Formular zur Interessenbekundung

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Transkript:

im Gesundheitswesen nach 137a SGB V Formular zur Interessenbekundung Teilnahme an der Entwicklung neuer Verfahren Stand: November 2010 AQUA Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH

Inhaltsverzeichnis: Hintergrund und Teilnahmebedingungen 3 Interessenbekundung zur Teilnahme an einer Verfahrensentwicklung 5 Angaben zu relevanten Qualifikationen und Kompetenzen im Bezug auf das Verfahren 6 Angaben zu potenziellen Interessenkonflikten 7 Hinweise: Bitte füllen Sie die beiliegenden Formulare mit den Angaben zu Ihrer Person sorgfältig und in Druckbuchstaben aus. Senden Sie Ihre Interessenbekundung bitte vollständig und im Original an das AQUA-Institut per Post oder per Fax zurück (Anschrift: siehe unten). Bei Fragen zu den Formularinhalten steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung! AQUA Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH Maschmühlenweg 8-10 37073 Göttingen Telefon: (+49) 0551-789 52-0 Telefax: (+49) 0551-789 52-10 office@aqua-institut.de www.aqua-institut.de 2010 AQUA Institut GmbH 2

Hintergrund und Teilnahmebedingungen 1.1 Hintergrund zur Expertenauswahl Das AQUA-Institut wurde als fachlich unabhängiges Institut im Sinne des 137a SGB V im September 2009 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgewählt, ihn bei seinen Aufgaben im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen umfänglich zu unterstützen. Entwicklung von Indikatoren Eine zentrale Aufgabe des Instituts ist es, für die Messung und Darstellung der Versorgungsqualität abgestimmte Indikatoren und Instrumente zu entwickeln. Die Entwicklung der Indikatoren ist an die RAND/UCLA Appropriateness Method angelehnt. Bei dieser Methode werden neben der Evidenz aus wissenschaftlichen Studien und Leitlinien auch Expertenmeinungen berücksichtigt. Die Entwicklung der Indikatoren, Instrumente und Dokumentation für ein Verfahren findet in folgendem konzeptionellen Rahmen statt: Verfahrensbeauftragung durch den G-BA Vorrecherche und Erstellung eines geeigneten Modells für die Hauptrecherche (systematische Literaturrecherche) Systematische Literaturrecherche und Erstellung eines Indikatorenregisters Auswahl von Fachexperten und Patientenvertretern sowie Bildung eines Panels Durchführung des Panelverfahrens (mit den Experten) Auftaktworkshop, anschließend erste (schriftlich-postalische) Bewertungsrunde zu den Indikatoren des Registers Workshop zur Diskussion der Relevanz der Indikatoren, inkl. erneuter Bewertungsrunde Zweite (schriftlich-postalische) Bewertungsrunde zur Praktikabilität und Eignung für die einrichtungsbezogene öffentliche Berichterstattung der Indikatoren Workshop zur Diskussion der Praktikabilität und Eignung für die einrichtungsbezogene öffentliche Berichterstattung der Indikatoren, inkl. abschließender Bewertungsrunde Entwicklung der Instrumente und Dokumentation (beginnend nach der ersten Bewertungsrunde) Vorbericht an den G-BA und die zur Stellungnahme berechtigten Institutionen Stellungnahmeverfahren der in 137a (3) SGB V genannten Institutionen Abschlussbericht und Veröffentlichung des Verfahrens Auswahl geeigneter Experten Für die Durchführung der Panelverfahren zur Indikatorenentwicklung wählt das AQUA-Institut geeignete Experten (Fachexperten und Patientenvertreter) für die jeweiligen Verfahren aus. Sowohl Fachexperten als auch Patientenvertreter sind hinsichtlich des Umfangs ihrer Einbindung und des Stimmrechts im Verfahren gleichgestellt. Nur Ziel ist es, (Fach-)Experten auszuwählen, die die Auswahl von Indikatoren mit der bestmöglichen Evidenz unterstützen können. Ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl dieser Personen ist die Fach- und Methodenkompetenz. Diese kann basieren auf: praktischer Erfahrung in dem jeweiligen Fachgebiet (z.b. durch praktische ärztliche Tätigkeit), wissenschaftlicher Expertise (z.b. ausweisbar durch Fachpublikationen, Teilnahme an Leitlinienentwicklung), übergeordneter Expertise mit Bezug zum Thema (je nach Relevanz z. B. Biometriker/Epidemiologen, Gesundheitsökonomen, Pharmazeuten). bezüglich des Auswahlverfahrens bestehen Unterschiede (siehe Ziff. 1.2: Teilnahmebedingungen). Zusätzlich zur Bekundung Ihres Interesses zur Teilnahme an einer Verfahrensentwicklung (Formblatt Ziff. 2) bitten wir Sie um Angaben zu relevanten Qualifikationen und Kompetenzen bzgl. des Verfahrensthemas (Formblatt Ziff. 3). Darüber hinaus sind auch potenzielle Interessenkonflikte in Form eines Conflict of Interest Statement anzugeben (Formblatt Ziff. 4.2). Auch diese sind ein Kriterium für die Auswahl der Experten (siehe Ziff. 1.2: Teilnahmebedingungen). Die themenspezifischen Informationen zum jeweiligen Verfahren sowie die Termine des Auftaktworkshops und der Konsensusmeetings entnehmen Sie bitte der Bekanntgabe des AQUA-Instituts. 2010 AQUA Institut GmbH 3

1.2 Teilnahmebedingungen Die Auswahl der (Fach-)Experten erfolgt durch das AQUA-Institut nach Eingang aller Bewerbungen. Für Patientenvertreter werden die Kriterien und Verfahren der Patientenbeteiligungsverordnung angewendet. Demnach benennen die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene einvernehmlich sachkundige Personen für die Mitarbeit am Verfahren. Die Entwicklung eines Verfahrens unterliegt einem sehr engen Zeitplan, weshalb eine Verschiebung der Termine nur in absoluten Ausnahmefällen vorbehalten sein sollte. Zudem ist eine Vielzahl von Personen an der Verfahrensentwicklung beteiligt, sodass ein hoher Koordinierungsbedarf besteht. Deshalb sind die in der Bekanntgabe des AQUA-Instituts genannten Termine der Workshops verbindlich und müssen eingehalten werden. Die Teilnahme am Auftaktworkshop ist für Fachexperten und Patientenvertreter gleichermaßen verpflichtend. Im Rahmen dieses Workshops werden die Panelmitglieder mit dem Thema, der Fragestellung und dem geplanten Vorgehen vertraut gemacht. Der Zeitbedarf pro Verfahren beträgt jeweils 2-3 Tage (eintägige Workshops). Der Beginn der Workshops ist vormittags um 10.30 Uhr geplant, um eine Anund Abreise am gleichen Tag zu ermöglichen. Die Workshops finden in Göttingen statt. Pro Workshopteilnahme zahlt das AQUA-Institut ein Honorar (Aufwandsentschädigung) und Reisekosten. Das Honorar beträgt inklusive Vor- und Nachbereitung (z.b. Rating von Indikatoren) 700,00 EUR pro Präsenztermin in Göttingen. Die Abrechnung von Honorar und Reisekosten erfolgt über das AQUA- Institut. Die Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) und der entsprechenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift (BRKGVwV) erstattet. Über die Honorierung hinaus entstehen den Fachexperten und den Patientenvertretern keine Nutzungsund Verwertungsrechte oder -ansprüche an den Indikatoren und Arbeitsergebnissen. Die Fachexperten und Patientenvertreter erklären sich damit einverstanden, dass ihre Namen in den Veröffentlichungen der Verfahrensberichte (nicht im Vorbericht) genannt werden können. Die Darstellung von potenziellen Interessenkonflikten ist für Fachexperten und Patientenvertreter verpflichtend und eine Voraussetzung für die Teilnahme am Panelverfahren (siehe Formblatt Ziff.4: Angaben zu potenziellen Interessenkonflikten). Im Rahmen des Auftaktworkshops werden alle potenziellen Interessenkonflikte gegenüber dem Panel offengelegt. Alle am Panelverfahren Interessierten erhalten eine schriftliche Rückmeldung vom AQUA-Institut. Im Falle ihrer Auswahl erhalten Fachexperten und Patientenvertreter eine Zusage mit Angaben zu den festgelegten Terminen sowie zu den jeweiligen Ansprechpartnern im AQUA-Institut. Alle wichtigen Termine sind der verfahrensspezifischen Bekanntgabe zu entnehmen. Das AQUA-Institut behält sich vor, die Zusage zur Teilnahme an einem Panelverfahren jederzeit und ohne Begründung zurückzunehmen. Aus der Teilnahme am Panelverfahren ergeben sich keine automatischen Rechte auf eine Beteiligung im weiteren Verlauf des Verfahrens. 2010 AQUA Institut GmbH 4

Interessenbekundung zur Teilnahme an einer Verfahrensentwicklung 2.1 Anschrift Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an: Name Vorname Titel Straße PLZ, Ort Telefon Mobil Telefax E-Mail 2.2 Interessenbekundung Bitte geben Sie hier an, ob Sie sich als Fachexperte oder Patientenvertreter bewerben und an welchem Panelverfahren Sie teilnehmen möchten: Hiermit erkläre ich, als Fachexpertin/Fachexperte Patientenvertreterin/Patientenvertreter, benannt durch: an dem Verfahren: teilnehmen zu wollen. Die in der Bekanntmachung des AQUA-Instituts zum Verfahren genannten Termine habe ich zur Kenntnis genommen. Eine Teilnahme an den genannten Workshops ist mir möglich. Die Teilnahmebedingungen (Ziff. 1.2) habe ich zur Kenntnis genommen. Ich erkläre mich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Datum, Ort Unterschrift 2010 AQUA Institut GmbH 5

Angaben zu relevanten Qualifikationen und Kompetenzen im Bezug auf das Verfahren Das vorliegende Formblatt dient als Grundlage zur Auswahl von Fachexperten für das Panelverfahren. Entsprechende Angaben sind obligatorisch. Patientenvertreter können freiwillige Angaben machen. Tätigkeiten, Aus- und Weiterbildungen, Fortbildungen, Publikationen Zeitraum/Jahr Hinweis: Im Falle einer Auswahl zur Verfahrensbeteiligung, behält sich das AQUA-Institut eine Anforderung von Originalnachweisen bzw. beglaubigter Belege vor. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben. Datum, Ort Unterschrift 2010 AQUA Institut GmbH 6

Angaben zu potenziellen Interessenkonflikten 4.1 Hintergrund Diese Angaben dienen dazu, die Zusammenarbeit mit ren. Bei zusätzlichem Platzbedarf können Sie weitere maßgeblichen Interessenverbänden im Seiten beifügen. Gesundheitswesen 1 sowie etwaige finanzielle Bezie- Die konkreten Einzelheiten Ihrer Offenlegung und die hungen zu diesen darzulegen. Ergebnisse einer eventuellen Bewertung durch das Institut werden im Rahmen der Teilnahmebedingungen Die Fragen richten sich verbindlich an: streng vertraulich gehandhabt. Einblick in ihre Angaben erhalten nur unmittelbar an der Sichtung Fachexperten, die Interesse an der Teilnahme zur und Bewertung beteiligte Mitarbeiterinnen und Mit- Entwicklung des Indikatorenregisters bekunden arbeiter des AQUA-Instituts sowie die anderen für benannte Patientenvertreter für die Teilnahme an das gleiche Panelverfahren ausgewählten Teilnehmer der Entwicklung des Indikatorenregisters im Auftaktworkshop. Einzelheiten dazu, welche Bedeutung Ihre Angaben haben und wie sie gehandhabt werden, erläutert das Dokument Häufig gestellte Fragen zum Formblatt Angaben zu potenziellen Interessenkonflikten. Bitte geben Sie alle Beziehungen und Kooperationen zu den dort genannten Interessengruppen vollständig und wahrheitsgemäß an, auch wenn Sie der Meinung sind, dass eine Beziehung keinen Interessenkonflikt begründet. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss aus dem Panelverfahren füh- Sofern Sie als Fachexperte oder Patientenvertreter für das Panelverfahren zur Indikatorenentwicklung ausgewählt werden, werden Ihre Angaben zu potenziellen Interessenkonflikten zusammenfassend und unter Angabe Ihres Namens veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist auch über das Internet frei zu- gänglich. Dabei wird für die in den Fragen genannten Kriterien lediglich zusammengefasst, ob diese Art der Beziehung besteht oder nicht. Konkrete Partner wer- den nicht genannt. 1 Gemeint sind Interessenverbände von Leistungserbringern, den Krankenkassen, der pharmazeutischen und der Medizinprodukteindustrie sowie den Herstellern von medizinspezifischer Software. 2010 AQUA Institut GmbH 7

4.2 Conflict of Interest Statement Nr. und Bezeichnung des Verfahrens: (bitte hier angeben) Hinweis: Die folgenden Fragen beziehen sich jeweils auf das laufende Jahr und die drei Kalenderhre davor. Frage 1: Sind oder waren Sie bei einem Interessenverband im Gesundheitswesen oder einem vergleichbaren Interessenvertreter 2 abhängig beschäftigt (angestellt)? Wenn, wo und in welcher Position? Frage 2: Beraten Sie oder haben Sie einen Interessenverband im Gesundheitswesen oder einen vergleichbaren Interessenvertreter direkt oder indirekt 3 beraten? Wenn, wen? Frage 3: Haben Sie (unabhängig von einer Anstellung oder Beratungstätigkeit) im Auftrag eines Interessenverbandes im Gesundheitswesen oder eines vergleichbaren Interessenvertreters Honorare erhalten für: Vorträge, Stellungnahmen, Ausrichtung von bzw. Teilnahme an Kongressen und Seminaren auch im Rahmen von Fortbildungen, für (populär-) wissenschaftliche oder sonstige Aussagen oder Artikel? Wenn, von wem und für welche Tätigkeiten? 2010 AQUA Institut GmbH 8

Frage 4: Haben Sie (unabhängig von einer Anstellung oder Beratungstätigkeit) und/oder hat die Institution 4, bei der Sie angestellt sind bzw. die Sie vertreten, von einem Interessenverband im Gesundheitswesen oder einem vergleichbaren Interessenvertreter finanzielle Unterstützung für Forschungsaktivitäten, andere wissenschaftliche Leistungen oder für Patentanmeldungen erhalten? Wenn, von wem und für welche Tätigkeit? Frage 5: Haben Sie oder die Institution, bei der Sie angestellt sind bzw. die Sie vertreten, sonstige finanzielle oder geldwerte Zuwendungen (z. B. Ausrüstung, Personal, Reisekostenunterstützung ohne wissenschaftliche Gegenleistung) von einem Interessenverband im Gesundheitswesen oder einem vergleichbaren Interessenvertreter erhalten? Wenn, von wem und aus welchem Anlass? Frage 6: Besitzen Sie Aktien, Optionsscheine oder sonstige Geschäftsanteile (auch in Fonds) von einer Firma oder Institution, die zu einem Interessenverband im Gesundheitswesen oder einem vergleichbaren Interessenvertreter gehört? Wenn, von wem? 2010 AQUA Institut GmbH 9

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Angaben nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig sind. Ich willige ein, dass die oben angegebenen Sachverhalte zusammenfassend, ohne konkrete Nennung der Partner, unter Angabe meines Namens veröffentlicht werden. Mir ist bekannt, dass diese Veröffentlichung über das Internet frei zugänglich ist. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung meiner Angaben erfolgt nicht. Datum, Ort Unterschrift 2 3 4 Gemeint sind Interessenverbände von Leistungserbringern, den Krankenkassen, der pharmazeutischen und der Medizinprodukte-Industrie sowie den Herstellern medizinspezifischer Software. Indirekt heißt in diesem Zusammenhang: z. B. im Auftrag eines Institutes, das wiederum für eine entsprechende Person, Institution oder Firma tätig wird. Sofern Sie in einer ausgedehnten Institution tätig sind, ist es ausreichend, die geforderten Angaben auf Ihre Arbeitseinheit (z. B.: Klinikabteilung, Forschungsgruppe etc.) zu beziehen. 2010 AQUA Institut GmbH 10