Weiterbildungsscheck Sachsen Der Weiterbildungsscheck Sachsen unterstützt Arbeitnehmer, die sich weiterbilden wollen. Bis zu 80% der Weiterbildungskosten können durch den Weiterbildungsscheck Sachsen getragen werden. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen Ihren Antrag auf einen Weiterbildungsscheck bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ein. Weiterbildung finden Wer und was wird gefördert? Vom Weiterbildungsscheck Sachsen profitieren Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Grundsätzlich gibt es den Weiterbildungsscheck für Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern. Die Weiterbildung ist individuell und muss nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder den derzeitigen Aufgaben stehen. Wie hoch ist die Förderung? Der Weiterbildungsscheck beinhaltet einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten wie Teilnahmegebühren und Prüfungsgebühren. Grundsätzlich gibt es keine Obergrenze der Zuschusshöhe. Fördersätze: 80% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Erwerbseinkommen im Hauptbeschäftigungsverhältnis von unter 2.500 EUR brutto monatlich. (Kosten mind. 650 Euro. Bei geringeren Kosten nutzen Sie die Bildungsprämie.) 50% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Erwerbseinkommen über 2.500 Euro, aber unter der Versicherungspflichtgrenze (derzeit etwa 4.150 Euro) und mindestens einer der folgenden Voraussetzungen: - ältere Beschäftigte (über 50 Jahre) - in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit - bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses (Kosten mind. 1000 Euro) 1
In 3 Schritten zum Weiterbildungsscheck Sachsen 1. Schritt Suchen Sie sich eine passende Weiterbildung aus und holen Sie drei Angebote von verschiedenen Anbietern ein. Bei Bedarf lassen Sie sich zu der Weiterbildung beraten. Die drei Angebote können Sie sich auf bildungsmarkt-sachsen.de einholen: Preisangebote anfordern Weiterbildung finden 2. Schritt Sie reichen den Antrag auf Förderung und die drei Angebote für die Weiterbildung mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der SAB ein. In der Regel entscheiden Sie sich für das kostengünstigste Angebot. 3. Schritt Sobald die SAB die Förderung bestätigt oder einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt und den Weiterbildungsscheck Sachsen zugesagt hat, können Sie sich verbindlich anmelden und an der Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Zahlungsnachweis bei der SAB ein und diese zahlt den Förderbetrag aus. Weitere Infos zum Weiterbildungsscheck Sachsen Hier finden Sie oft gestellte Fragen und detaillierte Antworten zum Weiterbildungsscheck Sachsen und können selbst Fragen stellen. Zu den oft gestellten Fragen Hinweis: Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erhalten keinen Weiterbildungsscheck. Von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen sind, Weiterbildungen, die freizeitorientierte Themen beinhalten und für die eine anderweitige öffentliche Förderung zur Verfügung steht (z.b. Meister - BaföG). 2
ServiceCenter SAB Sächsische Aufbaubank - Förderbank Hotline: Mo bis Fr, 8.30 bis 18 Uhr Telefon: 0351-4910 4930 Fax: 0351-4910 4000 E-Mail: E-Mail an die SAB www.sab.sachsen.de Sie haben Fragen? Bitte rufen Sie das ServiceCenter der SAB an oder lesen Sie hier Antworten auf häufige Fragen. Zu den oft gestellten Fragen Tipp Ihr Arbeitgeber unterstütz Ihren Wunsch nach Weiterbildung? Auch beim»einzelbetrieblichen Förderverfahren«werden 80% der Kosten gefördert. Die übrigen 20% trägt der Arbeitgeber. Zum Einzelbetrieblichen Förderverfahren Antrag für den Weiterbildungsscheck www.sab.sachsen.de Beratungsstellen Zu den Beratungsstellen 3
Tipp Kostet Ihre Weiterbildung weniger als 650 Euro, dann nutzen Sie bitte die Bildungsprämie! Zur Bildungsprämie Bildungsprämie Die einkommensabhängige Förderung Die Bildungsprämie besteht aus den beiden Komponenten Prämiengutschein und Weiterbildungssparen und sind als Kombination sinnvoll. Der Prämiengutschein Erwerbstätige mit einem Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro (2.130 Euro pro Monat, bzw. dem doppelten Betrag bei Verheirateten) erhalten den Prämiengutschein für berufliche Weiterbildung. Die Förderung beträgt bis zu 500 Euro. Der Bewerber übernimmt dieselbe Summe zur Finanzierung der Kursgebühren. Voraussetzung für die Bildungsprämie ist ein Besuch in einer Beratungsstelle in Sachsen. Das Verfahren in drei Schritten: Besuch einer Beratungsstelle und Klärung von persönlichen Voraussetzungen, Weiterbildungsziel und Anforderungen. Suche nach Beratungsstellen für Weiterbildungen Erhalt des Prämiengutscheins mit Vermerk von Weiterbildungsziel und drei Angeboten. Buchung eines auf dem Gutschein genannten Kurs. Der Weiterbildungsanbieter begleicht die Kosten in Höhe des Gutscheinwertes und beantragt die Zuwendung bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie. Zur Beratung bringen Sie bitte den Personalausweis und den Nachweis über das zu versteuernde Jahreseinkommen mit. Das Weiterbildungssparen Weiterbildungsinteressierte mit angespartem Guthaben wie Bausparvertrag oder Lebensversicherung nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können zur Finanzierung des Eigenteils einer individuellen beruflichen Weiterbildung die verbleibenden Kursgebühren vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Die Arbeitnehmersparzulage bleibt dabei in voller Höhe erhalten. 4
Das Verfahren in drei Schritten: Besuch einer Beratungsstelle in Sachsen und Erhalt eines Spargutscheins mit Vermerk von Weiterbildungsziel und drei geeigneten Angeboten. Eine Kombination von Spargutschein und Prämiengutschein ist möglich. Zu Fragen der Geldentnahme gibt nur das Anlageinstitut Auskunft. Suche nach einem eingetragenen Weiterbildungsanbieter, der auf dem Gutschein Titel, Kosten und Beginn des Kurses vermerkt. Achtung: Das entnommene Guthaben muss innerhalb von drei Monaten für Weiterbildungszwecke verwendet werden. Einlösen des ausgefüllten Spargutschein beim Anlageinstitut. Die konkreten Auszahlungsmodalitäten variieren je nach den Vertragsbedingungen. Tipp: Zur Klärung finanztechnischer Fragen wenden Sie sich an Ihr Anlageinstitut, bevor Sie den Spargutschein dem Anbieter vorlegen. Informationen für Bildungsanbieter zur Bildungsprämie Für Weiterbildungsanbieter sind einige Grundregeln zu beachten, um Prämiengutscheine von der Service- und Programmstelle (SuP) erstattet zu bekommen. Der Kunde darf die Weiterbildungsmaßnahme bei Ihnen noch nicht gebucht und noch nicht begonnen haben, wenn er den Prämiengutschein bei Ihnen einreicht. Weitere Informationen rund um die Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info Merkblatt für Weiterbildungsanbieter (*.pdf, 77 KB) Infos zum Weiterbildungssparen (*.pdf, 65 KB) Weitere Informationen Kostenlose Hotline und E-Mail Telefon: 0800-2623 000 www.bildungspraemie.info Beratungsstellen in Sachsen Übersicht Beratungsstellen FAQ zur Bildungsprämie Zu den FAQ (*.pdf, 59 KB) 5
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