Hinweise zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

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1 schulpraktische Lehrerausbildung Hinweise zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt 1. Einleitung 2. Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern (LAA) in der Schule 3. Weiterer Einsatz von LAA 4. Ausbildungsbeauftragte 5. Beurteilungsbeiträge ( 16 Abs. 2 und Abs. 6 OVP), Langzeitbeurteilungen ( 16 OVP) und Staatsprüfungen 6. Hinweise zu Prüfungen 7. Lehramtsspezifische Regelungen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen 8. Links 1. Einleitung Die Rahmenbedingungen für die gemeinsame Ausbildung von LAA und Lehrkräften in Ausbildung (LiA) an Schulen und am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL, hier: Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) sind in der OVP vom und dem dazugehörigen Kerncurriculum festgelegt. Für Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung (LiA) gilt die OVP grundsätzlich auch. Es sind jedoch zusätzlich noch die Regelungen der OBAS zu beachten. Im Ausbildungsalltag treten immer wieder Fragen zur konkreten Umsetzung auf. Die folgenden Hinweise versuchen diese Fragen zu beantworten und sollen Sie bei der Gestaltung der Ausbildung an der Schule unterstützen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Jens Mettler Seminarleiter Seminar Gy/Ge Ingo Schaub Leiter ZfsL

2 2. Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern (LAA) in der Schule 2.1. Die Ausbildung der LAA an Schulen umfasst im Durchschnitt 14 Wochenstunden ( 11 Abs. 5 OVP). Diese 14 Stunden setzen sich zusammen aus (vgl. 11 Abs. 3 OVP) a) Hospitationen im Unterricht (auch bei anderen LAA und Fachleitungen), b) Ausbildungsunterricht unter Anleitung c) selbstständigem Ausbildungsunterricht d) weiteren Ausbildungsangeboten der Schule im Rahmen des schulischen Ausbildungsprogramms ( 14 OVP) 2.2. Unterrichtshospitation und Ausbildungsunterricht unter Anleitung dienen der Anleitung und Beratung der LAA Im 2. bis einschließlich 5. Quartal (zwei vollständige Halbjahre) erteilen die LAA im Rahmen ihrer 14 Wochenstunden insgesamt 18 Wochenstunden selbstständigen Unterricht, also 9 pro Halbjahr. Diese insgesamt 18 Stunden sind möglichst gleichmäßig zu verteilen. Es müssen beide Fächer ausgewogen berücksichtigt werden. Der selbstständige Ausbildungsunterricht ist möglichst auch auf unterschiedliche Schulstufen bzw. Bildungsgänge (soweit vorhanden) zu verteilen, Lerngruppen sollen möglichst kontinuierlich betreut werden. Im 1. und 6. Ausbildungsquartal wird kein selbstständiger Unterricht erteilt Bei dem Einsatz von LAA im selbstständigen Ausbildungsunterricht sind die Wünsche der LAA und die Belange der Ausbildung zu berücksichtigen. Der Einsatz erfolgt durch die Schulleitung im Benehmen mit dem Seminar ( 11 Abs. 7 OVP). Dabei ist dem jeweiligen Ausbildungsstand Rechnung zu tragen, so dass z. B. der Einsatz in pädagogisch besonders herausfordernden Klassen mit sehr viel Augenmaß erfolgen sollte. Die ausbildungsfachliche Perspektive (z.b. vertreten durch schulischen Ausbildungsbeauftragten) sollte bei der Einsatzplanung unbedingt berücksichtigt werden Selbstständiger Unterricht ist zugleich auch Ausbildungsunterricht. Es ist daher hilfreich, wenn den LAA (erfahrene) Lehrerinnen und Lehrer zur Beratung und Zusammenarbeit (z.b. in parallelen Lerngruppen) an die Seite gestellt werden LAA sind noch in der Ausbildung. Sie sollen zwar alle Bereiche und Handlungsfelder in Schule kennen lernen, die Übertragung von zusätzlicher Verantwortung (z.b. alleinige Klassenleitung, verantwortliche Organisation und Durchführung von Seite 2 von 8 2/8

3 Fahrten, federführende Entwicklung von Fachcurricula oder Bildungsgangcurricula, Aufsichten, Bereitschaften ) fällt jedoch nicht in den Bereich der Ausbildung. Hier sind Modelle, die den LAA eine lernende Partizipation ermöglichen und ihnen Einblick in verschiedene Aufgabenbereiche geben, im Sinne der Ausbildung. Seite 3 von Die organisatorischen Rahmenbedingungen an der Schule (z.b. Stundenplan) sollen Möglichkeiten zur Kooperation der LAA untereinander eröffnen. So sollen gegenseitige Hospitationen im Unterricht, die i. d. R. eine hohe Lernwirksamkeit haben, möglich sein. Für Arbeitstreffen im Rahmen des schulischen Ausbildungsprogramms sind (auch organisatorische) Regelungen zu treffen, die diese Arbeitsform und eine kontinuierliche Arbeit in Abstimmung mit dem Ausbildungsprogramm von Schule und Seminar ermöglichen Das Portfolio dient der Reflexion und (Selbst-) Dokumentation der berufspraktischen Kompetenzentwicklung, ( ) es soll inspirieren und den Blick für die eigene berufliche Entwicklung schärfen (S. 1 Erprobungsfassung Portfolio-Einlagen für den Vorbereitungsdienst, MSW 2013). Das Portfolio Praxiselemente ist grundsätzlich von Prozessen der Leistungsbewertung ausgenommen. ( ) Sie (die LAA) bestimmen selbst, mit wem Sie aus Schule, Zentrum für oder aus den professionellen Lerngemeinschaften in einen Beratungsprozess eintreten wollen ( ). Sie selbst entscheiden auch, ob Sie die ausgefüllten Portfolio-Einlagen den Beraterinnen und Beratern vorlegen oder ob Sie die Reflexionen mündlich in den Beratungsprozess einbringen. ebd.) Damit ist das Portfiolio Praxiselemente im Vorbereitungsdienst nicht geeignet, bei der Leistungsbewertung, z.b. zur Vorbereitung der Langzeitbeurteilung, unterstützend herangezogen zu werden. Über welche Reflexionsergebnisse die LAA sich mit wem (nicht) austauschen, bleibt ihnen alleine überlassen. 3/8

4 3. Weiterer Einsatz von LAA LAA sind über die 14 Wochenstunden Ausbildung in der Schule (vgl. Nr. 2.1 oben) nur sehr begrenzt einsetzbar (vgl. 11 Abs. 8 OVP). Den rechtlichen Hintergrund bildet das besondere Ausbildungsverhältnis, das LAA in ihrem diesbezüglichen Rechtsstatus (Ausbildung und Ausbildungsvergütung vs. Dienstbezüge) von beamteten und tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern unterscheidet. Folgende Regelungen sind hierbei zu beachten: 3.1. LAA müssen grundsätzlich ihre Zustimmung geben, wenn sie zusätzlichen Unterricht über die o.a. 14 Stunden Ausbildung pro Woche übernehmen sollen. Es muss ebenfalls die Zustimmung der Seminarleitung hierzu vorab eingeholt werden. Bitte nutzen Sie hierfür das auf unserer Homepage hinterlegte Formblatt Bis zum (erfolgreichen) Ablegen der Prüfung dürfen max. 2 Wochenstunden zusätzlicher Unterricht erteilt werden, danach ca. max. 6 Wochenstunden (Berechnung s.u.). Prüfung und Ausbildung haben immer Vorrang vor zusätzlichem Unterricht auch nach der Prüfung, z.b. die Notwendigkeit zur Einsichtnahme in eine andere Schulform gem. 12 OVP und Fach- und Kernseminare. Bei der Berechnung der maximalen Stundenzahl nach der Prüfung ist zudem zu beachten, dass a) die Gesamtbelastung der LAA (14 Wochenstd. Ausbildung in der Schule + 7 Wochenstd. Ausbildung im ZfsL + x Wochenstd. zusätzlicher Unterricht) nicht über dem normalen Stundendeputat für das entsprechende Lehramt liegen darf. b) insgesamt pro Monat nicht mehr als 24 Stunden Mehrarbeit anfallen dürfen (vgl. Verordnung über die Gewährung einer Unterrichtsvergütung für LAA ) Mehrarbeit (mit Zustimmung) - dazu zählen auch ad-hoc Vertretungen - sind den LAA von der ersten Stunden an mit den regulären Vergütungssätzen voll zu vergüten, eine Gegenrechnung mit ausgefallenen Stunden ist nicht statthaft. (Ausbildungsvergütung vs. Dienstbezüge) 3.4. Die Vergütung der Mehrarbeit erfolgt über die Schule gem. BASS Nr. 21. Ein Antrag auf Nebentätigkeit ist nicht erforderlich, da die Tätigkeit vom Hauptamt ausgeht. Seite 4 von 8 4/8

5 4. Ausbildungsbeauftragte (ABB) 4.1 Ausbildungsbeauftragte koordinieren und unterstützen die Ausbildung an der Schule. Sie nehmen an den Eingangs- und Perspektivgesprächen zu Beginn der Ausbildung teil (vgl. 13 OVP). Wünschenswert ist es auch, dass Ausbildungsbeauftragte an den Unterrichtsnachbesprechungen mit den Fach- und Kernseminarleitungen teilnehmen, da dies die gemeinsame Ausbildung von Schule und ZfsL fördert und die gemeinsame Verantwortung verdeutlicht Die Ausbildungsbeauftragten sind auch für die Planung und Durchführung des schulischen Ausbildungsprogramms ( 14 OVP) zuständig. Sie sollten daher auch bei der Einsatzplanung der LAA beteiligt werden Die 2 Anrechnungsstunden pro LAA, die der Schule für die Ausbildung zur Verfügung stehen, sind auf die gesamte Zeit der Ausbildung von 18 Monaten zu sehen. Sie sind zweckgebunden und nur für die Ausbildung gem. OVP einsetzbar (vgl. 11 Abs. 6 i.vbdg. mit 13 Abs. 3 OVP). Sie dienen der Entlastung der an der Ausbildung beteiligten Lehrerinnen und Lehrer und Ausbildungsbeauftragten. Seite 5 von 8 5. Beurteilungsbeiträge ( 16 Abs. 2 und Abs. 6 OVP), Langzeitbeurteilungen ( 16 OVP) und Staatsprüfungen 5.1. Ausbildungslehrerinnen und lehrer erstellen nach Abschluss des Ausbildungsunterrichts unter Anleitung bei ihnen einen Beurteilungsbeitrag (ohne Note). Die Beurteilungsbeiträge sollen spätestens am Ende des Halbjahrs, in dem der Ausbildungsunterricht unter Anleitung betreut wird, erstellt, den LAA zur Kenntnis gegeben (Unterschrift) und an das ZfsL weitergeleitet werden. Für die fristgerechte Erstellung und die Weiterleitung an das ZfsL sorgt die Schule. Die Beurteilungsbeiträge sollen den LAA eine standardorientierte Rückmeldung zu ihrem bisherigen Ausbildungsstand geben. In den Hinweisen zur Langzeitbeurteilung des Prüfungsamtes (s. Linkliste unten) finden sich auch Hinweise zum Beurteilungsbeitrag, die zu beachten sind. Für den Beurteilungsbeitrag hat das Prüfungsamt einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung gestellt. (s. Linkliste unten) 5.2. Neben den eigenen Beobachtungen der Schulleitungen fließen die Beurteilungsbeiträge in die Langzeitbeurteilung der Schule ein Die Langzeitbeurteilungen beurteilen den Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes. Sie orientieren sich an den Standards 5/8

6 der Anlage 1 zur OVP. Das Prüfungsamt hat einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung gestellt. (s. Linkliste unten) Seite 6 von Ist eine Fachnote mangelhaft (oder ungenügend), so kann die Endnote der Langzeitbeurteilung nicht besser als mangelhaft sein. ( 16 Abs. 1 OVP) 5.5. Wenn erkennbar ist, dass die Leistungen deutliche Mängel aufweisen, die die Zulassung oder das Bestehen der Prüfung gefährden könnten, so hat sich ein rechtzeitiges, gemeinsames Ausbildungsgespräch aller an der Ausbildung beteiligten Personen zur Klärung und Entwicklung von möglichen Perspektiven als hilfreich erwiesen. Hier sollten sowohl Schule als auch Seminar frühzeitig aufeinander zugehen. In der Praxis hat sich das gemeinsame Ausbildungsgespräch auch bei anderen Problemen in der Ausbildung, die nicht unbedingt prüfungsrelevant sind, sehr bewährt Die Langzeitbeurteilungen müssen dem ZfsL spätestens 4 Wochen vor dem individuellen Prüfungstermin in zweifacher Ausfertigung vorliegen, damit eine rechtzeitige Zustellung der gesamten Unterlagen an das Prüfungsamt (spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstag, vgl. 16 OVP) gewährleistet ist. Die/der LAA erhält sein Exemplar in der Schule. 6. Hinweise zu Prüfungen 6.1. Das Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen gibt sehr umfassende Hinweise zu den Prüfungen (s. Linkliste unten) Das Prüfungsamt weist erneut darauf hin, dass LAA nicht für die Bewirtung der eigenen Prüfungskommission zuständig sind. Dies ist von dem Verwaltungsgericht als Widerspruchsgrund gegen die Prüfung akzeptiert worden. Ein entsprechender Erlass des MSW aus dem Jahr 1998 regelt dies auch eindeutig. Es bestehen aber keine Bedenken gegen die Gastfreundschaft der Schule z.b. durch Kaffee, Wasser, Brötchen etc., wenn diese nicht von den LAA vorbereitet und finanziert werden, sondern von der Schule vorbereitet und gegen einen entsprechenden Unkostenbeitrag der Prüfungskommission zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie diese Regelung sowohl in Ihrer Funktion als Prüfungsvorsitzende als auch als ( gastgebende ) Schulleitung. 7. Lehramtsspezifische Regelungen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen 7.1. Abiturprüfungen durch LAA/LiA (Ergänzung zu 2.4) 6/8

7 Weder LAA noch LiA sind berechtigt, in Prüfungsausschüssen des Abiturs mitzuwirken. Als Gäste sollen sie jedoch Einblick in den Ablauf der Prüfungen nehmen. Seite 7 von 8 7/8

8 8. Links Seite 8 von ZfsL : Seminar für das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule am ZfsL : OVP 2011: m_10 April_2011.pdf OBAS 2011: nst/obas_neu.pdf Alle Vorgaben zur Lehrerausbildung und Qualifizierung (Rechtsrahmen) Prüfungsamt: Hinweise für Prüferinnen und Prüfer: ndex.html Hinweise zur Langzeitbeurteilung und Beurteilungsbeitrag der Schule ( 16 OVP) Hinweise_OVP_2011_zu_den_Langzeitbeurteilungen Schule.pdf Formular für den Beurteilungsbeitrag: Schulen/Beurteilungsbeitrag 16_OVP_Schulen_Formular_02-12.doc Formular für die Langzeitbeurteilung: Schulen/Langzeitbeurteilung 16_OVP_Schulen_Formular_02-12.doc 8/8

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