FAQ zu Lizenzen. Die Aushändigung einer Lizenz ist jedoch nicht möglich (nur Wertungskarten). Die Lizenzausgabe erfolgt nur an Vereinsmitglieder.



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FAQ zu Lizenzen Was ist die Lizenz? Die Lizenz ist ein Ausweis, mit dem der Inhaber seine Verpflichtung bestätigt, die Statuen und Reglements zu beachten und die ihm die Teilnahme am Sportbetrieb gestatten. Sie wird vom Bund Deutscher Radfahrer auf Antrag für alle Aktiven Wettkampfausschuss (WA)-Mitglieder bzw. WA-Vorsitzende und Kommissäre Kampfrichter, Spielleiter und Schiedsrichter Sportliche Leiter von Mannschaften sowie Mannschaftsärzte Betreuer, Mechaniker, Physiotherapeuten, Autofahrer und Kradfahrer Veranstalter, Organisatoren und sonstige Funktionsträger ausgestellt, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Durch die Unterschrift auf dem Lizenzantrag erkennt der Antragsteller mit sofortiger Wirkung die Satzung, die Sportordnung, die Sportrechtsordnung, die jeweiligen Wettkampf- bzw. Durchführungsbestimmungen sowie das Antidoping-Reglement der UCI, des BDR sowie den WADAund NADA-Code an. Die Bestimmungen der vorstehend aufgeführten Reglements finden somit auf den Antragsteller auch dann Anwendung, wenn die Lizenz noch nicht an den Antragsteller ausgehändigt ist (durch Unterzeichnung des Lizenzantrages mit der Verpflichtungserklärung). Wie und wo bekomme ich eine Lizenz? Voraussetzung für die Beantragung einer Lizenz ist die Mitgliedschaft in einem Verein, der wiederum Mitglied bei einem der BDR- Landesverbände ist. Den Verein in Ihrer Nähe können Sie über unsere homepage erfahren, in dem Sie im Bereich hotlinks auf Vereine gehen (Vereinsportraits informieren Sie über die Tätigkeiten und Vereinsaktivitäten) oder beispielsweise Ihre PLZ angeben. Eine andere Möglichkeit der Vereinssuche besteht darin, den jeweiligen Landesverband direkt zu kontaktieren. Hier wird man Ihnen ebenfalls einen Verein benennen können, der Ihren Ansprüchen entspricht. Entsprechende Kontakte der jeweiligen Landesverbände erhalten Sie auf der homepage im Hauptmenü im Bereich Landesverbände (www.rad-net.de). Das entsprechende Lizenzantragsformular (sowohl für die Vereinslizenz als auch für die Profilizenz) finden Sie auf unserer homepage www.rad-net.de im Bereich Regularien/Formulare unter Formulare. Dieses von Ihnen ausgefüllte Formular lassen Sie dann von Ihrem Verein abstempeln. Der Verein schickt dann das Formular weiter an den Landesverband, der den Antrag ebenfalls abstempelt. Nach Fertigstellung der Lizenz erhalten Sie über den Landesverband Ihre Lizenz ausgehändigt. Über die entsprechenden Gebühren müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Verein informieren. Bitte beachten Sie, dass das Lizenzantragsformular für 2009 im Oktober ins Netz gestellt wird. Sind Einzelmitgliedschaften möglich? Die Möglichkeit einer Einzelmitgliedschaft besteht ebenfalls bei einigen Landesverbänden. Hier müssten Sie jedoch direkt den für Sie in Frage kommenden Landesverband kontaktieren, da mir nicht bekannt ist, welcher Landesverband Einzelmitgliedschaften anbietet. Einzelmitgliedschaft bedeutet, dass Sie Direktmitglied beim Landesverband werden ohne Vereinsmitglied zu sein. Die Aushändigung einer Lizenz ist jedoch nicht möglich (nur Wertungskarten). Die Lizenzausgabe erfolgt nur an Vereinsmitglieder. Ab wann kann man genau bei Lizenzrennen starten, bereits bei Antragstellung oder erst nach Erhalt der Lizenzkarte? Wenn der Sportler die Lizenzkarte zugesandt bekommen hat und sie in den Händen hält. Bei der Nummernausgabe ist eine Vorlage der Lizenz notwendig. Außerdem wird somit der Versicherungsschutz bei einem Verein dokumentiert.

Was muss ich berücksichtigen bei einer Antragstellung für eine Lizenz für einen ausländischen Verein (internationale Antragstellung)? Vorlage bei Lizenzantragseinreichung: Kopie Krankenversicherung, Versicherungsnachweise Unfall-, Haftpflicht-, Auslandsreisekrankenversicherung. Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland befindet, müssen Sie beim BDR Ihre Lizenz für den ausländischen Verein lösen. Den Antrag finden Sie auf unserer homepage unter www.rad-net.de im Hauptmenü unter Regularien/Formulare unter Formulare (Lizenz 200_). Die Lizenz für einen ausländischen Verein kostet 658,58 inkl. aller Versicherungen (Unfall-, Haftpflicht-, Auslandsreisekrankenversicherung ACHTUNG: diese Auslandsreisekrankenversicherung ist nur eine Zusatzversicherung und ersetzt nicht die Krankenversicherung) und 185,00 mit Versicherungsnachweis (KEINE POLICE nur BESTÄTIGUNG). ACHTUNG: für den Nachweis benötigen wir den im nachfolgenden Infoblatt angegebenen Text seitens Ihres Versicherungsunternehmens oder eine schriftliche Bestätigung Ihres ausländischen Vereins, dass Sie dort entsprechenden Versicherungsschutz genießen. Infoblatt: Sollte die Sportgruppenversicherung nicht über den BDR gelöst werden, ist nachfolgender Text von der Versicherungsanstalt zu verwenden und beim BDR vorzulegen. Hiermit bestätigt die Versicherung (Name, Adresse, Kontaktperson), dass der Fahrer für die weltweite Ausübung des Radrennsports (Name) bzw. das Team (Name) ausreichend (liegt im eigenen Ermessen, hier ist keine Deckungssumme vorgeschrieben) versichert ist bezüglich Haftpflicht-, Unfall-, Krankheit-, Invalidität-, Todesfall-, Rückführung/ Rücktransport- und Auslandsreisekrankenversicherung. Diese Bestätigung dient als Nachweis dafür, dass der Fahrer/das Team die weltweite Teilnahme an Radrennen im Bereich Strasse, Bahn, MTB, Cross sowie auf die Vorbereitungen hierzu (Training) entsprechend versichert hat durch den Abschluss von Haftpflicht, - Unfall-, Krankheit-, Invalidität-, Todesfall-, Rückführung/ Rücktransport/Auslandsreisekrankenversicherung. Der Versicherungsschutz gilt bei allen Teammaßnahmen (Rennen, Trainingslager, Teamtreffen etc.) und bei An- und Abreise hierzu. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ersetzt keine Krankenversicherung. Dies ist nur eine Zusatzversicherung zur gewöhnlichen Krankenversicherung. Wie erhalte ich einen Lizenzantrag (Verein und Profi)? Sie können ein Lizenzantragsformular unter www.rad-net.de im Hauptmenü im Bereich Regularien/Formulare und hier unter Formulare herunterladen. Benötige ich eine Sporttauglichkeitsuntersuchung bei jeder Lizenzbeantragung? Bei einer erstmaligen Lizenzlösung ist von jedem Nachwuchssportler bis einschl. U19 mit dem Lizenzantrag ein Gesundheitsattest eines Arztes beizubringen, das nicht älter als 120 Tage sein darf. Unabhängig davon wird eine jährliche sportmedizinische Basis-Untersuchung nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) vom BDR empfohlen. Sportler und Schrittmacher über 60 müssen das oben genannte Attest jährlich dem Lizenzantrag beifügen. Profisportler unterliegen dem Medical Monitoring-Programme, der UCI sowie ggf. dem Blutpass- Programm und benötigen bei Beantragung der Lizenz keinen Nachweis für deren Sporttauglichkeit.

Eine Vereinslizenz ist nicht angekommen. Was muss ich tun? Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Landesverband. Er ist verantwortlich sowohl für den Versand der Lizenzwiederholungsanträge bzw. Neuanträge an die Vereine als auch für die Zusendung der erstellten Lizenzen. Die Kosten für die Ausstellung einer Ersatzlizenz erfragen Sie beim zuständigen Landesverband. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage www.rad-net.de im Hauptmenü im Bereich Landesverband. Was mache ich bei Verlust einer Lizenz? Wenn es sich um eine Vereinslizenz handelt, wenden Sie sich an den zuständigen Landesverband. Dieser hat Ihre Daten vorliegen und kann eine neue Lizenz drucken lassen. Es besteht die Möglichkeit eines Eilantrages mit einem Aufschlag von 15,00 (per Nachnahme ca. 20). Sollten Sie diesen Eilantrag nutzen, ist es ratsam, dieses dem Landesverband umgehend telefonisch mitzuteilen; sollten Sie einen schriftlichen Antrag einreichen, ist dieses auf dem Briefumschlag deutlich mit Eilantrag zu kennzeichnen. Die entstehenden Kosten werden Ihnen vom Verein in Rechnung gestellt. Über den anfallenden Betrag muss man sich beim Landesverband erkundigen. Wenn es sich um eine Profilizenz handelt (ProTeam, Professional Kontinental und Kontinental Teams, MTB Trade Teams, Frauen Profi Teams) ist umgehend ein Antrag beim BDR zu stellen. Ich würde gerne bei der UCI Masters WM in St. Johann teilnehmen. Man sagte mir, dass ich hierfür eine Lizenz benötige. Wo und wie bekomme ich diese? Voraussetzung für die Beantragung einer Lizenz ist die Mitgliedschaft bei einem Verein, der wiederum Mitglied bei einem unserer Landesverbände ist. Den Verein in Ihrer Nähe können Sie über unsere homepage erfahren, in dem Sie im Bereich hotlinks auf Vereine gehen (Vereinsportraits informieren Sie über die Tätigkeiten und Vereinsaktivitäten) und beispielsweise Ihre PLZ angeben. Eine andere Möglichkeit der Vereinssuche besteht darin, den jeweiligen Landesverband direkt zu kontaktieren. Hier wird man Ihnen ebenfalls einen Verein benennen können, der Ihren Ansprüchen entspricht. Entsprechende Kontakte der jeweiligen Landesverbände erhalten Sie auf der homepage im Hauptmenü im Bereich Landesverbände. Das entsprechende Lizenzantragsformular (sowohl für die Vereinslizenz als auch für die Profilizenz) finden Sie auf unserer homepage www.rad-net.de im Bereich Regularien/Formulare unter Formulare. Ich interessiere mich für eine B oder C Lizenz zur Teilnahme an Strassenrennen. Wie kann ich diese erhalten? Zunächst sollten Sie einem (Radsport-)Verein beitreten, der Mitglied einer unserer Landesverbände ist. Die erste Stufe einer Lizenz ist die C-Lizenz. Der Erwerb einer B- und A-Lizenz ist abhängig von den Auf- und Abstiegsregelungen. Hier verweisen wir auf die Wettkampfbestimmungen Straße (WB Straße) Art. 2.4 Auf- und Abstiegsregelungen). Punkt 5 ff informiert Sie über die entsprechenden Siege, die einzufahren sind, um in eine höhere Klasse aufzusteigen. Ich bin Master Fahrer, in welcher Kategorie kann ich starten mit einer C-Lizenz oder Masters Lizenz? Elite C Lizenz Teilnahme an internationalen Eliterennen. keine Teilnahmemöglichkeit an Master Rennen. Masters Lizenz Teilnahme an Masterrennen Teilnahme an Rennen der jeweiligen Kategorie A,B oder C Keine Teilnahme an der DM oder internationalen Eliterennen

Im nächsten Jahr fahre ich für ein KT. Sind in der Lizenz die notwendigen Versicherungen Unfallversicherung, Haftpflicht, Auslandsreisekrankenversicherung (ACHTUNG Zusatzversicherung zur normalen Krankenversicherung) enthalten? Welche Formalitäten muss ich sonst noch ausfüllen/beantragen? Bei Einreichung des Lizenzantrages benötigen wir zu allererst folgende Unterlagen von Ihnen: - Eine Kopie einer gültigen Krankenversicherung - Eine Kopie des Vertrages (bei ausländischen Teams, die nicht über den BDR bei der UCI gemeldet werden) - Kopie des Abkehrscheins, wenn Sie vorher Mitglied eines Vereins gewesen sind. - Bestätigung über die Zahlung der Landesverbandswechselgebühr (auf dem Abkehrschein vermerkt) - Abgabe der Vereinslizenz, wenn im gleichen Jahr ein Antrag für eine Profilizenz gestellt wurde. - evtl. Zahlung der Ausbildungs- und Betreuungspauschale (auf dem Abkehrschein vermerkt) - Einen vom Antragsteller unterzeichneten Lizenzantrag - Versicherungsnachweis (s. weitere Erläuterung), sollte die Versicherung nicht gelöst werden über den BDR Den Lizenzantrag erhalten Sie entweder über Ihren Verein (die Landesverbände haben Wiederholungsanträge zugesandt bekommen) oder direkt auf unserer homepage unter www.radnet.de im Bereich Regularien/Formulare unter Lizenzantrag 200_. Es gibt bei den Lizenzen zwei Sorten: a) 658,58 b) 185,00 Eine Lizenz inkl. Unfall,- Haftpflicht- und Auslandsreisekrankenversicherung (ACHTUNG: dies ist eine Zusatzversicherung zur allgemein vorhandenen Krankenversicherung) kostet 658,58 Sollten Sie persönlich über eine Unfall,- Haftpflicht- und Auslandsreisekrankenversicherung verfügen, die die weltweite Ausübung des Berufsradrennsports im Wettkampf und Trainings abdeckt, kostet die Lizenz 185,00. ACHTUNG: hier ist wichtig darauf zu achten, dass diese Bereiche der weltweiten Ausübung des Berufsradrennsports abgesichert sind. Einige Versicherungen schließen nämlich diese Dinge aus. Die Gebühr überweisen Sie bitte auf das Konto bei der Dresdner Bank Frankfurt, Konton 510067700, BLZ 500 800 00 mit dem Hinweis (NAME) Lizenz 200 In diesem Fall benötigen wir von der Versicherung folgende Bestätigung (KEINE POLICE) mit folgendem Wortlaut: Sollte die Sportgruppenversicherung nicht über den BDR gelöst werden, ist nachfolgender Text von der Versicherungsanstalt zu verwenden und beim BDR vorzulegen. Hiermit bestätigt die Versicherung (Name, Adresse, Kontaktperson), dass der Fahrer für die Ausübung des Berufsradrennsports (Name) bzw. das Team (Name) ausreichend ab dem 01.01. bis zum 31.12. versichert sind bezüglich Haftpflicht-, Unfall-, Krankheit-, Invalidität-, Todesfall-, Rückführung/ Rücktransport- und Auslandsreisekrankenversicherung. Diese Bestätigung dient als Nachweis dafür, dass der Fahrer/das Team die berufsmäßige weltweite Teilnahme an Radrennen im Bereich Strasse, Bahn, MTB, Cross sowie auf die Vorbereitungen hierzu (Training) entsprechend versichert hat durch den Abschluss von Haftpflicht, - Unfall-, Krankheit-, Invalidität-, Todesfall-, Rückführung/ Rücktransport/Auslandsreisekrankenversicherung. Der Versicherungsschutz gilt bei allen Teammaßnahmen (Rennen, Trainingslager, Teamtreffen etc.) und bei An- und Abreise hierzu.

Was muss ich berücksichtigen, wenn ich als Vereinsfahrer Gastfahrer in einem Profiteam werde? In dem Zeitraum ab dem 1. August bis zum Ende des Jahres können für ein Kontinentales Team vom Finanziell Verantwortlichen 2 U23 Fahrer unter folgenden Voraussetzungen als Probefahrer verpflichtet werden: - der Fahrer darf nicht bereits einem Kontinental Team, Kontinental Professionell Team oder UCI ProTeam angehören - die Kontinental Teams müssen der UCI den Namen des Fahrers vor dem 01.08. mitgeteilt haben (Über den Nationalen Verband) - die Fahrer müssen die Genehmigung ihres Nationalen Verbandes und ihres Vereins (inkl. Versicherungsbestätigung) erhalten und dürfen während dieses Zeitraumes nur Mitglied eines einzigen Teams sein. - Im Falle eines entgeltlichen Vertrages muss die Zahlung auf das im Vertrag angegebene Konto des Fahrers erfolgen. Nur der Beweis der Durchführung der Überweisung gilt als Beweis für die Zahlung. Die Anmeldung bei der UCI für Gastfahrer erfolgt am 01. August des jeweiligen Jahres. HINWEIS: Das Engagement eines Gastfahrers ist nicht zu verwechseln mit der Transferzeit vom 01.-25.06. des Jahres. Nur innerhalb dieses Zeitraumes vom 01.-25.06 kann während der laufenden Saison ein Fahrer, der bereits für diese Saison als Mitglied eines UCI Teams gemeldet ist, in ein UCI Kontinental Team wechseln. Zur weiteren Erläuterung: Die Dauer der Verpflichtung geht bis Ende des Jahres. Der Sportler erhält dann im Anschluss entweder einen Profivertrag oder bleibt weiterhin im Verein, sollten die Erwartungen nicht erfüllt worden sein. Der Sportler benötigt eine schriftliche Bestätigung seitens des Vereins (erstellt auf dem Kopfbogenpapier des Vereins), dass er als Gastfahrer in dem jeweiligen Profiteam verpflichtet wird. Der Verein muss in dem Schreiben versichern, dass der Sportler für den Zeitraum X als Gastfahrer weiterhin über den Verein versichert ist. Diese Bestätigung wird an die BDR-Geschäftsstelle geschickt (Referat Vertragssport). Zusammen mit dem Gastfahrerantrag vom KT wird diese Bestätigung dann an die UCI geschickt, die im Anschluss daran eine Gastfahrerliste im Internet veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit, dass der Sportler nur für bestimmte Rennen im KT starten kann und alle anderen Rennen weiterhin für seinen Verein fährt. Darstellung Lizenzerstellung 5.2 Antrag und Ausstellung der Lizenzen 48 Sportordnung 04/2008 (7) Ein Aktiver darf zu einer Zeit für die von ihm betriebene Radsportdisziplin nur eine Lizenz besitzen. Diese ist zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an Wettbewerben auf Anforderung den dazu autorisierten Personen vorzulegen. Die Vorlagepflicht besteht für alle, die an einer Veranstaltung als Aktive oder Funktionsträger beteiligt sind. (8) Lizenzen haben Gültigkeit für das laufende Kalenderjahr. (9) Für den Hallenradsport besteht zwischen dem BDR und der RKB Solidarität ein Kooperationsvertrag. Danach erhalten die RKB-Sportler spezielle Lizenzen, die zur Teilnahme an BDR-Hallenwettbewerben berechtigen. Wo beantrage ich die Lizenz? Vereinslizenz: Alle Lizenzen müssen von dem Verein, dem der Antragsteller als BDR-Mitglied angehört, über den zuständigen LV beim BDR beantragt werden. Der Sportler unterschreibt den Lizenzantrag und erkennt damit die aufgeführten Lizenzbedingungen an. Profilizenz: Mitglieder von KT, Pkt, PRoTeams, MTB TT und Frauen Teams beantragen diese über ihr entsprechendes Team oder direkt beim BDR. Im letzteren Fall muss dem Lizenzantrag eine Kopie des Vertrages beigefügt werden.

Wie wechsle ich den Verein? 2.5.1 Sperrfreie Wechselzeit für Rennsportler (1) Rennsportler, die ihren Verein wechseln wollen, können dies in der Zeit vom 15. September bis 31. Oktober (HA 2006) sowie 01.02-15.02 eines Jahres, ohne dass sie einer Sperrzeit unterliegen. Bedingung hierfür ist aber, dass der wechselwillige Sportler seinen neuen Zielverein kennt und ihn bei der Lizenzkündigung seinem alten Verein mitteilt. Der neue Verein wird mit auf den Abkehrschein übernommen. Wechselt der Sportler dann tatsächlich in einen anderen als den angegeben Verein, ist die dreimonatige Sperre fällig. Der alte Verein muss einen solchen Abkehrschein als Infokopie über seinen Landesverband an die BDR-Geschäftsstelle senden. (2) Ein Sportler kann ohne Sperre nur einmal zwischen den beiden Saisons wechseln. Für den Wechsel ohne Sperre wird vom Hauptausschuss eine Gebühr empfohlen, die an den abgebenden Landesverband gezahlt wird. (3) Die empfohlenen Gebühren lauten wie folgt: Masters (BHV 2007) und Elite (männlich/weiblich) und U23: 130 + MWST. U19 / U17 (männlich/weiblich): 80 + MWST. U15 und jünger (männlich/weiblich): 55 + MWST. 2.5.2 Ausstellung einer neuen Lizenz (1) Maßgebend für den Vereinswechsel und damit für den frühesten Termin der Ausstellung einer neuen Lizenz ist das Datum der Kündigung der Lizenz bei seinem alten Verein bzw. das Datum, an dem der Sportler alle Verpflichtungen (wie Rückgabe des geliehenen Materials, Zahlung ausstehender Vereinsbeiträge ) gegenüber seinem alten Verein erfüllt hat. Dies wird dem Sportler auf dem Abkehrschein dokumentiert. (2) Im einzelnen gilt für den Vereinswechsel die Ziffern 5.3.1 der Sportordnung unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Ziffer 5.2. Besteht ein Versicherungsschutz bei einem Unfall? Im Rahmen der Sportversicherungsverträge der Landessportbünde/Landesverbände besteht für die Mitglieder unserer Mitgliedsvereine ein Versicherungsschutz für die Risiken von offiziell angesetzten Vereins/Verbandsveranstaltungen sowie die Trainingsausfahrt, die auf offizielle Anordnung des Vereins erfolgt ist. Da unterschiedliche Versicherer die Sportversicherungen in den Landesverbänden abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren zuständigen Landesverband kontaktieren, um a) den Unfall dort zu melden (Sie erhalten einen Unfallmeldebogen, den Sie ausfüllen) und um b) zu erfahren welcher Versicherungsschutz bei Ihnen besteht. Die Adressen finden Sie auf der homepage www.rad-net.de im Hauptmenü. Alles Weitere regeln Sie bitte direkt mit dem zuständigen Landesverband, der Ihnen weiterhelfen wird hinsichtlich der weiteren Schritte. Unfallversicherung für A- Lizenzfahrer Sehr geehrte Damen und Herren, als Vater von 4 Kindern wollte ich alle Kinder in einer Unfallversicherung versichern. Der Vertrag wurde von meiner Unfallversicherung mit der Begründung nicht akzeptiert, dass mein Sohn Hendrik Amateur Radsportler sei. Ich habe im Antrag wahrheitsgemäß auf die Teilnahme an Radsportveranstaltungen hingewiesen. Der Versicherungsvertreter sah auch keine Problematik bei der Vertragsvorbereitung, lediglich für Profisportler sah er Bedenken. Da auch ein weiteres Kind im Besitz einer Lizenz (U19) ist, befürchte ich nun eine ähnliche Aussage auch für diesen Sohn (Schüler). Daher meine Fragen an Sie: Sind Ihnen diese Problematiken oder ähnliche Fallgestaltungen bekannt? Gibt es Versicherungen/ ggfs. empfehlen Sie Versicherungen, die auch Amateur- Radsportler versichern, oder muss ich jede Versicherung mit der Anfrage belästigen: Versichern Sie auch Radsportler?

Weisen Sie ihre Mitglieder und deren Eltern auf diese Problematik hin, wenn eine Lizenz beantragt wird? Zu Ihrer Anfrage ist folgendes zu sagen: Im Rahmen der Sportversicherungsverträge der Landessportbünde/Landesverbände besteht für die Mitglieder unserer Mitgliedsvereine ein Versicherungsschutz für die Risiken von offiziell angesetzten Vereins/Verbandsveranstaltungen sowie die Trainingsausfahrt, die auf offizielle Anordnung des Vereins erfolgt ist. Da unterschiedliche Versicherer die Sportversicherungen in den Landesverbänden abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren zuständigen Landesverband kontaktieren, um zu erfahren welcher Versicherungsschutz bei Ihnen besteht. Die Adressen finden Sie auf der homepage www.radnet.de im Hauptmenü. Bitte beachten Sie noch Folgendes: Über eine Rahmenvereinbarung kann Mitgliedern zusätzlicher Versicherungsschutz für die privaten Radfahrrisiken gewährt werden. Unter privatem Radfahrern im Sinne dieses Vertrages verstehen sich Fahrten der versicherten Personen außerhalb offiziell angesetzter Vereins_ und Verbandsveranstaltungen. Versichert ist also die sonntägliche Familienradtour, die Fahrt zur Arbeitsstätte, genauso wie die sportliche Trainingsfahrt, die das Mitglied aus eigenem Antrieb ohne offizielle Anordnung des Vereins durchführt. Es gibt die Private-Tretradversicherung (PTV), die eine Kombination aus Unfall, Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung ist. Der Versicherungsschutz in der PTV wird von den Mitgliedern über den jeweiligen Landesverband mit obligatorischer Meldung der Mitglieder oder über Einzelanmeldung beantragt. Meines Wissens nach ist die PTV bei Mitgliedern von Vereinen des Landesverbandes NRW integriert. Bitte kontaktieren Sie jedoch für weitere Details und Information Ihren zuständigen Landesverband.