Seminarprogramm Ausbildungsjahrgang November 2018 April 2020

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1 Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leverkusen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Brückenstraße Leverkusen Tel: Fax: Seminarprogramm Ausbildungsjahrgang November 2018 April 2020 Inhalt 1. Zielsetzungen der Ausbildung Rechtlicher Rahmen der Ausbildung Berufsleitbild für Lehrer*innen Grundlagen der Ausbildung Ausbildung in Kern- und Fachseminaren Personenorientierung in der Ausbildung Leistungskonzept Ausbildung an den Schulen Organisation der Ausbildung Evaluationskultur Prüfung Mitwirkung im Seminar Verwaltungs-ABC

2 Vorbemerkung für die neuen Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie die Lehrkräfte in Ausbildung Liebe Lehramtsanwärter*innen, liebe Lehrkräfte in Ausbildung! Wir heißen Sie zu Ihrer Ausbildung am Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leverkusen herzlich willkommen. Sie haben sich mit dem Lehrer*innenberuf für einen interessanten und anspruchsvollen Beruf entschieden. Damit übernehmen Sie zugleich ein hohes Maß an Verantwortung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Der Vorbereitungsdienst soll Sie auf Ihre spätere Arbeit an den Schulen vorbereiten. Wir möchten Sie als eigenverantwortlich Lernende darin unterstützen, die für den Lehrer*innenberuf notwendigen Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung, Diagnostik, Beratung, Kooperation und Schulentwicklung zu erwerben. Dabei ist die Ausbildung an den wissenschaftlichen sowie künstlerischen Anforderungen der Fächer orientiert. Der Vorbereitungsdienst folgt dabei der Leitlinie, dass die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt in allen ihren Ausprägungen die Basis für verantwortungsvolles Lehrer*innenhandeln ist. Dementsprechend kommt dem Umgang mit Vielfalt und der Fähigkeit zur individuellen Förderung inkl. der Anforderungen der Inklusion ein besonderer Stellenwert zu. Ihre Ausbildung erfolgt am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leverkusen (ZfsL). Zum ZfsL Leverkusen gehören drei Seminare: das Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe), das Seminar für das Lehramt an Berufskollegs (BK) sowie das Seminar für die Sekundarstufe I (HRSGe). Die Seminare haben gemeinsame Grundorientierungen für die Ausbildungsarbeit entwickelt. Darüber hinaus verfügt jedoch jedes Seminar über ein seminarspezifisches Ausbildungsprogramm. Das vorliegende Seminarprogramm für das Seminar GyGe gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Ausbildung und dient Ihnen als Wegweiser für Ihren Vorbereitungsdienst hier in Leverkusen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen für Ihre Ausbildung viel Erfolg! Leverkusen, im Oktober 2018 Dr. Heike Hornbruch Seminarleiterin GyGe 2

3 1. Zielsetzungen der Ausbildung Der Vorbereitungsdienst hat das Ziel, die Lehramtsanwärter*innen sowie die Lehrkräfte in Ausbildung in den verschiedenen Handlungsfeldern des Lehrberufs zu kompetenten Berufsanfänger*innen auszubilden. Das heißt, wir möchten Sie als eigenverantwortliche Lernende im Rahmen einer erwachsenenpädagogischen Ausbildung auf Ihre spätere Unterrichts- und Erziehungstätigkeit vorbereiten, Sie dabei begleiten eine professionelle Lehrer*innenpersönlichkeit zu entwickeln, den Anforderungen Ihres Berufs gerecht zu werden und die Freude an Ihrem Beruf auch langfristig aufrecht zu erhalten. 2. Rechtlicher Rahmen der Ausbildung Die Ausbildung für Lehramtsanwärter*innen (LAA) bzw. Lehrkräfte in Ausbildung (LiA) in NRW basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP), vom 10. April 2011, geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2018, Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteiger*innen und der Staatsprüfung (OBAS), vom 6. Oktober 2009, geändert durch Verordnung vom 8. Juli Der Vorbereitungsdienst richtet sich inhaltlich an einem Kerncurriculum aus, in dem die Kompetenzen und Standards festgelegt sind, die für eine erfolgreiche Ausbildung maßgeblich sind. Die Aufgabe des Vorbereitungsdienstes wird im Kerncurriculum folgendermaßen beschrieben: Der Vorbereitungsdienst bereitet Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter als eigenverantwortlich Lernende auf die spätere berufliche Unterrichts- und Erziehungstätigkeit an Schulen vor. Die Ausbildung orientiert sich an den grundlegenden Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung, Diagnostik, Beratung, Kooperation und Schulentwicklung sowie an den wissenschaftlichen und künstlerischen Anforderungen der Fächer. Dabei ist Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und Umgang mit Heterogenität unter Beachtung der Erfordernisse der Inklusion besonders zu berücksichtigen. (OVP 2011, geändert vom 8. Juli 2018, 1) Die Ausbildung findet im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und in der Schule statt. Die wissenschaftlich fundierte schulpraktische Ausbildung wird von Seminar und Ausbildungsschulen gemeinsam verantwortet. 3

4 3. Berufsleitbild für Lehrer*innen 3.1 Vorgaben des Kerncurriculums Das Handlungsfeld Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen wirkt ( ) als Leitlinie Richtung weisend für das Lehrer*innenhandeln in allen Handlungsfeldern, wobei der Begriff der Vielfalt alle Ausprägungen von Individualität umfasst. Ausgangspunkt allen verantwortlichen Lehrer*innenhandelns ist die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt auch in ihren interkulturellen, genderbezogenen, begabungsdifferenzierten, sozialen und behinderungsspezifischen Ausprägungen. 3.2 Ausbildungsleitbild am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leverkusen (ZfsL) Die Seminare am ZfsL Leverkusen haben ein seminarübergreifendes Ausbildungsleitbild entwickelt. Ziel der Ausbildung ist es, die zukünftigen Lehrer*innen bei der Entwicklung umfassender professioneller Handlungskompetenzen in hoher Qualität zu unterstützen und zu begleiten. Folgende Vereinbarungen sind für alle Seminare verbindlich: Beachtung übergeordneter Vorgaben, Transparenz, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit. Darüber hinaus verfügen alle Seminare über ein eigenes Seminarprogramm. Zu diesem Seminarprogramm gehören Konzepte zur Beratung, zur Evaluation, zur Leistungsbewertung sowie ein überfachliches Ausbildungscurriculum und die Fachcurricula der Ausbildungsfächer. Das Leitbild für Lehrer*innen so wie es im Kerncurriculum formuliert ist ist im ZfsL Leverkusen durch die drei Seminare weiter ausgeschärft worden. Das seminarübergreifende Ausbildungsleitbild umfasst folgende Aspekte: 4

5 Beruf als permanente Lern- und Entwicklungsaufgabe Offenheit für Neuerungen und kritische Reflexion Wie andere Berufe auch verlangt der Lehrberuf eine permanente Weiterqualifizierung. Deshalb hat das Seminar die Aufgabe, für das Lernen im Beruf zu qualifizieren. Am Ende der Ausbildung sollen die Lehrkräfte Berufseinsteiger*innen sein, die über tragfähige Kompetenzen verfügen, um in der Praxis am Arbeitsplatz Schule ihr bis dahin erreichtes professionelles Wissen und Können in allen beruflichen Handlungsfeldern weiterentwickeln und kritisch reflektieren zu können und zu wollen. Selbstständigkeit durch Individualisierung, Selbststeuerung und Prozessorientierung Lehrkräfte sind auch in der Ausbildung selbstständig und eigenverantwortlich handelnde Personen. Deshalb ist uns die Personenorientierung, d.h. die Förderung der Selbstständigkeit durch Individualisierung, Selbststeuerung und Prozessorientierung in der Ausbildung ein Anliegen und eine Verpflichtung. Reflexion und Evaluation des Ausbildungsprozesses werden durchgängig praktiziert. Orientierung der Ausbildung am Schulalltag konkret, praxisorientiert und theoriegestützt bzw. theoriegeleitet Ausbildung ist auf die Anforderungen des Berufes ausgerichtet und orientiert sich an dem, was unter den Bedingungen des Schulalltags machbar ist. Zentrale Maßgaben unserer Ausbildungstätigkeit lauten deshalb: konkret praxisorientiert theoriegestützt bzw. theoriegeleitet. Lernen am Modell Seminardidaktischer Imperativ Wir bemühen uns, die Ausbildung als Modell für das Handeln im Berufsfeld Schule anzulegen. Das gilt für den Umgang mit Personen ebenso wie für die Gestaltung der Ausbildung. Erwachsenenpädagogik und Konfliktbearbeitung Die Ausbildung am Seminar trägt erwachsenenpädagogischen Erfordernissen Rechnung. Dazu gehören Transparenz und wertschätzende Beziehungen zwischen Ausbilder*innen und Lehramtsanwärter*innen. Die Ausbildung und das Berufsfeld Schule sind tendenziell konfliktträchtig. Auftretende Konflikte werden nach den Prinzipien der wechselseitigen Offenheit in Bezug auf die Sache sowie der Empathie und beiderseitigen Kompromissbereitschaft im Gespräch bearbeitet. Kommunikation und Kooperation Ausbildung kann gelingen, wenn sie auf intensiver Kommunikation, vertrauensvoller Kooperation und bewusst wahrgenommener Mitverantwortung aller an der Ausbildung Beteiligten gründet. In der Ausbildung legen wir Wert auf kooperative berufsbezogene Arbeitsformen. 5

6 4. Grundlagen der Ausbildung Die zentralen Kennzeichen des Vorbereitungsdienstes sind Standardorientierung, Wissenschaftsorientierung, Handlungsfeldorientierung und Personenorientierung. Diese Kennzeichen sind in der Ausbildung eng miteinander vernetzt. 4.1 Standardorientierung Die Standardorientierung soll durch eine landes- und bundesweite Vergleichbarkeit die Qualität der Lehrer*innenausbildung sichern. Die Standards und Kompetenzen sind in der OVP und insbesondere im Kerncurriculum für die einzelnen Handlungsfelder des Lehrer*innenberufs festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die Ausbildung und die Beurteilung der Referendar*innen sowie der Lehrkräfte in Ausbildung in Seminar und Schule. 4.2 Wissenschaftsorientierung Die Ausbildung in Seminar und Schule ist wissenschaftlich fundiert und reflektiert. Vermittlungsprozesse und Lerngegenstände orientieren sich an den Erkenntnissen der Bildungswissenschaften, der Fachwissenschaften und Fachdidaktiken sowie an den Ergebnissen der Unterrichts- und Bildungsforschung. Dahinter steht der Gedanke, dass Unterrichtsqualität nicht nur von dem routinierten Einsatz erworbener Kompetenzen abhängt, sondern ebenso von einer theoriegeleiteten, kontinuierlichen Reflexion des eigenen professionellen Handelns. Reflexionsanlässe bietet das eigene professionelle Handeln in der Schulpraxis und in der Ausbildung. Hierzu gehören u.a. berufsbiografische Reflexionen ebenso wie eine kriterienorientierte Reflexion des eigenen Unterrichts bzw. der Arbeit in außerunterrichtlichen Bereichen. Das Ausbildungsprogramm sieht hierfür entsprechende Instrumente vor: Dazu zählen u.a. das Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG), das Ausbildungs- und Planungsgespräch für die Lehrkräfte in Ausbildung (APG), Fachstudientage, Unterrichtsnachbesprechungen, Gruppenhospitationen, die Arbeit in Selbstlerngruppen, kollegiale Fallberatung sowie die Portfolioarbeit. 6

7 4.3 Handlungsfeldorientierung Das Kerncurriculum konkretisiert den Bildungs- und Erziehungsauftrag durch das als Leitlinie fungierende Handlungsfeld Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen sowie durch fünf Handlungsfelder. Die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung erwerben in den Handlungsfeldern an Standards orientierte professionelle Handlungskompetenz. Das Kerncurriculum sieht folgende Handlungsfelder vor: Handlungsfeld U: Handlungsfeld E: Handlungsfeld L: Handlungsfeld B: Handlungsfeld S: Unterricht für heterogene Lerngruppen gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen Lernen und Leisten herausfordern, dokumentieren, rückmelden und beurteilen Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten Die Handlungsfelder sind durch das als Leitlinie fungierende Handlungsfeld Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen sowie untereinander eng miteinander vernetzt. Sie sind mit einer jeweils unterschiedlichen Gewichtung in allen schulischen Bildungs- und Erziehungsprozessen relevant. Den Handlungsfeldern sind praxisrelevante Handlungssituationen zugeordnet. Erschließungsfragen helfen bei der Überprüfung, ob und in welchem Umfang Kompetenzen in den jeweiligen Handlungsfeldern erworben worden sind. Die Erschließungsfragen dienen dementsprechend der individuellen Orientierung der Lehramtsanwärter*innen bzw. der Lehrkräfte in Ausbildung im jeweiligen Handlungsfeld. Die Kompetenzen werden jeweils an für den Lehrer*innenberuf bedeutsamen inhaltlichen Bezügen konkretisiert. Seminar und Schule sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Lehramtsanwärter*innen sowie die Lehrkräfte in Ausbildung in allen Handlungsfeldern und den dazu gehörigen Handlungssituationen ausgebildet werden und entsprechende Kompetenzen erwerben. Dementsprechend gibt es ein gemeinsames Ausbildungsprogramm des Seminars und der Ausbildungsschulen. Die Vorgaben des Kerncurriculums werden im überfachlichen Curriculum der Kernseminare, in den Fachcurricula der Fachseminare sowie im Ausbildungsprogramm der Schulen konkretisiert. Dabei werden die Handlungssituationen je nach Lernort (Kernseminar, Fachseminar, Schule) aus der jeweiligen Perspektive erarbeitet. Hierzu finden Sie auf der folgenden Seite ein Beispiel. Darüber hinaus wird der Erwerb professioneller Handlungskompetenz in den Handlungsfeldern auch durch die eigenverantwortliche Arbeit in Selbstlerngruppen ermöglicht. 7

8 Kerncurriculum: Auszug aus Handlungsfeld U Unterricht für heterogene Lerngruppen gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen Handlungsfeld U Handlungssituationen Erschließungsfragen Inhaltliche Bezüge Lehr und Lernausgangslagen wahrnehmen, Potentiale erkennen, diagnostisch erfassen und bei der Gestaltung von Lehrund Lernprozessen berücksichtigen Was muss ich im Hinblick auf jede Schülerin/jeden Schüler wissen, um kompetenzorientiert Unterricht planen zu können? Richtlinien, Referenzrahmen Schulqualität, Kernlehrpläne, Bildungspläne, schuleigene Curricula, individuelle Förderpläne Pädagogische Diagnostik, individuelle Förderung Standards und Kompetenzen Kompetenz 1: Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen und Entwicklungsprozesse fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch. Die Absolventinnen und Absolventen können aus den einschlägigen Erziehungs- und Bildungstheorien Zielperspektiven und Handlungsprinzipien ableiten, verknüpfen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Argumente und planen und gestalten Unterricht unter Berücksichtigung der Leistungsheterogenität, wählen Inhalte und Methoden, Arbeits- und Kommunikationsformen unter Bezug auf Curricula und ggf. individuelle Förderpläne aus, integrieren moderne Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll und reflektieren den eigenen Medieneinsatz und überprüfen die Qualität des eigenen Lehrens und reflektieren die Passung zu den Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Kompetenz 2: Lehrerinnen und Lehrer unterstützen durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern. Sie motivieren Schülerinnen und Schüler und befähigen sie, Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen. Die Absolventinnen und Absolventen... 8

9 Konkretisierung ausgewählter Handlungssituationen des Handlungsfeldes U am Beispiel des 1. Quartals (Auszug): Kompetenzen Handlungssituationen Erschließungsfragen Kompetenz 1 (HF U): Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen und Entwicklungsprozesse fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch. Die Absolventinnen und Absolventen *K 1.1 können aus den einschlägigen Erziehungs- und Bildungstheorien Zielperspektiven und Handlungsprinzipien ableiten. *K 1.3 wählen Inhalte und Methoden, Arbeits- und Kommunikationsformen unter Bezug auf Curricula und ggf. individuelle Förderpläne aus. *K 1.4 integrieren moderne Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll und reflektieren den eigenen Medieneinsatz. Lehr und Lernausgangslagen wahrnehmen, Potenziale erkennen, diagnostisch erfassen und bei der Gestaltung von Lehrund Lernprozessen berücksichtigen Wie überprüfe ich die Qualität meines Unterrichts und wie leite ich aus dem Ergebnis Konsequenzen und Entwicklungsziele ab? Wie diagnostiziere ich die Lernund Entwicklungsstände, Begabungen und Kompetenzen meiner Schülerinnen und Schüler? Das gesamte gemeinsame Ausbildungsprogramm von Seminar und Schule finden Sie auf der Homepage des Seminars GyGe. 9

10 4.4 Personenorientierung Personenorientierung ist ein weiteres zentrales Element des Vorbereitungsdienstes. Sie stellt die individuelle berufliche Entwicklung in den Vordergrund und dient damit der Professionalisierung der Lehramtsanwärter*innen bzw. der Lehrkräfte in Ausbildung. Durch eine personenorientierte Ausbildung wird gewährleistet, dass die zukünftigen Lehrer*innen als eigenverantwortliche Lerner*innen auf der Grundlage ihrer jeweiligen Hochschulausbildung und ggf. ihrer bisherigen Berufserfahrungen individuell unterstützt und gefördert werden. Die Personenorientierung im Vorbereitungsdienst wird durch folgende Ausbildungsinstrumente gewährleistet: das Eingangs- und Perspektivgespräch bzw. das Ausbildungs- und Planungsgespräch, die personenorientierte Beratung mit Coachingelementen, die individuelle fachbezogene und überfachliche Ausbildungsberatung, die Portfolio-Arbeit, das selbstgesteuerte Lernen der Lehramtsanwärter*innen bzw. der Lehrkräfte in Ausbildung. 5. Ausbildung in Kern- und Fachseminaren 5.1 Überblick über die Ausbildungsfächer Das Seminar GyGe macht in folgenden Fächern Ausbildungsangebote: Biologie Chemie Deutsch Englisch Erziehungswissenschaft Evangelische Religionslehre Französisch Geographie Geographie (bilingual Englisch) Geschichte Islamische Religionslehre Italienisch Katholische Religionslehre Kunst Latein Mathematik Musik Philosophie/Praktische Philosophie Physik Sozialwissenschaften Spanisch Sport 10

11 5.2 Kernelemente der Ausbildung Die Ausbildung im Seminar findet in überfachlichen Ausbildungsgruppen, den Kernseminaren, und in fachbezogenen Ausbildungsgruppen, den Fachseminaren, statt. Die Ausbildung in Kern- und Fachseminaren erfolgt auf der Grundlage des Kerncurriculums. Beide sind so weit möglich inhaltlich und organisatorisch eng miteinander vernetzt. Die Seminarausbilder*innen besuchen die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung im Unterricht. Gemäß OVP finden in der Regel 10 Unterrichtsbesuche statt, 5 in jedem Fach (s.u.). Die Besuche dienen sowohl der Anleitung, Beratung und Unterstützung als auch der Beurteilung. Sie sind Grundlage für die Beurteilungsbeiträge der fachlichen Ausbilder*innen und damit für die Langzeitbeurteilung des ZfsL. Die Unterrichtsbesuche erfolgen - so weit möglich - in unterschiedlichen Jahrgangstufen und Schulstufen. Darüber hinaus ist die personenorientierte Beratung mit Coaching-Elementen durch die Kernseminarleitungen ein weiterer zentraler Bestandteil der Ausbildung. Eine Seminarsitzung (Fachseminar und Kernseminar) kann mit obligatorischen vorund/oder nachbereitenden Aufträgen verbunden werden, deren Erledigung typischerweise höchstens insgesamt 30 Minuten in Anspruch nimmt. Was über diesen Umfang hinausgeht, kann lediglich den Charakter von Anregungen zur Weiterarbeit haben. Die Erteilung der Aufträge soll grundsätzlich nicht kurzfristiger als eine Woche vor der Sitzung erfolgen, um genügend Zeit für die Bearbeitung zu gewährleisten. 5.3 Überfachliche Ausbildung in den Kernseminaren Die überfachliche Ausbildung findet in den Kernseminaren statt. Schwerpunkt ist die theoriegestützte reflexive Auseinandersetzung mit Praxissituationen unter allgemeindidaktischen, lernpsychologischen und pädagogischen Aspekten. Das überfachliche Curriculum finden Sie auf der Homepage. Die Kernseminarleitungen bereiten die Kernseminararbeit in kleinen Teams gemeinsam vor. Die Teams stimmen sich eng untereinander ab. Diese Kooperation ermöglicht ein hohes Maß an Transparenz im Hinblick auf die Gestaltung der Ausbildung und erlaubt eine Verzahnung mit der Fachseminararbeit. Die kooperative Arbeitsform hat darüber hinaus Vorbildfunktion für die Arbeit der zukünftigen Lehrer*innen. Die Leitungen der Kernseminare führen eine personenorientierte Beratung mit Coachingelementen durch. Kernseminarleitungen sind während der gesamten Ausbildung nicht an der Benotung der Lehramtsanwärter*innen beteiligt. Zu ihrer Rolle bei Unterrichtsbesuchen vgl. Kapitel Fachliche Ausbildung in den Fachseminaren Die fachdidaktische Ausbildung findet in fachbezogenen Ausbildungsgruppen, den Fachseminaren, statt. Im Mittelpunkt der fachlichen Ausbildung steht die Ausbildung von Kompetenzen zur professionellen und damit lernförderlichen Gestaltung des Fachunterrichts. Das heißt, dass die Handlungsfelder und Handlungssituationen des Kerncurriculums vornehmlich unter fachdidaktischer Perspektive betrachtet werden. Die fachlichen Curricula finden Sie ebenfalls auf der Homepage. 11

12 Über die regulären Seminarsitzungen hinaus nehmen die Fachgruppen in eigener Regie (in Abstimmung mit den Ausbildungsschulen und der Seminarleitung) weitere Gelegenheiten wahr, um etwa bei Exkursionen, selbst organisierten Gruppenhospitationen oder dem Besuch interessanter Veranstaltungen ihre Lernangebote zu ergänzen. Das geschieht in Abstimmung mit dem Seminar und den Ausbildungsschulen. 5.5 Bilinguale Ausbildung Im Seminar GyGe Leverkusen ist in diesem Ausbildungsjahrgang eine bilinguale Ausbildungsmöglichkeit im Fach Geographie bilingual (deutsch-englisch) gegeben. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage. 5.6 Sonderveranstaltungen Das Seminar GyGe bietet ergänzend zu den Seminarveranstaltungen folgende seminarübergreifende Veranstaltungen an. (Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Terminplan). Facetten der Vielfalt - Der Wahlkurstag bildet mit seinen sehr unterschiedlichen Programmangeboten die Vielfalt des Arbeitsplatzes Schule ab. Die vielfältigen Workshops werden sowohl von externen Referent*innen als auch von Seminarausbilder*innen durchgeführt. Die Teilnehmer*innen erhalten eine entsprechende Bescheinigung. Besuch an einer anderen Schulform unter dem Gesichtspunkt der Vielfalt - Die Lehramtsanwärter*innen sowie die Lehrkräfte in Ausbildung erhalten Hospitationsmöglichkeiten an Schulen mit inklusivem Schwerpunkt. Damit können die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung während ihrer Ausbildung Einsicht in Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform oder Schulstufe nehmen. Sie erhalten dazu eine entsprechende Bescheinigung. 6. Personenorientierung in der Ausbildung 6.1 Personenorientierte Ausbildung mit Coachingelementen Die personenorientierte Beratung mit Coachingelementen ist ein verpflichtendes Element in der zweiten Phase der Lehrer*innenausbildung. Sie zielt darauf ab, den/die Lehramtsanwärter*in bzw. die Lehrkraft in Ausbildung bei der Aneignung der Lehrer*innenrolle und bei der Entwicklung ihrer Berufspersönlichkeit individuell zu begleiten und zu unterstützen. Dadurch sollen die professionellen Perspektiven erweitert und ggf. eine Veränderung des professionellen Handelns angeregt werden. Ziel ist es, eine bestmögliche Entfaltung aller Potenziale zu erreichen. Personenorientierte Beratung bedeutet nicht vorrangig Krisenintervention, sondern hat vielmehr zum Ziel, zukünftige Lehrer*innen bei der Bewältigung ihrer beruflichen Aufgaben zu unterstützen und mit ihnen entsprechende Handlungsansätze zu entwickeln. Coaching-Anlässe ergeben sich aus den Ausbildungsprinzipien einer personenorientierten Ausbildung. Sie resultieren aus Unterrichtsbesuchen, der überfachlichen und fachlichen Ausbildung und den professionsbezogenen individuellen Bedarfen der LAA. Die Beratung kann z.b. bei der Bewältigung des komplexen Berufsalltags helfen, die persönliche professionsgebundene Standortbestimmung unterstützen, der Analyse 12

13 und Weiterentwicklung des eigenen Lehrer*innenhandelns dienen, Positionsbestimmungen in Entscheidungssituationen begleiten etc. Voraussetzung für erfolgreiche Beratungsgespräche ist die absolute Verschwiegenheit. 6.2 Individuelle fachbezogene und überfachliche Ausbildungsberatung Fachbezogene und überfachliche Ausbildungsberatung sind grundlegende Pfeiler der Ausbildung in Seminar und Schule. Sie erfolgt im Zusammenhang mit dem Unterricht unter Anleitung bzw. mit dem Unterricht, der von den Lehramtsanwärter*innen bzw. den Lehrkräften in Ausbildung selbstständig erteilt wird. Individuelle Beratung ist selbstverständlicher Bestandteil jeder Unterrichtsnachbesprechung. Zur Ausbildungsberatung in der fachlichen Ausbildung gehört auch, dass die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung jederzeit eine an den Ausbildungsstandards orientierte Rückmeldung zum Ausbildungsstand erhalten können. Die Beratung erfolgt standardorientiert und kriterienorientiert. Sie orientiert sich an den Kriterien für guten Unterricht bzw. den vom Kerncurriculum geforderten Kompetenzen und Standards. Die Seminarausbilder setzen in diesem Zusammenhang ein Kompetenztableau ein. Die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung erhalten dabei Hinweise über den jeweils erreichten individuellen Ausbildungsstand. Die Beratungsergebnisse werden von den Lehramtsanwärter*innen bzw. von den Lehrkräften in Ausbildung im Portfolio dokumentiert. Weitere Beratungsanlässe können sich aus allen Handlungsfeldern ergeben. 6.3 Portfolio-Arbeit Das Portfolio Praxiselemente soll langfristig die gesamte Lehrer*innenausbildung vom Eignungspraktikum bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes begleiten. Die Portfolio-Arbeit ist verpflichtender Bestandteil der Seminararbeit. Die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung dokumentieren und reflektieren hier den systematischen Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in den einzelnen Praxisphasen. Auf der Homepage finden Sie Hinweise zum Umgang mit dem Portfolio. 6.4 Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) / Ausbildungs- und Planungsgespräch (APG) Das Eingangs- und Perspektivgespräch soll in den ersten sechs Wochen der Ausbildung stattfinden. Es hat zum Ziel, bereits erworbene berufsbezogene Kompetenzen v.a. aus dem Praxissemester deutlich zu machen und weitere Perspektiven zu entwickeln. Ausgangspunkt ist eine von dem/der Lehramtsanwärterin*in gehaltene Unterrichtsstunde. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Unterrichtsbesuch im klassischen Sinne. Planung und Durchführung der Stunde bieten vielmehr den Referenzrahmen für das Eingangs- und Perspektivgespräch. Lehrkräfte in Ausbildung führen während der Einführungsphase ein Ausbildungs- und Planungsgespräch (APG). Vor dem Ablauf des ersten Ausbildungsjahres findet ein zweites Ausbildungsplanungsgespräch statt. 13

14 6.5 Selbstgesteuertes Lernen in Selbstlerngruppen Die Arbeit in festen Lerngemeinschaften fördert nachhaltig den Kompetenzaufbau zukünftiger Lehrer*innen. Die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen mit gleichen beruflichen Anliegen und Herausforderungen stellt eine Hilfe zur systematischen Unterrichtsentwicklung dar und fördert die Unterrichtsqualität im Arbeitsalltag. Darüber hinaus dient sie auch der Arbeitsentlastung. Das Seminar unterstützt die Referendar*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung bei Aufbau und Durchführung von stabilen Lerngemeinschaften. Dabei handelt es sich sowohl um Schulgruppen als auch um Fachgruppen. 7. Leistungskonzept 7.1 Grundsätze Ausbildungs- und Leistungskonzept bilden für uns eine Einheit. Dementsprechend sind die im Kerncurriculum genannten Kompetenzen und Standards Leitlinien für unser Ausbildungs- und Leistungskonzept. Leistungen können grundsätzlich in allen Handlungsfeldern erbracht werden. Eine kriterienorientierte und transparente Leistungsbewertung ist ein zentraler Grundpfeiler unseres Leistungskonzeptes, das mit Hilfe eines Kompetenztableaus für alle Beteiligten sichtbar gemacht wird. 7.2 Unterrichtsbesuche Die Unterrichtsbesuche dienen gemäß OVP der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Sie sind die Basis für die Beurteilungsbeiträge der Fachleitungen am Ende der Ausbildung. Nach jedem Unterrichtsbesuch erfolgt eine Bewertung des Ausbildungsstands in der Form, dass individuelle Kompetenzentwicklungen herausgestellt und in Bezug zu den Standards gemäß Anlage 1 zu OVP gesetzt werden. Ab dem 3. Unterrichtsbesuch beinhaltet dies immer die Nennung eines Notenbereichs. Dafür ist der in der bisherigen Ausbildung wahrgenommene Grad der Kompetenzentwicklung in Relation zum jeweiligen Ausbildungsstand maßgeblich ( bis-heute-note, aktueller Leistungsstand). Zusätzlich möglich ist die Benotung des einzelnen Unterrichtsbesuchs, wenn der/die Referendar*in dies ausdrücklich wünscht, und zwar als orientierende Rückmeldung zu Prüfungsstandards ( In der UPP wäre mein Notenvorschlag, weil ). Dies kann helfen, den verbleibenden Ausbildungsbedarf für Referendar*innen transparenter zu machen. Da die konkreten UPP-Bedingungen aber von zahlreichen Faktoren abhängen, sollte mit einer solchen Prognose vorsichtig umgegangen werden. Die vorgelegte schriftliche Planung wird nicht gesondert benotet, aber die in Planung, Stunde und UNB erkennbare Planungs- und Reflexionskompetenz finden gemäß Anlage 1 zur OVP Eingang in die Gesamtbewertung. Zu Unterrichtsbesuchen und Nachbesprechungen vgl. auch Kapitel

15 7.3 Beurteilungsbeiträge und Langzeitbeurteilung Die Lehramtsanwärter*innen erhalten von den Seminarausbilder*innen vor der Prüfung Beurteilungsbeiträge. Hier wird dargelegt, inwieweit die vom Kerncurriculum geforderten Kompetenzen erreicht sind. Dabei sind sowohl die fachlichen als auch die überfachlichen Kompetenzen in ihrer Gesamtheit zu bewerten. Bewertungsrelevant ist der gesamte Ausbildungszeitraum. Die Beurteilungsbeiträge der Fachleitungen müssen wie die Langzeitbeurteilung die während des gesamten Vorbereitungsdienstes gezeigte Leistung bewerten. Sie dürfen sich im Sinne des Charakters einer Langzeitbeurteilung nicht nur auf die letzten und vermeintlich leistungsstärksten Monate der Ausbildung beziehen. Die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung können von den Seminarausbilder*innen jederzeit Auskunft über ihren Ausbildungsstand erhalten (OVP 2011 in der Fassung von ,5). Auf der Grundlage der Beurteilungsbeiträge wird die Langzeitbeurteilung des Zentrums für schulpraktische Lehrer*innenausbildung erstellt. Sie besteht aus den Beurteilungsbeiträgen und endet mit den aus den beiden zuletzt angefertigten Beurteilungsbeiträgen übernommenen Noten in den Fächern sowie mit einer Endnote und deren Begründung. Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach den Anforderungen nicht genügen, muss die Langzeitbeurteilung insgesamt mit der Note mangelhaft oder ungenügend abschließen (vgl. OVP 2011 in der Fassung von 2016, 16). 7.4 Fachseminararbeit Im Seminar GyGe verstehen wir die Arbeit im Fachseminar als Lernsituation. Demensprechend ist die Fachseminararbeit ein benotungsfreier Raum. 8. Ausbildung an den Schulen 8.1 Allgemeines Das Seminar GyGe am ZfsL Leverkusen und die Ausbildungsschulen unserer Region arbeiten traditionsgemäß sehr eng zusammen. Der regelmäßige Austausch über Ausbildungsqualität und andere Ausbildungsbelange ist selbstverständlich. Wir erwarten, dass Lehramtsanwärter*innen bzw. Lehrkräfte in Ausbildung die Zusammenarbeit zwischen Seminar und Schule nach ihren Möglichkeiten unterstützen. Die Schulen haben mit dem Seminar auf der Grundlage des Kerncurriculums ein gemeinsames Ausbildungsprogramm entwickelt (s. Homepage). Die Ausbildung in den Schulen umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht. Zum Ausbildungsunterricht gehören Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht. Beim Unterricht unter Anleitung werden die Lehramtsanwärter*innen von einer Lehrkraft begleitet und unterstützt. Der selbstständige Unterricht erfolgt eigenverantwortlich. Die Lehramtsanwärter*innen nehmen hier die Aufgaben einer ausgebildeten Lehrkraft wahr. Die Ausbildung an den Schulen umfasst während der gesamten Ausbildung 14 Wochenstunden. Davon entfallen in der Regel auf zwei aufeinander folgende Halbjahre jeweils neun Stunden selbstständiger Unterricht. 15

16 Die Lehramtsanwärter*innen sowie die Lehrkräfte in Ausbildung nehmen darüber hinaus am schulischen Ausbildungsprogramm teil, das gemeinsam mit dem Seminar entwickelt und abgestimmt worden ist. Die Lehramtsanwärter*innen können während der Ausbildung an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilnehmen (Klassenfahrt, Kursfahrt, Austausch etc.). Dafür ist die Genehmigung durch das Seminar erforderlich. Für die Lehrkräfte in Ausbildung steht pro Fach eine Wochenstunde für die Ausbildung zur Verfügung. Sie werden durch eine*n Mentor*in in ihrem jeweiligen Fach unterstützt. Weitere Regelungen werden in Absprache mit den Schulen getroffen. 8.2 Ausbildungsbeauftragte Die Ausbildungsbeauftragten der Schulen unterstützen und beraten die Referendar*innen bei der Organisation und Gestaltung ihrer Ausbildung. Sie nehmen soweit sie es mit anderen schulischen Verpflichtungen vereinbaren können auch an den Unterrichtsbesuchen teil. Regelmäßige Treffen mit den Ausbildungsbeauftragten der Schulen dienen dazu, die Ausbildung an beiden Lernorten gezielt aufeinander abzustimmen. Die Ausbildungsbeauftragten erhalten im Rahmen der Erstellung der Langzeitbeurteilungen durch die Schulen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesamtergebnis der/des jeweiligen Auszubildenden. 8.3 Ausbildungslehrer*innen Ausbildungslehrer*innen unterstützen und beraten die Referendar*innen im Unterricht unter Anleitung. Nach Möglichkeit nehmen sie an den Unterrichtsbesuchen und den Nachbesprechungen teil. Sie erstellen für die Referendar*innen Beurteilungsbeiträge. Die Beurteilungsbeiträge sind eine der Grundlagen für die Langzeitbeurteilung der Schulleitungen. Die Beurteilungsbeiträge orientieren sich an den im Kerncurriculum benannten Kompetenzen und Standards. Dabei werden sowohl fachliche als auch überfachliche Kompetenzen angeführt (vgl. OVP 2011 in der Fassung von 2016, 16). 8.4 Schulleitungen Die Schulleitungen tragen die Verantwortung für den Unterricht der Lehramtsanwärter*innen. bzw. der Lehrkräfte in Ausbildung. Die Schulleitungen erstellen auf der Basis der Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrer*innen die Langzeitbeurteilung. 9. Organisation der Ausbildung 9.1 Einstieg in die Ausbildung Die Ausbildung beginnt mit Kompakttagen der Kernseminare im Umfang von drei Tagen. In diesen Tagen geht es darum, den zukünftigen Lehrer*innen eine erste Orientierung in ihrem Ausbildungsfeld zu ermöglichen und sie auf ihr neues Arbeitsfeld vorzubereiten. Darüber hinaus erhalten die Lehramtsanwärter*innen innerhalb der ersten Woche des Vorbereitungsdienstes Gelegenheit, sich an den Ausbildungsschulen vorzustellen. 16

17 9.2 Regelmäßige Seminarveranstaltungen Der Seminartag für das Seminar GyGe im ZfsL Leverkusen ist in der Regel der Mittwoch. Fach- und Kernseminare werden im Wechsel von 14 Tagen jeweils dreistündig durchgeführt. Jedem Fachseminar stehen im 1. Ausbildungsquartal zwei Fachstudientage zur Verfügung. Die Fachstudientage dienen dazu, vor Ort gemeinsam Einblick in den Unterricht zu nehmen und diesen zu reflektieren. Dazu zählen sowohl der Unterricht der Fachleitungen als auch Gruppenhospitationen in Verbindung mit Unterrichtsvorbesprechungen. Den genauen Termin- und Raumplan finden Sie auf der Homepage bzw. bei Moodle. 9.3 Unterrichtsbesuche und Unterrichtsnachbesprechungen Die vorgesehenen fünf Unterrichtsbesuche pro Fach sollen soweit möglich in unterschiedlichen Jahrgangstufen und Schulstufen und können auch im selbständigen Unterricht erfolgen. Jeweils mindestens zwei Unterrichtsbesuche pro Fach sollen in der Sekundarstufe II stattfinden. Ein Unterrichtsbesuch im Leistungskurs kann, muss aber nicht erfolgen. Hier gilt es die schulischen Bedingungen zu berücksichtigen. Die überfachlichen Ausbilder*innen (Kernseminar) besuchen die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung mindestens zweimal im Unterricht. Diese Besuche können mit den Besuchen der Fachleiter*innen kombiniert werden, es sei denn der/die Lehramtsanwärter*in bzw. die Lehrkraft in Ausbildung wünscht ausdrücklich, dass die Besuche getrennt stattfinden. Die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung legen zu den Unterrichtsstunden eine kurzgefasste schriftliche Planung vor. Deren Gestaltung ist Thema im Fachseminar; Hinweise dazu findet man auch bei Moodle. Das Seminar GyGe Leverkusen hat einen Gesprächsleitfaden entwickelt, mit dessen Hilfe die Unterrichtsnachbesprechungen sowohl adressaten- und sachorientiert als auch transparent und strukturiert durchgeführt werden können. Der Gesprächsleitfaden, der auch Anregungen zur Gestaltung eines Statements nach einem Unterrichtsbesuch bzw. nach einer unterrichtspraktischen Prüfung enthält, findet sich ebenfalls bei Moodle. Bei der Planung der insgesamt zehn Unterrichtsbesuche in den beiden Fächern soll der folgende zeitliche Rahmen berücksichtigt werden: 1. Quartal: EPG und 1-2 Unterrichtsbesuche 2. Quartal bis ca. Mitte des 5. Quartals: restliche 8-9 Unterrichtsbesuche, also ca. 2 pro Quartal Eine langfristige Planung der Termine ist auf jeden Fall dringend zu empfehlen. Eine verbindliche Terminübersicht des Prüfungsamtes für den jeweils laufenden Jahrgang gibt die entsprechenden Eckdaten vor (s. Homepage des Prüfungsamts). Zu Aspekten der Bewertung von Unterrichtsbesuchen vgl. Kapitel

18 9.4 Personenorientierte Beratung mit Coachingelementen durch die Kernseminarleitungen Die Lehramtsanwärter*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung werden in den Kernseminaren im ersten Quartal in das Ausbildungskonzept personenorientierte Beratung mit Coachingelementen eingeführt. Für jede*n Lehramtsanwärter*in ist die Teilnahme an zwei Beratungsgesprächen mit Coachingelementen im Verlauf der Ausbildung verpflichtend. Weitere Beratungsgespräche mit Coachingelementen erfolgen auf Initiative der Lehramtsanwärter*innen bzw. der Lehrkräfte in Ausbildung. Sie können jedoch von allen an der Ausbildung beteiligten Personen angeregt werden. Die personenorientierte Beratung kann sich aus allen Ausbildungszusammenhängen ergeben. Die Beratungsgespräche können u.u. Einblick in den Unterricht erforderlich machen. Der Einblick in den Unterricht beruht auf einem konkreten Auftrag durch den/die Lehramtsanwärter*in. Es kann auch nur ein Ausschnitt der Stunde beobachtet werden. Fragt der/die Lehramtsanwärter*in bzw. die Lehrkraft in Ausbildung während der Ausbildung kein zweites Beratungsgespräch mit Coachingelementen an, erfolgt zum Ende der Ausbildung ein Abschlussgespräch. In diesem Gespräch wird die individuelle professionelle Entwicklung reflektiert. Die Kernseminarleitungen garantieren absolute Vertraulichkeit über die Inhalte der Gespräche auch gegenüber den Fachkolleg*innen. Die Kernseminarleitungen dokumentieren ausschließlich, dass die Coachinggespräche stattgefunden haben. Die Beratungsgespräche mit Coachingelementen beginnen nach der allgemeinen Information in den Kernseminaren und nach der Durchführung der EPGs. 9.5 Das Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) Das Eingangs- und Perspektivgespräch findet in der Regel in den ersten sechs Wochen der Ausbildung statt. An dem Gespräch sind ein*e Seminarausbilder*in und ein*e Schulvertreter*in beteiligt. Im Seminar GyGe Leverkusen nehmen in der Regel die Kernseminarleiter*innen als Seminarvertretungen an diesen Gesprächen teil. Das Gespräch dauert in der Regel Minuten. Die Organisation übernimmt der/die Lehramtsanwärter*in. Er/Sie ist auch dafür verantwortlich, dass dokumentiert wird, dass das EPG stattgefunden hat (Formulare bei Moodle). Inhaltliche Ergebnisse des Gesprächs werden nicht veröffentlicht, sie sind Bestandteil der Portfolioarbeit. Dadurch werden Entwicklungsstand und Entwicklungsvorhaben für den/die Lehramtsanwärter*in transparent und langfristig nutzbar gemacht. Die hier begonnene Dokumentation und Reflexion wird im Verlauf der Ausbildung im Rahmen der Portfolioarbeit fortgesetzt. Lehrkräfte in Ausbildung führen während der Einführungsphase ein Ausbildungs- und Planungsgespräch (APG). Vor dem Ablauf des ersten Ausbildungsjahres findet ein zweites Ausbildungsplanungsgespräch statt. 9.6 Gestaltung und Organisation der Ausbildung in der Schule Die Lehramtsanwärter*innen klären in Absprache mit der Schule ihren konkreten Unterrichtseinsatz. Dieser umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden (von jeweils 45 Minuten). Selbständiger Unterricht im Umfang von jeweils bis zu neun Wochenstunden wird in zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren der Ausbildung erteilt in der Regel im 2. bis 4. Quartal. In Schulen, die mit anderen Zeiteinheiten für die Unterrichtstunden arbeiten, wird der Einsatz entsprechend umgerechnet. 18

19 Alle Lehramtsanwärter*innen übermitteln ihren Kern- und Fachseminarleitungen einmal pro Quartal ihren jeweils gültigen Stundenplan. 9.7 Arbeit in Selbstlerngruppen Die Kernseminarleitungen unterstützen die Lehramtsanwärter*innen bei der Bildung von Selbstlerngruppen. Die Arbeit in den Selbstlerngruppen liegt in der Verantwortung der Lehramtsanwärter*innen bzw. der Lehrkräfte in Ausbildung. Es wird empfohlen, sich bei der Zusammensetzung der Selbstlerngruppen an den Schulgruppen zu orientieren. Größe und Zusammensetzung bestimmen die Referendar*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung selbst; ein Rahmen von 3-6 Mitgliedern ist sinnvoll. Wir bieten den Referendar*innen zur inhaltlichen Gestaltung und Organisation der Arbeit in den Selbstlerngruppen unterstützende Materialien an (in der Lernplattform Moodle). Dazu gehören neben allgemeinen Informationen auch Leitfäden für die Durchführung einer Selbstlerngruppensitzung und einer Gruppenhospitation sowie Hinweise dazu, wie die Arbeit in den Selbstlerngruppen dokumentiert werden kann. Darüber hinaus werden die angehenden Lehrer*innen in der Ausbildung der Kernseminare mit dem Instrument der kollegialen Fallberatung bekannt gemacht, welches sie in der Arbeit der Selbstlerngruppen eigenverantwortlich nutzen können Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen Die Lehramtsanwärter*innen können Einsicht in Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform oder Schulstufe nehmen (OVP 2011 in der Fassung von 2016, 12). Dies geschieht im Seminar GyGe im Rahmen eines verbindlichen Hospitationstages unter dem Gesichtspunkt der Vielfalt. Darüber hinaus können sie nach der unterrichtspraktischen Prüfung über einen längeren Zeitraum an einer anderen Schulform hospitieren. 10. Evaluationskultur Die Evaluationskultur hat im Seminar GyGe in Leverkusen einen hohen Stellenwert. Interne Evaluationen auf Fach- und Kernseminarebene werden regelmäßig durchgeführt. Die Ergebnisse werden in den lebendigen Diskussionsprozess mit den Auszubildenden zurückgeführt und dienen hier der Prozesssteuerung und -optimierung und damit der Steigerung der Ausbildungsqualität. Das Evaluationskonzept beruht auf zwei Säulen: Zum einen findet Evaluation in allen Kern- und Fachseminaren statt ( prozessbegleitende Evaluation, in der Mitte und am Ende der Ausbildung). Die Ergebnisse werden in den Seminaren thematisiert mit Ziel, die Qualität der Ausbildung zu sichern und auszubauen. Zum anderen gibt es am Ende der Ausbildung eine Evaluation auf der Ebene des gesamten Seminars ( systemische Evaluation ). Hierbei geht es darum, die Ausbildungsangebote des Seminars GyGe im Zfsl Leverkusen als System zu überprüfen und zu optimieren. Außerdem findet zum Abschluss der Ausbildung ein Evaluationsgespräch zwischen den Sprecher*innen der Kernseminare, Vertreter*innen des Fachleiter*innenkollegiums und der Seminarleitung statt. 19

20 11. Prüfung Informationen zur Staatsprüfung finden sich auf der Homepage des Landesprüfungsamtes für Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen ( Darüber hinaus werden die Referendar*innen bzw. die Lehrkräfte in Ausbildung in gesonderten Seminarveranstaltungen über die zentralen Aspekte der Prüfung informiert. 12. Mitwirkung im Seminar Die Beteiligung an den Entscheidungs- und Beratungsprozessen im Seminar legt die Geschäftsordnung für Studienseminare vom fest. Die Konferenz der Auszubildenden, d.h. alle Auszubildenden eines Seminars, wählt zu Beginn des Vorbereitungsdienstes einen Sprecherrat. Drei Vertreter*innen des Sprecher*innenrates nehmen stimmberechtigt an den Seminarkonferenzen des Seminars GyGe teil. Darüber hinaus finden in unregelmäßigen Abständen Gespräche zu Ausbildungsbelangen zwischen der Seminarleitung und dem Sprecher*rat statt. Der Sprecher*innenrat entsendet drei Mitglieder in die seminarübergreifende Konferenz des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung. Darüber hinaus legen die Seminarausbilder*innen des Seminars GyGe Leverkusen Wert darauf, Referendar*innen bzw. Lehrkräfte in Ausbildung in die Arbeit ausbildungsbezogener Arbeitsgruppen aktiv mit einzubeziehen. Auf Wunsch des Kollegiums wurde im Seminar GyGe eine in der Geschäftsordnung nicht vorgesehene Konferenz der Fachleiter*innen eingerichtet, in der zwei Sprecher*innen des Kollegiums gewählt werden. Diese sind zugleich Mitglieder der Konferenz des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung. 13. Verwaltungs-ABC Um den Lehramtsanwärter*innen bzw. den Lehrkräften in Ausbildung den Weg durch den Verwaltungsdschungel zu erleichtern, haben wir ein Verwaltungs-ABC zusammengestellt, das diesem Dokument als Anhang beigefügt ist. 20

21 Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leverkusen Verwaltungs-ABC Seminar GyGe (Stand ) Stichwortverzeichnis Abkürzungen Allgemeines Ausbildung am Seminar GyGe BASS BdU Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Beihilfe BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) Bescheinigungen Bezirksregierung Köln Dienstbefreiung / Sonderurlaub Dienststelle und Dienstort Dienstverhältnis Dienstvorgesetzte Dienstunfall Dienstweg Fahrtkostenerstattung / Verbilligte Fahrscheine Formulare Gleichstellungsfragen Homepage / Internetzugang Klassen-/Kursfahrten Konferenz der Auszubildenden Kopieren Krankmeldung / Verhinderung Nebentätigkeit OVP Parken Personalratsvertretungen Personenstands- und Adressenänderung Raumbuchung Schwangerschaft Schwerbehindertenvertretung Seminarveranstaltungen / Schulveranstaltungen Stundenpläne Unterrichtsverpflichtungen nach dem Examen Verkürzung der Ausbildungszeit Verlängerung der Ausbildungszeit Abkürzungen a.d.d. Auf dem Dienstweg ADO Allgemeine Dienstordnung ABB Ausbildungsbeauftragte(r) BAD Betriebsärztlicher Dienst BASS Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften BdU Bedarfsdeckender Unterricht (selbstständiger Unterricht) BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement BR Bezirksregierung FL Fachleiterin / Fachleiter KSL Kernseminarleiterin / Kernseminarleiter MSB Ministerium für Schule und Bildung LiA Lehrkräfte in Ausbildung (bei Ausbildung nach OBAS) LAA Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter LBV Landesamt für Besoldung und Versorgung LPA Landesprüfungsamt Dortmund OBAS Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung OVP Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung VD Vorbereitungsdienst ZfsL Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung 21

22 Allgemeines Adresse: Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leverkusen Brückenstraße Leverkusen Tel: (Frau Goebel) (Frau Schmitz) (Frau Fielenbach) Fax: Mail: Homepage: Leitungen: ZfsL-Leitung: Seminarleitung HRGe: Seminarleitung GyGe: Seminarleitung BK: Verwaltung: Frau Marina Dahmen Frau Sabine Büning Frau Dr. Heike Hornbruch Herr Wolfgang Förmer Frau Petra Goebel (GyGe) Frau Ute Schmitz (BK) Frau Heike Fielenbach (HRSGe) Die Verwaltung ist zuständig für - allgemeine Verwaltungsaufgaben (z.b. Namens- und Adressenänderungen, Änderung der -Adresse etc.) - Führung der Prüfungs- und Personalakte (Unterordner C) - Bescheinigungen aller Art - Krankmeldungen (bitte immer per ) Kern-Öffnungszeiten der Verwaltung: montags bis donnerstags: 08:00 15:00 Uhr freitags: 08:00 13:00 Uhr Kommunikation: Der Eingang von s wird durch die Mitarbeiterinnen der Verwaltung regelmäßig überprüft. Ein Faxgerät empfängt auch außerhalb der Öffnungszeiten schriftliche Vorgänge. Telefonische Mitteilungen können auch auf den AB gesprochen werden. Bitte bei allen Mitteilungen auf Band grundsätzlich Vor- und Nachnamen, das Seminar und eine Telefonnummer deutlich angeben. 22

23 Ausbildung am Seminar GyGe Die Ausbildung erfolgt in Fach- und Kernseminaren. Der Seminartag für das Seminar GyGe ist in der Regel der Mittwoch. Die Veranstaltungen finden in der Regel im Zeitrahmen von Uhr statt. Über notwendige Ausnahmen werden Sie zügig informiert. Der Stundenplan sowie Sonderpläne befinden sich auf der Lernplattform Moodle. BASS Grundlegendes Werk für alle Rechtsfragen an der Schule ist die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS). Das aktuelle Exemplar ist in den Ausbildungsschulen und im Seminar vorhanden. Wichtige Gesetzestexte, Richtlinien und Verordnungen können Sie auf der Website des MSW finden: BdU Die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter erteilen im Rahmen der Ausbildung in zwei vollständigen Schulhalbjahren auch selbstständigen Ausbildungsunterricht im Umfang von durchschnittlich 9 Wochenstunden. Über die Ausbildung hinausgehender Unterricht im Umfang von höchstens 3 Stunden kann Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern nur mit ihrer Zustimmung und mit Genehmigung durch das Seminar übertragen werden (Antragsformular s. Moodle). Dieser Unterricht wird von der ersten Stunde an bezahlt. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Das Beamtenverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das Prüfungsergebnis über die bestandene oder endgültig nicht bestandene Staatsprüfung schriftlich bekannt gegeben worden ist. Damit enden auch der bestehende Versicherungsschutz und die Beihilfeberechtigung. Die vorzeitige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst (VD) ist auf Antrag der/des LAA auf dem Dienstweg (a.d.d.) möglich, muss aber hinreichend begründet werden. Eine Wiedereinstellung in den VD zu einem späteren Zeitpunkt kann nur erfolgen, wenn wichtige Gründe nachgewiesen werden. Wichtige Gründe sind: Familienzusammenführung, Kindererziehung, alleinige Verantwortung für einen ärztlich anerkannten Pflegefall, längere schwere Erkrankung oder berufliche Weiterqualifizierung für den Lehrerberuf außerhalb eines Vorbereitungsdienstes. Es muss ein Beratungsgespräch mit der Seminarleitung stattfinden und dokumentiert werden. Ein entsprechendes Formular ist in der Verwaltung erhältlich. Die BR Köln wird eine Einzelfallprüfung vornehmen und den Antragsteller/die Antragstellerin unterrichten. Falls die BR Köln die angegebenen Gründe nicht akzeptiert, ist eine Wiederaufnahme des VD zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Beachten Sie darüber hinaus, dass es erforderlich ist, nach Eintritt in das Prüfungsverfahren beim Landesprüfungsamt für Staatsprüfungen in Dortmund den Rücktritt vom Prüfungsverfahren zu beantragen. Ein Rücktritt vom Prüfungsverfahren kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wird der Rücktritt vom Prüfungsverfahren vom LPA nicht genehmigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu bei der Seminarleitung, daher bitte immer zuerst hier Rücksprache nehmen. Beihilfe Der Arbeitgeber (das Land NRW) unterstützt seine Beamtinnen und Beamten im Krankheitsfall. Diese Unterstützung bezeichnet man als Beihilfe. Den Beihilfeantrag können Sie auf der Homepage der Bezirksregierung herunterladen. Bei erstmaliger Antragstellung fügen Sie eine Bescheinigung der Krankenversicherung bei mit Angabe der Prozentsätze für die Erstattung. Wichtige Informationen und Antragsformulare finden Sie unter: 23

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