Systemintegration von Erzeugungsanlagen in das Verteilernetz Maßnahmen und Umsetzungen bei der Gestaltung von PowerPoint Präsentationen Datum der Präsentation Mai 2015 1
Aufgaben eines Verteilnetzbetreibers Aufgaben eines Verteilernetzbetreibers (gesetzlich geregelt): Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des Leitungsnetzes innerhalb seines Konzessionsgebietes Zählen/Messen von Energieverbrauch bzw. Einspeisemenge und Datenweitergabe an den jeweiligen Lieferanten Allgemeine Anschlusspflicht (Allgemeine Verteilernetzbedingungen bzw. Systemnutzungsentgeltverordnung) Einhebung der Netzentgelte (per Verordnung geregelt) und Abgaben (z.b. Ökostromförderbeitrag) Wenn mehr als 100.000 Kunden, dann eigene Rechtsform (Firma) Unbundling z.b. KNG-Kärnten Netz GmbH Gleichbehandlung aller Netzkunden Was darf er nicht: Netzkunden ungleich behandeln (Diskriminierung) Einen Lieferanten bevorzugen Auskünfte über Energietarife erteilen, Energielieferverträge abschließen 2
Rechtliche Grundlagen Ökostromgesetz Netzanschluss von Anlagen 6. (1) Jede Anlage hat das Recht, an das Netz jenes Netzbetreibers angeschlossen zu werden, innerhalb dessen Konzessionsgebiet sich die Anlage befindet. (2) Im Rahmen ihrer Wettbewerbsaufsicht hat die E-Control insbesondere darauf zu achten, dass der Netzbetreiber alle Anschlusswerber gleich behandelt und transparent vorgeht [ ] Quelle: Ökostromgesetz 2012 3
Zentrale versus dezentrale Erzeugung Durch die Änderung von technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich auch die Erzeugungsstrukturen und so erfolgt die Einspeisung von elektrischer Energie zunehmend auf allen Netzebenen diese wird als dezentrale Erzeugung bezeichnet Quelle: Homepage der Energie-Control GmbH 4
Marktentwicklung der Photovoltaik in Österreich Quelle: FH Technikum Wien 5
Spannungsband (1) +10% 230 V 230 V -10% ÖVE EN 50160 - Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen +10% 230 V -10% 207 V 6
Spannungsband (2) +10% 230 V 240 240 V --10% +10% 230 V STOP 253V -10% 7
Ländliches NS-Netz ohne Photovoltaikanlage max. 253 V min. 207 V Trst. 8
Ländliches NS-Netz mit zwei Photovoltaikanlagen Trst. 9
Ländliches NS-Netz mit einer Photovoltaikanlage nahe einer Trafostation 10
Ländliches NS-Netz mit einer Photovoltaikanlage fern einer Trafostation 11
Netzanschluss Dies zeigt, dass jedem Netzanschluss eine detaillierte und nachvollziehbare Analyse vorangehen muss. Dies spiegelt sich u.a. in den jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zu Verteilernetzen der Netzbetreiber Technische und Organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) Beim Netzanschluss von DEA sind grundsächlich folgende Fragestellungen zu berücksichtigen: Spannungsqualität (Power Quality PQ) Spannungsanhebungen Betriebsmittelbelastbarkeit Blindleistungshaushalt Eine gemeinsame Lösungsfindung aller Beteiligten beim Netzanschluss von DEA ist zur Verhinderung von unzulässigen Einwirkungen auf Dritte (z.b. durch Netzrückwirkungen) erforderlich, wie in den TOR für die Beurteilung der Netzrückwirkungen angeführt. 12
Integration der Photovoltaik in öffentliche Stromnetze - netzgekoppelte Betriebsweisen Volleinspeiser Überschusseinspeiser Zusätzlich zum Energiezähler Haushalt ist ein Energiezähler Photovoltaikanlage notwendig. Bei bestehender Anlage ist ein Zählertausch Ihres Energiezählers von Haushalt auf Haushalt/Photovoltaikanlage (elektronischer Zähler) notwendig. 13
http://www.kaerntennetz.at Integration der Photovoltaik in öffentliche Stromnetze 14
http://www.kaerntennetz.at Integration der Photovoltaik in öffentliche Stromnetze 15
Integration der Photovoltaikanlage in öffentliche Stromnetze Workflow Kunde KNG-Kärnten Netz GmbH (im Weiteren KNG genannt): 1. Kunde beantragt über das Webportal den Anschluss einer Erzeugungsanlage 2. Kunde bekommt ein Angebot - Netzzugang! Kaufmännische Gültigkeit 2 Monate! 3. Kunde übermittelt das unterschriebene Angebot Netzzugang!Technische Gültigkeit 12 Monate! 4. Kunde bekommt auf Wunsch den Zählpunkt 5. Kunde übermittelt die Bestellung Netzzugang und eventuell die Vereinbarung zum Netzparallelbetrieb (> 30kW) 6. KNG beginnt mit der technischen Umsetzung im Verteilernetz 7. Kunde übermittelt die Fertigstellungsmeldung (wie bisher Formular) 8. KNG montiert die Messeinrichtung und nimmt mit dem Anlagenbetreiber/- errichter die Erzeugungsanlage in Betrieb 16
Integration der Photovoltaik in öffentliche Stromnetze Fertigstellungsmeldung Kunden-/ und Anlagendaten Unterschrift und Stempel konzessionierter Elektriker www.kaerntennetz.at 17
Integration einer Photovoltaikanlage ins Stromnetz der KNG Was ist zu tun? Volleinspeiser Überschuss -einspeiser Anschlussantrag an KNG senden Anschlussangebot von KNG an Kunden Zählpunkt für Erzeugungsanlage von KNG Energieliefervertrag mit Lieferanten für Hausanschluss schon vorhanden Energieabnahmevertrag mit Lieferanten Fertigstellungsmeldung durch E-Firma Montage Zählung durch KNG (beide Energierichtungen müssen gezählt sein!) Volleinspeiser: Neuinstallation Zählerwechsel gesamte erzeugte Energie wird an das Netz abgegeben Überschusseinspeiser: Energie wird für den Eigenbedarf erzeugt, Überschuss wird in das Netz eingespeist 18
Anschlusskosten Mit welchen Anschlusskosten ist zu rechnen? Was kostet Sie der Netzanschluss? Beispiel anhand der derzeit von den Kunden am häufigsten gewählten Anschlusskonfiguration: Neue Photovoltaikanlage an einem bestehenden Netzanschluss (Einfamilienhaus mit 3,5 kw Mindestleistung vorhanden). Betriebsweise der Photovoltaikanlage als Überschusseinspeiser Anschlussbeurteilung der KNG-Kärnten Netz GmbH - keine netztechnische Maßnahme notwendig. Netz-Zutrittskosten und Netz-Bereitstellungskosten: Euro 0,00* (3,5 kw bereits vorhanden) Zählerwechsel: Euro 20,00 Euro 20,00 +20 % MWSt Euro 4,00 Gesamtkosten: Euro 24,00 * Sollten jedoch eine Anschlussleistung über 3,5 kw und/oder netztechnische Maßnahmen erforderlich sein, sind diese Kosten zur Gänze vom Anschlusswerber zu tragen. Diese Kosten sind im Netzzugangsangebot enthalten. 19
Integration der Photovoltaikanlage in öffentliche Stromnetze Technische und rechtliche Rahmenbedingungen Wo steht was? Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (K-ElWOG) Kärntner Elektrizitätsgesetz (K-EG) Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz des Netzbetreibers KNG-Kärnten Netz GmbH Technische und organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) Hauptabschnitt D4 und D2 Aktuelle SNE-VO der Regulierungskommission der E-Control ÖVE EN 50160 - Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen Ökostromgesetz 20