Leistungskonzept der Fachschaft Englisch

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Transkript:

Leistungskonzept der Fachschaft Englisch Antoniuskolleg Pfarrer-Schaaf-Str. 1 53819 Neunkirchen-Seelscheid Richtlinien und Vereinbarungen für die Leistungsbewertung im Fach Englisch Stand: 18.06.2015 1

Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze...3 I. 1. Rechtliche Grundlagen...3 I. 2. Konsequenzen für die pädagogische Arbeit...3 II. Schriftliche Arbeiten in der Sekundarstufe I...4 II. 1. Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten...4 II. 2. Klassenarbeiten in den Klassen 5 bis 9 (G8) bzw. 5 bis 10 (G9)...4 II. 2.1. Standards in Klassenarbeiten...4 II. 2.2. Bewertung in Klassenarbeiten...4 II. 3. Parallelarbeiten...5 II. 4. Alternativen zu Klassenarbeiten (z.b. Mündliche Prüfung)...5 III. Schriftliche Arbeiten in der Sekundarstufe II...6 III. 1. Anzahl und Dauer der Klausuren...6 III. 2. Klausuren in der Einführungsphase: Standards und Bewertung...6 III. 2.1. Standards in Klausuren...7 III. 2.2. Bewertung in Klausuren...7 III. 3. Klausuren in der Qualifikationsphase: Standards und Bewertung...10 III. 3.1. Standards in Klausuren...10 III. 3.2. Bewertung in Klausuren...10 IV. Sonstige Mitarbeit (SoMi)...11 IV. 1. Beurteilungsbereiche Sonstige Leistungen...11 IV. 2. Bewertung und Gewichtung der Leistungsbereiche...11 IV. 3. Kriterien zur Notenfindung...12 IV. 3.1. Tests...12 IV. 3.2. Präsentationen und Referate...12 IV. 3.3. Individuelle mündliche Beiträge im Unterricht...12 V. Facharbeit...14 VI. Schul- und Hausaufgabenkonzept...15 VI. 1. Bedeutung der Grundsätze für das Fach Englisch...15 VI. 1.1. Anknüpfung und Einbettung in den Regelunterricht...15 VI. 1.2. Adäquater Schwierigkeitsgrad und Umfang...15 VI. 2. Fachspezifische Regelungen...16 VI. 2.1. Vokabellernen...16 VI. 2.2. Längerfristige Lektüreprojekte...16 2

I. Grundsätze I. 1. Rechtliche Grundlagen Es gelten die allgemeinen rechtlichen Grundsätze der Leistungsbewertung (Sekundarstufe I): 1. das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (hier: 48: Grundsätze der Leistungsbewertung) 2. die APO S I und die für den jeweiligen Jahrgang gültige APO S II 3. der Kernlehrplan Englisch für das Gymnasium Sekundarstufe I sowie der Lehrplan Englisch für die Sekundarstufe II bzw. der Kernlehrplan für die Sek II Die Kriterien für die Notengebung müssen den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres transparent gemacht werden. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (vgl. SchulG 48). Dabei dienen folgende Teilkompetenzen als Beurteilungsgrundlage (vgl. KLP Sek I, S. 21): - Kommunikative Kompetenzen (Hörverstehen, Hör-Sehverstehen, zusammenhängendes Sprechen, an Gesprächen teilnehmen, Leseverstehen, Schreiben, Sprachmittlung) - Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit (Grammatik, Wortschatz, Orthographie, Aussprache und Intonation) - Interkulturelle Kompetenzen (Orientierungswissen, z. B. zu Ausbildung/Schule/ Beruf, Werte, Haltungen und Einstellungen, Handeln in Begegnungssituationen) - Methodische Kompetenzen (z.b. Umgang mit Texten und Medien, selbstständiges und kooperatives Sprachenlernen) Während die erbrachten Leistungen in den Beurteilungsbereichen Schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen im Unterricht angemessen mit gleichem Stellenwert zu berücksichtigen sind (vgl. KLP Sek I, S. 46), finden die Ergebnisse der Lernstandserhebungen lediglich ergänzend und in angemessener Form Berücksichtigung (vgl. SchulG 48). I. 2. Konsequenzen für die pädagogische Arbeit Die Lernerfolgsüberprüfung ist so anzulegen, dass sie den rechtlichen Grundlagen sowie den hier beschlossenen Grundsätzen, Richtlinien und Vereinbarungen für die Leistungsbewertung entspricht, die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können (vgl. KLP Sek I, S. 46). 3

II. Schriftliche Arbeiten in der Sekundarstufe I II. 1. Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten Anzahl der Klassenarbeiten Klasse 1. Halbjahr 2. Halbjahr gesamt Zeit pro Klassenarbeit 5 (G8, G9) 3 3 6 45 Minuten 6 (G8, G9) 2* 3 5 45 Minuten 7 (G8, G9) 2* 3 5 45 Minuten 8 (G8, G9) 2 2-3* 5 45 90 Minuten 9 (G8, G9) 2* 2 4 45 90 Minuten 10 (G9) 2* 2 4 45 90 Minuten *Abweichung von den offiziellen Vorgaben des Schulministeriums zur Entlastung der Schüler/innen: in Klassen 6 und 7 normalerweise 3 Klassenarbeiten im 1. Halbjahr und 2 bis 3 im zweiten Halbjahr der Klassen 9 bzw. 10 II. 2. Klassenarbeiten in den Klassen 5 bis 9 (G8) bzw. 5 bis 10 (G9) II. 2.1. Standards in Klassenarbeiten Insbesondere die Regelungen im KLP S. 46-47 sind integrativer Bestandteil dieser Standards und bilden daher auch die Basis für den Standard in Klassenarbeiten. II. 2.2. Bewertung in Klassenarbeiten 1. Zur Sicherung von Transparenz und Akzeptanz bei Schülern und Eltern sollte grundsätzlich mit einem Punktesystem gearbeitet werden. 50% der Punkte ergeben eine Note im ausreichenden Bereich. 2. Bei der Textproduktion sollten nicht mehr als 40% der Punkte für Inhalt vergeben werden. 3. Grundlage der Notenfindung ist folgende Bewertungstabelle: Tabelle für Klasse 5 und 6: 100 92 88 84 79 75 71 67 63 Punkte 97 96 91 87 83 78 74 70 66 Note 1+ 1 1-2+ 2 2-3+ 3 3-59 62 54 58 50 53 38 49 25 37 13 24 4+ 4 4-5+ 5 5-6 Tabelle für Klasse 7-9 (G8) bzw. 7-10 (G9): 100 94 90 86 82 78 74 69 65 Punkte 98 97 93 89 85 81 77 73 68 Note 1+ 1 1-2+ 2 2-3+ 3 3-0 12 60 64 55 59 50 54 42 49 33 41 25 32 4+ 4 4-5+ 5 5-6 0 24 4

II. 3. Parallelarbeiten Parallelarbeiten sind möglich, aber nicht vorgeschrieben. Parallel unterrichtende Kolleginnen und Kollegen können Parallelarbeiten schreiben, wenn beide zu der damit einhergehenden parallelen Arbeitsweise bereit sind und die Voraussetzungen in den Klassen nicht zu unterschiedlich sind. II. 4. Alternativen zu Klassenarbeiten (z.b. Mündliche Prüfung) Eine schriftliche Klassenarbeit in den modernen Fremdsprachen kann einmal pro Schuljahr durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden (APO SI 6 Abs. 8 Neufassung 2011). Die Durchführung alternativer Klassenarbeiten/mündlicher Leistungsüberprüfungen liegt im Ermessen der einzelnen Lehrkraft, die diese in allen Klassenstufen der Sekundarstufe I einmal pro Schuljahr an die Stelle einer schriftlichen Klassenarbeit setzen kann. Im letzten Jahr der Sekundarstufe I wird die erste schriftliche Klassenarbeit im Fach Englisch durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt (vgl. APO SI 6 VV 6.8.3 zu Abs. 8) 5

III. Schriftliche Arbeiten in der Sekundarstufe II III. 1. Anzahl und Dauer der Klausuren Klausuren im G8-Modell Anzahl der Klausuren Zeit pro Klausur Stufe 1. Halbjahr 2. Halbjahr gesamt im LK im GK 10 2 2 4 180 Minuten 135 Minuten 11 2 2 4 225 Minuten 135 Minuten 12 2 1 3 265 Minuten 180 Minuten (im LK; im GK (= 4,25 Stunden) (= 3 Stunden) nur bei Englisch als 3. Abiturfach) Klausuren im G9-Modell Anzahl der Klausuren Zeit pro Klausur Stufe 1. Halbjahr 2. Halbjahr gesamt im LK im GK 11 2 2 4 180 Minuten 135 Minuten 12 2 2 4 225 Minuten 135 Minuten 13 2 1 3 265 Minuten 180 Minuten (im LK; im GK (= 4,25 Stunden) (= 3 Stunden) nur bei Englisch als 3. Abiturfach) III. 2. Klausuren in der Einführungsphase: Standards und Bewertung Vorrangiges Ziel der Einführungsphase ist die methodische Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Qualifikationsphase. Dementsprechend sind auch die Schwerpunkte in den Klausuren auszurichten. Inhaltlich sollen die Schülerinnen und Schüler gemäß des Kernlehrplans für die Sekundarstufe II (KLP Sek II) und des schulinternen Curriculums vorbereitet werden. Thematische Berührungspunkte mit Themen, die in Q1 und Q2 behandelt werden, sollten auf für Q1 und Q2 nützliches Basiswissen beschränkt bleiben. Die Behandlung von literarischen Werken oder Filmen, die in Q1 und Q2 Gegenstand der Abiturvorgaben sind, ist in der EF ausgeschlossen. Die in der Einführungsphase unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen sollten sich über die jeweils relevanten Abiturvorgaben ihres Jahrgangs im Internet (http://www.standardsicherung.nrw.de/abitur-gost/faecher.php) informieren. 6

III. 2.1. Standards in Klausuren 1. Die Klausuren in der Einführungsphase sollten die Formate der im Abitur relevanten Aufgabenstellungen mit den aktuell gültigen Operatoren (http://www.standardsicherung.nrw.de/ abiturgost/faecher.php), die mit den Schülerinnen und Schülern vorab besprochen und geübt werden müssen, enthalten: - comprehension (Leseverstehen, Hörverstehen) - analysis - comment (bzw. kreative Textformate) - Sprachmittlung (mediation). 2. Sowohl Sachtexte (Zeitungsartikel etc.) als auch literarische Texte müssen in der Einführungsphase als Klausurtexte verwendet werden. 3. Grammatikaufgaben sind in den Klausuren der Einführungsphase nicht zulässig, Grammatikkenntnisse können jedoch in Tests schriftlich überprüft werden. 4. Den Schülern ist in den Klausuren der Gebrauch von ein- und zweisprachigen Wörterbüchern zu gestatten. Es wird jedoch allen Kolleginnen und Kollegen dringend empfohlen, den sinnvollen Gebrauch der Wörterbücher ausführlich mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen und auf die Gefahren eines unsachgemäßen Umgangs (falscher Kontextgebrauch der Wörter, Wörterbuch als Ersatz für das systematische Lernen von thematischen Vokabular, Zeitverlust bei exzessivem Gebrauch etc.) hinzuweisen. 5. Ab dem Abiturjahrgang 2017 gilt der neue KLP für die Sek II (Stand 2013). Dieser sieht eine Kombination von verschiedenen Klausurformaten vor (vgl. KLP Sek II, S. 62-63), die bereits in der EF eingeübt werden sollten: s. S. 8 und 9 6. Zur Überprüfung des Bereichs Sprechen wird die zweite Klausur in der EF durch eine mündliche Prüfung ersetzt. III. 2.2. Bewertung in Klausuren 1. Unabhängig vom angewandten Bewertungsschema muss die Verteilung der Punkte für Inhalt (40%) und Sprache (60%) gegeben sein. Die Kriterien müssen mit den Schülerinnen und Schülern explizit besprochen werden, bevor sie in der Bewertung einer Klausur angewandt werden. 2. Die Bewertungskriterien für den Inhalt werden für jede Klausur von dem unterrichtenden Kollegen selbst erarbeitet (unter Berücksichtigung der in der Einführungsphase gültigen Anforderungen). 7

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III. 3. Klausuren in der Qualifikationsphase: Standards und Bewertung III. 3.1. Standards in Klausuren 1. Die Klausuren in der Qualifikationsphase müssen die Formate der im Abitur relevanten Aufgabenstellungen mit den aktuell gültigen Operatoren (http://www.standardsicherung. nrw.de/abiturgost/faecher.php), die mit den Schülerinnen und Schülern vorab besprochen und geübt werden müssen, enthalten: - comprehension (Leseverstehen, Hörverstehen) - analysis - comment (bzw. kreative Textformate) - Sprachmittlung (mediation). 2. Sachtexte (Zeitungsartikel, politische Reden etc.) als auch literarische Texte müssen in der Qualifikationsphase möglichst im Wechsel als Klausurtexte verwendet werden. Für den Gebrauch der Wörterbücher gelten die Regelungen für die Einführungsphase (III.2.1.5). 3. Darüber hinaus müssen die Bestimmungen des aktuell gültigen Lehrplans Englisch für die Sekundarstufe II, die aktuellen Abiturvorgaben (Internetadresse s.o.) sowie die Vorgaben des schulinternen Curriculums für die Oberstufe berücksichtigt werden. 4. Ab dem Abiturjahrgang 2017 gilt der neue KLP für die Sek II (Stand 2013). Dieser sieht eine Kombination von verschiedenen Klausurformaten vor (vgl. KLP Sek II, S. 62-63), die auf die Klausuren in der Q1 und Q2 verteilt werden: s. S. 8 und 9 5. Zur Überprüfung des Bereichs Sprechen wird die zweite Klausur in der Q1 durch eine mündliche Prüfung ersetzt. III. 3.2. Bewertung in Klausuren Es ist das aktuell gültige Bewertungsschema für das Abitur in allen Klausuren anzuwenden. Die Bewertungskriterien für den Inhalt werden für jede Klausur von dem unterrichtenden Kollegen selbst erarbeitet. 10

IV. Sonstige Mitarbeit (SoMi) IV. 1. Beurteilungsbereiche Sonstige Leistungen Die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Bereich Sonstige Leistungen im Fach Englisch zeigen sich grundsätzlich in allen Aspekten der im KLP genannten Kompetenzen, insbesondere in den Kompetenzbereichen Sprechen (an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen), Sprachmittlung, Umgang mit Texten und Medien, selbstständiges und kooperatives Sprachenlernen sowie in der Verfügbarkeit von sprachlichen Mittel, insbesondere bei Aussprache, Intonation, Wortschatz und Grammatik. Die produktive mündliche Sprachverwendung hat ebenso ihren Platz wie die traditionelle Überprüfung von Vokabel- und Grammatikkenntnissen. Zum Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Fach Englisch zählen daher insbesondere Leistungen in den folgenden Bereichen, sowohl in Sek I als auch in Sek II: 1. Kontinuierliche Leistungen im Unterricht, z.b.: - verstehende Teilnahme am Unterrichtsgeschehen und kommunikatives Handeln - mündliche und auch schriftliche Sprachproduktion. Diese Leistungen können erbracht werden durch: o individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch o kooperative Leistungen im Rahmen von Partner- und Gruppenarbeit/ Projektarbeit (konstruktive Beiträge, Integrationsfähigkeit, Organisation und Steuerung des Gruppenprozesses, methodische Kompetenzen, Evaluationskompetenz) 2. Punktuelle Überprüfungen einzelner Kompetenzen (schriftlich und mündlich), z.b.: - schriftliche Tests und mündliche Überprüfungen: Vokabel- und Grammatikkenntnisse - Hör-/Leseverstehen - vorgetragene oder abzuliefernde Hausaufgaben - Protokolle einer Einzel-/Gruppenarbeitsphase 3. Längerfristige Aufgaben, z.b.: - längerfristig gestellte komplexere Aufgaben in Einzel- oder Gruppenarbeit (z.b. Portfolio) - Heft-/Ordnerführung - Referate und Präsentationen im Rahmen von Projekten (in Gruppen und individuell) - Lesetagebuch - Vortragen eines längerfristig vorbereiteten Dialogs/Rollenspiels Der Unterricht soll so gestaltet werden, dass dem einzelnen Schüler ein möglichst breites Spektrum an Aufgabentypen und Situationen geboten wird, in denen er seine Fähigkeiten erfolgreich anwenden kann. IV. 2. Bewertung und Gewichtung der Leistungsbereiche 1. Die Teilnote im Bereich Sonstige Mitarbeit ist grundsätzlich unabhängig von der Teilnote im Bereich Schriftliche Arbeiten zu ermitteln und hat den gleichen Stellenwert. 2. Die Gewichtung der Einzelleistungen im Bereich Sonstige Mitarbeit liegt im Ermessen und damit in der pädagogischen Verantwortung des einzelnen Kollegen/der einzelnen Kollegin. Eine Festlegung auf ein spezifische Leistungen gewichtendes Schema wird den Leistungen der einzelnen Lerngruppen bzw. Schülerinnen und Schülern nicht gerecht. 11

Dennoch sind zwei Grundsätze zu beachten: - Den Schülern muss aus Gründen der Transparenz die Gewichtung von Einzelleistungen am Anfang des Halbjahres oder spätestens Anfang des Quartals dargelegt werden (in Sek I und Sek II, z. B. die Gewichtung von Tests oder Präsentationen). - Die Schüler müssen über die im folgenden Abschnitt dargelegten Grundsätze der Notenfindung aufgeklärt sein, insbesondere über Durchführungsvoraussetzungen und Beurteilungskriterien für Projekte und Präsentationen. IV. 3. Kriterien zur Notenfindung IV. 3.1. Tests Schriftliche Überprüfungen der Wortschatzkenntnisse (Vokabeltests) sind kein obligatorischer Bestandteil der Sonstigen Leistungen, jedoch sind diese nicht nur in der Sekundarstufe I notwendig und sinnvoll. Ob Vokabeltests in der Sekundarstufe II geschrieben werden, liegt im Ermessen der einzelnen Kollegen und Kolleginnen. IV. 3.2. Präsentationen und Referate Für die Bewertung von Präsentationen und Referaten legt die Fachschaft keine Kriterien zur Notenfindung fest, jedoch muss in jedem Bewertungssystem für Präsentationen und Referate in der Fremdsprache in der Sekundarstufe I und II Sprachrichtigkeit und Ausdrucksfähigkeit sehr viel stärker gewichtet werden als bei Präsentationen und Referaten in anderen Fächern. IV. 3.3. Individuelle mündliche Beiträge im Unterricht Grundsätzlich wird den Schülerinnen und Schülern vermittelt, dass Kontinuität ebenso wie sprachliche und inhaltliche Qualität ihrer eingebrachten Beiträge bei der Gesamtbeurteilung ihrer Leistungen bei der mündlichen Mitarbeit im Unterricht angemessen berücksichtigt werden. 12

Bewertungskriterien für die sonstige Mitarbeit im Unterricht Für den jeweils höheren Notenbereich werden die Leistungen aus dem unteren Notenbereich vorausgesetzt! Notenbereich Kriterien 1 - in jeder Unterrichtsstunde (ohne Aufforderung) intensiv mitarbeiten - selbstständige, sachlich fundierte und angemessene Auseinandersetzung mit den Unterrichtsgegenständen (eigene Ideen, wie z.b. weiter mit Texten zu verfahren ist; eigene Vergleiche, Aufspüren von Problemen und kritischen Aspekten ohne Anleitung) - Beiträge zum Fortgang des Themas leisten; gedankliche Stringenz/Logik der Aussagen - Standpunkte gewinnen (Urteile fällen und überzeugend begründen und vermitteln können; auch in abstrakteren Zusammenhängen) - sehr gutes Ausdrucksvermögen (differenzierte Vokabelkenntnisse, fachmethodisches Vokabular, grammatische Korrektheit, flüssiges Sprechen, thematische und situative Angemessenheit der Kommunikation) - sehr konstruktives Gesprächs- und Arbeitsverhalten; Kooperationsfähigkeit 2 - regelmäßige Beiträge (aus Eigenleistung) leisten - Kernaussagen formulieren; gedankliche Stringenz/Logik der Aussagen - Fragen, Aufgaben und Problemstellungen schnell und klar erfassen - Zusammenhänge angemessen und deutlich erklären können - eigene Beiträge zusammenhängend, präzise und anschaulich formulieren - auf Beiträge der Mitschüler/innen eingehen - Mitschülern/innen Hilfe geben - gutes Ausdrucksvermögen (differenzierte Vokabelkenntnisse, fachmethodisches Vokabular, grammatische Korrektheit, flüssiges Sprechen, thematische und situative Angemessenheit der Kommunikation) - konstruktives Gesprächs- und Arbeitsverhalten; Kooperationsfähigkeit 3 - sich öfter zu Wort melden - Fragen und Problemstellungen erfassen - fachspezifische Kenntnisse wiedergeben bzw. sachgerecht ins Gespräch einbringen (Kenntnisse inhaltlicher und formaler Art; auch Fachbegriffe) - Zusammenhänge erkennen können - Unterrichtsergebnisse selbst zusammenfassen können - sich um Klärung von Fragen bemühen - bereit sein, eigene Ideen und Schlussfolgerungen ins Gespräch einzubringen - Vergleiche anstellen und ansatzweise Kenntnisse auf Sachbereiche übertragen können - gutes Ausdrucksvermögen (differenzierte Vokabelkenntnisse, fachmethodisches Vokabular, grammatische Korrektheit, flüssiges Sprechen, thematische und situative Angemessenheit der Kommunikation) - konstruktives Gesprächs- und Arbeitsverhalten; Kooperationsfähigkeit 4 - sich wenigstens hin und wieder zu Wort melden - Interesse am Unterricht zeigen, zuhören und aufmerksam sein - Fragen bei Verständnisschwierigkeiten stellen - auf direkte Ansprache des Lehrers angemessen antworten - Stoff in der Regel reproduzieren, also wiedergeben, können - konstruktives Gesprächs- und Arbeitsverhalten; Kooperationsfähigkeit 5 - unkonzentriert und abgelenkt sein - sich nicht von selbst melden - direkte Fragen nur selten beantworten können - wesentliche Ergebnisse des Unterrichts (Inhalte, Begriffe, methodisches Vorgehen, Diskussionsergebnisse, Zusammenfassungen) nicht reproduzieren können - grundlegende Zusammenhänge nicht darstellen können 6 - dem Unterricht nicht folgen - Mitarbeit verweigern - in der Regel keine Fragen beantworten können 13

V. Facharbeit In der Q1 wird nach einem von der Schule festgelegten Auswahlverfahren in einem Fach eine Klausur durch eine schriftliche Facharbeit ersetzt. Da die Facharbeitsnote wie eine Klausurnote gewertet wird, müssen die Anforderungen für deren Erstellung mit denen einer Klausur vergleichbar sein. Daher ist die Facharbeit vollständig auf Englisch anzufertigen. Genaue Bestimmungen bezüglich des Umfangs der Arbeit, der wissenschaftlichen Arbeitsweise (Quellenangaben, Bibliographie, Zitierweise, Regelungen zur Verhinderung von Plagiaten etc.) sowie bezüglich allgemeiner Strukturierungsprinzipien werden den Schülerinnen und Schülern von den Jahrgangsstufenleitern ausgehändigt und gelten in vollem Umfang auch für das Fach Englisch. In gleicher Weise sind die zentralen Regelungen für die Themenfindung, die Dokumentation von Beratungsgesprächen über Ziele der Arbeit, Materialgrundlagen, die Grobgliederung und inhaltliche Aspekte sowie die Bestimmungen bezüglich des verbindlichen Abgabetermins auch im Fach Englisch einzuhalten. Die Fachlehrer thematisieren in ihrem Unterricht mögliche Themen für eine Facharbeit und sind verantwortlich für die individuelle Eingrenzung des Themas, um die Gefahr des Plagiats zu verhindern und inhaltlich leistbare thematische Aspekte eines Teilthemas mit den Schülerinnen und Schülern in Einzelgesprächen festzulegen. Die möglichen Facharbeitsthemen im Fach Englisch orientieren sich an den inhaltlichen Schwerpunkten der gesamten Qualifikationsphase laut aktuellen Abiturvorgaben. Dabei sollten die Themen grundsätzlich über im Unterricht behandelte Aspekte hinausgehen, jedoch sinnvoll mit zentralen Aspekten des Basisthemas verknüpft werden. Zwar sind sowohl landeskundlich als auch literaturwissenschaftlich orientierte Facharbeiten im Fach Englisch zulässig, die landeskundlichen Themen der Facharbeit sollten allerdings so individualisiert sein, dass die Schüler keine Möglichkeit haben, aus bereits auf Internet-Datenbanken zugänglichen Arbeiten Teile zu übernehmen. Gleiches gilt für die literaturwissenschaftlich orientierten Arbeiten, in denen eine Beschränkung auf im Unterricht bereits behandelte Filme oder Literatur nicht zulässig ist. 14

VI. Schul- und Hausaufgabenkonzept VI. 1. Bedeutung der Grundsätze für das Fach Englisch Für Schul- und Hausaufgaben im Fach Englisch gelten die Bestimmungen des Hausaufgabenerlasses NRW (zuletzt geändert durch den Runderlass vom 31.07.2008). VI. 1.1. Anknüpfung und Einbettung in den Regelunterricht Dies gilt insbesondere für den Grundsatz, dass sowohl Schul- als auch Hausaufgaben unmittelbar aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm zurückführen, was die Wertschätzung der Aufgaben im Unterricht als notwendige und sinnvolle Konsequenz beinhaltet. Gerade in den Fremdsprachen ist es von großer Bedeutung, dass eine kontinuierliche Überprüfung der Hausaufgaben im Regelunterricht erfolgt, damit die Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Lücken erkennen, aber auch ihre Lernfortschritte positiv und bewusst erleben. Korrekte Lösungen werden bestätigt, Fehler berichtigt und eigenständige Leistungen anerkannt. Traditionell hat das Vortragen der Hausaufgaben im Fach Englisch einen hohen Stellenwert, da es eine direkte Rückmeldung über den Leistungsstand der Schüler liefert und so Lehrkraft und Schüler ermöglicht, gemeinsam individualisierte Förderung sinnvoll zu planen und einzuleiten. Auf diese Weise werden Fähigkeiten und Fertigkeiten besonders im Bereich der Sprachrichtigkeit gefestigt, Sicherheit beim mündlichen Vortrag in der Fremdsprache gewonnen und Kompetenzen im Bereich der schriftlichen und mündlichen Sprachproduktion erweitert beziehungsweise durch den Vortrag von Mitschülern kritisch reflektiert. VI. 1.2. Adäquater Schwierigkeitsgrad und Umfang Schul- und Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ohne fremde Hilfe gelöst werden können. Dies schließt einerseits Aufgaben zu noch nicht im Regelunterricht behandelten grammatikalischen Strukturen oder Textproduktionstechniken aus. Andererseits können jedoch eine selbstständige Erarbeitung neuen Vokabulars oder die Erschließung unbekannter Texte durchaus Bestandteil einer sinnvollen Schuloder Hausaufgabe sein, die selbstständig zu bewältigen ist. Bei komplexeren Aufgaben kann eine zusätzliche Erläuterung der Arbeitsanweisungen und der Anforderungen bei der Stellung der Haus- oder Schulaufgabenstellung sicherstellen, dass die Aufgabe auch von allen Schülern selbstständig bearbeitet werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufgaben in häuslicher Arbeit oder in zusätzlichen Übungsstunden während der Schulzeit erledigt werden. Der Umfang der Schulaufgaben ist so zu bemessen, dass sie in der für die Englisch-Aufgaben zur Verfügung stehenden Zeit während der Übungsstunde(n) bei voll konzentriertem und kontinuierlichem Arbeiten angemessen bewältigt werden kann. 15

VI. 2. Fachspezifische Regelungen VI. 2.1. Vokabellernen Der moderne Englischunterricht stellt die Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer ebenso wie die Schülerinnen und Schüler vor große Herausforderungen, insbesondere beim Erlernen, Memorieren und Einüben neuen Vokabulars. Während vor allem Übungsaufgaben zur Grammatik sowie Textproduktionsaufgaben verschiedenster Art sinnvoll auch teilweise in den Regelunterricht oder als Schulaufgaben in die zur Verfügung stehende Lernzeit während der Übungsstunden integriert werden kann, ist dies für das Erlernen von Vokabular nur bedingt möglich. Die überwiegende Mehrheit unserer Schülerinnen und Schüler braucht die Ruhe und die Abgeschiedenheit ihrer häuslichen Umgebung, um in voller Konzentration, ohne Ablenkung durch äußere Faktoren, neues Vokabular in der Fremdsprache dauerhaft, sicher, und damit erfolgreich zu memorieren, sei es durch traditionelle Methoden des Vokabellernens, oder durch den Einsatz von Computerprogrammen. Aufgaben, die der Anwendung und vertiefenden Einübung des Vokabulars in der Fremdsprache dienen, oder das Eintragen von Vokabeln in Vokabelhefte bzw. auf Karteikarten, können selbstverständlich auch in der an der Schule zur Verfügung stehenden Lernzeit erledigt werden. Das Lernen von Vokabeln ist daher Bestandteil kontinuierlicher, täglicher häuslicher Arbeit unabhängig von in Lernzeiten zu erledigenden Schul- oder Hausaufgaben. Es obliegt der einzelnen Lehrkraft, die geeignete organisatorische Form zu finden, in der Vokabeln einer Lektion schrittweise gelernt und überprüft werden. Konzepte, die den Schülern bei der Einteilung größerer Vokabelkontingente über einen längeren Zeitraum mehr Eigenständigkeit gewähren, aber auch abverlangen, können ebenso zum Einsatz kommen wie Konzepte, die das Memorieren von Vokabeln in kleineren Einheiten über einzelne Tage verteilen. VI. 2.2. Längerfristige Lektüreprojekte Längerfristige Konzepte, zum Beispiel Wochenplanarbeit, können auch bei der eigenständigen Lektüre in der Fremdsprache, die einen unverzichtbaren Bestandteil erfolgreichen Sprachenlernens darstellt, zum Einsatz kommen. Bei einer Erstlektüre einer meist adaptierten Ganzschrift in Englisch in der Sekundarstufe I ist es sinnvoll, den Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zur selbstständigen Einteilung des Lesepensums Hilfestellungen zu geben, damit sichergestellt wird, dass alle Schüler nach einer längeren, sich über mehrere Wochen erstreckenden Zeitspanne trotz individualisierter Lesestrategien die erforderliche Leseleistung erbringen können. Quelle: in Anlehnung an das Leistungskonzept der Kaiserin-Augusta-Schule, Köln 16