Die Niedrigemissionszone.

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Transkript:

Die Niedrigemissionszone. Sauberere Luft für den Großraum London. MAYOR OF LONDON

Warum wird die Niedrigemissionszone für den Großraum London eingeführt? Trotz maßgeblicher Verbesserungen in den vergangenen Jahren übertrifft die Luftverschmutzung in London alle anderen Städte in Großbritannien und gehört zu den höchsten in Europa. Die Abgase des Straßenverkehrs sind der Hauptgrund für die Schadstoffbelastung der Luft in London. Dies ist der Grund für meinen Vorschlag, aus ganz London eine Niedrigemissionszone zu machen, damit Fahrzeuge wie dieselgetriebene LKW, Busse, Reisebusse, Minibusse und große Transporter, die am meisten zur Verschmutzung beitragen, vom Fahren in unserer Stadt abgehalten werden. Eine Verringerung der Verschmutzung durch den Verkehr wird Gesundheit und Lebensqualität der Menschen verbessern, die in London leben, arbeiten und hierher zu Besuch kommen, besonders derjenigen, die an Atemwegs- oder Herz-Kreislauf- Erkrankungen leiden, die sie in ihren täglichen Aktivitäten einschränken. London zu einer Niedrigemissionszone zu machen lässt eine Reduzierung bei der Anzahl vorzeitiger Todesfälle und Krankenhauseinweisungen erwarten, sowie eine Verringerung des Bedarfs an Medikamenten für Erwachsene und Kinder, die an Gesundheitsproblemen leiden, die durch die Luftverschmutzung verschlimmert werden. Ich weiß, dass viele Londoner schon lange darauf warten, dass gegen den Schadstoffausstoß durch den Verkehr etwas getan wird. Eine Befragung zur Einstellung dazu, die im Rahmen der öffentlichen Erhebung zur Maßnahmenverordnung einer Niedrigemissionszone im Jahr 2007 durchgeführt wurde, ergab, dass 75% der Londoner die Einrichtung einer Niedrigemissionszone unterstützen. In dieser Broschüre finden Sie alles, was Sie über die bevorstehende Einrichtung der Niedrigemissionszone im Großraum London wissen müssen, wie sie funktioniert, wie und zu welchem Zeitpunkt Sie davon betroffen sein werden, wenn Sie LKW, Busse, Reisebusse, Minibusse oder große Transporter innerhalb der Niedrigemissionszone fahren, und wie Sie die erforderlichen Emissionsstandards erfüllen und damit die Luftqualität in London verbessern können. Ich freue mich, am 4. Februar 2008 den Startschuss für die Niedrigemissionszone in London, dem ersten derartigen Programm in Großbritannien, geben zu können. Inhalt Was ist die Niedrigemissionszone für den Großraum London?................. 4 Welche Fahrzeuge sind von der Niedrigemissionszone betroffen?............... 6 Tabelle: Fahrzeuge und Emissionsstandards................................ 8 In welchem Gebiet ist die Niedrigemissionszone wirksam? Karte der Niedrigemissionszone................................... 10 Wann gelten die Richtlinien der Niedrigemissionszone?...................... 12 Wie funktioniert die Niedrigemissionszone?............................... 12 Einhaltung der Emissionsstandards der Niedrigemissionszone Emissionsstandards Ihres Fahrzeugs............................... 14 Mögliche Optionen Nachrüsten Ihres Fahrzeugs...................................... 15 Feinstaubfilter................................................. 15 Ermäßigungen und Ausnahmen.......................................... 19 Registrierung........................................................ 20 Wie bezahle ich die Tagesgebühr, wenn ich ein Fahrzeug fahre, das die Emissionsstandards der Niedrigemissionszone nicht erfüllt?............ 23 Was geschieht, wenn ich ein Fahrzeug miete oder lease und damit in der Niedrigemissionszone unterwegs bin?.............................. 26 Strafgebühren........................................................ 27 Weitere Informationen................................................. 30 Ken Livingstone Bürgermeister von London 14. Mai 2007 2 3

Was ist die Niedrigemissionszone für den Großraum London? Die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, kurz: LEZ) ist ein ausgewiesenes Gebiet im Großraum London, innerhalb dessen die dieselgetriebenen Fahrzeuge mit dem höchsten Verschmutzungsgrad spezifische Emissionsstandards erfüllen müssen. Wenn sie diese nicht erfüllen, muss für sie eine Tagesgebühr entrichtet werden. Die LEZ gilt nicht für PKW, Motorräder oder Kleintransporter (unter einem Leergewicht von 1,205 Tonnen). Die Niedrigemissionszone für den Großraum London tritt am 4. Februar 2008 in Kraft. Zunächst gilt sie für dieselgetriebene LKW über 12 Tonnen. Ab Juli 2008 gilt sie außerdem für alle LKW über 3,5 Tonnen sowie für Busse und Reisebusse. Ab Oktober 2010 werden auch Großtransporter und Minibusse von der LEZ betroffen sein. Die LEZ gilt auch für andere große dieselgetriebene Fahrzeuge wie Wohnmobile und motorisierte Pferdetransporter. Ziel der LEZ ist die Verbesserung der Luftqualität in London, indem die Fahrzeuge mit dem höchsten Verschmutzungsgrad vom Fahren in diesem Gebiet abgehalten werden. London weist die größte Luftverschmutzung in Großbritannien auf und ist unter den am schlimmsten betroffenen Städten in Europa. Die Luftverschmutzung beeinträchtigt Gesundheit und Lebensqualität vieler Londoner, insbesondere derer, die an Atemwegsund Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden. Nach Schätzungen sind 2005 etwa eintausend vorzeitige Todesfälle und eine ähnliche Anzahl an Krankenhauseinweisungen aufgetreten, die auf die schlechte Luftqualität in London zurückzuführen sind. Die LEZ macht für Fahrzeuge mit dem höchsten Verschmutzungsgrad die Einhaltung spezifischer Emissionsstandards erforderlich, damit diese ohne Zahlung einer Tagesgebühr innerhalb der Zone gefahren werden dürfen. Fahrern von Fahrzeugen, die derzeit nicht die Emissionsstandards der LEZ einhalten, stehen mehrere Möglichkeiten offen, wenn sie die LEZ befahren möchten. Sie können ein neueres Fahrzeug anschaffen, das die erforderlichen Emissionsstandards einhält; sie können ihren Fahrzeugpark für Fahrten innerhalb der Zone neu organisieren; sie können ihre Fahrzeuge nachrüsten und diese so auf die erforderlichen Standards bringen; oder sie können eine Tagesgebühr entrichten. Die Einführung wird phasenweise erfolgen, beginnend mit dem 4. Februar 2008 bis zum Januar 2012. Sie betrifft im Laufe der Zeit unterschiedliche Fahrzeuge, und es werden zunehmend striktere Emissionsstandards gelten. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Tabelle auf den Seiten 8 und 9. Wir empfehlen den Haltern betroffener Fahrzeuge, sich frühzeitig vor dem 4. Februar 2008 damit auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, da einige der Möglichkeiten wie die Nachrüstung von Fahrzeugen oder ihre Ersetzung Zeit in Anspruch nehmen können.

Welche Fahrzeuge sind von der Niedrigemissionszone betroffen? Die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, kurz: LEZ) betrifft ältere, dieselgetriebene LKW, Busse, Reisebusse, Großtransporter (über 1,205 Tonnen Leergewicht) und Minibusse (über acht Sitzplätze und unter 5 Tonnen). Dies schließt auch andere Spezialfahrzeuge ein, deren Bauart der von LKW und Transportern entspricht, wie motorisierte Pferdetransporter, Pannen- und Abschleppfahrzeuge, Müllfahrzeuge, Streufahrzeuge, Kehrmaschinen, Betonmixer, Kippwagen, Umzugswagen und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Wohnmobile, Krankenwagen und große Leichenwagen (über 2,5 Tonnen) sind auch eingeschlossen. Die Richtlinien der LEZ gelten für alle diese Fahrzeuge, ungeachtet dessen, ob sie privat oder geschäftlich genutzt werden. Einige Halter müssen ihre Fahrzeuge bei der Organisation Transport for London (TfL) registrieren, einschließlich derer, die zu einem Gebührenerlass von 100% berechtigt sind. Eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen ist davon ausgenommen. Einzelheiten dazu finden Sie auf Seite 19. PKW, Motorräder und Kleintransporter (unter 1,205 Tonnen Leergewicht) sind nicht von der LEZ betroffen. Was muss ich als Fahrzeughalter tun, dessen Fahrzeug in Großbritannien registriert ist? Die überwiegende Mehrheit der Halter von in Großbritannien registrierten Fahrzeugen (ausgenommen Fahrzeuge, die in Nordirland registriert sind) brauchen ihre Fahrzeuge nicht bei TfL registrieren, wenn sie die geforderten Emissionsstandards erfüllen. TfL nutzt die Daten des zentralen Führerschein- und Kraftfahrzeugzulassungsregisters (Driver and Vehicle Licensing Agency, kurz: DVLA), des Amts für Verkehrssicherheit von Fahrzeugen und Fahrzeugführern (Vehicle and Operator Services Agency, kurz: VOSA) und des Verbands der britischen Automobilbauer und der Zulieferindustrie (Society of Motor Manufacturers and Traders, kurz: SMMT), um festzustellen, ob ein Fahrzeug die Emissionsstandards erfüllt oder nicht. Dennoch wird es in einigen Fällen notwendig sein, dass Halter von in Großbritannien registrierten Fahrzeugen diese bei TfL registrieren. Dies betrifft vor allem diejenigen, die annehmen, Anspruch auf einen 100%igen Gebührenerlass zu haben. Weitere Einzelheiten dazu, wer sich registrieren lassen muss, finden Sie auf den Seiten 20 und 21. Was muss ich als Fahrzeughalter tun, dessen Fahrzeug nicht in Großbritannien registriert ist? Alle Halter von LKW, Bussen, Reisebussen, Großtransportern, Minibussen und anderen schweren Fahrzeugen ähnlicher Bauart, die nicht in Großbritannien registriert sind (einschließlich der in Nordirland registrierten Fahrzeuge), müssen ihre Fahrzeuge bei TfL registrieren, wenn sie die erforderlichen Emissionsstandards erfüllen, um die LEZ ohne Zahlung der Tagegebühr befahren zu dürfen. Die Registrierung ist erforderlich, da TfL ansonsten nicht feststellen kann, ob das Fahrzeug den Emissionsstandards entspricht oder nicht. Einige nicht in Großbritannien registrierte Fahrzeuge können ebenfalls Anrecht auf einen Gebührenerlass von 100% haben oder unter eine Ausnahmeregelung fallen. Halter betroffener Fahrzeuge, die derzeit nicht die Emissionsstandards der LEZ erfüllen und im Zeitraum nach dem 4. Februar 2008 die LEZ befahren möchten, müssen ihr Fahrzeug entsprechend nachrüsten, damit es die Emissionsstandards einhält. Wenn sie dies nicht tun, wird eine Tagesgebühr fällig. Umseitig finden Sie eine detaillierte Tabelle, die genau angibt, für welche Fahrzeuge die LEZ gilt und ab wann sie die relevanten Emissionsstandards erfüllen müssen.

Fahrzeugtypen und -definitionen Betreffende Daten Erforderliche Emissionsstandards Schwere LKW. Schwere dieselgetriebene Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 Tonnen, einschließlich Transportfahrzeuge, Wohnmobile, motorisierte Pferdetransporter und andere Spezialfahrzeuge. Leichte LKW. Schwere dieselgetriebene Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen, einschließlich Transportfahrzeuge, Wohnmobile, motorisierte Pferdetransporter und andere Spezialfahrzeuge. Busse und Reisebusse. Dieselgetriebene Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen plus Fahrersitz über fünf Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht). Februar 2008 Euro III Januar 2012 Euro IV Juli 2008 Euro III Januar 2012 Euro IV Alle Euro III-Fahrzeuge entsprechen den Standards der LEZ. Bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung auf den 1. Oktober 2001 oder in den Zeitraum danach fällt, wird davon ausgegangen, dass sie dem Euro III-Standard entsprechen und damit auch die Emissionsstandards der LEZ erfüllen. Fahrzeuge, die die Emissionsstandards nicht erfüllen, können durch Nachrüsten auf den Euro III-Standard für Feinstaub gebracht werden. Für Fahrzeuge, die die Emissionsstandards nicht einhalten, wird bei Nutzung innerhalb der LEZ eine Tagesgebühr fällig. Ab Januar 2012 werden die erforderlichen Emissionsstandards auf die Euro IV-Ebene angehoben. Alle Euro IV-Fahrzeuge entsprechen den Standards der LEZ. Bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung auf den 1. Oktober 2006 oder in den Zeitraum danach fällt, wird davon ausgegangen, dass sie dem Euro IV-Standard entsprechen und damit auch die Emissionsstandards der LEZ erfüllen. Fahrzeuge, die die Emissionsstandards nicht erfüllen, können durch Nachrüsten auf den Euro IV-Standard für Feinstaub gebracht werden. Für Fahrzeuge, die die Emissionsstandards nicht einhalten, wird bei Nutzung innerhalb der LEZ eine Tagesgebühr fällig. Großtransporter. Dieselgetriebene Fahrzeuge zwischen 1,205 Tonnen Leergewicht und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, und Wohnmobile und Krankenwagen zwischen 2,5 Tonnen und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Minibusse. Dieselgetriebene Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen plus Fahrersitz unter fünf Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht). Oktober 2010 Euro III Alle Euro III-Fahrzeuge entsprechen den Standards der LEZ. Bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung auf den 1. Januar 2002 oder den Zeitraum danach fällt, wird davon ausgegangen, dass sie dem Euro III-Standard entsprechen und damit auch die Emissionsstandards der LEZ erfüllen. Fahrzeuge, die die Emissionsstandards nicht erfüllen, können durch Nachrüsten auf den Euro III-Standard für Feinstaub gebracht werden. Für Fahrzeuge, die die Emissionsstandards nicht einhalten, wird bei Nutzung innerhalb der LEZ eine Tagesgebühr fällig. Anm.: Das Fahrzeuggewicht ist ein guter Anhaltspunkt zur Feststellung des Zeitpunktes, zu dem Ihr Fahrzeug von den Richtlinien der LEZ betroffen sein wird. Wenn Ihr Fahrzeugtyp hier nicht genannt wird, sollten Sie die Gewichtsbeschränkungen für LKW und Großtransporter als Anhaltspunkt nehmen und/oder sich von Ihrem Fahrzeughersteller oder von Transport for London (TfL) beraten lassen. 8

In welchem Gebiet ist die Niedrigemissionszone wirksam? Die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, kurz: LEZ) deckt fast den gesamten Großraum London ab und entspricht dabei weitgehend dem Verwaltungsbezirk für den Großraum London. An einigen Stellen weicht die LEZ von dieser Verwaltungsgrenze ab, um geeignete Umgehungsstrecken und Umkehrmöglichkeiten zu schaffen. Es sind alle Straßen im Bereich der LEZ betroffen, einschließlich bestimmter Autobahnen. Die Autobahn M25 gehört nicht zur LEZ (selbst dort nicht, wo sie deren Gebiet durchquert). Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Fahrt durch die Stauzone im Zentrum Londons (Congestion Charging Zone) zusätzlich zu den Gebühren für die LEZ gegebenenfalls auch die City-Maut (Congestion Charge) entrichten müssen. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie auf cclondon.com 18 CHORLEYWOOD M25 16 13 17 M40 12 14 15 A3044 STAINES A41 19 20 UXBRIDGE HEATHROW A308 M4 A30 A41 WOKING Motorways not included in the LEZ 10 21 M1 WATFORD A4 HARROW A40 A316 Ausgewählte Selected A Roads Bundesstraßen (A-Roads), included in die the Teil LEZder LEZ sind LEATHERHEAD Ausgewählte Selected A3 A Roads Bundesstraßen (A- Roads), not included die nicht in the Teil LEZ der LEZ sind WEMBLEY KEW M3 A307 Grenzen der Niedrigemissionszone Low Emission Zone (LEZ) boundary (Low 11 Emission Zone, kurz: LEZ) Ausdehnung Greater London des Authority Verwaltungs- (GLA) area bezirkes für den Großraum London M25 A3 Autobahnen, Motorways included die Teil in der the LEZ LEZsind Autobahnen, die nicht Teil der LEZ KINGSTON 9 9 22 A1 A406 A205 A3 A24 EPSOM 23 24 25 ACTON A217 8 BARNET A406 HAMPSTEAD A41 A4 SUTTON A1 M23 A3 7 ENFIELD Central London A23 A10 BRIXTON A2 A205 STREATHAM CROYDON A22 A10 6 M25 GREENWICH 26 A12 STRATFORD A21 BROMLEY A232 BIGGIN HILL M25 EPPING M11 CHIGWELL A406 A205 BARKING 27 WOOLWICH A2 BEXLEY A20 A21 A12 Detailliertere For more detailed Karten maps sind please auf visit tfl.gov.uk/lezlondon zu finden A13 ORPINGTON 5 4 ROMFORD RAINHAM 3 1a DARTFORD M26 SEVENOAKS M20 2 A12 28 BRENTWOOD 30 31 29 M25 A2 A127 A13 GRAYS 10 11

Wann gelten die Richtlinien der Niedrigemissionszone? Die Richtlinien der Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, kurz: LEZ) sind ab dem 4. Februar 2008 für 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und das ganze Jahr über in Kraft. Wie funktioniert die Niedrigemissionszone? Straßenschilder werden Sie darauf aufmerksam machen, wenn Sie in den Bereich der LEZ fahren. Es wird keine Schranken oder Mautstellen geben. Die Maßnahmen der LEZ werden mithilfe feststehender und mobiler Kameras durchgesetzt, die Ihr Kfz-Kennzeichen aufzeichnen, wenn Sie innerhalb der LEZ unterwegs sind, und dieses dann mit einer Datenbank abgleichen, in der die Fahrzeuge registriert sind, die die Emissionsstandards der LEZ erfüllen oder entweder von den Maßnahmen ausgenommen oder für einen hundertprozentigen Gebührenerlass registriert sind oder für die die Tagesgebühr entrichtet wurde. Im Falle der in Großbritannien registrierten Fahrzeuge nutzt diese Datenbank Daten des zentralen Führerschein- und Kraftfahrzeugzulassungsregisters (Driver and Vehicle Licensing Agency, kurz: DVLA), des Amts für Verkehrssicherheit von Fahrzeugen und Fahrzeugführern (Vehicle and Operator Services Agency, kurz: VOSA) und des Verbands der britischen Automobilbauer und der Zulieferindustrie (Society of Motor Manufacturers and Traders, kurz: SMMT) zusammen mit den Informationen der Fahrzeughalter, die ihre Fahrzeuge bei Transport for London (TfL) registrieren. Im Falle von Fahrzeugen, die nicht in Großbritannien registriert sind (zu dieser Gruppe gehören auch die in Nordirland registrierten Fahrzeuge), enthält die Datenbank Informationen zu den Fahrzeugen, die bei TfL registriert sind. Alle Halter von Fahrzeugen, die nicht in Großbritannien registriert sind, einschließlich der Fahrzeuge, die die Emissionsstandards der LEZ einhalten, müssen ihre Fahrzeuge bei TfL registrieren, um die LEZ befahren zu können, ohne dass eine Strafgebühr fällig wird. Für alle betroffenen, nicht in Großbritannien registrierten Fahrzeuge, die die Emissionsstandards der LEZ nicht erfüllen, für die keine Ausnahmeregelung gilt oder die keinen Anspruch auf einen hundertprozentigen Gebührenerlass haben, muss die Tagesgebühr entrichtet werden. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf Seite 20 und 21 dieser Broschüre. Sobald Ihr Kfz-Kennzeichen mit der Datenbank von TfL verglichen und dabei festgestellt wurde, dass Ihr Fahrzeug die Emissionsstandards erfüllt, dass die fällige Gebühr bezahlt wurde oder dass aufgrund einer Ausnahmeregelung oder eines hundertprozentigen Gebührenerlasses keine Gebühr entrichtet werden muss, werden die fotografischen Aufnahmen von Ihrem Fahrzeug automatisch gelöscht. 12 13

Einhaltung der Emissionsstandards der Niedrigemissionszone Emissionsstandards Ihres Fahrzeugs Wenn Sie sich nicht sicher sind, inwieweit Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie über die Prüffunktion für Fahrzeuge auf der Webseite tfl.gov.uk/lezlondon überprüfen, ob Ihr Fahrzeug die Emissionsstandards der Niedrigemissionszone (Low Emission Zone: kurz LEZ) erfüllt; oder Sie erfragen dies telefonisch unter der Nummer 0845 607 0009. So erfahren Sie auch, ob für Ihr Fahrzeug eine Ausnahmeregelung besteht. Den Emissionsstandards der LEZ liegen die Euro-Standards zugrunde. Dies sind europäische Standards, die Grenzwerte für den Abgasausstoß für in Europa verkaufte Neuwagen angeben und denen alle Fahrzeuge bereits bei ihrer Herstellung unterliegen. Der Emissionsstandard Ihres Fahrzeugs lässt sich normalerweise vom Datum seiner Erstzulassung ableiten, das auf dem Fahrzeugschein (Vehicle Registration Certificate oder V5C) angegeben ist. Der Emissionsstandard Ihres Fahrzeugs lässt sich durch Einbau eines Feinstaubfilters verbessern, der die Feinstaubmenge, die vom Auspuff des Fahrzeugs abgegeben wird, erheblich reduziert. Sie können das Fahrzeug auch mit einem neuen Motor ausstatten oder es für den Einsatz eines zugelassenen Alternativtreibstoffs umrüsten, wie etwa komprimiertem Erdgas. Möglichkeiten für Halter und Fahrer von Fahrzeugen, die den Emissionsstandards nicht entsprechen Für Halter und Fahrer von Fahrzeugen, die die Emissionsstandards der LEZ derzeit nicht erfüllen, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. Neukauf eines Fahrzeugs Sie könnten sich dazu entschließen, ein neueres Fahrzeug anzuschaffen, das nach den in der Tabelle auf den Seiten 8 und 9 angegebenen Daten hergestellt wurde. Nachrüsten mit Feinstaubfiltergeräten Es kann möglich sein, durch Nachrüsten mit entsprechenden Geräten zur Reduzierung der Verschmutzung den Feinstaubausstoß eines Fahrzeugs ausreichend zu verringern, so dass es den Emissionsstandards der LEZ entspricht. Dies geschieht normalerweise durch einen Feinstaubfilter oder partiellen Filter. Transport for London (TfL) akzeptiert nur Geräte, die von unabhängigen Stellen dahingehend geprüft und zertifiziert wurden, ob sie die erforderliche Reduzierung erzielen. Ein Feinstaubfilter ist ein Filter, der in das Auspuffrohr eines Fahrzeugs eingebaut wird und dort den Ausstoß von Feinstaub reduziert. Im wirksamsten Fall könnte ein Feinstaubfilter den Euro-Standard für Feinstaub eines Fahrzeugs um zwei Stufen anheben (z.b. von Euro I auf Euro III). Partielle Filter sind nicht dazu gedacht, so viel Feinstaub wie Feinstaubfilter abzufangen oder zu filtern, doch sie entfernen typischerweise die Hälfte des Feinstaubs, der von einem Fahrzeug ausgestoßen wird. Dies bedeutet, dass ein partieller Filter im wirksamsten Fall den Euro-Standard für Feinstaub eines Fahrzeugs um eine Stufe anheben könnte (z.b. von Euro II auf Euro III oder von Euro III auf Euro IV). 14 15

Transport for London (TfL) akzeptiert nur Geräte, die von unabhängigen Stellen dahingehend geprüft und zertifiziert wurden, die für Ihren spezifischen Fahrzeugtyp erforderliche Reduzierung zu erzielen, um die Emissionsstandards der Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, kurz: LEZ) zu erfüllen. Eine Liste der derzeit zugelassenen Filtergeräte finden Sie auf tfl.gov.uk/lezlondon Hersteller dieser Filtergeräte sollten Ihnen die geeigneten Möglichkeiten für Ihr Fahrzeug nennen können. Weitere Informationen zu verschiedenen Typen von Filtergeräten, zu Herstellern und Vertreibern und außerdem Hilfestellung bei der Suche nach dem geeigneten Gerät für Ihr Fahrzeug erhalten Sie auf der Webseite des Energy Saving Trust (EST) auf est.org.uk Wenn Ihr in Großbritannien registriertes Fahrzeug mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet oder anderweitig modifiziert wurde, muss es vom Amt für Verkehrssicherheit (Vehicle and Operator Services Agency, kurz: VOSA) bei einer der nationalen LKW-Prüfstellen inspiziert werden. Dies ist notwendig als Bestätigung dafür, dass ein zugelassenes und für Ihr Fahrzeug geeignetes Gerät auf korrekte Weise eingebaut wurde. Nach einer erfolgreichen Überprüfung stellt das Amt für Verkehrssicherheit dem Fahrzeug entweder einen Nachweis der Schadstoffreduzierung (Reduced Pollution Certificate, kurz: RPC) oder einen Nachweis über geringen Schadstoffausstoß (Low Emissions Certificate, kurz: LEC) aus, je nachdem um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt und welches Gerät eingebaut wurde. Der Nachweis der Schadstoffreduzierung beschränkt sich auf bestimmte Fahrzeugtypen und Geräte und berechtigt möglicherweise zu einer Reduzierung der Kraftfahrzeugsteuer (Vehicle Excise Duty, kurz: VED) für dieses Fahrzeug. Den Nachweis über geringen Schadstoffausstoß gibt es für eine größere Bandbreite an Geräten und Fahrzeugen, mit ihm ist aber keine Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer verbunden. Im Falle von Fahrzeugen, die in Großbritannien registriert sind, wird TfL automatisch vom Amt für Verkehrssicherheit darüber informiert, ob das Fahrzeug beim Test erfolgreich war, eine Registrierung bei TfL ist hier also nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass für den Erwerb der Nachweise der Schadstoffreduzierung oder über geringen Schadstoffausstoß eine kleine Gebühr erhoben wird und dass Ihr Fahrzeug einmal im Jahr überprüft werden muss. Dies kann zeitgleich mit der jährlich fälligen generellen Fahrzeugüberprüfung geschehen. Informationen darüber, wie Sie einen Nachweis der Schadstoffreduzierung oder einen Nachweis über geringen Schadstoffausstoß erwerben können, erhalten Sie auf transportoffice.gov.uk oder unter der Telefonnummer 0845 607 0009. Fahrzeuge mit gültigem Nachweis der Schadstoffreduzierung Alle Fahrzeuge mit einem gültigen Nachweis der Schadstoffreduzierung, der vom Amt für Verkehrssicherheit von Fahrzeugen und Fahrzeugführern (VOSA) in Großbritannien ausgestellt wurde, sind zum Einsatz in der LEZ im Jahr 2008 zugelassen. Das Amt für Verkehrssicherheit hat die entsprechenden Informationen über diese Nachweise der Organisation TfL zur Verfügung gestellt, eine Registrierung ist daher nicht notwendig. Im Jahr 2012, wenn die Emissionsstandards auf die Euro IV-Stufe angehoben werden, werden einige dieser Fahrzeuge mit Nachweis der Schadstoffreduzierung und einem Motor gemäß Euro II oder älter die erforderlichen Emissionsstandards für Feinstaub nicht länger erfüllen. Diese Fahrzeuge müssen dann entsprechend modifiziert werden, um die LEZ weiterhin gebührenfrei befahren zu dürfen, selbst wenn sie nach wie vor für Kraftfahrzeugsteuerzwecke über einen Nachweis der Schadstoffreduzierung verfügen. 16 17

Fahrzeuge mit in Nordirland ausgestelltem gültigen Nachweis der Schadstoffreduzierung Alle Fahrzeuge mit einem gültigen Nachweis der Schadstoffreduzierung (Reduced Pollution Certificate, kurz: RPC), der von der Prüfstelle des zentralen Führerscheinund Kraftfahrzeugzulassungsregisters (Driver and Vehicle Testing Agency, kurz: DVTA) ausgestellt wurde, sind zum Fahren in der Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, kurz: LEZ) im Jahr 2008 berechtigt. Halter dieser Fahrzeuge müssen diese jedoch bei Transport for London (TfL) registrieren und dabei eine Kopie des Nachweises vorlegen. Außerhalb Großbritanniens registrierte Fahrzeuge Alle Halter von Fahrzeugen, die nicht in Großbritannien registriert sind (einschließlich der in Nordirland registrierten Fahrzeuge) müssen einen Nachweis über die Modifizierung ihres Fahrzeugs einreichen, der von einer anerkannten Prüfstelle im Land der Registrierung ausgestellt wurde. Fahrzeuge mit unter Beihilfe des Energy Saving Trust eingebautem Filtergerät Einige Fahrzeuge wurden im Rahmen des CleanUp-Programms des Energy Saving Trust (EST) mit Filtergeräten ausgerüstet. Einige von ihnen erfüllen die Emissionsstandards der LEZ, für andere wiederum trifft dies nicht zu. Der Energy Saving Trust hat die Geräte identifiziert und zertifiziert, die die Emissionsstandards der LEZ erfüllen; diese Geräte wurden auf der Webseite von TfL veröffentlicht und sie sind für einen Nachweis über geringen Schadstoffausstoß (Low Emission Certificate, kurz: LEC) zugelassen. Halter von Fahrzeugen mit diesen Geräten müssen ihr Fahrzeug vom Amt für Verkehrssicherheit von Fahrzeugen und Fahrzeugführern (Vehicle Operator Services Agency, kurz: VOSA) überprüfen lassen, das dann einen Nachweis der Schadstoffreduzierung oder einen Nachweis über geringen Schadstoffausstoß ausstellen kann. Neu-Organisation Ihres Fuhrparks Sie können Ihren Fuhrpark so umorganisieren, dass nur Fahrzeuge, die die Emissionsstandards der LEZ einhalten, die Zone befahren. Ermäßigungen und Ausnahmen Für eine kleine Anzahl von Fahrzeugen gilt eine Ausnahmeregelung oder sie erhalten einen hundertprozentigen Gebührenerlass für die LEZ. Ausnahmen Die folgenden in Großbritannien registrierten Fahrzeugtypen sind automatisch von den Richtlinien der LEZ ausgenommen. Diese Fahrzeuge müssen nicht bei TfL registriert werden und können die Zone gebührenfrei befahren. Fahrzeuge, die hauptsächlich zum Einsatz im Gelände jenseits der Straßen vorgesehen und hergestellt wurden, die aber für begrenzte Zwecke die Straße nutzen. Solche Fahrzeuge sind unter anderen Traktoren für den Einsatz in Land- und Forstwirtschaft, Mähmaschinen, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, mobile Kräne und Maschinen für den Hoch- und Tiefbau. Historische Fahrzeuge, die beim zentralen Führerschein- und Kraftfahrzeugzulassungsregister (Driver and Vehicle Licensing Agency, kurz: DVLA) vor dem 1. Januar 1973 registriert wurden. In Großbritannien registrierte Militärfahrzeuge. Bitte beachten Sie, dass außerhalb Großbritanniens registrierte Fahrzeuge (einschließlich der in Nordirland registrierten Fahrzeuge) nach wie vor bei TfL registriert werden müssen, um im Rahmen dieser Ausnahmeregelung anerkannt zu werden. Fahrzeuge mit Anspruch auf einen hundertprozentigen Gebührenerlass Schaustellerfahrzeuge Der hundertprozentige Gebührenerlass für Schaustellerfahrzeuge gilt nur für die Fahrzeuge, die genau für diesen Zweck hergestellt wurden und permanent mit Geräten für das Schaustellergeschäft ausgestattet sind. Halter dieser Fahrzeuge müssen diese bei TfL registrieren, um den Gebührenerlass zu erhalten. Weitere detaillierte Informationen zur Registrierung finden Sie auf Seite 20 und 21 dieser Broschüre. 18 19

Registrierung Die meisten Halter von in Großbritannien registrierten Fahrzeugen müssen diese nicht bei Transport for London (TfL) registrieren, einschließlich derer, für die eine Ausnahmeregelung gilt. TfL wird seine Datenbank mit Fahrzeugen, die den Standards entsprechen (Vehicle Compliance Register) aus den Daten des zentralen Führerscheinund Kraftfahrzeugzulassungsregisters (Driver and Vehicle Licensing Agency, kurz: DVLA), des Amts für Verkehrssicherheit (Vehicle and Operator Services Agency, kurz: VOSA) und des Verbands der britischen Automobilbauer und der Zulieferindustrie (Society of Motor Manufacturers and Traders, kurz: SMMT) aufbauen. Die von TfL gespeicherten Informationen können Sie auf der Webseite tfl.gov.uk/lezlondon einsehen oder unter der Rufnummer 0845 607 0009 erfragen. Die folgenden Fahrzeuge jedoch müssen direkt bei TfL registriert werden, entweder um nachzuweisen, dass sie den Emissionsstandards der Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, kurz: LEZ) entsprechen, oder - im Fall von Schaustellerfahrzeugendass sie Anrecht auf einen hundertprozentigen Gebührenerlass haben und damit beim Befahren der Zone nicht die Tagesgebühr entrichten müssen. 1. In Großbritannien registrierte Fahrzeuge: Schaustellerfahrzeuge, die gegebenenfalls ein Anrecht auf einen hundertprozentigen Gebührenerlass der LEZ haben weitere Einzelheiten finden Sie auf Seite 19. 2. In Nordirland registrierte Fahrzeuge: Alle in Nordirland registrierten Fahrzeuge, die von den Richtlinien der LEZ betroffen sind, müssen bei TfL registriert werden, wenn Sie die Emissionsstandards der LEZ erfüllen und in dieser genutzt werden sollen. Dies schließt Fahrzeuge ein, denen von der Prüfstelle des zentralen Führerschein- und Kraftfahrzeugzulassungsregisters (Driver and Vehicle Testing Agency, kurz: DVTA) ein Nachweis der Schadstoffreduzierung (Reduced Pollution Certificate, kurz: RPC) ausgestellt wurde. Wir arbeiten gerade gemeinsam mit dem zentralen Führerschein- und Kraftfahrzeugzulassungsregister Nordirland (Driver and Vehicle Licensing Northern Ireland, kurz: DVLNI) und der Prüfstelle des zentralen Führerschein- und Kraftfahrzeugzulassungsregisters (Driver and Vehicle Testing Agency, kurz: DVTA) an der Automatisierung dieses Prozesses. 3. Außerhalb Großbritanniens registrierte Fahrzeuge: Alle nicht in Großbritannien registrierten Fahrzeuge, die von den Richtlinien der LEZ betroffen sind, müssen bei TfL registriert werden, wenn sie die Emissionsstandards der LEZ erfüllen und innerhalb dieser genutzt werden sollen. Fahrzeuge, die nicht in Großbritannien registriert sind und Anrecht auf einen hundertprozentigen Gebührenerlass haben, müssen bei TfL registriert werden, d.h. historische Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 1. Januar 1973 oder Schaustellerfahrzeuge. Für jedes bei TfL zu registrierende Fahrzeug muss ein Formular zur Registrierung ausgefüllt werden; außerdem sind entsprechende Dokumente vorzulegen, die den Emissionsstandard des Fahrzeugs belegen. Wenn Ihr Fahrzeug von TfL als nicht den Emissionsstandards der LEZ genügend eingestuft wird, Sie aber mit den entsprechenden Dokumenten nachweisen können, dass es die Standards doch erfüllt, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei TfL registrieren. Ab dem 30. Juli 2007 können Sie Ihr Fahrzeug schon im Vorfeld des Inkrafttretens der Maßnahmen der LEZ registrieren. Formulare zur Registrierung stehen auf der Webseite tfl.gov.uk/lezlondon zum Download bereit, oder sie können telefonisch unter der Rufnummer 0845 607 0009 aus Großbritannien oder (+44) 20 7310 8998 aus dem Ausland angefordert werden. Sobald das Registrierungsformular bei TfL vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit der Mitteilung, ob Ihre Registrierung erfolgreich war oder nicht. Bis Sie diese Bestätigung erhalten, dauert es mindestens zwei Wochen. Ab dem 4. Februar 2008 kann ein Bußgeldbescheid (Penalty Charge Notice, kurz: PCN) fällig werden, wenn Sie die Zone befahren, bevor Sie die Bestätigung der erfolgreichen Registrierung Ihres Fahrzeugs bei TfL erhalten und in der Zwischenzeit nicht die Tagesgebühr entrichtet haben. 20 21

Wie bezahle ich die Tagesgebühr, wenn ich ein Fahrzeug fahre, das nicht die Emissionsstandards der Niedrigemissionszone erfüllt? Halter betroffener Fahrzeuge, die die Emissionsstandards der Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, kurz: LEZ) nicht einhalten, müssen Gebühren in Höhe von 200 für LKW, Busse und Reisebusse und von 100 für Großtransporter und Minibusse entrichten, und zwar für jeden Tag, an dem sie mit dem Fahrzeug in der Zone unterwegs sind, es sei denn, dies fällt unter eine Ausnahmeregelung oder es besteht Anspruch auf einen hundertprozentigen Gebührenerlass. Die Höhe der Gebühren wurde so angesetzt, damit Fahrzeughalter angehalten werden, ihren Fuhrpark zu erneuern und umzurüsten anstatt die Tagesgebühr zu bezahlen. Ab dem 29. Oktober 2007 ist es möglich, für das Befahren der LEZ Vorauszahlungen zu leisten, und zwar über die umseitig genannten Zahlungsmethoden. Die Zahlung kann bis zu 64 Tage vor dem Tag der Fahrt erfolgen, am Tag der Fahrt selbst oder bis Mitternacht des ersten Arbeitstages nach dem Befahren der Zone. Die Gebühr ist in allen drei Fällen die gleiche, ob Sie im Vorfeld der Fahrt bezahlen, am Tag der Fahrt oder vor Mitternacht des ersten darauf folgenden Arbeitstages. Sie können die Gebühr für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig bezahlen, vorausgesetzt, Sie wissen im Voraus, welche Fahrzeuge an welchen Tagen in der Zone unterwegs sein werden. Die Zahlung kann per Scheck oder Kartenzahlung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass es sehr wichtig ist, für das korrekte Kfz-Kennzeichen (Vehicle Registration Mark, kurz: VRM*) und das korrekte Datum der Fahrt zu bezahlen. Wenn die Zahlung für ein falsches Kfz-Kennzeichen oder ein falsches Datum erfolgt, erhält der registrierte Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid (Penalty Charge Notice, kurz: PCN). *Dies sind alle Ziffern und Buchstaben Ihres Kfz-Kennzeichens. 22 23

Online-Zahlung Auf tfl.gov.uk/lezlondon können Sie mit Ihrer Kredit- oder Debitkarte online bezahlen. Online-Zahlungen können 24 Stunden am Tag erfolgen bitte vergessen Sie nicht, die Belegnummer zu notieren. Sie können auch die Zustellung eines Belegs per E-Mail oder Post anfordern. Telefonische Zahlung Rufen Sie einfach Sonntag bis Freitag zwischen 6:00 und 12:30 oder am Samstag zwischen 6:00 und 22:00 Uhr unter der Rufnummer 0845 607 0009 an. Halten Sie dazu das Kfz-Kennzeichen (Vehicle Registration Mark, kurz: VRM) Ihres Fahrzeugs sowie das korrekte Datum der Fahrt bereit. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, wählen Sie bitte (+44) 20 7310 8998. Fahrzeughalter können ein Kundenkonto für die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, kurz: LEZ) bei Transport for London (TfL) einrichten und können das automatische Zahlungssystem per Telefon nutzen, das 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Zahlung per Post Zahlungen auf dem Postweg sind nur mit dem Zahlungsformular für die Gebühren der Niedrigemissionszone der Post möglich. Dies kann unter der folgenden Adresse schriftlich angefordert werden: Low Emission Zone, PO Box 4544, Coventry CV6 9DW, Großbritannien. Sie können es auch telefonisch unter der Rufnummer 0845 607 0009 anfordern oder finden es auf der Webseite tfl.gov.uk/lezlondon zum Download. Wenn Sie per Post bezahlen, ist es sehr wichtig, dass TfL Ihre Zahlung zehn Tage vor Ihrer Fahrt erhält (um dies zu gewährleisten, muss genügend Zeit für den Transfer des Geldes von Ihrem Bankkonto zu TfL eingeplant werden) und dass Sie das genaue Datum Ihrer Fahrt, für die Sie bezahlen, angeben. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei Zahlungen per Post oder Telefon das korrekte Kfz-Kennzeichen und das/die korrekte(n) Fahrtdaten angeben und dass Sie genügend Zeit für die Verrechnung eines Schecks einplanen. Sollte dies nicht geschehen, kann Ihnen ein Bußgeldbescheid (Penalty Charge Notice, kurz: PCN) ausgestellt werden. Weitere Informationen zu Rückerstattungen, Gebührenänderungen und Kundenkonten erhalten Sie auf der Webseite tfl.gov.uk/lezlondon oder unter der Rufnummer 0845 607 0009. TfL zieht es vor, dass Halter betroffener Fahrzeuge die Emissionsstandards einhalten anstatt die Tagesgebühr zu bezahlen. TfL rechnet bei den Einnahmen von der LEZ mit nur einem minimalen Gewinn. 24 25

Was geschieht, wenn ich ein Fahrzeug miete oder lease und damit in der Niedrigemissionszone unterwegs bin? Die Person, die den Wagen mietet, muss sich bei der Autovermietung darüber erkundigen und sicherstellen, dass das Fahrzeug den Emissionsstandards der Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, kurz: LEZ) entspricht, wenn es innerhalb der Zone genutzt werden soll. Ansonsten muss der Mieter des Wagens die Tagesgebühr entrichten oder riskiert gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid (Penalty Charge Notice, kurz: PCN). Strafgebühren Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Ihnen ein Bußgeldbescheid (Penalty Charge Notice, kurz: PCN) ausgestellt werden kann. Einige sind hier dargestellt. Wenn Sie z.b. die Zone befahren und: Ihr Fahrzeug erfüllt nicht die erforderlichen Emissionsstandards der LEZ und fällt nicht unter eine Ausnahmeregelung oder hat kein Anrecht auf einen hundertprozentigen Gebührenerlass. Die entsprechende Gebühr wird nicht bis Mitternacht des folgenden Arbeitstages nach der Fahrt entrichtet. Sie sind nicht bei Transport for London (TfL) registriert (auf Seite 20 und 21 ist beschrieben, welche Fahrzeughalter ihr Fahrzeug bei TfL registrieren müssen). Das von Ihnen bei der Zahlung angegebene Kfz-Kennzeichen (Vehicle Registration Mark, kurz: VRM) oder das Fahrtdatum ist falsch. Für jeden Tag, an dem das Fahrzeug ohne Einhaltung der Emissionsstandards der LEZ und ohne Zahlung der entsprechenden Gebühr in der Niedrigemissionszone genutzt wird, kann ein separater Bußgeldbescheid ausgestellt werden. Höhe der Strafgebühren: 1000 für LKW, Busse und Reisebusse und andere entsprechende Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen; bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen wird diese Strafgebühr auf 500 reduziert. 500 für Großtransporter, Minibusse und andere entsprechende Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 1,205 und 3,5 Tonnen; bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen wird diese Strafgebühr auf 250 reduziert. Wenn Sie die Strafgebühr nicht innerhalb von 28 Kalendertagen bezahlen, erhöht diese sich (je nach Fahrzeuggröße) auf 1500 bzw. 750; wird weiterhin nicht bezahlt, wird der ausstehende Zahlungsbetrag beim Landgericht (County Court) eingetragen und erhöht sich auf 1505 bzw. 755. Wird der ausstehende Betrag auch dann nicht beglichen, wird eine richterliche Anordnung ausgestellt und die Eintreibung der Schuld an einen Gerichtsvollzieher übergeben. Der Gerichtsvollzieher kann Ihr Eigentum beschlagnahmen, was auch Ihr Fahrzeug einschließt. 26 27

Der registrierte Fahrzeughalter wird während jeder Phase dieses Prozesses Mahnungen erhalten. Zusätzlich zum Vorgehen des Gerichtsvollziehers kann jedes Fahrzeug mit drei oder mehr ausstehenden Bußgeldbescheiden (Penalty Charge Notices, kurz: PCNs), die auf eine Summe von 1500 bzw. 750 oder darüber hinaus (abhängig von der Fahrzeuggröße) angestiegen sind und für die keine unbearbeiteten Einsprüche vorliegen, auf allen Straßen im Großraum London mit einer Wegfahrsperre versehen oder abgeschleppt werden. Das Fahrzeug wird dann erst wieder bei Zahlung aller ausstehenden Strafgebühren und damit einhergehenden Mahnkosten freigegeben. Das Eintreiben unbezahlter Strafgebühren für außerhalb Großbritanniens registrierte Fahrzeuge wird von einer dedizierten europäischen Inkassoagentur übernommen. Die einfachste Zahlungsmethode für Strafgebühren und weitere Informationen zum Mahnverfahren finden Sie online auf tfl.gov.uk/lezlondon. Die Zahlung kann auch telefonisch unter der Rufnummer 0845 607 0009 oder per Post erfolgen. Einspruch erheben Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie das Recht, diesen anzufechten. Dies geschieht mit Erheben eines Einspruchs. Weitere Einzelheiten, wie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erhoben werden kann, sind allen ausgestellten Bußgeldbescheiden beigefügt. Wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird, können Sie ihn bei einer unabhängigen Organisation, dem Parking and Traffic Appeals Service (PATAS), erneut vorbringen. Bitte ignorieren Sie Bußgeldbescheide nicht. 28 29

Weitere Informationen Über die Maßnahmen Weitere Informationen zur Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, kurz: LEZ) erhalten Sie auf der Webseite von Transport for London (TfL) auf tfl.gov.uk/lezlondon oder unter der Rufnummer 0845 607 0009. Über Geräte zur Schadstoffreduzierung Wie bereits ausführlich auf Seite 15 dieser Broschüre dargestellt, erhalten Sie weitere Informationen zum Umrüsten Ihres Fahrzeugs zur Einhaltung der Emissionsstandards der LEZ beim Energy Saving Trust auf est.org.uk Über Zertifizierungen und Nachweise Informationen zum Nachweis der Schadstoffreduzierung und zum Nachweis über geringen Schadstoffausstoß finden Sie auf transportoffice.gov.uk Wenn Sie nach dem Lesen dieser Broschüre noch weitere Fragen haben, besuchen Sie unsere Webseite tfl.gov.uk/lezlondon oder rufen Sie uns unter der Nummer 0845 607 0009* an. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, wählen Sie bitte (+44) 20 7310 8998**. Wenn Sie hörgeschädigt sind, nutzen Sie das Schreibtelefon unter der Nummer 020 7310 8999. Ausgaben in Großdruck oder als Audio-CD sind unter der Nummer 0845 607 0009 erhältlich. Sie können uns auch schreiben, und zwar an folgende Adresse: Low Emission Zone, PO Box 4544, Coventry CV6 9DW, Großbritannien. Diese Broschüre ist auch in den folgenden Sprachen erhältlich: Arabisch, Bengalisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Gujarati, Hindi, Punjabi, Spanisch, Tamilisch, Türkisch, Urdu, Vietnamesisch, Belgisch-Französisch, Tschechisch, Dänisch, Niederländisch, Flämisch, Italienisch und Polnisch. Kopien können auf tfl.gov.uk/lezlondon heruntergeladen werden oder sind telefonisch unter der Nummer 0845 607 0009 erhältlich. Ausgaben in weiteren Fremdsprachen sind auf Anfrage erhältlich. * Anrufe aus dem BT-Festnetz kosten bis zu 4p pro Minute. Die Kosten für Anrufe aus anderen Netzwerken können unterschiedlich ausfallen. **Es gelten internationale Telefongebühren. 30 31

tfl.gov.uk/lezlondon Die Informationen sind zum Zeitpunkt der Drucklegung korrekt. Diese Broschüre wurde auf recyceltem Papier gedruckt. LEZ GEN GE 06/07