WBB Rendite Berlin 30 Fonds



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Transkript:

VERKAUFSPROSPEKT einschließlich Anlagebedingungen (Ausgabe Februar 2015) WBB Rendite Berlin 30 Fonds Kapitalverwaltungsgesellschaft Meriten Investment Management GmbH Herzogstraße 15 D-40217 Düsseldorf Amtsgericht Düsseldorf HRB 11971

Verkaufsbeschränkung für US-Personen Die Anteile des WBB Rendite Berlin 30 Fonds sind in den Vereinigten Staaten nicht gemäß den Bestimmungen des Securities Act von 1933 in seiner derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") oder einzelstaatlicher Wertpapiergesetze der USA registriert und werden auch nicht danach registriert werden, und weder der Fonds, noch die auflegende Gesellschaft sind in den Vereinigten Staaten gemäß den Bestimmungen des Investment Company Act von 1940 in seiner derzeit gültigen Fassung (das "Gesetz von 1940") registriert und werden auch nicht danach registriert werden. Die Anteilinhaber haben keinen Anspruch auf die mit einer solchen Registrierung verbundenen Vorteile. Dementsprechend dürfen die Anteile, außer wie nachfolgend bestimmt, nicht direkt oder indirekt in den Vereinigten Staaten, ihren Einzelstaaten, Territorien oder Besitzungen oder einer US-Person angeboten oder verkauft werden. Die fondsauflegende Gesellschaft kann das Angebot und den Verkauf von Anteilen in den Vereinigten Staaten an eine begrenzte Zahl oder eine Kategorie von US-Personen genehmigen, sofern die Anteile, wenn sie diese Genehmigung erteilt, nur solchen Personen und in einer Weise angeboten und verkauft werden, bei denen die Registrierung der Gesellschaft, des Fonds oder der Anteile nach den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten oder ihrer Einzelstaaten nicht erforderlich ist. Die Anteile sind von der Securities and Exchange Commission und einzelstaatlichen Wertpapier- oder anderen Aufsichtsbehörden in den Vereinigten Staaten weder genehmigt noch abgelehnt worden, und keine solche Behörde hat die Vorzüge dieses Angebots oder die Richtigkeit oder Angemessenheit dieses Prospekts in seiner jeweils geänderten oder ergänzten Fassung beurteilt oder unterstützt. Jede gegenteilige Erklärung stellt eine Straftat dar. Daneben gelten gewisse Beschränkungen für die nachfolgende Übertragung von Anteilen in die Vereinigten Staaten oder an US-Personen. Wird ein Anteilinhaber eine US-Person, kann dies nachteilige steuerliche Folgen haben wie die Pflicht zur Entrichtung der US-Quellensteuer und zur Abgabe einer Steuererklärung. Antragsteller müssen bescheinigen, dass sie keine US- Personen sind, die vom Kauf, Erwerb oder Besitz von Anteilen ausgeschlossen sind. Die auflegende Gesellschaft ist gemäß einer in Rule 4.13(a)(4) der US-Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission, CFTC) vorgesehenen Befreiung von der Registrierung als Commodity Pool Operator bei der US-Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel befreit. Daher ist die Managementgesellschaft im Gegensatz zu einem registrierten Commodity Pool Operator nicht verpflichtet, den Anteilinhabern ein Informationsdokument oder einen geprüften Jahresbericht zu übermitteln, der den Anforderungen der CFTC-Rules entspricht, die ansonsten für registrierte Commodity Pool Operator gelten. Dieser Prospekt wurde der CFTC nicht vorgelegt, da dies nicht erforderlich ist, und die CFTC hat diesen Prospekt oder das Angebot der Anteile weder geprüft noch genehmigt. Die Verteilung dieses Prospektes und das Angebot bzw. der Verkauf der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Der Fonds ist lediglich in der Bundesrepublik Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Der Verkaufsprospekt richtet sich somit an Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in Staaten, in denen eine solche Zulassung nicht erforderlich ist.

HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Investmentvermögen WBB Rendite Berlin 30 Fonds erfolgt auf der Basis des gültigen Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlagebedingungen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt auf Seite 76 ff. abgedruckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem WBB Rendite Berlin 30 Fonds Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht, sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig von Vertragsabschuss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom WBB Rendite Berlin 30 Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Dem Vertragsverhältnis zwischen der Meriten Investment Management GmbH und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der Meriten Investment Management GmbH ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Meriten Investment Management GmbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches können Verbraucher die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.v. anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.v. lauten: Büro der Ombudsstelle BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.v. Unter den Linden 42 10117 Berlin Telefon: (030) 6449046-0 Telefax: (030) 6449046-29 Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de www.ombudsstelle-investmentfonds.de Verkaufsprospekt WBB Rendite Berlin 30 Fonds 3

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Kontaktdaten lauten: Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main, Tel. 069 2388 1907 oder 1906, Fax 069 2388 1919, schlichtung@bundesbank.de Düsseldorf, im Februar 2015

INHALTSVERZEICHNIS VERKAUFSBESCHRÄNKUNG FÜR US-PERSONEN 2 1 GRUNDLAGEN 9 Das Sondervermögen (der Fonds) 9 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen 9 Anlagebedingungen und deren Änderungen 9 2 VERWALTUNGSGESELLSCHAFT 10 Firma, Rechtsform und Sitz 10 3 GESCHÄFTSFÜHRUNG, AUFSICHTSRAT, EIGENKAPITAL 10 4 VERWAHRSTELLE 11 Unterverwahrung 11 Haftung der Verwahrstelle 14 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle 14 5 RISIKOHINWEISE 15 Risiken einer Fondsanlage 15 Schwankungen des Fondsanteilwertes 15 Beeinflussung der individuellen Performance durch steuerliche Aspekte 16 Aussetzung der Anteilrücknahme 16 Auflösung des Fonds 16 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) 16 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen 17 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers 17 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds 17 Wertveränderungsrisiken 17 Kapitalmarktrisiko 17 Zinsänderungsrisiko 18 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften 19 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 20 Risiken bei Pensionsgeschäften 20 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten 20 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt 21 Inflationsrisiko 21 Währungsrisiko 21 Konzentrationsrisiko 21 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile 22 Risiken aus dem Anlagespektrum 22 Verkaufsprospekt WBB Rendite Berlin 30 Fonds 5

Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) 22 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände 22 Risiko durch Finanzierungsliquidität 23 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Ausgaben 23 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern 23 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko 23 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) 24 Risiko durch zentrale Kontrahenten 24 Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften 24 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 24 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds 25 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen 25 Länder- oder Transferrisiko 25 Rechtliche und politische Risiken 25 Volcker-Regel 26 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko 26 Schlüsselpersonenrisiko 26 Verwahrrisiko 27 Erläuterung des Risikoprofils des Fonds 27 Erhöhte Volatilität 27 Profil des typischen Anlegers 27 6 ANLAGEZIELE, ANLAGEGRUNDSÄTZE UND GRENZEN 28 Anlageziel und- strategie 28 Vermögensgegenstände 28 Wertpapiere 29 Geldmarktinstrumente 30 Bankguthaben 32 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben 33 Allgemeine Anlagegrenzen 33 Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse 33 Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten 33 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen 36 Investmentanteile 37 Bankguthaben 38 Derivate 38 Terminkontrakte 40 Optionsgeschäfte 40 Swaps 41 7 WERTPAPIER-DARLEHENSGESCHÄFTE 42

8 PENSIONSGESCHÄFTE 42 9 SICHERHEITENSTRATEGIE 43 Arten der zulässigen Sicherheiten 43 Umfang der Besicherung 43 Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) 43 Anlage von Barsicherheiten 44 10 KREDITAUFNAHME 44 11 HEBELWIRKUNG (LEVERAGE) 44 12 BEWERTUNG 44 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung 44 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände 45 Derivate 45 13 TEILINVESTMENTVERMÖGEN 46 14 ANTEILE 46 15 AUSGABE UND RÜCKNAHME VON ANTEILEN 46 Ausgabe von Anteilen 46 Rücknahme von Anteilen 46 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme 47 Aussetzung der Anteilrücknahme 47 16 LIQUIDITÄTSMANAGEMENT 47 17 BÖRSEN UND MÄRKTE 49 18 FAIRE BEHANDLUNG DER ANLEGER UND ANTEILKLASSEN 49 19 AUSGABE- UND RÜCKNAHMEPREIS 49 Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises 49 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises 50 Ausgabeaufschlag 50 Rücknahmeabschlag 50 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise 50 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile 50 20 KOSTEN 50 Verwaltungs-und sonstige Kosten 50 Gesamtkostenquote 52 21 WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG UND VERWENDUNG DER ERTRÄGE, GESCHÄFTSJAHR 53 Verkaufsprospekt WBB Rendite Berlin 30 Fonds 7

Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren 53 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr 54 22 AUFLÖSUNG UND VERSCHMELZUNG DES FONDS 54 Voraussetzungen für die Auflösung und Übertragung des Fonds 54 Verfahren bei Auflösung des Fonds 55 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds 55 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds 55 23 AUSLAGERUNG 56 24 INTERESSENKONFLIKTE 56 25 KURZANGABEN ÜBER STEUERRECHTLICHE VORSCHRIFTEN 58 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) 58 Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) 61 Steuerausländer 68 26 FONDSBERATUNG 73 27 WIRTSCHAFTSPRÜFER 73 28 DIENSTLEISTER 73 29 ZAHLUNGEN AN DIE ANTEILINHABER/VERBREITUNG DER BERICHTE UND SONSTIGE INFORMATIONEN 74 30 WEITERE VON DER GESELLSCHAFT VERWALTETE INVESTMENTVERMÖGEN 74 31 RECHT DES KÄUFERS ZUM WIDERRUF 75 Widerrufsbelehrung 75 ALLGEMEINE ANLAGEBEDINGUNGEN 76 BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN WBB RENDITE BERLIN 30 FONDS 91 ANHANG 97

1 Grundlagen Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen WBB Rendite Berlin 30 Fonds (nachfolgend Fonds oder OGAW- Sondervermögen ) ist ein Organismus für die gemeinsame Anlage, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend: Investmentvermögen.) Der Fonds ist ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend OGAW ) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend KAGB ). Es wird von der Meriten Investment Management GmbH, Düsseldorf (nachfolgend Gesellschaft ) verwaltet Der WBB Rendite Berlin 30 Fonds wurde 2008 als Spezial-Sondervermögen für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Umwidmung in ein OGAW-Sondervermögen erfolgte mit Wirkung vom 19.07.2013. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. In welche Vermögensgegenständen die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil ( Allgemeine Anlagebedingungen und Besondere Anlagebedingungen ). Anlagebedingungen für ein Publikums- Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Meriten Investment Management GmbH, Herzogstraße 15, D-40217 Düsseldorf, der Verwahrstelle BNP Paribas Securities Services S.C.A, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, Europa- Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, oder über die Internet-Adresse www.meriten.de. Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements dieser Sondervermögen, die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind in schriftlicher oder elektronischer Form bei der Meriten Investment Management GmbH, Herzogstraße 15, D-40217 Düsseldorf, erhältlich. Anlagebedingungen und deren Änderungen Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geändert werden. Ände- Verkaufsprospekt WBB Rendite Berlin 30 Fonds 9

rungen der Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die Änderung der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten von dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzunehmen oder, ihre Anteile gegen Anteile an Investment vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden. Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und darüber hinaus über die Internet-Adresse www.meriten.de bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte betreffen, werden die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen in Papierform oder in elektronischer Form (sogenannter dauerhafter Datenträger ) informiert. Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informationen erlangt werden können. Die Änderungen treten frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die BaFin kann einen früheren Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens bestimmen. Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. 2 Verwaltungsgesellschaft Firma, Rechtsform und Sitz Die Gesellschaft ist eine am 15.11.1969 gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB)in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet Meriten Investment Management GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf. Die Gesellschaft hat gemäß 20 KAGB eine Erlaubnis zur Verwaltung von Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Dach-Hedgefonds, Geschlossene inländische Publikums-AIF, Geschlossene inländische Spezial-AIF, Allgemeine offene inländische Spezial-AIF einschließlich Hedgefonds, Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen sowie zur Finanzportfolioverwaltung, individueller Vermögensverwaltung und Anlageberatung sowie Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen und Anlagevermittlung. 3 Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Eigenkapital Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates sind dem Anhang zu diesem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Sie werden im Jahresbericht aktualisiert.

Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Die Meriten Investment Management GmbH hat ein eingezahltes Gesellschaftskapital von 10,3 Mio. Euro. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Investmentvermögen (nachfolgend AIF ), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen Kapital umfasst. 4 Verwahrstelle Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut und verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten und überwacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände des Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage von Vermögensgegenständen in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen verwendet werden, Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. Unterverwahrung Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen: Land: Unterverwahrer; Ägypten Argentinien Citibank N.A. Egypt Citibank N.A. Buenos Aires Verkaufsprospekt WBB Rendite Berlin 30 Fonds 11

Australien Bahrain Bangladesh Belgien Bermuda Bosnien und Herzegovina Botswana Brasilien Bulgarien Chile China (Volksrepublik) Costa Rica Dänemark Deutschland Ecuador EIfenbeinküste Estland Finnland Frankreich Ghana Griechenland Hong Kong Indien Indonesien Internationaler Zentralverwahrer Internationaler Zentralverwahrer Irland Island Israel Italien Japan Jordanien Kanada Kasachstan Kenia Kolumbien Korea (Republik) Kroatien BNP Paribas Securities Services, Sydney HSBC Bank Limited, Bahrain HSBC Bank Limited, Dacca BNP Paribas Securities Services, Brussels/Paris Bank of Bermuda, Hamilton Unicredit Bank, Vienna (remote Bosnia) Standard Chartered bank of Botswana Ltd, Gabarone BNP Paribas Securities Services, Sao Paulo Unicredit Bank Austria Ag, Vienna (Bulgaria) Banco de Chile HSBC Bank Limited, Shanghai Banco BCT S.A. San José Nordea Bank Danmark A/S, Copenhagen BNP Paribas Securities Services, Frankfurt Banco de la Produccion S.A - Produbanco, Quito BICI BOURSE (einschließlich Benin, Gabon, Burkina Faso, Mali, Niger, Guinea Bissau, Togo, Senegal) AS SEB Pank, Tallinn Nordea Securities Services BNP Paribas Securities Services, Paris Standard Chartered Bank of Ghana Ltd, Accra BNP Paribas Securities Services, Athens BNP Paribas Securities Services, Hong Kong BNP Paribas Securities Services, Chennai HSBC Bank Limited, Jakarta Clearstream Banking S.A. Luxembourg Euroclear Bank S.A. Brussels BNP Paribas Securities Services, Dublin Islandsbanki Bank Hapoalim BM, Tel Aviv BNP Paribas Securities Services, Milan HSBC Bank Limited, Tokyo HSBC Bank, Amman Royal Bank of Canada Dexia, Toronto HSBC Bank Kazakhstan JS Company, Almaty Standard Chartered Bank Kenya, Nairobi Cititrust Colombia, S.A., Bogota HSBC Bank Limited, Seoul Unicredit Bank Austria AG, Vienna (Croatia)

Kuwait Lettland Libanon Litauen Luxembourg Malaysia Malta Marokko (Tochtergesellschaft) Mauritius Mexico Namibia Neuseeland Niederlande Nigeria Norwegen Österreich Oman Pakistan Peru Philippinen Polen Portugal Qatar Rumänien Russland Sambia Saudi-Arabien Schweden Schweiz Serbien Singapur Slowakische Republik Slowenien Spanien Sri Lanka Südfafrika Swaziland Taiwan (Republik) Thailand Tschechische Republik HSBC Bank Limited, Kuwait City AS SEB Banka, RIGAS HSBC Bank Limited, Beyrouth AB SEB Bankas, Vilnius BNP Paribas Securities Services, Luxembourg HSBC Bank Limited, Kuala Lumpur Clearstream Banking Luxembourg Banque Marocaine pour le Commerce et l'industrie, Casablanca HSBC Bank Limited, Port-Louis Banamex, Mexico Standard Bank of Namibia Limited HSBC Bank Limited, Auckland BNP Paribas Securities Services, Amsterdam/Paris Standard Chartered Bank Plc, (Nigeria) Nordea Bank Norge Asa, Oslo BNP Paribas Securities Services Frankfurt (remote Austria) HSBC Bank Limited, Muscat Citibank N.A. Pakistan Citibank Del Peru, Lima HSBC Bank Limited, Manilla BNP Paribas Securities Services Warsaw BNP Paribas Securities Services, Lisbon/Paris HSBC Bank Limited, Doha ING Bank N.V.Bucharest Branch Zao Citibank, Moscow Standard Chartered Bank Plc Zambia, Lusaka Saudi Arabia British Bank, Riyadh (HSBC Group) Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Stockholm BNP Paribas Securities Services, Zurich Unicredit Bank Austria Ag, Vienna (Serbia) BNP Paribas Securities Services Singapore ING Bank Nv, Bratislava Unicredit Bank Austria Ag, Vienna (Slovenia) BNP Paribas Securities Services, Madrid HSBC Bank Limited, Colombo Standard Bank of South Africa Limited, Johannesburg Standard Bank Of Swaziland Limited HSBC Bank Limited, Taipei HSBC Bank Limited, Bangkok ING Bank N.V, Bratislava Branch Verkaufsprospekt WBB Rendite Berlin 30 Fonds 13

Türkei (Tochtergesellschaft) Tunesien Uganda Ukraine Vereinigte Arabische Emirate Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland Ungarn Uruguay USA Venezuela Vietnam Zimbabwe Zypern TEB Securities Services Banque Internationale Arabe de Tunisie, Tunisia Standard Chartered Bank Plc (Uganda) Unicredit Bank Austria AG, Vienna (Ukraine) HSBC Bank Limited, Dubai BNP Paribas Securities Services, London BNP Paribas Securities Services, Budapest Banco Itau Uruguay S.A. BNP Paribas, New York Branch Citibank N.A. Caracas HSBC Bank Limited, Ho Chi Minh City Barclays Bank Of Zimbabwe, Harare BNP Paribas Securities Services, Athens (remote Cyprus) Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Übertragung ergeben: Einer oder mehrere der genannten Unterverwahrer ist ein mit der Verwahrstelle verbundenes Unternehmen. Haftung der Verwahrstelle Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle Für den Fonds hat die BNP Paribas Securities Services S.C.A, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, das Amt der Verwahrstelle übernommen. Die Verwahrstelle ist Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kredit- sowie das Wertpapiergeschäft.

5 Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Veräußert der Anleger Anteile am Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Geld nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse könne nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken. Risiken einer Fondsanlage Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Schwankungen des Fondsanteilwertes Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert. Verkaufsprospekt WBB Rendite Berlin 30 Fonds 15

Beeinflussung der individuellen Performance durch steuerliche Aspekte Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den individuellen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen insbesondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuerberater wenden. Aussetzung der Anteilrücknahme Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne können z.b. wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahme verlangen in außergewöhnlichem Umfang sein sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilswerts behindern. Dadurch besteht das Risiko, dass die Anteile aufgrund beschränkter Rückgabemöglichkeiten eventuell nicht zum vom Anleger gewünschten Zeitpunkt liquidiert werden können. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilpreis nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Auflösung des Fonds Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der Verwaltung ganz auflösen. Der Fonds geht dann auf die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW wird, (iii) oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein solches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publikums-Investmentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger muss daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet werden, etwa, wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung.

Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung der BaFin ändern. Durch eine Änderung der Anlagebedingungen können auch den Anleger betreffende Regelungen geändert werden. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene Risiko verändern. Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Anleger könnten einen niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurückzuerhalten. Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen. Diese Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger investierte Kapital auswirken. Wertveränderungsrisiken Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln. Kapitalmarktrisiko Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Schwan- Verkaufsprospekt WBB Rendite Berlin 30 Fonds 17

kungen der Kurs- und Marktwerte können auch auf Veränderungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sein. Kursänderungsrisiko von Aktien Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kursschwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwicklungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen organisierten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits geringe Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbewegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streubesitz) niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu höheren Kursschwankungen führen. Zinsänderungsrisiko Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.r. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln. Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen Wandel und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die Entwicklung des Werts von Wandel- und Optionsanleihen ist daher abhängig von der Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die Risiken der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktien können sich daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die dem Emittenten das Recht einräumen dem Anleger statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen (Reverse Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem entsprechenden Aktienkurs abhängig.

Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann die Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls Verluste erleiden. Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein. Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden. Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar. Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen. Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft bzw. verkauft werden. Durch die Verwendung von Derivaten können potenzielle Verlust entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind und sogar die Einschusszahlungen überschreiten können. Bei außerbörsliche Geschäfte, sogenannten over-the-counter (OTC) Geschäfte, können folgende Risiken auftreten: Verkaufsprospekt WBB Rendite Berlin 30 Fonds 19

Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesellschaft die für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräußern kann. Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann aufgrund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht möglich oder mit erheblichen Kosten verbunden sein. Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein Darlehen über Wertpapiere, so überträgt sie diese an einen Darlehensnehmer, der nach Beendigung des Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art, Menge und Güte zurück überträgt (Wertpapierdarlehen). Die Gesellschaft hat während der Geschäftsdauer keine Verfügungsmöglichkeit über verliehene Wertpapiere. Verliert das Wertpapier während der Dauer des Geschäfts an Wert und die Gesellschaft will das Wertpapier insgesamt veräußern, so muss sie das Darlehensgeschäft kündigen und den üblichen Abwicklungszyklus abwarten, wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen kann. Risiken bei Pensionsgeschäften Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so verkauft sie diese und verpflichtet sich, sie gegen Aufschlag nach Ende der Laufzeit zurückzukaufen. Der zum Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird bei Abschluss des Geschäftes festgelegt. Sollten die in Pension gegebenen Wertpapiere während der Geschäftslaufzeit an Wert verlieren und die Gesellschaft sie zur Begrenzung der Wertverluste veräußern wollen, so kann sie dies nur durch die Ausübung des vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Die vorzeitige Kündigung des Geschäfts kann mit finanziellen Einbußen für den Fonds einhergehen. Zudem kann sich herausstellen, dass der zum Laufzeitende zu zahlende Aufschlag höher ist als die Erträge, die die Gesellschaft durch die Wiederanlage der erhaltenen Barmittel erwirtschaftet hat. Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so kauft sie diese und muss sie am Ende einer Laufzeit wieder verkaufen. Der Rückkaufpreis wird bereits bei Geschäftsabschluss festgelegt. Die in Pension genommenen Wertpapiere dienen als Sicherheiten für die Bereitstellung der Liquidität an den Vertragspartner. Etwaige Wertsteigerungen der Wertpapiere kommen dem Fonds nicht zugute. Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpapierdarlehens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Derivate, verliehene Wertpapiere oder in Pension gegebene Wertpapiere können im Wert steigen. Die gestellten Sicherheiten könnten dann nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken.