Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln

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Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Informationen zur Organisation und Verwaltung des Seminars für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Stichwortverzeichnis: Ø Abkürzungen Ø Allgemeines Ø Ausbildung Aktuell Ø BASS Ø Beamer Ø Beendigung des Beamtenverhältnisses Ø Beihilfe Ø BdU (SU) Ø Bescheinigungen Ø Besondere Prüfung in Bildungswissenschaft Ø Beurlaubungen / Sonderurlaub Ø Bibliothek Ø Computerraum Ø Dezernat 47 Ø Dienststelle und Dienstort Ø Dienstvorgesetzter / Vorgesetzter Ø Dienstunfall Ø Dienstweg Ø Einstellungsverfahren Ø Fahrtkostenerstattung / Reisekosten Ø Fortbildung Ø Formulare Ø Gleichstellungsbeauftragte Ø Gutachten Ø Hausordnung Ø Internet Ø Klassen-/Kursfahrten Ø Kopieren Ø Krankmeldungen/Verhinderungen Ø Nebentätigkeit Ø OVP Ø Parken Ø Personalratsvertreterin Ø Personenstandsänderungen / Adressenänderung Ø Schwangerschaft Ø Stundenpläne Ø Übersicht über den Unterricht Ø Unterrichtsbesuche Ø Unterrichtsverpflichtungen nach dem Examen Ø Verlängerung des Vorbereitungsdienstes Ø Zuständigkeiten Stand: Januar 16

Abkürzungen: ADO Allgemeine Dienstordnung BASS Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften BdU (SU) Bedarfsdeckender Unterricht (Selbstständiger Unterricht) BRK Bezirksregierung Köln FL Fachleiterin / Fachleiter KSL Kernseminarleiter MSW Ministerium für Schule und Weiterbildung LBG Landesbeamtengesetz LBV Landesamt für Besoldung und Versorgung OVP Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung LPA Landesprüfungsamt Dortmund SKO Seminarkonferenzordnung SP Seminarprogramm StuRef/LAA StudienreferendarInnen/LehramtsanwärterInnen Allgemeines Die Informationen des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Köln (ZfsL) (Seminar Gy/Ge) sind alphabetisch geordnet. Sie beziehen sich auf alle relevanten beamtenrechtlichen und verwaltungstechnischen Anforderungen des Vorbereitungsdienstes, d.h. Vorschriften im Umgang mit den Behörden, Beihilfe, Formulare für die Personalakte etc. Sie informieren zudem über die seminarspezifischen Bedingungen (Öffnungszeiten, Benutzung der Bibliothek etc.). Informationen zur Ausbildung, den relevanten Vorgaben und zur Prüfung entnehmen Sie bitte dem Seminarprogramm und den Informationen des Landesprüfungsamtes (s.u.). Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln (im folgenden nur ZfsL genannt). Standort: Seminar GyGe Claudiusstraße 1 50678 Köln Tel.: 0221-8275-3486 Fax: 0221-8275 -3488 Mail: seminar-gyge@zfsl-koeln.nrw.de Homepage: zfsl-koeln.nrw.de Postanschrift: c/o FH Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Leiter des Zentrums: Ingo Schaub (ingo.schaub@zfsl.nrw.de) Seminarleiter: Herr Jens Mettler (jens.mettler@zfsl.nrw.de) Sekretariat: Frau Köhnen (seminar-gyge@zfsl-koeln.nrw.de) Das Sekretariat ist Ihre zentrale Anlaufstelle, es ist zuständig für - Bescheinigungen aller Art - Bearbeitung aller übrigen Formulare - Krankmeldungen (Bitte ab dem 1. Tag anrufen, ab dem 3. Tag die Krankmeldung im Original sofort ans Seminarbüro schicken!) 2

- Änderungen der Anschrift, Telefonnummer u. E-Mailadresse (Bitte immer umgehend das Seminar informieren!) Die nachfolgend genannten Öffnungszeiten können nicht immer garantiert werden. Bei wichtigen Anlässen ist es zweckmäßig, sich telefonisch anzumelden. Öffnungszeiten der Verwaltung des Seminars: - montags bis mittwochs: 09.00-16.00 Uhr, (in der Zeit von 12.00 13.00 Uhr ist Mittagspause) - donnerstags: 09:00 15:00 Uhr - freitags: 09.00-12.00 Uhr Für Abgaben von Unterlagen hängt vor dem Eingang ein grüner Briefkasten. Der Eingang von E-Mails durch das Sekretariat wird regelmäßig überprüft. Ein Faxgerät empfängt auch außerhalb der Öffnungszeiten schriftliche Vorgänge. Telefonische Mitteilungen können auch auf Band gesprochen werden. Bitte bei allen Mitteilungen auf Band grundsätzlich Namen, Datum und Uhrzeit präzise und verständlich angeben! Ausbildung Aktuell Zu Beginn Ihrer Ausbildungszeit erhalten Sie ein Heft Ausbildung aktuell mit Informationen - zur Ausbildung, insbesondere den Bestandteilen der Zweiten Staatsprüfung und ihrer Gewichtung, - zum LABG (Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen), - zur Rahmenvorgabe für den Vorbereitungsdienst in ZfsL und Schule, - zur OVP (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen), - zur OBAS (Ordnung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen) - zu Elternzeit, Beihilfe etc. BASS Grundlegendes Werk für alle Rechtsfragen an der Schule ist die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS). Das aktuelle Exemplar ist in den Ausbildungsschulen einsehbar. Wichtige Gesetzestexte, Richtlinien und Verordnungen können Sie auf der Website des MSW finden: http://www.bildungsportal.nrw.de/bp/index.html Beamer (und Notebook)......können für Seminarsitzungen durch Ihre Fach- und Kernseminarleiter reserviert und ausgeliehen werden. Langfristige Vorbestellung (auf unserer Hompage) wird empfohlen. BdU (SU) Die LAA erteilen während ihrer Ausbildung insgesamt 18 Wochenstunden selbstständigen Unterricht (auch BdU, bedarfsdeckender Unterricht genannt). Die Gesamtzahl von 18 Stunden soll nicht überschritten werden. Über die Ausbildung hinausgehender Unterricht kann LAA nur mit ihrer Zustimmung im Umfang von zwei Wochenstunden übertragen werden (sechs Wochen- 3

stunden nach bestandener Zweiter Staatsprüfung). Ausbildung und Prüfung haben jedoch Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts. Beendigung des Beamtenverhältnisses Für LAA endet im Falle des Bestehens der Prüfung - das Beamtenverhältnis auf Widerruf, - der Vorbereitungsdienst, - der Versicherungsschutz, - die Beihilfeberechtigung mit Ablauf des Tages, an dem das Prüfungsergebnis endgültig durch das Prüfungsamt bekannt gegeben wird. (Regelfall: Ausgabe des Zeugnisses im Seminar) Die vorzeitige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst (VD)......ist auf Antrag der LAA jederzeit auf dem Dienstweg (a.d.d.) möglich, muss aber hinreichend begründet werden. Ein entsprechendes Formular ist in der Verwaltung erhältlich. Als Gründe werden nur durch Atteste belegte Krankheiten bzw. Anträge auf Erziehungsurlaub akzeptiert. Zusätzlich muss ein Beratungsgespräch mit der Seminarleitung stattfinden und dokumentiert werden. Die BRK wird eine Einzelfallprüfung vornehmen und den Antragsteller nach einer Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen über das Ergebnis unterrichten. Falls die BRK die angegebenen Gründe nicht akzeptiert, ist eine Wiederaufnahme des VD zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Beachten Sie darüber hinaus, dass es erforderlich ist, nach Eintritt in das Prüfungsverfahren beim Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen in Dortmund den Rücktritt vom Prüfungsverfahren zu beantragen. Ein nicht genehmigter Rücktritt führt zum Nicht-Bestehen der Prüfung. Beihilfe Die aktuellen Rechtsvorschriften zur Beihilfe sowie die Beihilfeformulare finden Sie im Internet unter www.bezreg-koeln.nrw.de/beihilfe Zum Antragsverfahren: Es müssen die aktuell gültigen Antragsformulare benutzt werden. Die Vordrucke erhalten sie im Internet (vgl. oben). Die Anträge sind vollständig auszufüllen und direkt! an die Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold, d.h. nicht über den Dienstweg einzureichen. Geben Sie als Dienststelle das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln an! Ein Beihilfeantrag muss vor Ablauf eines Kalenderjahres gestellt werden, der auf das Datum des Entstehens der Aufwendungen folgt. Für einen Antrag während der Ausbildungszeit sollten Sie Belege sammeln, bis beihilfefähige Aufwendungen von ca. 200,00 vorliegen. Beihilfeanträge sind (nur mit Kopien der Arztrechnung(en) und sonstiger Belege) direkt an die Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold zusenden. Ihre Originalrechnungen und Rezepte senden Sie der privaten Krankenversicherung zur Erstattung des Restbetrages zu. Da Sie generell keine eingereichten Unterlagen mehr zurückgesendet bekommen, empfiehlt es sich, einen Satz der Unterlagen vor dem Versenden für sich zu kopieren. Bescheinigungen Ausbildungsbescheinigungen erhalten Sie im Seminarbüro. 4

Besondere Prüfung in Bildungswissenschaften Lehrkräfte in Ausbildung nehmen an einer Qualifizierung in Bildungswissenschaften unter Berücksichtigung ihrer Bezüge zu den Fächern an der Ausbildung teil. Diese muss spätestens vor dem Ende der ersten Ausbildungshälfte abgelegt werden. Die Zfsl richten entsprechende Vorbereitungskurse ein (seminarintern bzw. seminarübergreifend). Die Prüfung besteht aus einem Kolloquium von 60 Minuten. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Leistung den Anforderungen entspricht. Das Bestehen oder Nichtbestehen ist dem Prüfling nach der Prüfung bekannt zu geben. Das Prüfungsamt stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie innerhalb der folgenden 3 Monaten zu einem vom Prüfling in Benehmen mit der Leiterin oder dem Leiter des Kurses vorzuschlagenden Termin einmal wiederholt werden. Ist die Prüfung endgültig nicht bestanden, wird der Prüfling zum Verfahren der Staatsprüfung nicht zugelassen. Beurlaubung/ Sonderurlaub ist über einen entsprechenden Antrag 4 Wochen vorher bei der Seminarleitung im Umfang von bis zu drei Tagen möglich. Bibliothek Die Präsenzbibliothek des Seminars befindet sich in den Räumen Z16, Z20, Z25, Z27. Zeitschriften finden Sie im Raum Z 27 und dürfen nur kopiert werden. Sollten diese Räume nicht geöffnet sein, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. Computerraum Für Ausbildungszwecke steht den Fachseminaren der Computerraum 163 und 355 mit derzeit 10 bzw.5 Internet-Rechnern zur Verfügung. Reservierung im Sekretariat ist erforderlich. Im Raum Z20 stehen zwei Rechner mit Internetzugang. Benutzer: Gast Passwort: leer lassen Dezernat 47 (Bezirksregierung Köln) Das Dezernat 47 bei der BRK ist zuständig für alle Personenstandsänderungen, Anträge auf Erziehungsurlaub und Entlassung aus dem VD. Die Zuständigkeit ist wie folgt alphabetisch geordnet: Frau Dannenberg-Hensen (0221/147/2419): Buchstaben: R - Z (nur bis 14:00 Uhr erreichbar) Frau Fuchs: (0221/147/2722) Buchstaben: A-Hi Herr Vostell: (0221/1472571) Buchstaben: Ho-Q Frau Asmus: (0221/147/2420) nur Seiteneinsteiger (OBAS) Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website: www.bezreg-koeln.nrw.de 5

Dienststelle und Dienstort Während des gesamten Vorbereitungsdienstes ist Ihre Dienststelle das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln (Seminar Gy/Ge) und nicht die Ausbildungsschule (siehe auch Stichwort: Dienstvorgesetzter/ Vorgesetzter). Dienstort ist Köln. Dienstvorgesetzter/Vorgesetzter Dienstvorgesetzter der Studienreferendare des Zfsl Köln ist die Bezirksregierung Köln (BRK). Vorgesetzter ist außerdem, "wer einem Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Weisungen erteilen kann" ( 3,2 LBG). Der Leiter des Zentrums bzw. die Seminarleiterin bzw. der Seminarleiter sind Vorgesetzte aller Stud. Ref. und deshalb weisungsberechtigt. Die Schulleitung ist Vorgesetzter aller Lehrerinnen und Lehrer der Schule einschließlich der Stud. Ref..Sie ist demnach auch Vorgesetzter in Schulangelegenheiten. (vgl. hierzu auch ADO) Dienstunfall Wird ein Beamter im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Tätigkeiten oder beim Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges (Wohnung Seminar/Wohnung Ausbildungsschule/ Seminar Ausbildungsschule) verletzt, so kann er die Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall beantragen. Entsprechende Formulare, die umgehend a.d.d. einzureichen sind, können heruntergeladen werden. Wichtig ist die Bennennung eines Zeugen; dies kann auch jemand sein, dem über den Vorfall berichtet wurde. Dienstweg Der Dienstweg ist die Einhaltung der Zuständigkeiten und der Behördenhierarchie bei allen schriftlichen Eingaben. Alle Zuschriften (Anträge, Anfragen, u.a. an Behörden wie BRK, LPA, MSW) sind zu adressieren an die entsprechende Behörde mit dem Zusatz 'auf dem Dienstwege' (a.d.d.) und zur Weiterleitung offen im Seminar abzugeben/dem Seminar zuzusenden, damit die für Sie zuständige Dienststelle (also das Seminar Köln) mit Blick auf eine meist abzugebende Stellungnahme über diese Vorgänge informiert ist. Ausnahmen: Beschwerden über Vorgesetzte; Beihilfeanträge (direkt an die BRK); alle Zuschriften an das LBV; Prüfungsvorgänge, die mit dem LPA direkt abzuwickeln sind (vgl. hierzu entsprechende Hinweise). Einstellungsverfahren Hinweise zu Einstellungsverfahren und Stellenangebote finden Sie im Internet unter http://www.bildungsportal.nrw.de/bp/leo Fahrtkostenerstattung/Reisekosten LAA haben generell keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. I. d. R. können LAA ihre Fahrtkosten nur über ihre Steuererklärung geltend machen. 6

Fortbildung Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Fachseminargruppe ist grundsätzlich möglich. Die individuelle Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist im Regelfall nicht möglich. Seminarinterne Fortbildungsveranstaltungen müssen durch die betreffenden Seminarausbilderinnen/ausbilder bei der ZfsL-Leitung beantragt werden. Beizulegen ist das Veranstaltungsprogramm sowie die Liste der TeilnehmerInnen. Im 2. und 3. Ausbildungshalbjahr ist sicherzustellen, dass durch diese Veranstaltung kein BdU ausfällt bzw. der Ausfall von der Schulleitung genehmigt wird. Formulare Alle für LAA und Ausbildungsschulen relevanten Formulare stehen per Download auf der Homepage des Seminars zur Verfügung. Gleichstellungsbeauftragte Gleichstellungsbeauftragte für das Seminar Gymnasien und Gesamtschulen ist Frau StD` Weyand. Gesprächstermine können individuell vereinbart werden. Hausordnung 1. Achten Sie bitte auf Sauberkeit in den Seminarräumen. Abfälle, leere Flaschen etc. gehören in die dafür vorhandenen Behälter! 2. Rauchen ist in der FH nicht gestattet! 3. Verlassen Sie bitte die Seminarräume in der jeweils festgelegten Tisch- und Stuhlordnung. 4. Schließen Sie bitte vor dem Verlassen des Sitzungs-/Aufenthaltsraumes die Fenster! 5. Säubern Sie bitte die Tafeln. 6. Tragen Sie bitte evtl. aus anderen Räumen geholte Tische und Stühle wieder zurück. Internetzugang......für LAA und FL finden Sie in Raum Z 20. FL und KSL können ihre privaten Notebooks in ihrem Fachräumen nutzen. Eine Registrierung bei Herrn Möhlenkamp moehlenkamp@freenet.de unter Angabe der Mac-Adresse ist erforderlich. Klassen-/Kursfahrten Die Teilnahme an Klassenfahrten/Kursfahrten/Sportfreizeiten o.ä. wird grundsätzlich als kompetenzfördernd eingestuft, muss jedoch beim Seminar rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vor Beginn beantragt werden. Sie sollte in aller Regel nicht im ersten Ausbildungshalbjahr stattfinden Gemäß einer Absprache mit dem zuständigen Dezernat und mit den übrigen Leitenden Direktoren im Regierungsbezirk Köln kann ein LAA während seiner Ausbildung in der Regel nur einmal an einer mehrtägigen Klassen-/Kursfahrt teilnehmen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: LAA können nur als Begleiter an einer Fahrt teilnehmen. 7

Die Teilnahme kann mit Blick auf ausbildungsrelevante Parameter nur in Klassen/ Kursen stattfinden, die der LAA bereits durch Hospitation/ Unterricht kennen gelernt hat oder in denen er in absehbarer Zeit Unterricht übernehmen wird. Die Fahrt muss von dem/der Schulleiter/in genehmigt sein. Die Fahrt darf nicht in zeitlicher Nähe von Prüfungen liegen. Sollten Seminarveranstaltungen tangiert sein, so sind die betroffenen Ausbilder rechtzeitig von dem LAA selbst in Kenntnis zu setzen. Kopieren......können Sie - im Gebäudeteil E 1 in Raum 02 (ganz unten hinter der Cafeteria), - im Copy-Shop auf der Mainzer Straße (5ct und weniger). Krankmeldungen / Verhinderungen Bei Erkrankung/Verhinderung müssen rechtzeitig die Ausbildungsschule und das Seminar telefonisch (ggf. auf Anrufbeantworter unter Angabe Ihres Namens, Datum und Uhrzeit) per Fax oder Mail informiert werden. Sollten durch Krankheit bereits vereinbarte Hospitationstermine entfallen müssen, so benachrichtigen Sie bitte auch rechtzeitig die betreffenden FL. Dauert die Erkrankung länger als zwei Tage, so ist dem Seminar als Dienststelle des Stud. Ref. ein ärztliches Attest (Original!) über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vorzulegen. Die Wiederaufnahme des Dienstes muss dem Seminar unverzüglich telefonisch, per Fax, Mail oder in anderer schriftlicher Form mitgeteilt werden. Krankmeldungen müssen auch in den Ferien (unterrichtsfreie Zeit) schriftlich erfolgen, da die Gesamtzahl der Krankheitstage bei einer evtl. später zu beantragenden Verlängerung des VD angerechnet werden kann. Nebentätigkeit Die Übernahme einer Nebentätigkeit gegen Vergütung bedarf der Genehmigung des Seminarleiters/der Seminarleiterin. Anträge auf Nebentätigkeit werden nur akzeptiert, wenn der Antrag genaue Angaben über Art, Umfang und Dauer der Nebenbeschäftigung enthält. Dazu ist es notwendig, eine Beauftragung des Trägers der Einrichtung, an der die Nebentätigkeit ausgeübt wird, vorzulegen. Der/die Leiter/in des Seminars hat i.d.r. keine Bedenken, Nebentätigkeiten im Umfang von bis zu 6 Stunden zu genehmigen. Dies bezieht sich vor allem auf Tätigkeiten, die der Kompetenzerweiterung dienen, z.b. Lehrtätigkeiten an Universitäten, Volkshochschulen etc. OVP Die Ausbildung und Prüfung der LAA wird durch die "Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) geregelt. Um unnötige Rückfragen zu ersparen, wird die genaue Kenntnis der OVP zwei Monate nach Ausbildungsbeginn vorausgesetzt. Parken können Sie unmittelbar vor dem Seminargebäude (Parkuhren). Der Parkplatz mit Parkkarte beim Pförtner ist Mitarbeitern vorbehalten. 8

Personalratsvertreterin Personalratsvertreter für das Studienseminar Köln ist Herr Jürgen Borkowski, Gymnasium Rodenkirchen (Tel. privat) 02233-923150 Personenstandsänderungen/Adressenänderung Bitte vergessen Sie nicht, - jedwede Änderung des Personenstandes (Heirat, Geburt eines Kindes, Promotion o.a.) unter Beifügung der jeweiligen Urkunde auf dem Dienstweg der BRK in Köln (Dezernat 47) schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss die Änderung dem LBV direkt (d.h. nicht auf dem Dienstweg) mitgeteilt werden; - jede Änderung der Anschrift umgehend formlos der Seminarverwaltung und der BZRK (Dez. 47) mitzuteilen; - Änderungen von Telefonnummern/Fax-Nummern/E-Mail-Adressen umgehend in der Seminarverwaltung formlos schriftlich einzureichen. Schwangerschaft Sobald einer Beamtin ihre Schwangerschaft bekannt ist, sollte sie sofort den Schulleiter und das Seminar unterrichten und dabei den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung. Das Seminar informiert Sie anschließend über Ihre Mutterschutzrechte und leitet die Unterlagen an die BRK weiter, diese erlässt ein sofortiges Arbeitsverbot bis zur Untersuchung durch den BAD. Die Untersuchung dient sowohl dem Schutz der Mutter und des Kindes (vgl. genaue Verfügung auf der Seminarhomepage) Über das Seminar werden Ihnen Eckdaten Ihres Ausbildungsgangs mitgeteilt. Stundenpläne Für jeden Ausbildungsabschnitt ist ein Stundenplan den jeweiligen Kernseminar- bzw. FL abzugeben, aus dem ersichtlich ist, welche Stunden selbst bzw. unter Anleitung unterrichtet werden. Die Ausbildungsabschnitte stimmen Sie bitte mit den FL ab. Pro Ausbildungshalbjahr sind mindestens zwei Ausbildungsabschnitte einzuplanen, um in beiden Fächern unterschiedliche Lerngruppen zu unterrichten. Übersicht über den Unterricht Über den gesamten Ausbildungszeitraum ist eine Übersicht über den erteilten Unterricht zu führen (Themen der Unterrichtsreihen, Anzahl der Stunden und Angabe der Lerngruppe), die jeweils von den Ausbildungslehrern und/bzw. den Ausbildungskoordinatoren gegenzuzeichnen ist. Diese Übersichten sind unmittelbar nach Ende eines jeden Schulhalbjahres im jeweiligen Kernseminar und im Seminar abzugeben. Das entsprechende Formblatt kann von der Website heruntergeladen werden. Unterrichtsverpflichtungen nach dem Examen Stud. Ref. haben nach Ihrem Examen das Recht und die Pflicht auf Ausbildungsunterricht im Umfang von 14 Stunden. Über die Ausbildung hinausgehender selbständiger zusätzlicher Un- 9

terricht bis zu 6 Stunden kann Stud. Ref. mit ihrer Zustimmung und gegen Bezahlung übertragen werden, sofern ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen (vgl. 11,8 der der veränderten OVP vom 1.12.06). Verlängerung des Vorbereitungsdienstes Bei mehr als insgesamt 40 Krankheitstagen, wobei auch Krankheitstage in der unterrichtsfreien Zeit einbezogen werden, wird der Vorbereitungsdienst auf Antrag verlängert. 10

Zuständigkeiten/ Anschriften Behörde Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Seminar Gy/Ge c/o FH Köln Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Tel.: 0221-8275-3486 Fax: 0221-8275 -3488 Mail: seminar-gyge@zfslkoeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Dezernat 47.2 ggf. auch Dez. 46 Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Tel.: 0221/147/0 Postanschrift: Bezirksregierung Köln Dezernat. 50606 Köln Bitte den Dienstweg beachten! - Krankmeldung und Dienstantritt - Abgabe aller Zuschriften an LPA, BZRK, MSW (siehe Dienstweg) - Antrag auf Teilnahme an mehrtägigen Klassen und Kursfahrten (siehe Formular) - Antrag auf Sonderurlaub bis zu 3 Tagen - Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift, Telefonnummer oder Bankverbindung (formlos) - Anträge auf Nebentätigkeit - Anzeige von Dienstunfällen - Antrag auf Verkürzung bzw. Verlängerung des Vorbereitungsdienstes - Antrag auf Neustrukturierung des Vorbereitungsdienstes in Verbindung mit Mutterschutz - Sonderurlaub von mehr als 3 Tagen (formlos) - Antrag auf Erziehungsurlaub (siehe Schwangerschaft) - Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis Formular in der Verwaltung erhältlich - Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift (formlos) - Antrag auf Nebentätigkeit (a.d.d. über das Seminar) Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Otto-Hahn-Straße 37 D - 44227 Dortmund Tel.: 0231 936977-0 Fax: 0231 936977-79 LBV Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen Keine Straße angeben! 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-01 (Zentrale) Fax: 0211/6023-1243 - Antrag auf Verlängerung des Abgabetermins für die Schriftliche Hausarbeit (unverzüglich, formlos, mit Attest direkt an das LPA; Höchstdauer: 14 Tage) - Antrag auf Rücktritt von der Prüfung - erforderlich nach Eintritt in das Prüfungsverfahren. - ohne Dienstweg! - Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift oder neue Bankverbindung (formlos) - Rückfragen/ Bescheinigungen im Zusammenhang mit Ihren Bezügen; Lohnsteuerkarten - immer Personalnummer angeben! 11