Hauterkrankungen am Arbeitsplatz - Eine Herausforderung für den Betriebsarzt. Prof. Dr. med. H. Drexler

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Transkript:

Hauterkrankungen am Arbeitsplatz - Eine Herausforderung für den Betriebsarzt Prof. Dr. med. H. Drexler

Nach Kütting et al. 2010

1 Ziel und Anwendungsbereich Ziel der Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten.

Veranlassung: (Anhang 1) Veranlassen Anbieten Feuchtarbeit > 4 h/tag Hautkontakt mit Isocyanaten Tragen Naturgummilatexhandschuhe >30 µg Protein/g Handschuhmaterial Kontakt zu unausgehärteten Epoxidharzen Feuchtarbeit regelmäßig > 2 h Tag unverzüglich bei Krankheitserscheinungen durch Gefahrstoffe

Arbeitsmedizinische Vorsorge Anamnese Untersuchung der beruflich exponierten Hautareale Beschreibung der Lokalisation, Ausdehnung und Morphe Ggf. Fotodokumentation

Ekzem-Morphologie Dermatitis (akut) metachrome Polymorphie Erythem, Ödem (Sero-)Papel Bläschen, Blasen Erosionen Krusten Schuppen Ekzem (chronisch) synchrome Polymorphie dyshidrosiformes hyperkeratotisches hyperkeratitosch, rhagadiformes nummuläres

Einstellungsuntersuchungen Eignungsuntersuchungen Primäre Prävention - Gefährdungsanalyse Sekundäre Prävention - Arbeitsmedizinische Vorsorge Tertiäre Prävention Therapie und Berufliche Wiedereingliederung

1. Arbeitsstoffe Prävention von Ekzemen 2. UV-Strahlung - Prävention Lichtschäden

Einstellungsuntersuchungen Arztbesuch arbeitsmedizinische Einstellungs- (Hausarzt) Vorsorgeuntersuchung untersuchung Arzt-Patient Arzt-Klient Arzt-Proband (Klient) Schutzziel: Schutzziel: Schutzziel: Patient Arbeitnehmer Arbeitgeber Schweigepflicht Schweigepflicht Schweigepflicht mit Offenbarung der Eignung und Prognose

Einstellungsuntersuchungen Auswahl geeigneter Arbeitnehmer? allergische Disposition Genetische Untersuchung Anamnese? "klinisch stumme" Sensibilisierung Prophetische Testung manifeste allergische Erkrankung Klinische Diagnose

Einstellungsuntersuchungen Der Epikutantest ( Patch Test ) ist das einzige für die Routinediagnostik geeignete Instrument zum Nachweis einer Sensibilisierung gegen den Stoff, der ein allergisches Kontaktekzem verursacht hat. Der Epikutantest ist nicht geeignet, die Entwicklung eines allergischen Kontaktekzems (im Sinne einer prophetischen Testung ) vorherzusagen Leitlinien der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Allergie und klinische Immunologie (DGAKI)

Eignungsuntersuchungen Eignungsuntersuchungen sollen feststellen, ob der Betreffende geeignet ist, die Arbeit auszuführen ohne Mitarbeiter oder das Produkt bzw. den Gegenstand seiner Arbeit zu schädigen

Primäre Prävention - Gefährdungsanalyse TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung Beurteilung Begehung der Arbeitsplätze Arbeitsstoffe mit unmittelbaren Hautkontakt (aerogen) Datensicherheitsblatt ätzende, irritative und sensibilisierende Arbeitsstoffe Feuchtarbeit persönlichen Schutzmaßnahmen (Handschuhe, Hautschutzund -pflegepräparate, Hautreinigung)

2.4 Feuchtarbeit (siehe auch Nummer 3.3.4) Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Arbeiten im feuchten Milieu ausführen oder flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen oder häufig oder intensiv ihre Hände reinigen, sind Feuchtarbeit.

Flüssigkeitsdichte Handschuhe Gefährdung?

Ochsmann et al., 2006 Flüssigkeitsdichte Handschuhe Gefährdung?

Arbeitsmedizinische Vorsorge Allergische Erkrankungen und atopische Diathese allergisches Kontaktekzem exogen allergische Alveolitis atopische Dermatitis = Neurodermitis = endogenes Ekzem allergische Rhinitis allergisches Asthma Atopische Nahrungsmittelallergie Diathese

3- Jahresinzidenz Handekzeme: multiple logistische Regression (N= 1863) Parameter Arbeitsmedizinische Vorsorge Signifikanz(p) Odds Handekzeme (früher) 0,0000 2,13 Beugenekzeme 0,0008 1,67 Dyshidrose 0,0060 1,64 Hautverschmutzung >4Std. 0,0001 1,78 Hautschutz 1 mal/tag u. mehr 0,0036 1,53 Weißer Dermographismus 0,0274 1,28 Feuchtarbeit >3Std. 0,2659 1,31 Allergisches Asthma 0,3485 1,21 Gartenarbeit (täglich) 0,3374 1,18 Cheilitis 0,0533 1,15 Perleche 0,0728 1,15 Geschlecht (weiblich) 0,1935 1,13 Hyperhidrose 0,1673 1,12 Ohrrhagaden 0,3486 1,11 Geschirrspülen (täglich) 0,9521 1,01 Wollunverträglichkeit 0,9648 1,01 Hausbau (täglich) 0,9847 1,00 Juckreiz beim Schwitzen 0,9451 0,99 Quelle: Diepgen, Fartasch, Funke: BMBW-Verbundprojekt, Endbericht (01 HK 899/3 01 HK 919/5)

Arbeitsmedizinische Vorsorge Beruflich verursachte Handekzeme Dispositionelle Risikofaktoren Ekzeme in der Eigenanamnese Beugeekzeme (Neurodermitits) Handekzem Dyshidrose

Arbeitsmedizinische Vorsorge Anamnese Untersuchung: Inspektion der exponierten Areale (i.d.r. Hände, Unterarme) Keine Hautveränderungen => Keine gesundheitlichen Bedenken Hautveränderungen Ganzkörperuntersuchung (DD) nur Hände betroffen Fortsetzung der Tätigkeit ärztlich vertretbar Konsequente Therapie Regelmäßige Kontrolle Generalisierte Hautveränderungen Arbeitsunfähigkeit V.a. Allergisches Ekzem therapierefraktäres Ekzem rechtzeitige Vorstellung bei einem Berufsdermatologen

Maßnahmen bei initialer Ekzembildung Beratung und Schulung des Beschäftigten Hautschutz und Hautpflege vor, während und nach hautschädigender Tätigkeit blande Therapie bei minimalen Läsionen frühzeitige differentialdiagnostische Abklärung erneute Gefährdunganalyse

Arbeitsmedizinische Vorsorge Vorstellung beim berufsdermatologisch erfahrenen Hautarzt Bei therapierefraktären Hautveränderungen Bei Progredienz der Hauterscheinungen Bei Wunsch des Arbeitnehmers Ggf Erstellung eine(s)(r) Hautarztberichts oder Betriebsärztlichen Gefährdungsanalyse Haut oder Berufskrankheitenverdachtsanzeige

Eingeführt: Hautarztverfahren am 1.7.1972 (Borelli und Düngemann) Indikation: Möglichkeit der beruflichen Beeinflussung einer Hauterkrankung Verfahren: Hautärzte, Arbeitsmediziner, Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin Formtext 6050 (=Hautarztbericht) Alle übrigen Ärzte Formtext 2900 (=Überweisung) Ziel: Frühzeitige Einleitung primär-, sekundärund tertiäre Maßnahmen Optimale Diagnostik und Therapie (SGB VII)

Hautarztverfahren Betrieb Arbeitnehmer gesunder Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit Hauterscheinungen Patient (Arbeitnehmer mit Hauterscheinungen) Betriebsarzt Hausarzt Hautarzt Unfallversicherungsträger

Betrieb Arbeitnehmer gesunder Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit Hauterscheinungen Patient (Arbeitnehmer mit Hauterscheinungen) Betriebsarzt Hausarzt Hautarzt Unfallversicherungsträger

1. Die frühzeitige Einbindung der Ressource Betriebsarzt in das Hautarztverfahren 2. Die Koordination betrieblicher (Arbeitsplatzgestaltung, Unterweisung, u. a. ) und außerbetrieblicher präventiver Maßnahmen (z. B. Hautschutzseminar) 3. Die wechselseitige Information über den Verlauf der Erkrankung (Beschwerdefreiheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge einer Hauterkrankung, Wechselwirkung der Therapie mit der Arbeit). 4. Die Verifizierung der Arbeitsanamnese und der Angaben zum betrieblichen Hautschutz.

Exposition gegenüber beruflichen Noxen in Deutschland Erfassungszeitraum 1990-1993, nach Kauppinen et al. 2000 Methylenchlorid Trichlorethylen Styrol Formaldehyd Asbest Nickel PAH Tetrachloethylen Glaswolle Chrom-IV-Verbindungen Ethylendibromid Blei Benzol Holzstaub Diesel Radon Quarzstaub Passivrauchen UV-Licht Exponierte Arbeitnehmer: n = 8 300 000. 24% der Beschäftigten haben am Arbeitsplatz Umgang mit kanzerogenen Noxen. UV-Licht war mit einem Anteil von 29% die häufigste berufliche Noxe. 0 500000 1000000 1500000 2000000 2500000 Exponierte Personen

OStrV

Berufskrankheit GEMEINSAMES MINISTERIALBLATT des Auswärtigen Amtes / des Bundesministeriums des Innern / des Bundesministeriums der Finanzen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie / des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz / des Bundesministeriums der Verteidigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / des Bundesministeriums für Gesundheit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung / des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung / des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung / des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Seite 669 64. Jahrgang ISSN 0939-4729 Berlin, den 12. August 2013 Nr. 35 Plattenepithelkarzinome (oder multiple aktinische Keratosen) der Haut durch natürliche UV-Strahlung

UV-Schutz organisatorisch S3: EG B 1 6 11 16 21 26 31 6 11 16 21 26 30 6 11 16 21 26 31 6 11 16 21 26 30 6 11 16 21 26 31 6 11 16 21 26 31 6 11 16 21 26 30 ca. 2/3 der täglich auftreffenden UV-Strahlung erreicht die Erde zwischen 10 und 14 Uhr nach 15.30 Uhr nur noch 7% der täglichen UV Strahlung nach 17.30 Uhr nur noch 1% der täglichen UV Strahlung

Primäre Prävention - Gefährdungsanalyse UV-Schutz Technisch S3: EG A Sonnensegel leichte Kleidung Kopfbedeckung UV-Schutz mechanisch Kleidung => 90% der Sommerkleidung LSF > 10 80% der Sommerkleidung LSF > 15

Künstliche UV-Belastung und Hautkrebs 1 UVC UVB UVA 0,8 relative Intensität 0,6 0,4 0,2 0 200 300 400 500 600 700 800 Wellenlänge in nm Messung 1 Messung 2 Messung 3 Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dr. Siekmann, IFA

Arbeitsmedizinische Vorsorge (2) Können bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz die Grenzwerte nach 6 für künstliche optische Strahlung überschritten werden, stellt der Arbeitgeber sicher, dass die betroffenen Beschäftigten arbeitsmedizinisch beraten werden. Die Beschäftigten sind dabei auch über den Zweck der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu informieren und darüber, unter welchen Voraussetzungen sie Anspruch auf diese haben. Die Beratung kann im Rahmen der Unterweisung nach Absatz 1 erfolgen. Falls erforderlich, hat der Arbeitgeber den Arzt nach 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beteiligen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Untersuchungsanlässe muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber den zu untersuchenden Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge Anamnese Frage nach tätigkeitsassoziierten Beschwerden wie: Brennen, Jucken, Schmerzen und Symptomen wie: Erythem, Papeln, Bläschen Akute Effloreszenzen im beruflich exponierten Areal Chronische Lichtschäden im beruflich exponierten Areal Hautkrebsscreening im beruflich exponierten Areal

Arbeitsmedizinische Vorsorge S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs (Januar 2014) Unterstützer Deutsche Krebsgesellschaft Deutsche Krebshilfe AWMF 35 Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen Methode: systematischer Review, Bewertung, Konsens Empfehlungsgrade (EG) A = stark (soll), B (sollte) C (kann)

Ein Hautkrebs-Screening soll nur von approbierten Ärzten durchgeführt werden, die eine mehrstündige, anerkannte Fortbildung zur Durchführung eines Hautkrebs-Screenings erfolgreich absolviert haben (Konsensstärke: 100 %[d.h. einstimmiges Votum]).

Hautkrebs Hauttumore benigne maligne epithelial melanozytär sarkomatös lymphatisch Präkanzerosen Morbus Bowen Plattenepithel-CA Basaliom Melanome SSM NM ALM LMM Fibrosarkome Angiosarkome primäre und sekundäre cutane Lymphome (z.b. Mycosis fungoides)

Arbeitsmedizinische Vorsorge Melanom Warnzeichen: Neuer Nävus (pigmentiert oder nicht pigmentiert) Sich verändernder Nävus (Farbe, Oberfläche, Größe) Im Vergleich zu anderen Nävi auffälliger Nävus Juckender oder blutender Nävus [ABCD = A ssymetrie, B order, C olour, D urchmesser, E levation]

Arbeitsmedizinische Vorsorge Sekundärprävention Basaliom Plattenepithelkarzinom Warnzeichen: Nicht heilende Wunde (Ulcus) Schuppender rosa oder roter, therapieresistenter Fleck Sich vergrößernde rosa Papel (Knoten) mit oder ohne Schuppung, Erosion, Ulceration, Krustenbildung Perlen-artige Papel mit Teleangieektasien mit oder ohne Schuppung, Erosion, Ulceration, Krustenbildung

Arbeitsmedizinische Vorsorge Frühform: aktinische Keratose Def.: Basalmembran nicht durchbrochen Synonyme: Carcinoma in situ solare Keratose Pärcancerose der Haut Sonderformen Cheilitis actinica (Lippe) Morbus Bowen

Arbeitsmedizinische Vorsorge Def.: invasiver Tumor (Basalmembran durchbrochen) Synonyme: Spinaliom spinozelluläres Karzinom Stachelzellkrebs Sonderformen Lippenkrebs Bowen-Karzinom