Die Delegationen erhalten anbei die vom Europäischen Rat auf der obengenannten Tagung angenommenen Schlussfolgerungen.



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Transkript:

Europäischer Rat Brüssel, den 30. August 2014 (OR. en) EUCO 163/14 CO EUR 11 CONCL 4 ÜBERMITTLUNGSVERMERK des Generalsekretariats des Rates für die Delegationen Betr.: Außerordentliche Tagung des Europäischen Rates (30. August 2014) Schlussfolgerungen Die Delegationen erhalten anbei die vom Europäischen Rat auf der obengenannten Tagung angenommenen Schlussfolgerungen. EUCO 163/14 1

I. R ÄCHSTE ISTITUTIOELLE ZYKLUS 1. Im Lichte der vom Präsidenten des Europäischen Rates geführten Konsultationen nahm der Europäische Rat im Einklang mit den Verträgen heute folgende Beschlüsse an: 2. Der Europäische Rat hat Donald Tusk für den Zeitraum vom 1. Dezember 2014 bis zum 31. Mai 2017 zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt 1. Er ersucht den Generalsekretär des Rates, den gewählten Präsidenten des Europäischen Rates während des Übergangszeitraums zu unterstützen. 3. Der Europäische Rat hat mit Zustimmung des designierten Präsidenten der Kommission Federica Mogherini für den Zeitraum ab dem Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission bis zum 31. Oktober 2019 zur Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ernannt 2. 4. Der Europäische Rat ersucht den Rat, unverzüglich und im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission die Liste der weiteren Personen zu erstellen, deren Ernennung zu Mitgliedern der Kommission er vorschlagen wird. 5. Die neue Kommission wird, nachdem sie sich einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments über den Präsidenten, den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die anderen Mitglieder der Kommission als Kollegium gestellt hat, vom Europäischen Rat ernannt. 6. Der Europäische Rat begrüßt den Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Vertragsparteien des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist, Donald Tusk für den Zeitraum vom 1. Dezember 2014 bis zum 31. Mai 2017 zum Präsidenten des Euro-Gipfels zu ernennen 3. 1 2 3 Beschluss des Europäischen Rates zur Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates (Dok. EUCO 144/14). Beschluss des Europäischen Rates zur Ernennung des Hohen Vertreters der Union für Außenund Sicherheitspolitik (Dok. EUCO 146/14). Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Vertragsparteien des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist, zur Ernennung des Präsidenten des Euro-Gipfels (Dok. 11949/14). EUCO 163/14 2

II. WIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE 7. Trotz deutlicher Verbesserungen bei den Konditionen an den Finanzmärkten und der strukturellen Anstrengungen der Mitgliedstaaten geben die Wirtschafts- und die Beschäftigungslage in Europa Anlass zu großer Besorgnis. In den letzten Wochen haben die Wirtschaftsdaten bestätigt, dass die wirtschaftliche Erholung, insbesondere im Euro- Währungsgebiet, schwach, die Inflation außergewöhnlich niedrig und die Arbeitslosigkeit unannehmbar hoch sind. Der Europäische Rat erinnert in diesem Zusammenhang an seine Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2014 zum Europäischen Semester und daran, dass er sich auf eine strategische Agenda verständigt hat, bei der ein wichtiger Schwerpunkt auf Arbeitsplätzen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit liegt. Der Europäische Rat fordert rasche Fortschritte bei der Umsetzung dieser Orientierungen. Im Hinblick darauf ersucht er den Rat, die sozioökonomische Lage zu bewerten und unverzüglich die Arbeit zu diesen Fragen aufzunehmen. Der Europäische Rat begrüßt auch, dass die italienische Regierung plant, im Oktober eine Konferenz auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs zum Thema Beschäftigung, insbesondere zum Thema Beschäftigung junger Menschen, zu veranstalten, die an die Konferenzen in Berlin und Paris anschließt. Im Herbst wird sich der Europäische Rat ebenfalls mit der Wirtschaftslage befassen, und es wird ein spezieller Euro-Gipfel hierzu einberufen. III. AUSSEBEZIEHUGE DIE UKRAIE 8. Der Europäische Rat erinnert an die Erklärungen der Staats- und Regierungschefs zur Ukraine vom 6. März und 27. Mai und seine Schlussfolgerungen vom 21. März, 27. Juni und 16. Juli; er ist nach wie vor äußerst besorgt angesichts der anhaltenden und zunehmend heftigen Kämpfe in der Ostukraine und verurteilt weiterhin scharf die rechtswidrige Annexion der Krim. Er verurteilt den wachsenden Zustrom von Kämpfern und Waffen aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in die Ostukraine ebenso wie die Aggression russischer Streitkräfte auf ukrainischem Boden. Er ruft die Russische Föderation auf, unverzüglich alle ihre militärischen Mittel und Truppen aus der Ukraine abzuziehen. Die Europäische Union bekräftigt, dass dringend eine tragfähige politische Lösung gefunden werden muss, die auf der Achtung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit, Einheit und Unabhängigkeit der Ukraine beruht. EUCO 163/14 3

9. Der Europäische Rat betont, wie wichtig es ist, dass der Friedensplan von Präsident Poroschenko umgehend umgesetzt wird. Der erste Schritt sollte eine wechselseitig vereinbarte und tragfähige Waffenruhe, die Wiederherstellung der Kontrolle der Ukraine über ihre Grenzen und einen sofortigen Stopp des Zustroms an Waffen, Material und Angehörigen der Streitkräfte aus der Russischen Föderation in die Ukraine sowie die dringende Freilassung sämtlicher von den illegal bewaffneten Gruppen festgesetzter Geiseln und der in der Russischen Föderation festgehaltenen Gefangenen umfassen. Ferner bekräftigt der Europäische Rat seine Forderung nach sofortigem, sicherem und uneingeschränktem Zugang zur Absturzstelle von Flug MH17 als Teil eines Waffenstillstands. Der Europäische Rat bringt erneut seine Unterstützung für die wertvollen Bemühungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zum Ausdruck. 10. Der Europäische Rat begrüßt die zwischen der Europäischen Union, der Ukraine und der Russischen Föderation aufgenommenen trilateralen Gespräche über praktische Fragen der Umsetzung des Assoziierungsabkommens/der vertieften und umfassenden Freihandelszone sowie die Energiegespräche. Der Europäische Rat ruft alle Parteien auf, die Verhandlungsdynamik beizubehalten, um innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens greifbare Ergebnisse zu erzielen. Der Europäische Rat fordert darüber hinaus alle Parteien auf, eine dauerhafte und sichere Beförderung von Energieträgern, insbesondere Gas, zu unterstützen und zu erleichtern. 11. Der Europäische Rat appelliert an alle Parteien, die Arbeit internationaler humanitärer Organisationen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und internationalen Grundsätzen unverzüglich zu unterstützen und zu erleichtern. Die humanitären Auswirkungen des Konflikts auf die Zivilbevölkerung sollten nicht für politische oder militärische Zwecke missbraucht werden. Der Europäische Rat appelliert an alle Beitragenden, einschließlich der Russischen Föderation, die internationale Hilfsanstrengung unter Federführung der Vereinten Nationen unter uneingeschränkter Anerkennung der Rolle der ukrainischen Regierung als Ersthelfer zu unterstützen. 12. Der Europäische Rat überwacht und bewertet weiterhin die von der Europäischen Union erlassenen restriktiven Maßnahmen und ist bereit, vor dem Hintergrund der Entwicklung der Lage vor Ort weitere energische Schritte zu unternehmen. Er ersucht die Kommission, dringend gemeinsam mit dem EAD Vorbereitungsarbeiten durchzuführen und innerhalb einer Woche Vorschläge zur weiteren Beratung vorzulegen. Er ersucht die Kommission, in ihre Vorschläge eine Bestimmung aufzunehmen, aufgrund derer sämtliche Personen und Einrichtungen, die mit den Separatistengruppen im Donezkbecken involviert sind, in die entsprechende Liste aufgenommen werden. EUCO 163/14 4

13. Der Europäische Rat begrüßt die von der Kommission getroffenen außergewöhnlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Agrar- und Nahrungsmittelmärkte der EU, um die Auswirkungen der für bestimmte EU-Agrarprodukte geltenden russischen Importbeschränkungen abzufedern. Er ersucht die Kommission, die Situation zu beobachten und gegebenenfalls die Annahme weiterer Maßnahmen in Erwägung zu ziehen. IRAK/SYRIE 14. Der Europäische Rat ist zutiefst bestürzt über die Verschlechterung der Sicherheitslage und der humanitären Lage in Irak und in Syrien infolge der Besetzung von Teilen ihrer Hoheitsgebiete durch die Organisation "Islamischer Staat im Irak und in der Levante" (ISIL). Der Europäische Rat ist erschüttert angesichts der wahllosen Tötungen und Menschenrechtsverletzungen und verurteilt diese, die von ISIL und anderen terroristischen Organisationen besonders an Christen und anderen religiösen und ethnischen Minderheiten, die Teil eines neuen demokratischen Irak sein sollten, und den besonders schutzbedürftigen Gruppen begangen wurden, entschieden. Diejenigen, die für derartige Verbrechen verantwortlich sind, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Europäische Rat betont, wie wichtig abgestimmte Maßnahmen der Länder in der Region zur Bekämpfung dieser Bedrohungen sind. Er fordert alle irakischen Führer nachdrücklich dazu auf, als erste politische Reaktion auf die aktuelle Krise eine Regierung zu bilden, in der tatsächlich alle Bevölkerungsgruppen vertreten sind, und bekundet seine Bereitschaft, die irakische Regierung bei der Durchführung der erforderlichen Reformen zu unterstützen. 15. Die in Syrien durch den brutalen Krieg des Assad-Regimes gegen das eigene Volk verursachte Instabilität hat das Erstarken von ISIL ermöglicht. Für eine dauerhafte Lösung ist ein politischer Wandel in Syrien dringend erforderlich. 16. Der Europäische Rat fordert alle Konfliktparteien in Syrien auf, das Mandat der Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung zu achten und die Sicherheit und Bewegungsfreiheit der VN-Truppen, einschließlich derer aus EU-Mitgliedstaaten, sicherzustellen; zudem verurteilt er die in jüngster Zeit erfolgten Angriffe auf die Beobachtertruppe und die Tatsache, dass einige Truppenangehörige festgehalten werden. EUCO 163/14 5

17. Der Europäische Rat ist der Auffassung, dass die Gründung eines islamischen Kalifats in Irak und Syrien und die islamistisch-extremistische "Ausfuhr" des Terrorismus, auf der es beruht, eine direkte Bedrohung für die Sicherheit der europäischen Länder darstellt. Die Europäische Union ist entschlossen, zur Bekämpfung der von ISIL und weiteren terroristischen Gruppen in Irak und Syrien ausgehenden Bedrohung beizutragen, wie dies in der Resolution 2170 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gefordert wird. In diesem Zusammenhang begrüßt die Europäische Union die von den Vereinigten Staaten und anderen Partnern unternommenen Anstrengungen und die Initiative bezüglich der Organisation einer internationalen Konferenz über die Sicherheit in Irak. Er unterstützt den Beschluss einzelner Mitgliedstaaten, Irak und den kurdischen Regionalbehörden militärisches Material bereitzustellen. Er ersucht den Rat, eine wirksamere Anwendung der bestehenden restriktiven Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um zu verhindern, dass ISIL von unerlaubten Erdölverkäufen oder Verkäufen anderer Ressourcen auf den internationalen Märkten profitiert. Ferner setzt er sich weiterhin für die Bereitstellung humanitärer Hilfe für die betroffenen Bevölkerungsgruppen ein. * * * 18. Der Europäische Rat ist der festen Überzeugung, dass entschlossenes Handeln erforderlich ist, um den Zustrom ausländischer Kämpfer einzudämmen. Er drängt zu einer beschleunigten Umsetzung des Maßnahmenpakets der EU zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten, das vom Rat seit Juni 2013 vereinbart wurde, um insbesondere Radikalisierung und Extremismus zu verhindern, effizienter Informationen auch mit den entsprechenden Drittstaaten auszutauschen, verdächtigen Reisebewegungen vorzubeugen, diese aufzuspüren und zu unterbinden und gegen ausländische Kämpfer zu ermitteln und sie zu verfolgen. In diesem Zusammenhang ersucht der Europäische Rat den Rat und das Europäische Parlament, die Arbeiten an dem Vorschlag zu Fluggastdaten (PNR) vor Jahresende abzuschließen. Der Europäische Rat betont darüber hinaus, dass bei der Entwicklung eines kohärenten Vorgehens einschließlich der Verstärkung der Grenz- und der Luftfahrtsicherheit und der Kapazitäten für die Terrorismusbekämpfung in der Region eine enge Zusammenarbeit mit Drittstaaten erforderlich ist. Der Europäische Rat ersucht den Rat, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen vorzuschlagen. Der Europäische Rat wird diese Angelegenheit auf seiner Dezembertagung überprüfen. EUCO 163/14 6

GAZA 19. Der Europäische Rat begrüßt die durch Vermittlung der ägyptischen Regierung erzielte Waffenstillstandsvereinbarung. Er appelliert nachdrücklich an beide Seiten, die Vereinbarung im vollen Umfang einzuhalten und die Verhandlungen fortzusetzen, um durch die Aufhebung der Blockade Gazas eine wesentliche Verbesserung der Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen zu erreichen und der Bedrohung Israels durch die Hamas und andere militante Gruppen in Gaza ein Ende zu setzen. Dies sollte durch eine internationale Überwachung und Überprüfung unterstützt werden, damit die vollständige Umsetzung einer umfassenden Vereinbarung gewährleistet ist. Alle terroristischen Gruppierungen in Gaza müssen entwaffnet werden. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass die palästinensische Einheitsregierung ihre volle Verantwortung, auch im Bereich der Sicherheit und der zivilen Verwaltung, sowohl im Westjordanland als auch im Gazastreifen ausübt. Der Europäische Rat ist nach wie vor sehr besorgt über die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen. Er fordert den sofortigen und ungehinderten Zugang für humanitäre Organisationen in Einklang mit dem Völkerrecht. 20. Der Europäische Rat bekräftigt die Bereitschaft der Europäischen Union, zu einer umfassenden und dauerhaften Lösung beizutragen, durch die die Sicherheit, das Wohlergehen und der Wohlstand sowohl der Palästinenser als auch der Israelis gestärkt werden. 21. Nur eine endgültige Vereinbarung auf der Grundlage der Zweistaatenlösung wird zu dauerhaftem Frieden und dauerhafter Stabilität führen. Der Europäische Rat ermutigt daher beide Seiten, die entsprechenden Verhandlungen wieder aufzunehmen. Der Gazastreifen wird Teil eines künftigen Staates Palästina sein. LIBYE 22. Der Europäische Rat verurteilt scharf die Eskalation der Kämpfe in Libyen, insbesondere die Angriffe auf Wohngebiete, öffentliche Einrichtungen und Anlagen und kritische Infrastrukturen. 23. Er ruft alle Parteien in Libyen auf, einem sofortigen Waffenstillstand zuzustimmen, das Leid der Bevölkerung zu beenden und konstruktiv in einen alle Seiten einschließenden politischen Dialog einzutreten. Diesbezüglich unterstützt er in vollem Umfang die Anstrengungen der Mission der Vereinten Nationen in Libyen. EUCO 163/14 7

24. Der Europäische Rat ermutigt ferner die Nachbarländer und die Länder der Region, eine unverzügliche Einstellung der Feindseligkeiten zu unterstützen und von Handlungen Abstand zu nehmen, die die aktuellen Spaltungen verschärfen und Libyens Übergang zur Demokratie untergraben könnten. 25. Der Europäische Rat fordert Libyens Übergangsregierung und das Repräsentantenhaus auf, dringend eine Regierung zu bilden, die wirklich alle Bevölkerungsgruppen vertritt und den Bedürfnissen der libyschen Bevölkerung gerecht werden kann. Er ermutigt die verfassunggebende Versammlung, dringend ihre Arbeit an einem Verfassungstext, in dem die Rechte aller Libyer verankert und geschützt werden, fortzusetzen. EBOLA 26. Der Europäische Rat bringt seine Besorgnis über die durch den Ebola-Virus in Westafrika verursachte Krise zum Ausdruck und unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die internationale Gemeinschaft insgesamt den Ländern der Region, den NRO und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) koordinierte substanzielle Unterstützung leistet, damit diese die Krankheit möglichst rasch und wirksam bekämpfen können. Diesbezüglich begrüßt der Europäische Rat die von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten bereitgestellten zusätzlichen Mittel und ihre Bemühungen um die Bereitstellung weiterer Finanz- und Humanressourcen, um insbesondere dem erhöhten Bedarf an Experten vor Ort gerecht zu werden. Der Europäische Rat würdigt die Anstrengungen der an vorderster Front tätigen Mitarbeiter der humanitären Organisationen und medizinischen Hilfskräfte. Er fordert alle Länder nachdrücklich auf, die Leitlinien der WHO zu befolgen und weiterhin allerdings kontrolliert Flugverbindungen in und aus den betroffenen Ländern zuzulassen, damit die Unterstützungsleistungen ihre Wirkung entfalten können und die Wirtschaft dieser Länder weiterhin funktionieren kann. Der Europäische Rat ruft dazu auf, die von den EU- Mitgliedstaaten bereitgestellte Unterstützung verstärkt zu koordinieren, und ersucht den Rat, einen Rahmen für eine umfassende Reaktion der EU im Hinblick auf die Bewältigung dieser Krise festzulegen. EUCO 163/14 8