Hilfen bei häuslicher Gewalt

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12 Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen und Kindern Für Beratung, Schutz und individuelle Hilfe steht im Kreis Siegen- Wittgenstein allen von Gewalt Betroffenen ein gut funktionierendes Netzwerk zur Verfügung. Der Runde Tisch gegen Gewalt setzt sich zusammen aus Partnerinnen und Partnern aus den Bereichen Jugend und Familienhilfe, dem Frauenhaus, der Polizei, der Justiz, sowie den Beratungsstellen der Kirchen, Institutionen, Vereine und Verbänden. Gemeinsames Ziel ist die Verbesserung des Opferschutzes. Ziele des Runden Tisches sind: Kooperation und Vernetzung der Hilfsangebote Fachbezogene Zusammenarbeit und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit Verbesserung des Opferschutzes Prävention Koordinierung der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes Infos zum Runden Tisch: Kreis Siegen-Wittgenstein Gleichstellungsstelle 0 27 1 / 33 3-22 12 Trotz größter Sorgfalt kann es passieren, dass es zu Druckfehlern kommt oder die Rechtslage sich kurzfristig ändert. Für die Richtigkeit kann daher keine Gewähr übernommen werden. Hilfen bei häuslicher Gewalt Informationen für Frauen zum Gewaltschutzgesetz Stand: Dezember 2008

2 Was ist häusliche Gewalt? Körperliche und seelische Gewalt findet überwiegend im engen sozialen Nahraum, also zu Hause statt und gehört für viele Frauen und Kinder zum Alltag. Jährlich fliehen rund 40.000 Frauen mit ihren Kindern in Frauenhäuser. Sehr viel mehr ertragen über Jahre schlimmste Demütigungen und Misshandlungen. Viele sind in ihrem Selbstwertgefühl und ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit so nachhaltig geschwächt, dass sie aus eigener Kraft nicht mehr entfliehen können. Entgegen aller gängigen Vorurteile findet häusliche Gewalt in allen gesellschaftlichen Schichten statt, wobei die Opfer überwiegend Frauen, die Täter überwiegend Männer sind. Häusliche Gewalt liegt vor bei ausgeübter bzw. angedrohter Gewalt innerhalb einer bestehenden oder bereits aufgelösten familiären, ehe oder partnerschaftlichen Beziehung. Das Spektrum der Gewalt ist breit und umfasst die körperliche Gewalt (z.b. schlagen, stoßen, treten, würgen, an den Haaren ziehen) seelische Gewalt (z.b. androhen von Gewalt, abwerten, demütigen, beschimpfen, einsperren, von Freundinnen und Familie isolieren) ökonomische Gewalt (z.b. der Frau nicht erlauben, zu arbeiten, ihr den Zugang zum Konto verwehren, sie um Geld bitten lassen, ihr das selbst verdiente Geld wegnehmen) sexualisierte Gewalt (z.b. die sexuelle Selbstbestimmung der Frau missachten, vergewaltigen, zu sexuellen Handlungen zwingen) Erziehungs und Familienberatungsstellen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Ev. Jugendhilfe Friedenshort Friedrichstr. 27, 57072 Siegen 02 71 / 5 60 11 www.friedenshort.de Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Kreises Siegen-Wittgenstein Bismarckstr. 45, 57076 Siegen 02 71 / 33 3-27 40 Poststr. 40, 57319 Bad Berleburg 02 75 1 / 92 61 11 www.siegen-wittgenstein.de Ehe-, Familien und Lebensberatungsstelle des Kirchenkreises Siegen Burgstr. 22, 57072 Siegen 02 71 / 25 02 8-0 www.efl-siegen.de Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien und Lebensfragen Obergraben 27, 57072 Siegen 02 71 / 57 61 7 www.eheberatung-siegen.de Deutscher Kinderschutzbund e.v., Kreisverband Siegen-Wittgenstein Koblenzer Str. 109, 57072 Siegen 02 71 / 33 00 5-06 www.kinderschutzbund-siegen.de Kinder-und Jugendtelefon 08 00 / 11 10 33 3 www.kinderundjugendtelefon.de Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz NRW im Landgericht 11 Der ambulante Soziale Dienst der Justiz NRW beinhaltet die Fachbereiche Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht und befindet sich in den Dienstorten Siegen, Bad Berleburg und Olpe. In unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen werden diese Fachbereiche von dem Thema Häusliche Gewalt tangiert und bieten sozialpädagogische Hilfe und Beratung an. Schwerpunkt ist hierbei die Täterarbeit. Hermelsbacher Weg 33, 57072 Siegen 02 71 / 31 76 7-0 www.bewaehrungshilfe-siegen.de

10 Gleichstellungsbeauftragte der Region Bad Berleburg 0 27 51 / 92 32-48 Bad Laasphe 0 27 52 / 9 09-13 3 Burbach 0 27 36 / 45-74 Freudenberg 0 27 34 / 43-10 0 Hilchenbach 0 27 33 / 2 88-22 9 Kreuztal 0 27 32 / 51-31-0 Netphen 0 27 38 / 6 03-2 37 Neunkirchen 0 27 35 / 7 67-70 5 Wilnsdorf 0 27 39 / 8 02-15 5 Siegen 0 27 1 / 4 04-34 12 Kreis Siegen-Wittgenstein 0 27 1 / 3 33-22 12 Alternative Lebensräume ggmbh (ALF) Hauptstr. 56, 57074 Siegen 0 27 1 / 38 48 26-0 www.alternative-lebensraeume.de Brücke Siegen e.v. Konfliktschlichtungsstelle TOA-Siegen Friedrichstr. 27, 57072 Siegen 0 27 1 / 55 11 1 www.bruecke-siegen.de Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Häutebachweg 5, 57072 Siegen 0 27 1 / 2 32 52-0 www.skf-siegen.de Beratungsstellen für Migrantinnen Wer schlägt, muss gehen! 3 Seit dem 01.01.2002 ist das Gewaltschutzgesetz 1 in Kraft. Damit einhergehend wurde ebenfalls zum 01.01.2002 das Polizeigesetz NRW geändert. Der Schutz der Opfer häuslicher Gewalt wurde dadurch wesentlich verbessert. Wer schlägt, muss gehen - dieser Satz beschreibt kurz und bündig den Tenor des Gesetzes. 34 a Polizeigesetz NRW Die Polizei prüft im Falle von häuslicher Gewaltandrohung oder Gewalt, ob der Täter sofort aus der Wohnung verwiesen und ihm ein Rückkehrverbot von bis zu 10 Tagen erteilt wird. Innerhalb dieser 10 Tage liegt die Entscheidung bei Ihnen, ob Sie von dem Recht Gebrauch machen, bei dem zuständigen Gericht weitere Anträge auf Schutzanordnungen zu stellen. Eingeschränkte wirtschaftliche Mittel beschränken Ihre Rechte nicht. Beratungskosten und Prozesskostenhilfe können im Falle fehlender wirtschaftlicher Mittel gewährt werden. Arbeiterwohlfahrt KV Siegen-Wittgenstein/Olpe Integrationsagentur 0271/33 86-28 0 Koblenzer Str. 38, 57072 Siegen www.awo-siegen.de Caritasverband Siegen-Wittgenstein e.v. Fachdienst für Integration und Migration 02 71 / 23 60 2-18 www.caritas-siegen.de Diakonisches Werk im Kirchenkreis Siegen e.v Migrationserstberatung 02 71 / 50 03-10 7 Friedrichstr. 27, 57072 Siegen www.diakonie-siegen.de Verein für soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e.v. Beratungsstelle für Migranten, Flüchtlinge und Aussiedler Hinterstr. 52, 57072 Siegen 02 71 / 21 90 0 www.vaks.info 1 Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

4 1 des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) Wenn Sie von Gewalt bedroht oder betroffen sind, können Sie oder ein/e von Ihnen beauftragte/r Anwältin/Anwalt einen Antrag bei Gericht stellen, um Schutzanordnungen zu beantragen. Das Gericht kann anordnen, dass der Täter es zu unterlassen hat Ihre Wohnung zu betreten sich in einem bestimmten Umkreis Ihrer Wohnung aufzuhalten zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten Kontakt jeglicher Art (Telefon, SMS, E-Mail u.a.) zu Ihnen aufzunehmen Zusammentreffen mit Ihnen herbeizuführen soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist. Diese Anordnungen sind zunächst befristet. Eine Verlängerung ist auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht möglich. Verstößt der Täter gegen die Anordnungen, stellt dies eine Straftat dar. Melden Sie sich bei der Polizei die von der Polizei getroffenen Maßnahmen werden auf jeden Fall überprüft. 2 GewSchG Sie oder eine von Ihnen beauftragte Anwältin/Anwalt können beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen. Damit kann Ihnen als Gewaltopfer die gemeinsame Wohnung zugesprochen werden, d.h. der Täter muss gehen! Zuwiderhandeln steht unter Strafe - 4 GewSchG Alle Anordnungen können im sog. einstweiligen Rechtsschutz, also in einem schnellen und effektiven Verfahren beantragt werden; zuständig ist das Familiengericht. IFPAKE e.v. - Beratungsstelle für Mädchen in Not 9 Die Beratungsstelle versteht sich in erster Linie als Anlauf- und Auffangstelle für Mädchen und junge Frauen bis zum Alter von 27 Jahren, die von sexuellem Missbrauch oder von anderen Formen sexualisierter Gewalt betroffen sind. Das Beratungsangebot richtet sich darüber hinaus auch an Mädchen und junge Frauen in anderen Konfliktsituationen. Siegener Str. 69, 57223 Kreuztal 02732 / 41 33 Sprechstunde Siegen: Sandstr. 12, 57072 Siegen 0271 / 54 12 8 www.maedchen-in-not.de Stadtverwaltung Siegen Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen Geschäftsstelle Integrationsrat Ausländerbehörde 02 71 / 4 04-14 45 02 71 / 4 04-12 08 Rathaus Weidenau, Weidenauer Str. 216, 57076 Siegen Allgemeiner Sozialer Dienst 02 71 / 4 04-23 51 oder 23 33 Fachstelle für Wohnungsnotfälle Wohngeldstelle 02 71 / 4 04-22 10 oder 22 12 02 71 / 4 04-0 (Zentrale) Kreis Siegen-Wittgenstein Kreishaus, Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen Ausländerarmt 02 71 / 33 3-12 67 Gesundheitshaus 02 71 / 33 3-28 00 Regionale Sozialdienste Regionaler Sozialdienst Mitte 02 71 / 33 3-27 50 Regionaler Sozialdienst Nord 02 71 / 33 3-27 80 Regionaler Sozialdienst Süd 02 73 9 / 89 31 10 Regionaler Sozialdienst Wittgenstein 02 75 1 / 92 91 31

Weisser Ring e.v. DRK-Kinderklinik Amtsgericht Siegen 8 Der Weisse Ring e.v. hat sich als gemeinnütziger Verein die Aufgabe gestellt, Kriminalitätsopfern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die Hilfe ist weder an eine Mitgliedschaft noch an sonstige Verpflichtungen gebunden. Der Weisse Ring e.v. bietet menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat, Hilfestellung im Umgang mit Behörden, Begleitung zu Gerichtsterminen, Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen. Darüber hinaus kann der Weisse Ring e.v. bei materiellen Notlagen im Zusammenhang mit der Straftat unterstützen. Dies geschieht u.a. durch Beratungsschecks für eine frei gewählte kostenlose juristische und / oder psychotraumatologische Erstberatung. Außenstelle Siegen-Wittgenstein Mahlscheid 5, 57080 Siegen 0271 / 31 80 13 6 www.weisser-ring.de Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung und Traumaambulanz Die ärztliche Beratungsstelle an der DRK-Kinderklinik Siegen ist eine Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung an Kindern und Jugendlichen. Dort finden sie und ihre Eltern Unterstützung und Beratung bei Misshandlungen und sexuellem Missbrauch, aber auch bei Konfliktsituation in der Familie. Außerdem bietet die Kinderklinik eine Traumaambulanz an. Seelische Traumatisierungen können bei jeder Form von Kindesmisshandlung entstehen oder aber wenn sie in einem Umfeld aufwachsen, in dem es zu exzessiver Gewalt kommt. Ziel ist es, die erlittenen Gewalterfahrungen im Rahmen einer traumatherapeutischen Behandlung für Kinder und Jugendliche zu bearbeiten und zu überwinden. Ärztliche Beratungsstelle 0271 / 23 45-24 0 oder 23 45-0 Traumaambulanz 0271 / 23 45-20 6 oder 23 45-0 Wellersbergstr. 60, 57072 Siegen www.drk-kinderklinik.de Beim Amtsgericht können Betroffene von Häuslicher Gewalt einen Antrag auf alleinige Nutzung der Wohnung mit den Kindern über eine längere Zeit stellen. Das Gericht kann auch darüber entscheiden, dass der Partner sich der von Gewalt betroffenen Person und den Kindern nicht mehr nähern darf. Berliner Str. 22, 57072 Siegen 02 71 / 33 73-0 Im Notfall Sie befinden sich in einer akuten Gewaltsituation und brauchen schnell Hilfe: 5 Rufen Sie sofort die Notfallnummer der Polizei (Tel. 110) an! (Beim Handy funktioniert die 110 ohne Vorwahl, auch wenn die Prepaid- Karte leer ist). Teilen Sie mit, dass Sie von häuslicher Gewalt bedroht werden und Hilfe benötigen. Nennen Sie Ihren Namen und die Adresse, wo Sie sich befinden. Öffnen Sie gegebenenfalls schon die Wohnungstür. Die Polizei kann bei Ihrem Einsatz den Täter sofort aus der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot für 10 Tage aussprechen. Sie haben das Recht, alleine mit Ihren Kindern in der Wohnung zu bleiben. Wenn Sie sich nicht in akuter Gefahr befinden, sondern noch Zeit haben, gehen Sie wie folgt vor: Informieren Sie Personen Ihres Vertrauens und bitten Sie diese um Unterstützung. Packen Sie einen Notfallkoffer mit Geld, wichtigen Dokumenten, Schlüsseln, Medikamenten, Kuscheltieren für die Kinder, Kleidung für ein paar Tage etc. Nehmen Sie immer Ihre Kinder mit! Wenn Sie nirgendwo unterkommen können oder das zu gefährlich ist, rufen Sie im Frauenhaus Siegen an und bitten um Aufnahme. Das Frauenhaus Siegen ist Tag und Nacht besetzt und 24 Stunden aufnahmebereit. Ist das Frauenhaus Siegen voll belegt, erhalten Sie dort Telefonnummern von weiteren Frauenhäusern. Die Adresse ist geheim. Sie werden zu einem Treffpunkt bestellt und dort abgeholt. Im Frauenhaus erhalten Sie weitere Hilfe und Unterstützung.

Migrantinnen 6 Ein polizeilicher Wohnungsverweis ist unabhängig von der Nationalität des Täters oder des Opfers. Es sind keine Nachteile zu befürchten, wenn die Polizei gerufen wird. Die Polizei greift ein, um Opfer häuslicher Gewalt und ihre Kinder zu schützen und Beweise zu sichern. Eine polizeiliche Wegweisung des Täters hat keinerlei Einfluss auf das Aufenthaltsrecht des Opfers. Nicht-EU-Bürgerinnen haben häufig kein eigenes Aufenthaltsrecht, die Trennung von ihrem Mann wegen häuslicher Gewalt scheint daher oft problematisch. Allerdings wird ein vom Familiennachzug unabhängiges Aufenthaltsrecht dann anerkannt, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft zwei Jahre lang rechtmäßig in Deutschland bestanden hat. Liegt eine besondere Härte vor - das Aufrechterhalten der Ehe ist nicht zumutbar, z.b. wegen häuslicher Gewalt - kann der eigenständige Aufenthalt schon vor Ablauf der zwei Jahre ermöglicht werden ( 31 Aufenthaltsgesetz). Es wird in diesen Fällen dringend geraten, eine Migrationsberatungsstelle aufzusuchen. Von Gewalt betroffene Migrantinnen können sich auch an die Beratungsstellen für Migrantinnen wenden. Dort können auch Dolmetscherinnen hinzu gezogen werden. Adressen der Beratungs und Hilfsangebote Opferschutzbeauftragte der Kreispolizeibehörde Siegen Frauen helfen Frauen e.v. 7 Alle Polizeibeamtinnen und beamten im Kreis Siegen-Wittgenstein erfüllen ihre Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Opferschutzes. Darüber hinaus verfügt die Kreispolizeibehörde Siegen über speziell geschulte Opferschutzbeauftragte. Diese kümmern sich als Ansprechpersonen um die Opfer von Straftaten in enger Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Opferhilfe. Ziel ist es, die Tatfolgen zu mildern. Kreispolizeibehörde Weidenauer Str. 231, 57076 Siegen 0271 / 70 99-0 Frauenberatungsstelle Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, bietet die Frauenberatungsstelle Informationen, Beratung und Unterstützung an. Die Beratung orientiert sich an der persönlichen Situation der Betroffenen und unterstützt bei der Entscheidung über weitere Schritte. Das Angebot ist kostenfrei und vertraulich. Freudenberger Str. 28, 57072 Siegen 0271 / 21 88 7 www.frauenhelfenfrauen-siegen.de Frauenhaus Fühlt sich eine Frau in ihrer Wohnung nicht sicher, kann sie mit ihren Kindern jederzeit im Frauenhaus aufgenommen werden. Die Mitarbeiterinnen bieten Frauen während ihres Aufenthaltes Beratung und Begleitung an. Postfach 100 640, 57006 Siegen 0271 / 20 46 3 www.frauenhelfenfrauen-siegen.de Notruf für vergewaltigte Frauen Frauen, die sexualisierte Gewalt oder Belästigung erleben mussten, bietet der Notruf Informationen, Beratung und Begleitung an. In der Beratung können sowohl lange zurückliegende als auch aktuelle Fälle sexualisierter Gewalt thematisiert werden unabhängig davon, ob die Frau Anzeige erstatten will oder nicht. 0271 / 23 75 92