Weitere Top-Themen in dieser Ausgabe: Interview mit Uwe Hagemann vom Deutschen Anwaltverlag. Zusammenarbeit mit De Gruyter verstärkt



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7 19. Jahrgang Nr. 2 Das Informations-Magazin für alle juris Kunden Weitere Top-Themen in dieser Ausgabe: Interview mit Uwe Hagemann vom Deutschen Anwaltverlag Zusammenarbeit mit De Gruyter verstärkt Sicher durch das Sozialrecht mit neuem SGB-Kommentar Gewinnspiel: Jahr juris gratis 2 3 7 8

Aus dem Unternehmen juris Gesellschafter Sdu N.V. verkauft Das niederländische Unternehmen Sdu N.V. Minderheitsgesellschafterin bei juris mit 45,33 % ist von der Allianz AG und der ABN AMRO Capital Partners gekauft worden. Sdu N.V. mit Sitz in Den Haag war bislang im Besitz des niederländischen Staates. Es handelte sich dabei um eine so genannte Strukturgesellschaft, bei der der Staat keinerlei Einfluss auf das operative Geschäft nehmen konnte. Geschäftsführung und Aufsichtsrat, in dem der Staat nur als Minderheit vertreten war, waren in ihren Entscheidungen frei. Der Staat hat nun seine Anteile an Sdu N.V. verkauft. Käufer sind zu gleichen Teilen die Finanzinvestoren ABN Amro Capital Partners aus den Niederlanden und die 100%ige Allianz- Tochter Allianz Capital Partners GmbH mit Sitz in München. Inzwischen hat auch die EU den Verkauf genehmigt, so dass die endgültige Unterzeichnung des ausgehandelten Vertrages abgeschlossen werden konnte. Der Verkauf an die beiden Finanzinvestoren hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen juris und Sdu N.V. Die Grundausstattung für jeden Anwalt Das ideale Angebot für den Anwalt zu entwickeln, war das Ziel des Deutschen Anwaltverlages und juris, als sie sich 2006 zusammenschlossen. Als Ergebnis präsentierten die beiden Partner zur Frankfurter Buchmesse das Deutsche Anwaltportal. Uwe Hagemann, Geschäftsführer des Deutschen Anwaltverlages, zieht eine erste Bilanz. juris: Ist das Deutsche Anwaltportal ein Erfolgsmodell? Hagemann: Nach den ersten sechs Monaten ziehen wir ein positives Resümee. Die Vorbereitungen zur Buchmesse 2006 und die Zeit danach haben gezeigt, dass der Weg von etablierten Printprodukten hin zu attraktiven Onlineangeboten steinig, aber lohnenswert ist. Inzwischen haben wir ein Angebot, das so gut funktioniert und angenommen wird, dass Mitbewerber versuchen, es zu kopieren. juris: Welche Idee steckt hinter dem Deutschen Anwaltportal? Hagemann: Das Deutsche Anwaltportal ist keine weitere juristische Online-Datenbank, sondern es öffnet die Tür zu einem ganz besonderen juristischen Informationsangebot: Es handelt sich um ein Zielgruppenportal, das klar auf die praktischen Bedürfnisse der Anwaltschaft ausgerichtet ist. Und es bündelt die Kernkompetenzen des Deutschen Anwaltverlages als Fachverlag für anwaltliche Praktikerliteratur und der juris GmbH als Marktführer für Rechtsinformationen im Online-Bereich mit exzellenten Primärinhalten auf einer modernen technischen Plattform. juris: Welche Zielgruppen haben Sie denn konkret im Auge? Hagemann: Das Anwaltportal Professionell ist die Grundausstattung für jeden Anwalt, die Fachmodule sprechen den Spezialisten an. Für den Anwalt, der fachübergreifend arbeitet, ist das Anwaltportal Premium gedacht. juris: Welche inhaltlichen Schwerpunkte bietet das Portal? Hagemann: Das Grundmodul Professionell hat einen zivil- und gebührenrechtlichen Einschlag, wobei jedoch zum Beispiel durch die fachübergreifende Formulardatenbank auch andere Gebiete abgedeckt werden. Spezielle Module zum Verkehrsrecht und zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht bieten den Nutzern das nach dem jeweiligen Interessenschwerpunkt und -bedarf geeignete Angebot, während das Premiumangebot alles abdeckt. juris: Nun gibt es ja eine Fülle an juristischen Angeboten. Worin unterscheidet sich das Portal von diesen? Hagemann: Es gibt mehrere Alleinstellungsmerkmale des Anwaltportals: Neben der besten deutschen Rechtsprechungsdatenbank bieten wir unseren Kunden schon in dem günstigen Modul, Anwaltportal Professionell, für 45 im Monat ein umfassendes Angebot mit über 3.000 in Word überarbeitbaren Formularen. In Kombination mit unter anderem zwei Großkommentaren und einem Kommentar zum RVG bieten wir so jedem Anwalt die Grundausstattung, die er für seine tägliche Arbeit braucht. juris: Welche Vorteile hat der Anwalt in der täglichen Praxis? Hagemann: Mit dem Deutschen Anwaltportal bekommt der Anwalt mit nur wenigen Eingaben die rechtlichen Informationen, die er zur Lösung der juristischen Aufgabenstellung benötigt. Das Uwe Hagemann, Geschäftsführer des Deutschen Anwaltverlages bringt eine enorme zeitliche Ersparnis und rechnet sich somit auch finanziell für den Anwalt. Vielleicht noch wichtiger ist die Rechtssicherheit, die er erhält, so ist zum Beispiel in jeder Entscheidung vermerkt, ob in der Sache noch in einer höheren Instanz entschieden wurde und in welchem anderem Fall diese Entscheidung zitiert wurde. So ist der Anwalt sicher, immer auf dem Stand der Rechtsprechung zu sein und nichts übersehen zu haben. Durch die Rechtsprechungsdatenbank stehen den Anwälten dieselben Mittel zur Verfügung wie den deutschen Richtern; kombiniert mit den Formularen und Kommentaren ist er seinem Gegenüber stets einen Schritt voraus. juris: Das Anwaltportal soll kontinuierlich erweitert werden. Was sind die nächsten Schritte? Hagemann: Gerade ist das Portal um das Mietund Wohnungseigentumsrecht erweitert worden. Im Sommer kommt das Modul Arbeitsrecht, dann folgen Familien- und Erbrecht. Für 2008 sind weitere Fachmodule in Vorbereitung. Aber auch die bestehenden Module werden weiter kontinuierlich ausgebaut, um die stets aktuelle Rechtsprechungsdatenbank von juris mit den neuen Titeln aus dem Anwaltverlag zu verbinden. 2

Aus dem Unternehmen Chefsache juris und De Gruyter Recht verstärken Zusammenarbeit Geschäftsführer Samuel van Oostrom Den Anforderungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an juristische Informationen gerecht zu werden, ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher werden wir auf dem bevorstehenden Deutschen Anwaltstag wieder praxisrelevante Informationen und Produkte vorstellen. Wir freuen uns, dies gemeinsam mit so starken Partnern wie dem Deutschen Anwaltverein, dem Deutschen Anwaltverlag und der Deutschen Anwaltakademie tun zu können. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltverein haben wir vor zwei Jahren das Angebot juris DAV entwickelt, mit speziellen Konditionen für DAV-Mitglieder. Dieses Angebot für Anwälte mit Rechtsprechung, Normen und Literaturnachweisen ist bei unseren Kunden sehr positiv aufgenommen worden. Unser Ziel war es dann, noch umfangreichere Produkte anzubieten, die neben der Basisausstattung mit juristischen Informationen auch vertiefende Kommentare und Formularbücher enthalten. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverlag das Deutsche Anwaltportal realisiert. Dort werden hochwertige Inhalte zweier anerkannter Anbieter von juristischen Informationen gebündelt, um Anwaltskanzleien optimal mit dem Wissen zu versorgen, das sie für ihre Mandate brauchen. Das Deutsche Anwaltportal bauen wir kontinuierlich weiter aus, um unseren Kunden auch in Zukunft die Arbeit zu erleichtern. Den Lehrgangsteilnehmern der Deutschen Anwaltakademie ermöglichen wir ausbildungsbegleitend einen kostenlosen Zugriff auf unsere Kerndatenbestände. Dazu erhalten sie einen wöchentlich erscheinenden Newsletter mit fachspezifischen Informationen. Darüber hinaus werden wir noch in diesem Jahr gemeinsam mit der Deutschen Anwaltakademie eine Online-Fortbildung anbieten, die Spezialisten auf den neuesten Stand der Rechtsentwicklung bringt. Samuel van Oostrom juris und die De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH haben eine weit reichende Kooperationsvereinbarung im Bereich des Wirtschaftsrechts unterzeichnet. Zukünftig kann bei juris in renommierten, wirtschaftsrechtlichen Werken des Verlages De Gruyter Recht insbesondere in Kommentaren, Handbüchern und Zeitschriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht sowie zum Bankrecht online recherchiert werden. Die Fachliteratur von De Gruyter Recht wird mit den umfangreichen Datenbeständen von juris verknüpft. Zunächst stehen die englischsprachigen Zeitschriften ECFR (European Company and Financial Law Review) und die ERCL (European Review of Contract Law) zur Verfügung. Weitere Werke wie der Kommentar von Lang / Weidmüller zum Genossenschaftsgesetz (mit Erläuterungen zum Umwandlungsgesetz) sowie der mehrbändige Kommentar von Heymann zum Handelsgesetzbuch werden folgen. Die Partnerschaft mit De Gruyter eröffnet Wirtschaftsrechtlern eine neue und sehr komfortable Recherchemöglichkeit. juris hat von De Gruyter Recht neben der Deutschen Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (DZWIR) bereits die Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR) und das Praxishandbuch Insolvenzrecht von Prof. Dr. Stefan Smid integriert. Highlights beim DAT Der diesjährige DAT steht im Zeichen des Deutschen Anwaltportals (ausführliche Informationen in dieser Ausgabe) und von juris DAV. Im Deutschen Anwaltportal hat sich seit seinem Start zur Buchmesse 2006 einiges getan. Es sind zahlreiche neue Inhalte dazugekommen und für dieses Jahr sind noch weitere Module geplant. Zum Auftakt am Donnerstag Nachmittag, um 13.00 h laden juris und der Deutsche Anwaltverlag zu einer außergewöhnlichen Präsentation des Deutschen Anwaltportals mit Imbiss ein. Alle Interessenten sind herzlich dazu eingeladen. Weitere Präsentationstermine sind am Donnerstag um 16.00 Uhr und am Freitag um 13.00 Uhr geplant. Als Messebonbon gibt es in diesem Jahr für die Besucher Radios im Portallook und Rubbelkarten mit Gewinnchance. Zu einem weiteren Umtrunk lädt juris auch in diesem Jahr wieder die Landesvorsitzenden des DAV ein, für dessen Mitglieder es anlässlich des DAT ein spezielles Angebot mit besonderen Als Grund für den Ausbau der Zusammenarbeit führte De Gruyter Recht-Geschäftsführer Dr. Michael Schremmer an: Die bisherige erfolgreiche Kooperation mit juris hat uns bewogen, diese auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts weiter zu vertiefen. Denn unsere Inhalte können auf diesem Weg noch zielgerichteter zum Nutzer gelangen. Vergünstigungen gibt. Die entsprechenden Glückskarten dazu gibt es am juris-stand, Nr. 12 im Erdgeschoss. Wir freuen uns auf Sie. 3

Aus dem Unternehmen Zwischenbilanz bei der DAA Seit Januar dieses Jahres können Lehrgangsteilnehmer und Dozenten der DeutschenAnwaltAkademie kostenlos die Rechtsinformationen bei juris abrufen. Das Angebot wird positiv beurteilt. Eine ausgezeichnete Idee, erklärt Dr. Hans-Jörg Stadler, Rechtsanwalt und Mitbegründer der auf internationale Geschäfte spezialisierten Kanzlei Dr. Stadler & Partner aus Leimen. Er ist als Dozent für deutsches und internationales Wirtschaftsrecht bei der DeutschenAnwaltAkademie tätig. Zwar bevorzugt er eine Ergänzung der Online- Recherche durch gedruckte Werke, jedoch lobt er die schnelle Recherche und die dadurch erzielte Zeitersparnis bei der Nutzung des kostenlosen Angebotes juris DAV. Die juris-recherche bezeichnet er als sehr gut anwenderfreundlich und übersichtlich. Auch Dozent Ronald Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht aus Hamburg, lobt den Nutzen des kostenlosen Angebotes juris DAV als sehr positiv und gewinnbringend. Mit der juris-recherche komme er sehr gut zurecht aufgrund der einfachen Bedienung bzw. Führung. Auch der wöchentlich erscheinende Newsletter von juris mit fachspezifischen Informationen zu den Themengebieten der Lehrgänge fand bei einer Blitzumfrage großen Anklang unter den Teilnehmern und wurde als sehr hilfreich für die tägliche Arbeit eingestuft. Maschinen können uns nicht ersetzen Ralph Dornis, Lektor bei juris Ralph Dornis ist begeisterter Modellbauer. Vor etwa einem Jahr hat der 33-jährige Jurist diese Leidenschaft für sich entdeckt und seitdem lässt er Autos und Hubschrauber durch die Gegend sausen. Auf Knopfdruck funktioniert zwar auch manches, was er im Lektorat bei juris tut, aber eben doch nicht alles. Die Maschinen lernen, was wir ihnen beibringen. Dennoch können sie den persönlichen Check nicht ersetzen. So muss z.b. die automatisierte Verweiserkennung der Zitierungen oftmals noch weiterentwickelt werden. Ebenso unterliegt die automatische Indexierung der Manuskripte für die Erstellung der Schlagwortregister einer ständigen Weiterentwicklung erzählt Ralph Dornis. Da ist dann auch das Know-How eines Juristen gefragt. Seit 2003 arbeitet er im Lektorat von juris und ist dort für die Bookline zuständig. Alle Werke der Bookline werden nach dem gleichen Verfahren aufgebaut. Zunächst muss der Eingang der Autorenmanuskripte mit dem Produktmanagement koordiniert werden. Die für juris tätigen Autoren erstellen die Kommentierungen mit handelsüblichen Textverarbeitungsprogrammen (MS Word). Zuvor werden die Autoren geschult, damit sie wissen, wie beispielsweise Absätze formatiert werden müssen. Wenn die Regeln nicht eingehalten werden, können wir die Dokumente nicht auf Anhieb produzieren und müssen formale Fehler innerhalb der Dokumente beheben, erläutet Dornis. Für jedes Werk wird daher ein Handbuch mit Abbildungen erstellt, das ca. 25-30 n umfasst. Die meisten Absprachen mit den Autoren erfolgen telefonisch oder per mail, persönlichen Kontakt gibt es eher selten. Die Manuskripte kommen nach und nach und so werden sie auch bearbeitet. So ein Werk braucht seine Zeit; zunächst steht es online zur Verfügung bevor es dann in Druck geht. Bevor lektoriert wird, muss die Datenbank aufgebaut werden. Für jedes Werk werden Steuertabellen angelegt und in die Datenbank eingestellt, damit die Dokumente später überhaupt gefunden werden können. Dann werden die Manuskripte von Word nach XML konvertiert und Links gesetzt. Die Verlinkung erfolgt vollautomatisiert. Wichtig hierbei ist, dass der Autor die Fundstellen richtig zitiert, denn wenn er sich verschreibt oder ein falsches Datum eingibt, findet die Verweiserkennung keinen Treffer. Dann erst beginnt die eigentliche Korrektur, ein nicht ganz unproblematisches Unterfangen, denn bei der Wandlung der Daten kann es z.b. passieren, dass nicht definierte Formatvorlagen mit übernommen werden, die zu unerwünschten Ergebnissen führen. Also muss man sich das Ergebnis genau ansehen und mögliche Fehler im Word-Dokument beheben. Nachdem die Datenbank aufgebaut ist, bekommen die Autoren Zugriff auf den Online-Pool, damit sie den aktuellen Stand sehen und in Absprache mit dem Lektorat noch etwas verändern können. Änderungen nach Abgabe des Manuskriptes noch einzuarbeiten, ist sehr zeitaufwändig; aber natürlich wollen wir so aktuell und so gut wie möglich sein, berichtet der Jurist. Anschließend erfolgt die Verweisbearbeitung, d.h. was nicht automatisch verlinkt werden konnte, wird händisch nachbearbeitet. Zu guter Letzt müssen noch Schlagwortregister, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis erstellt werden. Die Autoren können selber Schlagworte in die Dokumente einstellen, aber wir prüfen die dann ab, denn Autoren haben natürlich nur ihre eigene Kommentierung im Blick. Beim Abkürzungsverzeichnis wird nachgeschaut, was alles verlinkt ist, z.b. NJW. Die Erklärung erfolgt hierbei automatisch. Zusätzlich werden dann noch werksspezifische Abkürzungen in Absprache mit dem Produktmanagement im Abkürzungsverzeichnis ergänzt. Ein externer Dienstleister erstellt einen automatisierten Index für das Schlagwortregister, das dann mit den Autorenschlagworten zusammengeführt wird. Angaben fürs Literaturverzeichnis liefern teilweise die Herausgeber, ansonsten wird es während des Lektorierens geprüft und erstellt. Eine fundierte juristische Ausbildung ist Voraussetzung für Ralph Dornis Job: Man muss sich z.b. vorstellen können, welchen Begriff jemand in einem Schlagwortregister erwartet, um zu der gewünschten Stelle innerhalb einer Kommentierung zu gelangen. Genauso muss man Aktualisierungen zuordnen oder Nebengesetze platzieren können. Sobald alles online ist, werden die Satzdaten erstellt und an einen externen Dienstleister zum Druck weitergegeben. 2-4 Wochen später liegt das Werk dann auch gedruckt auf dem Tisch. Aktuell arbeitet Ralph Dornis an der 3. Auflage des BGB, an den Bänden Familienrecht und Erbrecht. Über 120 nicht immer pünktlich abliefernde Autoren, haben dann ihre Manuskripte eingereicht; da grenzt es für ihn manchmal an ein Wunder wie schnell wir dann letztendlich mit dem Aufbau der Datenbanken und der Erstellung der Bücher sind. Und was gefällt ihm besonders gut am Lektorat? Am Ende hält man ein Produkt in den Händen, denn nicht alles erschließt sich am Bildschirm. Genau das macht auch die Vorteile unserer Bookline aus. Und jetzt freue ich mich besonders auf den Kommentar zum Internetrecht. Der ist mit einer neuen Technologie ausgestattet, mit der man direkt vom Buch ins Internet kommt. Das ist für mich ein echtes Highlight. 4

Aus der Praxis Andrea Volpp Diesmal: Persönlich Andrea Volpp, Fachanwältin für Familienrecht, Mitgründungspartnerin der Sozietät Pilati und Partner in Frankfurt Geb. am 01. Juni 1972 in Frankfurt am Main, verheiratet Kindheitstraum? Ich wollte schon immer Rechtsanwältin werden Rückzugsgebiet? Ein paar Tage die Sonne Floridas genießen reicht als Rückzug aus Luxus? Zeit haben Lieblingsfilm? Das Leben des Brian, dicht gefolgt von Ein Fisch namens Wanda Perfekter Tag? Wenn man am Abend mit dem, was man geleistet hat, zufrieden ist Größere Effizienz mit juris Der Eurojuris Deutschland e. V. ist ein internationales Rechtsanwaltsnetzwerk mit über 800 Mitgliedern im In- und Ausland. Eurojuris Deutschland e.v. ist Mitglied der Eurojuris International EWIV in Brüssel und damit einer von 17 Landesverbänden mit insgesamt mehr als 5.500 Rechtsanwälten europaweit. Seit fast einem Jahr hat Eurojuris mit juris einen Rahmenvertrag mit knapp 130 Lizenzen. Rechtsanwalt Gerhard Frank, Präsident von Eurojuris Deutschland e.v und Senior Partner bei BW&P Busekist Winter & Partner in Düsseldorf, ist von juris überzeugt: juris ermöglicht ein schnelles Arbeiten und zeichnet sich insbesondere durch Benutzerfreundlichkeit und Aktualität aus. Das war nicht immer so. Die einfache Recherchemöglichkeit bietet einen Vorsprung, den ich direkt an meinen Mandanten weitergeben kann, indem ich effizient für ihn arbeite. Der größte Vorteil ist die Zeitersparnis und Zeit ist ja bekanntlich Geld. Bei der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei BW&P arbeiten alle Berufsträger mit dem System. Die Akzeptanz ist gut; vor juris war bereits ein anderes System im Einsatz, so dass Erfahrung im Umgang mit Datenbanken bestand. Die moderne Oberfläche von juris kommt an: Die Bedienerfreundlichkeit ist sehr gut. Ich nutze nicht alle Features, aber speziell die Recherche mittels Volltextsuche ist eine feine Sache. Insbesondere ist es möglich, sich durch Eingabe weniger, prägnanter Stichworte schnell einen Überblick über Tipps und Tricks Die Nicht-Verknüpfung den aktuellen Rechtsprechungsstand zu verschaffen und das in nahezu allen Rechtsgebieten. Der umfangreichen Rechtsprechung von juris verleihen Gerhard Frank und seine Kollegen die Note Sehr gut: Hier liegt der Vorteil insbesondere in der Aktualität, die in Printmedien so komprimiert nicht erreichbar ist. Die Kommentare sähe man gerne noch weiter aufgestockt bei BW&P. Ein Weg, den juris ja seit einiger Zeit kontinuierlich mit dem Ausbau der eigenen Bookline und der Integration von Kooperationsprodukten beschreitet. Wie BW&P ist das Online-Angebot eine wichtige Ergänzung zu den Nachschlagewerken. Das Fazit von Gerhard Frank: Sowohl für Eurojuris Deutschland e.v. als auch für meine Kanzlei BW&P steht fest: Eine moderne Kanzlei ohne moderne Arbeitsmittel ist nicht denkbar. Gerhard Frank, Präsident von Eurojuris Deutschland Schönste Erinnerung? Aktuell sicherlich, als wir unser neues Büro in Betrieb genommen haben Musik? Alles was modern ist, am liebsten aber Celine Dion Größte Herausforderung? Sich selbst jeden Tag gerecht zu werden Inspiration? Hole ich mir auf dem Golfplatz Um die Suche zu erleichtern, ist eine weitere, neue Funktionalität eingerichtet worden die so genannte Nicht-Suche. Bei der Recherche innerhalb der juris-datenbanken sind die logischen Verknüpfungen von zentraler Bedeutung. Die Sucheingaben innerhalb eines Suchfeldes konnten bisher durch die Verwendung von UND bzw. ODER zueinander in einen logischen Zusammenhang gesetzt werden. Seit neuestem ist nun auch eine NICHT-Verknüpfung möglich. Bei dieser Verknüpfungsart kann der Anwender durch Eingabe des Wortes NICHT in Verbindung mit einem Stichwort/Aktenzeichen etc. bestimmte Dokumente im Rahmen der Suche ausschließen. So werden beispielsweise bei Eingabe von bag kündigung nicht kschg alle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Kündigung gefunden, bei denen keine Norm des Kündigungsschutzgesetzes streitentscheidend war. Die Suche nach nicht bgh zeigt die Entscheidungen aller anderen Gerichte an ausgenommen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes. Alle Verknüpfungen können sowohl in der Schnellsuche als auch in den erweiterten bzw. Spezialsuchmasken angewendet werden. Für Fragen stehen Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung: 0681 5866-4422 5

Neue Produkte Deutsches Anwaltportal jetzt mit Mietrecht Zur Buchmesse 2006 ist das Deutsche Anwaltportal online gegangen. Seitdem sind weitere fachspezifische Angebote für den Anwaltsmarkt entwickelt worden. So wurde vor kurzem das Anwaltportal Miet- und Wohnungseigentumsrecht freigeschaltet. Das Deutsche Anwaltportal bietet Fachinformationen rund um den Kanzleialltag und ausgewählte, digitalisierte Werke des Deutschen Anwaltverlages verknüpft mit dem Datenbestand von juris. Kostenlose Informationen rund um den Kanzleialltag Im kostenfreien Bereich können tagesaktuelle, für die Kanzleipraxis aufbereitete Informationen abgerufen werden. Dazu zählen u.a. über 6.000 ausgewählte und redaktionell bearbeitete Rechtslinks. Das Spektrum reicht vom Arbeitsrecht über Informationstechnik bis hin zu Medizin- und Wirtschaftsrecht. Weitere Rubriken umfassen zahlreiche Arbeitshilfen und Praxistipps. Per Mausklick kann der Nutzer zudem direkt auf die Anwaltsauskunft des Deutschen Anwaltvereins zugreifen. Junganwälte finden über das Forum junge Anwälte speziell aufbereitete Links und weiterführende Informationen. Zu den Themen gehören Anwaltsmarketing, Personal-, Akten-, Gründungs- und Zeitmanagement, EDV in der Anwaltskanzlei, Buchhaltung, Anwaltsgebührenrecht, die Homepage, Reiseplanung oder Stellenangebote. Umfassende Inhalte für die tägliche Praxis Registrierten Nutzern bietet das Deutsche Anwaltportal umfangreiche, nach Rechtsgebieten geordnete Inhalte. Das Portal enthält Rechtsprechung, Normen, Literaturnachweise, Kommentare, Handbücher, Formularbücher und Zeitschriften. Je nach Interessenschwerpunkt und Informationsbedarf hat man die Wahl zwischen unterschiedlichen Angeboten. Das Anwaltportal Professionell enthält sämtliche relevanten Informationen rund um die Themen Zivilrecht, Zivilprozessrecht, anwaltliches Gebühren- und Berufsrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht. Dazu zählen u.a. die AnwaltKommentare des Deutschen Anwaltverlages zum RVG und BGB, die Formularsammlungen sowie der juris PraxisKommentar BGB und das Fachmodul Zivil- und Zivilprozessrecht. Im Anwaltportal Miet- und Wohnungseigentumsrecht findet der Nutzer neben den AnwaltKommentaren des Deutschen Anwaltverlages zum BGB (2. und 3. Buch) und zur Wohnraummiete den juris PraxisKommentar BGB (2. Buch). Außerdem sind weitere spezielle Formular- und Handbücher in aktueller Auflage enthalten, wie AnwaltFormulare Mietrecht, Das mietrechtliche Mandat, Steuerecht in der mietrechtlichen Praxis und Mietmängel von A Z. Das Anwaltportal Verkehrsrecht bietet die gesammelten Urteile zum Schmerzensgeld, praktische Entscheidungshilfen, Übersichten, Formulare sowie Musterbriefe. Außerdem ist die Zeitschrift für Schadensrecht zfs im Volltext recherchierbar. Das Anwaltportal Premium umfasst sämtliche Inhalte vom Anwaltportal Professionell, Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie alle verfügbaren Primärquellen von juris. Mit dem Anwaltportal Premium kann der Anwalt auf über 880.000 Rechtsprechungsdokumente zugreifen und in Literaturnachweisen aus mehr als 600 Zeitschriften recherchieren. Zudem sind Kommentare zum BGB, Gebührenrecht und Wohnraummietrecht sowie die wichtigsten Informationen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Verkehrsrecht online abrufbar. Das Anwaltportal wird kontinuierlich erweitert. Derzeit sind spezielle Module zum Arbeits- und Strafrecht sowie zum Familien- und Erbrecht in Vorbereitung. Ausbau des Fachportals Öffentliche Verwaltung Das Fachportal Öffentliche Verwaltung bietet neuerdings Pakete speziell für Kommunen, Länder und den Bund an (wir berichteten in Ausgabe 1/2007). Aktuell wurde es um zwei weitere Werke ergänzt. Neben einem Kommentar zum Reisekostenrecht findet der Anwender jetzt auch einen Kommentar zur Betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst. Der Kommentar Reisekosten im öffentlichen Dienst von Meyer / Fricke / Baez u.a. ist das Reisekostenwerk für den öffentlichen Dienst. Er enthält folgende Themen: Bundesvorschriften sowie alle einschlägigen und teilweise nur schwer zugänglichen Erlasse, ministerielle Rundschreiben usw. Bundesreisekostengesetz (BRKG), die Trennungsgeldverordnung (TGV), die Auslandsreisekostenverordnung (ARV) in ausführlichen, aktuellen und auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vielfach zitierten Kommentierungen die Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV) mit Erläuterungen und Hinweisen des Auswärtigen Amtes Landes-Reisekosten-, Trennungsgeld- und sonstige Vorschriften mit Hinweisen bzgl. ihres Abweichens vom Bundesrecht. Der Praktiker-Kommentar Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst enthält die aktuellen tarifvertraglichen Regelungen über die Altersversorgung der Arbeitnehmer des Bundes, der Länder sowie der Arbeitnehmer gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe. Seit dem 1. Januar 2002 gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine neue Zusatzversorgung. An die (Fortsetzung auf 7) 6

Neue Produkte (Fortsetzung von 6) Stelle der Gesamtversorgung ist das Punktemodell getreten, das in seiner Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung ähnelt. Der Kommentar enthält den aktuellen Tarifvertrag zur Altersversorgung und alle wichtigen Vorschriften zu den Neuregelungen der Zusatzversorgung. Die Kommentierungen zu den Versorgungstarifverträgen sind von Bedeutung für so genannte Altfälle und rentennahe Jahrgänge. Die Autoren erläutern diese komplizierte Rechtsmaterie orientiert an den Bedürfnissen der Personalverwaltungen, ausführlich und praxisnah. Das Fachportal Öffentliche Verwaltung richtet sich insbesondere an Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen. Es bietet u.a. die bekannten Kommentarwerke und Handbücher der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes sowie zum Bauplanungsund Bauordnungsrecht online an, die umfassend mit den umfangreichen Datenbeständen von juris verknüpft sind. Der Nutzer kann über Hyperlink direkt auf in den Kommentaren zitierte Gesetze, Rechtsprechung und Literaturnachweise zugreifen. Neue Inhalte unter juris.de In den letzten Monaten wurden zahlreiche neue Werke, darunter auch etliche Werke des Deutschen Anwaltverlages neu aufgenommen. Neben dem AnwaltKommentar BGB, den AnwaltFormularen von Heidel/Pauly/Amend sowie den AnwaltFormularen zur Zwangsvollstreckung und zum Zivilprozess- und Verkehrszivilrecht sind die SchmerzensgeldBeträge (Hacks/Ring/Böhm) und Die verkehrsrechtlichen Mandate Bände 1 bis 4 nun verfügbar. Das Zeitschriftenangebot wurde um die Zeitschrift für Schadensrecht (zfs), das Fachblatt für Schadens-, Versicherungs- und Verkehrsrecht, ergänzt. Im Bereich Steuerrecht wurden fünf Kommentare aus dem Verlagsprogramm von Stollfuß zu fol- Sicher durch den sozialrechtlichen Wandel Das Sozialrecht und das SGB sind nach den aktuellen politischen Änderungen in ständiger Bewegung. Die juris PraxisKommentare zum SGB bieten Rechtssicherheit. Kaum ein Rechtsgebiet unterliegt derzeit einem solchen Wandel wie das Sozialrecht. Die juris PraxisKommentare mit ihren Online-Aktualisierungen halten die Nutzer auf dem Laufenden. Im Blickpunkt stehen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ( Gesundheitsreform ) sowie die Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ( Hartz IV -Gesetze). Der Kommentar zum SGB V führt sicher durch die aktuellen Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Autoren richten zudem den Blick auf die weiteren Entwicklungen der Baustelle Gesetzliche Krankenkasse. Die aktuellen Änderungen, die das SGB V durch das GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz jetzt und in Zukunft erfährt, werden berücksichtigt. Ein Teil der Kommentierungen ist bereits online abrufbar. Weitere Vorschriften, die von der Gesundheitsreform betroffen sind, folgen sukzessive. Die Buchausgabe ist dann für den Spätsommer geplant. 7

Die letzte Gewinnspiel Kleine Scheiben werden groß Seit Anfang des Jahres sind die juris DVDs mit neuer Technologie ausgestattetet. Die Offline-Angebote entsprechen damit inhaltlich dem Online-Angebot. Inhaltlich wurden die DVDs den Fachmodulen angeglichen. Alle DVDs enthalten nun die für das jeweilige Rechtsgebiet relevante Rechtsprechung, Normen, Literaturnachweise und den passenden juris PraxisReport. Machen Sie mit beim großen juris-gewinnspiel! Schicken Sie uns die Antwort auf die untenstehende Frage. Entweder den ausgeschnittenen Coupon per Post an juris GmbH, Redaktion juris Brief, Postfach 101564, 66015 Saarbrücken schicken oder per E-Mail an: jurisbrief@juris.de Einsendeschluss ist Freitag, der 13.07.2007. Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern ausgelost und schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Und hier die Gewinnfrage: Von wann datiert die Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für Freiplätze in der Blindenerziehungsanstalt des Königreichs Bayern? 1. Preis: 1 Jahr kostenlose Recherche mit juris Standard* 2.-10 Preis : je 1 Praxis-Report nach Wahl, 1 Jahr lang kostenlos* * gültig für einen Nutzer Antwort: Auch in technischer Hinsicht setzen die DVDs auf der gleichen Basis auf, die sich online bewährt hat: Die Software funktioniert offline genauso wie online, insbesondere bei der Erkennung der Suchbegriffe (Schnellsuche und linguistische Komponente). Die DVDs ermöglichen eine Crossrecherche über den gesamten Datenbestand. Sie enthalten eine erweiterte Suche und eine Spezialsuche. Für alle DVDs bietet juris eine Netzwerklizenz an, mit der die DVD an mehreren Arbeitsplätzen genutzt werden kann. Stärkeres Profil im Versicherungsrecht Ab Juni 2007 baut juris sein Angebot im Versicherungsrecht mit einem Fachmodul und einem PraxisReport weiter aus. Damit setzt juris seinen Weg fort, maßgeschneiderte Produkte für spezialisierte Kunden zu konzipieren. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Versicherungsunternehmen, Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie Verbände und Genossenschaften. Herzlichen Glückwunsch Das Fachmodul enthält alle versicherungsrechtlich relevanten Entscheidungen aus der Rechtsprechungsdatenbank, versicherungsrechtlich einschlägige Bundesnormen und Literaturnachweise sowie den juris PraxisReport Versicherungsrecht. Als Herausgeber des PraxisReports Versicherungsrecht konnte Prof. Dr. Peter Schimikowski von der Fachhochschule Köln, Institut für Versicherungswesen, gewonnen werden. Kanzlei / Firma Neben den glücklichen Gewinnern eines juris PraxisReports kann sich Herr Tobias Schlaeger aus Essen über ein Jahr kostenlose Recherche mit juris Standard freuen. Die Lösung des letzten juris Brief Gewinnspiels Welcher König beschäftigte den BGH mit der Abgrenzung zwischen Anstiftung und mittelbarer Täterschaft? lautete: Der Katzenkönig. Adresse Name Telefon E-Mail Impressum Herausgeber: juris GmbH, Gutenbergstraße 23 66117 Saarbrücken, Telefon: 0681 5866-0 Telefax: 0681 5866-274, Internet: www.juris.de E-Mail: jurisbrief@juris.de Copyright: juris GmbH Redaktion: RA in Antje Gebauer, Sabine Koerth, RA Dr. Thomas Theißen Satz und Produktion: Thomas Portugall, Dipl.-Betriebswirt 8