Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit von Kommunen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen Zwischen den Kommunen Gemeinde Klosterlechfeld 1. Bürgermeister Rudolf Schneider Bayernstraße 1 86836 Klosterlechfeld und Gemeinde Untermeitingen 1. Bürgermeister Simon Schropp Von-Imhof-Straße 6 86836 Untermeitingen wird folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung einer einfachen Arbeitsgemeinschaft gemäß Art. 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) geschlossen: 1 Zweck Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitb and netzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundverso rgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind. Zweck der einfachen Arbeitsgemeinschaft ist es, die für den vorgesehenen Breitbandausbau in diesem Sinne notwendigen Planungen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten abzustimmen. l
2 Förderrechtliche Voraussetzungen (1) Bei den Beteiligten der einfachen Arbeitsgemeinschaft handelt es sich um benachbarte Kommunen, deren Gemeindegrenzen aneinander angrenzen. (2) Die beteiligten Kommunen vereinbaren, ein oder mehrere Erschließu ngsgebiete gemeinsam bzw. parallel oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang auszuschreiben. (3) Jede der beteiligten Kommunen verweist nach Möglichkeit in ihrer Bekanntmachung zum Auswahlverfahren auf die Zusammenarbeit mit dem/den jeweils anderen Beteiligten (mindestens durch Hinweis auf das oder die anderen Erschließungsgebiete). 3 Inkrafttreten, Wirksamkeit (1) Der Vertrag tritt erst in Kraft wenn er a) von allen Beteiligten durch entsprechende Beschlussfassung ihrer Gremien akzeptiert wurde und b) von allen Beteiligten unterzeichnet wurde. (2) Ergibt sich im Laufe des Verfahrens, dass ein zu fördernder Breitbandausbau für eine oder mehrere Gemeinden nicht in Betracht kommt, hindert dies die Wirksamkeit und das Fortbestehen dieser Vereinbarung nicht. 4 Durchführung (1) Die Entscheidung, ob und welche Erschließungsgebiete in den beteiligten Kommunen ausgebaut werden, obliegt den jeweiligen Gremien der beteiligten Kommunen. (2) Die interkommunale Zusammenarbeit ist unabhängig von Zuschlagserteilung und Maßnahmenrealisierung und besteht auch dann fort, wenn nur für einen Teil des/der vorläufig definierten Ersc hließungsgebiete/s ein entsprechendes Angebot eingeht und der Ausbau daher nur in Teilgebieten erfolgt. Dies gilt auch, wenn nur eine Kommune der Arbeitsgemeinschaft ein Angebot erhält und die Maßnahme realisieren möchte. 2
6 Finanzierung Für die Finanzierung des Breitbandausbaus im Sinne dieser Vereinbarung wird klargestellt: (1) Bei Erschließungsgebieten, die nicht über Gemeindegrenzen hinausgehen, werden die Kosten des Ausbaus jeweils vollständig von der von der Ersch ließung betroffenen Kommune übernommen. Eine Kostenaufteilung ist grundsätzlich ausgeschlossen. (2) Bei Erschließungsgebieten, die über Gemeindegrenzen hinweggehen, ist eine Kostenaufteilung zwischen den betroffenen Kommunen vorzunehmen. Diese Kostenaufteilung hat sich an sachgerechten Kriterien zu orientieren. Unterschriften der Teilnehmergemeinden: Lechfeld, den 18.03.2015 Gemeinde Klosterlechfeld Rudolf Schneider (1. Bgm.) Gemeinde Untermeitingen Simon Schropp (1 Bgm.) 3
Gemeinde Kiosterlechfeld Auszug aus der Niederschrift über die 3. Sitzung des Gemeinderates Kiosterlechfeld am 23.02.2015 im Rathaus Kiosterlechfeld, Bayernstraße 1, Sitzungssaal, 1. Stock, 86836 Kiosterlechfeld Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war: - öffentlich - TOP 10 Breitbandausbau Die Gemeinden Kiosterlechfeld und Untermeitingen haben bereits im Jahr 2010 einen gemeinsamen Breitbandausbau durchgeführt. Zwischenzeitlich sind nahezu sämtliche Ortsbereiche mit bis zu 50 Mbits versorgt. Um auch sicherzustellen, dass bei zukünftigen Erschließungsmaßnahmen alle Grundstücke bestmögliche Breitbandanschlüsse verfügen, ist es sinnvoll im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit weitere Fördermöglichkeiten abzuklären. Nachdem die Richtlinie unterversorgte Gebiete erst ab 30 Mbits definiert bleibt jedoch offen, ob eine erneute Förderung tatsächlich zu erwarten ist. Jedoch erhalten die Gemeinden von den Netzbetreibern in jedem Falle sämtliche Bestandspläne offengelegt. So können bereits vorhandenen Strukturen z.b. für Straßensanierungen und Ausweisung von weiteren Wohn- und Gewerbegebieten berücksichtigt werden. Sollte ein weiterer Breitbandausbau geplant sein, beträgt der Fördersatz bis zu 80 v. H. der Wirtschaftlichkeitslücke. In besonderen Härtefällen beträgt der Fördersatz bis zu 90 v. H. der Wirtschaftlichkeitslücke. Der Förderhöchstbetrag je Gemeinde beträgt mindestens 500.000 Euro und maximal 950.000 Euro. Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht sich der Förderhöchstbetrag um 50.000 Euro für jede der beteiligten Gemeinden. Abstimmungsergebnis: Dafür 14 Dagegen 0 Beschluss: Die Gemeinde Kiosterlechfeld schließt einen Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit von Kommunen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen mit der Gemeinde Untermeitingen. In einem ersten Verfahrensschritt nach dem bayerischen Förderprogramm wird ein Markterkundungsverfahren eingeleitet. Ferner wird ein Antrag auf Gewährung des sog. Startgeld Netz" beantragt. Für die Richtigkeit des Auszuges: Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, 26.02.2015 Elfriede I Seite 1
Gemeinde Untermeitingen Auszug aus der Niederschrift über die 3. Sitzung des Gemeinderates Untermeitingen am 26.02.2015 im Rathaus Untermeditingen, Von-Imhof-Straße 6, Sitzungssaal (2. Stock), 86836 Untermeitingen Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war: - öffentlich - TOP 5 Breitbandausbau Die Gemeinden Klosterlechfeld und Untermeitingen haben bereits im Jahr 2010 einen gemeinsamen Breitbandausbau durchgeführt. Zwischenzeitlich sind nahezu sämtliche Ortsbereiche mit bis zu 50 Mbits versorgt. Um auch sicherzustellen, dass bei zukünftigen Erschließungsmaßnahmen alle Grundstücke bestmögliche Breitbandanschlüsse verfügen, ist es sinnvoll inn Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit weitere Fördermöglichkeiten abzuklären. Nachdem die Richtlinie unterversorgte Gebiete unter 30 Mbits definiert bleibt jedoch offen, ob eine erneute Förderung tatsächlich zu erwarten ist. Jedoch erhalten die Gemeinden von den Netzbetreibern in jedem Falle sämtliche Bestandspläne offengelegt. So können bereits vorhandenen Strukturen z.b. für Straßensanierungen und Ausweisung von weiteren Wohn- und Gewerbegebieten berücksichtigt werden. Sollte ein weiterer Breitbandausbau geplant sein, beträgt der Fördersatz bis zu 80 v. H. der Wirtschaftlichkeitslücke. In besonderen Härtefällen beträgt der Fördersatz bis zu 90 v. H. der Wirtschaftlichkeitslücke. Der Förderhöchstbetrag je Gemeinde beträgt mindestens 500.000 Euro und maximal 950.000 Euro. Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht sich der Förderhöchstbetrag um 50.000 Euro für jede der beteiligten Gemeinden. Abstimmungsergebnis: Dafür 17 Dagegen 0 Beschluss: Die Gemeinde Untermeitingen schließt einen Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit von Kommunen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen mit der Gemeinde Klosterlechfeld. In einem ersten Verfahrensschritt nach dem bayerischen Förderprogramm wird ein Markterkundungsverfahren eingeleitet. Ferner wird ein Antrag auf Gewährung des sog. Startgeld Netz" beantragt. Für die Richtigkeit des Auszuges: Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, 18.03.2015 Elfrie Seite 1