015 Dr. Carmen Krawetzki, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Gesetzliche Grundlage Gesetz zur Einführung des mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Eckpunkte für Maßnahme vereinbart im Koalitionsvertrag der Großen Koalition im November in 2013 Gesetzgebungsverfahren in 2014 Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft treten 2

Änderungen nach Datum Ab 01.01.2015 Klarstellung, wie sonstige Bezüge bei der Berechnung von Elterngeld zu behandeln sind: Zahlungen, die lohnsteuerrechtlich als sonstige Bezüge zu behandeln sind, werden nicht berücksichtigt. Für Geburten ab 01.01.2015 Klarstellung, wie der Anspruch bei Mehrlingsgeburten gestaltet ist: Ein Anspruch pro Geburt + 300 Zuschlag pro Mehrling Für Geburten ab 01.07.2015 Einführung mit Partnerschaftsbonus, Änderungen Alleinerziehende, flexiblere Elternzeit 3

Politische Zielsetzungen Bessere Chancen, die Wünsche zur partnerschaftlichen Vereinbarung von Familie und Beruf auch verwirklichen zu können Sicherung der Lebensgrundlage und Förderung der Erwerbsbeteiligung: : Wiedereinstieg innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Teilzeit wird lohnender durch einen längeren Elterngeldbezug und damit insgesamt höheres Elterngeld Stärkung der Partnerschaftlichkeit: Partnerschaftsbonus: Wer Kind und Beruf gemeinsam managt, wird vier Lebensmonate länger gefördert. Zeit für die Bedürfnisse in der Familie schaffen: Flexibilisierung der Elternzeit: Mütter und Väter können flexibler Auszeiten aus dem Job nehmen. 4

Elterngeld: Wie war es bisher I Berechtigte (weitere Ausnahmen gesetzlich geregelt) Eltern haben Anspruch auf Elterngeld die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ein zu versteuerndes Einkommen: gemeinsam unter 500 000 /allein unter 250.000 und freizügigkeitsberechtigt sind bzw. ausländerrechtl. Bestimmungen erfüllten 5

Elterngeld: Wie war es bisher II Höhe Einkommensbezogen: Voraussetzung Minderung des Erwerbseinkommens Ersatzrate in der Regel 67 % (65-100%) des wegfallenden Nettoeinkommens Zwei Elterngeldvarianten: Elterngeld mit Erwerbstätigkeit im Bezug (Tz bis 30 WStd.) (bis 2.770 Einkommenshöhe) und mindestens 300 und höchstens 1800 ohne Einkommen: 300 Mindestbetrag Elterngeld ohne Erwerbstätigkeit im Bezug ggfs. zuzüglich Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag Bezugszeitraum in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes Variante: Verlängerungsoption 1/2 Betrag auf doppelte Anzahl der Monate In der Regel kann ein Elternteil höchstens für zwölf und muss mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld nehmen (Ausnahmen sind geregelt; Regelungen für Alleinerziehende neu) Monate mit Mutterschafts- oder vergleichbarer Leistungen gelten als Monate für die Elterngeld bezogen wird 6

Elterngeld: Wie war es bisher II Höhe Einkommensbezogen: Voraussetzung Minderung des Erwerbseinkommens Ersatzrate in der Regel 67 % (65-100%) des wegfallenden Nettoeinkommens Zwei Elterngeldvarianten: Elterngeld mit Erwerbstätigkeit im Bezug (Tz bis 30 WStd.) (bis 2.770 Einkommenshöhe) und mindestens 300 und höchstens 1800 ohne Einkommen: 300 Mindestbetrag Elterngeld ohne Erwerbstätigkeit im Bezug ggfs. zuzüglich Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag Bezugszeitraum in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes Variante: Verlängerungsoption 1/2 Betrag auf doppelte Anzahl der Monate In der Regel kann ein Elternteil höchstens für zwölf und muss mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld nehmen (Ausnahmen sind geregelt; Regelungen für Alleinerziehende neu) Monate mit Mutterschafts- oder vergleichbarer Leistungen gelten als Monate für die Elterngeld bezogen wird 7

: Doppelt so lang, maximal halb so hoch Höhe ersetzt das wegfallende Einkommen in der Regel zu 67% (65-100%) > wie beim Basiselterngeld mit Tz im Bezug bis 30 Wochenstunden (bis 2.770 Einkommenshöhe) ohne Erwerbstätigkeit: alte Verlängerungsoption > aber alle Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt werden Höchstgrenze des ElterngeldPlus liegt bei der Hälfte des Elterngeldbetrags, der dem Elternteil ohne Einkommen (Basiselterngeld) nach der Geburt zustünde. (max. 1.800 / 2 = 900 ) Halbierung des Mindestbetrags (300 / 2 = 150 ), Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag 8

: Doppelt so lang, maximal halb so hoch Bezugszeitraum gibt es für den doppelten Zeitraum: Ein Elterngeldmonat Basiselterngeld = zwei -Monate (max. 14 Monate Basiselterngeld = max. 28 Monate ) Ein Elternteil kann höchstens für 24 (12*2) und muss mindestens 2 Lebensmonate in Anspruch nehmen. Flexibel bis zum 14. LM, ab dem 15. Lebensmonat ununterbrochen von mindestens einem Elternteil 9

Beispiel Höhe: Einkommen vor der Geburt: 2.200, Elterngeldersatzrate 65 Prozent Erwerbstätigkeit im Bezug Einkommen im Bezug Einkommenswegfall Basiselterngeld je Monat Basiselterngeld Anspruch für 12 Monate je Monat Anspruch für 24 Monate Keine - 2.200,00 1.430,00 17.160,00 715,00 17.160,00 Teilzeit 10 WStd. 550,00 1.650,00 1.072,50 12.870,00 715,00 17.160,00 Teilzeit 20 WStd. 1.100,00 1.100,00 715,00 8.580,00 715,00 17.160,00 Teilzeit 30 WStd. 1.650,00 550,00 375,50 4.506,00 375,50 9.012,00 Deckelung : 715 10

Beispiel Höhe: Einkommen vor der Geburt: 1.400, Elterngeldersatzrate 65 Prozent Erwerbstätigkeit im Bezug Einkommen im Bezug Einkommenswegfall Basiselterngeld je Monat Basiselterngeld Anspruch für 12 Monate je Monat Anspruch für 24 Monate Keine - 1.400,00 910,00 10.920,00 455,00 10.920,00 Teilzeit 10 WStd. 350,00 1.050,00 682,50 8.190,00 455,00 10.920,00 Teilzeit 20 WStd. 700,00 700,00 455,00 5.460,00 455,00 10.920,00 Teilzeit 30 WStd. 1.050,00 350,00 300,00 3.600,00 227,50 5.460,00 Deckelung : 455 11

Beispiel Bezugszeitraum: Bisheriges Elterngeld Mutter Basiselterngeld TZ Vater Basiselterngeld TZ Mutter TZ Vater TZ Lebensmonat des Kindes 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. Basiseltergeld (BEG) Basiselterngeld TZ TZ 12

Beispiel Bezugszeitraum: Bisheriges Elterngeld Mutter Basiselterngeld Vater Vollzeit Basiselterngeld Mutter Basiselterngeld Vater Vollzeit TZ Lebensmonat des Kindes 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. Basiseltergeld (BEG) Basiselterngeld TZ TZ 13

Beispiel Bezugszeitraum: Bisheriges Elterngeld Mutter Basiselterngeld Basiselterngeld TZ Vater Basiselterngeld Vollzeit Mutter Basiselterngeld TZ Vater Basiselterngeld Vollzeit Lebensmonat des Kindes 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. Basiseltergeld (BEG) Basiselterngeld TZ TZ 14

Partnerschaftsbonus Vier zusätzliche Monate, wenn beide Partner parallel vier Lebensmonate Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Achtung: alle Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt werden 15

Partnerschaftsbonus Mutter Basiselterngeld TZ PB Vater Basiselterngeld Vollzeit PB Lebensmonat des Kindes 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Mutter TZ PB Vater TZ PB Lebensmonat des Kindes 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Mutter Basiselterngeld PB TZ Vater Basiselterngeld Vollzeit PB TZ Lebensmonat des Kindes 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 16

und Partnerschaftsbonus Mehrere Leistungskomponenten sind flexibel (mit Einschränkungen) kombinierbar: Basiselterngeld mit und ohne Einkommen mit und ohne Einkommen Partnerschaftsbonus 17

Hinweise für die Praxis Antragsänderung möglich: für nichtausgezahlte Monatsbeträge problemlos Es gibt erweiterte Nachweispflichten (z. B. die Arbeitszeit) - auch nach dem Elterngeldbezug. Elterngeldbescheide werden vermehrt vorläufig festgesetzt und müssen dann ggfs. neuberechnet und neu festgesetzt werden. 18

Regelungen für Alleinerziehende Voraussetzungen für Alleinerziehende der Alleinsorge beziehungsweise des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts wurden gestrichen Neuer Anknüpfungspunkt Voraussetzungen des steuerlichen Entlastungsbetrags nach 24b EStG: steuerliche Veranlagung nicht nach dem Ehegatten-Splitting- Verfahren lebt allein mit Kind in Wohnung Alleinerziehende können so von den Partnermonaten (2 Monate Basiselterngeld ) und dem Partnerschaftsbonus (4 Monate ) profitieren. 19

Neuregelungen Elternzeit wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen künftig können 24 Monate statt bisher 12 Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden (ohne Zustimmung des Arbeitgebers) Teilzeitarbeit in der Elternzeit Anmeldefrist: bis vollendetes 3. Lebensjahr 7 Wochen, bis vollendetes 8. Lebensjahr 13 Wochen vorher Beantragung der Verringerung und Verteilung Zustimmungsfiktion: bis vollendetes 3. Lebensjahr 4 Wochen nach Antragstellung, bis vollendetes 8. Lebensjahr 8 Wochen nach Antragstellung Die Elternzeit kann anstatt auf zwei auf drei Abschnitte aufgeteilt werden. Wenn der dritte Abschnitt zwischen dem vollendeten 3. und 8. Lebensjahr liegt, kann dieser aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Kündigungsschutzfristen wurden angepasst (8 Wochen bzw. 14 Wochen) 20

Informationen Informationen zum Elterngeld www.elterngeld-plus.de Informationen, Elterngeld-Planer und -rechner, verschiedene Publikationen zum Hinweis: Die überarbeitete ausführliche Broschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundes ist voraussichtlich ab Anfang Juni bestellbar Elterngeldstellen im jeweiligen Bezirksamt www.hamburg.de/behoerdenfinder Suchbegriff Elterngeld 21