Netzwerktreffen qualinetz Finanzierung von abschlussorientierter modularer Nachqualifizierung
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- Hanna Huber
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1 Netzwerktreffen qualinetz Finanzierung von abschlussorientierter modularer Nachqualifizierung Neuregelungen und Erfahrungen aus der Praxis zu Bildungsscheck NRW, Bildungsprämie, Weiterbildungssparen , Moers 1 1
2 AGENDA 0. Vorbemerkungen Weiterbildungsverhalten in Deutschland Neuregelungen Bildungsscheck NRW Bildungsprämie BUND Weiterbildungssparen BUND 2 2
3 0. Vorbemerkungen Weiterbildungsverhalten in Deutschland 3 3
4 0. Vorbemerkungen Weiterbildungsteilnahme Bundesgebiet Quelle: AES 2010 Trendbericht,
5 0. Vorbemerkungen Weiterbildungsteilnahme nach beruflichem Abschluss Quelle: AES 2010 Trendbericht,
6 0. Vorbemerkungen Weiterbildungsteilnahme nach Geschlecht Quelle: AES 2010 Trendbericht,
7 Weiterbildungsteilnahme nach Alter 0. Vorbemerkungen Quelle: AES 2010 Trendbericht,
8 Ergebnisse im Überblick 0. Vorbemerkungen Weiterbildungsbeteiligung weitgehend stabil Rückgang der betrieblichen Weiterbildung, Stabilität der individuellen Weiterbildung großer Teil der Weiterbildung entfällt auf Kurzveranstaltungen Weiterbildung im Lebenslauf: Rückgang bei den Jüngeren, Zunahme bei den Älteren Teilzeitbeschäftigte Frauen holen auf Personen mit Migrationsintergrund: Rückstand in der Weiterbildung, aber Hinweise auf verstärkte individuelle Bildungsanstrengungen 8 8
9 Herausforderungen (Auswahl) 0. Vorbemerkungen Bildungsferne Personen benötigen Lernberatung und Orientierung Ausbau der Beratungsinfrastruktur Betonung der informellen Lernprozesse bedeutet, dass der Kompetenzerwerb von der Absolvierung von organisierten Lernarrangements entkoppelt wird Zertifizierung und Messung informell erworbener Kompetenzen Bedeutungszuwachs der computer- und webbasierten Lernformen Blended Learning-Konzepte Die Anforderungen des Leitgedankens des Lebensbegleitenden Lernens erfordern eine Sektor übergreifende Zusammenarbeit Kooperationsnotwendigkeiten Hinweis: DIE-Studie Evaluation der Wirksamkeit der Weiterbildungsmittel des WeiterbildungsG NRW 9 9
10 1. Neuregelungen Bildungsscheck NRW 10 10
11 1. Neuregelungen Bildungsscheck Bisherige Kernelemente 1. Konzentration auf Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und Beschäftigte in diesen Unternehmen sowohl im betrieblichen als auch im individuellen Zugang 2. Ausgabe von Bildungsschecks an Weiterbildungsferne Bildungsscheckempfänger/-in darf im laufenden und vergangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben. 3. Limitierte Inanspruchnahme: 10 Bildungsschecks pro Unternehmen max. 1 Bildungsschecks pro Beschäftigten (Kumulationsverbot) 4. Keine weitere formelle Einschränkung auf besondere Beschäftigtengruppen 11 11
12 Neuausrichtung 1. Neuregelungen Bildungsscheck 1. Neu: Keine Vorgabe der Unternehmensgröße im individuellen Zugang (ausgeschlossen bleibt der öffentliche Dienst) 2. Weiterhin: Konzentration auf Unternehmen mit < 250 Beschäftigten im betrieblichen Zugang 3. Weiterhin: Ausgabe von Bildungsschecks an Beschäftigte aus Unternehmen mit < 250 Beschäftigten Beschäftigte die im laufenden und vergangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben. Individueller und betrieblicher Zugang 12 12
13 Neuausrichtung 1. Neuregelungen Bildungsscheck 4. Neu: Explizite Ausrichtung auf Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen bzw. seit mehr als 4 Jahren nicht im erlernten Beruf arbeiten (entsprechend 77, Abs. 2, SGB III sog. Un- und Angelernte)., Zeitarbeitnehmer, Personen ab 50 Jahre, Berufsrückkehrende (Ausnahme Nichtbeschäftigte ) 5. Neu: Höhere Inanspruchnahme von Bildungsschecks im betrieblichen Zugang: 20 Bildungsschecks pro Unternehmen, wenn primär die o.g. Beschäftigtengruppen bedient werden 13 13
14 Förderkonditionen 1. Neuregelungen Bildungsscheck Wer wird gefördert?: Im betrieblichen Zugang: Unternehmen (<250 Beschäftigte) Im individuellen Zugang: Beschäftigte in Unternehmen auch mit > 250 Beschäftigten, ausgenommen ist der öffentliche Dienst (Untergrenze für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten entfällt) Förderhöhe: 50% der Weiterbildungskosten bis maximal 500,- Euro 14 14
15 Förderkonditionen Limitierte Inanspruchnahme: 1. Neuregelungen Bildungsscheck 20 Bildungsschecks pro Unternehmen (primär besondere Beschäftigtengruppen) 1 Bildungsscheck pro Beschäftigten im individuellen und betrieblichen Zugang Wie oft kann gefördert werden? Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu 5 Bildungsschecks für Mitarbeiter/-innen erhalten, die nicht den besonderen Zielgruppen angehören und die im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Bildungsscheckkunden besonderer Beschäftigtengruppen erhalten jährlich einen Bildungsscheck Bildungsscheckkunden besonderer Beschäftigtengruppen können sowohl im betrieblichen als auch im individuellen Zugang einen Bildungsscheck erhalten Bildungsscheckkunden, die nicht besonderen Beschäftigtengruppen angehören, erhalten wie bisher alle 2 Jahre einen Bildungsscheck 15 15
16 1. Neuregelungen Bildungsscheck Definition Un- und Angelernte: Als Un- und Angelernte werden Beschäftigte aufgefasst, die über keinen Berufsabschluss verfügen bzw. seit mehr als 4 Jahren nicht im erlernten Beruf arbeiten (entsprechend 77, Abs. 2, SGB III). Gemeint sind hier Ausbildungsabschlüsse des dualen Systems und gleichwertige Fachschulabschlüsse. Fachfremd eingesetzte Hochschulabsolventen fallen nicht unter diese Definition
17 1. Neuregelungen Bildungsscheck Betrieblicher Zugang Besondere Beschäftigtengruppen in Unternehmen mit < 250 Beschäftigten: -Un-Angelernte - Zeitarbeitskräfte - Personen ab 50 J. - Befristet Beschäftigte Anzahl BS s Usw. Weiterbildungsferne Beschäftigte in Unternehmen mit < 250 Beschäftigten, die im laufenden und vorangegangenen Jahr mit keiner WB. begonnen haben und nicht den besonderen Beschäftigtengruppen entsprechen: Anzahl BS s Usw
18 1. Neuregelungen Bildungsscheck Individueller Zugang Beschäftigte in Unternehmen, die folgenden Beschäftigtengruppen entsprechen, außer Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst: Weiterbildungsferne Beschäftigte in Unternehmen, die im laufenden und vorangegangenen Jahr mit keiner Weiterbildung begonnen haben und nicht den Beschäftigtengruppen (wie z.b. Ältere ab 50 usw.) entsprechen: - Un- und Angelernte - Zeitarbeitskräfte - Ältere Beschäftigte ab 50 J. - Befristet Beschäftigte - Berufsrückkehrende Anzahl BS s: 1 x Bildungsscheck jährlich Anzahl BS s: 1 x Bildungsscheck wie bisher ( alle 2 Jahre) 18 18
19 2. Bildungsprämie BUND 19 19
20 2. Bildungsprämie BUND Weiterbildungsfinanzierungsinstrument des Bundes Teil der Qualifizierungsoffensive Aufstieg durch Bildung Teil der Konzeption der Bundesregierung zum Lernen im Lebenslauf, eingebettet in die Lissabon-Strategie der EU Impulse durch Gutachten zum Weiterbildungssparen 20 20
21 2. Bildungsprämie BUND Bildungsprämie dient der Förderung von individueller beruflicher, nicht betrieblicher Weiterbildung. Beteiligung an beruflicher Weiterbildung in Deutschland ist steigerungsfähig, auch im internationalen Vergleich. Bildungsprämie soll insbesondere (aber nicht nur) Menschen mit geringer Qualifikation motivieren, Weiterbildungsmaßnahmen für ihre berufliche Weiterentwicklung und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu nutzen
22 2. Bildungsprämie BUND Die Bildungsprämie (Prämiengutschein) in Höhe von 50% der Weiterbildungskosten, max. jedoch bis 500 erhalten zur Ko- Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung: Erwerbstätige (z.b. Angestellte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufsrückkehrer/-innen) mit zu versteuerndem Jahreseinkommen von max Erwerbstätige bei gemeinsam Veranlagten mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis Die Begünstigten können einen Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhalten 22 22
23 2. Bildungsprämie BUND Nicht gefördert werden: Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre 23 23
24 2. Bildungsprämie BUND Ausgegebene Prämiengutscheine und durchgeführte Beratungen NRW Quelle: BMBF 24 24
25 3. Weiterbildungssparen 25 25
26 3. Weiterbildungssparen Das Weiterbildungssparen ist eine weitere Komponente neben dem Prämiengutschein Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) ist seit dem eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus einem angesparten Guthaben möglich Die Arbeitnehmersparzulage geht durch die vorzeitige Entnahme nicht verloren Im Unterschied zum Prämiengutschein gelten hier keine Einkommensgrenzen Wird kaum in Anspruch genommen; Erfahrungswerte bei den Kreditinstituten kaum vorhanden! 26 26
27 Kontaktmöglichkeit Regionalagentur NiederRhein Stadt Duisburg Bismarckstr Duisburg (Neudorf) Tel Fax
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