Rechnungswesen Es ist im Handel nicht möglich, Regeln und Lehren Punkt für Punkt vollständig anzugeben, weil mehr Punkte erforderlich sind, um einen Kaufmann zu bilden, als einen Doktor des Rechts. Luca Pacioli 1 Rechnungswesen und Rechnungslegung Das Rechnungswesen ist die systematische Erfassung, Überwachung und informatorische Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme. Rechnungslegung ist der Oberbegriff für die Gesamtheit der Aufzeichnungspflichten, mit denen internen und externen Interessenten Rechenschaft über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens gegeben wird. 2
Beschaffungsmarkt Beschaffung Ausgaben Aufwand/ Kosten Ertrag / Arbeitsleistung Potenzialfaktoren Repetierfaktoren Information Transformationsprozess der Produktion Finanzielle Mittel Kreditund Kapitalmarkt Leistung Halb- und Fertigfabrikate Absatz Einnahmen Absatzmarkt 3 Bereiche des Rechnungswesen Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen Handelsrechtliche Rechnungslegung Konzernbilanz Steuerrechtliche Gewinnermittlung Teilkostenrechnung Vollkostenrechnung Bilanzpolitik/Bilanzanalyse Controlling 4
Externes Rechnungswesen - Buchführung 5 Aufgaben des Rechnungswesens Dokumentationsaufgabe - Aufzeichnung aller Geschäftsfälle aufgrund von Belegen Rechenschaftslegungs- und Informationsaufgabe - Jahresabschluss aufgrund gesetzlicher Vorschriften Kontrollaufgabe - Überwachung der Wirtschaftlichkeit und der Zahlungsfähigkeit Dispositionsaufgabe - Grundlage für Planungen und Entscheidungen 6
Externes Rechnungswesen - Buchführung Buchführung Doppik Doppelte Buchführung in Konten Doppik ist die Abkürzung von Doppelter Buchführung in Konten und bildet das passende Gegenüber zu dem Begriff Kameralistik, Die einfache Kameralistik betrachtet lediglich Einnahmen und Ausgaben, wodurch sie nur den Geldverbrauch, nicht aber den Ressourcenverbrauch erfasst. Der Fokus der einfachen Kameralistik liegt daher auch eher auf Finanzzielen als auf Sachzielen. Quelle: http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-kameralistik-einfache.html 7 Externes Rechnungswesen - Buchführung Die Doppik erhöht die Aussagekraft der Buchführung. Die Doppik erlaubt eine jährliche Standortbestimmung Mit der Doppik ist die kontinuierliche, langfristige Planung von Investitionen möglich, Die Doppik schafft die Voraussetzung für die Unternehmen, bei Bedarf Kredite aufzunehmen. Die Doppik beziffert auch indirekte Kosten (Overheadkosten), so dass diese in der Ressourcenplanung von Drittmitteln konkret ausgewiesen und beziffert werden können. Mit der Doppik ist es möglich, die Kosten- und Leistungsrechnung mitzuführen, um differenzierte Informationen zu internen Zwecken zu erhalten. Quelle: http://www.ruhr-uni-bochum.de/doppik/warum.html 8
Kleine Geschichte der Doppik I Älteste Beispiele von Aufzeichnungen aus dem Jahre 1211 (Entwicklung zu Konten: Zunächst Personen-, später dann Sachkonten) Bereits 1288 Gegenüberstellung von Soll und Haben (Ausgang in Venedig: alla veneziana ) Älteste Anwendung der doppelten Buchführung 1340 in Genua, Vervollkommnung dann in Venedig (Hauptbuch mit Personen- und Sachkonten) im 14. Und 15. Jhdt. Soll und Haben: Ursprünglich deve dare - deve avere soll geben - soll haben (Wegfall des deve (Soll) auf beiden Seiten in Italien, in Deutschland: Wegfall des dare (Geben) auf der linken und des deve (Soll) auf der rechten Seite, daher Soll und Haben Anwendung in Deutschland ab dem 16. Jhdt. Gesetzl. Vorschriften über die Buchführung ab 1327 in Genua 9 Kleine Geschichte der Doppik II Erste Abhandlung über die Buchführung 1494 (Luca Pacioli: Summa de Arithmetica Geometria Proportioni et Proportionalita (sic). Deutsche Übersetzung: Abhandlung über die Buchhaltung (9. Abschnitt, 11. Abhandlung) Von den Dingen, die dem wahren Kaufmann notwendig sind, und von der Ordnung, wie man ein Hauptbuch mit seinem Journal in Venedig führt sowie an jedem anderen Platze gut führt. (Kapitel 1) Darstellung der in der Praxis angewandten Form der doppelten Buchhaltung - keine Erfindung der Buchhaltung durch Pacioli (Quelle: Pacioli, L.: Abhandlung über die Buchhaltung 1494, in: Seyffert, R. (Hrsg.): Quellen und Studien zur Geschichte der Betriebswirtschaftslehre, 2. unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1933, Stuttgart 1997.) 10
Kleine Geschichte der Doppik III 10000 v.chr. Fund steinzeitlicher Zahlensteine aus der Pyrenäenhöhle Mas d Azil. 9000 v.chr. Mesopotamien - erstes Buchhaltungssystem der Weltgeschichte. 6000 vor Chr. Bei Ausgrabungen am Indus fanden Archäologen Hinweise die Einsichten in die dortigen Anfänge des Rechnungswesens ermöglichen. 3000 v.chr. Ägypten - Soll und Haben auf Papyrus-Rollen. 2000 v. Chr. Indien - Loseblatt-Buchführung auf präparierten Palmblättern... 1427/1443 Dem Zyklus der Steuerveranlagungen entsprechend, bahnte sich ein periodischer Buchungskreislauf vom Anfangsinventar bis zur Schlussbilanz an. 11 Kleine Geschichte der Doppik III (Exkurs) Aufzeichnungen wirtschaftlicher Vorgänge gehören zu den ältesten Schriftstücken der Menschheit. Hier: Tontafel aus Uruk (ca. 3200 3000 v. Chr.) Dokumentation von Bierlieferungen (British Museum, London) Quelle: http://images.google.de/imgres?imgurl=http%3a%2f%2fdocplayer.org%2fdocs- images%2f27%2f9661675%2fimages%2f10-0.jpg&imgrefurl=http%3a%2f%2fdocplayer.org%2f9661675- Finanzbuchhaltung-kapitel-3-vorlesung-integrierte-informationsverarbeitung-ws-2015-2016-prof-dr-johannes-ruhland- kapitel- 3.html&h=525&w=931&tbnid=p6BwLSM4LRfYoM%3A&docid=r2lIZHYZ1kpGXM&ei=w_S7V7_3IsXWUcChsMAH&tbm=isc h&iact=rc&uact=3&dur=233&page=4&start=148&ndsp=43&ved=0ahukewj_5ltc- 9bOAhVFaxQKHcAQDHg4ZBAzCKwBKFUwVQ&bih=940&biw=1920 12
Kleine Geschichte der Doppik III 1494 "Summa de arithmetica" war das erste weithin bekannt gewordene Lehrbuch der Buchführungs- und Handelswissenschaft des Lehrmeisters Luca Pacioli 1794 Preußen - gesetzliche Bilanzierungspflicht. Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 bestimmte: "Ein Kaufmann, welcher entweder gar keine ordentliche Bücher führt, oder die Balance seines Vermögens, wenigstens alljährlich einmal zu ziehen unterlässt, und sich dadurch in Ungewissheit über die Lage seiner Umstände erhält, wird bey ausbrechendem Zahlungsunvermögen als fahrlässiger Bankerutirer bestraft." 1964 Erste "Computer-Familie" für das betriebliche Rechnungswesen: das IBM System 360 1971 hat der betriebswirtschaftliche Ausschuss des Verbandes einen neuen "Industrie-Kontenrahmen" vorgelegt, der zu einer Präzisierung, Vereinfachung und internationalen Harmonisierung des Rechnungswesens beitragen soll 2009 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) trat in Kraft. Der Schwerpunkt dieses Gesetzes liegt in der Deregulierung und Kostensenkung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. Weitreichendste Bilanzreform der letzten 20 Jahre. Quelle: http://www.juergenkeitel.homepage.t-online.de/seite25.htm 13 Kleine Geschichte der Doppik III Paciolis profane Erfindung gilt vielen als Grundlage des ökonomischen Fortschritts. Der deutsche Ökonom Werner Sombart (1863-1941) etwa schrieb: Die doppelte Buchhaltung ist aus demselben Geist geboren wie die Systeme Galileis und Newtons, wie die Lehren der modernen Physik und Chemie. Noch mehr: Man kann schlechthin Kapitalismus ohne doppelte Buchhaltung nicht denken. Walter Eucken, Vordenker der sozialen Marktwirtschaft, führte den Untergang der Hansestädte im 16. Jahrhundert beispielsweise darauf zurück, daß die hansischen Kaufleute es versäumt hätten, die doppelte Buchführung einzuführen. Und bemerkenswert ist schon: Während die Nordlichter Pleite machten, kehrte bei den Augsburger Kaufleuten mit Einführung der doppelten Buchführung der Wohlstand erst richtig ein. Johann Wolfgang von Goethe geriet ins Schwärmen: Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes Quelle: http://www.zeit.de/1993/22/algebra-des-kapitals 14
Themenübersicht Zwecke, Rechtsgrundlagen und Ordnungsvorschriften Buchführungspflichten Aufzeichnungspflichten Inventur und Inventar Bilanzaufbau Bestandskonten / Buchungserfassung Erfolgskonten Bestandsveränderungen Warenkonten Umsatzsteuerkonten Privatkonten Abschreibungen Bücher und Buchführungsarten Kontenrahmen, Kontenplan Warenbezugs- und - vertriebskosten Innergemeinschaftlicher Handel Preisnachlässe/Abzüge Sachliche Abgrenzung Personalkosten und vermögenswirksame Leistungen Sachanlagenverkehr Wechselverkehr Wertpapiere Steuern Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Buchführung mit LEXWARE 15 Gesetzliche Grundlagen der Buchführung I Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. ( 238,1 HGB) d. h., Buchführungspflicht nach Handelsrecht nur für den in das Handelsregister eingetragenen Kaufmann (z.b. e. Kfm., OHG, GmbH ) Gliederung des HGB: 1. Abschnitt ( 238-263) - grundlegende Vorschriften für alle Kaufleute: Buchführungspflicht, Führen von Handelsbüchern, Aufstellung des Jahresabschlusses 2. Abschnitt ( 264-335) - spezielle Vorschriften für alle Kapitalgesellschaften: Gliederung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses 16
Gesetzliche Grundlagen der Buchführung II Steuerrechtliche Buchführungspflicht: Abgeleitete Buchführungspflicht ( 140 AO) Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen (z.b. HGB) Bücher zu führen hat, hat die Verpflichtung auch für die Besteuerung zu erfüllen. Originäre Buchführungspflicht ( 141 AO) Jeder andere Unternehmer (Gewerbetreibende, Handwerker etc.) ist auch dann buchführungspflichtig, wenn eine der folgenden Grenzen überschritten ist: Umsatz > 500.000,00 Gewinn > 50.000,00! Die Bücher sind nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu führen! 17 Gesetzliche Grundlagen der Buchführung III Quelle:www. iwk-svk-dresden.de 18
Ordnungsvorschriften (GOBs * ) Nachvollziehbarkeit durch sachverständige Dritte Keine Buchung ohne Beleg! Buchungen in lebender Sprache Buchungen: Vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet Keine falschen Kontennamen Erkennbarkeit des ursprünglichen Inhalts sowie Erkennbarkeit ursprünglicher oder späterer Veränderungen Kassenbuchungen täglich! Aufbewahrungsfrist für Bücher 10 Jahre,(Jahresabschlüsse, Inventare, Handelsbücher, Rechnungen, Urkunden, Hypotheken), sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung 6 Jahre GOBs * = Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Regelwerk des Rechnungswesens mit Rechtsnormcharakter, d. h., die Anwendung der GoB ist verbindlich. Nur ein Teil der GoB ist in Gesetzestexten niedergelegt (z. B. Handelsgesetzbuch/HGB); nicht kodifizierte GoB beruhen auf Empfehlungen und Gutachten, wissenschaftlichen Diskussionen und Gepflogenheiten der Praxis etc. 19 Belegarten Nach Herkunft der Belege unterscheidet man: Fremdbelege, sog. externe Belege, die von außen in das Unternehmen gelangen (bspw. Eingangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge) Eigenbelege, sog. interne Belege, die im Unternehmen selbst erstellt werden können (wie bspw. Lohn- und Gehaltslisten, Durchschriften von Ausgangsrechnungen, Belege über Materialentnahmen oder Privatentnahmen) Not- oder Ersatzbelege, die dann auszustellen sind, wenn ein Originalbeleg abhanden gekommen ist oder ein Fremdbeleg nicht zu erhalten war 20
Externes Rechnungswesen - Buchführung Ob sie es jemals kapieren? 21