Ausbildungsmodul Grundwissen Schulrecht

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Transkript:

Ausbildungsmodul Grundwissen Schulrecht

Übersicht über alle wichtigen Verordnungen und Gesetze GG Grundgesetz der BRD Seit 3.10.1990 Verfassung des gesamten deutschen Volkes. BV Bayerische Verfassung Annahme durch Volksentscheid 1.12.1946 BeamtStG Beamtenstatusgesetz Erlassen vom Bundestag Bay BG Bay EUG MSO LDO KMBek KMS Bayerisches Beamtengesetz Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Mittelschulordnung Lehrerdienstordnung Bekanntmachungen des Kultusministeriums Erlassen vom Landtag Erlassen vom Kultusministerium auf der Basis übergeordneter Gesetze z.b. Lehrpläne, Stundentafel, Regelung von Einzelfragen RS Schreiben der Regierung Auf der Basis der Bekanntmachungen und der Schreiben des Kultusministeriums http://www.seminarble.musin.de => Material => Schulrecht

Wichtige beamten- und schulrechtliche Grundbegriffe Dienstbehörde: Oberste Dienstbehörde für Lehrkräfte ist das Kultusministerium (KM) Untergeordnete Dienstbehörden sind die jeweiligen Regierungen und Staatlichen Schulämter Dienstherr: Der Dienstherr für Lehrkräfte an bayerischen Schulen ist der Freistaat Bayern. Vorgesetzter: Vorgesetzter ist für Lehrkräfte der Schulleiter. Er ist gegenüber Lehrkräften weisungsbefugt. Dienstvorgesetzter: Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über persönliche Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Beamten zuständig ist. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist der Leiter des Staatlichen Schulamts. Dienstweg: Bei der Kommunikation mit höheren Behörden ist der Dienstweg einzuhalten! (Lehrkraft Schulleiter Staatliches Schulamt Regierung Kultusministerium)

Grundsätze des Berufsbeamtentums Laut Beamten-Status-Gesetz und BayBG hat für Beamte: - Gesetzes- und Verfassungstreue - Unparteilichkeit - Unbestechlichkeit - Streikverbot - Amtsverschwiegenheit - Grundsätzliche Anstellung auf Lebenszeit (Unkündbarkeit) - Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn

Personalvertretung Staatliches Schulamt/Regierung/Kultusministerium: Gruppen: Beamte und Arbeitnehmer Zuständigkeit Beamte und Arbeitnehmer des Staatlichen Schulamts Exemplarische Aufgaben der Personalvertretung: - Dienststelle und Personalvertretung haben dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden. - Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und falls sie berechtigt erscheinen, auf ihre Erledigung einwirken. - Auf Gleichberechtigung von Männer und Frauen achten. - Durchführung von Personalversammlungen (örtlich => es ist sicherzustellen, dass jede Lehrkraft die Möglichkeit hat an Personalversammlungen teilzunehmen). Entsprechende Einladungen müssen im Lehrerzimmer zugänglich gemacht werden. => Er untersteht der Verschwiegenheitspflicht!

Lehrnachweis Lehrnachweis nach LDO 3 Abs. 1 Die Lehrkraft achtet auf eine gleichmäßige Verteilung des Lehrstoffes über das ganze Schuljahr. Bei Erkrankung der Lehrkraft gibt der Lehrnachweis z.b. der mobilen Reserve Auskunft über das Fortschreiten des Unterrichts nach dem Lehrplan. Möglichkeiten: Zu Beginn des Schuljahres erstellt die Lehrkraft einen klassenbezogenen Lehrplan (Stoffverteilungsplan SVP), in dem bei jeweils behandelten Lehrplaninhalte gekennzeichnet werden können. Die SVP werden dem Schulleiter einige Wochen nach Beginn des Schuljahres vorgelegt. Zusätzlich ist die Führung eines Klassenbuchs möglich. Die Lehrkraft erstellt zudem vor Beginn der Woche einen Wochenplan. In diesem hält die Lehrkraft die Planungen fest. In diesem muss kenntlich gemacht werden, welche Unterrichtseinheiten durch die Lehrkraft abgehalten wurden. Nach Abschluss der Woche bestätigt die Lehrkraft durch Unterschrift die Richtigkeit.

Von der Lehrkraft sind zu führen: - Schülerakt/ Schülerbogen - Schülerliste - Notenaufzeichnungen - Schülerbeobachtungen/ Gutachten - Belehrungen - Stoffverteilungspläne - Wochenpläne Amtliches Schriftwesen

Unterrichtsverpflichtung an der Mittelschule - Eine Lehrkraft an der Mittelschule unterrichtet 27 Wochenstunden Vollzeit - Anrechnungen für zusätzliche Aufgaben sind möglich (z.b. Praktikumslehrer, Betreuungslehrer, Systembetreuer für PC-Arbeitsplätze, etc.) - Teilzeitbeschäftigung (es gibt generell kein Mindestmaß an zu unterrichtenden Wochenstunden) Auswirkung auf die Pensionswirksamkeit beachten! - Beförderung in A12 + AZ bzw. A13 bei Lehrkräften möglich (Ausschlaggebendes Instrument ist die dienstliche Beurteilung)

Aufgaben der Mittelschule Säulen der Mittelschule: Das Bildungsangebot der Hauptschule wird im Wesentlichen von drei Säulen getragen: Berufsorientierung, Allgemeinbildung und soziale Kompetenz. Umgesetzt werden diese Schwerpunkte durch zahlreiche miteinander vernetzte Maßnahmen: 1. Stark für den Beruf 2. Stark im Wissen 3. Stark als Person Berufsorientierung Gesicherte Anschlüsse Allgemeinbildung Differenzierte Abschlüsse Soziale Kompetenz Gesellschaftliche Teilhabe Praxisorientierter Unterrichtsansatz 1. Betriebserkundungen, 2. Übungsfirmen, 3. Betriebspraktika Berufsorientierende Zweige 1. Technik/Wirtschaft/Soziales Systematische Zusammenarbeit 1. Mittelschule - Berufsschule 2. Mittelschule - Wirtschaft 3. Mittelschule - Arbeitsagentur Sicherung der Kernkompetenzen 1. Mathematik, Deutsch und Englisch Individuelle Förderung 1. Förderstunden, Budgetstunden, Modulare Förderung Begabungsgerechtes Abschlussangebot 1. Praxisklassenabschluss, Regelabschluss, Quali, M-Abschluss, Quabi Kooperation 1. Mittelschule - Realschule Sicherung der Selbst- und Sozialkompetenz 1. Klassenlehrerprinzip, 2. Konzept Soziales Lernen vom ISB Integration 1. Sprachfördermaßnahmen, kleinere Klassen Jugendsozialarbeit Patenschaften

Stundentafel der Mittelschule 5.Klasse 6.Klasse 7.Klasse 8.Klasse 9.Klasse 10.Klasse 11.Klasse Religion 2 2 2 2 2 2 2 Deutsch 5 5 5 5 4 5 5 Mathemat ik 5 5 5 4 5 5 5 Englisch 4 4 3 3 3 5 5 PCB 2 2 2 3 3 3 3 GSE 2 2 3 3 3 2 2 Sport / Diff. Sport 2 + 1 2 + 1 2 + 1 2 + 1 2 + 1 2 + 1 2 + 1 Musik 1 2 2 Kunst 1 2 2 2 2 2 - - AWT 1 1 1 2 2 2 2 WTG 2 2 - - - - - Förderunt erricht 1 1 - - - - - Technik 2 - - 2 Wirtschaft 2 - - 2 Soziales 2 - - 2 4 4 3 3 Informatik 3 - - - 2 - - -

Abschlüsse an der Mittelschule Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule: Dieser Abschluss wird an Schülerinnen und Schüler verliehen, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben. Den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule bestanden hat. Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal Fünf) Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule in der Praxisklasse: Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Praxisklasse besuchen, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer Abschlussprüfung mit hoher Praxisorientierung zu erlangen. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote 4,0 oder besser beträgt.

Abschlüsse an der Mittelschule Qualifizierender Abschluss der Mittelschule: Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 9 zusätzlich unterziehen können. Dabei müssen sie sich am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) ablegen. Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig

Abschlüsse an der Mittelschule Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule: Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen - und ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig. An der Mittelschule gibt es mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen: Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung. Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen ("9+2- Modell")

Abschlüsse an der Mittelschule Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss: (weitere schulexterne Variante) Mit abgeschlossener Berufsausbildung können Mittelschüler auf zwei Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben:durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (Quabi). Voraussetzungen für den Quabi sind der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und dem Nachweis über mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, verliehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist. Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der Quali erworben wurde.

Unterrichtsmodelle an der Mittelschule Regelklasse (R-Klasse): - Klassenstärke: höchstens 30 Schüler (bei einer Klasse mit mehr als 50% Schüler mit Migrationshintergrund 25 Schüler) M-Klasse (Mittlere-Reife-Klasse): - ab der 7.Jahrgangsstufe bis zur 10.Jahrgangsstufe - Endet mit dem Schulabschluss der mittleren Reife an der Mittelschule - Ein Quereinstieg ist bei erfüllten Voraussetzungen jederzeit möglich (auch in die 10.Jahrgangsstufe) Vorbereitungsklasse (V-Klasse): - ist als Alternative für Schüler leistungsstarke Regelklassenschüler nach der 9.Jahrgangsstufe (vor allem auf sprachlicher Ebene) gedacht - Lerninhalte der M-Klasse wird auf zwei Schuljahre vermittelt - Schließt sich an die neunte Jahrgangsstufe an

Unterrichtsmodelle an der Mittelschule Übergangsklasse (Ü-Klasse): - Förderung von Schülern ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen - In der Regel auf zwei Schuljahre ausgelegt - Schüler werden im Anschluss in Regelklassen oder an weiterführenden Schulen integriert. Bei leistungsstarken Schülern kann dies auch während des Schuljahres erfolgen Deutschförder-Klasse: - Werden an Regelklassen in einzelnen Fächern an Regelklassen angekoppelt unterrichtet (z.b. Sport, Kunst) - Erhalten eine verstärkte Förderung im Fach Deutsch durch eine erhöhte Anzahl Unterrichtsstunden

Unterrichtsmodelle an der Mittelschule Kooperationsklasse (Koop-Klasse): - Klassen, in die Schüler einer Förderschule integriert werden. Partner-Klassen: - Eine Regelklasse und eine Klasse mit Schülern, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, arbeiten in bestimmten Fächern gemeinsam (z.b. Sport, Kunst) Inklusionsklasse Praxisklasse (P-Klasse): - Förderung von Schülern mit Lern- und Leistungsrückständen - Kann von Schülern im neunten Schuljahr besucht werden Ganztagsklassen (G-Klasse): - Ganztägiger Unterricht bis mindestens 15.30 Uhr - Schulen erhalten pro Klasse 12 Wochenunterrichtsstunden zusätzlich - Schulen erhalten pro Klasse 6000,- - Es muss eine Mittagsverpflegung garantiert sein

Berufsorientierende Maßnahmen im Rahmen des AWT-Unterrichts