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Informationen zu Wegen in den Beruf der Erzieher/innen in Baden-Württemberg

Altersgrenzen zur Aufnahme der genannten Ausbildungen gibt es nicht. Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung

Nähere Informationen zu Möglichkeiten der Finanzierung des Lebensunterhaltes finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite.

Die Erzieher/innenausbildung an Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik kann in Sachsen regulär in zwei Formen absolviert werden.

Zusätzlich zu dem Informationsangebot dieser Webseite empfehlen wir Ihnen einen Besuch folgender Webseiten:

Mecklenburg-Vorpommern

Umfassende Informationen zur Erzieher/innenausbildung finden Sie auf dieser Webseite sowie beim sächsischen Kita-Bildungsserver:

Rheinland-Pfalz Fachschulausbildungsformen Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung

(Stand ) Fachschulausbildungen

2. Lebenslauf (Anlage 1), hand- oder maschinenschriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift)

Die Erzieher/innenausbildung an Fachschulen für Sozialpädagogik kann in Hamburg in zwei unterschiedlichen Formen absolviert werden.

(Stand ) Fachschulausbildungsformen

Die Erzieher/innenausbildung an Fachakademien für Sozialpädagogik kann in Bayern in drei Formen absolviert werden.

Erstens gibt es die dreijährige vollzeitschulische Ausbildungsvariante.

Die Erzieher/innenausbildung an Fachschulen Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik kann in Sachsen-Anhalt regulär in zwei Formen absolviert werden.

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Nähere Informationen zu den Fachschulausbildungsformen finden Sie in der Rubrik Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung auf dieser Webseite.

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Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Berufsbegleitende Ausbildung auf dieser Webseite.

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Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Berufsbegleitende Ausbildung in diesem Dokument.

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1 von 10 03.08.2016 16:44 Sie befinden sich hier: Chance Quereinstieg / Quereinstiegsmöglichkeiten / Baden-Württemberg (Stand 29.06.2016) Fachschulausbildungsformen Die Erzieher/innenausbildung an Fachschulen für Sozialpädagogik kann in Baden-Württemberg in drei Formen absolviert werden. Erstens gibt es die vollzeitschulische Ausbildungsvariante Fachschule für Sozialpädagogik. Diese gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren in der Fachschule und ein anschließendes einjähriges durch die Fachschule betreutes Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Zweitens gibt es die Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform. Diese dauert vier Jahre und gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von drei Jahren in der Fachschule und ein anschließendes einjähriges durch die Fachschule betreutes Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Drittens gibt es die Ausbildung in praxisintegrierter Form. Diese Ausbildungsvariante wird seit 2012 im Rahmen eines Schulversuchs angeboten und dauert insgesamt drei Jahre. Das Berufspraktikum ist in die Ausbildung integriert. Zumeist sind die Fachschüler/innen bei dieser Ausbildungsform drei Tage in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besuchen zwei Tage die Fachschule. Diese Aufteilung zwischen Theorie und Praxis kann aber von den Fachschulen auch anders organisiert werden. Vergütung Fachschüler/innen, die in Baden-Württemberg an praxisintegrierter Ausbildung teilnehmen, sind in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und erhalten eine monatliche Vergütung, die sich an der Ausbildungsvergütung von Verwaltungsfachangestellten im öffentlichen Dienst (TVAöD) orientieren soll, aber nicht muss. Laut einem Evaluationsbericht des baden-württembergischen Kultusministeriums vergüteten in einer Stichprobe Ausbildungsträger ihre Fachschüler/innen, die im Schuljahr 2014/15 die Ausbildung begannen, durchschnittlich mit 825 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr, 886 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 934 Euro im dritten Ausbildungsjahr. 2. Evaluationsbericht der praxisintegrierten Erzieher/innenausbildung I Link Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während der Erzieher/innenausbildung in praxisintegrierter Form in Baden- Württemberg mit den Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download Nähere diesbezügliche Informationen finden Sie auf dieser Webseite in der Rubrik Praxisintegrierte Ausbildung (PIA), nähere Informationen zur Vergütung in der Rubrik Finanzierung. Weitere Informationen zur Vergütung während des letzten Ausbildungsjahres einer Vollzeit- oder Teilzeitausbildung

2 von 10 03.08.2016 16:44 (Berufspraktikum) finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite Zulassungsvoraussetzungen Sofern nicht alle Ausbildungsplätze durch Absolvent/innen einschlägiger Ausbildungen (z.b. Kinderpfleger/in) oder des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik besetzt sind, können Quereinstiegsinteressierte, die neben einem Mittleren Bildungsabschluss über eine (fachfremde) Berufsausbildung und über sechs Wochen sozialpädagogische Praxiserfahrungen verfügen, in Baden-Württemberg direkt an einer Fachschule für Sozialpädagogik (in Vollzeit-, Teilzeitoder praxisintegrierter Form) aufgenommen werden. Die vollständigen Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen für Sozialpädagogik finden Sie in der baden-württembergischen Fachschulverordnung (siehe 6) I Link Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Baden- Württemberg gibt es noch weitere Bundesländer, in denen Quereinstiegsinteressierte mit einer fachfremden Berufsausbildung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt in die Fachschule aufgenommen werden können. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Erfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Auf der rechten Seite dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. ESF-Bundesmodellprogramm Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas Im Bundesland Baden-Württemberg gibt es keinen Standort, an dem eine berufsbegleitende Erzieher/innenausbildung im Rahmen des ESF-Bundesmodellprogramms "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" ermöglicht wird. Nähere Informationen zum Bundesmodellprogramm und den beteiligten Bundesländern finden Sie hier. ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" I Link Weitere Informationen zu aktuellen Informationen rund um das Thema Quereinstieg in den Erzieher/innenberuf können Sie auch in unserem Newsletter nachlesen. zum Newsletter Alle Informationen dieser Webseite herunterladen Download Im Folgenden haben wir detaillierte Informationen über die Erzieher/innenausbildung in Baden-Württemberg aufgelistet, die Quereinstiegsinteressierte besonders interessieren könnten. Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) In Baden-Württemberg besteht an mehreren Standorten die Möglichkeit, die Erzieher/innenausbildung praxisintegriert zu absolvieren. Die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) dauert drei Jahre. Im Rahmen der Ausbildung sind die Fachschüler/innen in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und arbeiten dort an mehreren Tagen in der Woche (abhängig vom Ausbildungsjahr und der jeweiligen Fachschule). An den anderen Tagen der Woche besuchen die Schüler/innen dann eine Fachschule für Sozialpädagogik. PIA-Fachschüler/innen müssen deshalb eine sozialpädagogische Praxisstelle vorweisen, bei der sie während der gesamten Ausbildungszeit in Teilzeit angestellt sein werden. Durch die parallele praktische Tätigkeit in Teilzeit und dem Fachschulbesuch in Teilzeit ergibt sich für die Auszubildenden eine Vollzeitauslastung. Die Auszubildenden erhalten eine monatliche Vergütung, die sich an der Ausbildungsvergütung von Verwaltungsfachangestellten im öffentlichen Dienst (TVAöD) orientieren soll, aber nicht muss. Laut einem Evaluationsbericht des baden-württembergischen Kultusministeriums vergüteten in einer Stichprobe Ausbildungsträger ihre Fachschüler/innen, die im Schuljahr 2014/15 die Ausbildung begannen, durchschnittlich mit 825 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr, 886 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 934 Euro im dritten Ausbildungsjahr. 2. Evaluationsbericht der praxisintegrierten Erzieher/innenausbildung I Link

3 von 10 03.08.2016 16:44 Für die praxisintegrierte Form der Erzieher/innenausbildung gelten die in Baden-Württemberg üblichen Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik, siehe die baden-württembergische Fachschulverordnung ( 6) I Link Quereinstiegsinteressierte, die zwar über eine Berufsausbildung, aber über keine pädagogische Aus- bzw. Vorbildung verfügen, benötigen in Baden-Württemberg mindestens sechs Wochen Praxiserfahrungen in einem pädagogischen Arbeitsfeld, um für die praxisintegrierte Ausbildung zugelassen werden zu können. Während eines Praktikums kann eine Sicherung des Lebensunterhaltes durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Weiterführende Materialien zur praxisintegrierten Ausbildung (PIA) Teilzeitausbildung Die fachschulische Erzieher/innenausbildung dauert in Teilzeitform in der Regel vier Schuljahre. Sie gliedert sich in eine dreijährige überwiegend fachtheoretische Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik und in ein anschließendes überwiegend fachpraktisches einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Das Berufspraktikum ist in der Regel bis spätestens zu Beginn des fünften auf den Abschluss der schulischen Ausbildung folgenden Schuljahres anzutreten. Wird es nach diesem Zeitpunkt begonnen, wird die Praktikumszeit um sechs Monate verlängert. In der schulischen Ausbildungsphase ist es möglich, nebenher in einem fachfremden Berufsfeld zu arbeiten. Wenn in den Jahren der überwiegend fachtheoretischen Ausbildung mehr Praxisstunden absolviert wurden als verlangt, kann dies zu einer Verkürzung des Berufspraktikums führen. Bezüglich des Berufspraktikums existieren weitere Regelungen und Verkürzungsmöglichkeiten. Wir empfehlen daher dringend, sich die Paragraphen 39 42 der badenwürttembergischen Fachschulverordnung durchzulesen: Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik- Berufskollegs(Erzieherverordnung - ErzieherVO) Vom 21. Juli 2015 I Link In der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite finden Sie wichtige Informationen zur Vergütung während des Berufspraktikums. Zur weiteren Beratung finden Sie Kontaktdaten der öffentlichen und privaten Fachschulen für Sozialpädagogik in Teilzeitform auf der rechten Seite der Webseite vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg I Link Zulassungsvoraussetzungen In Baden-Württemberg gelten für alle drei Ausbildungsmodelle Vollzeit-, Teilzeit- und praxisintegrierte Ausbildung (PIA) die gleichen einschlägigen Zulassungsvoraussetzungen. PIA-Fachschüler/innen müssen allerdings eine sozialpädagogische Praxisstelle vorweisen, bei der sie während der gesamten Ausbildungszeit in Teilzeit angestellt sein werden. Durch die parallele praktische Tätigkeit in Teilzeit und dem Fachschulbesuch in Teilzeit ergibt sich für die Auszubildenden eine Vollzeitauslastung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind im 6 der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik- Berufskollegs(Erzieherverordnung - ErzieherVO) Vom 21. Juli 2015 I Link festgelegt. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind: 1. Die Fachschulreife, der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11

eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang, 2. 1. der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder 2. ein Berufsabschluss als staatlich anerkannte Kinderpflegerin oder staatlich anerkannter Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung 3. der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung nach 11. (2) Sofern nach Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze in der Eingangsklasse der Fachschule für Sozialpädagogik besetzt sind, können zusätzlich Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 3 erfüllen und 1. ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft nach 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) und 2. die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft oder 3. eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule oder 4. eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach "Pädagogik und Psychologie" besucht wurde, oder 5. eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen. Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet wurden, werden auf das Praktikum nach Nummer 1 angerechnet. (3) Sofern nach Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllen, noch nicht alle Plätze in der Eingangsklasse der Fachschule für Sozialpädagogik besetzt sind, können zusätzlich Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 und 3 erfüllen, wenn sie 1. eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder 2. 1. ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft nach 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG und 1. eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassenen Tagesmutter mit mehreren Kindern oder 2. die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren nachweisen. Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet wurden, werden auf die Vollzeittätigkeit nach Nummer 1 oder das Praktikum nach Nummer 2 Buchstabe a angerechnet. (4) Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Weiterführende Materialien zur Erzieher/innenausbildung in Baden-Württemberg finden Sie auch auf der Webseite vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Link Auf der genannten Webseite werden folgende Kürzel verwendet: 2BKSP = Fachschule für Sozialpädagogik in Vollzeitform (Dauer: zwei Jahre) 3BKSPT = Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform (Dauer: drei Jahre) 3BKSPIT = Fachschule für Sozialpädagogik in praxisintegrierter Form (Dauer: drei Jahre) 1BKSP = Berufskolleg für Sozialpädagogik (Dauer: 1 Jahr) 4 von 10 03.08.2016 16:44

5 von 10 03.08.2016 16:44 Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Baden- Württemberg gibt es noch weitere Bundesländer, in denen Quereinstiegsinteressierte mit einer fachfremden Berufsausbildung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt in die Fachschule aufgenommen werden können. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Erfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Auf der rechten Seite dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. Berufsbegleitendes Studium Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Webseiten der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: www.fruehpaedagogik-studieren.de www.weiterbildungsinitiative.de/themen/ausbildung/hochschulen/ Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas Falls Sie bereits über einen fachnahen Berufsabschluss verfügen sollten, könnte Ihr Weg zu einer Tätigkeit als Fachkraft in Baden-Württemberg deutlich verkürzt werden. Im 7 (Pädagogisches Personal und Zusatzkräfte) des Gesetz[es] über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) Vom 19. März 2009 finden Sie Informationen darüber, welche beruflichen Qualifikationen Sie benötigen, um in Baden- Württemberg als Fach- bzw. als Zusatzkraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung arbeiten zu können. Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG Download Kontaktdaten zu Beratungsangeboten finden sich in der Rubrik Ansprechpartner/innen weiter unten auf dieser Webseite. Im Ausland erworbene Qualifikationen Auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen finden Sie weitergehende Kontaktdaten und Informationen. www.anerkennung-in-deutschland.de Link Umschulung Quereinstiegsinteressierte Frauen und Männer können bei den regionalen Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern eine Umschulung über einen Bildungsgutschein zur Erzieherin bzw. zum Erzieher beantragen. Einerseits können Bildungsgutscheine für Vorbereitungskurse zu Schulfremdenprüfungen ausgestellt werden (mehr Informationen hierzu finden Sie in den Rubriken Schulfremdenprüfung und Finanzierung weiter unten auf dieser Webseite). Andererseits können Bildungsgutscheine auch eine Vollzeitausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik ermöglichen. In Baden-Württemberg sind alle staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und können damit Umschüler/innen für eine Vollzeitausbildung aufnehmen. Umschüler/innen werden in den ersten zwei Jahren durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter finanziert. Die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres (Berufspraktikum) wird nicht durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter finanziert. Eine Vergütung während des Berufspraktikums kann den Lebensunterhalt im dritten Jahr finanzieren. Bei öffentlichen Trägern bzw. Arbeitgeber/innen gibt es eine tariflich vereinbarte Vergütungshöhe, die sich

6 von 10 03.08.2016 16:44 unseren (ungesicherten) Informationen nach an dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVöD SuE Praktikanten) orientiert. Andere Träger bzw. Arbeitgeber/innen sind nicht dazu verpflichtet, ihren Berufspraktikant/innen überhaupt eine Vergütung zu zahlen. Es ist unbedingt ratsam, sich bei einem potentiellen Anstellungsträger im Vorfeld über die Höhe der zu erwartenden Vergütung zu erkundigen. TVöD SuE Praktikanten I Link In der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite finden Sie Kontaktdaten, um Informationen über das Berufspraktikum einzuholen. Die reguläre Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik in praxisintegrierter Form kann nicht über einen Bildungsgutschein finanziert werden. PiA-WeGebAU Für Personen mit Anspruch auf eine Förderung nach dem Sonderprogramm WeGebAU der Arbeitsagentur wurde in Baden-Württemberg die Möglichkeit einer praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung mit Fördermöglichkeit nach dem Sonderprogramm WeGebAU der Arbeitsagentur (PiA-WeGebAU) geschaffen. Diese Ausbildung dauert 3 Jahre und soll neben bisherigen Zielgruppen weiteren Personenkreisen wie beispielweise Migrantinnen und Migranten oder Alleinerziehenden einen Weg in den Erzieher/innenberuf ermöglichen. Zum weiteren Informationserhalt empfehlen wir das Informationspapier zur praxisintegrierten Erzieher/innenausbildung nach dem Sonderprogramm WeGebAU I Link Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. www.arbeitsagentur.de Link Schulfremdenprüfung Der fachschulische Ausbildungsteil zur Erlangung des Berufsabschlusses staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher" kann im Rahmen einer Schulfremdenprüfung nur an öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik erworben werden. Die Fachschulen werden von dem zuständigen Regierungspräsidium mit der Abnahme der Prüfung beauftragt. Das anschließende Berufsanerkennungsjahr muss in jedem Fall durchgeführt werden. Eine Zulassung zur Schulfremdenprüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik ist nur bei Erfüllung der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen möglich. Die Zulassungsbedingungen sind in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik definiert. Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden sich im 6 Informationen zur Schulfremdenprüfung (Erzieher/in) finden sich in den 33 38 Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik- Berufskollegs (Erzieherverordnung - ErzieherVO)1 Vom 21. Juli 2015 I Link Zusammenfassende Informationen zur Schulfremdenprüfung I Link Informationen zur Schulfremdenprüfung (Kinderpfleger/in) finden sich in den 24 29 der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen für Kinderpflege (Kinderpflegerinnenverordnung) Vom 22. Juni 1995 I Link Vorbereitungskurse zur Schulfremdenprüfung In Baden-Württemberg bieten sowohl private Bildungsanbieter als auch öffentliche Fachschulen für Sozialpädagogik Kurse in Teilzeit zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung an. Interessierte sollten vor Aufnahme eines solchen Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Schulfremdenprüfung mitbringen. Hierzu wird empfohlen, telefonischen Kontakt zu der jeweils regional zuständigen

7 von 10 03.08.2016 16:44 Schulaufsicht/Schulbehörde (in Baden-Württemberg: Regierungspräsidium) aufzunehmen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen weiter unten auf dieser Webseite. Zusätzlich sollten sich Personen, die an einem Vorbereitungskurs zur Schulfremdenprüfung teilnehmen möchten, bei den jeweiligen Bildungsanbietern darüber erkundigen, wie viele Personen dort in den letzten Jahren die Schulfremdenprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Erfolgsquoten bei Schulfremdenprüfungen sind am Höchsten bei Personen, die sich an Fachschulen für Sozialpädagogik auf die Prüfung vorbereitet haben. Erwerbslose sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um zu prüfen, ob sie eine Möglichkeit haben, einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Weitere wohnortnahe Bildungsanbieter kann man in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchieren (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden): http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/. Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Staatlich anerkannter Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Finanzierung An den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik in Baden-Württemberg wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. An Fachschulen in privater und freier Trägerschaft wird dagegen Schulgeld fällig. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und zudem nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Vergütung Die Auszubildenden im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung erhalten eine monatliche Vergütung, die sich an der Ausbildungsvergütung von Verwaltungsfachangestellten im öffentlichen Dienst (TVAöD) orientieren soll, aber nicht muss. Die letztendliche Entscheidung über die Höhe der Vergütung trifft der Ausbildungsträger/Arbeitgeber. Laut einem Evaluationsbericht des baden-württembergischen Kultusministeriums vergüteten in einer Stichprobe Ausbildungsträger ihre Fachschüler/innen, die im Schuljahr 2014/15 die Ausbildung begannen, durchschnittlich mit 825 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr, 886 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 934 Euro im dritten Ausbildungsjahr. 2. Evaluationsbericht der praxisintegrierten Erzieher/innenausbildung I Link Eine erste Orientierung, wie viel berufsbegleitende Fachschüler/innen in den einzelnen Bundesländern verdienen können, ermöglicht die folgende Tabelle: Tabelle_Vergütung_ohne_MP Download BAföG Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: www.bafög.de/das-bafoeg-372.php Link Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie über diesen Link: http://www.bafög.de/de/inland---schulische-ausbildung-einschliesslich-praktika--487.php Link Meister-BAföG Für baden-württembergische Ausbildungsgänge zur Erzieherin/zum Erzieher können derzeit keine Leistungen nach dem AFBG (sog. Meister -BAföG) gewährt werden. Wer in Baden-Württemberg wohnhaft ist und z.b. in Bayern eine Erzieher/innenausbildung absolviert, kann förderberechtigt sein. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von Meister-BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung, finden Sie

8 von 10 03.08.2016 16:44 hier: http://www.meister-bafoeg.info/de/36.php Link Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie über diesen Link: http://www.bafög.de/de/inland---schulische-ausbildung-einschliesslich-praktika--487.php Link Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: www.bafög.de/bildungskredit-110.php Link Umschulung über Bildungsgutschein Quereinstiegsinteressierte können in Baden-Württemberg bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher beantragen. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. www.arbeitsagentur.de Link In Baden-Württemberg sind alle staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und können damit Umschülerinnen und Umschüler aufnehmen. Umschüler/innen bekommen die ersten zwei Ausbildungsjahre einer Vollzeitausbildung über einen Bildungsgutschein finanziert. Eine Vergütung während des Berufspraktikums kann den Lebensunterhalt im dritten Jahr finanzieren. Bei öffentlichen Trägern bzw. Arbeitgeber/innen gibt es eine tariflich vereinbarte Vergütungshöhe, die sich unseren (ungesicherten) Informationen nach an dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVöD SuE Praktikanten) orientiert. Andere Träger bzw. Arbeitgeber/innen sind nicht dazu verpflichtet, ihren Berufspraktikant/innen überhaupt eine Vergütung zu zahlen. Es ist unbedingt ratsam, sich bei einem potentiellen Anstellungsträger im Vorfeld über die Höhe der zu erwartenden Vergütung zu erkundigen. TVöD SuE Praktikanten I Link In der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite finden Sie Kontaktdaten, um weitere Informationen über die Finanzierung des Berufspraktikums einzuholen. Vorbereitungskurs zur Schulfremdenprüfung über Bildungsgutschein Quereinstiegsinteressierte können bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen, der die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs zu einer Schulfremdenprüfung des überwiegend fachschulischen Teils der Erzieher/innenausbildung finanzieren kann. Bildungsgutscheine für Vorbereitungskurse können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. www.arbeitsagentur.de Link Die Vergütung während des daran anschließenden, überwiegend fachschulischen Berufspraktikums kann den Lebensunterhalt im dritten Jahr einer über Bildungsgutschein laufenden Maßnahme finanzieren. Nähere Informationen zur Vergütung des Berufspraktikums finden Sie direkt unterhalb dieses Textes. Berufspraktikum In Baden-Württemberg wird das letzte Ausbildungsjahr einer Ausbildung in Vollzeit- oder Teilzeitform als Berufspraktikum geführt. Bei öffentlichen Trägern bzw. Arbeitgeber/innen gibt es eine tariflich vereinbarte Vergütungshöhe, die sich unseren (ungesicherten) Informationen nach an dem Tarifvertrag für

9 von 10 03.08.2016 16:44 Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVöD SuE Praktikanten) orientiert. Andere Träger bzw. Arbeitgeber/innen sind nicht dazu verpflichtet, ihren Berufspraktikant/innen überhaupt eine Vergütung zu zahlen. Es ist unbedingt ratsam, sich bei einem potentiellen Anstellungsträger im Vorfeld über die Höhe der zu erwartenden Vergütung zu erkundigen. TVöD SuE Praktikanten I Link In der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite finden Sie Kontaktdaten, um weitere Informationen über die Finanzierung des Berufspraktikums einzuholen. Ergänzende Leistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu Ihrem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. www.arbeitsagentur.de Link Fachschüler/innen mit Kindern, die im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse) Familienkasse Link Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf ergänzende Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. Ausbildungsstätten Fachschulen für Sozialpädagogik Kontaktdaten zu den öffentlichen und privaten Fachschulen für Sozialpädagogik in Baden-Württemberg finden Sie auf der rechten Seite der Webseite des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg I Link Hochschulen www.fruehpaedagogik-studieren.de Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über den Suchfilter: Studiengänge / Bundesland Vorbereitungskurse zur Schulfremdenprüfung In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit kann man über die "erweiterte Suche" wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden.) http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach Bildungsziel "Erzieher", "Sozialhelfer" oder "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein" aus. Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) I Kontakte unter Ausbildungsstätten Für übergeordnete Fragestellungen

10 von 10 03.08.2016 16:44 Für übergeordnete Fragestellungen oder wenn Sie bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten, empfehlen wir, sich an das für den Wohnort zuständige Regierungspräsidium zu wenden. Kontaktdaten finden Sie über folgenden Link: https://rp.baden-wuerttemberg.de/seiten/startseite.aspx Wenn Sie dort keine ausreichenden Auskünfte erhalten, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu den zuständigen Ministerien: Zuständiges Ministerium für die Erzieher/innenausbildung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Referat 44 Königstr. 44 (Neue Kanzlei) 70173 Stuttgart poststelle(at)km.kv.bwl.de E-Mail schreiben Für Fragen zur Vergütung des Berufspraktikums Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) Tel.: 0711 6375-553 Agentur für Arbeit und Jobcenter www.arbeitsagentur.de Partner vor Ort Zeugnisanerkennungsstelle (Bewertungen von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland) Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 7 Schule und Bildung Anerkennungsstelle Postfach 10 36 42 70031 Stuttgart Tel.: 0711 90440-370 Zuständige Stellen für im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden sich unter www.anerkennung-in-deutschland.de I Link