Allgemeine technische Richtlinien

Ähnliche Dokumente
Allgemeine technische Richtlinien

Allgemeine technische Richtlinien

Digitale Spotanlieferung Technischer Leitfaden der Sevenone Media GmbH

Anhang 4 der Regeln für die Zusammenarbeit im Programmbereich

Inhalt. CBC Sendebetrieb Stand: Januar 2017 S e i t e 2

Anweisungen für die Lieferung von Sendematerial im HD-Format

Ein Unternehmen der ProSiebenSat.1 Media SE. Technischer Leitfaden zur digitalen Spotanlieferung der SevenOne Media GmbH

Audiokonzept Olympische Winterspiele in Vancouver - Planung & praktische Umsetzung

Richtlinien für digitale Anlieferung

Richtlinien für die Annahme von Sendematerial. Welt der Wunder Sendebetrieb GmbH

Technische Richtlinien für die Materialanlieferung von Tape oder File basierten Produktionen

TPRF-HDTV. Technische Richtlinien - HDTV zur Herstellung von Fernsehproduktionen für ARD, ZDF und ORF. Oktober Herausgeber:

BENUTZERANLEITUNG Adobe Media Encoder

Technische Richtlinien für TV-Elemente auf Eurosport im deutschen Werbefenster

Technische Richtlinien der PULS 4 TV GmbH & Co KG

Anhang 4 der Regeln für die Zusammenarbeit im Programmbereich ANFORDERUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON SENDEMATERIAL FÜR ARTE G.E.I.E.

Technische Richtlinien

Lautheitsaussteuerung, Normalisierung und zulässiger Maximalpegel von Audiosignalen

TECHNISCHE RICHTLINIEN Anforderungen an die Produktion

Technische Richtlinien SDTV. zur Herstellung von Fernsehproduktionen für ARD, ZDF und ORF. Ausgabe Dezember Herausgeber:

Technische Richtlinien - Zusatz -

Digitale Neuproduktionen

TECHNISCHE RICHTLINIEN

Barrierefreies Kino. Was ist das? Wie geht das?

TECHNISCHE RICHTLINIEN

Technische Richtlinien für Auftrags- und Koproduktionen sowie Programmeinkäufe

nicht demuxte Video-Daten konvertieren mit avinet (Freeware) ############################################################ ww.clonead.co.

1 Generelle technische Anforderungen

TECHNISCHE RICHTLINIEN

Technische Richtlinien v1.4 für Auftrags- und Programmeinkäufe

AC -R128. Version 1.0

Bitte benennen Sie Ihre Dateien folgendermaßen:

Kalibrierschein Calibration Certificate

Tube Analyzer LogViewer 2.3

Film Manual. Design leise. Design laut. Allgemein. 02 Titeleinblendung 03 Bauchbinde 04 Texteinblendung 05 Outro 06 Outro mit Partnerlogo

Empfohlene Frequenzweichen- und Filtereinstellungen

SPEZIFIKATIONEN IN-TEXT VIDEO AD

Welche anlogen Videoverbindungen gibt es? Einfache Videoverbindung FBAS oder auch im englischen Composite Signal :

OLXImportCSV2Exchange

Film Manual. Design leise. Design laut. Allgemein. 02 Titeleinblendung 03 Bauchbinde 04 Texteinblendung 05 Outro 06 Outro mit Partnerlogo

Brandbook. How to use our logo, our icon and the QR-Codes Wie verwendet Sie unser Logo, Icon und die QR-Codes. Version 1.0.1

Bedienungsanleitung CSM 2 A

TPRF-HDTV Technische Richtlinien - HDTV zur Herstellung von Fernsehproduktionen für ARD, ZDF und ORF. Stand: April 2015.

SDTV-Farbbalken. 1. EBU-Farbbalken. 2. SMPTE-Farbbalken. 3. Monitorabgleich Dipl.-Ing.(FH) Matthias Bürgel / Kompendium Testsignale

Ergänzung zu Pkt Zeitplan der redaktionellen Vorgaben (PAL):

Qualitätskriterien für XML-Rechnungen

Inhaltsverzeichnis 1 Neuerungen in Aeneis Web-Modeller Neue Funktionen SmartEdit Neue Funktionen SmartModel...

H o c h s c h u l e D e g g e n d o r f H o c h s c h u l e f ü r a n g e w a n d t e W i s s e n s c h a f t e n

MAGIC THipPro. ACconnect. und. Anbindung des MAGIC ACip3 Audiocodecs an MAGIC THipPro. Version V1.0 ( )

POSITIONEN Videowände

POSITIONEN Videowände

Ergänzung zu Pkt Zeitplan der redaktionellen PAL-Vorgaben.

PEGEL UND LAUTHEIT. Neue Richtlinien für den Ton von TV-Produktionen. Vorstellung > Georg Burdicek. RTR, 24. Mai 2012

Report Number of issued No. copies Pages date. MHM-EST /D Jakobi. Object under test Type designation Identification No.

Übung zur Vorlesung. Digitale Medien. Vorlesung: Heinrich Hußmann Übung: Renate Häuslschmid, Hanna Schneider

Inhalt. CBC Sendebetrieb Stand: Februar 2015 S e i t e 2

Ist Deutschland bereit für 3DTV?

Summary Details for Performance, Duration and Acoustic Measurements for the. Aircon 10S Wind Turbine. UK MCS Certification Summary

Wie Programm Neighborhood Agent mit Secure Gateway konfigurieren. von Stefan Müri

MK385. HD Audio Converter. HDMI Eingang HDMI, optisch, koaxial und 3,5mm Klinke Audio Ausgang

The rear panel includes the following connectors: Time Code zero value, additional failure Signal(s), etc. RUBIDIUM H1 XT module front view

Version 2.0 Addendum

ADC Switzerland Awards 2017 Call for Entries Kategorie Students

Lautheit und Aussteuerung von Audiosignalen. Inhaltsverzeichnis

EtherNet/IP Topology and Engineering MPx06/07/08VRS

Allgemein...2. Inbetriebnahme...2. Tastatur-Bedienung Funktions-Matrix...2. Main- und Kanal-Volume-Einstellung...3. Timecode...3

Sampling Rate / Sample rate. Modulation (gem. DVB-Standard) Modulation (DVB standard) 16 QAM 256 QAM QPSK, 16 QAM, 64 QAM

SY-720SC. SCART to HDMI Scaler OPERATION MANUAL

CA_MESSAGES_ORS_HDTV_IRD_GUIDELINE

CA_MESSAGES_ORS_HDTV_IRD_GUIDELINE

Blackmagic Video Assist

CA_MESSAGES_ORS_HDTV_IRD_GUIDELINE

SelectLine Auftrag. ab Version Einrichtung und Anwendung ZUGFeRD

Version Referenzhandbuch. DiscretePhoton H.264 encoder. DiscretePhoton.

XFM50 Modular Serie, Frames & Support

HyperDeck Studio Mini

Neue Merkmale. Version 2.00 BL

Anleitung für Vermieter. Directions for Landlord/Landlady. zum Erstellen eines Accounts und zum Anlegen von Angeboten

Information about CONFIG command in Firmware New commands for selecting and modifying operation parameters

Multimedia Systeme. Dr. The Anh Vuong. http: Multimedia Systeme. Dr. The Anh Vuong

TracVision - Update der Tracking Frequenzen

Spezifikationen Digital Deluxe Network

INDEX. 3. Package Contents Connection and Operation...4

AT module Specifications

Photometric Report 25 Lens Kit

DOLBY DIGITAL (5.1) + DOLBY E im LIVE/MAZ Sendebetrieb und zur DVD Erstellung

KONA IP. Nahtloser Übergang zu IP. KONA IP Rechte Seite, in der Retusche

I-Q SCHACHT & KOLLEGEN QUALITÄTSKONSTRUKTION GMBH ISO 26262:2011. Tabellen mit ASIL Zuordnungen

Archivierung mit PDF und XPS. Formate, Standards und Prozessabläufe

rot red braun brown rot red RS-8 rot red braun brown R S V~

technical documents for extraction and filter devices type series 1000

ADC Switzerland Awards 2018 Call for Entries Kategorie «Students»

Digitale Medien. Vorlesung: Heinrich Hußmann Übung: Renate Häuslschmid. Übung zur Vorlesung

UNIGATE CL Konfiguration mit WINGATE

PRODUCT DESIGN COLLECTION - INVENTOR EFFIZIENTES VEREINFACHEN VON

Transkript:

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 1 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. Januar 2016 Anhang 2 der Regeln für die Zusammenarbeit im Programmbereich Die auf der ARTE-homepage eingestellt Version der technischen Richtlinien ist die gültige: www.arte.tv/technische-richtlinien

2 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 1 1 Seite absichtlich leer gelassen. Dieses Dokument ist für beidseitigen Druck paginiert

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 3 INHALT 1 EINFÜHRUNG... 13 1.1 HD-STANDARD... 13 1.2 FILE-BASIERTE PROZESSE... 13 1.3 UMSTIEG ZUR LAUTHEITS-AUSSTEUERUNG... 13 1.4 MEHRKANALTON... 13 1.5 CROSS MEDIA... 14 1.6 STEREOSKOPIE 3D... 14 2 TECHNISCHE RICHTLINIEN... 15 2.1 FILEFORMATE... 15 2.2 BILD... 15 2.2.1 Normen... 15 2.2.2 Format... 16 2.2.2.1 Format von Sendematerial (PAD)... 16 2.2.2.2 Format von Produktionsmaterial... 16 2.2.3 Toleranzen... 16 2.2.3.1 Video Levels and Gamut (illegal signals)... 17 2.2.3.2 Measuring signal levels... 17 2.2.3.3 Tolerance of out of gamut signals... 17 2.2.4 Filmabtastungen... 18 2.2.4.1 Subjektive Bildqualität... 18 2.2.5 Upscaling von SD-Material... 19 2.2.6 Safe Area... 19 2.3 TON... 20 2.3.1 Lautheitsmessung... 20 2.3.1.1 Spitzenpegel... 20 2.3.1.2 Lautheit (Loudness)... 20 2.3.1.2.1 Messverfahren... 20 2.3.1.2.2 Geltende Empfehlungen:... 20 2.3.1.3 Bezugspegel... 21 2.3.1.4 Zielwert der mittleren Programmlautheit (Integrated Loudness)... 21 2.3.1.5 Zielwert des Dynamikprofils... 22 2.3.1.5.1 Short-term Messung... 22 2.3.1.5.2 Schematische Übersicht Loudness... 23 2.3.2 Bild-/Ton-Synchronisation... 24

4 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 2.3.3 PCM-Format... 24 2.3.3.1 Mono... 24 2.3.3.2 Stereo... 24 2.3.3.3 Multikanalton Dolby Surround / Dolby Prologic... 24 2.3.4 Dolby E-Format... 25 2.3.4.1 Positionierung Dolby E-Frame... 25 2.3.4.2 Kompatibilität des Stereo-Downmix... 25 2.3.4.3 Metadaten "program configuration"... 26 2.3.4.4 Dolby E-Kanalbelegung... 26 2.3.4.5 Eingabe Channel Mode... 27 2.3.4.6 Eingabe Dialog Level... 27 2.3.4.7 Metadaten-Typen... 27 2.3.5 Medien-Begleitkarte... 30 2.3.6 Kodierungskarten... 30 2.3.7 Abhörbedingungen... 30 2.4 TIMECODE... 30 2.4.1 Files... 30 2.4.2 Bandmaterial... 31 2.5 ZUSÄTZLICHE DATEN... 31 2.5.1 Dolby E-Metadaten... 31 2.5.2 MAZ-Karte... 31 2.5.3 P2-Metadaten... 31 2.6 UNTERTITELUNG... 32 2.6.1 File Header (GSI-Block)... 32 2.6.2 Nummerierung der Untertitel (TTI-Blocks)... 32 2.6.3 Technische Richtlinien für die Untertitelung... 32 2.6.3.1 Leerer Untertitel... 33 2.6.3.2 Nach EBU-Norm zulässige Schriftzeichen... 33 2.6.3.2.1 Untertitelung in französischer Sprache... 33 2.6.3.2.2 Untertitelung und deutscher Sprache... 33 2.6.3.3 Anforderungen an Sendefassungen und Produktion... 34 2.7 MATERIALANLIEFERUNG AUF EINEM PHYSIKALISCHEN TRÄGER... 34 2.8 BESONDERE TECHNISCHE RICHTLINIEN FÜR SENDEFASSUNGEN... 35 2.8.1 Besonderheiten der Dateien... 35 2.8.1.1 Zulieferung von Files durch ARTE France... 35 2.8.1.2 Zulieferung von Files durch ARTE Deutschland... 36 2.8.2 Timecode... 37

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 5 2.8.2.1 Files... 37 2.9 BESONDERE PRODUKTIONSTECHNISCHE RICHTLINIEN... 37 2.9.1 Postproduktion... 37 2.9.1.1 Liefermedien... 37 2.9.1.2 Bildschnitt... 38 2.9.1.3 Grafikbearbeitung... 38 2.9.1.4 Fileformate für Audio-Mischung... 38 2.9.2 Technische Richtlinien für Live-Übertragungen... 38 2.9.2.1 Technik vor Ort... 38 2.9.2.2 Satelliten-Bandbreite... 39 2.9.2.3 Kodier-Datenrate... 39 2.9.2.4 Kodier-Latenzzeit... 39 2.9.2.5 Absicherung der Übertragung... 39 2.9.2.6 Übertragungsprotokoll... 40 2.9.2.7 Koordinationsleitungen... 40 2.9.2.8 Programm-Rückleitung... 40 2.10 TECHNISCHE RICHTLINIEN FÜR S-3D... 41 2.10.1 Besonderheiten S-3D... 41 2.10.1.1 Qualität der S-3D... 41 2.10.1.2 Benutzung von Bildmaterial, ursprünglich in 2D produziert... 41 2.10.1.3 Bildtiefe... 41 2.10.2 S-3D Sendematerial... 42 2.10.3 2D-Ausstrahlung... 42 2.10.4 Drehmaterial... 42 2.10.4.1 Lieferung via FTP-Server... 42 2.10.4.2 Lieferung auf physikalischem Träger... 42 2.10.5 S-3D Titel... 43 2.10.6 S-3D-Untertitelung... 43 2.10.6.1 Kodierte Untertitelung... 43 2.10.6.2 Eingestanzte Untertitel... 43 2.10.6.3 Gestaltung eingestanzter Untertitel in S-3D... 44 2.10.6.4 Lieferung der Untertitelungsdateien für S-3D... 44 3 ANFORDERUNGEN AN DIE UNTERTITELUNG... 45 3.1 UNTERTITELDATEIEN DER SENDEFASSUNGEN... 45 3.2 UNTERTITELLISTE... 45 3.3 ALLGEMEINE RICHTLINIEN ARTE G.E.I.E.... 45 3.3.1 Leerer Untertitel... 45

6 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 3.3.2 Angabe S/T bzw. U/T... 45 3.3.3 Erster schrifttragender Untertitel... 46 3.3.4 Letzter Untertitel... 46 3.3.5 Programmtitel... 46 3.3.6 Standzeiten... 46 3.3.7 Umschnitte im Bild... 46 3.3.8 Untertitel und weitere Einstanzungen im Bild... 46 3.3.9 Schriftzeichen... 46 3.3.10 Zusätzliche Daten... 47 3.3.11 Zusätzliche Hinweise zur Untertitelung für Hörgeschädigte... 47 3.4 UNTERTITELUNG FÜR HÖRGESCHÄDIGTE IN DER FRANZÖSISCHEN SPRACHFASSUNG... 48 3.4.1 Zuordnung von Farben... 48 3.4.2 Positionierung der Untertitel... 48 3.4.3 Gestaltung der Untertitel... 49 3.5 UNTERTITELUNG FÜR HÖRGESCHÄDIGTE IN DER DEUTSCHEN SPRACHFASSUNG... 50 3.5.1 Zuordnung von Farben... 50 3.5.2 Positionierung der Untertitel... 50 3.5.3 Sprachniveau und Syntax... 50 4 ANFORDERUNGEN AUDIODESKRIPTION... 51 5 ANFORDERUNGEN AN DIE ZULIEFERUNG VON SENDEFASSUNGEN... 52 5.1 ALLGEMEINE RICHTLINIEN FÜR DIE ARTE-GRUPPE... 52 5.2 ZULIEFERUNG VON SENDEFASSUNGEN DURCH ARTE FRANCE... 53 5.3 ZULIEFERUNG VON SENDEFASSUNGEN DURCH ARTE DEUTSCHLAND... 54 5.4 ZULIEFERUNG VON SENDEFASSUNGEN DURCH PRODUZENTEN / FILMVERLEIHER FÜR ARTE G.E.I.E.... 55 5.5 ZULIEFERUNG VON SENDEFASSUNGEN DURCH SPRACHBEARBEITUNGSDIENSTLEISTER... 56 5.6 BENENNUNG DER FASSUNGEN... 57 5.6.1 Bezeichnung Audio-Material... 57 5.6.2 Bezeichnung Untertitel... 57 5.6.3 Sprachfassungen... 58 5.7 STEREOSKOPIE 3D... 62 5.8 TIMECODE... 62 5.9 UNTERTITELUNG... 62 5.10 PHYSIKALISCHE MEDIEN MIT SENDEFERTIGEM MATERIAL (PAD)... 62 5.10.1 Bild... 62

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 7 5.10.2 Ton... 62 5.10.3 Timecode... 63 5.10.4 Beschriftung der Bänder... 63 5.10.5 Identifikationsvorspann... 63 5.10.6 Vorlauf und technische Spezifikationen... 64 5.10.7 Technisches Abnahmeprotokoll... 66 5.11 DVD... 66 5.12 VOR- UND ABSPANN... 67 5.12.1 Allgemeine Anforderungen... 67 5.12.2 Abspannlänge... 67 5.13 TEXTE... 67 5.13.1 Zulieferung durch die Mitglieder... 68 5.14 LIEFERANSCHRIFT... 68 6 ANFORDERUNGEN AN PRODUKTIONSMATERIAL FÜR VON ARTE G.E.I.E. ZUSAMMENGESTELLTE PROGRAMME... 69 6.1 ZU LIEFERNDES SENDEFERTIGES MATERIAL... 69 6.1.1 Besondere Anforderungen an Videomaterial... 69 6.1.2 Besondere Anforderungen an Audio-Material... 69 6.1.3 Lieferort... 70 6.2 SONSTIGES ZU LIEFERNDES MATERIAL... 70 6.2.1 Audio- und/oder Video-Arbeitsmaterial... 70 6.2.2 Sonstiges Material... 70 6.2.2.1 ARTE Journal... 71 6.2.2.2 ARTE Reportage... 71 7 ANFORDERUNGEN AN AUSSENPRODUKTIONEN... 72 7.1 VORBEMERKUNG... 72 7.2 ALLGEMEINE VERFAHRENSREGELN... 72 7.2.1 Geltungsbereich... 72 7.2.2 Projektsteuerung... 72 7.2.3 Verpflichtungen von ARTE G.E.I.E.... 72 7.2.4 Verpflichtungen des Produzenten... 72 7.3 RICHTLINIEN FÜR DIE PRODUKTION... 73 7.3.1 Vom Produzenten zu erbringende Leistungen... 73 7.3.1.1 Vorbesichtigung... 73 7.3.1.2 Logistik... 73 7.3.1.3 Technik... 74 7.3.1.4 Absicherung der Übertragung... 74

8 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 7.3.1.5 Herstellung der Originalfassung... 74 7.3.2 Leistungen seitens ARTE G.E.I.E.... 75 7.3.3 Richtlinien für die Sprachbearbeitung... 75 7.3.3.1 Ton... 75 7.3.3.1.1 Am Produktionsort:... 75 7.3.3.1.2 Am Standort von ARTE G.E.I.E.:... 76 7.3.3.2 Live-Simultanübersetzung am Produktionsort... 77 7.3.3.3 Untertitelung von Bühnen- und Musikdarbietungen... 78 7.3.3.3.1 Für die Untertitelung benötigtes Material... 78 7.3.3.3.2 Untertitelbearbeitung bei ARTE G.E.I.E. in Straßburg... 79 7.3.3.3.3 Arbeitsbereich... 79 7.3.3.3.4 Signalverteilung... 79 7.3.3.3.5 Richtlinien für die Erstellung von Live-Untertiteln... 80 7.3.3.4 Abwicklung und Koordination der Ausstrahlung... 80 7.3.3.5 Promotion-Material... 80 7.3.3.6 Credits, Vor-/Abspann und Zwischenhinweise... 80 7.3.3.7 Aufzeichnung vor Ort... 81 7.3.3.8 Kostenaufteilung... 81 7.3.3.9 Produktionskosten:... 81 7.3.3.10 Kosten Sprachfassungen... 82 7.3.3.11 Vorbesichtigungsprotokoll/Arbeitsplan/Sicherheitsaspekte... 83 8 ZULIEFERUNG FÜR DIE NEWS... 83 9 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN NEUE MEDIEN... 84 9.1 AUDIOVISUELLE DATEIEN... 84 9.1.1 Aufzeichnung (Dreharbeiten)... 84 9.1.2 Kodierung von Material für die neuen Medien... 84 9.1.3 Kodierung von Live Stream Events... 85 9.1.3.1 SD Qualität... 85 9.1.3.2 HD Qualität... 86 9.1.4 Erstellung der zweiten Sprachfassungen... 87 9.1.4.1 Audio-Files... 87 9.1.4.2 Untertiteldateien... 87 9.1.4.2.1 STL Format... 87 9.1.4.2.2 SRT Format... 87 9.1.5 Technische Richtlinien zur Erstellung der Untertitelung... 88 9.1.5.1.1 Untertitelung in französischer Sprache... 88 9.1.5.1.2 Untertitelung und deutscher Sprache... 88

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 9 9.1.5.1.1 Untertitelung in Fremdsprache... 89 9.1.6 Multilingual -Version... 89 9.2 RECHTEMELDUNG... 89 9.3 KONTAKTADRESSE... 89 9.4 SERVERADRESSE FÜR DIE LIEFERUNG... 90 10 ANFORDERUNGEN AN DAS MARKETING... 91 10.1 TECHNISCHE RICHTLINIEN... 91 10.2 AUDIO-KONFIGURATION... 91 10.2.1 Programm nur zur Ausstrahlung in Frankreich... 91 10.2.2 Programm nur zur Ausstrahlung in Deutschland:... 91 10.2.3 Fassung für Sprachbearbeitung:... 91 10.3 ZULIEFERUNG VON DATEIEN... 91 10.3.1 Dateiformate... 91 10.3.2 Benennung des Materials... 92 10.3.3 Lieferadresse für Dateien... 92 10.4 ZULIEFERUNG AUF PHYSIKALISCHEN MEDIEN... 92 10.4.1 Akzeptierte Trägermedien... 92 10.4.2 Lieferanschrift... 92 10.5 RECHTEMELDUNGSFORMULAR... 92 10.6 LIEFERFRISTEN... 93 10.7 KONTAKT... 93 11 ANFORDERUNGEN FÜR KOMMUNIKATIONSMATERIAL... 94 11.1 PRESSETEXTE... 94 11.1.1 Textmaterial... 94 11.1.2 Guideline zum Verfassen von Pressetexten... 94 11.1.3 Lieferfristen... 94 11.2 TITEL... 94 11.2.1 Formate... 94 11.2.1.1 Titel... 94 11.2.1.2 Untertitel... 94 11.2.2 Lieferfristen... 94 11.3 FOTOS... 95 11.3.1 Fotos Files... 95 11.3.2 Bildunterschriften und IPTC-Daten... 95 11.3.3 Lieferfristen... 95 12 ANHÄNGE... 96 12.1 SAFE AREA... 96

10 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 12.2 RECHTEMELDUNGSFORMULAR... 97 12.3 TONMISCHUNG BESCHREIBUNG... 98 12.4 DOLBY E KODIERUNGSBESCHREIBUNG... 99 12.5 SATELLITENAUSSTRAHLUNG DES ARTE-PROGRAMMS... 100 12.6 HD-NEWS-ZULIEFERUNGEN AUF DEN FTP.-SERVER... 101 12.7 PRODUKTIONSDISPOSITION... 102 12.8 ORACLE-ANSICHT BESCHREIBUNG... 109 12.8.1 Oracle-Ansicht Beschreibung für ARTE France... 109 12.8.2 Oracle-Ansicht Beschreibung für ARTE Deutschland... 111 12.9 UNTERTITELUNG IN WEITEREN SPRACHEN... 113 12.10 LEITFADEN FÜR DIE LIEFERUNG VON KOMMUNIKATIONSMATERIAL... 114 12.10.1 Allgemeine Regeln für die Erstellung der Titel... 114 12.10.1.1 Definition der Begriffe Titel und Untertitel... 114 12.10.1.2 Länge des Titels... 114 12.10.1.3 Groß- und Kleinschreibung... 114 12.10.1.4 Position des Artikels... 114 12.10.1.5 Sonderzeichen und Akzentzeichen... 114 12.10.2 Sonderregeln für einige Programmtypen... 114 12.10.2.1 Fiktionale Serien... 114 12.10.2.2 Doku-Serien... 115 12.10.2.3 Magazine... 115 12.10.2.4 Web-Programme... 115 13 REFERENZEN... 116

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 11 FORTSCHRITT DER VERSIONEN VERSION DATE ZU VERIFIZIERENDE MODIFICATIONEN V1.0 17.10.2013 V1.01 04.11.2013 V1.02 01.04.2014 V1.03 24.11.2014 V1-04 13/04/2015 V1-.05 22/12/2015 9.1.2 Kodierung von Material für die neuen Medien: zulässige Formate für Video HD 16:9 = 1280 x 720 9.1.2 Informationen in der Tabelle der Codierung der neuen Medien Die Benennung der Video-Files (9.1.3) wird entfernt 9.1.4.2 Ergänzung der Untertitel im SRT-Format-Anweisungen 11.5 Aktualisierung der Tabelle der Satellitenausstrahlung des ARTE-Programms 1.3 Änderung der Einführung auf Loudness (Altmaterial) 5.6.1 und 5.6.3 Einführung der Audiomaterialien VDO und VME 9.1.2 Kodierung von Material für die neuen Medien (1080p) 9.1.3.2 Untertiteldateien (TC à 00 :00 :00 :00) 2.3.1.4 Berücksichtigung der um die R128s1 erweiterten EBU- Empfehlung R128 9.1.4.1 Untertitelung in weiteren Sprachen für die Neuen Medien (Kapitel 11.9) 9.1.2 Neues zusätzliches Videokodierprofil (1920x1080 : AVC, Main@L4 ou Main@L4.1) Hinweis hinzugefügt (Seite 12) Audio (Änderungen Seiten 13, 24 und 25) Untertitelung (Änderungen Seiten 32, 34, 34 46, 50 und 88) 9 Technische Anforderungen Neue Medien (Hinzufügen Live Web HD Seite 86) 11 Anforderungen für kommunikationsmaterial 12.1 Anhang Safe Area (Update) 12.5 Anhang Satellitenausstrahlung des ARTE-Programms 12.10 Anhang Leitfaden für die Lieferung von Kommunikationsmaterial

12 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. Vorbemerkungen: In diesem Dokument werden zuerst die Technischen Richtlinien betrachtet, die bei jeder Programmproduktion und Programmlieferung anzuwenden sind. Anschließend werden in den verschiedenen Pflichtenheften die organisatorischen Aspekte der verschiedenen Tätigkeitsbereiche bei ARTE GEIE behandelt. Hinweis: Die vorliegenden Richtlinien von ARTE GEIE wurden in einem einzigen Dokument zusammengefasst, um so einen zentralen Zugang zu schaffen und künftige Aktualisierungen zu ermöglichen und zu vereinfachen. Um die Gültigkeit der enthaltenen Informationen gewährleisten zu können, gilt das Dokument in seiner Vollständigkeit. Es dürfen daher keine Auszüge aus diesem Dokument weitergegeben werden. Die Updates der aktuellen Richtlinien müssen auf der Website überprüft werden: www.arte.tv/technische-richtlinien Ebenso können unterschiedliche Normen und -empfehlungen verwiesen entwickelt. Leser werden ermutigt, zu überprüfen, ob sie eine aktualisierte Version haben.

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 13 1 EINFÜHRUNG Die in diesem Dokument enthaltenen allgemeinen Richtlinien sind grundsätzlich bei allen Zulieferungen von Programmmaterial an ARTE G.E.I.E. für Produktions- und Sendezwecke zu beachten. Sie gelten sowohl für die interne als auch für die externe Herstellung von Programmbeiträgen. Programmmaterial muss in einer bild- und tontechnisch fernsehtauglichen Fassung angeliefert werden. Die vorliegenden technischen Richtlinien stützen sich weitestgehend auf die Empfehlungen der Europäischen Rundfunkunion (EBU), die TPRF-HDTV-Richtlinien (ARD, ZDF, ORF,) sowie die Richtlinien der FICAM, des HD-Forums und der CST und entsprechen den Festlegungen der genannten Normungsgremien. Die vorliegenden technischen Richtlinien werden durch spezielle Anforderungen für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche von ARTE G.E.I.E. ergänzt. 1.1 HD-STANDARD Die technische Infrastruktur von ARTE G.E.I.E. ist seit Juni 2012 komplett von der Produktion bis zur Sendeabwicklung auf HD umgestellt. Für die Anlieferung von Programmbeiträgen ist das Abtastformat 1080i/25 entsprechend der Nomenklatur des Dokuments EBU Tech 3299 ( activelinesscanning/frame-rate ) zulässig. 1.2 FILE-BASIERTE PROZESSE Die interne technische Infrastruktur von ARTE G.E.I.E. ist durchgängig für einen file-basierten Datenaustausch (Tapeless) und die Verarbeitung von in das Fileformat MXF eingebetteten AVC-Intra Essenz ausgelegt. Diese bandlose Infrastruktur erfordert die Verwendung von Metadaten von der Anlieferung bis zur Ausspielung des Materials. 1.3 UMSTIEG ZUR LAUTHEITS-AUSSTEUERUNG Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist der Umstieg der Audio-Aussteuerung von QPPM zur Lautheitsaussteuerung (nach EBU R128) erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Neuproduktionen lautheitsausgesteuert durchgeführt werden. Allen betroffenen Produktionsbeteiligten sollte bewusst sein, dass LAUTER nicht gleich besser ist! Alle Programmelemente deren Aussteuerung nicht Lautheitskonform sind werden bei ARTE einem automatischen Korrekturprozess nach Lautheitskriterien unterzogen. Das gilt auch für die Zulieferung von älteren Programmen und Programmelementen für den Produktionsbereich, die ebenfalls von ARTE automatisch nach Lautheitskriterien korrigiert werden. 1.4 MEHRKANALTON Mehrkanalton bietet bei HDTV einen besseren räumlichen Eindruck und sollte bevorzugt als Ergänzung zum Stereo-Audioformat geliefert werden.

14 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 1.5 CROSS MEDIA Die an ARTE G.E.I.E. gelieferten Programme oder Programmteile können sowohl für die Broadcast- wie auch die Broadband-Verbreitungswege (Neue Medien-Plattformen wie beispielsweise Connected-TV-Geräte) zum Einsatz kommen. Bei ARTE G.E.I.E. werden in den technischen und betriebstechnischen Bereichen die eingesetzten Tools (wie beispielsweise das Media-Asset-Management) und die Workflows sowohl für die Broadcast wie auch die Broadband-Verbreitung gemeinsam angewendet um eine gleiche Qualität zu garantieren. Das bedeutet konsequenterweise, dass in der Herstellungsphase die in Kapitel 2.2.2 Format beschriebene Prozesse (für HD-Qualität) beachtet werden müssen. 1.6 STEREOSKOPIE 3D Angesichts einer nicht ausreichenden Programmmenge hat ARTE keinen Programmverbreitungsweg um Programme durchgehend in 3D-Stereoskopie (S-3D) auszustrahlen. Für die Realisierung von Event s und zur Schaffung eines Programmarchivs für eine zukünftig mögliche Programmverbreitung (auch VoD) können Programme von ARTE in S-3D angekauft, produziert, koproduziert und auch schon jetzt verbreitet werden. 2.10 Technische Richtlinien für S-3D enthält die Anforderungen von ARTE G.E.I.E. an die Herstellung und Anlieferung von Programmmaterial in 3D-Stereoskopie.

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 15 2 TECHNISCHE RICHTLINIEN 2.1 FILEFORMATE Programmbeiträge und Rohmaterial werden größtenteils in bandloser Form angeliefert. Video-, Audio-, und Metadaten werden mittels MXF-File mit dem Operational Pattern OP 1A, Typ *.mxf, bereitgestellt. Video-Dateien müssen dem Format AVC-Intra 100, 1080i/25, entsprechen; Audio-Dateien müssen im Wave-Format kodiert sein. Untertiteldateien müssen der EBU-Norm N19 Level 1 entsprechen und die Dateierweiterung *.stl haben (Tech. 3264 EBU). 2.2 BILD Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Produktion von HD- Programmbeiträgen auf kaskadierte Bearbeitungen und/oder qualitätsmindernde Konvertierungen verzichtet werden soll. Über den gesamten Herstellungsprozess ist ein einheitliches Format zu verwenden. Dieses muss den von ARTE akzeptierten Formaten (siehe 2.2.2 Format mindestens gleichwertig sein. Die Verwendung eines nicht zulässigen Formats darf keinesfalls durch das zur Anlieferung verwendete Speichermedium (AVC-Intra 100-File, sowie HDCAM-SR-Band) verschleiert werden. Ausnahmen von diesen Anforderungen, die allerdings nur für den Bereich der Akquisition gelten, sind möglich (z.b. Einsatz in Krisengebieten, besondere gestalterische und inhaltliche Anforderungen), bitte aber mit vorheriger Vereinbarung mit ARTE G.E.I.E.). 2.2.1 Normen Videomaterial muss der Norm 4:2:2 HD 1080i/25 entsprechend dem Dokument EBU - Tech 3299 System 2 mit dem Titel High Definition (HD) Image Formats for Television Production (Nomenklatur gemäß Technical Report 005 der EBU) entsprechen. Das HD-Videosignal muss folgenden Normen entsprechen: SMPTE 274M: 1920x1080 Image Sample Structure Digital Representation and Digital Timing Reference Sequences for Multiple Picture Rates ; ITU-R BT.709: Parameter values for the HDTV standards for production and international programme exchange ; SMPTE 292M: Bit-Serial Digital Interface for High-Definition Television Systems ; SMPTE 291M: Ancillary Data Packet and Space Formatting ; SMPTE 334M: Vertical Ancillary Data Mapping ; SMPTE 12M-2: Transmission of Time Code in the Ancillary Data Space.

16 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 2.2.2 Format 2.2.2.1 Format von Sendematerial (PAD) Für ARTE ist AVC-Intra 100 das Hauptformat. Bezüglich der für HD-Sendematerial zu verwendenden Codecs werden von ARTE G.E.I.E. folgende Formate in folgender Reihenfolge akzeptiert: AVC-Intra 100 mit 112 Mbps (4.2.2, 1920 x 1080, 10-bit); XDCAM HD422, Long-GOP mit 50 Mbps (4.2.2, 1920 x 1080, 8-bit)2. 2.2.2.2 Format von Produktionsmaterial Bezüglich der für neue HD-Produktionen zu verwendenden Codecs gelten folgende Präferenzen von ARTE G.E.I.E. in der angegebenen Reihenfolge: AVC-Intra 100 mit 112 Mbps (4.2.2, 1920 x 1080, 10-bit); DNxHD 185x mit 184 Mbps (4.2.2, 1920 x 1080, 10-bit); ProRes HQ mit 184 Mbps (4.2.2, 1920 x 1080, 10-bit); XDCAM HD422, Long-GOP mit 50 Mbps (4.2.2, 1920 x 1080, 8-bit); AVC-Intra mit 112 Mbps (4.2.2, 1280 x 720, 10-bit)3. In der Herstellung können Formate von höherer Qualität unter der Voraussetzung verwendet werden, dass nur die für die Lieferung an ARTE G.E.I.E. notwendigen Konvertierungen vorgenommen werden. 2.2.3 Toleranzen In der nachfolgenden Tabelle sind die von den Sendeanstalten zugelassenen Spannungstoleranzen für HD-Videomaterial angegeben: Die folgenden Meßwerte gelten für die beiden Farbräume (RGB und YCrCb): Farbraum RGB YCrCb (für Luminanz) Spannungswert (Y) 700mV 700mV Maximalwerte (Y max) + 5%, d.h. 735 mv +3% d.h. 721 mv Minimalwerte (Y min) - 5% d.h. -35 mv -1% d.h. -7mV 2 Das betrifft nur Lieferungen über ARTE Deutschland. 3 Das betrifft nur Lieferungen über ARTE Deutschland.

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 17 2.2.3.1 Video Levels and Gamut (illegal signals) High Definition digital signals will be assessed according to the recommendation ITU-R-REC- BT.709-5 Part 2. Video levels must be received within the specified limits so that the programme material can be used without adjustment. Any signal outside the specified limits is described as a gamut error. 2.2.3.2 Measuring signal levels Digital video levels are usually measured with a device which displays a trace like a traditional waveform monitor. This gives readings in mv (emulating an analogue signal), or as a percentage of the allowable levels. The limits of signal levels are defined by reference to a nominal black level and a nominal white level. Black level comprises R, G and B all at zero (or 0% or 0mV) and white level is all three components at 100 % or 700mV. In a picture signal, each component is allowed to range between 0 and 100% (or 0mV and 700mV). This equates to digital sample levels 16 and 235 (8-bit systems) or 64 and 940 (10-bit systems). 2.2.3.3 Tolerance of out of gamut signals In practice it is difficult to avoid generating signals slightly outside this range, and it is considered reasonable to allow a small tolerance, which has been defined as follows under EBU Rec103: Therefore, RGB components must be between -5 % and 105% (-35 and 735mV), Luminance (Y) must be between -1% and 103% (-7mV and 721mV) Slight transient overshoots and undershoots may be filtered out before measuring, and an error will only be registered where the out of gamut signals total at least 1% of picture area. Many monitoring devices are designed to detect errors to this specification.

18 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 2.2.4 Filmabtastungen Material, das aus Filmabtastungen zugeliefert wird, muss weitestgehend dem Originalwerk entsprechen. Jedoch stimmt das Bildformat des Fernsehbildes (16:9) nicht immer mit dem Bildformat des Filmbildes überein. Dies gilt insbesondere dann wenn wide-screen Feature- Filme abgetastet werden, die für das Kino hergestellt wurden. Die Entscheidung für die Positionierung des Fernsehbildes sollte immer auf der Basis einer kreativen Beurteilung erfolgen. Das heißt, die ursprüngliche Intention des Regisseurs in Bezug auf den Bildinhalt sollte soweit wie möglich erhalten bleiben. In kritischen Fällen sollte auch die für eine Ausstrahlung verantwortliche RfA in die Entscheidung miteinbezogen werden. In der folgenden Tabelle ist die Vertikalpositionierung der Zeilen des nutzbaren Bildbereichs des Videosignals entsprechend dem Bildformat angegeben. Quellformat Pixel / Zeile erste Zeilen letzte Zeilen aktive Zeilen / Frame 1.33* 1440 21 / 584 560 / 1123 540 1.66* 1800 21 / 584 560 / 1123 540 1.77 1920 21 / 584 560 / 1123 540 1.85* 1920 32 / 595 549 / 1112 518 2.35* 1920 87 / 650 494 / 1057 408 * Bei Anpassung an das 16:9-Format der HD-Norm kann die Intention des Werks durch zwei Verfahrensweisen gewahrt werden: Beibehaltung des Originalformats: ergibt in 16:9 bei Formaten < 1.77 schwarze Balken am linken und rechten Bildrand (Pillarbox); ergibt in 16:9 bei Formaten > 1.77 schwarze Streifen am oberen und unteren Bildrand (Letterbox). Anpassung der Einstellungen des Materials an das 16:9-Format in der Postproduktion. 2.2.4.1 Subjektive Bildqualität Es muss eine korrekte Bildwiedergabe sichergestellt werden: Bilder aus Filmabstastungen müssen frei sein von Kratzern, Staub, Gelatinespritzern, Farbkorrekturfehlern etc. Das Bild muss frei sein von übermäßigem Rauschen, Moiré-Fehlern, Kompressionsartefakten, Fehlern durch exzessiven Einsatz von Rauschunterdrückungsverfahren etc. Korrekte Auflösung und Kontrast von Schwarzstufen, Details müssen auch in dunkeln Bereichen erkennbar bleiben. Abspannlisten müssen im Videomaterial lesbar sein.

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 19 2.2.5 Upscaling von SD-Material Up-konvertiertes SD-Material, das in einem HD-Programm verwendet werden soll, darf nach folgenden Prämissen wie folgt verwendet werden: Die Bildformate 4:3 und 1:1,66 müssen im Originalseitenverhältnis horizontal mittig positioniert sein (Pillar-Box). Breitbildformate (z.b. 1:1,85, 1:2,35) müssen vertikal mittig positioniert sein (Letter- Box). Zooming ist nur in gestattet, wenn die künstlerische/gestalterische Intention des Ausgangsmaterials erhalten bleibt. 2.2.6 Safe Area Die Intention der Programm-Abteilungen ist es, dass alle Titel, Schriften und Grafiken auf allen Empfangsgeräten, so wie produziert, dargestellt werden. Dies wird am besten gewährleistet, wenn alle Elemente innerhalb des empfohlenen Titelfeldes positioniert werden. Die für den nutzbaren Bildanteil einzuhaltenden Werte sind im Anhang unter 12.1 Safe Area zu ersehen und gelten für alle Anlieferungen und Produktionen von ARTE G.E.I.E. Der grünumrandete Kasten beschreibt den äußeren Grenzbereich für die Positionierung von Titeln. Der rotumrandete Kasten beschreibt den äußeren Grenzbereich für die Untertitel.

20 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 2.3 TON Die Filezulieferung von Sendematerial (PAD) seitens ARTE-F erfolgt mit bis zu 8 AES- Pärchen. Beim deutschen VFT von Sendematerial (PAD) werden zurzeit pro Videodatei maximal 4 AES-Pärchen (4 Spuren als Dual Mono, 4 Stereo-Spuren, 4 Dolby E oder eine Mischung dessen) geliefert. Zulieferungen von Material für den Produktionsbereich dürfen 16 Audiospuren nicht übersteigen. 2.3.1 Lautheitsmessung Die Lautheit wird in LUFS (Loudness Unit, referenced to digital Full Scale) angegeben. d.h. als absoluter Wert bezogen auf digitale Vollaussteuerung. Der LUFS-Wert entspricht einem K-bewerteten Messwert (Leq(R2LB)) bezogen auf digitale Vollaussteuerung. 1 LU (Loudness Unit, relatives Maß) ist äquivalent zu 1 db. Die Verstärkung des Messsignals um + 1 db entspricht einer Verstärkung um + 1 db auf der LUFS-Skala. 2.3.1.1 Spitzenpegel Zur Kontrolle der Spitzenpegel dient eine Messung mit einem True Peak Level Meter. Dieser Spitzenpegel darf bei PCM und Dolby E einen Wert von -1 db TP nicht überschreiten. Geltende Empfehlungen: SMPTE 299M: 24-bit Digital Audio Format for SMPTE 292 M Bit-Serial Interfaces; AES: Definition True Peak und Sample Peak (siehe ITU-R BS 1770-2); EBU R 128: Loudness normalisation and permitted maximum level of audio signals; EBU R 128 s1: Loudness Parameters for Short-Form Content. 2.3.1.2 Lautheit (Loudness) 2.3.1.2.1 Messverfahren Das Messverfahren stützt sich auf die Messung des Gesamt-Programmsignals mit Hilfe eines Lautheitsmessgeräts, welches mit dem Algorithmus arbeitet, der in der EBU-Empfehlung R 128 sowie den zugehörigen Anhängen 3341, 3342, 3343 und 3344 beschrieben ist und einen Messwert in db LUFS ausgibt. 2.3.1.2.2 Geltende Empfehlungen: ITU-R BS.1770-4: Algorithms to measure audio programme loudness and true-peak audio level EBU R 128: Loudness normalisation and permitted maximum level of audio signals EBU R 128 s1: R 128 s1 - Loudness Parameters for Short-Form Content. EBU Tech Doc 3341: Loudness Metering: EBU Mode metering to supplement loudness normalisation in accordance with EBU R 128 EBU Tech Doc 3342: Loudness Range: A measure to supplement loudness normalisation in accordance with EBU R 128;

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 21 EBU Tech Doc 3343: Practical Guidelines for Production and Implementation in accordance with EBU R 128; EBU Tech Doc 3344: Practical Guidelines for Distribution systems in accordance with EBU R 128; ITU RBS 775: Multichannel stereophonic sound system with and without accompanying picture. 2.3.1.3 Bezugspegel Der bezogen auf digitale Vollaussteuerung mit einem True Peak Meter gemessene Wert beträgt -18dBFS für ein Sinussignal mit der Frequenz 1000 Hz (Full Scale). Ein Referenzsignal von 1000 Hz bei -18 dbfs muss auf einem EBU-Mode -Messgerät zur Anzeige eines Lautheitspegels von 18 LUFS führen, wenn das Programmsignal in Stereo oder 5.1-Modus am linken und rechten Kanal anliegt. Mischungen: Die mittels True Peak Meter gemessenen Spitzenpegel des Audiosignals dürfen -1 db TP nicht überschreiten. 2.3.1.4 Zielwert der mittleren Programmlautheit (Integrated Loudness) Unabhängig von der Art der Mischung beträgt der Target Level für die mittlere Lautheit über die gesamte Dauer des Programms: Programme einer Länge über 2 00: -23 LUFS (mit einer Toleranz von ± 1 LU für Livesendungen) Programme mit einer Länge von maximal 2 00 (z. B. Programmtrailer): Hier sind zwei Aspekte zu berücksichtigen: - 23 LUFS (mit einer Toleranz von ± 0.5 LU) Kleiner oder gleich -20 LUFS in Short-term Messung. Für den Fall, dass aus künstlerischen/gestalterischen Gründen die Programme mit geringerer Lautheit (z.b. sehr leise Programme) zugeliefert werden behält sich ARTE dennoch das Recht vor eine korrigierte Neulieferung anzufordern.

22 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 2.3.1.5 Zielwert des Dynamikprofils Entsprechend den Festlegungen in 2.3.1.5.1 Short-term Messung gemessene Abweichungen der Lautheit sind wie folgt zulässig: Gespräch: Programme einer Länge über 2 00: ± 7 LU, gemessen auf Basis der Short-term Loudness bezogen auf den Lautheits-Zielwert. Lautheitsbereich (LRA Loudness Range): Der LRA-Wert darf höchstens 20 LU (siehe EBU Tech 3342) betragen. Empfehlung für den Herstellungsprozess: In der Praxis ist es empfehlenswert, zur Vermeidung eines übermäßig dichten Abhöreindrucks den LRA-Wert zwischen 5 und 15 LU zu halten. Programme mit einer Länge von maximal 2 00: Über die gesamte Dauer des Programms: + 3 LU max gemessen auf Basis der Short-term Loudness bezogen auf den Lautheits-Zielwert. 2.3.1.5.1 Short-term Messung Methode der Short-term -Lautheitsmessung: Die Messungen der Dynamik der Programmlautheit sind mit Messgeräten vorzunehmen, die den Lautheitswert für ein gleitendes Zeitfenster von 3 Sekunden anzeigen (in LUFS, Gewichtung ITU-R BS.1770-2). Bei der Messung von Gesprächen ist ein Messwert zu ermitteln, wenn bei der technischen Abnahme festgestellt wird, dass die Verständlichkeit des Gesprächs beeinträchtigt ist. Die Messung ist in diesem Fall punktuell an den betreffenden Stellen des Gesprächs vorzunehmen.

Short Term dialogue Loudness excursion (3s) Short Term Loudness excursion (3s) Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 23 2.3.1.5.2 Schematische Übersicht Loudness Loudness Loudness Short Term Crêtes Loudness 5.1 - LtRt - LoRo - Dual Mono 5.1 - LtRt - LoRo - Dual Mono Range (LRA) Lange Programme Programme-Gerichte Lange Programme Programme-Gerichte Crêtes instantanées > 2'00 < 2'00 > 2'00 < 2'00 LUFS LUFS LUFS LUFS 0 dbtp LU -1 dbtp +7 LU Average Loudness level reading -22 LUFS Max -23 LUFS -23 LUFS -23 LUFS Max +20-24 LUFS Average Loudness level reading Max +3LU -7 LU 0 Dynamic profile management Short term dynamic profile management Peak level management LRA management

24 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 2.3.2 Bild-/Ton-Synchronisation Bild- und Tonsignale müssen innerhalb der folgenden Toleranzen entsprechend EBU R37 synchron sein: Ton darf dem Bild um nicht mehr als 40 ms voreilen; Ton darf dem Bild um nicht mehr als 60 ms nacheilen. Standardmäßig werden in Dolby E kodierte Tonspuren bildsynchron aufgezeichnet (in sync). Dadurch tritt nach Dolby E-Dekodierung ein Nacheilen des Tons um einen (1) Frame gegenüber dem Bild auf, wenn keine Korrektur des Bild-/Ton-Versatzes vorgenommen wird. 2.3.3 PCM-Format Auf alle Fälle müssen für die Ausstrahlung PCM-Audiofiles angeliefert werden. Diese Lieferung muss in RIFF-Struktur (WAVE-Format) erfolgen. Die Abtastfrequenz muss 48 khz betragen. Die Samplingtiefe soll 24-bit betragen. Dies ist momentan nur für natives HD Programme der Fall. Für ursprüngliches SD-Material wird zurzeit eine Samplingtiefe von 16-bit geliefert. Bitte für ein und dasselbe Programm alle Audio-Files mit gleicher Samplingtiefe liefern. Anzahl der Kanäle: 2 (Stereo oder Doppelbelegung der Spuren). Dies gilt auch für im Format MXF Op1a angelieferte Files. Bild-/Ton-Synchronisation: Der Beginn der Audio-File muss unbedingt mit dem TC IN des Programms übereinstimmen. Die Duration aller Audio-Files muss mit der Duration des Video- Files identisch sein. 2.3.3.1 Mono In Mono muss das im PCM-Format aufgezeichnete Audiosignal unbedingt auf 2 nebeneinander liegenden Spuren (entsprechend 1 AES oder 1 Stereo-WAVE-File) ohne Datenreduktion geliefert werden. Aus Gründen der Stereokompatibilität müssen die beiden Spuren mit dem Mono-Audiosignal absolut identisch und phasengleich sein. 2.3.3.2 Stereo In Stereo muss das im PCM-Format aufgezeichnete Audiosignal auf zwei nebeneinander liegenden Spuren ohne Datenreduktion geliefert werden. Die mit der ungeraden Zahl bezeichnete Spur muss dem linken Kanal, die mit der geraden Zahl bezeichnete Spur dem rechten Kanal entsprechen. Zur Sicherstellung der Kompatibilität des Mono-Down Mix muss der Phasen-Korrelationsgrad ganz überwiegend positiv sein. 2.3.3.3 Multikanalton Dolby Surround / Dolby Prologic Bei der Surround-Konvertierung Stereo Lt/Rt muss die Kohärenz des räumlichen Wiedergabeeindrucks gewahrt bleiben; weder die Verständlichkeit noch der Klang der Audio- Wiedergabe dürfen verändert werden. Dolby Surround ist ein 3.1-System mit drei Frontkanälen und einem (bandbegrenzten) Surround-Kanal, der unter Bezug auf die Referenz-Wiedergabekonfiguration über die beiden Surround-Lautsprecher LS und RS wiedergegeben wird (Empfehlung ITU-R BS.775-2).

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 25 Als Lt/Rt Surround produzierte Aufnahmen dürfen keinesfalls zur Beschickung der Kanäle eines Dolby E 5.0 umcodiert werden. Auch Lt/Rt-Dekodierung und Re-Matrizierung sind nicht zulässig. 2.3.4 Dolby E-Format Als Sendefassungen werden hauptsächlich die PCM-Versionen verwendet. Diese sind in jedem Fall obligatorisch anzuliefern. Die Lieferung und Ausstrahlung der Dolby E-Versionen erfolgt zusätzlich zu den PCM- Versionen. Siehe Metadaten "program configuration" 2.3.4.3 2.3.4.1 Positionierung Dolby E-Frame Der Dolby E-Datenstrom muss perfekt synchron zum Bildsignal im Dolby E-Modus in sync aufgezeichnet werden. Die Positionierung des Dolby E-Frames in Bezug zum Video-Frame muss folgender Empfehlung entsprechen: Videozeile: 20 (Toleranz ±3 Zeilen) für 1080i/25 Videozeile: 28 (Toleranz ±2 Zeilen) für 720p/50 4 Diese Positionierung muss für das gesamte Programm identisch sein. Im Falle einer Bandzulieferung gilt diese Positionierung auch für den technischen Vorspann. Ziel in der filebasierten Produktionsumgebung ist natürlich, dass die Sendefiles mit dem ersten Bild beginnen und mit dem letzten Bild enden. Im Dolby E format darf es keine Fehler des Typs CRC (Cyclic Redundance Code) geben. 2.3.4.2 Kompatibilität des Stereo-Downmix Bei einem Downmix von 5.1 oder 5.0 auf Stereo müssen nach Hinterlegung der entsprechenden Gain-Werte und der Lt/Rt- oder Lo/Ro-Matrizierung (insbesondere bei Musikprogrammen) in den Metadaten (Metadaten "program configuration" 2.3.4.3) die Kohärenz des räumlichen Wiedergabeeindrucks, die Sprachlautstärke und -verständlichkeit, die Ausgewogenheit der Mischung und gewährleistet bleiben. Die Phaseneigenschaften des durch Downmix generierten Stereosignals müssen den gleichen Anforderungen genügen wie ein PCM-Stereosignal (Stereo 2.3.3.2) und dementsprechend auch Mono-kompatibel sein. 4 Das betrifft nur Lieferungen über ARTE Deutschland

26 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 2.3.4.3 Metadaten "program configuration" Das Format Dolby E wird für die Programme in der Mehrkanaltonversion verwendet. ARTE verwendet folgende "program configuration"-einstellungen: Mehrkanalton-Programm im Format 5.0 oder 5.1: " program configuration " = 5.1 + 2 " channel mode " = 3/2 (program 1) " channel mode " = 2/0 (program 2) Das wird später auch für die Audiodeskriptionsversion Receiver Mix verwendet. Samplingtiefe 20-bit Falls nicht verfügbar, ist unter folgenden Bedingungen eine Samplingtiefe von 16-bit zulässig: Multikanalton-Programm im Format 5.0 oder 5.1: " program configuration " = 5.1 " channel mode " = 3/2 Andere program configuration -Einstellungen (2.0, 2+2+2+2, ) sind nicht zulässig. 2.3.4.4 Dolby E-Kanalbelegung Die Belegung muss dem nachstehenden Schema entsprechen: Kanal 1 Kanal 2 Kanal 3 Kanal 4 Kanal 5 Kanal 6 Kanal 7 Kanal 8 Links Rechts Center LFE Links Surround Rechts Surround Audiodeskription (Receiver-Mix) oder unbelegt (N/A in 16-bit, da nur bei einem 20-bit Dolby E Signal verfügbar) Audiodeskription( Receiver-Mix) oder unbelegt (N/A in 16-bit, da nur bei einem 20-bit Dolby E Signal verfügbar)

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 27 2.3.4.5 Eingabe Channel Mode Programme in 5.1 und 5.0 sind für den 3/2-Modus konfiguriert. Der LFE Channel wird nur für Programme in 5.1. aktiviert. 2.3.4.6 Eingabe Dialog Level Die Messung wird nach der in den Empfehlungen EBU R128 oder ITU-R BS 1770-2 beschriebenen Methode durchgeführt. Der exakte Messwert muss in den Metadaten hinterlegt werden. Dies gilt auch für kurze Programmbeiträge, deren Lautheit weniger als -23 LUFS betragen kann. Die Messung muss auf allen Kanälen des Programms mit Ausnahme von LFE vorgenommen werden. 2.3.4.7 Metadaten-Typen Die nachstehende Tabelle enthält 6 verschiedenen Kategorien von Dolby E-Metadaten, die bei der Kodierung vom Toningenieur hinterlegt werden müssen: 0.707 (-3 db) standardmäßig Metadaten-Angabe durch Toningenieur obligatorisch innerhalb der vorgegebenen Toleranz feste Metadaten unabhängig von der Art des Programms (Die nicht bearbeiten werden) Metadaten-Standardangaben, kann geändert werden Metadaten-Angabe durch Toningenieur und Kontrolle durch Sendeanstalt Metadaten-Standardangaben je nach Programmtyp (Musik, Film etc.,) nur die Mischung betreffende Metadaten Jede Veränderung der in der vorstehenden Tabelle aufgeführten spezifischen, nicht als änderbar bezeichneten Metadaten-Typen kann zur Zurückweisung des Materials als nicht sendefähig führen, wenn sie nicht in Medien-Begleitkarten ( 12.3, Tonmischung Beschreibung, 12.4 Dolby E Kodierunsbeschreibung begründet und von ARTE G.E.I.E. genehmigt ist. Für Programme in 5.1 und 5.0 muss obligatorisch der Modus Extended BSI aktiviert sein.

Dynamic Range Audio Processing 28 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. Parameter Programm 5.1 Programm 5.0 Programm Musik 5.1 Programm Musik 5.0 Dialogue Level Dialog -23 LUFS ±1 db Dialog -23 LUFS ±1 db Dialog -23 LUFS ±1 db Dialog -23 LUFS ±1 db (Messung erforderlich) Messung erforderlich) (Messung erforderlich) (Messung erforderlich) Program Name frei frei frei frei Channel Mode 3/2 3/2 3/2 3/2 LFE Channel Enable Disable Enable Disable DC Filter Enable Enable Enable Enable Lowpass Filter Enable Enable Enable Enable LFE Lowpass Filter Enable Disable Enable Disable Srnd Phase Shift Enable Enable Disable Disable Srnd 3 db Atten Disable Disable Disable Disable Line Mode Pro Film Light Film Light Music Light Music Light RF Mode Pro Film Standard Film Standard Music Standard Music Standard RF Overmod Protect Disable Disable Disable Disable

Extended BSI Bitstream info Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 29 Parameter Programm 5.1 Programm 5.0 Programm Musik 5.1 Programm Musik 5.0 Bitstream Mode Main Complete Main Complete Main Complete Main Complete Center Dwnmx Level Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Srnd Dwnmx Level Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Dolby Srnd Mode Not indicated Not indicated Not Srnd Dolby Not Srnd Dolby Copyright bit Yes Yes Yes Yes Original Bitstream Yes Yes Yes Yes Audio Production Info No No No No Mix Level N/A N/A N/A N/A Room type N/A N/A N/A N/A Pref. Stereo Dwnmx Lt/Rt Lt/Rt Lo/Ro Lo/Ro Lt/Rt Center Mix Level Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Lt/Rt Srnd Mix Level Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Lo/Ro Center Mix Level Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Lo/Ro Srnd Mix Level Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Angabe erforderlich Dolby Srnd EX Mode Not Surround EX Not Surround EX Not Surround EX Not Surround EX A/D Converter Type Standard Standard Standard Standard

30 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 2.3.5 Medien-Begleitkarte Jeder zugelieferten Mischung muss pro Sprachfassung eine standardisierte Begleitkarte mit Angaben zur Mischung entsprechend dem Beispiel in 12.3, Tonmischung Beschreibung) beigefügt sein. Ergänzend kann auf Anforderung von ARTE G.E.I.E. die Übermittlung dieser Angaben in elektronischer Form erfolgen. Da eine Unvollständigkeit der Angaben in der Begleitkarte zu einer fehlerhaften Interpretation der Programmgestaltung führen kann könnte dieser Umstand zu einer Zurückweisung führen. 2.3.6 Kodierungskarten Jedem zugelieferten Material, das Dolby E-Spuren enthält, muss eine standardisierte Dolby E- Kodierungskarte entsprechend dem Beispiel in 12.4 Dolby E Kodierungsbeschreibung beigefügt sein. Ergänzend kann auf Anforderung von ARTE G.E.I.E. die Übermittlung dieser Angaben in elektronischer Form erfolgen. 2.3.7 Abhörbedingungen Die Programmbeiträge werden mit Hilfe von Abhörsystemen kontrolliert, bei welchen der Bezugspegel eines mit -18 dbfs wiedergegebenen Rosa Rauschens für jeden Kanal 74 db(c) SPL beträgt; lediglich der LFE-Kanal wird mit 78 db(c) SPL wiedergegeben. Es wird davon ausgegangen, dass bei diesem Bezugspegel die Gesamtdynamik, die Sprachverständlichkeit und die Klangfarbe den Anforderungen an eine Fernsehsendung entsprechen. Die Einrichtungen für Mischung, Mastering, Kodierung und Audio-Qualitätskontrolle müssen mit Abhörlautsprechern gemäß IEC-Norm 60268-5 ausgestattet sein. Die Positionierung der Abhörlautsprecher muss der Norm ITU-R BS.775 entsprechen. Die Kalibirierung des Abhörsystems muss entsprechend der EBU-Empfehlung Tech 3276 S1 erfolgen. 2.4 TIMECODE 2.4.1 Files Bei Zulieferung von Files im MXF-Format muss der Timecode entsprechend der EBU- Empfehlung R122 eingebettet sein. Der Timecode des Ausgangsmaterials muss zwingend auf der Spur Package Material des MXF-Containers in kontinuierlicher Form eingebettet sein. Timecode-Sprünge oder Überlappungen sind nicht zulässig. Der in die Video-Essenz eingebettete Timecode dient zwar nicht als Referenz, muss aber kohärent zu den Essenzen sein.

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 31 2.4.2 Bandmaterial Der Timecode für Bandmaterial muss folgende Merkmale aufweisen: Der Timecode muss den Spezifikationen SMPTE 291M entsprechen; LTC und D-VITC (1 und 2) müssen identisch und synchron sein; VITC 1 und 2 müssen den Spezifikationen SMPTE 12M-2 entsprechen, d.h. in den VANC übertragen und auf den Zeilen 9 und 571 positioniert sein; Der Timecode des Programmanfangs muss 10:00:00:00 sein; Der Timecode muss kontinuierlich und steigend sein (auch auf Farbbalken und Bandnachlauf); Der Timecode muss bei einer auf zwei Bänder aufgezeichneten Sendung vom 1. zum 2. Band kontinuierlich und steigend sein; Der Timecode der Dub-Kopie muss zwingend identisch sein mit dem Timecode des HD-Masters. 2.5 ZUSÄTZLICHE DATEN 2.5.1 Dolby E-Metadaten Für Dolby E siehe 2.3.4.3 Metadaten "program configuration" 2.5.2 MAZ-Karte Die MAZ-Karte (als PDF File oder Papierausdruck) muss die folgenden Angaben enthalten: Programm-ID; Name des Studios/Produzenten; Programmtitel; Programm-Untertitel; ggf. Bandreihenfolge; Liste der Audio-Fassungen und Spurbelegung; explizite Angabe des Audioformats (PCM, Dolby E); explizite Angabe, ob Dolby-Surround (falls zutreffend); TC In und TC Out; Programmlänge; vollständige Angaben zum Kodierungsformat der Lieferung; Angabe der verschiedenen verwendeten digitalen Kompressionsverfahren mit Kompressionsart und rate. 2.5.3 P2-Metadaten In den P2-Metadaten müssen obligatorisch die User Clip Names eingetragen und bei den Drehaufnahmen fortgeschrieben werden. Die Clips müssen zwingend mit Zeitstempel versehen sein.

32 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 2.6 UNTERTITELUNG Alle mit Untertitel produzierten Fassungen müssen der Norm N19, Level 1 im *.stl-format entsprechen: EBU document Tech. 3264 (1991): Specification of the EBU subtitling data exchange format ETS 300 706 (05-1997): Enhanced Teletext specification 2.6.1 File Header (GSI-Block) Der GSI-Block muss mindestens die folgenden Daten enthalten: Codepage 850; Format STL 25.01 (25 Bilder/s); Zeichentabelle: Lateinisch; Sprachcode (z.b. Französisch =0F, Deutsch =08 im Hexadezimalsystem); Programmtitel: auszufüllendes Feld; Maximal Anzahl Textzeilen: 23; Timecode Programmanfang: auszufüllendes Feld. Für weitere Sprachen (neben deutsch und französisch), die ebenfalls von ARTE verwendet werden können, gilt Kapitel 12.9 Untertitelung in weiteren Sprachen. 2.6.2 Nummerierung der Untertitel (TTI-Blocks) Die Untertitel müssen beginnend mit dem Wert 1 kontinuierlich in ansteigender Folge durchnummeriert sein. 2.6.3 Technische Richtlinien für die Untertitelung Neben den zur manuellen synchronisierten Ausstrahlung (Live) bestimmten Untertitel-Dateien muss jeder TTI-Block (einschließlich zusätzlicher Extension Blocks) zwingend den Timecode IN (TCI-Codes) und den Timecode OUT (TCO-Codes) für jeden Untertitel enthalten. Folgende Festlegungen sind zu beachten: Die Anzahl der Zeichen (Schrift- + Steuerzeichen) pro Zeile darf nicht größer sein als 40 (ETS 300 706, Mai 1997); Die Zeichen müssen doppelte Höhe und einfache Breite haben; Es ist zur richtigen Ausrichtung der Einblendung unbedingt notwendig, die Positionierungs-Codes zu verwenden. Die Verwendung von Leerzeichen zur Positionierung sind nicht zulässig; Die ersten 10 nutzbaren Bilder des Programms (Bild oder Ton) dürfen keine Untertitel enthalten. Bei Programmbeiträgen, die aus mehreren aufeinanderfolgenden Essenzen bestehen, darf der erste Untertitel der jeweils folgenden Datei erst nach dem 10. Frame erscheinen; Der Abstand zwischen Ende und Anfang von zwei aufeinanderfolgenden Untertiteln muss mindestens 5 Frames betragen; Der letzte Untertitel muss spätestens 1 Sekunde vor dem TC OUT des Programms enden; Untertitel dürfen nicht die Copyright-Angaben zum Programm verdecken;

Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 33 Die Untertitelungsdatei darf ausschließlich zur Ausstrahlung bestimmten Text enthalten. Kommentarfelder oder Untertitel mit einer Standzeit von 0 Sekunden sind nicht zulässig. 2.6.3.1 Leerer Untertitel Der erste TTI-Block dient zur Anzeige eines leeren Untertitels, der zur Synchronisierung der Untertitel ab Programmanfang dient. Der leere Untertitel muss enthalten: Eine Untertitel-Nummer (SN-Codes), siehe Kapitel 2.6.2, Nummerierung der Untertitel (TTI-Blocks) Einen an den Timecode des Programmbeginns zu setzenden Timecode für den Insert-Beginn (TCI-Codes). Der End-Timecode (TCO-Codes) muss eine Standzeit von mindestens 5 Frames, höchstens jedoch 1 Sekunde gewährleisten; Einen minimalen Textinhalt (TF-Codes) vom Typ 0B 0B 0A 8F (Die Werte 8F schließen den gesamten Block ab); Reale Positionierungswerte gemäß der EBU Norm N19, wobei jedoch die vertikale Position (VP-Code) und die horizontale Position (JC-Code) nicht von Belang sind. 2.6.3.2 Nach EBU-Norm zulässige Schriftzeichen Die Untertitelungsdatei muss der EBU-Norm N19 "Subtitling Data Exchange Format" (Tech. 3264-E), Level 1, entsprechen, das die Schriftzeichen in kursiv nicht zulässt. Für jede Untertitelungssprache sind ausschließlich die nach EBU-Norm jeweils zugelassenen Schriftzeichen zu verwenden. Die Verwendung anderer Schriftzeichen verursacht eine fehlerhafte Ausstrahlung. 2.6.3.2.1 Untertitelung in französischer Sprache Für die Untertitelung in französischer Sprache sind folgende Schriftzeichen zugelassen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z é â à ç è ê ë ï î ô û ù,. - ; : ' + *! % & / ( ) =? < > # Alle anderen Schriftzeichen sind für das Französische nicht zulässig. 2.6.3.2.2 Untertitelung und deutscher Sprache Für die Untertitelung in deutscher Sprache sind folgende Schriftzeichen zugelassen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ä Ä ü Ü ö Ö ß é â à ç è ê ë ï î ô û ù `,. - ; : _ ' + *! $ % & / ( ) =? < > # Alle anderen Schriftzeichen sind für das Deutsche nicht zulässig, zum Beispiel:, (Dezimale ASCII Kodierung erweiterte ANSI, 133),, @

34 Allgemeine technische Richtlinien ARTE G.E.I.E. 2.6.3.3 Anforderungen an Sendefassungen und Produktion Für die Erstellung und Anlieferung der Untertitelungsdateien sind folgende Kapitel maßgebend: Anforderungen an die Untertitelung, 3 Untertitelung von Bühnen- und Musikdarbietungen, 7.3.3.3 Untertitelung in weiteren Sprachen, 12.9 2.7 MATERIALANLIEFERUNG AUF EINEM PHYSIKALISCHEN TRÄGER Die Anlieferung von Sendematerial auf einem physikalischen Träger wird nur dann akzeptiert, wenn die Lieferung per Dateiübertragung nicht möglich ist, oder aus Sicherheitsgründen. Bitte bei einer Anlieferung von Sendematerial auf einem physikalischen Träger ARTE G.E.I.E. das Format HDCAM SR (4.2.2, 1920 x 1080, 10-bit) verwenden.