Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Münster. Ausbildungsprogramm 1

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1 Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Münster Ausbildungsprogramm 1 Das Ausbildungsprogramm stellt die Ziele und Handlungskonzepte der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Münster sowie deren Verfahren der Evaluation zur Qualitätssicherung dar. 1 Ziele Die komplexe Anforderungsstruktur an den Beruf einer Lehrerin oder eines Lehrers erfordert die Entwicklung eines professionellen beruflichen Selbstkonzepts als zentrale Ausbildungsaufgabe während des Vorbereitungsdienstes auf ein Lehramt. Das Bildungssystem einer sich ständig wandelnden Wissensgesellschaft setzt auf die Eigenverantwortlichkeit der Menschen, die sich selbstständig und kontinuierlich neues Wissen und erweiterte Kompetenzen aneignen. In Interaktionen bildet sich das dem Menschen eigene aktive Selbstkonzept. Die umfassende Förderung von Schülerinnen und Schülern auf der Basis selbstgesteuerter Lernprozesse, der Umgang mit Verschiedenheit, die Verantwortung für die Qualität des eigenen Unterrichts, das Engagement für die Entwicklung der eigenen Schule und die Teamfähigkeit gehören zu den selbstverständlichen Anforderungen an Lehrkräfte. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag von Schule konkretisiert sich in typischen, den Lehrerberuf kennzeichnenden Handlungsfeldern und Kompetenzen 2 : Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen (Handlungsfeld 1) Kompetenz 1: Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch. Kompetenz 2: Lehrerinnen und Lehrer unterstützen durch die Gestaltung von Lernsituationen da Lernen von Schülerinnen und Schülern. Sie motivieren Schülerinnen und Schüler und befähigen sie, Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen. Kompetenz 3: Lehrerinnen und Lehrer fördern die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zum selbstbestimmten Lernen und Arbeiten. Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen (Handlungsfeld 2) Kompetenz 4: Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Entwicklung. Kompetenz 5: Lehrerinnen und Lehrer vermitteln Werte und Normen und unterstützen selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern. Kompetenz 6: Lehrerinnen und Lehrer finden Lösungsansätze für Schwierigkeiten und Konflikte in Schule und Unterricht. 1 Lt. Beschluss der ZfsL-Konferenz vom Kerncurriculum Anlage 1 OVP v

2 Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurteilen (Handlungsfeld 3) Kompetenz 7: Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schüler gezielt und beraten Lernende und deren Eltern. Kompetenz 8: Lehrerinnen und Lehrer erfassen Leistungen von Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe. Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten (Handlungsfeld 4) Kompetenz 7 (s. auch HF 3): Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schüler gezielt und beraten Lernende und deren Eltern. Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzen (Handlungsfeld 5) Kompetenz 4 (s. auch HF 2): Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Entwicklung. Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten (Handlungsfeld 6) Kompetenz 9: Lehrerinnen und Lehrer sind sich der besonderen Anforderung des Lehrerberufes bewusst. Sie verstehen ihren Beruf als ein öffentliches Amt mit besonderer Verantwortung und Verpflichtung. Kompetenz 10: Lehrerinnen und Lehrer verstehen ihren Beruf als ständige Lernaufgabe. Kompetenz 11: Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Planung und Umsetzung schulischer Projekte und Vorhaben. Den obligatorischen Handlungsfeldern und Kompetenzen sind praxisrelevante Handlungssituationen zugeordnet. Das genannte verbindliche Kerncurriculum konturiert und strukturiert die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern seit dem 01. August 2011; die Kompetenzen beschreiben die Ziele des Vorbereitungsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Standardorientierung, Wissenschaftsorientierung stellen dabei traditionelle, Handlungsfeldorientierung und Personenorientierung stellen innovative Leitprinzipien der Ausbildung dar. Der Personenorientierung liegt das Idealbild eigenverantwortlicher Lernerinnen und Lerner mit den Instrumenten der Eingangs- und Perspektivgespräche und der Beratung mit Coachingelementen zu Grunde. Wissen, Können, Selbstreflexion und Interagieren in allen professionellen Handlungsfeldern gilt es, permanent weiterzuentwickeln. Eine wesentliche Aufgabe von Ausbildung besteht darin, die Fähigkeit zu Diagnose und Reflexion unter besonderer Berücksichtigung von Heterogenität, individueller Förderung und der Beachtung der Erfordernisse der Inklusion systematisch zu entwickeln und zu erweitern. Im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung orientiert sich das Vorgehen an den Maßstäben erwachsenengerechten Lernens. Das erfordert Transparenz, Dialogbereitschaft, Respekt vor dem jeweiligen Gegenüber und dessen Persönlichkeitsentwick- 2

3 lung, Umgang mit Konflikten durch Klarheit und Offenheit in der Sache sowie Kompromissbereitschaft aller Beteiligten. Die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern orientiert sich an den Bedingungen der Schulpraxis. Sie basiert auf einer Kooperation zwischen dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und der jeweiligen Ausbildungsschule. Dabei bedeutet Praxisorientierung eine differenzierte Auseinandersetzung mit einem zu evaluierenden und als veränderbar angesehenen Schulleben sowie dessen theoriegestützte, bewusste Durchdringung. Mit den Lehrkräften in Ausbildung und ihrer Fähigkeit zu reflektierter Praxis sind die Chancen zur Weiterentwicklung von Schule unmittelbar verbunden. Kooperation ist nicht nur Kompetenzziel der Ausbildung, sondern auch grundlegendes Element bei didaktischen und methodischen Entscheidungen zu Ausbildungsinhalten und -bestandteilen. Das bedeutet, dass die Mitverantwortung aller Beteiligten akzeptiert und gezielt genutzt wird. Eine Kultur der Kooperation im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung zielt auch darauf, modellhaft für die Arbeit in der Schule zu stehen - sowohl für das Selbstverständnis von Lehrkräften als Lernpartner von Schülerinnen und Schülern als auch für das kollegiale Miteinander. Weil Wissen immer schneller generiert wird und in allen Lebensbereichen immer neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gefordert werden, sind die sich rasch verändernden Anforderungen in Wissenschaft, Beruf und Lebenspraxis nur durch Arbeit im Team und die Fähigkeit zur Kooperation zu bewältigen. In der Informations- und Wissensgesellschaft ist die Entwicklung von Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler unerlässlich. Deswegen müssen künftige Lehrerinnen und Lehrer die für die Entwicklung von Medienkompetenz erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausbildung weiter entwickeln. Ziel ist es, Medien sach- und adressatengerecht im Unterricht einzusetzen und moderne Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll zu integrieren, ihren Einsatz jedoch auch kritisch reflektieren. 2 Handlungskonzepte für die Ausbildung 2.1 Rechtsgrundlagen Dieses Gesetz gilt für Bachelor-/Master-Studiengänge, die an den Hochschulen bis spätestens Oktober 2011 neu eingerichtet werden; es modifiziert den Vorbereitungsdienst ab August 2011, den Seiteneinstieg in den Schuldienst bereits ab 2009 o Lehrerausbildungsgesetz - LABG (Fassung vom ) Die LZV definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrheinwestfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die neuen Bachelor-/Master-Studiengängen, die von den Hochschulen spätestens bis zum Wintersemester o Lehramtszugangsverordnung LZV vom Das Lehrerausbildungsgesetz regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig aus- 3

4 üben zu können. Die Neufassung gilt für alle, die ihr Studium ab dem WS 2003/4 aufgenommen haben. o Lehrerausbildungsgesetz - LABG (Fassung vom ) Die LPO enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium und zur Ersten Staatsprüfung. Sie trat am 1. Oktober 2003 in Kraft. o Lehramtsprüfungsordnung - LPO vom Grundlage für die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter: o Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) in der Fassung vom 10. April 2011 o Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) in der Fassung vom , geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2006 Grundlage für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst: o Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) vom 10. April 2011 o Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) vom 6. Oktober 2009 Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst o Rahmenvorgabe für den Vorbereitungsdienst in Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und Schule vom 01. Juli 2004 Standards der Bildungswissenschaften o Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften [pdf-datei: 69 kbyte] Materialien für die die besondere Prüfung in Erziehungswissenschaft gemäß 43 OVP und 16 OVP-B o Entwicklung von Kerncurricula - Rahmenvorgaben Materialien für die besondere Prüfung im Unterrichtsfach des didaktischen Grundlagenstudiums gemäß 43 OVP und 16 OVP-B o Fächerspezifische Vorgaben für das Didaktische Grundlagenstudium Deutsch o Fächerspezifische Vorgaben für das Didaktische Grundlagenstudium Mathematik Ausbildung und Prüfung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen o Fachlehrer an Förderschulen Pädagogische Einführung in den Schuldienst o Pädagogische Einführung in den Schuldienst vom [pdf-datei: 108 kbyte] o Handreichung Pädagogische Einführung [pdf-datei: 65 kbyte] 4

5 Geschäftsordnung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung o Geschäftsordnung der Studienseminare [pdf-datei: 27 kbyte] Wer eine Erste Staatsprüfung für ein schulstufen- oder schulformbezogenes Lehramt abgelegt hat, kann die Zusatzqualifikation "Bilinguales Lernen" erwerben. o Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation Bilinguales Lernen [pdf- Datei: 156 kbyte] 2.2 Verweis Seminarprogramme der Schulformen Die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern im Vorbereitungsdienst sowie die berufsbegleitende Qualifizierung von Lehrkräften in Ausbildung erfolgt im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in folgenden lehramtsbezogenen Seminaren: Lehramt an Grundschulen (G) Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (HRGe) Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe) Lehramt an Berufskollegs (BK) Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SF) Auf der Basis dieses Ausbildungsprogramms gestalten die einzelnen lehramtsbezogenen Seminare die Schwerpunkte ihrer Ausbildung; die Anforderungsprofile und Besonderheiten sind in den jeweiligen Seminarprogrammen konkretisiert. 2.3 Kooperationen Für das Erlangen der berufsbezogenen Kompetenzen ist im gesamten Vorbereitungsdienst ein kontinuierlicher Prozess der gemeinsamen Verständigung von zentraler Bedeutung. Die Kooperation der an der Ausbildung beteiligten Institutionen ermöglichen den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter eine vernetzte Reflexion und professionelle Begleitung des beruflichen Handelns Kooperationen im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Die Kooperation der lehramtsbezogenen Seminare im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ist ein weiterer Baustein in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Die sich wandelnde Schullandschaft erfordert eine enge Kooperation und intensiven Austausch aller an der Ausbildung Beteiligten Kooperationen mit externen Partnern Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Münster und die Schulen als die beiden zentralen Ausbildungsorte beraten und differenzieren in kooperativer Weise ihre jeweiligen Ausbildungsangebote und stimmen sie in regelmäßigen Sitzungen aufeinander ab. Die gewachsenen Beziehungen bilden eine tragfähige Grundlage für die Durchführung der gemeinsamen Ausbildungsaufgabe. 5

6 Die Kooperation mit den Hochschulen und Schulen ist in den rechtlichen Grundlagen der Ausbildung verankert. Die Seminare nutzen weitere spezifische lehramtsbezogene Kooperationspartnerschaften. 2.4 Fördervereine / Sponsoring Die Fördervereine und potentielle Sponsoringpartner können das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in materieller und immaterieller Hinsicht unterstützen und sind insofern unverzichtbar für die Ausbildung. 3 Evaluation und Qualitätssicherung Qualitätssicherung ist dauerhafter Bestandteil der Arbeit im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. Mit ausgewählten Evaluationsverfahren werden die in diesem Ausbildungsprogramm vereinbarten Standards und Ziele regelmäßig überprüft. Die Ergebnisse der Evaluationen liefern eine Grundlage für die kritische Reflexion der angestrebten Ausbildungsziele. Die ausgewerteten Ergebnisse werden in den zuständigen Gremien des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung und der lehramtsbezogenen Seminare vorgestellt. Schlussfolgerungen sind Basis von Zielvereinbarungen für die zukünftige Umsetzung und dienen der Qualitätssicherung und -optimierung der Arbeit. Fortbildungen der Ausbilderinnen und Ausbilder sind ein weiteres Element qualitätssichernder Maßnahmen und orientieren sich u. a. an den Ergebnissen der Evaluationen. 6

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