Dienstbesprechung Juni 2015
Tagesordnung 1. Einblick in gesetzliche Grundlagen, Funktion und mögliche Struktur von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen 2. Sichtung von Mustervorlagen Pause 3. Verantwortlichkeiten Unterweisungen Fachräume 4. Sicheres Experimentieren mit elektrischer Energie und optischer Strahlung 2
Ziel der heutigen Veranstaltung: Einführung in Gefährdungsbeurteilungen und deren Folgerungen Einblick in entsprechende Bestimmungen Bedeutung für den Physikunterricht aufzeigen Sicherheit geben praktikable Lösungen anbieten Beispiele für GBUs und BAs 3
Was wir hierfür (schon immer) machen müssen: Gefährdungen ermitteln Gefährdungen beurteilen Gefährdungen entgegenwirken Rechtlicher Hintergrund: Arbeitsschutzgesetz (Erlass/Inkraft 1996) o 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß VwV vom März 2001 auch an Schulen umzusetzen 4
5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. 5
Folgerungen aus rechtlichen Vorgaben: Jede Lehrkraft ist verpflichtet vor Aufnahme einer Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen! Sie muss Maßnahmen treffen, um den Gefährdungen entgegenzuwirken! Die Gefährdungsbeurteilung kann nur durch eine fachkundige Lehrkraft durchgeführt werden! Dies gilt für jeden Unterricht und jede Art von schulischer Veranstaltung (Sport, Biologie, Chemie, Physik, NwT, Exkursionen, Ausflüge, Studienfahrten, etc.) 6
Neu: Dokumentation Gefährdungsbeurteilung (GBU) Betriebsanweisung (BA) Grund: Neue Rechtsgrundlage seit 2010. GBU muss demnach schriftlich fixiert sein! (Aussage von Hr. Wachner, DGUV) Wozu? mehr Rechtssicherheit durch Vermeidung grober Fahrlässigkeit! (ohne dokumentierte GBU zu 80% in grober Fahrlässigkeit!) 7
Drei Arten von Gefährdungsbeurteilungen an der Schule (vgl. www.arbeitsschutz-schule-bw.de) 1. Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung 2. Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung 3. Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung Die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung ermittelt und beurteilt Gefährdungen, die bei einer bestimmten Tätigkeit auftreten und leitet entsprechende Maßnahmen ab. 8
Gefährdungsbeurteilung (GBU) Dokumentation? Betriebsanweisung? Gefahrstoffe Elektrizität Ja! Ja! optische Strahlung Mechanik Art und Weise ist Art und Weise ist jedoch nicht gesetzlich gesetzlich geregelt vorgeschrieben Kommt die GBU zum Ergebnis einer nicht zu vernach-lässigenden Gefährdung durch bestimmte verwendete Geräte, so ist für diese Geräte eine Betriebsanweisung zu erstellen. 9
Vorgeschlagene Struktur der GBU Wer führt das Experiment durch? Beschreiben der Gefährdungen Erfassen von eventuellen weiteren Gefahren Substitutionsprüfung Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen Datum Unterschrift 10
Fragen zur GBU Muss zu jedem Experiment eine GBU dokumentiert werden? Je nach Tätigkeit. Wenn eine Gefährdung besteht, dann GBU dokumentieren. Sonst nicht. Muss in einer GBU das Experiment selbst geschildert werden? Nein! Lediglich Gefährdungen. Wer muss dokumentieren? Jede Lehrkraft! Wie lange ist eine dokumentierte GBU gültig? Eine für ein Experiment bzw. eine Experimentengruppe durchgeführte GBU verliert ihre Gültigkeit nicht! Dennnoch: GBU ggf. ergänzen, bzw. aktualisieren (RiSU schreibt regelmäßige Überprüfung vor) Sichtprüfung der zu verwendenden Geräte! 11
Fragen zur GBU Muss auch beim Experimentieren in der Sammlung schon eine GBU erstellt sein? Nein, erst vor einer Durchführung vor Publikum. Wie könnte eine praktikable Dokumentation aussehen? Fachschaftsordner mit Verzeichnis und Unterschriften der einzelnen Fachlehrer. persönliche Dokumentation (eigener Ordner in der Schule; auch elektronisch möglich) 12
Betriebsanweisungen
Eine Betriebsanweisung (BA) ist eine schriftliche Anweisung der Schulleitung an Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken im Unterricht zu vermeiden. Diese Forderungen ergeben sich aus Arbeitsschutzgesetz RiSU 14
Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 7.den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen; 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. 6 Dokumentation (1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. 15
RiSU Der Arbeitgeber vor Ort vertreten durch die Schulleiterin oder den Schulleiter ist verantwortlich, dass Gefährdungsbeurteilungen nach 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und nach 3 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention für alle Gefährdungen (z. B. biologische, chemische und physikalische Gefährdungen) durchgeführt und dokumentiert werden, erforderliche Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt und durchgeführt werden, Betriebsanweisungen erstellt werden, Unterweisungen und Belehrungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und ggf. sonstigen Beschäftigten (z.b. Reinigungspersonal, Hausmeisterin, Hausmeister, sonstiges Lehrpersonal) erfolgen. 16
Notwendigkeit einer Betriebsanweisung 1. Eine Betriebsanweisung ist zu erstellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass durch die Tätigkeit mit dem Stoff, Gerät, Werkzeug oder der Maschine eine Gefährdung für Schülerinnen und Schüler besteht und diese Gefährdung nicht offensichtlich ist (z. B. Gefahrstoffe, Laser oder Standbohrmaschine im Gegensatz zu einer Schere oder Heizplatte). 2. Betriebsanweisung sind für nicht-alltägliche Gefährdungen (durch Maschinen, Geräte, Tätigkeiten) zu erstellen! Vgl.: Präsentation, Reinhard Hampel, Tagung-NwT Bad WildbadSicherheit 26.01.2015 im Physik-Unterricht 17
Merkmale einer Betriebsanweisung Sollte DIN A 4 nicht überschreiten Gliederung in 6 Abschnitte bzw. 7 bei Gefahrstoffen Farbschema sollte beachtet werden Piktogramme, Symbole 18
Gliederung einer Betriebsanweisung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Anwendungsbereich (Arbeitsbereich, Tätigkeit, Gefahrstoff) Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrfall bei Störungen Erste Hilfe, Verhalten bei Unfällen Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen, technischen Geräten und Anlagen) Es sind auch andere Darstellungsformen möglich. Die Gliederung der Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe ist jedoch vorgeschrieben. 19
Farbgestaltung - Umrandung BLAU für Maschinen /Geräte / Werkzeug ORANGE für Gefahrstoffe GRÜN für persönliche Schutzausrüstung LILA GELB oder GRÜN für Biostoffe für gentechnische Anlagen 20
Kennzeichnungen Gefahrstoffpiktogramme Verbotszeichen Gebotszeichen Warnzeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen Alle Symbole unter: http://symbib.jedermann.de/light/index.html 21
Vorgaben für eine Betriebsanweisung 1. BA bedarf der Schriftform. Mündliche Anweisungen erfüllen die Arbeitsschutzvorschriften nicht. 2. BA muss objektbezogen sein 3. BA muss konkret abgefasst sein, so dass sie in praktisches Verhalten und Handeln umgesetzt werden kann. 4. BA ist in verständlicher Form und Sprache abzufassen; sie kann Sicherheitskennzeichen enthalten. 5. Umfang der BA muss überschaubar sein, so viel Information wie nötig. sollte i. d. R. die Größe einer DIN A 4 Seite nicht überschreiten. 6. Gebrauchsanleitungen der Gerätehersteller (nach Produkthaftungsgesetz) sind nicht arbeitsplatzbezogen und können deshalb nicht die BA ersetzen; die Gebrauchsanleitungen der Maschinen/Geräte müssen aber für jede Lehrkraft einsehbar aufbewahrt werden. Verbots, Gebots- oder Hinweisschilder sind für sich allein keine Betriebsanweisungen, können aber BAs ergänzen. 22
7. BA muss jederzeit einsehbar sein, z.b. Aushang am Lagerort des Geräts oder Sammlung im Wandhalter 8. BA ist hinsichtlich ihrer Geltungsdauer zeitlich nicht begrenzt 9. Regelmäßige Überprüfung der BA (1x jährlich) und Anpassung der BA bei grundlegenden Veränderungen 10. BAs sollten grafisch einheitlich gestaltet sein 11. BA muss von der Schulleitung oder einer fachkundigen Lehrkraft unterschrieben sein (mit Datum). Die Inhalte der BA müssen den Lehrkräften 1 x jährlich, den Schülerinnen und Schülern 2 x jährlich vermittelt werden. Hausmeister und Putzkräfte sind vom Schulträger über die sie betreffende BAs einmal pro Jahr zu instruieren. Dokumentationspflicht! 23
Mustervorlagen zur Dokumentation Elektrische Gefährdung Thermische Gefährdung Mechanische Gefährdung Optische Gefährdung Beispiele BA Beispiele GBU Hinweise elektrische Energie Beispiele BA Beispiele GBU Beispiele BA Beispiele GBU Beispiele BA Beispiele GBU 24
Sichten der Mustervorlagen und weiterer Dokumente (20 Minuten) Danach: Klärung von Fragen 25
Sonstige Hinweise Mindestabstand Experiment-Schülertische: 1,20 Meter Unbeaufsichtigtes Nachschreiben lassen von SuS ist nicht erlaubt (Brandschutz!). Erst recht nicht in Ph-Sammlung! Fachfremde Kollegen dürfen in Fachräumen unterrichten, wenn Stromversorgung unterbrochen ist. Chemische Gefährdungen in Sprengelfortbildung im Herbst 2015 Vorab-Info: o alle Chemikalien im Kataster erfassen o Gefahrstoffe möglichst raus aus Sammlung (Blei, Kampfer, ) o 26
Don t! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 27