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Transkript:

1 Staatliche Realschule Wolfratshausen ABSCHLUSSPRÜFUNG 2016 hier: Informationen für Schüler und Eltern 1. Prüfungstermine März 2016 Mo - 14.03.- AP Englisch: Sprechfertigkeitsprüfung Do 17.03. (Einteilung nach Sonderplan) Osterferien von Mo, 21.03, 01.04.2016 Pfingstferien von Mo, 16.05., 27.05.2016 Juni 2016 Mi 01.06. 08:00 12:00 AP Werken: Praktische Prüfung, 10F (IIIb) Uhr 03.06. Abgabe von Anträgen beim Klassenleiter bzgl. Eintragung von Noten bereits abgelegter Fächer (Bsp. Ek) aus vorhergehender Jgst. sowie Eintragung ehrenamtlichen Tätigkeiten Mi 08.06. 17:00 Uhr Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten und schriftliche Meldung/Abmeldung zu eventuell möglichen mündlichen Prüfungen in Nichtprüfungsfächern (zunächst mdl. durch die Schüler) Do 09.06. bis 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Abgabe Formblatt Meldung zur freiwilligen mdl. Prüfung mit Unterschrift der Eltern Aushang des Zeitplans für die mündliche Prüfung in den Nichtprüfungsfächern (Sonderplan!) Mo Di Mo - 10.06. 13.06. 14.06. 13.06. - 17.06. Aushang Sonderplan Prüfungszeiten Mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern (für betroffene Schüler; nicht betroffene Schüler haben Unterricht) AP anzösisch: Sprechfertigkeitsprüfung, 10E (IIIa) Einteilung nach Sonderplan Do 16.06. Mitteilung der neu festgesetzten Jahresfortgangsnoten durch die Klassenleitung Schriftliche Prüfungen Die Schüler werden gebeten, sich zur Auslosung der Platzziffern mindestens 15 Minuten vor Beginn der Prüfung vor dem Prüfungsraum (Turnhalle für die schriftliche Prüfung) einzufinden. Mi 22.06. 08:30 10:40 anzösisch IIIa, Prüfungsdauer 130 Min. Do 23.06. 08:00 12:00 Deutsch, Prüfungsdauer 240 Min. 24.06. 08:30 11:00 Englisch, Prüfungsdauer 135 Min. 15 Min. Pause nach dem Hörverständnistest Mo 27.06. 08:30 11:00 Mathematik I / II, Prüfungsdauer 150 Min. Di 28.06. 08:30 10:30 BwR Prüfungsdauer 120 Min. Mi 29.06. 08:30 10:30 Physik, Prüfungsdauer 120 Min. 01.07. 08:30 10:00 Werken IIIb, Prüfungsdauer 90 Min. Juli 2016 ab Mo 04.07. in Jgst. 10: Unterricht 7:55 bis 11.15 Uhr Mi 06.07. 17:00 Uhr Bekanntgabe der Noten in den Prüfungsfächern; Meldung/Abmeldung zur eventuell mündlichen Prüfung in den Prüfungsfächern (durch Schüler) Do 07.07. bis 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Abgabe Formblatt Meldung zur mdl. Prüfung im Prüfungsfach mit Unterschrift der Eltern Aushang des Zeitplans für die mündliche Prüfung in den Prüfungsfächern (Sonderplan!) Mo Di 08.07. 11.07. 12.07. Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern (für betroffene Schüler; nicht betroffene Schüler haben unterrichtsfrei)

2 Do 14.07. 7:55 11:15 Uhr Jgst. 10: Bekanntgabe der Noten der Abschlussprüfung; schriftlicher Antrag auf Einsichtnahme in die Abschlussprüfungen (über Klassenleiter Abgabe im Sekretariat) Bücherabgabe (Sonderplan) Aufräumarbeiten im Klassenzimmer 15.07. 07:55 08:40 Uhr Nachtermin Bücherabgabe - Do 15.07.- 21.07. Jgst. 10: unterrichtsfrei nur mit schriftlicher Genehmigung der Eltern 22.07. 08:30 Uhr 11:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst, St. Michael, WOR Entlassfeier der Absolventen in der Aula der RS WOR 20:00 Uhr Abschlussball in der Loisachhalle (keine Schulveranstaltung) Mi 27.07 nachmittags Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsaufgaben (nach telefonischer oder persönlicher Voranmeldung) 2. Mündliche Prüfungen 2.1 in Nichtprüfungsfächern Teilnahme: freiwillige Meldung (bei Note 5 oder 6 im Jahresfortgang) oder Einweisung (verpflichtend, wenn z. B. Jahresnote nicht geklärt ist) Wertung: Der Prüfungsausschuss setzt aufgrund des Ergebnisses der mündlichen Prüfung und der Gesamtleistung während des Jahres die Jahresfortgangsnote erneut fest. Eine Verbesserung ist nur dann möglich, wenn das Ergebnis der mündlichen Prüfung eindeutig besser ist als der Jahresfortgang. Dauer: in der Regel 20 Minuten Prüfungsstoff: Stoff der 10. Klasse und Grundwissen Prüfer: die Fachlehrkraft der Klasse und eine zweite Fachlehrkraft Bekanntgabe der Note der mündlichen Prüfung: unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung; Bekanntgabe der endgültigen Jahresfortgangsnoten: am Donnerstag, 16.06.2016 durch den Klassenleiter in der 1. Stunde. 2.2 in Prüfungsfächern Teilnahme: In der Regel freiwillige Meldung (selten: verpflichtende Einweisung durch den Prüfungsausschuss) Voraussetzung bei freiwilliger Meldung: wenn Jahresfortgangsnote und schriftliche Prüfungsnote sich um eine oder drei Stufen unterscheiden und die schlechtere Note die der schriftlichen Prüfung ist (schriftliche Prüfungsnote überwiegt im Allgemeinen) Voraussetzung bei Einweisung: Leistungsstand ist nach Meinung des Prüfungsausschusses nicht hinreichend geklärt. Dauer: in der Regel 20 Minuten Prüfungsstoff: Stoff der 10. Klasse und Grundwissen Prüfer: die Fachlehrkraft der Klasse und eine zweite Fachlehrkraft Bekanntgabe der Note der mündlichen Prüfung: unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung Bekanntgabe der endgültigen Zeugnisnote: am Donnerstag, 14.07.2016 durch den Klassenleiter in der 1. Stunde. 3. Notenbildung 3.1 Die Gesamtprüfungsnote: Falls eine mündliche Prüfung abgelegt wurde, zählt die Note der schriftlichen Prüfung (SPN) doppelt, die der mündlichen einfach. 3.2 Gesamtnote: Die Gesamtnote (GN) wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote (JFN) und der Prüfungsnote (PN) ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag (Beispiel: JFN 4, PN 3 = GN 3)

3 Ausnahme: Wenn nach Meinung des Prüfungsausschusses die Jahresfortgangsnote der Gesamtleistung des Prüflings mehr entspricht als die Prüfungsnote. 3.3. Sonstige Bestimmungen: Ausgleich zwischen den Gesamtnoten: Der Prüfungsausschuss kann von sich aus einen Ausgleich zwischen den Gesamtnoten in Prüfungsfächern in der Weise durchführen, dass er in einem Fach die bessere, in einem anderen Fach die schlechtere Note festsetzt. Dabei ist die bessere Note im Fach mit den besseren Leistungen zu geben. In diesen beiden Fächern ist dann keine mündliche Prüfung mehr möglich. 4. Bestehen und Wiederholen der Abschlussprüfung Normales Bestehen Voraussetzung: in höchstens einem Vorrückungsfach die Note 5 Bestehen durch Notenausgleich Liegt in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 vor oder in einem Vorrückungsfach die Note 6, wird immer Notenausgleich gewährt, wenn der Schüler: a) in einem Vorrückungsfach die Note 1, b) in zwei Vorrückungsfächern jeweils die Note 2, c) in vier Vorrückungsfächern mindestens die Note 3 hat. Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Deutschnote 6 oder bei mehr als zwei negativen Gesamtnoten. Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung: Der Schüler erhält ein Jahreszeugnis, das die Leistungen des Schuljahres ohne Einbeziehung der Abschlussprüfung und folgende Bemerkung: "Der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen." enthält. Wiederholen der Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Wer die Abschlussprüfung wiederholen darf, darf auch die 10. Klasse wiederholen, es sei denn, er überschreitet bei der Wiederholung die Höchstausbildungsdauer (8 Jahre an einer weiterführenden Schule). eiwillige Wiederholung der Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll dabei auch die 10. Jahrgangsstufe wiederholt werden, so bedarf dies der Genehmigung durch die Schulleitung. Voraussetzungen dafür sind: 1. schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten (spätester Termin: Donnerstag, 21.07.2016) 2. Gespräch mit Erziehungsberechtigten, Schüler und Schulleitung bzw. Beratungslehrerin 5. Abschlusszeugnis Schüler, die die Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis (Original und Zweitschrift). Das Abschlusszeugnis enthält: 1. die Gesamtnote aller unterrichteten Fächer, 2. Bemerkungen über die Teilnahme an Wahlfächern, 3. auf schriftlichen Antrag des Schülers Leistungen in den Fächern, die bereits in der 8. oder 9. Jahrgangsstufe ausgelaufen sind, z.b.: Erdkunde, IT 4. eine allgemeine Beurteilung (im Einzelfall kann eine allgemeine Beurteilung unterbleiben, z. B. aus besonderen disziplinarischen Gründen), 5. evtl. eine Bemerkung über Befreiung im Fach Sport, 6. eine Bemerkung über ihre/seine Tätigkeit für die Klassen- oder Schulgemeinschaft,

4 7. auf Wunsch der Schülerin/des Schülers eine Bemerkung über besondere außerschulische Leistungen und Tätigkeiten (Ehrenamt), 8. die Feststellung, dass die Schülerin/der Schüler das Ziel der Realschule erreicht hat. 6. Weitere wichtige Bestimmungen 6.1 Zugelassene Hilfsmittel Deutsch: ein Rechtschreibwörterbuch (z. B. Duden; wird von der Schule gestellt) Mathematik/Physik: ein netzunabhängiger graphikfähiger Taschenrechner und eine für Realschulen zugelassene Formelsammlung (ohne Notizen und Einmerkzettel) BwR: ein netzunabhängiger Taschenrechner der Kontenplan nach dem Industriekontenrahmen 6.2. Keine Teilnahme an der Abschlussprüfung 6.2.1 Nichtteilnahme Schüler, denen schon aufgrund der Jahresfortgangsnoten in Nichtprüfungsfächern das Abschlusszeugnis zu versagen ist, nehmen an der Prüfung nicht teil. 6.2.2 Rücktritt Tritt ein Schüler später als zwei Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung aus der Schule aus oder freiwillig in die 9. Klasse zurück, gilt die Abschlussprüfung als abgelegt und nicht bestanden. Bei einem Wiedereintritt in die Jahrgangsstufe 10 gilt der Schüler als Wiederholungsschüler. 6.2.3 Erkrankungen ERKRANKUNGEN SIND UNVERZÜGLICH DURCH EIN ÄRZTLICHES ZEUGNIS NACHZUWEISEN. Die Schule ist berechtigt, die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen. In diesen Fällen kann der Schüler die versäumten Prüfungen nachholen. Die Termine werden vom Kultusministerium vorgegeben. Für das laufende Schuljahr finden die Prüfungen jeweils im September statt. Hat sich ein Schüler einer Prüfung unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden. 6.2.4 Schuldhaftes Versäumnis: Versäumt ein Schüler schuldhaft eine Prüfung, so muss diese mit Note 6 bewertet werden. 6.3 Unterschleif: Aktiver Unterschleif muss, passiver Unterschleif kann mit Note 6 geahndet werden. In schweren Fällen droht Ausschluss von der gesamten Prüfung. Diese gilt dann als nicht bestanden. Stellt sich der Unterschleif erst nachträglich heraus, wird ebenso verfahren. WICHTIG: Schon das Mitführen eines ausgeschalteten Mobilfunktelefons stellt das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar! Die Schülerinnen und Schüler müssen deswegen ihre Handys vor der Prüfung abgeben. 6.4 Äußere Form der Prüfungsarbeiten Gemäß Schulordnung kann die äußere Form einer schriftlichen Arbeit mitbewertet werden. Dies gilt auch für die Abschlussprüfung! 7. Praktische Hinweise Eine langfristige Vorbereitung auf die Abschlussprüfung ist unbedingt notwendig. Das Erstellen eines Arbeitsplanes (Zeitmanagement in Wochen, am Ende in Tagen) ist hilfreich. Bei aller Vorbereitung müssen gerade in den letzten Wochen auch Zeiten der Erholung und ausreichender Schlaf gewährleistet sein. Die bei der Prüfung benötigten Materialien (Schreibzeug, Taschenrechner, Formelsammlung, Duden usw.) sollten vorab zuverlässig hergerichtet werden. Auch ist ihre Funktion rechtzeitig zu überprüfen und ggf.

Ersatz zu beschaffen. Ebenso sollte gerade bei längeren Prüfungen für ausreichend Getränke (Wasser!) und/ oder einen Imbiss (Obst/ Trockenfrüchte/ Gemüse/ Nüsse) gesorgt sein. Am Tag der Prüfungen bitte rechtzeitig aufstehen und ein ausreichendes, gesundes ühstück als Grundlage für die Prüfung verzehren. Hände weg von Beruhigungs- oder Aufputschmitteln! Die gesündere Alternative ist frühzeitiges und ausreichendes Lernen sowie positives Denken! 15 Minuten vor Prüfungsbeginn müssen alle Schülerinnen und Schüler zur Bekanntgabe der ausgelosten Platzziffern in den Prüfungsraum kommen. Dieser darf dann vor der Prüfung nicht mehr verlassen werden. Der Prüfungsraum darf erst nach Ende der offiziellen Arbeitszeit verlassen werden, unabhängig davon, ob der Schüler bereits die Arbeit beendet hat oder nicht. 5 8. Hinweise zu den letzten Tagen (Prüfungstage und eistellungsphase) Auch wir freuen uns mit Euch, wenn die Prüfungen für euch beendet sind und wieder weniger anstrengende Wochen auf euch zukommen. Wir haben Verständnis dafür, dass die Erleichterung groß sein wird und dass ihr als Schüler dies auch feiern wollt. Wir bitten aber darum, spontane Feiern außerhalb des Schulgeländes abzuhalten und auch dort an den Ruf der Schule zu denken. Die Art, seine eude auszudrücken, kann verschieden sein, aber im Sinne der gesamten Schulfamilie sollte es in einer gesitteten Weise geschehen. Vandalismus und ein sinnloses Stören des Schulbetriebs oder des öffentlichen Lebens wäre ein klares Übertreten der Normen. In diesem Zusammenhang wollen wir gemäß unserem Erziehungsauftrag und dem BayEUG darauf hinweisen, dass im Schulgelände (in und vor der Schule und im Bereich der Parkplätze) auch an den Tagen nach der Prüfung das Trinken von Alkohol und das Rauchen nicht erlaubt sind. Für die Zeit der eistellung vom Unterricht besteht während dieser Tage für die Schülerinnen und Schüler für private Unternehmungen jeglicher Art keinerlei Versicherungsanspruch und Versicherungsschutz im Rahmen der Gemeindeunfallversicherung. Ebenso wird von der Schule für diese Zeit keinerlei Verantwortung für diverse Schüleraktivitäten und Schülerfahrten übernommen. Fahrten, die von den Schülern in eigener Regie organisiert und durchgeführt werden, können und dürfen nicht als Abschlussfahrt oder Studienfahrt bezeichnet werden. Die Schulleitung wünscht allen Schülerinnen und Schülern eine frühzeitig beginnende, ernsthafte, gewinnbringende und konzentrierte Vorbereitungszeit und viel Glück und Erfolg bei der Abschlussprüfung! Hermine Merkl, RSDin Empfangsbestätigung: Den Informationsbrief zur Abschlussprüfung vom März 2016 habe ich/ haben wir erhalten und zur Kenntnis genommen. Name der Schülerin/ des Schülers Klasse Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Unterschrift des Prüflings