Antrag Namensänderung

Ähnliche Dokumente
Änderungsantrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/4453. der Fraktion der CDU/CSU

Namensführung von Kindern - Einbenennung nach 1618 BGB. Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e. V.

Bitte in Druckschrift ausfüllen. Es wird beantragt, den(die) Namen. in den(die) Namen zu ändern.

Antragstellung als gesetzliche/r Vertreter/in (Sie beantragen eine Namensänderung ausschließlich für eine andere Person)

Informationen zum deutschen Namensrecht

1. Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens

Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV)

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:

Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung ( 10 Abs.1 PStV, 133 DA)

Merkblatt über die Abgabe einer Namenserklärung (Ehenamen/Kindesnamen)

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Informationen zur Geburt Ihres Kindes

Geburtsurkunden / Internationale Geburtsurkunden

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Standesamt. Rund um die Geburt Wichtige Informationen X X X X X X X X X X X X X X X STADT BURGWEDEL. Checkliste

Beistandschaft für mein Kind

Band 10. Ein Deutschland in Europa Ehe nein, Lebenspartnerschaft ja (2001)

Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes.

Familienname Vorname(n) Geburtsname. geboren am in (Stadt, Land) gestorben am in (Stadt, Land) letzte Adresse (Straße, Stadt, Land)

(aufgehoben) Hessisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspa... (LPartG-ZVerfG)

Geschäfts-Nr. Bitte immer

Mainz Merkblatt Stand

Die Angaben dieses Antrags entsprechen inhaltlich dem Antragsformular der Rückseite! 1/3

Die Angaben dieses Antrags entsprechen inhaltlich dem Antragsformular der Rückseite! 1/4

Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung

Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Informationen zum deutschen Namensrecht

Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Standesamtliche Trauungen

Nachbeurkundung Geburt Lösungen

Antrag auf Einbürgerung

Antrag. auf Einbürgerung gemäß Artikel 116 Absatz 2 GG. - für Personen unter 16 Jahren

Antrag. auf Einbürgerung gemäß Artikel 116 Abs. 2 Satz 1 GG. - für Personen ab 16 Jahre - verheiratet geschieden verwitwet

Gemeinde Kiedrich im Rheingau Der Gemeindevorstand

Merkblatt zum deutschen Namensrecht

Namensänderung nach Art. 30 Abs. 1 ZGB

Musterbeispiel GE 1 Geburt eines Kindes, dessen Eltern miteinander verheiratet sind

Antrag auf Einbürgerung nach 10 StAG 9 StAG 8 StAG


Änderung des Vornamens Änderung des Familiennamens / Ehenamens Feststellung des Familiennamens

Beschlußempfehlung und Bericht

auf Feststellung des Rechtsanspruches im Rahmen der Kindertagesbetreuung Nur vollständige Anträge können ordnungsgemäß und zeitnah bearbeitet werden.

Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder

Namensänderung nach Art. 30 Abs. 1 ZGB

Vordruck für die Geschäftsstelle der Nachlassabteilung

Antrag auf Änderung des Vor und/ oder Familiennamens

Antrag auf Einbürgerung

Liebe werdende Eltern, liebe werdende Mutter, lieber werdender Vater,

Namensänderung nach Art. 30 Abs. 1 ZGB

Leitfaden zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung 1

Standesamt - Eheschließung

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

Informationsblatt: Vereinsbeitritt/Passantrag

Merkblatt: Regelapprobation

Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder

Informationsblatt für die Anmeldung

Geschäfts-Nr. Bitte immer

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern

Bild 6: Staatsangehörigkeitsurkunde / -ausweis ( Gelber Schein )

Leitfaden zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung 1

Fragebogen zur Stiefeltern/ Verwandtenadoption

Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz - LPartAusfG) Vom 4.

Ermächtigung zur Anmeldung der Eheschließung

Antrag auf Änderung des Familiennamens

Einwohnermeldeamt P izjewjenski zarjad. Viele Anliegen. Guter Service.

zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt

Merkblatt: Regelapprobation

Neues Namens- und Bürgerrecht

Antrag auf Übernahme der Tagespflegekosten gemäß 22 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Merkblatt: Regelapprobation

Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Nds. AGLPartG)

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Kreisstadt Limburg a. d. Lahn Der Magistrat

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Antrag auf Beratung und Unterstützung gemäß 18 SGB VIII Achtes Buch Sozialgesetzbuch - für minderjährige Kinder -

Transkript:

Silvio Hickmann An der Naturbühne 2 01809 Müglitztal S-Hickmann2@S-Hickmann.de An Sachbearbeiterin Gudrun Hoffmann Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Ausländeramt, Referat Ausländer-und Asylrecht 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 Stadtflügel, Zimmer 1.25 Tel.: 03501-515-4247 Fax: 03501-515-84247, personenstandswesen@landratsamt-pirna.de Müglitztal, 15.06.2016 Antrag Namensänderung Hiermit beantrage ich laut Gesetz NamÄndG vom 05.01.1938 mit Änderung vom 17.12.2008 (BGBI.I S.2586) die Änderung meines Geburtsnamen (nicht Familienname). Geführter Geburtsname: Hickmann Zukünftig zu führender Geburtsname: Dörferdt Begründung: Ich, der Unterzeichner, bin am 19.04.1972 unehelich als Silvio Dörferdt in Dresden geboren. Meine Mutter Karin Isolde Ingeborg Hickmann geborene Dörferdt war damals noch ledig und hieß Karin Isolde Ingeborg Dörferdt. Mit Ihrer 1. Heirat hießen meine Mutter und ich dann Burkhardt. Mit der 2. Heirat hießen meine Mutter und ich dann Hickmann. Mit meiner damit verbundenen Geburtsnamenänderung (nicht Familiennamenänderung) war und bin ich nicht einverstanden. Antragsteller: Anschrift: Geburtstag/ort: Standesamt/Nr.: Geschäftsfähigkeit: Staatsangehörigkeit: Silvio Hickmann An der Naturbühne 2, 01809 Müglitztal 19.04.1972 in Dresden Dresden, G 1536/1972 geschäftsfähig Bundesstaat Königreich Preußen (Völker-und Staatenbund 1871) gemäß RuStAG von 1913 vor RuStAG, belegbar nach Abstammung, Gebietsstand Ausland Familienstand: verheiratet Familienbuch: Heirat am 5.5.2001 in Reinhardtsgrimma 12/408, Standesamt Kreischa 14/2001 Bisherige Anträge: keine Minderjährige Kinder: Toni Heinz Hickmann, An der Naturbühne 2, 01809 Müglitztal, geb. am 15.03.2002 in Dippoldiswalde, Standesamt Dippoldiswalde 62/2002 Bemerkung Kind: Auf den Geburtsurkunden von Toni Heinz Hickmann muss nach Namensänderung unter Angabe Vater stehen: Geburtsname Dörferdt Ich bin damit einverstanden, dass die Namensänderungsbehörde von anderen Behörden die zur Bearbeitung des Antrages erforderlichen Auskünfte einholt. Müglitztal, am fünfzehnten Tag des Monats Juni im Jahre Zweitausendundsechzehn Silvio Hickmann Anlagen: Geburtsurkunden und Geburtsregisterkopien

Geltende Gesetze ( nicht gültige Gesetze ) https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ 1616.html Rubrik uneheliche Kinder Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1616 Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.??? vergleichen mit Original unten Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen??? Identitätsdiebstahl und Täuschung im Rechtsverkehr. Abschneidung der Wurzeln. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1618 Einbenennung Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. 1617c gilt entsprechend.

Silvio H i c k m a n n An der Naturbühne 2 [01809] Müglitztal S-Hickmann2@S-Hickmann.de An Sachbearbeiterin Gudrun Hoffmann Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Ausländeramt, Referat Ausländer-und Asylrecht 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 Stadtflügel, Zimmer 1.25 Tel.: 03501-515-4247 Fax: 03501-515-84247, personenstandswesen@landratsamt-pirna.de Müglitztal, 06.07.2016 Offizielles und öffentliches Schreiben mit öffentlicher Bekanntmachung Nachtrag zum Antrag Namensänderung Sehr geehrte Fr. Hoffmann, Nach belegbarer Abstammung durch Urkunden hat meine Person die Bundesstaatsangehörigkeit Königreich Preußen gemäß RuStAG von 1913 vor RuStAG (nicht StAG), Gebietsstand BRD Ausland. Für meine Person gilt das originale BGB von 1900! In diesem originalen, heute gültigen BGB steht in der Rubrik uneheliche Kinder im 1616 Zitat Das Kind erhält den Familiennamen des Vaters Zitat Ende. Hier steht nichts von Geburtsnamen! Weiterhin steht im 1706 Zitat Führt die Mutter infolge ihrer Verheiratung einen anderen Namen, so erhält das Kind den Familiennamen Zitat Ende. Hier steht auch nichts von Geburtsnamen! Als Drittes (Rubrik Kindesstatt) steht im 1758 Zitat Das Kind darf dem neuen Namen seinen früheren Familiennamen hinzufügen, Zitat Ende. Geburtsname haben Sie nur im neuen geltenden (nicht gültigen) BGB gelesen, das für meine Person nicht anzuwenden ist. Für meine Person gilt das originale BGB von 1900! Wenn Sie also für meine Person nicht die gültigen Gesetze (originale BGB von 1900) anwenden, muss ich von einem Identitätsdiebstahl und Täuschung im Rechtsverkehr ausgehen. Ich gebe Ihnen eine Frist von 22 Tagen, bevor ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreiche. Zudem werde ich, bei weiterer Nichteinhaltung gültiger Gesetze, internationale Strafanzeige mit Strafantrag stellen. Sie sind verpflichtet mein Anliegen zu meiner Zufriedenheit zu erledigen. Ich möchte Sie hier nicht als Mensch angreifen. Ich möchte nur, dass die gültigen Gesetze beachtet werden. Mein Antrag liegt Ihnen bereits formlos zu Ihrer Bearbeitung vor. Andere Anträge werde ich nicht ausfüllen. Abstammungsnachweise können gern nachgereicht werden. Mit freundlichen Grüßen Müglitztal, am sechsten Tag des Monats Juli im Jahre Zweitausendundsechzehn Silvio H i c k m a n n Anlagen: 3 Blätter aus BGB Original, Kopie von Ihrer Antwort, Willensbekundung

Diese Original BGB bekommt man unter der Suche Rechtsbeistand 1900 http://www.zvab.com/servlet/searchresults?kn=rechtsbeistand+1900&sts=t http://www.zvab.com/ Rechtsbeistand 1900 Band 1 = BGB