Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Ähnliche Dokumente
Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zielvereinbarung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Zielvereinbarung. zwischen dem. vertreten durch Herrn Staatssekretär. Thorben Albrecht. und dem. Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr zwischen dem

Zielvereinbarung 2016

zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch zugelassene kommunale Träger in Rheinland-Pfalz

Zielvereinbarung. zwischen dem. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und. Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. vertreten durch Herrn Gerhard Bley.

Zielvereinbarung 2016

Zielvereinbarung 2017

Zielvereinbarung. zwischen dem. Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration. des Landes Sachsen-Anhalt

zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch zugelassene kommunale Träger in Bayern

Kommune. Vereinbarung. zu den gemeinsamen Schwerpunkten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in NRW im Jahr zwischen dem

Zielvereinbarung. Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Landkreis Vorpommern-Rügen. Eigenbetrieb Jobcenter

Zielvereinbarung 2016

Zielvereinbarung 2016

Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2016

Kennzahlen nach 48a SGB II

Zielsteuerung im SGB II Perspektive des Bundes

Kennzahlen nach 48a SGB II

Trilaterale Zielvereinbarung nach 48b Abs. 1 Nr.2 Sozialgesetzbuch II für das Jahr 2016 zwischen

Bund-Länder-Ausschuss nach 18c SGB II. Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGB II. Zusammenfassung

Zielvereinbarung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bundesagentur für Arbeit. zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zielvereinbarungen, Aufsicht und Ausschüsse Neue Steuerung im SGB II Perspektive des Bundes

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie,

Arbeitslose: davon Frauen: davon Männer:

FAKTEN ZAHLEN DATEN 10 JAHRE BEITRAG ZUM SOZIALEN FRIEDEN

Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II Stand: Juni 2013

Bundeskongress SGB II vom 01. bis 02. Oktober 2007 in Berlin. Forum: Lokale Zielvereinbarungen im Spannungsfeld von Bund und Kommunen

Chancen eröffnen soziale Teilhabe sichern. Modellprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau?

Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II Stand: August 2013

Einbeziehung kommunaler Leistungen in Zielvereinbarungen?

Die Fachstelle für junge Menschen U25 im Jobcenter Stuttgart

Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II III. Quartal 2016

zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch Kommunale Jobcenter im Land Hessen

jobcenter Kreis Kleve - Der Landrat als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Seite 1

SGB II Monatsbericht Juni 2017 Landkreis Peine Jobcenter

Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II II. Quartal 2017

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im I. Quartal 2015

SGB II Monatsbericht März 2016 Landkreis Peine Jobcenter

GEMEINDE SÜDLOHN Vorlagen- Nr.: 124/2013 Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: ; Datum: S i t z u n g s v o r l a g e

Befähigen und Vermitteln in lokalen Netzwerken

SGB II Monatsbericht März 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht Januar 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht Februar 2017 Landkreis Peine Jobcenter

Rahmenbedingungen für die Jahre 2015/2016 im Land Sachsen-Anhalt. Umsetzung des SGB II im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik

Soziale Teilhabe im SGB II: Ziele der Kreise in NRW

FREIWILLIG AKTIV STATT AKTIVIERT

Langzeitarbeitslose ausgesteuert?

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2014

Kreis Kleve. April Inhalt:

HESSEN. Zielvereinbarung. zwischen. dem Hessischen Sozialministerium. und. der Landeshauptstadt Wiesbaden

Steckbrief Daten - Fakten - Wissenswertes

Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II Dezember 2012

Kreis Kleve. September Inhalt:

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

SGB II Monatsbericht Dezember 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht Februar 2018 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht September 2017 Landkreis Peine Jobcenter

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II I. Quartal 2017

SGB II Monatsbericht August 2018 Landkreis Peine Jobcenter

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II III. Quartal 2017

SGB II Monatsbericht April 2018 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht Mai 2018 Landkreis Peine Jobcenter

Vereinbarung. zu den gemeinsamen Schwerpunkten. in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Nordrhein-Westfalen. im Jahr 2018.

Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II IV. Quartal 2015

Der Landkreis Rostock - Zahlen aus dem Rechtskreis des SGB II

Das Zukunftsbild der kommunalen Jobcenter in Niedersachsen*

Lokales Planungsdokument 2018

ANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am Aufgaben und Angebote des Jobcenters

Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II III. Quartal 2018

Arbeitsmarktbericht Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Gemeinsame Planungsgrundlagen der Zielsteuerung im SGB II der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II

Stadt Ingolstadt. Fachtagung Suchtkrank und Arbeit Fördermöglichkeiten für suchtkranke Alg II- Empfänger aus der Sicht eines Jobcenters

Transkript:

Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 zwischen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Wilhelm Schäffer und dem Kreis Gütersloh als zugelassenem kommunalen Träger vertreten durch Herrn Landrat Sven-Georg Adenauer

Gemäß 48b Abs, 1 S. 1 Nr. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB schließen das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) und der Kreis Gütersloh als zugelassener kommunaler Träger zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende für das Jahr 2016 folgende Zielvereinbarung Präambel Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Zu den zentralen Anliegen des SGB II zählt die Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums, die Herstellung bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, um eine Unabhängigkeit von Transferleistungen zu erreichen sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen. Die Zielvereinbarung ist daher darauf ausgerichtet möglichst viele Arbeitsuchende in dauerhafte und existenzsichernde Erwerbstätigkeit einzugliedern, Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden und zu verringern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren, soziale Teilhabe zu ermöglichen, wenn die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht realistisch ist sowie die Handlungsmöglichkeiten der Leistungsberechtigten zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit zu erweitern. Im Jahre 2016 stehen die Jobcenter vor großen Herausforderungen bei der Ansprache, Beratung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Die mit der Bewältigung dieser Aufgaben einhergehenden vielfältigen zusätzlichen Anforderungen an die Jobcenter können derzeit nicht abgeschätzt werden. Das MAIS NRW wird diesem Sachverhalt Rechnung tragen. Das Lokale Planungsdokument 2016 für den dezentralen Planungsprozess im SGB II des Jobcenters des Kreises Gütersloh" ist Bestandteil derzielvereinbarung.

1. 2016 Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und das Jobcenter des Kreises Gütersloh vereinbaren für 2016 folgende Ziele: l. Vemnaemncj der Hilfebedürftigkeit Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten und damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird. Die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die Entwicklung der Fallzahlen wird im Jahresverlauf 2016 auf der Grundlage eines Monitorings beobachtet. Die Entwicklung der Zahl der Leistungsbezieher und der Ausgaben für passive Leistungen werden insbesondere beeinflusst durch die Nachhaltigkeit der Integrationen, den Anteil bedarfsdeckender Integrationen, die Entwicklung der Integrationsquote von Langzeitleistungsbeziehern und die Entwicklung der Zahl der Langzeitleistungsbezieher, die bereits vier Jahre und länger SGB 11-Leistungen beziehen. Um dies stärker in den Blick zu rücken, wird im Laufe des Jahres 2016 bundesweit ein Monitoring zu diesen vier Analysefeldern eingeführt. N_Vej^sseryjijgL_derJnt^gi^^ Das Ziel ist im Jahr 2016 erreicht, wenn sich die absolute Zahl der Integrationen um + 3,7 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Integrationsquote soll 2016 um nicht mehr als - 3,7 % (K 2 = - 3,7 %) niedriger liegen als 2015.

III. Vermeidunfl von langfristiaem Leistunosbezug Mit diesem Ziel soll ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten gelegt werden, die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes Risiko aufweisen. Dabei gilt das Augenmerk in Nordrhein-Westfalen insbesondere Langzeitleistungsbeziehem mit komplexen Zugangshemmnissen zum Arbeitsmarkt. Das Ziel ist im Jahr 2016 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern gegenüber dem Vorjahr um nicht mehr als 1,7 % wächst(k3=+ 1,7%). Gleichzeitig soll die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden um + 3,0 % gesteigert werden. Nachrichtlich: Es wird davon ausgegangen, dass 2016 die Zahl der Langzeitarbeitslosen (Betrachtung zum Jahresende) um 50 Personen sinkt. 2. Zusammenarbeit Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW und der Kreis Gütersloh setzen sich gemeinsam für die Erreichung der vereinbarten Ziele und die erfolgreiche Umsetzung des SGB II in Nordrhein-Westfalen ein. Die Vereinbarungspartner führen in vertrauensvoller Zusammenarbeit in der Regel zwei Zielsteuerungsdialoge pro Jahr. Die Dialoge erfolgen auf der Grundlage der Jahresfortschrittswerte, den Inhalten der Zielvereinbarung sowie dem lokalen Planungsdokument. Darüber hinaus wird das MAIS NRW auch 2016 zu Veranstaltungen einladen, die dem Erfahrungsaustausch dienen, Handlungsansätze, Leistungsprozesse und Dienstleistungen in den Jobcentern weiterentwickeln und neue Impulse für die Umsetzung dergrundsicherung für Arbeitsuchende setzen sollen.

Düsseldorf, den 28.D6Z. 2015 Gütersloh, den /f^^^^ Für das Ministerium für Arbeit, Für den Kreis Gütersloh Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen la. U^- ^.M^ Dr. Wilhelm Schäffer * Sven-Georg Adenauer