U M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T Datum der Vor-Ort Umweltinspektion (UI): 21.05.2015, Ebensee Für die Umweltinspektion federführend zuständige Behörde(n) (Name, Email): BH Gmunden, bhgm.post@ooe.gv.at Mitbeteiligte Behörde(n): Aktenzahl(en)der Behörde(n) 4 : Ge20-61/158 S T A M M D A T E N B L A T T ( E N T S P R E C H E N D E D M S T A M M D A T E N R E G I S T E R ) Anlagenbetreiber Firmenname Solvay Östereich GmbH Firmensitz Bundesland 1150 Wien, Rudolfsheim-Fünfhaus, Stättermayergasse 28-30 Wien Personen-GLN 9008390114353 Standort der IPPC Anlage Standortname Standort Bezirk Solvay Österreich GmbH Gmunden Standort Adresse 4802 Ebensee, Bahnhofstraße 40 Bundesland Oberösterreich Standort-GLN 9008390115985 PRTR Betriebseinrichtung am Standort (falls vorhanden) IPPC Anlage 5, für die die Umweltinspektion durchgeführt wird PRTR-ID 20000.00035 Anlagenname Genehmigungs-Anlagen -ID IPPC Haupttätigkeit Chemieanlage 9008390950012 (4.2.a) (Herstellung von anorganischen Grundchemikalien durch chemische Umwandlung, insbesondere Gase wie Ammoniak, Chlor und Chlorwasserstoff, Fluor und Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen.) Weitere IPPC Tätigkeit(en) Anlagentyp(en) Berichtseinheit(en) Anlagen-GLN in eras/zareg BE_IPPC-EU 9008390950005 4 z.b. GZ der Ankündigung der Umweltinspektion; sonstige relevante Akten izm der Umweltinspektion 5 Im EDM Stammdatenregister als IPPC EU Anlage gekennzeichnete Anlage, die an die Europäische Kommission im Zuge der Erfüllung der Berichtspflichten zur Industrieemissions-Richtlinie berichtet wird 2 Stammdatenblatt (Entsprechend EDM Stammdatenregister) Vollständige Darstellung
Geografische Längenund Breitengrade Angabe der relevanten technischen Daten (Leistung, Kapazität, Produktionsumfang, etc.) 6 Änderungen/ Ergänzungen zu den Stammdaten 7 N47 48"0; E13 46"0 (WGS 84) U M W E L T M A N A G E M E N T S Y S T E M Umweltmanagementsystem ISO 14001 8 Sonstiges: Zertifikat Nr. 00097/0 v. 20.12.1999 Sonstiges 9 6 Für abfallwirtschaftsrechtliche Anlagen besteht die Verpflichtung für Behörden gem. 22a Abs 1 Z 1 lit c AWG 2002 die Anlagenkapazität (z.b. Kapazität, Leistung, Produktionsumfang) einzutragen. Die im eras/zareg erfassten Daten werden in diesem Feld angezeigt. 7 Wenn keine Daten in eras/zareg erfasst sind oder die obigen Daten nicht stimmen, soll hier vermerkt werden, welche Änderungen durch das BMLFUW im Stammdatenregister erfolgen sollen oder durch die Behörde selbst durchgeführt wurden. 8 + : Betriebe, die die Anforderungen der UMG Register VO BGBl. II Nr. 152/2012 erfüllen 9 Beispielsweise auch Mitinhaber bzw. Mitbenutzer der IPPC Anlage 3 Umweltmanagementsystem Vollständige Darstellung
I P P C A N L A G E Für die Erteilung der Genehmigung zuständige(n) Behörde(n) (Name, Email) Rechtsvorschriften, die für diese Anlage in Hinblick auf die Umweltinspektion relevant sind Name: BH Gmunden Email: bh-gm.post@ooe.gv.at Name: Email: Name: Email: Name: Email: Auflistung der für die Umweltinspektion relevanten Bescheide (Genehmigungen) 4 IPPC Anlage Vollständige Darstellung
Weblinks der gem. Art 24 Abs. 2 IE Richtlinie seit 7.1.2013 zu veröffentlichenden Bescheide 10 Veröffentlichung der Bescheide (abfallwirtschaftsrechtliche Anlagen) am EDM-Portal unter: https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/cms.do?get=/portal /informationen/ie-richtlinie-und-ippcanlagen/genehmigungsinhalte.main#index_4 11 Dokumentenname(n) der veröffentlichten Bescheide Veröffentlichung der Bescheide außerhalb des EDM- Portals unter: Beschreibung der Anlage / der in den überprüften Anlagen durchgeführten Tätigkeiten Phase 1 Kalksteineingang Phase 2 Kalksteinbrennen Phase 3 Kohlendioxidgewinnung Phase 4 Kalkeingang Phase 5 Wassergewinnung. Phase 6 Kalklöschvorgang Phase 7 Karbonatation Phase 8 Siebung Phase 9 Filtration Phase 10 Trocknung Phase 11 Mahlung Phase 12 Silolagerung Phase 13 Eingang Packmaterial Phase 14 Verpackung Phase 15 Lagerung Phase 16 Versand Ergänzende Beschreibung für die Langfassung zur besseren Dokumentation der Kontrolle BESCHREIBUNG DER PHASEN DES PROZESSES Phase 1 Kalksteineingang Kalksteinlagerung Kalksteinentladung Der für den Kalkofenbetrieb erforderliche Kalkstein wird in der gewünschten Körnung und Qualität von ausgewählten Lieferanten zugekauft. Der Transport erfolgt in LKWs welche in einer entsprechenden Entladestelle entladen werden. Der Kalkstein wird in Bunkern oder Freilagern zwischengelagert und 10 Entscheidungen über die Erteilung, Überprüfung oder Aktualisierung einer Genehmigung. Über das Internet ist die Erteilung einer Genehmigung für neue Anlagen, Erteilung einer Genehmigung für wesentliche Änderungen, Aktualisierung der Genehmigung oder der Genehmigungsauflagen für eine Anlage im Einklang mit Artikel 21 Absatz 5 Buchstabe a der Industrieemissions- Richtlinie zugänglich zu machen. 11 Die gewünschte Seite kann unter Auswahl der folgenden Menüpunkte Home > Informationen > IndustrieemissionsRL, IPPC Anlagen > Genehmigungsinhalte am EDM-Portal (www.edm.gv.at) aufgerufen werden. 5 IPPC Anlage Vollständige Darstellung
entsprechend den Produktionsanforderungen dem Kalkofen zugeführt. Kalksteinlager Die Lagerung des Kalksteins erfolgt am Werksgelände. Dafür sind Flächen mit einer entsprechenden Lagerkapazität dafür reserviert. Kalksteinbunker Der Kalkstein wird mittels LKW zur Entladeanlage zur Beschickung der Kalksteinbunker transportiert. Dabei wird der Kalkstein gesiebt. Es sind Kalkbunker für die Lagerung des Kalksteins vorgesehen. Phase 2 Kalksteinbrennen Im Erdgas-Befeuerten Kalkofen erfolgt die Zersetzung des Kalksteines zu Branntkalk und Kohlendioxid (siehe Phase 3). Der erzeugte Branntkalk wird mit einem Teil der Verbrennungsluft gekühlt und einer Siebanlage zugeführt, in der Stückkalk von Feinkalk getrennt wird. Der Stückkalk wird in Bunkern zwischengelagert. Phase 3 Kohlendioxidgewinnung Die für den Fällungsprozess in der Karbonatation erforderliche Kohlensäure wird in Form eines kohlensäurehältigen Gases im erdgasgefeuerten Kalkofen im Werk produziert oder in Form von flüssiger Kohlensäure von Lieferanten zugekauft. Im Falle der Erzeugung in Kalköfen fällt ein CO2-hältiges Gas an, das in einem Einspritzkühler mit Wasser abgekühlt und von Verdichtern angesaugt wird. Das auf den erforderlichen Druck komprimierte, kohlensäurehältige Gas wird über Tropfenabscheider geführt und je nach Bedarf in der Karbonatation eingesetzt. Für den Fall von Betriebsstörungen oder Betriebsstillständen der Kalkofenanlage kann die Produktionsanlage auch mit flüssiger Kohlensäure versorgt werden. Im Falle der Verwendung von flüssiger Kohlensäure erfolgt die Anlieferung mit LKWs oder Waggons. Anschließend wird die flüssige Kohlensäure in entsprechend beheizten Verdampferstufen verdampft und steht direkt als Ersatz der aus dem Kalkofen stammenden Kohlensäure zur Verfügung. CO2 Wäscher Im CO2 Wäscher wird das Kohlendioxid-Gas von Unreinheiten freigewaschen. 6 IPPC Anlage Vollständige Darstellung
CO2 Kühler Im CO2 Kühler wird das Kohlendioxid-Gas gekühlt. CO2 Kompressor Im CO2 Kompressor wird das Kohlendioxid-Gas verdichtet und zu den Karbonateuren transportiert. Phase 4 Kalkeingang Kalksiebung Der Kalk wird gesiebt, dabei wird das Unterkorn ausgeschieden. Kalkmahlung Der Kalk wird vor Weiterverarbeitung in der Löschanlage zerkleinert und gebrochen. Kalkverladung Zur Erhöhung des Speichervorrates an Kalk wird ein Teil in dafür vorgesehene und gewidmete Kalkwaggons abgefüllt. Dieser Kalk wird bei Bedarf an der Kalkentladeanlage entladen und zu den Kalkbunkern transportiert. Kalkentladung Der Kalk wird aus den Kalkwaggons an der Kalkentladeanlage entladen und zu den Kalkbunkern transportiert. Speichern des Kalk Die Speicherung des Kalks erfolgt in Kalksilos. Phase 5 Wassergewinnung Das für die Kalklöschstufe erforderliche Wasser wird über eine Brunnenanlage aus dem Grundwasser im Brunnenschutzgebiet des Werkes entnommen und über ein Rohrleitungsnetz zu den jeweiligen Verwendungsstellen transportiert. Phase 6 Kalklöschvorgang Löschen des Kalk In der Kalklöschstufe wird der Kalk aus Phase 2 oder 4 mit Wasser aus Phase 5 in einer Löschanlage umgesetzt. Repräsentative Proben dieser Kalkmilch werden vom Labor auf die relevanten 7 IPPC Anlage Vollständige Darstellung
Der im Schritt 9 erhaltene Filterkuchen wird in einem Trockner getrocknet. Das getrocknete Calciumcarbonat wird anschließend zu einer Desagglomerierung weitertransportiert. Phase 11 Mahlung Das getrocknete Produkt wird über eine Mühle transportiert, in der weiche Agglomerate zerkleinert werden und ein feines Pulver von Calciumcarbonat entsteht Das gemahlene Produkt aus der Phase 11 wird zu den entsprechend gewidmeten Lagersilos transportiert. Phase 12 Silolagerung In den Silos erfolgt die Zwischenlagerung vor Prüfung, Verpackung oder Loseversand. Die erzeugten Mengen werden über entsprechende Gewichtsmessungen der Silos erfasst. Phase 13 Eingang Packmaterial Das für die Verpackung des Fertigproduktes erforderliche Verpackungsmaterial wird nach entsprechenden Lieferanten-Spezifikationen beschafft, beim Wareneingang einer Sichtkontrolle unterzogen und an entsprechenden gewidmeten Magazinsplätzen bis zur Verwendung an der Packmaschine zwischengelagert. Phase 14 Verpackung Das Produkt wird aus dem Losesilo über Transporteinrichtungen der entsprechenden Verpackungsmaschine oder Bigbag-Abfüllanlage zugeführt. Dort erfolgt die Abfüllung in 25kg-Säcke oder Bigbags. Die abgefüllten Säcke werden auf einer Palettieranlage palettiert und mit einer Schrumpfhaube versehen. Phase 15 Lagerung Die Lagerung der palettierten Säcke bzw. Bigbags erfolgt in den Lagerbereichen des Magazins. Für die zu überprüfende IPPC Anlage veröffentlichte relevante BVT Schlussfolgerungen (Bezeichnung der Dokumente; an erster Stelle bitte das Dokument zur Haupttätigkeit) Kapitel III der IE-RL hat Gültigkeit für diese Anlage oder Teile davon Phase 16 Versand Der Versand von freigegebenen Chargen erfolgt über LKW s oder per Bahn. Nebentätigkeit: BVT-Schlussfolgerung, Zement und Kalk 9 IPPC Anlage Vollständige Darstellung
(Feuerungsanlagen mit Feuerungswärmeleistung > 50MW) Kapitel IV der IE-RL hat Gültigkeit für diese Anlage oder Teile davon (Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungsanlagen) Kapitel V der IE-RL hat Gültigkeit für diese Anlage oder Teile davon (VOC Anlagen) Bericht über den Ausgangszustand gem. Artikel 22 IE-RL erstellt Ausnahme nach 47a (3) AWG 2002 oder nach 77b (3) GewO 1994 erteilt (weniger strenger Grenzwert als BVT- AEL) Ausnahme nach 47a (4) AWG 2002 oder nach 77b (4) GewO 1994 erteilt (befristete Abweichung wegen Zukunftstechnik) Strengere Auflagen als durch die Anwendung von BVT- Schlussfolgerungen zu erfüllen sind Rechtsgrundlagen für die Genehmigung 12 Abfallwirtschaftsgesetz Gewerbeordnung Wasserrechtsgesetz Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen Mineralrohstoffgesetz Sonstige: U M W E L T I N S P E K T I O N Veranlassung (routinemäßig, anlassbezogen) routinemäßig Wenn anlassbezogen: Begründung 12 Mehrfachauswahl ist möglich 10 Umweltinspektion Vollständige Darstellung
Z U S A M M E N F A S S U N G Zusammenfassung Fachbereich Ergebnis Vorgeschlagene Maßnahmen Luft geringfügige Mängel EDM Meldungen für 2013 und 2014 sind nachzuholen. Wasser keine Mängel Abfall geringfügige Mängel Das AWK 2015 ist anzupassen. Dies betrifft im Wesentlichen folgende Punkte: unter Punkt 2. ist die genaue Firmenbezeichnung anzuführen. Punkt 3.1. ist in Deutsch anzuführen. unter Punkt 3.4. hat eine Richtigstellung der Angaben zum anfallenden Kalksplitt (RKMS gilt als Nebenprodukt gemäß Bescheid UR20-1-2013 vom 08.04.2013 der BH Gmunden) zu erfolgen. Punkt 4.2. ist in Deutsch anzuführen. unter Punkt 8. ist bei der Abfallbilanz der jeweilige Entsorger (Verbleib) anzuführen. Wie bereits festgestellt, wurden die PRTR-Meldungen für die hre 2013 und 2014 nicht durchgeführt. Seitens der Solvay Österreich GmbH sind diese Meldungen daher ehestmöglich durchzuführen. Lärm keine Mängel Ergebnis der Umweltinspektion: keine oder geringfügige Mängel, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können, festgestellt. einen oder mehrere erhebliche Mängel, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können, festgestellt einen oder mehrere schwerwiegende Mängel, die zu erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können, festgestellt; eine diesbezügliche Folgeinspektion wird innerhalb von 6 Monaten durchgeführt Allfällige Erläuterung: Alle festgestellten geringfügigen Mängel wurden bereits behoben. Sonstiges: Von der Behörde veranlasste Maßnahmen : 27 Zusammenfassung Zusammenfassung
keine Maßnahmen erforderlich Aufgezeigte Mängel wurden bereits 57 behoben oder deren Behebung nachweislich in die Wege geleitet (EDM Meldungen sind bereits erfolgt). Die Behörde hat die Behebung der Mängel (mit Fristsetzung) aufgetragen (Anpassung des AWK 2015). Sonstiges: Anführung der Maßnahmen zur Mängelbehebung: Die EDM Meldungen für die hre 2013 und 2014 sind nachzuholen. Diese sind bereits durchgeführt worden. Das AWK 2015 ist anzupassen. Dies betrifft im Wesentlichen folgende Punkte: unter Punkt 2. ist die genaue Firmenbezeichnung anführen. Dies wurde bereits nachgeholt. Punkt 3.1. ist in Deutsch anzuführen. Dies wurde bereits nachgeholt. unter Punkt 3.4. hat eine Richtigstellung der Angaben zum anfallenden Kalksplitt (RKMS gilt als Nebenprodukt gemäß Bescheid UR20-1-2013 vom 08.04.2013 der BH Gmunden) zu erfolgen. Dies wurde bereits nachgeholt. Punkt 4.2. ist in Deutsch anzuführen. Dies wurde bereits nachgeholt. unter Punkt 8. ist bei der Abfallbilanz der jeweilige Entsorger (Verbleib) anzuführen. Diese Punkte wurden bereits verbessert. Frist für veranlasste Maßnahmen: Alle Punkte wurden bereits behoben. Bewertung Umweltrisiko: Nächste Umweltinspektion (hr) 2018 Weiterführende Information zur Umweltinspektion (Behörde, E-Mail) 57 Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes 28 Zusammenfassung Zusammenfassung