Erste-Hilfe-Artikel Vorschriften und Normen... 139 Erste-Hilfe-Artikel... 142
Warum Erste-Hilfe-Artikel? Erste Hilfe Artikel Um Erste Hilfe leisten zu können, müssen entsprechende Einrichtungen in den Betrieben vorhanden sein. Dieser wichtige Schritt bis zur gegebenenfalls erforderlichen "zweiten" Hilfe beim Arzt oder im Krankenhaus mindert in vielen Fällen die Unfallfolgen. Was für welche Betriebsart in welchem Umfang erforderlich ist, legen folgende Vorschriften fest: Unfallverhütungsvorschriften UVV "Erste Hilfe" BGV A5 Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 39/1,3 "Mittel und Einrichtungen zur ersten Hilfe" Unfallverhütungsvorschrift der Länder und Gemeinden GUV 0,3 Weitere Vorschriften sind in den Berufsgenossenschaftlichen Regelwerken BGI 509 "Erste Hilfe im Betrieb" und BGI 512 "Erste-Hilfe-Material" verankert. So schreibt die UVV "Erste Hilfe" BGV A5 im 5 vor: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar ist und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereit gehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird. 139
Zum Erste-Hilfe-Material zählen Verbandstoffe, alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen Geräte sowie Arzneimittel, soweit sie der Durchführung der ersten Hilfe dienen: Große Verbandkästen Kleine Verbandkästen Krankentragen Transportgeräte Ruheraum-Liegen Untersuchungsraum-Liegen Erste-Hilfe-Räume Schädigende Einflüsse sind z.b. Verunreinigungen, Nässe und hohe Temperaturen. Das Erste-Hilfe-Material ist auch bei Ablauf der Verfallsdaten zu erneuern. Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthält z.b. 1. der große Betriebsverbandkasten nach DIN 13169-E 2. der kleine Betriebsverbandkasten nach DIN 13157-C 3. der Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten. 140
Je nach Betriebsart und Anzahl der Beschäftigten sind folgende Verbandskästen vorgeschrieben: Betriebsart Zahl Verbandkasten Verbandkasten der klein groß Beschäftigten DIN 13157 DIN 13169 Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe 1-20 1 Erste Hilfe Artikel 21-100 1 ab 101 2 für je 100 weitere 1 Beschäftigte zusätzlich Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1-50 1 51-300 1 ab 301 2 für je 300 weitere 1 Beschäftigte zusätzlich Baustellen und baustellenähnliche 1-10 1 Einrichtungen 11-50 1 ab 51 2 für je 50 weitere 1 Beschäftigte zusätzlich Schulen und Kindergärten 1 PKW Erste-Hilfe-Ausrüstung nach DIN 13164 Des Weiteren darf die Entfernung der Erste-Hilfe-Kästen höchstens 100m und max.1 Geschoss betragen. 141
AED-Geräte Wissenswertes... 145 AED-Geräte... 147
Warum AED-Geräte? AED-Geräte Lebensretter AED Die neuste Technik ermöglicht es heute, den plötzlichen Herztod erfolgreich zu besiegen. AED-Geräte, die selbst von Laien zu bedienen sind, beleben das Herz wieder. Deshalb sollten AED-Geräte zum Sicherheitsstandard gehören überall. Es kann jeden treffen So unerwartet, wie er kommt, kann der plötzliche Herztod jeden treffen: Menschen jeden Alters, Leistungssportler, Manager, Arbeiter und Angestellte. In Deutschland sterben etwa 130.000 Menschen jährlich am plötzlichen Herztod, etwa 25 mal so viele wie im Straßenverkehr. Ob Männer oder Frauen jeder von uns kann lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen erleben. Jederzeit. Überall. Taktloses Herz Die häufigste Form ist das Kammerflimmern, das in der Regel schlagartig einsetzt und das Herz nicht mehr gleichmäßig und ruhig schlagen lässt. Dem Herz fehlen die regelmäßigen elektrischen Impulse, und so gerät es aus dem gewohnten Takt. Fehlfunktion der Pumpe Jede zu schnelle Folge von Herzschlägen verschlechtert die Durchblutung im gesamten Organismus, was besonders Herz und Gehirn zu spüren bekommen. Denn weil die Muskulatur des Herzens unkoordiniert arbeitet, wird kein Blut mehr gepumpt. Der Kreislauf bricht zusammen und die fehlende Sauerstoffversorgung des Gehirns führt zur sofortigen Bewusstlosigkeit. 145
Die Zeit läuft davon Kammerflimmern ist ein akuter Notfall. Drei bis fünf Minuten ohne rettende Maßnahmen haben irreparable Hirnschäden zur Folge. Nach acht bis zehn Minuten tritt der Hirntod ein. Zum schadenfreien Überleben bleibt also nur ein Zeitfenster von drei bis fünf Minuten! Die unverhofften Lebensretter Meist vergehen mehrere Minuten, bevor der Rettungsdienst nach dem Notruf vor Ort ist. Selbst unter günstigsten Voraussetzungen kann er oft nicht rechtzeitig beim Patienten sein. Soforthilfe kann jetzt nur der Angehörige zu Hause leisten, der Kollege im Betrieb, die Gäste oder das Servicepersonal im Restaurant, der Fußballfan im Stadion. Ihr schnelles Handeln kann Leben retten, denn Patienten, die innerhalb der ersten drei Minuten wiederbelebt werden, haben eine 75-prozentige Überlebenschance. Schneller als der Tod Forschung und Technik haben es geschafft, ein Gerät zu entwickeln, das auch Laien bedienen können: Das handliche AED-Gerät (Automatisierter Externer Defibrillator) bietet eine echte Chance, die drohende Gefahr abzuwenden und mittels dosiertem Stromstoß dem angeschlagenen Herzen seinen ruhigen Rhythmus zurückzugeben. Das batteriebetriebene, sprechende Gerät arbeitet selbstständig und informiert über die einzelnen erforderlichen Schritte bis zur Abgabe des berechneten, lebensrettenden Stromstoßes. Vom Laien zum Lebensretter Auch Sie können im Notfall mit einem AED-Gerät zum Lebensretter werden, denn die Bedienung ist denkbar einfach und wird in Lehrgangsform vermittelt. Fehler sind ausgeschlossen, denn das Gerät arbeitet auf Basis eines selbstständig durchgeführten EKGs und berechnet zuverlässig die richtige Stärke des notwendigen Stromstoßes. Mit wenigen Handgriffen schenken Sie ein zweites Leben. 146