Raumlufthygiene in Schulen Fachtagung Klimaschutz an Schulen 2012 Klimaschutz und Gesundheit 07. November 2012 Thomas Lahrz
Raumlufthygiene in Schulen Luft als Lebensmittel Rechtliche Regelungen Innenraumluftqualität in Schulen Problemfelder: Feinstaub, Kohlendioxid Energie einsparen vs. Lüften Lüftungsmaßnahmen Informationen und Ansprechpartner 1
Einleitung Luft als Lebensmittel wie lange kann man ohne feste Lebensmittel, flüssige Lebensmittel und Luft auskommen? Wochen, Tage, Minuten welche Menge dieser Lebensmittel werden täglich verzehrt? jeweils ca. 1 bis 2 kg aber: ca. 15 bis 20 kg Luft Innenraumluft 80-90 % unserer Zeit halten wir uns in Innenräumen auf Für Schüler und Lehrer entfällt davon ein erheblicher Anteil auf Schulräume 2
Innenraum Einleitung In Anlehnung an die Festlegung des Sachverständigenrates für Umweltfragen, die Richtlinie VDI 4300 Blatt 1 und die ISO 16000-1 werden als Innenräume definiert: private Wohn- und Aufenthaltsräume, wie Wohn-, Schlaf- und Badezimmer, Küche, Bastel-, Sport- und Kellerräume Räume in öffentlichen Gebäuden (z. B. Schulen, Kindergärten, Jugendhäuser, Krankenhäuser, Sporthallen, Bibliotheken, Gaststätten und andere Veranstaltungsräume) Arbeitsräume bzw. Arbeitsplätze (z.b. Büros) in Gebäuden, die nicht im Hinblick auf Luftschadstoffe den Regelungen des Gefahrstoffrechtes (insbesondere zu Arbeitsplatzgrenzwerten) unterliegen Fahrgasträume von Kraftfahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln. 3
Rechtliche Regelungen Bauordnungsrecht Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. ( 3 BauO Bln, 2005, zuletzt geändert 29.06.2011) Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. ( 13 BauO Bln, 2005, zuletzt geändert 29.06.2011) 4
Rechtliche Regelungen Arbeitsschutzgesetz Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Konkretisierung u.a. durch: Arbeitsstättenverordnung 5
Rechtliche Regelungen Arbeitsstättenverordnung 3 (1), dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Der Arbeitgeber hat die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Anhang: Anforderungen an Arbeitsstätten nach 3 Abs. 1 3.6 Lüftung: ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft 6
Rechtliche Regelungen Konkretisierung in Arbeitsstättenregeln Arbeitsstättenregel (ASR 3.6 Lüftung) In umschlossenen Räumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität. Sind die Beschäftigten und sonstige anwesende Personen die bestimmende Ursache für Stofflasten im Raum, ist die CO 2 -Konzentration ein anerkanntes Maß für die Bewertung der Luftqualität. 7
Innenraumluftqualität in Schulen Untersuchungen in Berlin und verschiedenen anderen Bundesländern zeigen, dass die Innenraumluft in Klassenräumen hinsichtlich vieler Schadstoffe ähnliche Konzentrationen aufweist wie in Büros oder Wohnungen. Aber, sie zeigen auch zwei wesentliche Problemfelder: hohe Feinstaubkonzentrationen hohe Kohlendioxidkonzentrationen erhebliche Defizite bei der Lüftung von Klassenräumen 9
Feinstaub Höhere Feinstaubkonzentrationen als in anderen Innenräumen Unterschied zwischen Sommer (niedriger) und Winter (höher) Problematische Bewertung, da nicht mit dem Feinstaub der Außenluft vergleichbar: gröbere Partikel, chemisch unterschiedlich, Aufwirbelungseffekte durch Bewegung im Klassenraum Das derzeitige Fehlen geeigneter Bewertungsmaßstäbe, die für alle Innenräume anwendbar sind, bedeutet jedoch in keinem Fall, dass Feinstaub in der Innenraumluft als gesundheitlich unbedenklich einzustufen ist (ad-hoc-ag Innenraumrichtwerte der IRK-AOLG) Maßnahme: Lüftung und Reinigung gemäß Schulleitfaden der Innenraumlufthygienekommission (IRK) 10
Kohlendioxid (CO 2 ) 11
Kohlendioxid (CO 2 ) Höhere CO 2 -konzentrationen als in anderen Innenräumen Unterschied zwischen Sommer (niedriger) und Winter (höher) Emissionsquelle Mensch Beschriebene Folgen erhöhter CO 2 -konzentrationen u.a.: Erhöhung des Anteils unzufriedener Raumnutzer Erhöhung von Infektionsraten und Fehlzeiten Verringerung von Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit Erhöhung von Fehlerraten Maßnahme: Lüftung gemäß Schulleitfaden der Innenraumlufthygienekommission (IRK) bzw. Arbeitsstättenregel (ASR A3.6) zur Arbeitsstättenverordnung 12
Kohlendioxid (CO 2 ) Ich bin auf das lebendigste überzeugt, dass wir die Gesundheit unserer Jugend wesentlich stärken würden, wenn wir in den Schulhäusern, in denen sie durchschnittlich fast den fünften Theil des Tages verbringt, die Luft stets so gut und rein erhalten würden, dass ihr Kohlensäuregehalt nie über 1 pro mille anwachsen könnte. (Max von Pettenkofer, 1858 ) 150 Jahre später: 13
CO 2 -Leitwerte < 1000 ppm Hygienisch unbedenklich 1000 2000 ppm Hygienisch auffällig bei Überschreitung von 1000 ppm soll gelüftet werden > 2000 ppm Hygienisch inakzeptabel bei Überschreitung von 2000 ppm muss gelüftet werden 14
Lüften Verbessern von Aufmerksamkeit, Leistungsfähigkeit Reduzieren von stofflichen Lasten und Feuchtelasten Vermeiden von Schimmelpilzwachstum und von geruchlichen Beschwerden Entfernen von Ausgasungen aus Bauprodukten und Materialien Mindern der Feinstaubkonzentration Ergebnis: Risikominimierung Vorbeugender Gesundheitsschutz 15
Energie sparen Ja, Wärmedämmung verbessern, Wärmebrücken vermeiden, Temperaturen regeln, ungewollten Luftaustausch vermeiden etc. Aber: notwendigen Luftaustausch sicherstellen! Insbesondere während der Raumnutzung ist eine gezielte Fensterlüftung oder der Betrieb einer Raumlufttechnischen Anlage notwendig (z.b. mit Wärmerückgewinnung). 16
Wann? Wie? Lüften vor dem Unterricht in jeder Pause zur Hälfte jeder Einzelstunde (kurz) Stoßlüftung (wenn möglich Querlüftung) Sommer: Frühling/Herbst: Winter: 10 min 5 min 3 min Keine Dauerlüftung mit Kippfenstern in der kalten Jahreszeit (niedrige Effektivität, hoher Energieverlust) 17
Workshop 1 (Raumlufthygiene) Wege zu gesunder Luft in Klassenräumen Vorstellung von Hilfsmitteln: Modellsoftware, Lüftungsampel, Messgeräte Live: CO 2 - und Feinstaubmessung Lüftungsversuche Erarbeitung eines Lüftungskonzeptes Fragen und Antworten 18
Informationen Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3689.html Richtwerte für die Innenraumluft und gesundheitliche Bewertungen http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/richtwerte-irluft.htm Kohlendioxidleitwerte http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/adhoc/kohlendioxid_2008.pdf Arbeitsstättenregel Lüftung (ASR A3.6) http://www.baua.de/de/themen-von-a-z/arbeitsstaetten/asr/pdf/asr-a3-6.pdf? blob=publicationfile&v=2 19
Ansprechpartner Detlef Kadler Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - LAGeSo Fachgruppe Wasserhygiene/Umweltbezogener Gesundheitsschutz - I C 21 - Turmstraße 21 Haus A, 10559 Berlin Tel.: 9(0)229 2424 Fax: 9(0)229 2096 Mail: detlef.kadler@lageso.berlin.de Thomas Lahrz, Rafael Burghardt Landeslabor Berlin-Brandenburg Abt IV - FB4 Umweltbezogener Gesundheitsschutz Invalidenstraße 60, 10557 Berlin Tel: 030-39784-549 / -873 Fax: 030-39784-420 Mail: thomas.lahrz@landeslabor-bbb.de / rafael.burghardt@landeslabor-bbb.de 20