Fragebogen zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren
Begleitschreiben zum Fragebogen zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs von Kindern unter drei Jahren Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, liebe Eltern! Mit dem beiliegenden Fragebogen wollen wir für die Bedarfsplanung des Rhein-Hunsrück-Kreises 2009/2010 den tatsächlichen Betreuungsbedarf der Kinder unter drei Jahren ermitteln. Um nicht an den Bedürfnissen und Interessen der Eltern, Mütter und Väter vorbeizuplanen, bitten wir um Ihre Unterstützung! Ihre Angaben sind zur Konkretisierung und Ergänzung der vorhandenen statistischen Kinderzahlen unersetzlich, damit sich die Planung der Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten im Kreis an Ihren Wünschen orientieren kann. Diese Chance der aktiven Mitwirkung sollten Sie daher nutzen. Füllen Sie bitte den Fragebogen so aus, dass er möglichst genau Ihren aktuellen Betreuungsbedarf abbildet. Sofern mehrere Kinder unter drei Jahren einen Kindergartenplatz benötigen, bitten wir, für jedes Kind einen Fragebogen auszufüllen. Dies gilt auch für bereits betreute Kinder unter 3 Jahren. Wenn Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Betreuung für Ihr Kind oder Ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen, dann geben Sie bitte an, wie dieser Betreuungsbedarf voraussichtlich nach Ihren jetzigen Planungen aussehen wird. Sofern keine Angaben möglich sind, kann dies bei Frage 3 vermerkt werden. Wir haben uns bemüht, den Fragebogen verständlich zu gestalten. Wenn Sie dennoch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne unter der unten genannten Telefonnummer informieren. Sie gehen mit dem Ausfüllen des Fragebogens selbstverständlich keine Verpflichtung ein und bleiben völlig anonym. Vertrauliche Behandlung Ihrer Angaben wird zugesichert. bitte wenden
Bitte beachten Sie, dass das Ausfüllen und die Rückgabe des Fragebogens die Anmeldung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte nicht ersetzt! Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Besuch einer Kindertagesstätte ab dem 01.08.2010 zumindest für Kinder ab dem 2. Lebensjahr beitragsfrei ist. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich an dieser Befragung beteiligen würden, und bitten Sie um baldige Rückgabe oder Rücksendung des Fragebogens, auch wenn Ihr/e Kind/er erst im nächsten oder übernächsten Jahr einen Kindergartenplatz benötigt/en. Die Unterlagen können in allen Kindertagesstätten, bei der Stadtverwaltung Boppard, den Verbandsgemeindeverwaltungen, den Gemeindeverwaltungen vor Ort oder auch bei der Kreisverwaltung abgegeben werden. Eine Versendung der Unterlagen an das Jugendamt der Kreisverwaltung ist zu richten an: Kreisjugendamt Ansprechpartner: Ludwigstr. 3-5 Winfried Hawig 55469 Simmern Sachgebiet 25.1 Tel. 06761-82501 winni.hawig@rheinhunsrueck.de Spätester Rückgabetermin: 28. Februar 2009
1) Wohnort (ohne Straße): (bitte unbedingt angeben) 2) Geburtsdatum des Kindes: / 200 (Tag/Monat/Jahr - bitte unbedingt angeben) 3) Ich/wir habe/n, brauche/n eine Betreuung für unser unter 3-jähriges Kind: nein derzeit nicht; wie der Betreuungsbedarf später aussehen soll, ist noch unklar unser Kind (unter 3 Jahre) wird bereits in einer Kindertagesstätte betreut: in einer Krippengruppe in anderer Gruppe ja, (voraussichtlich) ab / 20 (Monat/Jahr - bitte unbedingt angeben) Sollte eine der ersten drei Antworten zutreffen, sind die nachfolgenden Fragen hinfällig. Geben Sie den Fragebogen einfach persönlich oder per Post an ihre Verbandsgemeindeverwaltung, eine Kindertagesstätte oder das Jugendamt der Kreisverwaltung zurück. Sofern mit ja geantwortet wurde, beantworten Sie bitte auch die folgenden Fragen! 4) Welche Betreuungsform benötigen Sie? Teilzeitbetreuung (Betreuung am Vor- und Nachmittag, nicht über Mittag) Verlängerte Vormittagsbetreuung (Betreuung von morgens bis ca. 14 Uhr mit Verpflegung) Ganztagsbetreuung (Betreuung durchgehend mit Mittagessen) bitte wenden
5) Ich/wir brauche/n andere bzw. weitere Betreuungszeiten (z.b. wegen Schichtdienst, Pflege eines Angehörigen usw.), nämlich (bitte Wochentage und Uhrzeiten angeben): 6) Ich/wir benötigen dieses Betreuungsangebot, weil (bitte ankreuzen): alleinerziehender Elternteil in Teil-/Vollzeit berufstätig bzw. in Ausbildung ist beide Elternteile in Teil-/Vollzeit berufstätig bzw. in Ausbildung sind besondere Gründe (z.b. erzieherische Gründe) vorliegen andere Gründe vorliegen, nämlich: