DEGA Kriterienkatalog Entwurf Vorschlag für ein neues Klassifizierungskonzept für den Schallschutz im Wohnungsbau

Ähnliche Dokumente
Rosenheimer Fenstertage 2009 Christian Burkhart DEGA-Empfehlung 103: Schallschutz im Wohnungsbau Schallschutzausweis

Schallschutz im Wohnungsbau - Schallschutzausweis

Schallschutz im Wohnungsbau - Schallschutzausweis

Soziokulturelle und funktionale Qualität

Schallschutz im Wohnungsbau - Schallschutzausweis

Schallschutz im Geschosswohnungsbau

Schallschutz für den Wohnungsbau letzter Status der Normung

Welchen Schallschutz hätten Sie denn gerne?

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude 4.1.1

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude 4.1.1

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude 4.1.1

Unser Ziel ist die Gewährleistung eines der Nutzung der Räume entsprechenden Schallschutzes, der unzumutbare Belästigungen vermeidet.

Von der VDI 2566 Blatt 1 und Blatt 2 zur DIN 8989 Theorie und Praxis

Unser Ziel ist die Gewährleistung eines der Nutzung der Räume entsprechenden Schallschutzes, der unzumutbare Belästigungen vermeidet.

Ziel. Nutzen. Beitrag zur Nachhaltigkeit. TEC1.2 Schallschutz

Rechenverfahren. DGfM. Schallschutz. SA2 Rechenverfahren Seite 1/7. Kennzeichnung und Bewertung der Luftschalldämmung

Überblick über Regelungen zum baulichen Schallschutz

PlanungsPraxis. 1. Grundlagen Schallschutz und. 3. Fassaden Innenwände und -türen anerkannten Regeln der Technik...

Sachverständigen Tag der WTA-D Weimar, den

Messbericht Nr. 3512

Schallschutz von Treppen

Anforderungen an den Schallschutz

Mangelhafter Schallschutz von Gebäuden

Technischer Bericht BPh 015/2006. Informationen zum DGfM-Merkblatt Schallschutz nach DIN 4109

Inhalt. 1. Überblick über entsprechende Regelwerke. 2. Definitionen. 3. Rechtsprechung. 4. Außenlärm. 5. Luftschall im Gebäude

Der Bundesminister für Verkehr Bonn, den 10. Dez BW 21/ /94 FN 90 Hausruf: 42 13

Deutsche Gesellschaft für Akustik e.v.

Der Schallmangel am Bau Versuch einer Eingruppierung mit Checklisten aus technischer und juristischer Sicht

Zivilrechtliche Anforderungen an den Schallschutz

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL

Bauakustik - schlechte Schalldämmung

Aktuelles aus dem Schallschutz

Wechselwirkungen zwischen Beschleunigungen / Vibrationen und den akustischen Auswirkungen auf schutzbedürftige Räume

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz

BFW Immobilientag NRW

MASSIV-HOLZ-MAUER PROFIL-HOLZ-ELEMENTE

Thema: Die neue DIN Schallschutz im Kontext mit Behaglichkeit und Gesundheit. Dipl.-Ing. (FH) B. Schulz

Bauphysikalische Anforderungen an Tore

Die neue DIN 4109 Auf der Spur von Innovationen. beraten planen prüfen

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Die neudin4109 Vorbemerkung Anforderungen Kennwerte Erhöhter Schallschutz

Novellierung der Schallschutznorm DIN 4109 Auswirkungen auf den Trittschallschutz Konstruktionslösungen

Gutachtliche Stellungnahme

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Schallschutz im Holzbau Übersicht Projekt. Bernhard Furrer, Lignum Holzwirtschaft Schweiz

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Prozessqualität Bauausführung Qualitätssicherung der Bauausführung

BKM Schallschutz 14. Oktober Fragen des Schallschutzes beim Austausch des Bodenbelags. Teil II

Bauphysik in der Praxis

Schalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2.

Dezentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung M-WRG-S / K. Schalldämmung und Schallabstrahlung der Lüftungsgeräte. Bericht Nr.

Schalldämmung von begrünten Lärmschutzwänden

Reinhold-Würth-Straße Künzelsau-Gaisbach. Prüfinstitut GmbH Brückenstraße Winnenden

Merkblatt. Trittschallverhalten von estrichbündigen und estrichüberdeckten Kanalsystemen. Stand: 05/2006

DEUTSCHE NORM EïltWUrf Januar 2017 DIN4109-2/A1. Entwurf

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

R w (C; C tr ): 65 (-2; -6) db

Reinhold-Würth-Straße Künzelsau-Gaisbach. Prüfinstitut GmbH Brückenstraße Winnenden

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR

Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe)

Berücksichtigung des Schienenverkehrslärms in der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau

Mauerwerkstag Dipl.-Ing. Michael Gierga

Schallschutz im Hochbau - Die Neufassung der DIN 4109

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ABH Akustikbüro Hoffmeier. Prüfbericht

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Regelwerke zum baulichen Schallschutz alles geregelt?

Ludwig-Maximilians-Universität. Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft

Bauakustik Raumakustik Immissionsschutz

Stadt Nettetal Stadtplanung Doerkesplatz Nettetal

Fachinformation. Schallschutz bei Metalldachkonstruktionen

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm

Empa-Pendelfallhammer

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Schallschutz - Alles beim Alten? Die neue DIN 4109-ff: Schallschutz im Hochbau, Ausg. 07/2016

Lärmschutz Dipl.-Ing. Heinz Zanger

Schalllängsdämmung im mehrgeschossigen Holzbau Teil 2

Einfluss bei der Planung


Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Unterrichtsgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz

Gutachtliche Stellungnahme

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Technische Qualität Technische Ausführung Schallschutz BNB_BN

Neufassung DIN 4109 Innentüren

Bauakustische Messungen am Bau Querkraftelemente

Trittschalldämmung von Fußböden erhöhte Anforderungen und Einfluss von Einbauten auf Rohdecken

fachbrief Ausgabe 8, Januar 2014

Raumakustik und baulicher Schallschutz

Deutsche Gesellschaft für Akustik e.v.

7 Der WEG-Verwalter als Energiemanager

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR

Schallschutznachweis gemäß DIN 4109

/ Neubau Firmenzentrale C. Hafner im Industriegebiet Breitloh West II in Wimsheim -Schallschutz gegen Außenlärm-

Baulicher Schallschutz im Mehrfamilienhaus

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR

Transkript:

DEGA Kriterienkatalog Entwurf Vorschlag für ein neues Klassifizierungskonzept für den Schallschutz im Wohnungsbau Roland Kurz, Frank Schnelle www.kurz-fischer.de 1 Verbraucherinformationen In unterschiedlichen Bereichen werden zur Information von Verbrauchern Klassifizierungssysteme mit einfach verständlichen Bewertungen eingesetzt, z. B. Hoteleinstufung mit Sternen, Energieverbrauch von Haushaltsgeräten, etc.. Verbraucher können für ihre Kaufentscheidungen diese Bewertungen bei einer Auswahl zwischen verschiedenen Produkten berücksichtigen. Für den Bereich des Wärmeschutzes wird im Rahmen der novellierten Energieeinsparverordnung 2007 zukünftig ein Energieausweis von Gebäuden verbindlich eingeführt. Der Energieausweis wird sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude ausgestellt. Mit der Gesamtbewertung können Eigentümer und Mieter einfach einschätzen, welchen energetischen Standard das Gebäude aufweist. Abbildung 1: Energiepass für Gebäude Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Für den Schallschutz von Wohnungen bestehen gegenwärtig keine transparenten und einfach verständlichen Klassifizierungssysteme. Üblicherweise wird zur Zeit eine Be- G:\6\60\605\6058\6058 Manuskript wksb.doc/v.13

Seite 2 wertung des Schallschutzes vorgenommen, indem einzelne Kenngrößen (Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen, Geräusche von Wasserinstallationen und haustechnischen Anlagen) mit normativen oder vertraglich vereinbarten Anforderungen beurteilt werden. Etwas überspitzt formuliert entspricht die derzeitige Beurteilung des Schallschutzes bei einer Übertragung auf den Wärmeschutz der Situation, dass Verbrauchern ausschließlich Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einzelner Bauteile mitgeteilt werden. In VDI 4100: 1994-09 Schallschutz von Wohnungen Kriterien für Planung und Beurteilung ist zwar eine Einstufung von Neubauwohnungen in drei unterschiedliche Schallschutzstufen enthalten. Praktisch hat sich dieses System der Gesamtbewertung von Wohnungen nicht durchgesetzt. Die meist isolierte Betrachtung einzelner schalltechnischer Kenngrößen hat für Verbraucher i.a. bauakustische Laien ohne Kenntnis der bauakustischen Begriffe und Normen nur eine eingeschränkte Aussagekraft zur Beurteilung der schalltechnischen Qualität von Wohnungen. Nicht nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird dann häufig als Entscheidungshilfe nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gefragt. Dies eindeutig zu beantworten gelingt auch erfahrenen Akustiksachverständigen jedoch nicht oder ansatzweise nur in sehr wenigen Fällen [1]. Mit dem Schallschutzausweis wird für die Planungsbeteiligten und insbesondere für den Nutzer (Käufer, Bewohner) eine einfache verständliche und verbraucherorientierte Bewertung geschaffen. Die Baubeteiligten können dadurch gemeinsam und nach bewusster Entscheidung ein gewünschtes Schallschutzniveau vereinbaren. Für den Wohnungsmarkt werden somit erstmals sowohl für den Altbaubestand als auch für den Neubau transparente und allgemein verständliche Kriterien für die Beurteilung des Schallschutzes geschaffen. 2 Neues Konzept für den Schallschutz von Wohnungen Im Rahmen einer DEGA-Arbeitsgruppe des Fachausschusses Bau- und Raumakustik wurde ein vollständig neues Konzept für den Schallschutz von Wohnungen erarbeitet [2] und [3]. Das Ziel des neuen Konzeptes ist eine verbraucherorientierte Kennzeichnung der akustische Qualität von Wohnungen. Für die schalltechnische Klassifizierung von Wohnungen wurde ein Kriterienkatalog (siehe Abbildung 2) entwickelt, in dem die bauakustisch relevanten Parameter enthalten sind. Für die Erstellung des Kriterienkataloges erfolgte eine Anlehnung an die Systematik (Punktesystem) der Deutschen Hotelklassifizierung nach DEHOGA bzw. den Vorschlägen in [4] und [5].

Seite 3 Abbildung 2: DEGA Kriterienkatalog für den Schallschutz im Wohnungsbau mit Einteilung in 7 Qualitätsklassen (erstellt von Kurz und Fischer GmbH) Der Kriterienkatalog berücksichtigt neben dem Schallschutz im Gebäude (Luft- und Trittschalldämmung, Geräusche von Wasserinstallationen und haustechnischen Anlagen, etc.) auch die Grundrissanordnung der Wohnungen sowie den Standort des Gebäudes und die Außenlärmbelastung. Für die einzelnen Kriterien werden in Abhängigkeit von der schalltechnischen Qualität Punkte vergeben, welche zusammenfassend eine Gesamtpunktzahl und somit eine bestimmte Qualitätsklasse (F A*) für die Wohnung ergeben. Zur Vermeidung von unerwünschten Kompensationsmöglichkeiten werden für die Erreichung der einzelnen Qualitätsklassen Mindestwerte vorgegeben. Die unteren Qualitätsklassen F und E dienen der Einstufung von unsanierten Altbauten, welche vor 1962 erstellt wurden bzw. den Anforderungen der Normausgabe DIN 4109 von 1962 nicht genügen. Für Gebäude der Qualitätsklasse F sind im Kriterienkatalog keine Anforderungen enthalten. Die Klasse F wurde aufgenommen, damit zur Information der Verbraucher auch eine Einstufung bestehender Gebäude mit einem geringen Schallschutz möglich ist und Anreize für eine Modernisierung geschaffen werden. Die Qualitätsklasse D stimmt im wesentlichen mit den aktuell gültigen Anforderungen der DIN 4109: 1989-11 für mehrgeschossige Wohngebäude überein. Die Qualitätsklassen C und B entsprechen einem erhöhten Schallschutz im Geschosswohnungsbau. Die Qualitätsklasse A entspricht einem erhöhten Schallschutz im Reihenhausbau. Die obere Qualitätsklasse A* dient zur Kennzeichnung eines besonderen Komfortschallschutzes. Die einfache Bewertung und Einstufung der Wohnungen in 7 verschiedene Klassen wird für den Verbraucher in einem Schallschutzausweis dokumentiert. Im Schallschutzausweis wird eine Gesamtbewertung und eine Einzelbewertung des baulichen Schallschutzes und der Außenlärmsituation angegeben (siehe Abbildung 3).

Seite 4 Abbildung 3: DEGA Schallschutzausweis (oder auch -pass) mit Gesamtbewertung (Klasse B; 341 Punkte) und Einzelbewertung des baulichen Schallschutzes (Klasse B) und der Standort- und Außenlärmsituation (Klasse A)

Seite 5 3 DEGA Kriterienkatalog Entwurf 3.1 Inhalt Der Entwurf des DEGA Kriterienkatalog gliedert sich in fünf Abschnitte. 1. Abschnitt Allgemeine Erläuterungen zur Anwendung 2. Abschnitt Subjektive Wahrnehmung von Geräuschen in den Qualitätsklassen 3. Abschnitt Kriterien für Standort und Außenlärmsituation 4. Abschnitt Kriterien für baulichen Schallschutz im Gebäude 5. Abschnitt Punktegrenzen zur Einstufung in Qualitätsklassen Tabelle 1: Inhalt des DEGA Kriterienkataloges Entwurf 3.2 Allgemeine Erläuterungen zur Anwendung Grundsätzlich ist bei der Erstellung des Schallschutzpasses die schalltechnisch ungünstigste Situation zu betrachten. Bei Werten aus Prognoseberechnungen oder Messungen ist jeweils der ungünstigste Wert für die einzelnen Kriterien zu berücksichtigen. Alle Mindestkriterien einer Qualitätsklasse für den Standort und die Außenlärmbelastung müssen erfüllt sein. Beim baulichen Schallschutz darf die Gesamtbewertung maximal um eine Stufe besser sein als geringste Bewertung in einem Einzelkriterium. Durch diese Festlegungen soll die ganzheitliche Bewertung des Schallschutzes der Wohnungen sicher gestellt werden. In den Tabellen sind die einzuhaltenden Mindestkriterien für die jeweiligen Bereiche gesondert mit M gekennzeichnet. Für die einzelnen Kriterien ist die Auswahl auf eine Eingabe beschränkt. Sofern innerhalb einer Auswahlmöglichkeit sich mehrere Qualitätsklassen befinden, darf die bessere Klasse im Schallschutzausweis, maximal jedoch die Stufe A, berücksichtigt werden. Die beschriebenen Festlegungen werden in den folgenden Abschnitten an Beispielen erläutert. Der Schallschutzausweis kann sowohl für ein Gesamtgebäude (Reihen- und Doppelhäuser) als auch für einzelne Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses erstellt werden. Letzteres ermöglicht insbesondere bei gemischten Nutzungen die spezifische Klassifizierung der Wohnungen aufgrund ihrer Lage im Gebäude und die Berücksichtigung von unterschiedlichen Bauweisen.

Seite 6 Der Schallschutzausweis soll zeitlich befristet für 5 Jahre gültig sein. Bei baulichen Änderungen in Gebäuden und/oder der wesentlichen Änderung der Außenlärmsituation ist eine Überprüfung des Schallschutzausweises erforderlich. Der Schwerpunkt der Bewertung im Kriterienkatalog liegt auf dem Bereich des baulichen Schallschutzes innerhalb des Gebäudes. Durch die Berücksichtigung der weiteren Kriterien zum Standort und der Außenlärmbelastung sowie der Grundrissanordnung kann mit dem festgelegten Punktesystem die Gesamtklassifizierung eines Gebäudes oder einer Wohnung maximal um eine Stufe verbessert werden. 3.3 Subjektive Wahrnehmung von Geräuschen Die subjektive Wahrnehmung von typischen Geräuschen in Wohngebäuden wird für die einzelnen Qualitätsklassen unter psychoakustischen Gesichtspunkten erläutert. Damit soll für den Anwender des Kriterienkataloges und den Verbraucher die Wertigkeit der einzelnen Klassen transparent dargestellt werden. Gleichzeitig soll ohne Kenntnis von bauakustischen Kenngrößen eine Hilfestellung bei der Wahl der im konkreten Fall sinnvollen und gewünschten Qualitätsklasse gegeben werden. Den Beschreibungen zur Wahrnehmung von Geräuschen liegt ein A-bewerteter Grundgeräuschpegel von 20 db(a) zugrunde. Tabelle 2: Angaben zur subjektiven Wahrnehmung von typischen Geräuschen in den Qualitätsklassen

Seite 7 3.4 Kriterien für Standort und Außenlärmsituation Der Schallschutzausweis enthält für den Verbraucher gesonderte Informationen über die Außenlärmsituation des Gebäudes. Im Hinblick auf die Gesamtbewertung sind die erreichbaren Punkte für die Außenlärmsituation im Vergleich zum baulichen Schallschutz allerdings bewusst von untergeordneter Bedeutung. Die Gesamtbewertung kann hierbei maximal um eine Stufe verbessert werden. Inwieweit allerdings eine Zusammenführung der beiden Kriterien (Außenlärm und baulicher Schallschutz) zu einer Gesamtbewertung überhaupt sinnvoll ist oder ob es ausreichend ist für beide Kriterien nur die Einzelbewertung anzugeben ist noch zu diskutieren. Der Standort des Gebäudes wird mit der Gebietseinstufung nach TA Lärm bzw. DIN 18005 Schallschutz im Städtebau bewertet. Sofern keine Bebauungspläne oder vergleichbare kommunale Einstufungen vorhanden sind bzw. der vorhandene Gebietscharakter von den diesen Festlegungen abweicht, ist die tatsächliche Nutzung der Bewertung zu Grunde zu legen. Die maßgebliche Außenlärmbelastung für das Gebäude durch Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr, Gewerbe und Freizeitlärm wird nach DIN 4109: 1989-11 Schallschutz im Hochbau ermittelt. Der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109 wird in der Regel berechnet, in Sonderfällen können zur Ermittlung auch Messungen vorgenommen werden. In bestimmten Situationen mit einer höheren Lärmbelastung im Nachtzeitraum, z. B. Schienenverkehr, ist eine zusätzliche Betrachtung der mittleren Maximalpegel sinnvoll. Bei Neubauten ist die Einhaltung der Anforderungen nach DIN 4109: 1989-11 an den Schallschutz von Außenbauteilen baurechtlich vorgeschrieben. Die früher häufig anzutreffende Situation von deutlich erhöhten Grundgeräuschpegeln bei älteren Wohngebäuden in Gebieten mit starker Verkehrslärmbelastung ist durch den Einbau von neuen Fenstern, bedingt durch die gestiegenen Anforderungen zur Energieeinsparung, heute nur noch in Ausnahmefällen anzutreffen. Es ist somit davon auszugehen, dass in den meisten Fällen trotz unterschiedlicher Außenlärmbelastung sich in Innern von Wohnungen ähnliche Pegel (Hintergrundgeräusche) durch die von außen eindringenden Geräusche ergeben. Im Rahmen des Kriterienkataloges wird ein besserer Schallschutz von Außenbauteilen, welcher über den Anforderungen von DIN 4109 hinaus geht, nicht gesondert berücksichtigt. Bei höheren Außenlärmpegel erfolgt die Vergabe einer geringeren Punktezahl, damit die wohnungstypische Nutzung mit geöffneten oder gekippten Fenstern entsprechend berücksichtigt wird. Die Freibereiche von Wohnungen (Balkone, Terrassen), welche dem Außenlärm direkt ausgesetzt sind, werden gesondert erfasst. In Tabelle 3 sind die Angaben aus dem DEGA Kriterienkatalog für den Standort und die Außenlärmbelastung dargestellt.

Seite 8 Tabelle 3: Angaben aus DEGA Kriterienkatalog zum Standort und zur Außenlärmbelastung Beispiel zur Anwendung von Tabelle 3 Ein Wohngebäude befindet sich innerstädtischer Lage in einem Kerngebiet. Durch Berechnungen wurde ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 61 65 db(a) (Lärmpegelbereich III) ermittelt. Die Balkone der Wohnungen sind zum Innenhof orientiert. Für den Gebietscharakter werden 10 Punkte berücksichtigt (Zeile 3). Bei den Qualitätsklassen erfolgt die Einstufung in C maximal erreichbare Klasse. Für den maßgeblichen Außenlärmpegel werden unter Berücksichtigung der Lage der Balkone 14 Punkte berücksichtigt (Zeile 13). Bei den Qualitätsklassen erfolgt die Einstufung in D. Für das Gebäude ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 24 Punkten für den Standort und die Außenlärmbelastung. Die Klasse D für den maßgeblichen Außenlärmpegel geringer als Klasse C für den Gebietscharakter bestimmt die Gesamteinstufung für den Standort und die Außenlärmbelastung in die Qualitätsklasse D. Für eine Gesamteinstufung der Standort- und Außenlärmsituation des Gebäudes in die Qualitätsklasse C (Mindestpunktzahl 25) dürfte nur ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 56 60 db(a) (Lärmpegelbereich II) anliegen (Zeile 14 15).

Seite 9 3.5 Kriterien für baulichen Schallschutz im Gebäude 3.5.1 Luft- und Trittschalldämmung und Geräusche Die Kriterien für den baulichen Schallschutz gelten unabhängig vom Bautyp und der Bauweise des Gebäudes. Auf die bisher in Deutschland übliche Trennung zwischen Mehrfamilienwohnhäusern und Reihen- bzw. Doppelhäusern wurde beim Kriterienkatalog bewusst verzichtet. Dies hat den verbraucherorientierten Vorteil, dass die ermittelte Stufe für den baulichen Schallschutz in verschiedenen Haustypen keine unterschiedliche Qualität darstellt. Gleichzeitig wird damit deutlich, dass mit heute üblichen Bauweisen in der Regel in Reihen- bzw. Doppelhäusern ein besserer Schallschutz als in Mehrfamilienhäusern erreicht wird. Für den baulichen Schallschutz im Gebäude werden folgende Einzelkriterien berücksichtigt. Luftschalldämmung von Trennwänden R' w Luftschalldämmung von Trenndecken R' w Trittschalldämmung von Trenndecken L' n,w Trittschalldämmung von Treppen, Podesten, Hausfluren, Balkonen und Laubengängen L' n,w Luftschalldämmung von Wohnungseingangstüren R w Geräusche von Wasserinstallationen Installationsgeräusche L In und Betätigungsgeräusche L AF,max,n Geräusche von haustechnischen Anlagen L AF,max,n Nutzergeräusche L AF,max,n Körperschallentkopplung (Anregung mit Kleinhammerwerk) L' K,w Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beziehen sich die Anforderungen für die Luftschalldämmung auf das bewertete Schalldämm-Maß R' w, für die Trittschalldämmung auf den bewerteten Norm-Trittschallpegel L' n,w und für die Geräusche von Wasserinstallationen, haustechnischen Anlagen sowie Nutzergeräusche auf den maximalen Schalldruckpegel mit einer Normierung auf die Bezugsabsorptionsfläche von A 0 = 10 m². Sofern in der geplanten Neufassung von DIN 4109 eine Umstellung der bisherigen Anforderungen auf nachhallreduzierte Kenngrößen vorgenommen wird, werden die Werte im Kriterienkatalog entsprechend angepasst. Die angegebenen Anforderungen an den baulichen Schallschutz gelten für alle Räume von Wohnungen unabhängig von der Übertragungsrichtung. Die aufgeführten Zahlenwerte stellen die jeweiligen Mindestanforderungen in den Qualitätsklassen dar. Sofern bei den Einzelkriterien ein Bauteil oder eine Geräuschquelle nicht vorhanden ist, darf für den entsprechenden Bereich die höchste Punktzahl (maximal jedoch Qualitätsklasse A und ohne Zusatzpunkte) berücksichtigt werden. Dieser Fall ist z. B. bei

Seite 10 Dachgeschosswohnungen ohne Wohnungstrennwände zu angrenzenden Wohnungen relevant. Prognoseberechnungen zum Schallschutz gegenüber Geräuschen von Wasserinstallationen und haustechnischen Anlagen können bei Anwendung der Rechenverfahren von DIN 4109 und DIN EN 12354 bisher nur mit Einschränkungen durchgeführt werden. Des weiteren müssen insbesondere zu Nutzergeräuschen und zur Körperschallentkopplung noch Planungshinweise erarbeitet werden. Im Rahmen von messtechnischen Nachweisen zur Überprüfung des Schallschutzes werden kleine Räume mit einer Grundfläche von 6 m² nicht berücksichtigt. Die Gesamtbewertung für den baulichen Schallschutz darf maximal um eine Stufe besser sein als die geringste Bewertung in einem Einzelkriterium. Bei der Qualitätsklasse A* für den Komfortschallschutz müssen, sofern keine gesonderten Zahlenwerte aufgeführt sind, mindestens die Kriterien der Klasse A erfüllt werden. Zur Einhaltung der Anforderungen für die Qualitätsklassen B, A, und A* ist in der Regel die Ausführung von mehrschaligen Konstruktionen erforderlich. In Tabelle 4 sind aus dem DEGA Kriterienkatalog die Angaben für die Luftschalldämmung von Wänden dargestellt. Für den Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen wird eine Differenzierung zwischen Prognoseberechnungen nach den einschlägigen Richtlinien (DIN 4109, DIN EN 12354) und bauakustischen Messungen im Gebäude vorgenommen. Bei besonderer bauakustischer Fachkenntnis des Ausstellers für den Schallschutzausweis mit Anerkennung als VMPA-Güteprüfstelle bzw. gesonderter Zertifizierung durch die DEGA werden für Prognoseberechnungen Zusatzpunkte vergeben. Die messtechnische Überprüfung der Ausführungsqualität wird in Abhängigkeit vom Messverfahren und der Anzahl der überprüften Bauteile gegenüber der Prognoserechnung gesondert durch Zusatzpunkte (Bonus) berücksichtigt.

Seite 11 Tabelle 4: Angaben aus DEGA Kriterienkatalog zur Luftschalldämmung von Wänden Beispiel 1 zur Anwendung von Tabelle 4 Für den geplanten Neubau eines Wohngebäudes werden die Prognoseberechnungen durch einen DEGA zertifizierten Schallschutzberater vorgenommen. Der Rechenwert für die Luftschalldämmung der Wohnungstrennwände beträgt R' w,r = 54 db. Für die berechnete Luftschalldämmung der Wände R' w 53 db werden 10 Punkte berücksichtigt (Zeile 22). Bei den Qualitätsklassen erfolgt die Einstufung in D. Für den rechnerischen Nachweis werden aufgrund der besonderen Fachkenntnis 2 Zusatzpunkte berücksichtigt (Zeile 25). Für das Einzelkriterium Luftschalldämmung von Wänden ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 12 Punkten. Für die Gesamtbewertung des baulichen Schallschutzes kann maximal die Qualitätsklasse C erreicht werden, sofern bei sämtlichen weiteren Einzelkriterien die Klasse C eingehalten wird. Beispiel 2 zur Anwendung von Tabelle 4 In einem fertig gestellten Wohnhaus (Reihenendhaus) wird die Luftschalldämmung der zweischaligen Haustrennwand durch Normmessungen einer VMPA Prüfstelle überprüft. Bei Messungen im EG ergeben sich R' w = 65 db und im OG R' w = 68 db. Bauakustische Messungen im DG werden nicht durchgeführt. Für die Ermittlung der Punktezahl wird der ungünstigste Wert von R' w = 65 db verwendet. Für die gemessene Luftschalldämmung der Wände R' w 62 db werden 30 Punkte berücksichtigt (Zeile 20). Bei den Qualitätsklassen erfolgt die Einstufung in B. Für den messtechnischen Nachweis durch Normmessungen einer VMPA Prüfstelle an mehr als 50 % der Bauteile werden 10 Zusatzpunkte berücksichtigt (Zeile 29). Für das Einzelkriterium Luftschalldämmung von Wänden ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 40 Punkten. Beispielhaft sind aus dem DEGA Kriterienkatalog die Angaben für die Luftschalldämmung von Decken in Tabelle 5 und für die Trittschalldämmung von Decken in Tabelle 6 dargestellt. Die Ermittlung der Punktezahl für die einzelnen Kriterien erfolgt nach der oben beschriebenen Vorgehensweise zur Luftschalldämmung von Wänden. Bei der Trittschalldämmung von Bauteilen können weitere Zusatzpunkte berücksichtigt werden, sofern die Anforderungen unter Einbeziehung des Spektrumanpassungswertes L' n,w + C I,50-2500 Hz (zwingend erforderlich in den Klassen A und A*) erfüllt werden. Mit dieser Festlegung soll die Problematik der tieffrequenten Trittschallübertragung, welche bei der Ermittlung des bewerteten Norm-Trittschallpegels L' n,w nach DIN EN ISO 717-2 nicht erfasst wird, berücksichtigt werden.

Seite 12 Tabelle 5: Angaben aus DEGA Kriterienkatalog zur Luftschalldämmung von Decken Tabelle 6: Angaben aus DEGA Kriterienkatalog zur Trittschalldämmung von Decken Weitere Kriterien sind für Treppen, Balkone, Wohnungseinganstüren etc. formuliert. Für die Geräusche von Wasserinstallationen sind im DEGA Kriterienkatalog neben Anforderungen für die Installationsgeräusche L In auch Anforderungen für Betätigungsgeräusche (kurzzeitige Geräuschspitzen) enthalten siehe Tabelle 7. Die kurzzeitigen Pegelspitzen durch Betätigungsgeräusche dürfen maximal 5 db(a) lauter sein als die eigentlichen Installationsgeräusche. Für die Einstufung von Wohnungen in die Qualitätsklasse C sind demnach maximal Installationsgeräusche von L In 25 db(a) und kurzzeitige Geräuschspitzen durch Betätigungsgeräusche von L AF,max,n 30 db(a) zulässig.

Seite 13 Tabelle 7: Angaben aus DEGA Kriterienkatalog zu Geräuschen von Wasserinstallationen mit Anforderungen für Installations- und Betätigungsgeräusche In der Praxis treten von Bewohnern häufig Beschwerden über Nutzergeräusche auf. In den gültigen bauakustischen Normen und Richtlinien sind für Nutzergeräusche keine Anforderungen angegeben. Zur Beseitigung dieses Mangels hinsichtlich der Erwartungshaltung der Bewohner an die schalltechnische Qualität von Wohnungen werden im derzeitigen Stand des DEGA Kriterienkataloges Nutzergeräusche gesondert mit Anforderungen berücksichtigt siehe Tabelle 8. Tabelle 8: Angaben aus DEGA Kriterienkatalog zu Nutzergeräuschen Des weiteren ist im derzeitigen Stand des DEGA Kriterienkataloges in Analogie zum bewerteten Norm-Trittschallpegel L' n,w zur Beschreibung der Trittschalldämmung von Bauteilen eine Anforderung an den bewerteten Körperschallpegel L' K,w enthalten [5] siehe Tabelle 9. Tabelle 9: Angaben aus DEGA Kriterienkatalog zur Körperschallentkopplung Der bewertete Körperschallpegel L' K,w charakterisiert die Körperschallentkopplung z. B. von Sanitärgegenständen und Einbauten. Bei bauakustischen Messungen des Körperschallpegels erfolgt die Anregung mit dem Kleinhammerwerk System Gösele. In

Seite 14 bisherigen Untersuchungen [6] wurde eine Korrelation von typischen Nutzergeräuschen aus dem Sanitärbereich und Messungen des bewerteten Körperschallpegels L' K,w festgestellt. Im Rahmen von weiteren Untersuchungen muss noch abschließend geklärt werden, ob im DEGA Kriterienkatalog die Einstufungen der Nutzergeräusche und der Körperschallentkopplung ggf. vorerst nur informativ genannt werden. Aufgrund bisher fehlenden Prognoseverfahren müssen im Rahmen von Bauteilkatalogen unbedingt Hinweise für die schalltechnische Einstufung der Betätigungs- und Nutzergeräusche bzw. der Körperschallentkopplung sowie erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen in den jeweiligen Qualitätsklassen angegeben werden. 3.5.2 Grundrisssituation und Anordnung von lauten Räumen In Ergänzung zu den Kriterien für die Luft- und Trittschalldämmung sowie weitere Geräusche wird die Grundrisssituation der Wohnung bewertet. Tabelle 10: Angaben aus DEGA Kriterienkatalog zur Grundrisssituation Zur Erfassung der Störwirkung von Nachbarn wird die Anzahl der direkt angrenzenden Nachbarwohnungen bewertet. Hierbei wird davon ausgegangen, dass aufgrund unterschiedlichen Tagesabläufe der Bewohner mit zunehmender Anzahl der Nachbarn das mögliche Störpotential, trotz Einhaltung der jeweiligen Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung sowie die weiteren Geräusche, zunimmt. Mit den Angaben zur Anordnung lauter Räume in Bezug auf Wohnungen soll der Einfluss der Grundrissplanung deutlich werden. Eine schalltechnisch ungünstige Situation liegt vor, wenn laute Räume direkt an Wohnungen angrenzen. Die Anforderungen in den Zeilen 116 119 beziehen sich auf Gebäude mit einer gemischten Nutzung, in denen neben Wohnungen auch Gaststätten, Verkaufsstätten, Betriebe, u.ä. vorhanden sind. Für eine Einstufung in die Qualitätsklassen B, A und A* dürfen die Gebäude ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.

Seite 15 3.6 Punktegrenzen Die Punkte der einzelnen Kriterien werden abschließend aufaddiert und die Gesamtsumme mit den Werten für die Mindestpunktezahl der verschiedenen Qualitätsklassen verglichen. Tabelle 11: Angaben aus DEGA Kriterienkatalog zu Punktegrenzen Für eine Einstufung in die Qualitätsklasse C ist z. B. eine Gesamtpunktzahl von mindestens 220 erforderlich, für die Qualitätsklasse B bereits von mindestens 330 Punkten. Aufgrund des Abstandes zwischen den Werten für die Gesamtpunktzahl in den jeweiligen Qualitätsklassen wird noch einmal deutlich, dass auch bei einer günstigen Bewertung des Kriteriums für Standort und Außenlärmbelastung die Gesamtbewertung maximal um eine Stufe angehoben werden kann. 4 Erstellung des Schallschutzausweises Für die Erstellung des Schallschutzausweises müssen Planunterlagen und Angaben zu den Bauteilausführungen zur Verfügung stehen. Bei der Planung von Neubauten müssen die üblichen Prognoseberechnungen durchgeführt werden. Für bestehende Gebäude sind in Ergänzung zu Berechnungen des Schallschutzes mindestens stichprobenartige bauakustische Messungen zur Überprüfung der Ausführungsqualität sinnvoll. Die erfassten Daten werden in einer einseitigen detaillierten Darstellung zusammenfassend dargestellt. Auf diese Weise ist für Verbraucher direkt ersichtlich, ob für den Schallschutzausweis Daten aus Prognoseberechnungen oder Messungen zugrunde liegen (Abbildung 4). Die Gesamt-Ergebnisdarstellung erfolgt in einem Übersichtsblatt mit den Einzelbewertungen zum Standort und zur Außenlärmsituation sowie zum baulichen Schallschutz und der Gesamtbewertung (siehe Abbildung 3). Zur Qualitätssicherung der Schallschutzausweise darf die Ausstellung nur durch Personen mit entsprechender Fachkenntnis erfolgen. In Analogie zum Energieberater für die Ausstellung von Energieausweisen nach EnEV muss für den Schallschutzausweis eine Zertifizierung als Schallschutzberater erfolgen. Zertifizierte Schallschutzberater können z. B. Personen sein, welche bisher ihre fachliche Qualifikation als Berechtigte für die Erstellung von Schallschutznachweisen nachgewiesen haben. Die besondere bauakustische Fachkenntnis von DEGA zertifizierten Schallschutzberatern und VMPA Prüfstellen wird im Rahmen des Schallschutzausweises durch Bonuspunkte berücksichtigt.

Seite 16 Abbildung 4: detaillierter DEGA Schallschutzausweis (oder auch -pass) mit allen Einzelkriterien Abbildung 5: DEGA Schallschutzausweise mit Gesamtbeurteilung von zwei verschiedenen Wohnungen im selben Gebäude

Seite 17 5 Ausblick Im vorgestellten DEGA Kriterienkataloges können aufgrund des flexiblen Aufbaus bei Bedarf noch Ergänzungen, z. B. für den Schallschutz im eigenen Wohnbereich, vorgenommen werden. Mit dem Schallschutzausweis nach dem DEGA Kriterienkatalog wird eine eindeutige und für den Verbraucher gut verständliche und aus anderen Bereichen allgemein bekannte Kennzeichnung der schalltechnischen Qualität von Wohnungen geschaffen. Erstmals werden Wohnungen unabhängig von ihrem Bautyp aufgrund einer ganzheitlichen Bewertung des Schallschutzes beurteilt. Auf Grundlage des Schallschutzausweises können Unterschiede in der akustischen Qualität von Wohnungen transparent dargestellt werden. Es besteht die berechtigte Erwartung, mit dem Schallschutzausweis der Diskussion ü- ber die schalltechnische Qualität von Wohnungen eine völlig neue Dynamik zu geben. Mit dem Schallschutzausweis ist ein weiterer Schritt in Richtung eines lange ersehnten Gebäudepasses erreicht. 6 Literatur [1] DEGA memorandum "Die DIN 4109 und die a.a.r.d.t. in der Bauakustik", August 2005, DEGA BR 0101 [2] R. Kurz: DEGA Kriterienkatalog-Vorschlag für ein neues Klassifizierungskonzept für den Schallschutz im Wohnungsbau, Fortschritte der Akustik, DAGA/07, Stuttgart [3] R. Kurz: Anwendung des DEGA Kriterienkatalogs mit Beispielen aus der Praxis, Fortschritte der Akustik, DAGA/07, Stuttgart [4] STEP GmbH: Schallschutz bei Wohnungstreppen Ein Handbuch über den Trittschallschutz von Leichtbautreppen im Wohnungsbau, 1. Auflage, 2007, Hrsg. Treppenmeister GmbH, Bezug über www.steponline.de [5] R. Kurz, F. Schnelle: Nutzergeräusche im Spannungsfeld zwischen Störpotential und Normung, Fortschritte der Akustik, DAGA 2005 München [6] F. Schnelle, R. Kurz: Messung und Beurteilung von Nutzergeräuschen, Fortschritte der Akustik, DAGA 2007 Stuttgart 7 Schlussbemerkung Die vorgestellten Angaben aus dem DEGA Kriterienkatalog beschreiben den Stand der Entwurfsfassung April 2007. Der vollständige DEGA Kriterienkatalog zum Schallschutz im Wohnungsbau kann voraussichtlich ab 09/ 2007 unter folgendenden Adressen heruntergeladen werden: www.dega.de oder www.kurz-fischer.de