Stand der Vorbereitungen der Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen auf den doppelten Abiturjahrgang

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Transkript:

Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Stand der Vorbereitungen der Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen auf den doppelten Abiturjahrgang Ergebnisbericht zum Monitoringverfahren 2012 September 2012

Vorbemerkungen Aufgrund der demographischen Entwicklung, der Aussetzung der Wehrpflicht, der Schulzeitverkürzung mit doppelten Abiturjahrgängen sowie einem wachsenden Interesse an einem Hochschulstudium streben deutlich mehr Studienanfänger an die Hochschulen. Um auch den zusätzlichen Studierenden angemessene Studienbedingungen zu gewährleisten, haben Bund und Länder im September 2007 den sogenannten "Hochschulpakt 2020" beschlossen, Augenblicklich läuft die zweite Programmphase (sog. Hochschulpakt II 2011 2015). In Nordrhein-Westfalen wird im Sommer 2013 der doppelte Abiturjahrgang die Gymnasien verlassen. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung begleitet die Hochschulen in ihrer Vorbereitung auf die Aufnahme der Studierenden im kommenden Jahr und hat dafür ein Monitoringverfahren zum Austausch über den jeweils aktuellen Stand der Vorbereitungen entwickelt. Im Frühjahr 2012 fand dieses Verfahren erstmals nach einem erweiterten Konzept statt. Unter anderem wurden erstmalig auch die Studentenwerke einbezogen. Die Ergebnisse werden mit diesem Bericht zusammenfassend dargestellt. Der Bericht gliedert sich wie folgt: Zunächst werden die Ergebnisse für das Land insgesamt und differenziert nach Hochschultyp dargestellt. Danach werden der Handlungsbedarf und das weitere Vorgehen skizziert. Im Anhang befindet sich eine Übersicht über ausgewählte Good-Practice-Initiativen der Hochschulen zu einzelnen Handlungsschwerpunkten. Die Hochschulen und Studentenwerke haben den Monitoringprozess sehr engagiert unterstützt, wofür ihnen an dieser Stelle ausdrücklich gedankt sei. 1. Stand der Vorbereitung auf den doppelten Abiturjahrgang im Überblick Mit den Hochschulen des Landes sind im Jahr 2010 Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und anfänger für den Zeitraum 2011 2015 abgeschlossen worden. Der darin vereinbarte Aufwuchs an Studienanfängerplätzen orientiert sich an der Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Jahr 2009. 1.1 Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger Die Aufnahmeziele, die mit den Hochschulen für das Jahr 2011 vereinbart wurden, wurden erreicht. Die Vorgaben der Zielvereinbarungen wurden mit 124% sogar deutlich übererfüllt. Damit wurde auch der für die Abrechnung mit dem Bund relevante Vergleichswert (Studienanfängerzahl 2005) deutlich überschritten (141,8%). Die Hochschulen werden die mit ihnen im Hochschulpakt vereinbarten Ziele zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger aller Voraussicht nach auch für die Jahre 2012 2015 erfüllen. Viele Hochschulen planen sogar den Aufbau von weiteren zusätzlichen Studienmöglichkeiten (insgesamt für 2011-2015 8,6%, für 2013 6,3% über der vereinbarten Zahl). Deutliche Planungsmängel sind somit nicht erkennbar. Seite 2 von 8

Struktur des zusätzlichen zukünftigen Studienangebots Im Monitoringverfahren wurde bei den Hochschulen abgefragt, in welchen Lehreinheiten sie beabsichtigen, die zusätzlichen Studienanfänger aufzunehmen. Aus dem Vergleich dieser Angaben mit der Zahl der Studienanfänger in den letzten Jahren, lassen sich Schlussfolgerungen darüber ziehen, ob - und wenn ja wie stark - sich die Struktur der Studienaufnahmen ändern wird. So wird erkennbar, ob eher solche Studienmöglichkeiten ausgeweitet werden sollen, bei denen mit relativ wenig Aufwand viele Studierende ausgebildet werden können (z.b. sog. "Buchwissenschaften"), oder ob der Aufwuchs auch in kostenintensiven Bereichen vorgesehen ist. Abbildung 1: Struktur des geplanten Aufwuchses 2011-2015 nach Fächergruppen (in %) Ingenieurwissenschaften 37,8% Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 24,7% Sprach- und Kulturwissenschaften Mathematik und Naturwissenschaften 16,0% 15,4% Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaft 1,8% Kunst und Kunstwissenschaft Sport Gesundheitswesen, Gesundheitswissenschaft, Medizin 1,5% 1,4% 1,4% zusätzliche Studienmöglichkeiten 2011-2015 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% Im Ergebnis planen die Hochschulen den Kapazitätsaufwuchs in etwa analog zur bisherigen Aufnahmestruktur. Abweichend von dieser grundsätzlichen Feststellung soll die Zahl der zusätzlichen Studienanfänger in den Ingenieurwissenschaften überproportional steigen (Anteil 37,8%, bisher 22,8%). 1.2 Personalsituation Die Hochschulen haben zu den Monitoringgesprächen Angaben zur Aufstockung des Lehrpersonals von 2007 bis Ende 2011 gemacht. In dieser Zeit wurden kumulativ mehr als 4.000 Personen für den Ausbau des Lehrbetriebs eingestellt. Dabei handelt es sich um knapp 2.300 Angehörige des so genannten hauptberuflichen Personals ((Junior-) Professuren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Seite 3 von 8

Abbildung 2: Zusätzliches Personal für die Lehre 2007-2010 nach Hochschultyp und Personalgruppe (in %) 100% 17 % 69 % 95 % 45 % 75% 50% 25% 0% 83 % 31 % 5 % 55 % Universitäten Fachhochschulen Kunst- und Musikhochschulen zusätzlich eingestelltes Personal 2007-2011 (in%) nebenberuflich Hochschulen in NRW zusätzlich eingestelltes Personal 2007-2011 (in%) hauptberuflich Die Kunst- und Musikhochschulen setzen in der Lehre, insbesondere im Bereich des künstlerischen Einzelunterrichts, einen deutlich größeren Anteil nebenberuflich beschäftigten Personals (z. B. Kunstschaffende) ein, als es bei den anderen Hochschulen der Fall ist. Das zusätzliche hauptberufliche Personal aller Hochschulen wurde überwiegend befristet eingestellt (68% dieser Gruppe, 1.557 Personen). Ein Teil des Personalaufwuchses wurde mit Mitteln des Hochschulpakts finanziert. Für die kommenden Jahre planen alle Hochschulen die Einstellung von weiterem zusätzlichem Personal. Nur einige wenige Hochschulen haben explizit über Probleme bei der Personalrekrutierung berichtet mit der Feststellung, der Markt für qualifiziertes Lehrpersonal sei erschöpft. Davon sind Fachhochschulen in stärkerem Maß betroffen als Universitäten, insbesondere bei der Besetzung von Professuren. Knappheit herrscht an einzelnen Standorten hinsichtlich des qualifizierten befristeten Personals für die Verwaltung und für Servicebereiche (Studienberatung, Studierendensekretariate, IT- Betreuung etc.). 1.3 Räume für die Lehre An einigen Hochschulen herrscht absehbar oder bereits jetzt Knappheit an Räumen für die Lehre. Jedoch gelingt es nach Einschätzung der Hochschulen in der Regel gut, der Knappheit mit Anmietungen oder bereits begonnenen Baumaßnahmen entgegen zu wirken. Im Hinblick auf den Bedarf für Labor- und andere praktische Arbeitsplätze zu Lehrzwecken ist es nicht so leicht realisierbar, adäquate Mietangebote zu finden. Seite 4 von 8

1.4 Soziale Infrastruktur Von vielen Hochschulen wurden Mängel in der sozialen Infrastruktur für die Studierenden vor allem in der Versorgung mit Mensen und Wohnraum als wichtiges Problem genannt. Die Studentenwerke, mit denen die Hochschulen in der Regel gut kooperieren, klagen zum Teil über nicht genügend finanziellen Handlungsspielraum, um bereits bestehende Versorgungsschwierigkeiten beheben oder vorbeugend aktiv werden zu können. Selbst in Fällen, in denen das Mensaangebot erweitert wurde, kann es nach Angaben der Studentenwerke ab dem Wintersemester 2013/ 2014 zu Engpässen kommen. 1.5 Weiteres Den Hochschulen stehen zusätzlich zur Grundfinanzierung und zu den Hochschulpaktmitteln weitere Quellen zur Finanzierung unterschiedlicher Maßnahmen zur Verfügung z. B. (angesparte) Studienbeiträge, Qualitätsverbesserungsmittel (QVM), Drittmitteleinnahmen sowie Mittel aus dem Programm zur Qualität der Lehre. Bei den Personalausgaben sind hierbei die Mittel, die zur Kapazitätsausweitung dienen (Hochschulpakt), strikt von den Mitteln zur Verbesserung der Lehrqualität (z.b. QVM) zu trennen. 2. Ergebnisse nach Hochschultyp 2.1 Universitäten und Fachhochschulen im Vergleich Sowohl die Fachhochschulen als auch die Universitäten haben die für 2011 vereinbarten Ziele erfüllt bzw. übertroffen (Fachhochschulen: 123%, Universitäten: 125%). Betrachtet man den Zeitraum von 2005-2011, so sind die Fachhochschulen auf niedrigerer Basis stärker gewachsen. Die aktuelle Planung zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger lässt erkennen, dass sowohl Fachhochschulen als auch Universitäten die vereinbarten Kapazitäten aufbauen werden. Das gilt sowohl für die gesamte Laufzeit des Hochschulpakts II (2011-2015) als auch für die beiden Jahre mit den Nachfragespitzen (2013, 2014). Die Fachhochschulen werden die vereinbarte Zahl insgesamt knapp übertreffen (+ 1%); die Universitäten planen ein zusätzliches Plus von 13%. 2.2 Kunst- und Musikhochschulen Die Kunst- und Musikhochschulen haben die für das Jahr 2011 vereinbarte Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger knapp verfehlt (98%). Die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger lässt die Kunst- und Musikhochschulen mit ihren besonders engen Betreuungsverhältnissen an die Grenzen ihrer personellen und räumlichen Kapazitäten stoßen. 2.3 Medizinische Fakultäten Die Medizinischen Fakultäten haben die für das Jahr 2011 vereinbarte Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger im 1. Hochschulsemester im Studiengang Humanmedizin insgesamt leicht übertroffen (103%). Seite 5 von 8

Abbildung 3: Zielerreichung 2011 im Vergleich zur Ziel- und Leistungsvereinbarung (in %) 140% 120% 125% 123% 124% 100% 80% 98% 103% 60% 40% 20% 0% Universitäten Fachhochschulen Kunst- und Musikhochschulen Medizinische Fakultäten Hochschulen in NRW 3. Handlungsbedarf und Lösungsansätze Die Hochschulen haben im Rahmen des Monitoringverfahrens über eine große Anzahl von Beispiel gebenden Initiativen berichtet. In der Anlage ist eine Übersicht über ausgewählte Good-Practice-Initiativen von Hochschulen zu finden. Die Planungsverantwortung im Einzelnen liegt eindeutig bei den Hochschulen. Eine Erwartungshaltung, das Land könne zentral die Probleme vor Ort besser steuern als die lokale Ebene, ist nicht zielführend. Allerdings wird das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung als Impulsgeber auftreten, um möglichst viele Akteure vor Ort ins Boot zu holen (Kommunen, auch Kommunen im Umland der Hochschulstandorte, private Anbieter, Studentenwerke). Im Folgenden werden die Handlungsbedarfe erläutert und denkbare Lösungen skizziert. 3.1 Aufwuchsplanung der Studienanfängerzahlen Wie bereits im vorangegangenen Kapitel dargestellt, planen die Hochschulen insgesamt mehr Studienanfänger aufzunehmen, als mit ihnen bisher vereinbart wurde. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen. Die mit den Hochschulen vereinbarten Aufwuchszahlen basieren auf der Prognose der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2009. Mittlerweile ist Anfang 2012 von der KMK eine neue Studienanfängerprognose für alle 16 Bundesländer veröffentlicht worden, die zu deutlich höheren Zahlen kommt. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies ein Plus von ca. 10% pro Jahr. Aus den Hochschulen des Landes gibt es durchaus Signale, auch über das bisher Vereinbarte hinaus weitere Kapazitäten zu schaffen. Allerdings kann das Land die erforderlichen Anstrengungen finanziell nicht alleine schultern. Hier ist gleichermaßen der Bund gefragt, Der Hochschulpakt ist eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, bei der beide Partner die Finanzierung zu gleichen Teilen übernehmen. Bedauerlicherweise hat der Bund die neue KMK-Prognose noch nicht anerkannt, so dass die Finanzierung des Bundes zurzeit unklar ist. Seite 6 von 8

Lösungsansatz Zur Steigerung des Handlungsspielraums wird die Landesregierung den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2013 aus dem Hochschulpakt insgesamt ca. 820 Mio. Euro leistungsbezogen zur Verfügung stellen, etwa ein Drittel mehr als bisher kalkuliert. Dies wird den finanziellen Handlungsspielraum der Hochschulen im Jahr des doppelten Abiturjahrgangs erheblich steigern. 3.2 Soziale Infrastruktur Ein wichtiger Handlungsschwerpunkt betrifft die soziale Infrastruktur. Es gibt zwar vereinzelte Standorte, die über ausreichende Mensakapazitäten verfügen und bei denen es keinen Wohnungsmangel gibt; diese stellen aber eher Ausnahmen dar. Für die Verbesserung der Mensaversorgung ist es erforderlich, dass die Hochschulen gemeinsam mit dem Studentenwerk oder anderen Anbietern in jedem Einzelfall eruieren, ob Engpässe zu befürchten sind und wie diesen begegnet werden kann - z.b. durch Verlängerung der Öffnungszeiten, Steuerung der Nachfrage durch breitere Streuung der Pausenzeiten bei den Vorlesungen (Zeitversatz) oder durch die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten bzw. Angebote (ggf. unter Beteiligung Dritter). Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum für Studierende wird insbesondere in den Großstädten das bestehende Angebot für die nächsten Jahre überschreiten. Kurzfristig kann nur die Reaktivierung von Leerstandsimmobilien oder die Erstellung von "Containerdörfern" helfen. Die Hochschulen werden ausdrücklich ermuntert, sich wo immer möglich für solche Lösungen zu engagieren. Als weiterer Schritt sollten wo noch nicht geschehen sogenannte Runde Tische mit den relevanten Kräften vor Ort (Kommune, Wohnungswirtschaft) gebildet werden, die sich um die Generierung zusätzlichen privaten Wohnraums für Studierende bemüht (Beispiele siehe Anlage). Lösungsansatz Die Hochschulen werden aufgefordert, der Entwicklung der sozialen Infrastruktur an ihrem Standort eine höhere Priorität in der Vorbereitung auf den doppelten Abiturjahrgang beizumessen. Zur Behebung etwaiger Engpässe können auch Hochschulpaktmittel eingesetzt werden. Eine unmittelbare Förderung Dritter außerhalb der Hochschulen (z.b. Studentenwerke) aus Hochschulpaktmitteln ist nicht möglich. Dennoch können die Hochschulen beispielsweise selbst entsprechende Mieten mit Hochschulpaktmitteln finanzieren und den Studentenwerken zur Verfügung stellen. Zur Verbesserung der Wohnraumsuche ist es denkbar, Personal aus Hochschulpaktmitteln zu finanzieren, das als Vermittler zwischen Anbietern, der Kommune, den Kommunen im Umfeld etc. und dem Studentenwerk (Abarbeitung von Wartelisten) agiert. Von einigen Hochschulen wurde ein Mangel an Plätzen zur Kinderbetreuung konstatiert. Dort, wo Bedarf besteht, sollten betroffene Hochschulen die genaueren Bedarfe ermitteln und mit den Kommunen ins Gespräch kommen (Beispiel siehe Anlage). 3.3 Räume für die Lehre Die Situation stellt sich nach Angaben der Hochschulen momentan zwar angespannt, aber prinzipiell lösbar dar, auch wenn an vielen Stellen Interims-Lösungen gefunden werden. Lediglich bei praktischen Arbeitsplätzen gibt es an einigen Standorten Engpässe. Seite 7 von 8

Zur Entspannung haben sicherlich die laufenden Programme des Landes beigetragen, mit denen auch die bauliche Infrastruktur für den doppelten Abiturjahrgang ertüchtigt wird. Hierzu zählt das Hochschulmodernisierungsprogramm der Landesregierung (HMoP, Finanzvolumen bis 2020 insgesamt 8 Mrd. Euro) und der Ausbau der Fachhochschullandschaft, mit dem zusätzliche 11.000 flächenbezogene Studienplätze errichtet werden (1,3 Mrd. Euro bis 2020). Andererseits ist es den Hochschulen in hohem Maße gelungen, durch organisatorische Veränderungen sowie zusätzliche Anmietungen und Baumaßnahmen Raumprobleme zu lösen. Lösungsansatz Für die verbleibenden räumlichen Probleme kommt auch weiterhin die Verwendung der Hochschulpaktmittel in Frage. 4. Fazit und weiteres Vorgehen Das Prinzip der dezentralen Verantwortung bei der Umsetzung des Hochschulpakts hat sich bewährt. Die verlässlichen Rahmenbedingungen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zum Hochschulpakt haben die Hochschulen in die Lage versetzt, bislang gut mit dem drastisch steigenden Studierendenansturm fertig zu werden und kreative Lösungen vor Ort zu entwickeln. Die im Anhang skizzierten Initiativen geben dabei wertvolle Impulse und finden im Idealfall zahlreiche erfolgreiche Nachahmer. Die kommunale Seite wird durch ein Anschreiben der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung gebeten, bei der Lösung etwaiger infrastruktureller Probleme vor Ort mitzuwirken. Das Monitoringverfahren, das 2012 erstmals in dieser Form durchgeführt wurde, hat sich bewährt. Deshalb wird es auch künftig fortgeführt. Seite 8 von 8