B E R I C H T (Ladendiebstahl)



Ähnliche Dokumente
Was kann ich jetzt? von P. G.

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Predigt Salvenmoser: Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe.

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Kreativ visualisieren

Das bringt nichts. Trotzdem. Mach doch, was du willst. Mach ich auch. Wo sind die drei eigentlich hin gefahren? Emmett will sich neue PS3-Spiele

Anne Frank, ihr Leben

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. .

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Ehescheidungsformular

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Papa - was ist American Dream?

o Bitte denken Sie auch an entsprechende Information der IT, damit diese sich im Fall von Serverdurchsuchungen richtig verhält.

Leichte-Sprache-Bilder

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6

Rechtspfleger in der Zwangsversteigerungsabteilung

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Jojo sucht das Glück - 3 Folge 23: Der Verdacht

Just & Partner Rechtsanwälte

Krippenspiel für das Jahr 2058

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Fragebogen für Franchise-Interessenten

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einstufungstest Deutsch (A1, A2, B1)

Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was!

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Fundservice konsequent im Internet: 2011 I Westernacher I Alle Rechte vorbehalten. I

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...

im Beruf Schriftliche Kommunikation: Wichtige Wörter und Wendungen für Geschäftsbriefe

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012

M03a Lernstraße für den Unterricht in Sekundarstufe I

Anleitung RÄUME BUCHEN MIT OUTLOOK FÜR VERWALTUNGSANGESTELLTE

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Vortrag am / AG Strafrecht

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular

Sibylle Mall // Medya & Dilan

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. ist einer davon.

im Beruf Gespräche führen: Bei einem Bewerbungsgespräch wichtige Informationen verstehen und eigene Vorstellungen äußern

GEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE.

Seniorinnen und Senioren aufgepasst! Vorsicht Diebe und Betrüger!

Richtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage

Tutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung

Elma van Vliet. Mama, erzähl mal!

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

vor 2 Tagen erhielt ich einen Anruf eines Ihrer Kundenberater (Herr Kirsch) mit dem Angebot der Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag.

Das Weihnachtswunder

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen

Die Investitionen am Forex-Markt können große Gewinne zur Folge haben aber genauso besteht auch das Risiko Geld zu verlieren.

Musterbriefe. 1. Widerruf bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften, Verbraucherdarlehen, Versicherungsverträgen

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung:

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Anleitung. Empowerment-Fragebogen VrijBaan / AEIOU

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Aufgabe: Knapp bei Kasse

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Vorbemerkung Scheidung online

Besuchsbericht zu meinem Besuch im Waisenhaus in Hoi An Dez 2013/Jan 2014

Merkblatt: Regelapprobation

Erst Lesen dann Kaufen

Nachts in der Stadt. Andrea Behnke: Wenn es Nacht wird Persen Verlag

Unabhängige Sachverständige Partner der Autofahrer

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Hörübung zum Hörtext: Warum es in Deutschland so viele Richter gibt

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Materialien für den Unterricht zum Film Crazy von Hans-Christian Schmid Deutschland 2000, 93 Minuten

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Reizdarmsyndrom lindern

Was ist PZB? Personen-zentrierte Begleitung in einfacher Sprache erklärt

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

Sie als gehörlose Eltern wirklich denken Ihre persönliche Meinung -adresse Post Adresse Fax bis Ende Oktober/Anfang November

Ich habe von dem bevorstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gelesen. Für diesen Börsengang interessiere ich mich sehr.

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

Weltenbummler oder Couch-Potato? Lektion 10 in Themen neu 3, nach Übung 5

Retragere de bani din bancă / Withdrawing money from the bank

A2 Lies den Text in A1b noch einmal. Welche Fragen kann man mit dem Text beantworten? Kreuze an und schreib die Antworten in dein Heft.

Transkript:

GPA 006 StR I Gemeinsames Prüfungsamt Dammtorwall 13 20254 Hamburg GPA-Nr.: Dieser Aufgabentext besteht aus 12 fortlaufend nummerierten Seiten. Es wird gebeten, die Vollständigkeit des Textes vor der Bearbeitung zu prüfen. Sowohl der Aufgabentext als auch Ihre Bearbeitung sind mit Ihrer GPA-Nummer zu versehen und zusammen abzugeben. FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEHÖRDE FÜR INNERES POLIZEI Dienststelle PK 32 Datum 16.08.2006 Az. 032/1K/1883355/2006 Telefon 040/42865-5331 Fax 040/42866-3334 B E R I C H T (Ladendiebstahl) Tatort Straße / Hausnr. Hamburger Straße 133 PLZ / Ort 22083 Hamburg Freie Ortsbeschreibung Media Markt Hamburg Tatzeit 16.08.2006, 16.00 Uhr Beschuldigter Name Bruckner Geburtsname s.o. Vorname(n) Martin Geb.-Datum / Ort 28.02.1981 in Köln Straße / Hausnr. Ohlsdorfer Straße 19 PLZ / Wohnort 22299 Hamburg Sachverhalt: Gegen 16.20 Uhr erhielt der Unterzeichner die Mitteilung, wonach beim Media Markt in Hamburg ein Dieb auf frischer Tat gefasst wurde. Der Unterzeichner begab sich daraufhin zusammen mit der Kollegin Linke zur Filiale des Media Markts in der Hamburger Straße, wo der Kaufhausdetektiv Uwe Demmler, Kanalstraße 5, 22085 Hamburg sowie der Beschuldigte Martin Bruckner angetroffen wurden. Der Zeuge Demmler berichtete folgenden Sachverhalt: Im Rahmen eines Rundgangs durch die Filiale habe Herr Demmler seit ca. 15.30 Uhr ein auffälliges Verhalten des Beschuldigten beobachtet. Dieser habe sich zunächst in der Abteilung für Küchengeräte aufgehalten, sich dort verschiedene Mini-Toaster angesehen und einige Verpackungen geöffnet. Sodann habe sich der Beschuldigte mit einer Toasterverpackung in der Hand in die Musikabteilung begeben. Da der Zeuge Demmler wegen einer anderen Kundin jedoch kurzzeitig anderweitig be-

2 schäftigt gewesen sei, habe er den Beschuldigten erst bei Erreichen der Kasse wieder beobachten können. Aus diesem Grund habe er sich entschlossen, den Beschuldigten nach Passieren der Kasse zu kontrollieren. Nachdem der Beschuldigte an der Kasse angelangt gewesen sei, habe der Zeuge Demmler sodann beobachtet, dass der Beschuldigte einen Toaster auf das Laufband legte, den Preis bei der Kassiererin Genz in bar entrichtete und sodann die Kasse passierte. Dann sei er an den Beschuldigten herangetreten und habe ihn mit den Worten Halt! Kontrolle! gebeten anzuhalten. Der Beschuldigte sei dem jedoch nicht gefolgt, sondern in Richtung Ausgang gelaufen. Deshalb habe er seinen Kollegen, den Zeugen Manfred Seip, wohnhaft Stuvkamp 18, 22081 Hamburg, der sich zufällig im Kassenvorraum aufgehalten habe, laut um Hilfe gerufen. Zum Glück habe der Zeuge Seip die Situation sofort erfasst und sich dem Beschuldigten vor dem Ausgang in den Weg gestellt. Der Beschuldigte habe jedoch mit dem rechten Arm ausgeholt und dem Zeugen Seip die Tüte, die er in der rechten Hand hatte und in welcher sich die Toasterverpackung mit Inhalt befand, ins Gesicht geschleudert. Dieser sei kurzzeitig benommen gewesen und habe zurückweichen müssen. Der Beschuldigte habe deshalb aus dem Media Markt in Richtung Parkplatz fliehen können. Allerdings habe der Zeuge Demmler dem Beschuldigten zum Parkplatz folgen können. Nachdem er den Beschuldigten eingeholt hatte, sei dieser gerade dabei gewesen, in den von einer weiblichen Person, die sich im Nachhinein als seine Freundin vorstellte, gesteuerten PKW einzusteigen. Der Zeuge Demmler habe den Beschuldigten aber noch im Wagen stellen, ihn in das Detektivbüro des Media Marktes bringen und die Toasterverpackung samt Inhalt sicherstellen können. Bei unserem Eintreffen befanden sich der Beschuldigte, die Zeugin Sabrina Steiger, wohnhaft Barmbeker Straße 25, 22303 Hamburg (Freundin des Beschuldigten), der Filialleiter und Geschäftsführer des Media Marktes Ingo Meier, Eppendorfer Landstraße 25, 20249 Hamburg, sowie die Zeugen Demmler und Seip in dem Detektivbüro. Wir konnten feststellen, dass der Beschuldigte statt eines Mini-Toasters einen MP3-Player (Abmessungen: 30 x 160 x 160 mm) in der Toaster-Verpackung verstaut hatte. Ausweislich der Originalverpackungen, die uns der Zeuge Demmler vorlegte, hat der MP3-Player einen Wert von 119,00. Der Minitoaster, dessen Verpackung der Beschuldigte an der Kasse vorlegte, hat dagegen einen Preis von 29,00. Bereits jetzt war erkennbar, dass der Zeuge Seip eine schmerzhafte Prellung des Nasenbeins sowie einen Bluterguss unterhalb des linken Auges davongetragen hat. Der MP3-Player sowie die Toasterverpackung wurden dem Geschäftsführer der Media Markt Hamburg GmbH zurückgegeben. gez. Müller, POM

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEHÖRDE FÜR INNERES POLIZEI Dienststelle PK 32 Datum 16.08.2006 Az. 032/1K/1883355/2006 Telefon 040/42865-5331 Fax 040/42866-3334 Beschuldigtenvernehmung Ort: PK 32 Es erscheint [x] auf Vorladung [ ] aus eigener Veranlassung [ ] aufgesucht [ ] vorgeführt in Dienstzimmer der/die Nachbenannte und erklärt: Familienname Bruckner Geburtsname s.o. Vorname Martin Geburtsdatum/-ort 28.02.1981 in Köln Staatsangeh. deutsch PLZ, Ort 22299 Hamburg Straße Ohlsdorfer Straße 19 Telefon Zu Beginn meiner ersten Vernehmung ist mir eröffnet worden, welche Tat mir zur Last gelegt wird. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es mir nach dem Gesetz freisteht, mich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor meiner Vernehmung, einen von mir zu wählenden Verteidiger zu befragen. Ich bin ferner darüber belehrt worden, dass ich zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann. Zur Sache [x] Ich bin bereit auszusagen. [ ] Ich bin nicht bereit auszusagen. [ ] Ich bin nur bereit, nach Befragung [ ] Ich bin nur bereit, vor einem Richter meines Verteidigers auszusagen. oder einem Staatsanwalt auszusagen. Zur Sache: Ich habe den Minitoaster aus dem Karton genommen und den MP3-Player in die Toasterverpackung gesteckt. Aber ich hatte nicht die Absicht, irgendwen zu verletzen. 3 geschlossen: gez. Küster, KK selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben: gez. Martin Bruckner

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEHÖRDE FÜR INNERES POLIZEI Dienststelle PK 32 Datum 16.08.2006 Az. 032/1K/1883355/2006 Telefon 040/42865-5331 Fax 040/42866-3334 Ort: PK 32 Zeugenvernehmung Es erscheint [ x ] auf Vorladung [ ] aus eigener Veranlassung [ ] aufgesucht [ ] vorgeführt in Dienstzimmer der/die Nachbenannte und erklärt: Familienname Steiger Geburtsname s.o. Vorname Sabrina Geburtsdatum/-ort 02.03.1985 in Hamburg Staatsangeh. deutsch PLZ, Ort 22303 Hamburg Straße Barmbeker Straße 25 Telefon Der Grund meiner Vernehmung ist mir bekannt gegeben worden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich nach 111 OWiG verpflichtet bin, folgende Personalien wahrheitsgetreu anzugeben: Vor-, Familien-, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf, Wohnadresse, Staatsangehörigkeit. Auf mein Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger nach 52 Abs. 1 StPO wurde ich hingewiesen. Ferner wurde ich darüber belehrt, dass ich die Auskunft auf solche Fragen verweigern kann, deren Beantwortung mich oder einen der in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würde ( 55 Abs. 1 StPO). Das gilt nach 46 OWiG auch bei der Vernehmung zu Ordnungswidrigkeiten. Mit dem Beschuldigten bin ich [x] nicht verlobt, verheiratet, verwandt, verschwägert, von ihm/ihr geschieden [ ] verlobt [ ] verheiratet [ ] verwandt [ ] verschwägert [ ] von ihm/ihr geschieden Zur Sache: Ich bin die Freundin von Herrn Bruckner. Ich habe mit der Sache aber nichts zu tun. Auf Nachfrage: Martin hatte mir kurz nach Weihnachten erzählt, dass er daran denkt, im Media Markt einen MP3-Player mitgehen zu lassen, um diesen anschließend zu verkaufen. Ich habe ihm sofort gesagt, dass dies nichts bringt. Außerdem war ja klar, dass er seinen Aushilfsjob als Reinigungskraft im Media Markt sofort verliert, wenn das auffallen würde. Damit hätte er dann gar kein Einkommen mehr. Martin ist ja schon öfter mit krummen Sachen aufgeflogen. Eigentlich hatte Martin mir versprochen, von seinem Plan abzulassen. Nachdem wir heute Nachmittag auf dem Rückweg von einem Besuch bei meiner Mutter waren, hat er mich dann aber plötzlich gebeten, kurz beim Media Markt vorbeizufahren, damit er dort noch etwas Wichtiges aus seinem Spind holen könne. Ich selbst hatte noch etwas in dem Laden nebenan zu erledigen, so dass mir dies ganz recht war. Da Martin aber noch nicht am Auto war, als ich zurückkam, wurde ich misstrauisch. Gerade nachdem ich mich ans Steuer gesetzt hatte, kam Martin auch schon angelaufen, dicht hinter ihm dieser Detektiv, der uns festgenommen und dann die Polizei gerufen hat. Den Rest kennen Sie ja. 4

5 Auf Nachfrage: Nein, sonst hat Martin in der letzten Zeit nichts angestellt. Er ist letzten Sommer ja auch erst zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Allerdings hat mir Martin zu meinem Geburtstag im März einen Plasmafernseher geschenkt, weil er wusste, dass ich mir einen solchen Fernseher gewünscht habe. Zuerst habe ich mich über das Geschenk gefreut. Als ich nach ein paar Tagen Genaueres über den Kauf wissen wollte, habe ich gemerkt, dass Martin mir etwas verheimlicht. Nachdem ich ihn eine Weile gelöchert hatte, hat Martin mir dann gebeichtet, wie er das Gerät bekommen hat. Er hat mir erzählt, dass er an irgendeinem Morgen Mitte Februar während seiner Reinigungsarbeiten gesehen habe, wie eine auffallend gekleidete Frau einen fast nagelneuen Plasmafernseher beim Media Markt zur Reparatur abgegeben habe. Später habe er mitbekommen, dass sich einige Kollegen über die Frau, die wohl die Schwester des Geschäftsführers ist, unterhalten und gesagt hätten, dass der Fernseher eine Spezialanfertigung gewesen sei und nicht mehr habe repariert werden können. Daher habe für die Kundin ein neues Spezialexemplar beschafft werden müssen. Einige Tage danach hat Martin dann wohl gesehen, dass eine neue Angestellte, die er nicht kannte, allein bei der Auslieferungsstelle stand. Dabei kam ihm dann die Idee, sich als Verwandter der Kundin auszugeben und sich den gelieferten Ersatzfernseher aushändigen zu lassen. Obwohl Martin keinen Einlieferungsbeleg für den alten Fernseher hatte, klappte das offensichtlich ganz reibungslos. Jedenfalls hat er mir den neuen Fernseher gegeben. Als ich das erfahren habe, hatten wir erst einmal ein paar Tage Streit. Auf Nachfrage: Martin hat mir gesagt, die neue Angestellte sei ca. 45 Jahre alt gewesen und habe sehr unsicher gewirkt. Später hat er erfahren, dass sie Weber oder so ähnlich heißt. Auf Nachfrage: Ich habe Martin den Fernseher zurückgegeben. Was dann damit passiert ist, weiß ich aber nicht. Ich möchte noch einmal betonen, dass ich da nicht mit drinstecken will. Ich weiß auch nicht, an wen Martin den MP3-Player verkaufen wollte. Ich bin bereit, meine Angaben erforderlichenfalls auch vor Gericht zu wiederholen. geschlossen: gez. Küster, KK selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben: gez. Sabrina Steiger

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEHÖRDE FÜR INNERES POLIZEI Dienststelle PK 32 Datum 17.08.2006 Az. 032/1K/1883355/2006 Telefon 040/42865-5331 Fax 040/42866-3334 Vermerk: 7 6 Eine Rückfrage bei dem Geschäftsführer der Media Markt Hamburg GmbH, Herrn Meier, ergab, dass dort am 17.02.2006 von seiner Schwester, Frau Rita Seifert, tatsächlich ein neuwertiger Plasmafernseher im Wert von 1.300,00 zur Reparatur gegeben wurde. Dieser Fernseher sei defekt gewesen, so dass man für seine Schwester ein neues Gerät bestellt habe. Am 28.02.2006 habe man festgestellt, dass das gelieferte Ersatzgerät nicht mehr auffindbar war, so dass ein weiterer Fernseher habe beschafft und seiner Schwester ausgehändigt werden müssen. Interne Nachforschungen hätten zu keinem Ergebnis geführt. Darüber hinaus konnte in Erfahrung gebracht werden, dass am 15.02.2006 eine neue Teilzeitkraft, Frau Gertrud Webert, bei der Media Markt Hamburg GmbH angestellt wurde. Diese hat nach Angaben von Herrn Meier in den ersten Tagen einen Kurzdurchlauf durch mehrere Abteilungen absolviert und ist vom 22.02.2006 bis zum 28.02.2006 bei der Auslieferungsstelle für reparierte Produkte eingesetzt worden. Der Verbleib des Fernsehers konnte nicht geklärt werden. gez. Küster, KK FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEHÖRDE FÜR INNERES POLIZEI Dienststelle PK 32 Datum 21.08.2006 Az. 032/1K/1883355/2006 Telefon 040/42865-5331 Fax 040/42866-3334 Zeugenvernehmung Ort: PK 32 Es erscheint [ x ] auf Vorladung [ ] aus eigener Veranlassung [ ] aufgesucht [ ] vorgeführt in Dienstzimmer der/die Nachbenannte und erklärt: Familienname Webert Geburtsname Lohmann Vorname Gertrud Geburtsdatum/-ort 16.11.1960 in Bremen Staatsangeh. deutsch PLZ, Ort 22083 Hamburg Straße Bachstraße 17 Telefon Der Grund meiner Vernehmung ist mir bekannt gegeben worden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich nach 111 OWiG verpflichtet bin, folgende Personalien wahrheitsgetreu anzugeben: Vor-, Familien, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf, Wohnadresse, Staatsangehörigkeit. Auf mein Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger nach 52 Abs. 1 StPO wurde ich hingewiesen. Ferner wurde ich darüber belehrt, dass ich die Auskunft auf solche Fragen verweigern kann, deren Beantwortung mich oder einen der in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würde ( 55 Abs. 1 StPO). Das gilt nach 46 OWiG auch bei der Vernehmung zu Ordnungswidrigkeiten.

Mit dem Beschuldigten bin ich [x] nicht verlobt, verheiratet, verwandt, verschwägert, von ihm/ihr geschieden [ ] verlobt [ ] verheiratet [ ] verwandt [ ] verschwägert [ ] von ihm/ihr geschieden Zur Sache: Ich bin seit dem 15.02.2006 beim Media Markt in Hamburg angestellt. Ich habe weder einen Fernseher noch ein sonstiges Gerät an irgendeine unberechtigte Person herausgegeben. Das darf ich ja auch gar nicht. Schon an meinem ersten Tag bin ich angewiesen worden, reparierte Gegenstände oder Ersatzlieferungen für defekte Geräte nur gegen Vorlage des Einlieferungsbelegs für das defekte Gerät auszuhändigen und im Zweifelsfall zusätzlich meinen Abteilungsleiter, Herrn Koller, oder seinen Stellvertreter zu kontaktieren. Dies musste ich auch unterschreiben. Auf Vorhalt: Von einem Plasmafernseher weiß ich nichts. Ich habe allerdings später mitbekommen, dass Ende Februar ein teurer Fernseher vermisst wurde. Nach nochmaligem Vorhalt: Ich habe solche Angst, meinen Job zu verlieren. 13 Monate lang war ich arbeitslos. Ja, es stimmt, ich habe den Fernseher an einen jungen Mann ausgehändigt. Der Mann sagte mir, er sei der Sohn der Frau Seifert und benötige dringend den Plasmafernseher, da seine Mutter ihn zum Geburtstag seines Vaters Anfang März haben müsse. Da ich wusste, dass die Schwester unseres Geschäftsführers einen defekten Fernseher - eine Spezialanfertigung für sie - abgegeben hatte und einen neuen speziell für sie angefertigten Ersatzfernseher bekommen sollte, habe ich mich nicht getraut, die Herausgabe des neuen Fernsehers zu verweigern, obwohl mir klar war, dass ich dies eigentlich nur nach Übergabe eines Einlieferungsbelegs darf. Aber der Mann sagte mir, er habe es sehr eilig und habe keine Lust, noch lange mit mir zu streiten. Da alle Angestellten große Angst vor unserem Geschäftsführer haben und weder mein Abteilungsleiter noch ein anderer Angestellter in diesem Moment in der Nähe war, habe ich dem Mann den Fernseher ohne Vorlage des für den alten Fernseher ausgestellten Einlieferungsbelegs gegeben. Auch als später nachgeforscht wurde, wer einen Plasmafernseher ausgehändigt hat, habe ich niemandem davon erzählt. Ich weiß jetzt, dass dies nicht richtig war. Aber ich wollte meinen neuen Job auf keinen Fall gefährden. Auf Nachfrage: Ich weiß nicht, ob ich den Mann noch wieder erkennen würde. Er war ca. 1,80 m groß und hatte blonde Haare. geschlossen: gez. Küster, KK selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben: gez. Gertrud Webert [Hinweis des GPA: Mit der Zeugin Webert wurde ordnungsgemäß eine Wahllichtbildvorlage durchgeführt, bei der sie den Beschuldigten Bruckner mit 50%iger Sicherheit als die Person erkannte, die den Fernseher bei ihr abgeholt hatte.]

8 Volksbank Hamburg Volksbank Hamburg, Wandsbeker Marktstraße 99, 22041 Hamburg An das Telefon: (040) 65 80-111 Polizeikommissariat 32 Telefax: (040) 65 80-113 Weidestraße Bankleitzahl 201 902 06 22083 Hamburg Ihr Ansprechpartner: Datum: Herr Borke 04.09.2006 Anzeige wegen Verdachts der Urkundenfälschung und des Betruges gegen Martin Bruckner, geb. 28.02.1981, Ohlsdorfer Straße 19, 22299 Hamburg Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Martin Bruckner unterhält bei uns ein Girokonto mit der Kontonummer 604 5501, das ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird. Am 21.08.2006 wurde bei uns zu Lasten des Kontos 266 7670 eine Überweisung eingereicht. Inhaberin dieses Kontos ist Frau Karla Ostdorf, Martinistraße 62 in Hamburg. Die Überweisung lautete auf 500,00 und erging zu Gunsten des Kontos von Martin Bruckner. Es wurde festgestellt, dass die Kontoinhaberin die Unterschrift K. Ostdorf auf der Überweisung nicht vorgenommen hat. Da die Überweisung gefälscht ist, haben wir mittlerweile Frau Ostdorf den Betrag von 500,00 aus Kulanzgründen wieder erstattet. Unmittelbar nachdem die 500,00 gutgeschrieben waren, hat Herr Bruckner am 22.08.2006 den Betrag bei dem Angestellten Müller in bar von seinem oben genannten Konto abgehoben. An diesem Tag betrug das Kontoguthaben von Herrn Bruckner 500,46. Wir haben Herrn Bruckner mehrfach mündlich und mit Schreiben vom 28.08.2006 aufgefordert, den Betrag von 500,00 zurückzuerstatten. Dem ist Herr Bruckner nicht nachgekommen. Daher erstatten wir hiermit Strafanzeige. Die entsprechende Kopie der Überweisung sowie der Buchung haben wir dieser Anzeige als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Volksbank Hamburg i.v. gez. Borke [Hinweis des GPA: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Sie haben den vorgetragenen Inhalt.]

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEHÖRDE FÜR INNERES POLIZEI Dienststelle PK 32 Datum 08.09.2006 Az. 032/1K/1883355/2006 Telefon 040/42865-5331 Fax 040/42866-3334 9 Beschuldigtenvernehmung Ort: PK 32 Es erscheint [x] auf Vorladung [ ] aus eigener Veranlassung [ ] aufgesucht [ ] vorgeführt in Dienstzimmer der/die Nachbenannte und erklärt: Familienname Bruckner Geburtsname s.o. Vorname Martin Geburtsdatum/-ort 28.02.1981 in Köln Staatsangeh. deutsch PLZ, Ort 22299 Hamburg Straße Ohlsdorfer Straße 19 Telefon Zu Beginn meiner ersten Vernehmung ist mir eröffnet worden, welche Tat mir zur Last gelegt wird. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es mir nach dem Gesetz freisteht, mich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor meiner Vernehmung, einen von mir zu wählenden Verteidiger zu befragen. Ich bin ferner darüber belehrt worden, dass ich zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann. Zur Sache [x] Ich bin bereit auszusagen. [ ] Ich bin nicht bereit auszusagen. [ ] Ich bin nur bereit, nach Befragung [ ] Ich bin nur bereit, vor einem Richter meines Verteidigers auszusagen. oder einem Staatsanwalt auszusagen. Zur Sache: Zu dem Plasmafernseher möchte ich nichts sagen. Was die 500,00 betrifft, die meinem Konto gutgeschrieben wurden, bin ich mir keiner Schuld bewusst. Keinesfalls habe ich die Überweisung gefälscht. Ende August, es kann der 28.08.2006 gewesen sein, war ich auf der Bank und habe dort am Automaten einen Kontoauszug gezogen. Da habe ich gesehen, dass 500,00 auf mein Konto gebucht wurden. Ich habe mich gefreut, dass jemand Geld auf mein Konto überwiesen hat, obwohl es mir nicht gehört. Das Geld habe ich dann sofort abgehoben und es für Essen, Trinken, Kino und andere Sachen ausgegeben. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich bin gerne bereit, Schriftproben abzugeben. geschlossen: gez. Küster, KK selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben: gez. Martin Bruckner

10 Auszug aus dem Schriftgutachten des Landeskriminalamtes Hamburg 20.09.2006: Aufgrund der Tatsache, dass nur eine Kopie des Überweisungsträgers vorliegt, bestehen erhebliche materialbedingte Defizite in der Analysierbarkeit der Unterschrift sowie des Belegs. Positive Urheberschaftsaussagen (Identifizierungen) sind bei solchen Schriftprodukten grundsätzlich nur als Tendenzaussagen vertretbar. Die vorliegenden ad hoc-schriftproben von Herrn Bruckner sind für eine Gegenüberstellung mit der fraglichen Überweisungsbeschriftung nach Art und Umfang unzureichend und repräsentieren zweifellos nicht die Gesamtvariationsbreite seiner Schreibweise. Bei den nur geringen Vergleichsmöglichkeiten lässt sich lediglich eine Affinität zu der fraglichen Beschriftung erkennen. ( ) - PK 32-25.09.2006 Verfügung: 1. Vermerk: Die Geschädigte Ostdorf wurde zu dem Sachverhalt befragt. Sie bestätigte, dass sie den fraglichen Überweisungsbeleg nicht unterzeichnet hat. Die Geschädigte kennt den Beschuldigten nicht und konnte im Übrigen keine sachdienlichen Angaben machen. Nach Angaben des zuständigen Mitarbeiters der Volksbank Hamburg, Herrn Borke, wurde der Originalbeleg des Überweisungsträgers bereits durch die Volksbank vernichtet. Zwar hat der Beschuldigte Bruckner anlässlich seiner Vernehmung vom 08.09.2006 Schriftproben hinterlassen. Doch dürfte ausweislich des Schriftgutachtens des Landeskriminalamtes Hamburg ein Tatnachweis schwierig sein. Staatsanwaltschaft Hamburg 2. U. m. A. Eingang: 26.09.2006 der Staatsanwaltschaft Hamburg nach Abschluss der Ermittlungen zur weiteren Veranlassung übersandt. gez. Küster, KK

11 RECHTSANWALT Dr. Hans Baum Hofweg 19, 22085 Hamburg An die Telefon: 040 44 45 45 Staatsanwaltschaft Hamburg Telefax: 040 44 45 32 Gorch-Fock-Wall 15 20355 Hamburg Datum: 27.09.2006 Zeichen: 366/06x.Ro Sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Angelegenheit bestelle ich mich zum Verteidiger des Beschuldigten Bruckner. Die entsprechende Vollmacht liegt meinem Schreiben als Anlage bei. Hinsichtlich des Vorfalls vom 16.08.2006 im Media Markt weise ich darauf hin, dass das Verhalten meines Mandanten allenfalls den Tatbestand des Betruges erfüllt, da die Kassiererin, die Zeugin Genz, mit der Gewahrsamsübertragung einverstanden war. Daher liegt eine täuschungsbedingte Eigentumsübertragung an dem MP3-Player vor. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass sich der Beschuldigte am 28.08.2006 mit Frau Sabrina Steiger verlobt hat. Frau Steiger hat mitgeteilt, dass sie keine weiteren Aussagen machen wird. Mein Mandant wird zu den Angaben der Zeugin Steiger keine Einlassung abgeben. Im Hinblick auf den in der Strafanzeige der Volksbank Hamburg dargestellten Sachverhalt ist eine Einlassung ebenfalls nicht angezeigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Baum, Rechtsanwalt

12 Vermerk zur Bearbeitung: 1. Es ist ein Gutachten hinsichtlich des Beschuldigten Bruckner zu erstatten und die Entschließung der Staatsanwaltschaft zu entwerfen, die am 05.10.2006 ergeht. 2. Die Formalien (Ladungen, Zustellungen, Vollmachten, Unterschriften usw.) sind in Ordnung. 3. Werden in einzelnen Punkten weitere Ermittlungen für erforderlich gehalten, so ist dies zu erörtern, sodann jedoch zu unterstellen, dass entsprechende Maßnahmen ohne Erfolg durchgeführt worden sind. 4. Wird die Erhebung der öffentlichen Klage vorgeschlagen, so braucht der Entwurf der Anklageschrift das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen nicht zu enthalten. 5. Straftaten außerhalb des StGB sowie Ordnungswidrigkeiten sind nicht zu prüfen. Von den Vorschriften der 153-153 e, 154 b - 154 e, 407 ff. StPO ist kein Gebrauch zu machen. 6. Es ist davon auszugehen, dass die Tatorte im Bezirk des Amtsgerichts Hamburg St.-Georg und des Landgerichts Hamburg liegen. 7. Der vorliegende Bundeszentralregisterauszug des Beschuldigten enthält die folgenden Eintragungen: 19.01.2003 AG Hamburg 9 Ds 5675/02; rechtskräftig seit 19.01.2003; Tatbezeichnung: Diebstahl; Datum der letzten Tat 04.08.2002; 90 Tagessätze zu je 10,00 EUR 08.06.2005 AG Hamburg 4 Ds 1020 Js 12224/04; rechtskräftig seit 08.06.2005; Tatbezeichnung: Betrug; Datum der letzten Tat: 02.11.2004; 11 Monate Freiheitsstrafe, Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt, Bewährungszeit: 3 Jahre 8. Es wird gebeten, die Auflage der benutzten Kommentare in der Klausur anzugeben.