Informationen für Arbeitgeber/innen Ausbilden in Teilzeit Moderne Personalpolitik / Neue Wege zur Deckung des Fachkräftebedarfs
Ausbilden in Teilzeit Seit 2005 besteht durch das Berufsbildungsgesetz ( 8 BBiG) die Möglichkeit, eine berufliche Ausbildung auch in Teilzeit zu absolvieren. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem damit verbundenen Fach- und Nachwuchskräftemangel sind kreative Lösungen gefragt. Die Ausbildung in Teilzeit kann so eine Lösung sein. Sie ist ein Weg für Ausbildungsbetriebe neue motivierte Auszubildende zu gewinnen. Gleichzeitig bietet sie Berufseinsteiger/innen und Wiedereinsteiger/innen die Möglichkeit, eine qualifizierte Ausbildung und Familie zu vereinbaren. Die Ausbildungszeit wird auf ca. 75 Prozent der Regelzeit reduziert, indem die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit gekürzt wird. Voraussetzungen Es muss immer ein berechtigtes Interesse des/r Auszubildenden vorliegen, das wie folgt begründet werden kann: Betreuung eines eigenen Kindes Betreuung eines nahen Angehörigen Personen, die schwerbehindert sind und die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit nicht absolvieren können vergleichbare schwerwiegende Gründe Dies gilt nicht nur für junge Schulabsolventen, sondern auch für Personen, die ihren beruflichen Wiedereinstieg oder eine berufliche Umorientierung planen. Nur durch die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit haben sie häufig die Chance auf einen qualifizierten Berufsabschluss. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
Ausbilden in Teilzeit Die Teilzeitausbildung für Ihr Unternehmen attraktiv, wenn Sie einen Menschen ausbilden möchten, der es gewohnt ist, Verantwortung zu übernehmen, für eigene Kinder oder zu pflegende Angehörige, Sie bisher noch nicht ausgebildet haben, weil die vorhandene Arbeit oder Personalkapazitäten nicht ausreichen, Ihr/e Ausbilder/in selber nur in Teilzeit arbeitet und daher eine Vollzeitausbildung nicht ausreichend betreut werden kann, eine Ihrer Auszubildenden schwanger ist und sich die Frage stellt: Wie kann die Ausbildung sinnvoll zu Ende geführt werden? ein Vollzeitausbildungsplatz unbesetzt bleibt. Vorteile für den Ausbildungsbetrieb Lebenserfahrene Auszubildende, die überdurchschnittliche Arbeitsleistungen und Motivation zeigen, positive Außenwirkung durch familienfreundliche Politik im Unternehmen (Standortfaktor), wirtschaftliche Vorteile durch geringere finanzielle monatliche Belastungen, geleistete Investitionen rechnen sich: nach Mutterschutz bzw. Elternzeit kann Ihre Auszubildende die Ausbildung in Teilzeit beenden. Bereits in Ausbildung investierte Leistungen des Betriebes vor der Geburt des Kindes gehen nicht verloren, mehr Flexibilität für Unternehmen, da Auszubildende zeitlich passend in Betriebsabläufe integriert werden können, Ausbildungschance für Kleinstbetriebe, neue Wege zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses.
Ausbildung in Teilzeit Realisierung Nachdem sich Betrieb und Auszubildende/r auf eine Stundenzahl zwischen 20 und 30 Wochenstunden geeinigt haben, sprechen alle Vertragsparteien ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden (vormittags, Festlegung auf Wochentage, Wochenzeitkonto u. ä.). Teilzeitausbildung bedeutet nicht unbedingt Arbeitszeiten zwischen 08.00 und 13.00 Uhr. Diese individuelle Teilzeitvereinbarung ist schriftlich festzulegen und dem Berufsausbildungsvertrag als Zusatz beizufügen. Es ist die Zustimmung der jeweils zuständigen Kammer (IHK, HWK usw.) einzuholen. Auch die Berufsschule wird über die Teilzeitausbildung und das gewählte Modell informiert. Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. Zeitmodelle Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit - die Arbeitszeit einschließlich Berufsschulunterricht beträgt mindestens 25 Wochenstunden (oder 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit). Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr - die Arbeitszeit einschließlich Berufsschulunterricht beträgt mindestens 20 Wochenstunden. Vergütung Auch Teilzeitauszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung von ihrer Ausbildungsstätte. Diese kann anteilig der wöchentlichen Arbeitszeit gekürzt werden.
Ausbildung in Teilzeit Sie sind interessiert? Der gemeinsame Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit und der Jobcenter Cloppenburg und Vechta sowie die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) stehen Ihnen als Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Sprechen Sie Ihren Ansprechpartner im AGS unter der bekannten Durchwahlnummer an. Falls Sie noch keinen Ansprechpartner im AGS haben, wählen Sie die kostenfreie Service-Nummer 0800 4 5555 20 oder per E-Mail an vechta.arbeitgeber @arbeitsagentur.de. Die BCA der Agentur für Arbeit Vechta erreichen Sie telefonisch unter 04441 9462555 oder per E-Mail unter vechta.bca@arbeitsagentur.de. Wo finden Sie weitere Informationen? 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) 27b Handwerksordnung (HWO) www.arbeitsagentur.de www.teilzeitberufsausbildung.de www.teilzeit-ausbildung.de www.bibb.de www.ihk-oldenburg.de www.jobstarter.de Und bei den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und für weitere Berufe zuständige Kammern.
Herausgeberin Agentur für Arbeit Vechta, 49477 Vechta Presse/Marketing 2014, Dezember www.arbeitsagentur.de www.arbeitsagentur.de