Zulassungsarbeit und 1. Staatsexamen im Lehramtsstudium Realschule und Gymnasium an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

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Transkript:

Zulassungsarbeit und 1. Staatsexamen im Lehramtsstudium Realschule und Gymnasium an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Dr. Ulrike Fernolend, Manuela Linsner Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) Bismarckstraße 1 (A504), 91054 Erlangen Tel. 09131 85-23652 www.zfl.fau.de Prüfungsamt für Lehramt LPO I / Master of Education (LA G) Halbmondstraße 6 (Raum 1.061), 91054 Erlangen 91054 Erlangen Tel. 09131 85-23652 https://www.fau.de/studium/im-studium/pruefungenstudienordnungen/pruefungsamt-lehramt-lpo-i-master-of-education-la-g/

Überblick Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) 1. Staatsexamen (1. Staatsprüfung) Ihre Fragen 2

LehrerInnenbildung in Bayern Studium Schulpraktika schriftliche Hausarbeit 1. Staatsprüfung Referendariat Prüfungslehrproben schriftliche Hausarbeit 2. Staatsprüfung Beruf: LehrerIn Lehrerfortbildungen 3

Zulassungsarbeit Schriftliche Hausarbeit / Zulassungsarbeit 29 LPO I Quelle: https://www.fau.de/studium/imstudium/pruefungenstudienordnungen/pruefungsamtlehramt-lpo-i-master-of-education-la-g/ 4

Zulassungsarbeit Ziel der Arbeit Die Arbeit muss erkennen lassen, dass der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt ist. Themenwahl Sie haben die freie Wahl eines Themas und eines Betreuers / einer Betreuerin (sofern prüfungsberechtigt; keine Anmeldung nötig). 5

Zulassungsarbeit Fachwahl Die Zulassungsarbeit kann in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften oder in einem Gebiet, das sich auf zwei der oben genannten Bereiche bezieht (also z. B. UF1 und UF2 oder UF1 und EWS) gefertigt werden. Sie kann nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden! 6

Zulassungsarbeit Formale Anforderungen Verfassen der Arbeit in deutscher Sprache Ausnahmen: Prüfungsfächer Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Russisch oder Spanisch Erklärung nach 29 Abs. 6 LPO I Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benützt habe. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, wurden von mir unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt ebenso für Zeichnungen, Kartenskizzen und bildliche Darstellungen. Unterschrift nicht vergessen! 7

Zulassungsarbeit Terminplanung Themenwahl: ca. ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung (= ca. drei Semester vor geplantem Examen) 8

Zulassungsarbeit Abgabetermine Examen im Frühjahr Abgabetermin: 01. August Nachtermin: 01. Oktober Examen im Herbst Abgabetermin: 01. Februar Nachtermin: 01. April Gewährung eines Nachtermins nur mit Zustimmung des Betreuers / der Betreuerin 9

Zulassungsarbeit Abgabe Abgabe von 1 Exemplar bei dem/ der BetreuerIn der Arbeit (vorherige Absprache mit BetreuerIn) Quelle: https://www.fau.de/studium/imstudium/pruefungenstudienordnungen/pruefungsamt-lehramt-lpo-imaster-of-education-la-g/ mit schulartspezifischen Aufklebern versehen Empfangsbestätigung (Abgabe beim Prüfungsamt bei Meldung zur Prüfung bzw. so schnell wie möglich, spätestens am 01.04. / 01.10.) Gutachtenformular Vorzüge und Schwächen deutlich dargestellt sprachliche Darstellung wird mitgewertet Bewertung mit ganzen Noten (bestanden bis einschließlich 4 ) 10

Zulassungsarbeit Ersatzleistungen Als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit kann eine mindestens als ausreichend befundene Doktorarbeit Diplom-, Magister- oder Masterarbeit eines universitären Studiengangs Bachelorarbeit eines universitären Studiengangs mit einem Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten anerkannt werden. Die Arbeit ist erneut zu bewerten! 11

1. Staatsexamen Erste Lehramtsprüfung = Erste Staatsprüfung (Examen) und Modulprüfungen Quelle: https://www.fau.de/studium/imstudium/pruefungenstudienordnungen/pruefungsamtlehramt-lpo-i-master-of-education-la-g/ 12

1. Staatsexamen Zulassungsvoraussetzungen Immatrikulation zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Examen Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse Nachweis der Praktika schriftliche Hausarbeit (mind. mit ausreichend bewertet) ordnungsgemäßerstudienverlauf nach der gültigen LAPO und FAPO 210 ECTS-Punkte (Realschule) 270 ECTS-Punkte (Gymnasium) Bei fehlenden Modulnoten erfolgt eine bedingte Zulassung bindende Nachreichefrist 13

1. Staatsexamen Terminplanung nach erfolgreich abgeschlossenem Studium Realschule: nach 6 11 (7*) Semestern Gymnasium: nach 8 13 (9*) Semestern bei Überschreiten der Maximalstudiendauer Antrag auf Fristverlängerung nötig vorgezogenes EWS-Examens möglich (Voraussetzung: 35 ECTS in EWS und abgeschlossenes pädagogisch-didaktisches Praktikum) Examen im Erweiterungsfach zusammen mit dem Fächerexamen oder später möglich 14

1. Staatsexamen Inhalte und Umfang der Prüfung Inhaltliche Prüfungsanforderungen: Grobgliederung in der LPO I in den Fachparagraphen ( 32 116) Feingliederung in den Kerncurricula Musterprüfungen aus bisherigen Examina bei den jeweiligen Lehrstühlen (z. T. online) bzw. in der Hauptbibliothek Prüfung: Anzahl, Umfang und Gewichtung der Einzelprüfungen in LPO I in den Fachparagraphen ( 32 116) 15

1. Staatsexamen Prüfungs- und Anmeldezeiträume Examen im Frühjahr (Februar Juni) Anmeldung: Rücknahme: 01. Juni 01. August online und anschließend persönlich im PA ca. vier Wochen vor Beginn der Prüfungen Examen im Herbst (August Dezember) Anmeldung: Rücknahme: Link zur Online-Anmeldung: 01. Dezember 01. Februar online und anschließend persönlich im PA ca. vier Wochen vor Beginn der Prüfungen http://www.km.bayern.de/ministerium/termine/1- staatspruefung-anmeldung-pruefungen.html 16

1. Staatsexamen Unterlagen zur Anmeldung Geburtsurkunde (beglaubigt) ggf. Heiratsurkunde mit Namensführung (beglaubigt) Nachweis der Hochschulreife Nachweise über ein ordnungsgemäßes Studium (bzw. Transcript of Records), über die Praktika sowie die ausgedruckte und unterschriebene Online-Anmeldung aktuelles Belegblatt (mit Hochschul- und Fachsemester) Das Ministerium (und somit auch das Prüfungsamt) akzeptieren nur die vom Standesamt beglaubigten Personenstandsurkunden! 17

1. Staatsexamen Berechnung der Fachnote EWS Modulnoten EWS x 4 10 Fachnote EWS Examensnoten EWS x 6 18

1. Staatsexamen Berechnung der Fachnote Modulnoten Fachwissenschaft x 4 10 Gesamtnote Fachwissenschaft x 3 x 8 Examensnoten Fachwissenschaft x 6 Modulnoten Fachdidaktik x 4 4 9 Fachnote Examensnoten Fachdidaktik x 6 10 Gesamtnote Fachdidaktik x 1 x 1 Realschule Gymnasium 19

1. Staatsexamen Berechnung der Gesamtnote Fachnote EWS x 2 x 1 Fachnote UF 1 x 3 x 3 Fachnote UF 2 x 3 x 3 9 8 Gesamtnote Note der Zula x 1 x 1 Realschule Gymnasium 20

1. Staatsexamen Nichtbestehen Fachnoten der Unterrichtsfächer (incl. EWS) schlechter als ausreichend errechnete Note der Examensprüfungen (s. u.) in den Unterrichtsfächern schlechter als ausreichend 3x Examensnoten Fachwissenschaft + 1x Examensnoten Fachdidaktik 4 Realschule 8x Examensnoten Fachwissenschaft + 1x Examensnoten Fachdidaktik 9 Gymnasium Note der Examensprüfung in EWS schlechter als mangelhaft 21

1. Staatsexamen Wiederholung einmalige Wiederholung möglich bei Nichtbestehen ( 14 LPO I) Zur Notenverbesserung ( 15 LPO I) Wiederholung spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung) Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt (gleiche Prozedur wie ursprüngliche Anmeldung) zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung 22

1. Staatsexamen Wiederholung Wiederholung bei Nichtbestehen ( 14 LPO I) Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach) zur Notenverbesserung ( 15 LPO I): Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit) Ausstieg jederzeit möglich ( Prüfung nicht abgelegt ABER dann Wiederholung nicht möglich) EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch Fächer: PrüfungsteilnehmerIn entscheidet binnen eines Monats 23

noch Fragen? Prüfungsamt Tel. 09131 85-23652 fau.de/studium/im-studium/pruefungen-studienordnungen/pruefungsamtlehramt-lpo-i-master-of-education-la-g/ Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung zfl.fau.de Tel. 09131 85-23652 zfl-studienberatung@fau.de