Zielsteuerung im SGB II Perspektive des Bundes

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1 Zielsteuerung im SGB II Perspektive des Bundes Brem en 1 8, 5 Nordrhein-Westfalen 11, 7 Schleswig-Holstein 10, 7 Ham burg 1 3, 9 Niedersachsen 10, 4 Mecklenburg-Vorpommern 17, 7 Sachsen-Anhalt 18, 4 Berlin 2 1, 5 Brandenburg 15,1 Vortrag am ver.di-tagung, Berlin Von der Steuerung zur Arbeitsmarktdienstleistung Thüringen 1 3, 4 Sachsen 1 5, 6 Hessen 9, 2 Rheinland-Pfalz 7, 8 Saarland 1 0, 4 Bayern 5, 1 Baden-Württemberg 5, 8

2 Zielsteuerung im SGB II Perspektive des Bundes 1 Zielsteuerung - Grundverständnis 2 Zielsteuerung SGB II Gesetzlicher Rahmen 3 Partner und Ausschüsse 4 Zielsteuerung SGB II Wie funktioniert das? 5 Zwischenbilanz und Perspektiven

3 Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik hat vielfältige Funktionen Ressourcen auf politische Ziele konzentrieren Konstruktiver Wettbewerb um die beste Lösung Lokale Handlungsspielräume stärken Steuerung über Ziele Ergebnis- und Entscheidungs verantwortung dezentralisieren Leistungsfähigkeit verbessern Transparenz herstellen

4 Zielsteuerung SGB II hat Klammerfunktion Die in der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgesehenen verschiedenen Modelle der Trägerschaft, der Aufsicht und der örtlichen Aufgabenwahrnehmung erfordern eine möglichst einheitliche Steuerung über Zielvereinbarungen, um die Orientierung des Gesamtsystems an den Zielen des 1 zu gewährleisten. Gesetzesbegründung (BT 17/1555)

5 48b SGB II benennt Partner der Zielvereinbarungen Zur Erreichung der Ziele nach diesem Buch schließen 1. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit der Bundesagentur, 2. die Bundesagentur und die kommunalen Träger mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der gemeinsamen Einrichtungen, 3. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der zuständigen Landesbehörde sowie 4. die zuständige Landesbehörde mit den zugelassenen kommunalen Trägern Vereinbarungen ab.

6 Zielvereinbarungen nach 48b SGB II Zielvereinbarung zur Umsetzung aller Leistungen des SGB II nach 48b I 1 Nr. 3 oberste Landesbehörden Zielvereinbarung zur Umsetzung der BA-Aufgaben nach 48b I 1 Nr. 1 Zielvereinbarung zur Umsetzung aller Leistungen des SGB II nach 48b I 1 Nr. 4 Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarung zur Umsetzung aller Leistungen des SGB II nach 48b I 1 Nr. 2 Kommunen als Träger der ge Kommunen als alleinige SGB II-Träger Geschäftsführer gemeinsame Einrichtung

7 48b SGB II definiert Vereinbarungsinhalte Ziele Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der sozialen Teilhabe Die Vereinbarungen nach Satz 1 Nummer 2 bis 4 umfassen alle Leistungen dieses Buches.

8 Bund-Länder-Ausschuss ermöglicht systematisches Zusammenwirken Bund- Länder- Ausschuss AG Eingliederung SGB II AG Steuerung SGB II AG Personal SGB II AG Bildung und Teilhabe SGB II AG Gleichstellung SGB II AG Zentrale IT SGB II AG Verwaltungskosten SGB II

9 Kooperationsausschüsse konkretisieren Abstimmungen zwischen Bund und Ländern

10 Grundlage: Öffentlicher Kennzahlenvergleich Startseite

11 Steuerungsziel Verringerung der Hilfebedürftigkeit Kennzahl Grundlage: Verbindliche Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt Ergänzungsgrößen Veränderung der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Integrationsquote Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung Veränderung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung Durchschnittliche Zugangsrate der elb Nachhaltigkeit der Integrationen Durchschnittliche Abgangsrate der elb Integrationsquote der Alleinerziehenden Integrationsquote der LZB Aktivierungsquote der LZB Durchschnittliche Zugangsrate der LZB Durchschnittliche Abgangsrate der LZB

12 Einheitlicher Prozess der Zielsteuerung Planu n g Jahresabschluss Unterjährige Nachhaltung und Steuerung Planung Jahresabschluss Zielvereinbarung Zielvereinbarung Unterjährige Nachhaltung und Steuerung

13 Zwischenbilanz: Gemeinsame Grundlagen der Steuerung im SGB II geschaffen Einheit in der Vielfalt: Alle JC werden unabhängig von der Trägerform seit 2012 nach einheitlichen Grundprinzipien gesteuert. transparentes und abgestimmtes Zielplanungsverfahren Zielvereinbarungsprozesse mit hohem Maß an Entscheidungsfreiheit für die lokalen Akteure faire und bindende Zielvereinbarungen für die aus Bundesmitteln finanzierten Leistungen auf allen Ebenen konstruktiver Zielnachhaltungsprozess im Dialog

14 Perspektiven: Zielsteuerung im SGB II als lernendes System Themen für die Weiterentwicklung in der Zielsteuerung Jährliche Überprüfung und Abstimmung der Steuerungsmethodik, des Planungsverfahrens und der Zielnachhaltung in der BLAG Steuerung SGB II In 2014: Erprobung einer dezentralen Planungskomponente Fokus auf Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug Einbeziehung kommunaler Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II Wirkungsorientierte Mittelverteilung = Verknüpfung von Zielsteuerung und Ressourcenverteilung

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