Effiziente Heizsysteme mit Geld vom Staat

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Transkript:

Effiziente Heizsysteme mit Geld vom Staat Leitfaden Förderprogramme Stand 09/10

Gut informiert Nicht nur Energie, sondern auch Geld sparen Neben dem Klima- und Ressourcenschutz wächst das Interesse, die jährlichen Betriebskosten für Heizung und Warmwasser nachhaltig zu senken. Auf der Suche nach wirtschaftlich erschließbaren Energie-Einspar-Möglichkeiten möchten wir über die wichtigsten Förderprogramme auf Bundesebene informieren. Dazu einige Fakten l Rund 40 % der gesamten Erdenergie in Deutschland werden im Gebäude verbraucht. l Ca. 85 % davon fallen auf die Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung. l Die durch Austausch veralteter Heizungsanlagen zu erzielenden Energie- und CO 2 - Einsparungen können bis zu 50 % betragen. Nach heutigem Stand der Technik kommen besonders moderne Gas- und Öl-Brennwertkessel, Holz- und Pelletkessel sowie Wärmepumpen in Kombination mit solarthermischen Anlagen und Lüftungssystemen zum Einsatz. Bei der energetischen Modernisierung von Gebäuden ist aber immer das Gesamtsystem von der Wärmeerzeugung, -verteilung und -übergabe einschließlich dem Abgassystem zu betrachten und aufeinander abzustimmen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Energieeinsparung, desto größer die Fördermöglichkeiten und Zuschüsse.

Förderprogramme Das richtige Förderprogramm finden Diese Broschüre gibt einen Einblick über mögliche Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).* Die Vor-Ort-Energieberatung durch einen zugelassenen Energieberater ist eine optimale erste Maßnahme. Diese kann bereits bezuschusst werden. * Stand September 2010, ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderprogramme können sich jederzeit ändern, angepasst oder durch andere Programme ausgetauscht werden.

KfW-Förderprogramme Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Programme für Wohnimmobilien KfW-Programm Energieeffizient Bauen (Nr. 153) Was wird gefördert? Die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwandlung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohngebäuden. Antragsberechtigt Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert l Privatpersonen l Wohnungsunternehmen und Wohnungs- genossenschaften l Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Finanzierungsanteil 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000,- pro Wohneinheit Aktuelle Zinssätze unter: Telefon 0 18 01/33 55 77* oder im Internet unter www.kfw.de (Suchwort: Konditionenübersicht)

Förderfähige KfW-Effizienzhäuser Anforderungen KfW-Effizienzhaus 70 - Jahresprimärenergiebedarf Q p 70 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV - Transmissionswärmeverlust H T 85 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV KfW-Effizienzhaus 55 - Jahresprimärenergiebedarf Q p 55 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV - Transmissionswärmeverlust H T 70 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV Passivhaus - Jahresprimärenergiebedarf Q p 40 kwh/m 2 a nach Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) - Jahresheizwärmebedarf Q h 15 kwh/m 2 a nach Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) KfW-Effizienzhaus 40 - Jahresprimärenergiebedarf Q p 40 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV - Transmissionswärmeverlust H T 55 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV Tilgungszuschuss 5 % 5 % 10 % KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Nr. 430, 151, 431) Was wird gefördert? Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen (Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau) sowie der Ersterwerb eines sanierten KfW-Effizienzhauses (auch Eigentumswohnung). * 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen. 5

Gut KfW-Förderprogramme beraten Förderfähige Gebäude Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet. Antragsberechtigt l bei Kreditvariante mit Tilgungszuschuss l Privatpersonen l Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften l Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts l bei Zuschussvariante l Eigentümer (Privatpersonen) l bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (max. 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser l bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen l Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer) Finanzierungsanteil/Kreditbetrag l Basis: 100 % der förderfähigen Investitionskosten l max. 75.000,- pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Kontaktadresse für weitere Informationen: www.kfw-foerderdatenbank.de

Umwelt- und Klimaschutz Programmüberblick Anforderungen Tilgungszuschuss ist der Zuschusshöhe Der Hauptverursacher des Treibhauseffektes KfW-Effizienzhaus CO 2 -Ausstoß. 115 Dieser soll nach den Vorgaben 2,5 % der 7,5 % - Jahresprimärenergiebedarf Q EU bis zum Jahr 2020 p 115 % des (max. 5.625,- Wertes für das Referenzgebäude um nach mindestens EnEV 27 % sinken. pro Wohneinheit) - Transmissionswärmeverlust Die höchsten Energieeinspar- H T 130 % des und Minderungspotenziale liegen im Gebäudebestand. 1) Der Primär- Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV KfW-Effizienzhaus energieverbrauch 100 liegt hier bei ca. 405 %. % Um rund 10 % - Jahresprimärenergiebedarf Q 20 bis 25 % soll der p 100 % des (max. 7.500,- Wertes für das Referenzgebäude Verbrauch nach EnEVan Wärmeenergie pro Wohneinheit) - Transmissionswärmeverlust bis 2020 reduziert werden. H T 115 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV 1) KfW-Effizienzhaus 85 7,5 % 12,5 % - Jahresprimärenergiebedarf Q p 85 % des (max. 9.375,- Wertes Effiziente für das Referenzgebäude Umsetzung nach der EnEV EU-Vorgaben pro Wohneinheit) - Transmissionswärmeverlust H T 100 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV Für die Umsetzung der EU-Vorgaben 1) zum Klimaschutz reicht 70 10 % KfW-Effizienzhaus der Einsatz erneuerbarer Energien 15 % - Jahresprimärenergiebedarf Q p 70 % des (max. 11.250,- Wertes allein für nicht das Referenzgebäude aus. Der effiziente nach EnEV Einsatz fossiler pro Wohneinheit) - Transmissionswärmeverlust Energieträger, intelligent H T 85 % kombiniert des mit moderner Anlagentechnik und erneuerbaren Energien, Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV 1) KfW-Effizienzhaus 55 12,5 % 17,5 % bringt den größten Nutzen. Ein wesentlicher - Jahresprimärenergiebedarf Q p 55 % des (max. 13.125,- Wertes Bestandteil für das Referenzgebäude dabei ist die nach optimale EnEV Wärmeübergabe pro Wohneinheit) - Transmissionswärmeverlust durch moderne Heizflächen H T 70 % des und eine perfekt Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV 1) optimierte Regelungstechnik. Unabhängig vom Wärmeerzeuger erreichen diese Modernisierungsmaßnahmen bereits bei verhältnismäßig 1) Höchstwert nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV darf nicht überschritten werden niedrigem Investitionsaufwand eine hohe Energieersparnis Antragstellung und vor steigern Vorhabensbeginn gleichzeitig den Wohnkomfort. Anlagentechnik, insbesondere l Kredit und Tilgungszuschüsse: der über heizungstechnischen eine Hausbank Ihrer Gegebenheiten Wahl ngreichere Modernisierungsempfehlungen mit l Zuschuss: direkt bei der KfW einem optimaleren Einsparpotenzial 7

Gut KfW-Förderprogramme beraten Sonderförderung (Nr. 431) In diesem Rahmen wird folgende Maßnahme gefördert: l die professionelle Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, aber max. 2.000,- je Antragsteller und Investitionsvorhaben Kombination mit anderen Förderprogrammen Maßnahme KfW-Förderung BAFA Förderung Energieeffizient Bauen Errichtung/Herstellung eines KfW-Effizienzhauses Energieeffizient Sanieren Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Energieeffizient Sanieren Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme konventioneller Energieträger in Kombination mit erneuerbarer Energie Energieeffizient Sanieren Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme erneuerbarer Energien ja nein ja 1) ja 1) nein ja nein ja 1) gleichzeitige Förderung über KfW und BAFA für dieselbe Heizungskomponente ist nicht möglich 8 Kontaktadresse für weitere Informationen: www.kfw-foerderdatenbank.de

BAFA-Förderprogramme Umwelt Bundesamt und für Klimaschutz Wirtschaft und Ausfuhr kontrolle (BAFA) Der Hauptverursacher des Treibhauseffektes ist der CO Marktanreizprogramm 2 -Ausstoß. Dieser soll für erneuerbare nach den Vorgaben Energien der EU bis zum Jahr 2020 um mindestens 27 % sinken. Die Das höchsten BAFA fördert Energieeinspar- Maßnahmen und zur Min Nutzung derungspotenziale er neuer barer liegen Energien im Gebäudebestand. mit Investitions zuschüssen z. B. von: liegt hier bei ca. 40 %. Um rund Der Primärenergieverbrauch 20 l Solaranlagen bis 25 % soll der Verbrauch an mehr Wärme Infos ener S. 10/11 gie bis l Wärmepumpen 2020 reduziert werden. mehr Infos S. 12 l Biomasse-Anlagen mehr Infos S. 13 Effiziente Umsetzung der EU Vorgaben Die Förderung erfolgt Antragstellung BAFA Zuschüsse Für in Zuschüssen die Umsetzung ohneder EU-Vorgaben Bei der Basisförderung zum Klimaschutz Rückzahlung. reicht der Einsatz erneuerbarer die Anträge Ener bei gien der BAFA sind allein Eine Kumulierung nicht aus. Der mit effiziente innerhalb Einsatz fossiler von 6 Mo naten Ener anderen gie träger, öffentlichen intelligent kombiniert nach Herstellung mit moderner Förderungen An lagen technik ist zum und erneuerbaren triebs bereitschaft Energien, der der Be - bringt Teil zulässig. den größten Nutzen. Ein Anlage wesentlicher zu stellen. Bei der Be mehr stand Infos teil S. dabei 8 ist die optimale Innovationsförderung Wärmeübergabe sind durch moderne Heiz flächen die und Anträge eine perfekt vor Vorhabensbeginn Un abhängig zu stellen. optimierte Regelungs tech nik. vom Wärmeerzeuger erreichen diese Modernisierungsmaßnahmen bereits bei verhältnismäßig niedrigem Investitionsaufwand eine hohe Ener gieersparnis und steigern gleichzeitig Anlagen zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung oder Warmwasserbereitung oder den Wohn kom fort. Anlagentechnik, ins besondere des Kältebedarfs für Kühlung werden nur der heizungs tech nischen Ge geben heiten in Gebäuden gefördert, die bereits über ein ng reichere Modernisierungsempfehlungen mit Heizungssystem verfügen (Gebäudebestand). einem optimaleren Einspar potenzial Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme sind auch dann förderfähig, wenn sie in Neubauten errichtet werden. 9

Marktanreizprogramme BAFA Förderung von Solarkollektoranlagen 1. Basisförderung Anlagenart Beträge Mögl. Bonusförderung Errichtung von Anlagen 90,- je qm KB1, KB2, EB, SPB bis 40 qm Bruttokollektorfläche zur komb. Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, solaren Kälteerzeugung und Bereitstellung von Prozesswärme Errichtung von Anlagen von 105,- je qm KB1, KB2, EB, SPB mehr als 40 qm Bruttokollektor- für die ersten fläche zur komb. Warmwasser- 40 qm, bereitung und Heizungsunter- 45,- je qm für stützung 1) die weiteren qm 2. Innovationsförderung Anlagenart Errichtung von großen Anlagen von 20 qm bis 40 qm Bruttokollektorfläche 2) Errichtung von Anlagen von 20 qm bis 40 qm Bruttokollektorfläche zur solaren Kälteerzeugung und zur Bereitstellung von Prozesswärme 3) Beträge 180,- je qm 180,- je qm 1) nur in Ein- oder Zweifamilienhäusern, Pufferspeichervolumina von mind. 100 Liter je qm erforderlich 2) kundenspezifisch gefertigte Anlagen mit besonderen Qualitätsanforderungen zur Raumheizung oder Warmwasserbereitung in Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten oder in Nichtwohngebäuden mit mind. 500 qm Nutzfläche 3) kundenspezifisch gefertigte Anlagen mit besonderen Qualitätsanforderungen 10

KB1 a, b) (Kesseltauschbonus) Kombination mit Austausch eines Heizkessels (Öl, Gas) ohne Brennwertnutzung durch Brennwerttechnik, 400,- je Anlage (nicht mit EB kumulierbar) KB2 b) (Kombinationsbonus erneuerbare Energien) Kombination mit geförderten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse und geförderten, effizienten Wärmepumpen, 500,- je Anlage (nicht mit EB kumulierbar) EB (Effizienzbonus) Effizienzbonus bei Unterschreitung der Wärmeverluste des Gebäudes (H T -Wert) nach Anlage 1 Tabelle 2 der EnEV oder dem Referenzgebäude nach EnEV um mind. 30 %, 0,5-fache Basisförderung SPB (Solarpumpenbonus) Einbau von besonders effizienten Solarkollektorpumpen (Pumpen mit permanent erregter EC-Motorbauweise), 50,- pro Pumpe a) vorerst befristet bis zum 30.12.2010 b) Fördervoraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und ab dem 1. Januar 2011 der Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A 11

Marktanreizprogramme BAFA Förderung von effizienten Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Gebäudeheizung 1. Basisförderung a) Anlagenart Beträge Mögl. Bonusförderung Luft-/Wasser-Wärme- 10,- je qm Wohnfläche KB2 pumpen (JAZ 3,7) 10,- je qm beheizter Nutzfläche (Nichtwohngebäude), max. 1.200,- je Wohneinheit, Höchstförderbeträge bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden (siehe Tabelle) Gasmotorisch angetriebene 20,- je qm Wohnfläche KB2 Wärmepumpen 20,- je qm beheizter Nutz- (JAZ 1,3) fläche (Nichtwohngebäude), max. 2.400,- je Wohneinheit, sowie Höchstförderbeträge bei Sole-/Wasser- und Wasser-/ Mehrfamilienhäusern und Wasser-Wärmepumpen Nichtwohngebäuden (JAZ 4,3) (siehe Tabelle) JAZ = Jahresarbeitszahl bei Wohngebäuden nach Anzahl der Wohneinheiten b) 1 2.400,- 1.200,- 2 3.600,- 1.800,- 3 4.800,- 2.400,- bei elektrisch betriebenen Luft-/Wasser-Wärmepumpen bei Nichtwohngebäuden 6.000,- b) 4 5.400,- 2.700,- 3.000,- 5 6.000,- 3.000,- für jede weitere Wohneinheit + 300,- Höchstförderbeträge für jede weitere Wohneinheit + 150,- bei elektrisch betriebenen Luft-/Wasser- Wärmepumpen a) Fördervoraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und ab dem 1. Januar 2011 der Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A b) Ausnahme bei elektrisch betriebenen Luft-/Wasser-Wärmepumpen KB2 Kombinationsbonus in Verbindung mit Basisförderung von Solarkollektoranlagen (nicht mit Effizienzbonus kumulierbar), 500,- je Anlage 12

Förderung von Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung 1. Basisförderung a) Anlagenart Beträge Mögl. Bonusförderung Errichtung von automatisch 36,- je kw KB2, EB beschickten Holzpelletanlagen Nennwärmeund Kombinationskesseln leistung von 5 kw bis 100 kw - bei Pelletöfen mit Wassertasche mind. 1.000,- - bei Pelletkesseln mind. 2.000,- - bei Pelletkesseln mit Pufferspeichern 1) mind. 2.500,- Errichtung von automatisch be- pauschal KB2, EB schickten Hackschnitzelanlagen 1.000,- von 5 kw bis 100 kw pro Anlage 1) 2. Innovationsförderung Anlagenart Beträge Errichtung und Nachrüstung pauschal von Anlagenteilen zur Effizienz- 500,- steigerung an automatisch be- pro Anlage schickten Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse bis 100 kw 2) Errichtung und Nachrüstung pauschal von Anlagenteilen zur Emissions- 500,- minderung an automatisch be- pro Anlage schickten Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse bis 100 kw 3) 1) nur Anlagen mit Pufferspeicher(n) mit einem Mindestvolumen von 30 Liter pro kw 2) Brennwertnutzung durch im Kessel integrierte oder im Abgasweg nachgeschaltete Abgaswärmetauscher oder -wäscher 3) Sekundäre Abscheidung durch elektrostatische Abscheider, filternde Abscheider, Abscheider als Abgaswäscher (ohne Brennwertnutzung) a) Fördervoraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und ab dem 1. Januar 2011 der Einsatz einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A KB2 Kombinationsbonus in Verbindung mit Basisförderung von Solarkollektoranlagen (nicht mit Effizienzbonus kumulierbar), 500,- je Anlage EB Effizienzbonus bei Unterschreitung der Wärmeverluste des Gebäudes (H T -Wert) nach Anlage 1 Tabelle 2 der EnEV oder dem Referenzgebäude nach EnEV um mind. 30 %, 0,5-fache Basisförderung 13

Info-Adressen Ministerien Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) www.bmwi.de Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) www.bmu.de Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) www.bmvbs.bund.de Energieberatung und Infos Deutsche Energie Agentur GmbH Chausseestr. 128 a, 10115 Berlin www.dena.de Hotline: 0 80 00/73 67 34 BINE Informationsdienst FIZ Karlsruhe Büro Bonn Kaiserstr. 185 197, 53113 Bonn www.bine.info (gebührenfrei) 14

Förderprogramme vom Bund Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Fax: 0 69/74 31-95 00 www.kfw-foerderbank.de Hotline: 0 18 01/33 55 77 (3,9 Cent pro Minute) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Str. 29 35, 65760 Eschborn www.bafa.de Hotline: 0 61 96/90 86 25 Energieberatung Deutsches Energieberater-Netzwerk e. V. Franziusstr. 8 14, 60314 Frankfurt am Main www.den-ev.de Hotline: 01 80/5 00 15 60 (14 Cent pro Minute) 15

Herausgeber: Interessengemeinschaft Energie, Umwelt, Feuerungen GmbH Frankfurter Straße 720 726 51145 Köln Frankfurter Straße 720 726 51145 Köln Telefon: 0 22 03/9 35 93-0 Telefax: 0 22 03/9 35 93-22 E-Mail: info@bdh-koeln.de