Zentrum für LehrerInnenbildung und interdisziplinäre Bildungsforschung (ZLbiB) Lehramtsberatung
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- Babette Biermann
- vor 6 Jahren
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1 Zentrum für LehrerInnenbildung und interdisziplinäre Bildungsforschung (ZLbiB) Lehramtsberatung Prüfungsordnungen und Modulhandbücher lesen und verstehen Stand: 7. Juli 2016 Die rechtlichen Bestimmungen für Ihr Lehramtsstudium an der Universität finden Sie auf verschiedenen Ebenen. Im Folgenden werden Ihnen Struktur und Inhalt der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher aufgezeigt. Dies ersetzt nicht das Lesen der entsprechenden Ordnung, gibt Ihnen aber bereits Hinweise, welche Informationen Sie dort finden können. Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I): Wofür braucht man diese und wo ist sie zu finden? In der LPO I finden Sie alle Regelungen zu den Staatsprüfungen und zur 1. Lehramtsprüfung (= Ergebnis der Verrechnung von Staatsprüfungen mit Modulprüfungen). Sie hat daher eine hohe Relevanz für den erfolgreichen und fristgerechten Studienabschluss. Besorgen Sie sich daher die LPO I (2008, in der aktuellsten Fassung) im Buchhandel oder unter: LPO I: Struktur und Inhalt Kapitel I In 3 wird erläutert, wie die Fachnote der Staatsprüfungen gebildet wird (z. B. Gewichtung Fachwissenschaft (FW) Fachdidaktik (FD)) und wie diese Fachnote mit der universitären Fachnote (Modulnoten) verrechnet wird. Wie die beiden Fächer, EWS und die Zulassungsarbeit zur Gesamtnote der Ersten Lehramtsprüfung werden, erfahren Sie in 4. Das Nichtbestehen der Ersten Lehramtsprüfung ist in 6 geregelt. Kapitel II Kapitel II beschäftigt sich mit allen Regelungen zu den Staatsprüfungen, wobei im Teil 1 allgemeine Regelungen und im Teil 2 die fachbezogenen Regelungen aufgeführt sind. Teil 1 Im Teil 1 erhalten Sie Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen (u.a. Mindeststudienzeit), zur Schriftliche Hausarbeit (= Zulassungsarbeit), zu den Prüfungsarten (schriftlich, mündlich, praktisch), sowie zur Meldung zur Prüfung und zu dem Ausschluss von der Teilnahme an der Prüfung. Welche Regelungen treten in Kraft, wenn Sie zur Prüfung nicht antreten können/möchten ( 17 Rücktritt, Verhinderung, Versäumnis)? Wie wird bei Unterschleif (und Betrugsversuch) gehandelt ( 13)? In den erfahren Sie, was bei der Wiederholung der Staatsprüfungen und dem Freiversuch zu beachten ist. 31 führt auf, wann die Staatsprüfungen nicht bestanden sind (u. a. Maximalstudienzeit!). Wenn Sie der Meinung sind, bei Ihren Staatsprüfungen wurde das Prinzip der Chancengleichheit verletzt können Sie unter Beachtung von 19 die Prüfungsentscheidung überprüfen lassen.
2 Teil 2 Fachliche Inhalte Die einzelnen Fach-Paragraphen enthalten Aussagen zu den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen wie z. B.: ggf. Fremdsprachenkenntnisse, ggf. zusätzliche Praktika/Basisqualifikationen/Nachweise, LP-Vorgaben für Teilgebiete (umgesetzt durch LPO UA!)), zu den inhaltliche Prüfungsanforderungen (Nennung der Teilgebiete in FW und FD), zu den Prüfungsteilen (Art, Dauer, Anzahl der Themen, Wahlmöglichkeiten). Darüber hinaus kann es weitere Bestimmungen geben zu einer besonderen Bewertung (abweichend von 3, z. B. bei Grundschulpädagogik), zum Bestehen/Nicht-Bestehen (abweichend von 31, z. B. bei Fremdsprachen), zu Zulassungsvoraussetzungen im Erweiterungsstudium (z. B. bei Physik) Hier ein Überblick über die Struktur des Kapitels II, Teil 2 Abschnitt I: EWS 32, Fachdidaktik 33, Praktika 34 Abschnitt II: LA GS 35 (Kombinationen & Erweiterungen), 36 Staatsprüfung Abschnitt III: LA MS 37 (Kombinationen & Erweiterungen), 38 Staatsprüfung Abschnitt IV: LA RS 39 (Kombinationen & Erweiterungen), Unterrichtsfächer LA GS/MS/RS (Fach-Paragraphen) Abschnitt V: LA GY 59 (Kombinationen & Erweiterungen), Fächer (Fach-Paragraphen) Abschnitt X: Studium der pädagogischen Qualifikationen (DDZ; 116; Beratungslehrkraft; Fremdsprachliche Qualifikation) Kapitel III: Anerkennungsregelungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen Kapitel III regelt, u.a. für wen die Prüfungsordnung bis wann in welchen Bereichen gilt. Wenn es eine neue LPO I gibt, sollten Sie auf jeden Fall in das Kapitel III der neuen Prüfungsordnung sehen, um zu prüfen, welche (positiven) Regelungen der neuen LPO Sie anwenden dürfen und wie lange Sie noch nach der LPO I 2008 abschließen können. Prüfungsordnung der Universität Augsburg für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen und für die Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge der Universität Augsburg (LPO- UA): Wofür braucht man diese und wo ist sie zu finden? In der LPO UA finden Sie alle Regelungen für die universitären Prüfungen bis zu den Staatsprüfungen. Für eine erfolgreiche und fristgerechte Zulassung zum Staatsexamen ist sie daher unverzichtbare Lektüre. Die LPO-UA gibt es nur online auf der Homepage der Universität Augsburg bei den Rechtssammlungen, L wie Lehramt: LPO UA: Struktur und Inhalt Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen (z. B. für welche Studiengänge gilt diese Prüfungsordnung?) Lehramtsberatung Seite 2
3 Kapitel II: Organisation und Verwaltung der Prüfungen Alle wesentlichen Aussagen zu den Modulprüfungen im Lehramtsstudium an der Universität Augsburg sind hier aufgeführt, wie z. B. zu Zulassungsvoraussetzungen für die Modulprüfungen und zur Anmeldung, zum Modulhandbuch und zu den Prüfern sowie zu Formen und Modalitäten von Modulprüfungen und zu Leistungspunkten und Noten. Insbesondere die Paragraphen zu der Wiederholung von Prüfungen, zu Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß und zu Mängeln im Prüfungsverfahren (inkl. Einsicht) sollten Sie sich durchlesen. Kapitel III: Aufbau und Verlauf der Lehramtsstudiengänge Kapitel III enthält alle strukturellen Regelungen für das Lehramtsstudium. Dort sind u.a. die Regelstudienzeit und die Maximalstudienzeit für die Ableistung der Modulprüfungen festgelegt. Ferner erfahren Sie in 17, wie die universitären Fachnoten aus den einzelnen Modulprüfungen in den Fächern gebildet werden. Kapitel III: Erster Teil Im ersten Teil erhalten Sie einen Überblick über die Verteilung der Leistungspunkte im Gesamtumfang des Studiums sowie im Erziehungswissenschaftlichen Studium. Darüber hinaus sind die Vorgaben zu den Praktika und den Basisqualifikationen (nur LA GS/MS) und die Erweiterungsmöglichkeiten (inkl. Studium der pädagogischen Qualifikationen) aufgeführt. Kapitel III: Zweiter Teil Der zweite Teil besteht im Wesentlichen aus den Modultabellen für die jeweiligen Fachbereiche des Studiums. Im Abschnitt I sind die Fach-Paragraphen ( 23-41) der Lehrämter GS/MS/RS, im Abschnitt II die des Lehramts GY ( 42-55) aufgeführt. Innerhalb der Fach-Paragraphen finden Sie die Modultabellen in folgender Reihenfolge: 1) Tabelle Pflichtmodule Didaktikfach (nur 23 41) 2) Tabelle Freier Bereich Didaktikfach (nur 23 41) 3) Tabelle Pflichtmodule Fachdidaktik Unterrichtsfach/vertieftes Fach 4) Tabelle Pflichtmodule Fachwissenschaft Unterrichtsfach/vertieftes Fach 5) Tabelle Freier Bereich Unterrichtsfach/vertieftes Fach 6) ggf. zusätzliche Bestimmungen Die Modultabellen enthalten immer die Angaben zu Modulgruppe, Modultitel, Modulsignatur, LP, SWS, mögl. Lehrformen und mögl. Prüfungsformen. Ist in der Spalte mit den Prüfungsformen ein ub verzeichnet, handelt es sich um ein unbenotetes Modul. Kapitel IV: Aufbau und Ablauf der Bachelorstudiengänge (Bachelor of Education) In diesem Kapitel sind alle Informationen und Regelungen für den Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang (B.Ed.) enthalten. Dazu gehören u.a. die Themen Regelstudienzeit, Fristen, Bachelorarbeit, Bachelorabschluss und Zeugnis. Kapitel V: Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen Kapitel V regelt u.a. für wen die Prüfungsordnung bis wann in welchen Bereichen gilt. Wenn es eine neue LPO-UA gibt, sollten Sie auf jeden Fall in das letzte Kapitel der neuen Prüfungsordnung sehen, um zu prüfen, welche (positiven) Regelungen der neuen LPO-UA für Sie in welchen Fällen gelten können. Grundlage der universitären Prüfungen bleibt die Prüfungsordnung (PO), die zum Zeitpunkt des Studienbeginns gültig war! Ausnahme: Übergangsbestimmungen der folgenden PO! Lehramtsberatung Seite 3
4 Modulhandbücher: Warum und wo? Die Prüfungsordnung stellt das Rahmengerüst für die Modulprüfungen im Lehramtsstudium dar. Welche Kompetenzen mittels welcher Lehrveranstaltungen in welcher Prüfungsform im aktuellen Semester konkret erworben und nachgewiesen werden können, lässt sich dem Modulhandbuch entnehmen. Das Modulhandbuch bietet den Lehrstühlen die Möglichkeit, das Lehrangebot (und die Prüfungsform) flexibel an die aktuellen Gegebenheiten des Semesters anzupassen unter Beachtung der in der LPO-UA festgelegten Vorgaben (z. B. Lehrform, Prüfungsform, SWS und LP). Sie benötigen die Modulhandbücher daher für die Stundenplanerstellung. Denn nur über das Modulhandbuch erhalten Sie rechtlich verbindliche Aussagen, ob die jeweilige Lehrveranstaltung für die Modulprüfung geeignet ist. Jedes Fach im Lehramtsstudium veröffentlicht sein eigenes Modulhandbuch. Eigene Modulhandbücher gibt es für das Erziehungswissenschaftliche Studium, den Freien Bereich sowie Didaktik der Grundschule bzw. Mittelschule (jeweils inkl. aller Didaktikfächer). Alle Modulhandbücher finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes: Modulhandbücher (MHB): Struktur Allgemein Manche Modulhandbücher beginnen mit Vorbemerkungen (z. B. Geschichte, Sport). Diese sind unbedingt zu lesen und zu beachten. Idealerweise führt das MHB einen Modulplan für das Fach und/oder Gesamt-Studienplan auf. Dieser Studienplan entspricht der Modultabelle der LPO-UA, kann aber durch weitere Angaben ergänzt (z. B. Lehrveranstaltungstitel, -art) oder anders dargestellt sein (Integration von FW- und FD-Modulen in einen Plan). Modulbeschreibung (Tabellenform): Jedes in der LPO-UA aufgeführte Modul ist im MHB einzeln zu beschreiben. Dabei müssen Angaben gemacht werden zu: Modultitel, Modulgruppe, Fachgebiet, Modulbeauftragter (an diesen wenden Sie sich, wenn Sie konkrete Fragen zu diesem Modul haben) Inhalt, Lernziele (relevant bei Hochschulwechseln) Zuordnung Studiengang (Schulart; Master-Modul des M.Ed.?), Semesterempfehlung Dauer des Moduls (1 Sem.: alle Lehrveranstaltungen des Moduls sind im selben Sem. zu besuchen; 2 Sem.: die LV sind in aufeinander folgenden Sem.; 1-2 Sem.: die LV können zusammen oder getrennt besucht werden), Häufigkeit des Angebots (z. B. nur WS/SS; jedes Sem.) Teilnahmevoraussetzungen Arbeitsaufwand, LP-Anzahl, Voraussetzung für LP-Vergabe, Prüfungsform Lehrform (ggf. Anzahl der zu besuchenden LV mit Lehrform) Diese Angaben sind i. d. R. in jedem Semester gleich, während die konkreten Lehrveranstaltungen von Semester zu Semester variieren können. Daher werden die zugeordneten Lehrveranstaltungen separat beschrieben. Beschreibung der Einzelveranstaltungen im aktuellen Semester: Auch hierfür gibt es eine Tabellenform, die Angaben ermöglicht zu Lehrveranstaltungstitel, Lehrform, Inhalt, Lernziele, Prüfung(sform), Lehrende/r und Literaturempfehlung. Manche Fächer beschränken sich hier jedoch auf geringere Angaben wie LV-Titel und Prüfungsform und ergänzen die anderen Angaben in digicampus. MHB EWS: Lehramtsberatung Seite 4
5 Das EWS-MHB gibt Ihnen einen Überblick über Modulplan EWS getrennt nach Schularten (LA GS, LA MS, LA RS/GY). Es ist strukturiert in die Bereiche Päd-did. Praktikum - Pflichtbereich Optionaler Bereich fachdid. Praktikum - Wahlpflichtbereich. Innerhalb der Bereiche liegt die Abfolge bei Modulen in Allgemeine Pädagogik Schulpädagogik Psychologie. Zunächst wird das Modul beschrieben, darunter befinden sich die Tabellen für die Einzelveranstaltungen. MHB Didaktik der Grundschule: In diesem MHB finden Sie die Pflichtmodule der Grundschulpädagogik sowie die Pflichtmodule aller Didaktikfächer (sortiert nach alphabetischer Reihenfolge). MHB Didaktik der Mittelschule: In diesem MHB finden Sie die Pflichtmodule aus dem Bereich Mittelschulpädagogik und didaktik inkl. Berufsorientierung) sowie die Pflichtmodule aller Didaktikfächer (sortiert nach alphabetischer Reihenfolge). MHB Freier Bereich: Für jede Schulart finden Sie ein eigenes MHB Freier Bereich, in dem alle im FB möglichen Module (sortiert nach Studienbereich (EWS Fach) aufgeführt sind. Beachten Sie daher, dass Sie nur Module aus Ihren Studienfächern (bei Didaktikfach nur aus der Modulgruppe Didaktikfach) wählen dürfen. Aus jedem Bereich dürfen beliebig viele Module belegt werden, jedes Modul aber nur einmal. Sie können frei auswählen. MHB des Unterrichtsfaches bzw. des Faches Für jedes Fach und jede Schulart wird ein eigenes MHB veröffentlicht, das alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule enthält. Modulverzeichnis in digicampus Die Modulstruktur wird in digicampus übertragen (unter Suche Modulverzeichnis Studiengänge Lehramt zu finden). Dort werden geeignete Lehrveranstaltungen direkt mit den Modulen verknüpft, so dass die Stundenplangestaltung nun viel einfacher wird. Rechtlich bindende Informationen (z. B. wie viele Wahlpflichtmodule wirklich zu belegen sind, welche Prüfungsform gilt) erhalten Sie aber nur über die Modulhandbücher und die Prüfungsordnung. Die Stundenplangestaltung über das Modulverzeichnis in digicampus ersetzt daher nicht den Blick in das MHB. Lehramtsberatung Seite 5
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