Vorlesung Handelsrecht Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Dr. Cornelius Kruse LL.M. Abschlussklausur Hilfsmittel: Wirtschaftsgesetze insgesamt: 60 Punkte Zitieren Sie bei der Beantwortung der Fragen soweit möglich auch die einschlägigen Paragraphen! Aufgabe 1: Alfons (A) möchte ein Unternehmen gründen, um endlich das große Geld zu verdienen. Er will in Zukunft Whisky direkt aus Schottland importieren, um diesen in Deutschland weiterzuverkaufen. Nicht ganz sicher ist er sich bei der Frage, ob er wegen eines solchen Unternehmens Kaufmann im Sinne des HGB ist und sich deswegen im Handelsregister eintragen lassen müsste. Er schaut ins HGB und stolpert über 1 Abs. 1 HGB. I. Wann wird ein Handelsgewerbe im Sinne des HGB betrieben? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? 5 Punkte A nimmt die Geschäfte auf, betreibt ein Handelsgewerbe und lässt sich in das Handelsregister als Kaufmann eintragen. Er überlegt etwas später, seinen Freund Berni (B) als Mitgesellschafter einzubinden und künftig mit ihm gemeinsam das Unternehmen zu betreiben. Die beiden Freunde erwägen, dass der aus wohlhabenden Verhältnissen stammende A weiterhin mit seinem gesamten Privatvermögen, der B hingegen nur bis zu einer von ihm zu leistenden Einlage von 10.000 für die im Rahmen des Unternehmens entstehenden Verbindlichkeiten haften soll. II. In welcher Rechtsform könnten die beiden Freunde ihr Unternehmen künftig vertraglich gestalten, um dieses Vorhaben umzusetzen? Begründen Sie bitte kurz Ihre Antwort. Im Ergebnis einigen sich A und B dann jedoch anders, nämlich dergestalt, dass der B als Vollhafter in das Geschäft des bisherigen Einzelkaufmanns A einsteigt. Den beiden Freunden ist zutreffend bekannt, dass durch den Beitritt des B eine Gesellschaft entsteht.
III. Welche Gesellschaftsform entsteht durch den Beitritt des B im vorliegenden Fall? Begründen Sie Ihre Antwort! Nun sind die beiden jedoch unsicher, wer eigentlich für die Schulden haftet, die A als Kaufmann in seinem Unternehmen bereits vor dem Beitritt des B begründet hatte. IV. In welcher Form haften die Beteiligten Gesellschafter A und B und / oder die Gesellschaft für die vor dem Beitritt des B begründeten Verbindlichkeiten (sog. Altverbindlichkeiten)? 6 Punkte Weil die Geschäfte so gut laufen, fangen A und B bald darauf an, ganze Fässer zu importieren und selbst Flaschen abzufüllen. Die abgefüllten Flaschen werden palettenweise ausschließlich an Händler verkauft, die wiederum die Flaschen einzeln an den Endverbraucher weiterverkaufen. Bei einem der Fässer ist bei der Abfüllung ein Fehler unterlaufen und der Whisky dadurch verdorben worden. Dennoch wurden die Flaschen ohne böse Absicht an den Supermarktbetreiber (S), seinerseits eingetragener Kaufmann, ausgeliefert. Da S bisher überwiegend gute Erfahrungen mit A und B gemacht hatte, verzichtete er darauf, die Lieferung zu überprüfen. Die Fehlerhaftigkeit der Flaschen wäre für S aber bereits von außen zu erkennen gewesen. V. Als drei Wochen später die ersten Kunden-Beschwerden bei S ankommen, wendet sich dieser an A und B, um Gewährleitungsrechte geltend zu machen. Stehen dem S jetzt noch Gewährleistungsrechte gegen das Unternehmen von A und B zu? Begründen Sie bitte Ihre Antwort. 4 Punkte VI. Wie wäre es, wenn im Falle V. der Fehler für den S bei Lieferung an ihn trotz einer von ihm durchgeführten Untersuchung zunächst nicht erkennbar gewesen wäre? Inzwischen betreiben A und B sogar ein eigenes Ladenlokal, in dem sie verschiedene Spirituosen verkaufen. Sie kaufen die in dem Laden zum Verkauf angebotenen Produkte alle unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung an. Bis zum Weiterverkauf an den Endkunden werden A und B also nicht Eigentümer der einzelnen Produkte. VII. Welche Vorschriften sowohl aus dem BGB als auch aus dem HGB kennen Sie, die es ermöglichen, dass A und B wirksam Eigentum an diesen beweglichen Gegenständen übertragen, obwohl sie nicht selbst Eigentümer sind? Erläutern sie kurz den generellen Unterschied zwischen den von Ihnen gefundenen Vorschriften des BGB und der Vorschrift des HGB. 3 Punkte - 2/5 -
Der Konkurrent (K) betreibt ebenfalls schon seit langem sehr erfolgreich ein Unternehmen für Spirituosen unter dem Namen K Schnäpse GmbH. Als K sich zu Ruhe setzen möchte, bieten A und B ihm an, sein Unternehmen zu kaufen. VIII. Zwischen welchen zwei Arten wird bei einem Unternehmenskauf grundsätzlich unterschieden? Erläutern sie kurz die Unterschiede. 3 Punkte Um von dem guten Ruf und dem bestehenden Kundenstamm zu profitieren, planen A und B, den Laden weiterhin unter dem Namen K Schnäpse GmbH zu betreiben. IX. Nach welcher Vorschrift ist der Betrieb unter dem bisherigen Namen möglich? 1 Punkt X. Welche Risiken birgt eine solche Fortführung des Betriebs unter dem bisherigen Namen? Aufgabe 2: 30 Punkte Kreuzen Sie jeweils Zutreffendes an (es können einzelne, mehrere oder alle Antworten richtig sein) Es sind genau 30 Kästchen pro Kästchen mit der richtigen Antwort (1 Punkt) A. Hilfspersonen des Kaufmanns Richtig Falsch 1. Die Vorschrift des 392 Abs. 2 HGB schützt nicht den Kommissionär, sondern den Kommittenten. 2. Der Kommissionär gibt eine eigene Willenserklärung in fremdem Namen ab. 3. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen Handelsvertreter kann für maximal 1 Jahr vereinbart werden. 4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat ein Handelsvertreter einen Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe von einer Jahresprovision. 5. Ein Handelsvertreter gilt als Angestellter des Unternehmers. B. Handelsgeschäfte Richtig Falsch 1. Eine Bürgschaftserklärung kann von einem Kaufmann nicht schriftlich erteilt werden. 2. Nach 344 HGB wird widerlegbar vermutet, wann ein Handelsgeschäft vorliegt. 3. 344 HGB findet vor allem bei Handelsgesellschaften Anwendung. 4. Ein Handelsgeschäft liegt nur dann vor, wenn beide Parteien - 3/5 -
Kaufleute im Sinne des HGB sind. 5. Wenn die Bürgschaft für den Bürgen ein Handelsgeschäft ist, steht ihm die Einrede der Vorausklage nicht zu. 6. 362 HGB regelt das sog. kaufmännische Bestätigungsschreiben. 7. Das Schweigen eines Kaufmannes ist stets als Willenserklärung zu werten. 8. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach 369 HGB gilt nur, wenn beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind. 9. 366 HGB kommt bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft nicht zur Anwendung. 10. Vertragliche Erklärungen zwischen Kaufleuten können auch mündlich rechtswirksam geschlossen werden. C. Handelsfirma Richtig Falsch 1. Zwei Grundsätze des Firmenrechts lauten Firmeneinheit und Firmenöffentlichkeit. 2. Firma im Sinne des HGB ist der Name des Unternehmers. 3. Der Grundsatz der Firmenbeständigkeit besagt, dass ein Kaufmann eine einmal festgelegte Firma nicht verändern darf. 4. Wird über das Vermögen eines Kaufmannes ein Insolvenzverfahren eröffnet, so ist dies von Amts wegen in das Handelsregister einzutragen. 5. Nach dem Erwerb eines Handelsgewerbes haftet gem. 25 Abs. 1 S.1 HGB nur noch der neue Inhaber für die schon vor Erwerb entstandenen Verbindlichkeiten. D. Vertretung Richtig Falsch 1. Das Recht zum Erwerb von Grundstücken durch den Prokuristen ist von seiner Prokura umfasst. 2. Ein Angestellter in einem Lager gilt als ermächtigt, alle Anund Verkäufe zu tätigen, die in einem solchen Lager gewöhnlich anfallen. 3. Die Prokura kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. 4. Die Eintragung der Handlungsvollmacht in das Handelsregister ist konstitutiv. 5. Eine Gesamtprokura liegt vor, wenn zwei (oder mehr) Prokuristen vorhanden sind und diese gesamtvertretungsberechtigt sind. E. Kaufmann und Handelsregister Richtig Falsch 1. Eine natürliche Person, die Freiberufler im Sinne von 1 Abs. - 4/5 -
2 PartGG ist, kann niemals Kaufmann im Sinne des HGB sein. 2. Ein Haftungsausschluss muss wegen 25 Abs. 2 HGB in das Handelsregister eingetragen werden. 3. Hinsichtlich bekannt gemachter, eingetragener Tatsachen spricht man im Rahmen von 15 Abs. 3 HGB von der negativen Publizität des Handelsregisters. 4. Die für den Kaufmann geltenden Vorschriften finden auch Anwendung auf eine offene Handelsgesellschaft. 5. Für den Istkaufmann gelten zum Großteil andere Regeln als für den sog. Kannkaufmann. Viel Erfolg! - 5/5 -