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Transkript:

S t a a t l i c h e R e a l s c h u l e N e u f a h r n Niederfeldstr. 3, 84088 Neufahrn i. NB, Tel.: 08773/968570, Fax: 08773/9685733, E-Mail: RS.Neufahrn@t-online.de Neufahrn, März 2016 Abschlussprüfung 2015/16 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, zwar sind es bis zum Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung im Schuljahr 2015/16 noch gut drei Monate, aber trotzdem ist es notwendig, sich schon jetzt mit den Vorschriften der Realschulordnung (RSO) vertraut zu machen und auch mit einer gezielten Lernorganisation zu beginnen. Ein rechtzeitiges Bescheidwissen und eine frühzeitige Planung für eine entsprechende Vorbereitung auf die Prüfung vermitteln nicht nur ein Gefühl der Sicherheit, sondern bieten auch die Möglichkeit, Wissenslücken noch gezielt zu schließen und Lernstoff durch ständiges Wiederholen sicher im Gedächtnis zu verankern. Ein individuelles Lernen und Repetieren ist dazu unerlässlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zur Prüfung keine Wertgegenstände (v.a. Mobiltelefone etc.) mitgenommen werden sollten. Bei Verlust übernimmt der Sachkostenträger keine Haftung. Mit diesem Informationsgeheft möchten wir Sie, liebe Eltern, und Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, auch über die Termine, die besonderen Vorschriften der Realschulordnung (RSO) und einige Vorgehensweisen hinsichtlich der Abschlussprüfung 2016 informieren. Für weitergehende Fragen stehen die Fachlehrkräfte, die Klassenleiter und die Schulleitung gerne zur Verfügung. Ich wünsche allen Absolventinnen und Absolventen einen gelingenden Verlauf des 2. Schulhalbjahres, eine gute Vorbereitung und ganz viel Erfolg in der Abschlussprüfung. Mit freundlichen Grüßen Hermann Schneider, RSD Anlagen Terminplan Weitere Informationen (RSO) Antrag auf Notenübernahme div. Fächer der 9. bzw. 8. Jgst. 1

Terminplan 14.-17.03.2016 Abschlussprüfung Englisch: Speaking Test 06.05.2016 Praktische Abschlussprüfung Werken 08:00 12:00 Uhr 07.06.2016 Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten Anmeldung zur mündlichen Prüfung in Nichtprüfungsfächern (Anträge mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten spätestens bis 08.06.2016, 09:00 Uhr bei Herrn Rosenhammer nachreichen) 10.06.2016 Mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern (ab 07:30 Uhr) 14.06.2016 Bekanntgabe der neu festgesetzten Jahresnoten in Nicht-Prüfungsfächern 15.06.2016 Letzter Termin für den Antrag auf Aufnahme der ausgelaufenen Fächer der 8. und 9. Jahrgangsstufe und Ehrenämter in das Abschlusszeugnis 13.-17.06.2016 Französisch: Sprechfertigkeitsprüfung DELF B2 22.06.2016 Abschlussprüfung Französisch, Prüfungsdauer 130 Minuten 08:30 09:00 Uhr Hörverstehen 09:20 11:00 Uhr schriftliche Prüfung 23.06.2016 Abschlussprüfung Deutsch, Prüfungsdauer 240 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens von 08:00 13:00 Uhr 24.06.2016 Abschlussprüfung Englisch, Prüfungsdauer 135 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens von 08:30 11:30 Uhr inkl. Pause 27.06.2016 Abschlussprüfung Mathematik I/II, Prüfungsdauer 150 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens von 08:30 11:30 Uhr 28.06.2016 Abschlussprüfung BwR, Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens von 08:30 11:00 Uhr 29.06.2016 Abschlussprüfung Physik, Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens von 08:30 11:00 Uhr 01.07.2016 Abschlussprüfung Werken, Prüfungsdauer 90 Minuten, von 8:30 10.00 Uhr 08.07.2016 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung; gegebenenfalls Voranmeldung zur mündlichen Prüfung (spätestens bis 09:00 Uhr bei Herrn Rosenhammer) 11.07.2016 Klassenleiterstunde: Anträge zur mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten nachreichen, Bücherabgabe Bekanntgabe des Zeitplans für die mündliche Prüfung (spätestens um 12:00 Uhr) 13./14.07.2016 Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern nicht betroffene Schüler haben unterrichtsfrei 15.07.2016 Bekanntgabe der Zeugnisnoten für Schüler, die an der mündlichen Prüfung teilgenommen haben ab 18.07.2016 Beurlaubung der Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen 22.07.2016 Entlassfeier mit Ausgabe der Zeugnisse 28.07.2016 Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten 2

Die exakten Prüfungszeiten der schriftlichen Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, BwR und Physik wird den Prüflingen noch gesondert mitgeteilt. Nachholtermine für die Abschlussprüfung: Französisch 05.09., Deutsch 06.09., Englisch 07.09., Mathematik I/II 08.09., Physik und BwR 09.09., Werken 12.09.2016 Abschlusszeugnis ( 74 RSO) Weitere Informationen 1. Der Realschulabschluss wird durch das Abschlusszeugnis nach dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster nachgewiesen. Neben dem Original erhalten die Schülerinnen und Schüler eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses. 2. In das Abschlusszeugnis ist eine von der Klassenkonferenz vorzuschlagende allgemeine Beurteilung aufzunehmen; im Einzelfall kann hiervon abgesehen werden. Auf Antrag kann in das Abschlusszeugnis der letzte Leistungsstand in einem Fach, das in der Jahrgangsstufe 8 oder 9 ausgelaufen ist, aufgenommen werden. 3. Schülerinnen und Schüler, die sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen haben, erhalten ein Jahreszeugnis, das die Leistungen im Schuljahr ohne Einbeziehung der Leistungen der Abschlussprüfung und folgende Bemerkung enthält: Die Schülerin bzw. der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen. Anwesenheit vor und während der Prüfung ( 68 Abs. 4 RSO) Die Prüflinge haben sich mindestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn vor dem Prüfungsraum einzufinden. Bei jeder schriftlichen Prüfung müssen die Sitzplätze neu ausgelost und die Arbeitsblätter verteilt und beschriftet werden. Bei den mündlichen Prüfungen kann es zu Terminverschiebungen kommen. Die Schülerinnen und Schüler dürfen den Prüfungsraum während der Prüfung nur mit Erlaubnis einer Aufsicht führenden Lehrkraft verlassen. Diese Erlaubnis darf jeweils nur einer Schülerin oder einem Schüler erteilt werden. Aus diesem Grund ist ein vorzeitiges Abgeben und Verlassen der Prüfung nicht möglich, weil dann keine andere Schülerin und kein anderer Schüler mehr auf die Toilette gehen könnte. Beim Verlassen des Prüfungsraums sind alle Prüfungsunterlagen (Angaben-, Arbeits-, Konzeptblätter, Hilfsmittel) der Aufsicht führenden Lehrkraft auszuhändigen; diese muss die Dauer der Abwesenheit eintragen. Äußere Form ( 53 Abs. 2 RSO) Auch bei der Abschlussprüfung wird bei der Würdigung der Leistung eine saubere und deutliche Schrift und eine übersichtliche Darstellung gewertet. Erkrankung ( 76 RSO) Erkrankungen, welche die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an der Abschlussprüfung verhindern, sind unverzüglich durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen (d. h. vor der Prüfung ist die Schule telefonisch zu informieren, das Zeugnis ist noch am selben Tag bei der Schule vorzulegen). Die Schule kann die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler einen Prüfungsteil ohne zwingenden Hinderungsgrund, so wird die Note 6 erteilt. 3

Erkrankungen während einer Prüfung sind einer Aufsicht führenden Lehrkraft sofort anzuzeigen. Hat sich eine Schülerin oder ein Schüler der Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen, so können nachträgliche Gründe, deretwegen die Leistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden. Zum Ausgleich von Prüfungsnachteilen aufgrund dauernder oder vorübergehender Behinderung (z. B. Schwerhörigkeit beim Hörverständnistest in Englisch usw.) können diverse Hilfen gewährt werden. Diese setzen einen rechtzeitigen Antrag des Schülers oder seines Erziehungsberechtigten unter Beigabe eines ärztlichen Attestes voraus. Festsetzung der Jahresfortgangsnoten ( 67 RSO) Vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung setzt die Klassenkonferenz die Jahresfortgangsnoten fest. Diese werden den Schülerinnen und Schülern vor der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Schülerinnen und Schüler, die zur Abschlussprüfung nicht zugelassen werden, haben die Prüfung nicht bestanden und dürfen die 10. Jahrgangsstufe wiederholen. Hilfsmittel Folgende Hilfsmittel sind zugelassen: - Rechtschreibnachschlagewerk in Deutsch - Formelsammlung für Mathematik und Physik (inkl. Periodensystem der Elemente) - An der Schule bestellte Formelsammlungen ab Ausgabe 2007 sind gültig; im Zweifelsfall den zuständigen Lehrer vorher prüfen lassen; (farbige) Markierungen sind nicht erlaubt - in Mathematik Zeichengeräte (Geodreieck, Normalparabelschablone) - netzunabhängiger grafikfähiger Taschenrechner in Mathematik, Physik, Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Die Hilfsmittel werden von den Aufsicht führenden Lehrkräften während der Prüfung stichprobenartig überprüft. Die Schülerinnen und Schüler sollten deshalb vor der Prüfung unerlaubte Eintragungen entfernen (siehe unten: Unerlaubte Hilfe). Mündliche Prüfungen ( 69 RSO) 1. Schülerinnen und Schüler können sich in einem Vorrückungsfach, das nicht Prüfungsfach ist, einer mündlichen Prüfung unterziehen, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind. Die Prüfung wird vor der schriftlichen Prüfung durchgeführt. Die Jahresfortgangsnote wird nach der mündlichen Prüfung neu festgesetzt. 2. Schülerinnen und Schüler können sich in einem Prüfungsfach der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich Jahresfortgangsnote und vorläufige Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre. Hat der Prüfungsausschuss einen Ausgleich zwischen den Gesamtnoten verschiedener Fächer herbeigeführt, so entfällt in diesen Fächern die Möglichkeit einer freiwilligen mündlichen Prüfung. 3. Der Prüfungsausschuss stellt nach der schriftlichen bzw. praktischen Prüfung fest, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung vorliegen. Kann die Abschlussprüfung nicht mehr bestanden werden, so entfällt die mündliche Prüfung. 4. Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung und dauert in der Regel 20 Minuten je Fach. 5. Tritt ein Prüfling zu einer mündlichen Prüfung unentschuldigt nicht an, so wird die Note 6 (= ungenügend) erteilt. 4

6. Hat der Prüfungsausschuss einen Ausgleich zwischen den Gesamtnoten verschiedener Fächer herbeigeführt, so entfällt in diesen Fächern die Möglichkeit der freiwilligen mündlichen Prüfung. (Der Ausgleich kann z. B. durchgeführt werden, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler in zwei Fächern verschlechtert hat. Einmal wird dann die bessere und einmal die schlechtere Note festgelegt). Nachholen der Abschlussprüfung ( 77 RSO) Die Nachholtermine für Schülerinnen und Schüler, die an der Prüfung oder an einem Prüfungsteil aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht teilnehmen konnten, sind zu Beginn des nächsten Schuljahres: 05. bis 12. September 2016 (genauere Termine siehe S. 3) Notenausgleich ( 73 RSO) 1. Schülerinnen und Schüler mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern wird Notenausgleich gewährt, wenn sie folgende Ausgleichsnoten haben: Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern 2. Notenausgleich kann bei Note 6 im Fach Deutsch nicht gewährt werden. Außerdem ist der Notenausgleich ausgeschlossen bei der Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern und der Gesamtnote 5 oder 6 in einem weiteren Vorrückungsfach. Unerlaubte Hilfe ( 78 RSO) Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht sie oder er den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel (z. B. Spickzettel, unerlaubte Eintragungen in der Formelsammlung dazu gehören auch entsprechende Markierungen - Handy) nach Beginn der Prüfung. Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden. In schweren Fällen wird die Schülerin oder der Schüler von der gesamten Abschlussprüfung ausgeschlossen, diese gilt als nicht bestanden. Wird ein Tatbestand erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit Note 6 zu bewerten und das Gesamtprüfungsergebnis entsprechend zu berichtigen. Ein unrichtiges Prüfungszeugnis ist einzuziehen. Aus diesem Grund dürfen Taschen nicht mit an den Arbeitsplatz genommen werden, sie werden am Eingang abgestellt. Handys sind vor der Prüfung bei der Aufsicht führenden Lehrkraft (wer möchte, kann sein Handy mit einem Namensschild versehen) abzugeben, das Aufbewahren in der abgestellten Tasche reicht nicht aus, da es dort evtl. durch Klingeln die Prüfung stören könnte. Aus diesem Grund darf auch nur speziell gekennzeichnetes und von der Schule verteiltes Papier verwendet werden. Eigenes Papier darf während der gesamten Prüfung nicht mitgebracht und verwendet werden. Zeugnisnoten ( 72 RSO) Die Gesamtnote wird in Prüfungsfächern aus Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag. Bei der Berechnung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung zweifach, die Note der mündlichen Prüfung einfach. Zur Note der schriftlichen Prüfung zählen in den Fächern Englisch und Französisch die Noten der Prüfungen zur Kommunikationsfähigkeit. 5

Abschlusszeugnis ( 74 RSO) Schüler, die die Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis. Das Abschlusszeugnis enthält: - die Gesamtnoten aller unterrichteten Fächer - Bemerkungen über die Teilnahme an Wahlfächern - auf Antrag Leistungen in den Fächern, die in der 8. oder 9. Jahrgangsstufe ausgelaufen sind - eine allgemeine Beurteilung (im Einzelfall kann davon abgesehen werden) - evtl. eine Bemerkung über eine Befreiung im Fach Sport - die Feststellung, dass der Schüler das Ziel der Realschule erreicht hat - eventuell eine Bemerkung über die Tätigkeit in der SMV oder Ähnliches Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Schülern Die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Schülern muss von der Institution erläutert und unterschrieben werden und wird den Schülern als Beiblatt zum Zeugnis übergeben. Näheres beim Klassenleiter. Wiederholen der Abschlussprüfung ( 75 RSO) Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll dabei auch die 10. Jahrgangsstufe wiederholt werden, so darf dies nur im unmittelbar folgenden Schuljahr geschehen und bedarf der Genehmigung des Schulleiters. Bei der Wiederholung darf aber die Höchstausbilungsdauer nicht überschritten werden. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten können nach Abschluss der Prüfung auf Antrag eingesehen werden. Mit dem Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung in Französisch ist der bisherige Stundenplan außer Kraft gesetzt. Es gilt dann der Terminplan für die Abschlussprüfung zusammen mit dem täglichen Vertretungsplan. Die Schulleitung und das Kollegium wünschen allen Abschlussschülerinnen und Abschlussschülern viel Erfolg! 6

Bitte ausfüllen und bis spätestens 08.04.2016 an die Staatliche Realschule Neufahrn i. NB zurückgeben. Name:... Vorname: Klasse 10.. Ich habe das Geheft Abschlussprüfung 2016 erhalten und bin insbesondere über den 78 RSO Unterschleif belehrt worden... Ort, Datum Unterschrift der Schülerin/des Schülers Ich habe das Geheft das mein Kind erhalten hat, zur Kenntnis genommen. Abschlussprüfung 2016,... Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.. Bitte diesen Abschnitt ausfüllen, abtrennen und an den Klassenleiter bis spätestens 15. Juni 2016 zurückgeben. Name: Vorname: Klasse: Ich beantrage, dass folgende Noten von abgelegten Fächern in das Abschlusszeugnis meines Kindes aufgenommen werden: Fach letzte Note in der Klasse im Schuljahr Vermerk der Klassenleitung Erdkunde 9. WR 9. BwR 9. IT 8./9. Musik 9. Kunst 8./9.. Ort, Datum.. Unterschrift eines Erziehungsberechtigten 7