T600.10 - Tarif für Sparbillette Neuausgabe gültig ab 01.06.2016 Es treten folgende Änderungen in Kraft: Ziffer Änderung 30.00 Redaktionelle Anpassungen Regula Kunz, Tarifmanagement, ch-direct T600.10 - Tarif pour billets dégriffés Nouvelle édition valable dès le 01.06.2016 Les modifications suivantes entrent en vigueur: Chiffre Modification 30.00 Adaptations rédactionnelles Regula Kunz, gestion des tarifs, ch-direct T600.10 Tariffa per biglietti risparmio Nuova edizione valide dal 01.06.2016 Entrano in vigore le seguenti modificazioni : Cifra Modifiche 30.00 Adeguamenti redazionali Regula Kunz, gestione tariffe, ch-direct
T600.10 Tarif für Sparbillette Tarif pour billets dégriffés Tariffa per biglietti risparmio Ausgabe: 01.06.2016 Edition: 01.06.2016 Edizione: 01.06.2016
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 0 Vorbemerkungen... 2 1 Anwendungsbereich... 3 2 Allgemeine Bestimmungen... 4 20 Begriff / Gültigkeit... 4 21 Ausgabe... 4 22 Klassen- und Streckenwechsel... 4 23 Fahrvergünstigungen für Familien... 4 24 Hunde / Velos... 4 3 Umtausch und Erstattung... 6 4 Unregelmässigkeiten... 7 5 Muster... 8
0 Vorbemerkungen 00.00 Für die Beförderung von Personen, die mit Sparbilletten reisen, gilt, soweit nachstehend nicht etwas anderes bestimmt ist, der Allgemeine Personentarif (600), insbesondere Kapitel 4 E- Tickets. 2 0 Vorbemerkungen 01.06.2016
1 Anwendungsbereich 10.00 Der Anwendungsbereich des Tarifs 600.10 entspricht demjenigen des Kapitels 1 des Tarifs 600. 01.06.2016 1 Anwendungsbereich 3
2 Allgemeine Bestimmungen 20 Begriff / Gültigkeit 20.00 Sparbillette sind an eine im Fahrplan aufgeführte Verbindung (Zug, Bus, Schiff, etc.) gebundene, rabattierte und kontingentierte Billette; sie sind für Erwachsene, Halbtax - Inhaberinnen und -Inhaber, Kinder sowie Hunde erhältlich. 20.01 Das Angebot der Sparbillette ist abhängig von den Faktoren Reisetag, Klasse, Strecke und Auslastung. 20.02 Die Fahrausweise sind persönlich und gelten nur für den auf dem Billett gedruckten Tag, die gewählte Fahrplanverbindung (anhand Zugnummern / Kursnummer) und Strecke. 20.03 Das Angebot umfasst ausschliesslich einfache Fahrten in 1. und 2. Klasse. Die gebuchten Billette sind nicht mit einem fixen Platz (Platzreservation) verbunden. Eine allfällige Platzreservation ist gemäss Tarif 720.1 möglich. 20.04 Inhaber eines GA 2. Klasse sind berechtigt, Sparbillette 1. Klasse zum halben Preis zu kaufen. 20.05 Hat eine Kundin / ein Kunde ein Sparbillett mit Halbtax gekauft, obwohl sie/er kein Abo besitzt, ist zusätzlich ein halbes Billett zum Normaltarif notwendig, ohne zweites Billett gilt sie/er als Reisende/r mit teilgültigem Fahrausweis gemäss Tarif 600.5. 20.06 Für Verbindungen innerhalb integraler Tarifverbunde werden keine Sparbillette angeboten. 21 Ausgabe 21.00 Sparbillette werden als Online- oder MobileTicket gemäss Tarif 600 ausgegeben. 21.01 Die Billette sind im Internet über den SBB TicketShop (www.sbb.ch) oder als MobileTicket erhältlich. Sparbillette gibt es frühestens 30 Tage vor dem gewünschten Reisetag. Sie sind bis 1 Tag vor Abfahrt erhältlich. Das Reisedatum und das Verkehrsmittel sowie die Reisezeit müssen zum Zeitpunkt des Kaufes festgelegt werden. Auf einzelnen Kursen können kürzere Vorverkaufsfristen festgelegt werden. Es gelten diesbezüglich die Vorgaben des Verkaufssystems. 21.02 Bei Sparbilletten werden entgegen den Via - Vorschriften gemäss den Tarifen 600/603/604/605 nur die Umsteigeorte als Via aufgeführt. 22 Klassen- und Streckenwechsel 22.00 Klassen- und Streckenwechsel sind nicht möglich. 23 Fahrvergünstigungen für Familien 23.00 Die Familienermässigung gemäss Tarif 600.3 wird gewährt. 24 Hunde / Velos 4 2 Allgemeine Bestimmungen 01.06.2016
24.00 Sparbillette können für Velos nicht gekauft werden. 24.01 Für Hunde können Sparbillette erworben werden und müssen auf den Namen der Begleitperson ausgestellt sein. Es ist der halbe Preis 2. Klasse zu bezahlen. 01.06.2016 2 Allgemeine Bestimmungen 5
3 Umtausch und Erstattung 30.00 Sparbillette werden grundsätzlich weder umgetauscht noch erstattet. Sparbillette können ausnahmsweise und ausschliesslich über das SBB Contact Center Brig erstattet werden. In folgenden Fällen wird eine reduzierte Gebühr gemäss Tarif 600.9 erhoben: Verpasst der Kunde die gebuchte Verbindung oder will er zu einem anderen Zeitpunkt reisen, kann er ein Billett zum Normaltarif kaufen und sich das Sparbillett nach der Reise erstatten lassen. Die Kundin/der Kunde hat hierfür sowohl das Originalsparbillett mit Bestätigung des Verkaufs- oder Kontrollpersonals sowie das Originalbillett zum Normaltarif vorzuweisen. Es können nur Billette mit der vollständig identischen Strecke erstattet werden. Erstattung beim nachträglichen Kauf von persönlichen Abonnementen für mindestens 12 Monate (gemäss Tarif 600.9, Ziffer 15.0). Der Name auf dem E-Ticket muss mit dem auf dem Abonnement übereinstimmen und dasselbe E-Ticket darf nur einmal vorgewiesen werden. Die OT-Nummer ist zu überprüfen. Mehrfach gekaufte Sparbillette (Reisedatum, Strecke und Reisender - Name, Vorname und Geburtsdatum - sind identisch) Fahrausweis für falsche Kundengruppe (Tageskarte ohne Halbtax oder Volltarif statt ermässigt) gelöst Todesfall Nachgewiesene Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall) E-Tickets mit fehlerhaften Personalien (Name, Vorname oder Geburtsdatum, sofern es sich um eine offensichtliche Fehleingabe handelt). Die Erstattung darf nur bei nachweislich nachträglichem Kauf des korrekten Tickets erfolgen. E-Tickets mit falschem Datum, sofern die Reise zum Zeitpunkt des Kaufes bis zum Bestimmungsort auf dem Fahrausweis gemäss Fahrplan an diesem Tag nicht mehr möglich ist. Die Erstattung darf nur bei nachweislich nachträglichem Kauf des korrekten Tickets erfolgen. E-Tickets, die nicht über den tarifgemässen Reiseweg lauten, sofern die Nichtbenützung vom Kontrollpersonal bestätigt wurde 6 3 Umtausch und Erstattung 01.06.2016
4 Unregelmässigkeiten 40.00 Die Bestimmungen des Tarifs 600.5, insbesondere die Ziffern 11.25, 12.35 und 13.16 gelten für Sparbillette sinngemäss. Das Sparbillett kann nach der Reise ausschliesslich via SBB Contact Center erstattet werden. Die Kundin/der Kunde hat hierfür beim Verkaufs- oder Kontrollpersonal eine Bescheinigung einzuholen. Diese ist auf der Rückseite des Sparbilletts anzubringen und mit Stationsstempel resp. Lochung zu bestätigen. Es ist nur die Erstattung der gesamten Sparbillettverbindung zulässig. 41.00 Bei Verschulden des Transportunternehmens gemäss Anwendungsbereich, so zum Beispiel bei Zugsausfall, Streckenunterbruch, etc. gilt grundsätzlich der Tarif 600, Ziffer 8. Sparbillette gelten in solchen Fällen für die nächstmögliche Verbindung ungeachtet der Zugsgattung und allfälligem Umsteigen. Die Kundin/der Kunde hat hierfür beim Verkaufs- oder Kontrollpersonal eine Bescheinigung einzuholen. Diese ist auf der Rückseite des Sparbilletts mit neuer Zug-/ Kursnummer anzubringen und mit Stationsstempel resp. Lochung zu bestätigen. 01.06.2016 4 Unregelmässigkeiten 7
5 Muster 50.00 8 5 Muster 01.06.2016