Qualifikationsnachweise - 2-Kassen Info: Claudia GRANER, Tel.: 01/53751 246 DW, Fax: 279 DW, e-mail: wahlarzt@arztnoe.at Endoskopische Untersuchungen: Coloskopie (Pos. 405) (FÄ für und ) Coloskopie (Pos. 406) (FÄ für und ) Sonographie von Weichteilen (Pos. 479): Schulter, Achillessehne sowie einer Bakerzyste Sondervereinbarung ist unter Anschluss des Ausbildungsnachweises über die Ärztekammer zu beantragen. (FÄ für Orthopädie und orthopädische ) Sonographie der kindlichen Hüfte (Pos. 485): Die Sondervereinbarung ist unter Anschluss des Ausbildungsnachweises über die Ärztekammer zu beantragen. (FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde, FÄ für Orthopädie und orth. ) Sonographie bei pathologischem Zustand der Schwangerschaft (Pos. 536): Sonographie von Tumoren im Unterbauch (Pos. 537): Einmal pro Fall und Quartal verrechenbar, Ausbildungsnachweis erforderlich Vaginosonographie (Pos. 538): Sonographie beim normalen Schwangerschaftsverlauf (Pos. 539): Einmal in der 18. bis 22.Schwangerschaftswoche verrechenbar. Sonographie bei normalem Schwangerschaftsverlauf (Pos. 540): Einmal in der 30. bis 34.Schwangerschaftswoche verrechenbar.
Urologische Ultraschalluntersuchung (Pos. 572): Die Sondervereinbarung ist unter Anschluss des Ausbildungsnachweises über die Ärztekammer zu beantragen. Als Untersuchungsfelder gelten: NIEREN UND RETROPERITONEUM UNTERBAUCH (einschließlich Restharn und Prostata) SCROTUM (Hoden und Nebenhoden) Die Zahl der verrechneten Felder darf 50% der Fälle nicht übersteigen (pro Patient und Tag sind höchstens zwei Untersuchungsfelder verrechenbar). (FÄ für Urologie) Sonographie des Oberbauches (Pos. 617): Sonographie des rechten Oberbauches (Pos. 618): Sonographie der beiden Nieren und des Retroperitoneums (Pos. 619): Alle Sonographien zusammen (617, 618, 619) in 30% der Fälle. Die Sondervereinbarung ist unter Anschluss der Ausbildungsnachweise über die Ärztekammer zu beantragen. (FÄ für, Kinder- und Jugendheilkunde und ) Ergometrie mit grap hischer Do kumentation, inklusive Ruhe-EKG und zwölf Ableitungen (Pos. 629): mindestens Nur einmal pro Fall und Quartal verrechenbar, gleichzeitig kein weiteres EKG verrechenbar. Nachweis der Ausbildung entsprechend den Richtlinien der Österr. Kard. Gesellschaft erforderlich. Nur als Sondervereinbarung. (FÄ für ) Echokardiographie konventionell (Pos. 631): In 20% der Fälle pro Quartal verrechenbar. Die Sondervereinbarung ist unter Anschluss der Ausbildungsnachweise über die Ärztekammer zu beantragen. (FÄ für ) Psychotherapeutische Sitzung (Pos. 683): Mindestdauer 20 min. Einzeltherapie (Gruppentherapie, autogenes Training und ähnliches ausgeschlossen). Zehnmal frei, darüber hinaus chefärztliche Genehmigung notwendig. Ausbildung PSY III Diplom Voraussetzung bzw. Eintragung beim Ministerium als Psychotherapeut Elektroenzephalogramm/EEG (Pos. 699): Ausbildungsnachweis und Gerätemeldung erforderlich (FÄ für Neurologie und Psychiatrie, FÄ für Psychiatrie und Neurologie) Uroflowmetrie einschließlich Registrierung (Pos. 548): In maximal 20% der Fälle pro Arzt und Quartal verrechenbar. Die Gerätemeldung ist der Kasse vorzulegen. (FÄ für Urologie) Langzeit EKG (Pos. 622): (Anlegen des Gerätes, 24-Stunden-Registrierung, Computerauswertung, Befunderstellung) Die Sondervereinbarung ist unter Anschluss der Ausbildungsnachweise und der Gerätemeldung über die Ärztekammer zu beantragen. (FÄ für )
ENG (Pos. 695): Nervenleitgeschwindigkeit (FÄ für Neurologie und Psychiatrie, FÄ für Psychiatrie und Neurologie) EMG (Pos. 696): Elektromyographie (FÄ für Neurologie und Psychiatrie, FÄ für Psychiatrie und Neurologie) EMG und ENG (Pos. 697): (FÄ für Neurologie und Psychiatrie, FÄ für Psychiatrie und Neurologie) Pos.695, 696, 697: Die Sondervereinbarung ist unter Anschluss des Ausbildungsnachweises und der Gerätemeldung über die Ärztekammer zu beantragen. Sonstige radiologische Untersuchungen (Pos. 90): Knochendichtemessung mittels Dual Energy X-RAY Absorptionsmessung (DEXA) Gerätenachweis ist der Ärztekammer und der Kasse vorzulegen. (FÄ für ) Manuelle Massage (Teilmassage) (Pos. 723): Auch durch qualifizierte(n) Assistentin/Assistenten mit von der Kasse anerkanntem Befähigungsnachweis. Behandlungsdauer mindestens zehn Minuten, Gerätemassage ausgeschlossen. (FÄ für Orthopädie und orth., FÄ für, Ärzte für Allgemeinmedizin) LABOR Vertragsärzte, die Laborleistungen erbringen, können diese nur dann verrechnen, wenn sie Type, Nummer, Baujahr des in der eigenen Ordination bzw. im Rahmen einer Laborgemeinschaft verwendeten Laborgerätes der gemeinsamen Verrechnungsstelle melden. Bei Teilnahme an einer Laborgemeinschaft ist deren Adresse anzugeben. Laborparameter, welche einer externen Qualitätskontrolle unterzogen werden können, werden nur honoriert, wenn im Abrechnungszeitraum eine Bestätigung über die Teilnahme an den Rundversuchen der ÖQUASTA vorliegt. Die Ärztekammer für Niederösterreich übermittelt jeweils unmittelbar nach Quartalsende eine Liste aller Teilnehmer an den Rundversuchen an die Vertragspartnerabrechnung/Gemeinsame Verrechnungsstelle. Vertragsärzte, welche auf dieser Liste nicht aufscheinen, können diese Laborleistungen nicht honoriert erhalten. Folgende Laborparameter unterliegen einer externen Qualitätskontrolle: Reststickstoff GPT Harnstoff-Stickstoff Gamma GT Kreatinin enzymatisch Lactatdehydrogenase Harnsäure Gesamtcholesterin quant. im Serum Blutzucker CPK (Creatin-Phospho-Kinase, UV-Test) Bilirubin Triglyzeride (Neutralfett) quant. i. S. Alkal. Phosphatase HDL-Cholesterin GOT Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ringversuchen der ÖQUASTA (externe Qualitätskontrolle) Info: Karin Opravil, Tel. 01/53 751 240 DW, Fax: 280 DW, e-mail: sekr-referate@arztnoe.at
Manuelle Therapie (Pos. 135): In 50% der Fälle jeweils höchstens dreimal pro Fall und Quartal verrechenbar. (FÄ für Orthopädie und orthopädische ) Qualifikationsnachweise BVA/VAEB und KFA (SVA) Info: Claudia GRANER, Tel.: 01/53751 246 DW, Fax: 279 DW, e-mail: wahlarzt@arztnoe.at Röntgenleistungen können nur von jenen Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten verrechnet werden, die aufgrund einer ausreichenden Apparatur und des Nachweises der Ausbildung in den betreffenden Röntgenleistungen von der Ärztekammer im Einvernehmen mit der BVA bzw. VA hiezu besonders zugelassen wurden, wobei eine Einschränkung auf bestimmte Arten der Röntgenleistungen erfolgen kann. Fachärzte können Röntgenleistungen grundsätzlich nur in ihrem Fachgebiet tätigen. Psychosomatisch orientiertes Diagnose- und Behandlungsgespräch Das psychosomatisch orientierte Diagnose- und Behandlungsgespräch beinhaltet eine ärztliche Intervention zur Herstellung und Aufarbeitung psychosomatischer Zusammenhänge unter systematischer Nutzung der Arzt-Patienten-Interaktion. Es dient einerseits der differenzialdiagnostischen Klärung psychosomatischer Krankheitszustände (z.b. Psychosomatosen, Schmerzen ohne körperliches Substrat) und andererseits der Behandlung dieser mittels verbaler Intervention. Vorstehende Leistung ist verrechenbar: Ärzte, denen von der ÖÄK das Diplom Psychosomatische Medizin verliehen wurde (ausgenommen Fachärzte für Labormedizin,, physikalische Medizin) Elektroenzephalographische Untersuchung einschließlich Pro vokationsmethoden (37 a) (Kinderfachärzte, FÄ für Neurologie/Psychiatrie ) Die Verrechenbarkeit ist an den Nachweis der Ausbildung gemäß den Richtlinien der ÖÄK gebunden. ENG (Pos.37 b), EMG (Pos.37 c), ENG + EMG (Pos.37 d) FÄ für Neurologie Die Verrechenbarkeit ist an den Nachweis der Ausbildung gemäß den Richtlinien der ÖÄK gebunden. Sonographische Untersuchungen Die im Leistungskatalog angeführten sonographischen Untersuchungen können gegenüber der BVA / VAEB von Vertragsärzten verrechnet werden, deren Sonderfach bei der j eweiligen Position angeführt ist u nd die z ur Verrechnung gegenüber der BVA/VA wie nachstehend angeführt berechtigt sind: Vertragsärzte sind zur Verrechnung von sonographischen Untersuchungen berechtigt, wenn sie ihre fachliche Qualifikation und Geräteausstattung entsprechend den Sonographierichtlinien der Österreichischen Ärztekammer gegenüber der Landesärztekammer nachweisen, die e ine entsprechende Information an di e BVA / VAE B weiterleitet.
ABDOMEN UND RETROPERITONEUM Pos.Nr. Leistung Durchführungsberechtigt: US 1 Sonographie der Leber, Gallenblase und Gallenwege FÄ für: US 2 Sonographie des Pankreas US 3 Sonographie des Oberbauches ( jedenfalls der Leber, Gallenblase, Gallenwege, Milz und des Pankreas ) US 4 Sonographie der Milz Unfallchirurgie US 5 US 6 Sonographie der Nieren, Nebennieren und des Retroperitoneums (einschließlich der Bauchaorta) Sonographie der Schwangeren im Rahmen des MKP- Untersuchungsprogrammes Urologie Gynäkologie US 7 Geburtshilflicher Ultraschall bei besonderer medizinischer Indikation Gynäkologie US 8 Sonographie des Unterbauches US 10 Sonographie des Unterbauches (Pos. US 8) und/oder endovaginale Sonographie Gynäkologie US 11 Sonographie des Unterbauches (Pos.US 8) und/oder transrectale Prostata-Sonographie Urologie SMALL PARTS DIAGNOSTIK Pos.Nr. Leistung Durchführungsberechtigt: SP 1 Sonographie der Schilddrüse und Nebenschilddrüse FÄ für: SP 2 Sonographie der Halsweichteile z.b. Mundboden, Zunge, Lymphknoten, Speicheldrüsen, Kieferwinkel, Raumforderungen (Die gleichzeitige Verrechnung der SP6 im gleichen Untersuchungszeitraum ist ausgeschlossen.) HNO
SP 3 SP 5 SP 6 SP 7 Sonographie der Nasennebenhöhlen bei Verdacht aus akute Sinusitis Sonographie der Mamma bei unklarem Mammographiebefund (je Seite) Sonographie von oberflächlichen Raumforderungen (z.b. Zysten, Tumore, Hämatome, Lymphknoten) Diagnostische Untersuchung des Bewegungsapparates insbesondere Weichteile einer Schulter, Achillessehnen und Bakerzyste ( Untersuchungsfeld ist anzugeben) HNO Orthopädie Unfallchirurgie SP 8 SP 9 Sonographie der kindlichen Hüften im Rahmen des MKP- Untersuchungsprogrammes Sonographie der kindlichen Hüfte im 1.LJ bei Krankheitsverdacht Orthopädie Orthopädie SP 10 Sonographie des Scrotalinhaltes Urologie DOPPLER DIAGNOSTIK DS 1 DS 2 DS 3 DS 4 Leistung Bidirektionale Dopplersonographie der Extremiätenarterien mit Messung der distalen Arteriendrucke, Registrierung der Strömungskurve der Extremitätenarterien, Durchführung eventueller Funktionsteste sowie Dokumentation und Beurteilung (Auch bei Messung aller Extremitäten ist diese Position nur einmal verrechenbar) Bidirektionale Dopplersonographie der Extremitätenvenen mit Registrierung der Strömungskurve, Durchführung eventueller Funktionsteste sowie Dokumentation und Beurteilung bei Beinveneninsuffizienz (Die Positionen DS 1 und DS 2 sind zusammen nur mit Begründung verrechenbar) Bidirektionale Dopplersonographische Untersuchung des Carotis- und Vertebralis Arteriensystems sowie der periorbitalen Arterien mit Kompressionsmanöver und Dokumentation (Die Positionen DS 3 und FD 1 sind gemeinsam nicht verrechenbar) Zuschlag zu Pos. FD 1 für dopplersonographische Untersuchung der Peritorbitalarterien mit Kompressionsmanöver und Dokumentation (bei Verdacht auf haemodynamisch signifikante Stenose im nicht einsehbaren cervikalen Abschnitt, sowie intrakraniell) (Die Zuschlagsposition ist nicht verrechenbar, wenn bei zugewiesenen Patienten bereits ein bidirektionaler Sonographiebefund nach Pos. DS 3 vorliegt) Durchführungsberechtigt: FÄ für: (Gefäßchirurgie) Dermatologie Dermatologie Neurologie/Psychiatrie Neurologie/Psychiatrie
FARBDUPLEXDIAGNOSTIK Pos.Nr. Leistung Durchführungsberechtigt: FD 1 Farbduplexsonographie des Carotis- und Vertebralis- Arteriensystems (Die Pos.DS 3 und FD 1 sind gemeinsam nicht verrechenbar) FÄ für: Neurologie / Psychiatrie FD 2 FD 3 FD 4 FD 5 Zuschlag zu den Positionen US 1 sowie US 3 für Farbduplexsonographie bei Verdacht auf Pfortaderverschluss im B-Bild Zuschlag für Position US 5 für Farbduplexsonographie des Körperstammes bei Aneurysmen, insbesondere der Bauchaorta Farbduplexsonographie der Extremitätenarterien bei Vorliegen eines pathologischen bidirektionalen Dopplersonographiebefundes (Auch bei Messung aller Extremitäten ist diese Position nur einmal verrechenbar) Farbduplexsonographie der Extremitätenvenen bei Vorliegen eines klinischen Hinweises auf eine akute Thrombose der tiefen Beinvenen (Auch bei Messung aller Extremitäten ist dieses Position nur einmal verrechenbar) (Gefäßchirurgie) Dermatologie (Gefäßchirurgie) Dermatologie (Gefäßchirurgie) ECHOKARDIOGRAPHIE Pos.Nr. Leistung Durchführungsberechtigt: EK 1 Echokardiographie mit zweidimensionaler Darstellung inklusive TM Registrierung ( inklusive Befunderstellung ) EK 2 Echokardiographie gemäß Pos. EK 1 einschließlich Dopplersonographie des Herzens mit gepulstem und/oder CW Doppler Verrechenbar in folgenden Indikationen: Diagnose, Beurteilung und Kontrolle angeborener oder erworbener Vitien Beurteilung des pulmonalarteriellen Druckes Beurteilung des systolischen und diagnostischen Linksventrikelfunktion
SVA DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT Analog der BVA / VAEB bzw. KFA BLUTGASANALYSE Der Abschluss einer Sondervereinbarung für Fachärzte für Lungenkrankheiten ist möglich. Pos Nr 34 r (60 Punkte lt BVA und VAEB Katalog). BVA / VAEB ERGOMETRIE und LANGZEIT-EKG Die Ergometrie ist als Position 34g abrechenbar. Das Langzeit-EKG (LEKG) is t bei der VAEB als Pos. 34d verrec henbar. Voraussetzung ist der Abschluss einer Sondervereinbarung, welche über die Ärztekammer zu beantragen ist. Bei der BVA (KFA) ist das Langzeit-EKG nicht im Katalog enthalten, jedoch besteht die Möglichkeit eines Ansuchens um Abschluss einer Sondervereinbarung (LEKG).