Typengenehmigung der Fahrzeuge innerhalb der EU
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- Martin Geiger
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1 Typengenehmigung der Fahrzeuge, Allgemeines Typengenehmigung der Fahrzeuge, Allgemeines Hintergrund und Zweck Schon seit langem gilt in der EU eine Richtlinie zur Typengenehmigung von Pkws und Motorrädern wurde diese durch die Richtlinie 2007/46/EG zur Typengenehmigung von vollständigen Fahrzeugen ersetzt, die sich auch auf Lkw und Zugmaschinen bezieht. Weitere Informationen befinden sich in der Richtlinie 2007/46/EG zur Typengenehmigung von Fahrzeugen. Scania Typengenehmigungen werden entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2007/46/EG erstellt und ersetzen die nationalen Typengenehmigungen, für die bisher die Distributoren zuständig waren. Zweck der Richtlinie sind folgende Verbesserungen: Ein gemeinsames Verfahren für die Typengenehmigung von Fahrzeugen aller EU-Mitgliedsstaaten. Ein signifikant vereinfachter Registrierungsprozess, für den keine Inspektion eines Fahrzeugs erforderlich ist. Ein Fahrzeug, das eine Typengenehmigung besitzt und in Übereinstimmung mit der Richtlinie in einem der EU-Mitgliedsstaaten zugelassen ist, kann an andere Länder innerhalb der EU verkauft werden, ohne dass ein weiteres nationales Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Verbesserter Umweltschutz und erhöhte Verkehrssicherheit. 01:10-01 Ausgabe 3 de-de 1 (7)
2 Typengenehmigung der Fahrzeuge, Allgemeines Inhalt der Richtlinie Richtlinie 2007/46/EG beschreibt sämtliche relevanten Anforderungen aus allen Fahrzeugrichtlinien, die ein Fahrzeugtyp erfüllen muss, 1 um genehmigt zu werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Seitenschutz, der hintere Unterfahrschutz, die seitlichen und hinteren Begrenzungsleuchten sowie die Befestigung für das Kennzeichenschild die Anforderungen der Richtlinie hinsichtlich Anordnung, Stabilität und Blickwinkel erfüllen müssen. Für einen Fahrzeugtyp, der die Vorgaben der Richtlinie 2007/46/EG erfüllt, kann ein so genanntes EU WVTA-Zertifikat 2 ausgestellt werden. Das EU WVTA-Zertifikat seinerseits bezieht sich auf einschlägige Zertifizierungen für den technischen Anforderungsbereich wie zum Beispiel den Unterfahrschutz. Die Richtlinie beschreibt außerdem die Möglichkeit, nationale Genehmigungen, nationale Typengenehmigungen oder Einzelgenehmigungen zu erteilen (siehe weiter hinten im Dokument unter Nationale Varianten ). COC Konformitätszertifikat Für ein Fahrzeug, das die Anforderungen der Richtlinie 2007/46/EG erfüllt, kann ein Konformitätszertifikat ausgestellt werden. Es wird im Folgenden als COC-Dokument 3 bezeichnet WVTA-Zertifikat (Typengenehmigung von vollständigen Fahrzeugen) 2. Konformitätsbescheinigung 3. Verkehrszulassung Das COC-Dokument bescheinigt die Konformität des Fahrzeugs mit dem WVTA- Zertifikat und wird zusammen mit dem WVTA-Zertifikat für die Registrierung des Fahrzeugs verwendet. Das COC-Dokument enthält Informationen zum Hersteller, das Typgutachten und Fahrzeugdaten. 1. Der Fahrzeugtyp ist durch seine Ausführung als Sattelzugmaschine oder Lkw sowie durch die Anzahl der Achsen definiert. 2. EC-WVTA = European Community Whole Vehicle Type Approval 3. COC = Certificate of conformity 01:10-01 Ausgabe 3 de-de 2 (7)
3 Die Genehmigung eines Fahrzeugtyps kann in einem Schritt erfolgen, falls der Fahrzeugtyp von einem Fahrzeughersteller fertiggestellt wird (complete), bzw. sie erfolgt in mehreren Schritten (completed), wenn an der Fertigstellung mehrere Hersteller beteiligt sind. Fahrzeugstatus Vorgang Herstellungsschritte Verantwortlichkeit Sonstiges Komplettes Fahrzeug Scania zertifiziert den Fahrzeugtyp als Für die Registrierung wird 1 Schritt, z. B. für einen ein im Werk hergestelltes, vollständiges Typengenehmigung in einem Schritt ist keine Inspektion des nur ein COC benötigt. Es Lkw mit festem Pritschenaufbatifikat (COC) für das vollständige Fahr- Fahrzeug und stellt ein Konformitätszer- Fahrzeugs erforderlich. zeug aus Unvollständiges Fahrzeug Schrittweise vervollständigtes Fahrzeug Typengenehmigung in mehreren Schritten 1. Schritt von 2 oder mehr Schritten, z. B. ein Lkw ohne Aufbau 2 oder mehr Schritte, z. B. ein Lkw mit festem Pritschenaufbau und Kran. Scania zertifiziert den Fahrzeugtyp als unvollständiges Fahrzeug des Werks und stellt eine Konformitätsbescheinigung (COC) für das unvollständige Fahrzeug aus. Alle Hersteller bescheinigen jeweils ihren Herstellungsschritt und stellen ein eigenes Konformitätszertifikat (COC) für Fahrgestell, Komponente oder Aufbau aus. Das Fahrzeug kann in diesem Fall nicht mit der Scania COC-Bescheinigung registriert werden. Für die Registrierung werden mehrere COC-Bescheinigungen benötigt. Es ist keine Inspektion des Fahrzeugs erforderlich. 01:10-01 Ausgabe 3 de-de 3 (7)
4 Vollständiges Fahrzeug (complete) Ein vollständiges Fahrzeug wurde von Scania in seiner Gesamtheit fertiggestellt, erfüllt die Richtlinie 2007/46/EG und besitzt eine Typengenehmigung gemäß EU WVTA, wenn es das Werk verlässt. Scania kann auf Anfrage ein COC-Dokument für das vollständige Fahrzeug bereitstellen. Beispiele für vollständige Fahrzeuge: Lkw mit werkseitig montiertem Aufbau. Sattelzugmaschine mit Sattelkupplung Vor der Registrierung dürfen keine weiteren Aufbauten hinzugefügt werden, damit das Fahrzeug weiterhin als vollständiges Fahrzeug gilt. Unvollständiges Fahrzeug (incomplete) Ein unvollständiges Fahrzeug ist ein Fahrzeug mit Typengenehmigung, dass die Richtlinie nicht zur Gänze erfüllt, wenn es das Werk verlässt. Das Fahrzeug besitzt eine WVTA-Genehmigung für die jeweils erfüllten Anforderungsbereiche, wenn es das Werk verlässt. Scania kann ein COC-Dokument für das unvollständige Fahrzeug bereitstellen. Beispiele für unvollständige Fahrzeuge: Lkw ohne Aufbau Sattelzugmaschine ohne Sattelkupplung Ein unvollständiges Fahrzeug kann mit einem provisorisch montieren hinteren Unterfahrschutz und bestimmten Zugvorrichtungsträger-Ausführungen ausgeliefert werden, die erst nach Erhalt vorschriftsgemäß und in Übereinstimmung mit dem Scania Zertifikat angebracht werden müssen. 01:10-01 Ausgabe 3 de-de 4 (7)
5 In mehreren Schritten vervollständigtes Fahrzeug (completed) Ein schrittweise vervollständigtes Fahrzeug ist ein Fahrzeug mit Typengenehmigung, das die Richtlinie nicht in ihrer Gänze erfüllt, wenn es Scania verlässt (es ist also ein unvollständiges Fahrzeug), sondern von einem anderen Hersteller vervollständigt werden muss. Dadurch wird es im Sinne dieser Prozedur zu einem vollständigen Fahrzeug. Zusammen mit den COC-Dokumenten der anderen Hersteller liefert das COC-Dokument von Scania die Daten für die Typengenehmigung. Der Prozess stellt höchste Anforderungen an alle beteiligten Hersteller. Der Hersteller muss über eine Fertigung mit einem Qualitätssicherungssystem verfügen, das von der Zertifizierungsstelle anerkannt wurde, um das Produkt nach WVTA zu zertifizieren und ein COC-Dokument ausstellen zu dürfen. Weitere Informationen finden sich unter der Überschrift Zertifizierte Produktion. WICHTIG! Bei Änderungen an Komponenten, die vom Scania Zertifikat betroffen sind, muss das Zertifikat des Aufbauherstellers die neue Version beinhalten. Zertifizierte Produktion Die Vorschrift über die Konformität der Produktion (Conformity of Production) ist Teil der Richtlinie 2007/46/EG und beschreibt den Vorgang, nach dem ein Hersteller die Befähigung nachweisen muss, eine Reihe von Produkten herstellen zu können, welche die EU-Anforderungen an die Typengenehmigung erfüllen. 01:10-01 Ausgabe 3 de-de 5 (7)
6 Vereinbarung zwischen Scania und den Aufbauherstellern Die Richtlinie 2007/46/EG schreibt vor, dass es eine geeignete Vereinbarung der in den Herstellungsprozess von Schwerlastfahrzeugen involvierten Aufbauherstellern geben muss, die sicherstellt, dass die vorgegebenen Anforderungen erfüllt werden. Daher muss eine Vereinbarung (Multistage Cooperation Agreement) zwischen Scania und den jeweiligen Aufbauherstellern getroffen werden. Der Scania Distributor des jeweiligen Landes beurteilt, ob ein Aufbauhersteller dafür qualifiziert ist, in die Vereinbarung mit Scania einbezogen zu werden. WICHTIG! Wenn Scania eine neue Ausgabe (extension) des genehmigten WVTA-Zertifikats für einen Fahrzeugtyp erhält, der nicht fertiggestellt ist (incomplete), muss ebenfalls das WVTA-Zertifikat des Aufbauherstellers aktualisiert werden. 01:10-01 Ausgabe 3 de-de 6 (7)
7 Nationale Varianten Nationale Varianten Richtlinie 2007/46/EG definiert die Möglichkeit, für kleine Baureihen eine Einzeltypengenehmigung oder nationale Typengenehmigung zu erhalten. Verschiedene Länder können unterschiedliche nationale Varianten zulassen. Fahrzeuge mit Typengenehmigung gemäß einem dieser Verfahren, benötigen vor dem Export in einen anderen EU-Staat eine neue Typengenehmigung. Einzelne Typengenehmigung Bei einer Einzeltypengenehmigung bescheinigt ein einzelner EU-Mitgliedsstaat für ein bestimmtes Fahrzeug - unabhängig davon, ob es einzigartig ist oder nicht - dass es die Anforderungen aus 2007/46/EG erfüllt. Für das Einzelfahrzeug darf der EU-Mitgliedsstaat eine Ausnahme hinsichtlich einer oder mehrerer Anforderungen der Richtlinie machen unter der Voraussetzung, dass gleichwertige alternative Regelungen angewendet werden. Falls keine gleichwertige alternative Regelung angewendet wird, kann eine Befreiung beantragt werden, die dann entsprechend geprüft wird. Die Einzelgenehmigung kann bei Sonderfahrzeugen wie beispielsweise Feuerwehrfahrzeugen relevant sein. Da jedes Einzelfahrzeug separat genehmigt wird, sind weder ein COC noch eine zertifizierte Fertigung erforderlich. Nationale Typengenehmigung für Kleinserien Der EU-Mitgliedsstaat erstellt eine Typengenehmigung, die auf nationalen Vorschriften basiert. Es werden Ausnahmen von der Richtlinie gemacht, sofern alternative Anforderungen angewendet werden. Nationale Typengenehmigungen für Kleinserien gemäß der Richtlinie werden für maximal 250 Fahrzeuge pro Typ und Jahr ausgestellt. 01:10-01 Ausgabe 3 de-de 7 (7)
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