Finanzierung & Förderung Ihrer Weiterbildung

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1 Finanzierung & Förderung Ihrer Weiterbildung Alle rmationen in der Übersicht

2 Unser größtes Talent: Talente fördern. Inhalt 1. Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft 4 2. Meister-Bafög 6 3. Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein 7 4. Bildungsprämie 1 Prämiengutschein 9 5. Bildungsprämie 2 Spargutschein 9 6. Bildungsgutschein WeGebAU Weiterbildungsstipendium Aufstiegsstipendium Absprachen mit dem Arbeitgeber Bildungsurlaub Bildungsfreistellung Steuern sparen 15 Ihre Ansprechpartnerin: Juliane Wiesenhütter Verwaltung Telefon: Fax: JWiesenhuetter@hwk-luebeck.de 2 3

3 1. Die beiden größten Hemmnisse beim Erreichen von Fortbildungszielen Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft Mit Weiterbildung gestalten Sie Ihre Lebens chancen und Perspektiven. sind die knappe Zeit und die begrenzten finanziellen Möglichkeiten, die dem Weiterbildungsinteressierten zur Verfügung stehen. Deswegen hat die Politik in den letzten Jahren die finan zielle Förderung von Fortbildungsteilnehmenden deutlich ausgeweitet und verbessert. Beispielhaft ist die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Meister-BAföG) zum August 2016 mit der die Leistungen signifikant erhöht werden. Das betrifft insbesondere die Hilfen zum Lebensunterhalt, den Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungskosten und den Kinderbetreuungszuschlag. Diese Broschüre gibt Ihnen einen ersten Überblick über die zahlreichen Unterstützungsinstrumente, die Ihnen zur Verfügung stehen. Profitieren Sie von den Fördermitteln des Bundes, des Landes und der Arbeitsagenturen. Sprechen Sie auch Ihre/n Arbeitgeber/in an, machen Sie Vorschläge zu Ihrer Weiterbildung und fragen Sie nach ob und wie der/die Arbeitgeber/in Sie unterstützen könnte. Von gut qualifizierten Beschäftigten profitiert auch der Betrieb. Auf Anfrage unterstützen wir Sie gern bei der Wahl der passenden Weiterbildung und bieten ihnen gleichzeitig eine kompetente Beratung zur Finanzierung dieser Angebote an. Werden Sie aktiv, kontaktieren Sie diesbezüglich bitte direkt unsere Ansprechpart nerin, Frau Wiesenhütter, unter Tel , Fragen Sie auch nach unserer Seminarbroschüre oder informieren Sie sich vorab auf unserer Internetseite unter Wir freuen uns, Sie beraten zu können. Die wichtigsten Förderprogramme auf einen Blick Förderprogamm Zielgruppe Beschäftigte Arbeitslose Berufsrückkehrende Die Fortbildung hat mir beruflich weitergeholfen! Sagen 94 % der Teilnehmenden an Fortbildungslehrgängen der Handwerks kammer Lübeck, 5 Jahre nach Abschluss Ihrer Prüfung Selbständige Meister-Bafög Weiterbildungsbonus Bildungsprämie 1 - Prämiengutschein Bildungsprämie 2 - Spargutschein Bildungsgutschein WeGebAU Weiterbildungsstipendien Aufstiegsstipendien Absprachen mit dem Arbeitgeber Bildungsfreistellung / -urlaub Steuern sparen 4 5

4 2. Meister-Bafög u Beschäftigte u Arbeitslose u Berufsrückkehrende u Selbständige Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d.h. von Meisterkursen, Fortbildungen zum Servicetechniker, Betriebswirt oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Meister-BAföG ist eine staatliche Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen z.b. mit dem Abschluss zum Handwerksmeister/in. Die finanzielle Unterstützung erhalten altersunabhängig Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Arbeitslose sind u.u. nach Absprache mit der Arbeitsagentur förderfähig. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine abgeschlossene Erstausbildung nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Lehrgänge können in Teilzeit und Vollzeit stattfinden, müssen aber insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es einen einkommens- und vermögensunabhängigen staatlichen Zuschuss von 40 % auf die tatsächlich anfallenden Gebühren (max Euro). Der Rest kann über ein günstiges Darlehen, zeitlich begrenzt auch zins- und tilgungsfrei, finanziert werden. Die Kosten für das Anfertigen eines Prüfungsstückes werden bis Euro gefördert, hierbei beträgt der Zuschussanteil auch 40 %. Bei bestandener Prüfung werden auf Antrag 40 % des noch fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Außerdem kann ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Teilnahme an Vollzeitlehrgängen gewährt werden. Die Höhe variiert nach Familienstand und Kinderanzahl. Förderbeispiele zum Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen Alleinstehend Verheiratet mit zwei Kindern max. Bedarfssatz 768, ,- davon max. Zuschussbetrag 333,- 709,- Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung. In Schleswig-Holstein ist es die Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein in Kiel Allgemeine rmationen gibt es im Internet unter oder bei der gebührenfreien Hotline unter u Beschäftigte u Selbständige Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein Den Weiterbildungsbonus gibt es für berufliche Weiterbildung; Arbeits-, Wohn- oder Betriebssitz müssen in Schleswig-Holstein sein. Der Weiterbildungsbonus ist ein Arbeitsmarktprogramm, das aus Finanzmitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Europäischen Sozialfonds die berufliche Weiterbildung fördert. Die Weiterbildung darf min. 16 und max. 400 Zeitstunden umfassen. Berücksichtigt werden Beschäftigte und Auszubildende sowie Freiberufler und Inhaber/innen von Kleinstbetrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern/innen, die ihren Wohn-, Arbeits- oder Betriebs- 6 7

5 sitz in Schleswig-Holstein haben. Bei Auszubildenden dürfen die Kursinhalte nicht Bestandteil der Ausbildung sein. Gefördert werden 50 % der Seminarkosten, höchstens jedoch Euro. Die übrigen 50 % muss der/die Arbeitgeber/in bei Beschäftigten bzw. der/ die Freiberufler/in oder der/die Kleinstunternehmer/in selbst dazuzahlen. Die Förderungskriterien dieses Finanzierungsinstruments sind so entwickelt worden, dass die Interessierten aufgrund ihrer Voraussetzungen, wie Alter, Jahreseinkommen oder Seminardauer entweder nur über den Weiterbildungsbonus unterstützt werden oder nur im Rahmen der Bildungsprämie (siehe Seite 9) berücksichtigt werden können. Vor Beginn der Weiterbildung ist ein Antrag bei der Investitionsbank Schleswig- Holstein zu stellen. Die Antragsformulare sind im Internet unter: zu finden oder können telefonisch unter angefordert werden. Zukunft ist unsere Baustelle. 4. u Beschäftigte u Selbständige Bildungsprämie 1 Prämiengutschein Mit einem Prämiengutschein verpflichtet sich der Staat, einen Teil der Weiterbildungskosten zu übernehmen. Der Prämiengutschein ist ein Teil des Programms Bildungsprämie und kann für berufliche Weiterbildung genutzt werden. Er berücksichtigt Beschäftigte und Selbständige über 25 Jahre, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Das zu versteuernde Einkommen darf Euro im Jahr, für gemeinsam veranlagte Euro nicht übersteigen. Der Prämiengutschein deckt 50 % der Kosten der Weiterbildung, sofern die Veranstaltungsgebühren maximal Euro betragen (inkl. MwSt.). Die Gutscheine werden nach einer entsprechenden Beratung von einer Bildungsprämienberatungsstelle ausgestellt. Der Prämiengutschein kann alle zwei Jahre neu beantragt werden. rmationen zur Bildungsprämie und die Adressen der Beratungsstellen gibt es im Internet unter oder bei der kostenlosen Hotline u Beschäftigte u Arbeitslose u Berufsrückkehrende u Selbständige Bildungsprämie 2 Spargutschein Der Spargutschein ermöglicht ein gefördertes Ansparguthaben (vermögenswirksame Leistungen) zur Finanzierung der Weiterbildung zu nutzen. Dieses Angebot richtet sich an Beschäftigte, die vermögenswirksame Leistungen ansparen und das Geld für Weiterbildung nutzen wollen. Berechtigt sind auch Arbeitslose, Berufsrückkehrende und Selbstständige, die noch über ein gefördertes Ansparguthaben verfügen. 8 9

6 Der Spargutschein ermöglicht die vorzeitige Entnahme des angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Prämien- und Spargutschein können miteinander kombiniert werden, beispielsweise ist es möglich über den Prämiengutschein die Veranstaltungsgebühren zu reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen zu begleichen. Es ist notwendig sich zuerst beim eigenen Finanzinstitut über die detaillierten individuellen Rahmenbedingungen zu informieren. Anschließend wird in einer ausgewiesenen Beratungsstelle der Spargutschein ausgestellt. rmationen gibt es unter oder bei der kostenlosen Hotline Bildungsgutschein u Beschäftigte u Arbeitslose u Berufsrückkehrende Mit dem Bildungsgutschein unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Berufsrückkehrenden und Beschäftigten, denen die Kündigung droht. Dieses Instrument richtet sich an Arbeitslose um ihnen über Weiterbildung die Rückkehr ins Arbeitsverhältnis zu erleichtern, Berufsrückkehrende, um z.b. einen fehlenden Berufsabschluss zu erreichen und Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Wird ein entsprechender Bedarf in einer Beratung durch die Agentur für Arbeit festgestellt, kann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. 7. WeGebAU u Beschäftigte Mit dem Programm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es geht um Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses in Unternehmen mit max. 250 Beschäftigten durchgeführt werden. Gefördert werden vorwiegend Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder solche, die eine an- und ungelernte Tätigkeit seit mindestens vier Jahren verrichten und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausführen können. Die Weiterbildung muss bei einem zugelassenen Bildungsanbieter stattfinden und zu einem Berufsabschluss oder einer berufsanschlussfähige Teilqualifizierung führen. Der Betrieb ist während der Weiterbildung zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Erstattet werden die Lehrgangskosten, ganz oder teilweise (min. 50 %) und die notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (Fahrtkosten) als Zuschuss. Der Betrieb kann für die Weiterbildung von geringqualifizierten Beschäftigten zusätzlich einen Arbeitsentgeltzuschuss sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs, des Alters und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Interessierte Beschäftigte wenden sich an die Arbeitsagenturen vor Ort. Die Arbeit geber/innen kontaktieren den Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die Kosten der Weiterbildung übernommen werden. Dazu zählen die Kursgebühren aber z.b. auch die Kosten für Fahrten und Kinderbetreuung. Die Regelungen für das Arbeitslosengeld gelten unverändert auch während der Weiterbildung. rmieren können Sie sich über die Agentur für Arbeit am Wohnort oder unter > Dienststellen vor Ort

7 8. Weiterbildungsstipendium 9. Aufstiegsstipendium 12 u Beschäftigte u Arbeitslose u Selbständige Das Weiterbildungsstipendium unterstützt anspruchsvolle (meistens berufsbegleitend) Weiterbildungen von besonders talentierten Fachkräften unter 25 Jahren. Das Stipendium gibt es für fachbezogene berufliche und fachübergreifende (Rhetorik- und Computerkurse) Weiterbildungen. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Ausbildung und besondere Leistungen, beispielsweise der Abschluss der Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser. Auch die erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Betriebs bzw. der Berufsschule können berücksichtigt werden. Neben Maßnahmekosten werden auch Fahrtkosten, Aufenthaltskosten und notwendige Arbeitsmittel bezuschusst. Stipendiaten erhalten innerhalb des Förderzeitraums (3 Jahre) Zuschüsse von insgesamt bis zu Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme. rmationen zur Antragstellung gibt es bei der zuständigen Stelle, die den Ausbildungsvertrag eingetragen hat. Handwerker melden sich bei der Handwerkskammer Lübeck, Tel: Weitere rmationen können im Internet unter abgerufen werden. u Beschäftigte u Arbeitslose u Berufsrückkehrende u Selbständige Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Ein Aufstiegsstipendium erhalten beruflich talentierte Menschen, die ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule beginnen wollen. Die Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung mit der Note 1,9 oder besser und Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren. Weitere Möglichkeiten sind die erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Betriebs. Notwendig ist der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft oder das Recht auf Daueraufenthalt bzw. eine Niederlassungserlaubnis. Die Bewerbung erfolgt in einem dreistufigen Auswahlverfahren. Studierende im Vollzeitstudium erhalten ein monatliches Stipendium in Höhe von 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich Euro für Maßnahmekosten erhalten. Detaillierte rmationen zur Bewerbung gibt es im Internet unter Halbwertszeit des Wissens Schulwissen Hochschulwissen Berufliches Fachwissen Technologiewissen EDV-Fachwissen 20 Jahre 10 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 1 Jahr Quelle: Jung, Hans (2006): Personalwirtschaft S. 205ff. 13

8 10. u Beschäftigte Absprachen mit dem/der Arbeitgeber/in Firmen unterstützen individuell das Engagement der Arbeitnehmer Viele weiterbildungswillige Beschäftigte werden von ihren Arbeitgebern/ innen unterstützt. Möglich ist z.b eine Beteiligung an den Lehrgangskosten oder eine teilweise Freistellung der Beschäftigten. Ob und in welchem Umfang der/die Arbeitgeber/in zur Unterstützung der Weiterbildung bereit ist, sollte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. 11. u Beschäftigte Bildungsurlaub Bildungsfreistellung Unter Bildungsfreistellung (oft auch Bildungsurlaub genannt) ist der gesetzliche Anspruch auf freie Tage für berufliche oder politische Weiterbildung zu verstehen. Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben alle Beschäftigten deren Arbeitsverhältnis ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein hat. Bildungsfreistellung bedeutet Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen oder beruflichen Weiterbildung. 12. Steuern sparen u Beschäftigte u Arbeitslose u Berufsrückkehrende u Selbständige Steuer sparen kann, wer eine Steuererklärung einreicht. Alle Kosten, die für die berufliche Weiterbildung Beschäftigten, Arbeitslosen und Eltern in Elternzeit entstanden sind, können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen: Lehrgangsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Fachliteratur und Internetnutzung. Das Finanzamt erkennt als Pauschale Euro an, erst wenn die einzelnen Belege in der Summe diese Grenze überschreiten, lohnt sich der Einzelnachweis. Selbständige können ihre Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben geltend machen. Die Beantragung kann erst nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis beansprucht werden. Der Umfang beträgt 5 Tage (in Abhängigkeit von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) mit Übertragungsmöglichkeit im Folgejahr und damit max. 10 Tage. Die Kosten für den Kurs trägt der Mitarbeiter selbst. Weitere rmationen zum Bildungsurlaub gibt es im Internet unter B/bildungsurlaub.html 14 15

9 Herausgeber: Handwerkskammer Lübeck Breite Straße 10/12, Lübeck Tel Internet: Stand: August 2016 Auflage: Fotos: Rolf Göbels, GFWH GmbH (4) Silz&Silz (3), Fotolia (Titelbild) Wir sind als erste Handwerkskammer umfassend zertifiziert in den Bereichen: Qualität (DIN EN ISO 9001) Umweltschutz (DIN EN ISO 14001) Lebensmittelhygiene (HACCP) Außerdem sind wir zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach der AZAV. (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)

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