Hochzeitsmesse Luzern 14. bis 15. Januar 2017 Anmeldebroschüre

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Transkript:

Hochzeitsmesse Luzern 14. bis 15. Januar 2017 Anmeldebroschüre

Inhalt Messe-Standort Anreise & Parkplätze 2 Daten & Eintrittspreise Aussteller was muss beachtet werden? 3 Ausstellervertrag 5 1

Messe Standort Für Parkplätze der Signalisation folgen. Autobahn ab Autobahn A2 - Autobahnausfahrt Luzern-Horw benützen. - Der Signalisation Allmend/Messe folgen - 3 Fahrminuten bis zur Messe Luzern Öffentlicher Verkehr Bus: Linie 20 ab Luzern Bhf bis Haltestelle Allmend/Messe. Fahrzeit ca. 10min. S-Bahn: S4 oder S5 ab Luzern Bahnhof bis Halte-stelle Allmend. Fahrzeit ca. 5min. Daten & Eintrittspreise Öffnungszeiten: Samstag, 14.1.17 10 bis 18 Uhr Sonntag, 15.1.17 10 bis 17 Uhr Modeschauen: Samstag, 14.1.17 11 Uhr 14 Uhr 16 Uhr Sonntag, 15.1.17 12 Uhr 15 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene CHF 16.00 Jugendliche 12-16 J.: CHF 10.00 Kinder unter 12 J.: Freier Eintritt 2

Aussteller Was muss beachtet werden? 1. Dauer und Ort der Ausstellung Die «Hochzig Messe Luzern» findet vom 14. Januar - 15. Januar 2017 auf dem Messegelände Allmend in Luzern statt. 2. Veranstalter Der Veranstalter ist Privilege Event GmbH,, 3. Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Messe liegt bei Privilege Event GmbH,, CH-6005 St. Niklausen LU. 4. Ausstellervertrag Der unterzeichnete Ausstellervertrag ist rechtsgültige Grundlage für die Beteiligung an der Messe. 5. Rücktrittsrecht Ausschluss Dem Aussteller steht das Recht zu, innerhalb von 5 Tagen nach Unterzeichnung des Ausstellervertrages schriftlich und ohne Grundangabe zurückzutreten. Erfolgt die Absage nach Ablauf der Rücktrittsfrist, so haftet der Aussteller für Standmiete und allfällige Nebenkosten wie folgt: 30% der Vertragssumme bis 10 Wochen vor Messebeginn, 50% der Vertragssumme bis 6 Wochen vor Messebeginn, 100 % der Vertragssumme innerhalb 6 Wochen vor Messebeginn, in jedem Fall aber mindestens CHF 500.00. Die gleiche Regelung gilt auch, wenn der Aussteller durch vertragswidriges Verhalten (z.b. Nichteinhaltung der reglementarischen Zahlungsbedingungen) Anlass zum Ausschluss von der Veranstaltung gibt. Vorbehalten bleiben nebst Standmiete und Nebenkosten alle zusätzlichen kostenpflichtigen Bestellungen, die schon ausgeführt wurden, resp. nicht mehr rückgängig gemacht werden können, sowie weitergehende Schadenersatzforderungen des Veranstalters. 7. Deklarationspflichten Der Aussteller ist verpflichtet, dem Veranstalter die Produkte und Dienstleistungen, die er an seinem Messestand präsentieren will, mit Marke und Beschreibung zu deklarieren. Über eine Zulassung entscheidet Privilege Event GmbH als Veranstalter. Ein Verstoss gegen die Deklarationspflicht kann zu einem Messeausschluss führen. 8. Haftungsausschluss Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen, und schliesst, unter Vorbehalt von Art. 100, Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechtes, jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. 9. Verzicht auf Durchführung Sofern unvorhersehbare politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder höhere Gewalt die Durchführung der «Hochzig Messe Luzern» verunmöglichen oder erschweren, stehen den Ausstellern keinerlei Ersatzansprüche gegenüber der Veranstalterin zu. 3

11. Messeführer mit Ausstellerverzeichnis Der Veranstalter erarbeitet einen Messeführer. Im integrierten Ausstellerverzeichnis und Branchenregister wird jeder Aussteller obligatorisch registriert. 12. Standgestaltung Beschriftung Standbau und -gestaltung ist Sache des Ausstellers. Der Veranstalter kann zur Planung und Realisierung beigezogen werden. Die Standhöhe ist grundsätzlich auf 250 cm beschränkt, höhere Stände müssen dem Veranstalter im Sinne einer übersichtlichen und wirksamen Platzierung avisiert werden. Die Standbeschriftung ist Angelegenheit des Ausstellers. 13. Versicherungen Alle Versicherungen, insbesondere Haftpflicht-, Unfall-, Transport-, Personen- und Sachversicherungen sind Sache des Ausstellers. Der Aussteller bestätigt mit der Anmeldung, für die Dauer der Ausstellung, inklusive Auf- und Abbauarbeiten bei einer in der Schweiz tätigen Versicherungsgesellschaft entsprechend versichert zu sein. Die versicherte Garantiesumme muss mindestens CHF 3 000 000 für Personen- und Sachschäden betragen. 14. Unfallverhütung Feuerpolizeiliche Sicherheitsmassnahmen Von den Ausstellern sind alle Vorkehrungen zur Unfallverhütung zu treffen. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Unfälle, die sich aus dem Betrieb in gemieteten Einrichtungen und auf dem Messegelände ereignen. 15. Adressdaten Der Veranstalter ist berechtigt, die Adressdaten der Aussteller uneingeschränkt für Werbezwecke, Kataloge und Verzeichnisse zu verwenden. 16. Musik- und Tonaufführungen Musik-, Lautsprecherdurchsagen und Showdarbietungen an Ausstellungsständen müssen mit dem Veranstalter abgesprochen werden und bedürfen einer gesonderten Bewilligung. 17. Änderungs- und Ergänzungsrecht Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Reglements jederzeit abzuändern oder durch Weisungen zu ergänzen. 18. Schriftlichkeitsabsprache Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. 19. Anspruchsverwirkung Ansprüche an den Veranstalter sind bis spätestens 2 Wochen nach, Ansprüche, die die technischen Installationen betreffen, bis spätestens am letzten Messetag der jeweiligen Ausstellung beim Veranstalter schriftlich anzubringen. Später erhobene Ansprüche gelten als verwirkt. 20. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand Alle Rechtsbeziehungen der Aussteller mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Sowohl für Aussteller mit Wohnsitz im Ausland als auch für solche mit Wohnsitz in der Schweiz bildet Luzern für alle Verfahren Erfüllungsort und den ausschliesslichen Gerichtsstand. 4

Ausstellervertrag Name/Firma Telefon: Adresse: PLZ/Ort: E-Mail / Homepage: Branche: Standflächen Inselstand 4 offene Seiten CHF 230.00/m² Gewünschter Standplatz: Kopfstand 3 offene Seiten CHF 220.00/m² Gewünschter Standplatz: Eckstand 2 offene Seiten CHF 210.00/m² Gewünschter Standplatz: KMU-Pool 2x2m 2x3m 2x4m CHF 1111.00* CHF 1555.00* CHF 1999.00* *exkl. MwSt. Gewünschter Standplatz: (* im Angebot inbegriffen sind Standfläche, Standwände, Strom (230V), Licht (500W/4m 2 ), Teppich und Kommunikationspauschale) Fahrzeugausstellungen Aussenbereich CHF 90.00/m² Rabatte: Ab 50m² 15% Ab 100m² 20% Wir wünschen eine Beratung für den Standbau Senden Sie uns bitte die Unterlagen für den externen Standbau 5

Bestell-Preisliste Hochzig 2017 Artikel Preis CHF Menge Preis CHF Kommunikationspauschale* 95.00 1 95.00 Mitaussteller 500.00 Lagerraum (pro m 2 ) 50.00 Standwände am Laufmeter 70.00 Licht Scheinwerfer mit Torblende 1000W 250.00 Licht Scheinwerfer mit Torblende 2000W 300.00 Strom 2 KW 230V 200.00 Strom 10 KW CEE 16 400.00 Strom 25 KW CEE 32 700.00 Teppich rot, nachtblau, anthrazit, beige (pro m 2 ) 18.00 Inserat Messeführer 1 Seite A5 für Aussteller 300.00 Inserat Messeführer ½ Seite A5 für Aussteller 190.00 Standmobiliar Stehtisch 60cm 50.00 Standmobiliar Barhocker 30.00 Standmobiliar Tisch weiss 150x75cm 75.00 Standmobiliar Tisch weiss 80x80cm 50.00 Standmobiliar Stuhl weiss 25.00 Standmobiliar Empfangstheke 100x100x50cm 150.00 Standmobiliar Barkorpus 110x100x50cm 175.00 Kühlschrank 50l 85.00 Kühlschrank 110l 125.00 Miete Prospektplatz 300.00 Eintrittskarten 10.00 Messe Flyer (max. 100 Stk.!) gratis Ausstellerausweise (bis 15m 2 : 5 Stk.; bis 30m 2 : 10 Stk.) gratis *Die Kommunikationspauschale ist obligatorisch und kostet CHF 95.00. Sie beinhaltet den Eintrag im Ausstellerverzeichnis Print und online, kostenlose Werbemittel (Flyer, Plakate und Prospekte), individuelle Banner und Logos. Finanzielle Bestimmungen 1. Standrechnung Nach erfolgter Anmeldung wird dem Aussteller die Rechnung für die Standmiete zugestellt. In der Standmiete sind folgende Punkte enthalten: Standfläche in Quadratmetern ohne Bodenbelag Allgemeine Hallenbeleuchtung Reinigung der Hallenkorridore und allgemeinen Plätze Heizung Lüftung der Hallen Allgemeine Werbung Abfallentsorgung Rahmenprogramm 6

2. Zahlungsbedingungen Sämtliche Rechnungen sind in Schweizer Franken zu begleichen: 50% 30 Tage nach Erhalt der Rechnung 50% bis Ende November 2016 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Anmeldungseingang, die Schlussabrechnung nach der Messe. Wir haben Interesse An der Modeschau teilzunehmen An folgendem: Zahlungskonditionen Raiffeisenbank Horw Kontoverbindung: CH82 8118 6000 0031 7626 6 lautend auf: Privilege Event GmbH Postkonto: 60-4987-2 Allgemeine Bestimmungen Die Anmeldung ist verbindlich. Der Veranstalter ist berechtigt, bei einem allfälligen Rücktritt, die entstandenen Kosten und Aufwendungen in Rechnung zu stellen Die Vertragsparteien: Aussteller: Ort, Datum: Unterschrift: 7