Amt für Umwelt und strategie 2050 Was geschieht im Gebäudebereich? Christian Mathys, Leiter technik Amt für Umwelt und Basel-Stadt
Amt für Umwelt und
Amt für Umwelt und
Amt für Umwelt und Aufbau der MuKEn(www.endk.ch/muken.html) Modul 2 3 4 5 6 7 8 Inhalt Basismodul (bestehend aus 11 Teilen) Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung in bestehenden Gebäuden Elektrische SIA380/4, Grenzwerte für den Elektrizitätsbedarf Heizungen im Freien und in Freiluftbädern Ferienhäuser, Raumtemperaturabsenkung bei Nichtbenutzung Ausführungsbestätigung gemäss Nachweisunterlagen Kommunale und Kantonale planung Aussenwärmedämmung und Ausnutzungsziffer
Amt für Umwelt und verbrauch CH nach Verwendungszweck (PJ) Raumwärme, Warmwasser, HLK, Beleuchtung, sonstiger (Haushalt-)Strom Quelle: BFE-Studie Analyse des CH verbrauchs 2011
Amt für Umwelt und (für Heizung und Warmwasser) Wie viel noch ab 2020?? Mustervorschriften 2014
Amt für Umwelt und Vorgaben EnDK für MuKEn 2014 (Umsetzung ab 2020) Neue Gebäude - versorgen sich ab 2020 ganzjährig möglichst selbst mit Wärmeenergie und zu einem angemessenen Anteil Elektrizität. Gebäude vor 1990 erstellt - kein Strom für Widerstandsheizungen und Warmwasseraufbereitung (Sanierungspflicht innert 10 Jahren). WW- Aufbereitung zum grösseren Teil durch erneuerbare. - Förderung Gebäudehüllensanierung und Substitution von Anlagen mit nicht erneuerbarer
Amt für Umwelt und Vorgaben EnDK für MuKEn 2014 (Umsetzung ab 2020) grossverbraucher - Zielvereinbarungen über effizienz; Umsetzung Massnahmen gefördert Vereinfachte Bewilligungsverfahren für Solaranlagen
Amt für Umwelt und Auftrag ist anspruchsvoller als bei MuKEn 2008 Damals: Breiter Konsens zum politischen Auftrag: 4.8 Liter Heizöläquivalent / m 2 Im Unterschied zur MuKEn 2008 ist der Auftrag nicht so präzis formuliert mehr Abklärungen/Vorarbeiten nötig. Z.B. Nahezu Null ist zu ermitteln, ebenso wie angemessener Anteil an Stromeigenproduktion
Amt für Umwelt und Projektübersicht MuKEn 2014 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 MuKEn (G & V) 1) V-Bestimmungen prüfen Kantonaler Gesetzgebungsprozess 1) 1) Kantonale Verordnung EN Normen CH Normen (SIA) Sofortmassnahmen Kantone 1) Arbeitsgang Meilenstein 1) Gemäss Medienmitteilung vom 2. September 2011 politik der EnDK - Eckwerte und Aktionsplan
Amt für Umwelt und Die Vorgabe der EPBD Ein kostenoptimales NZEB Gebäude ist ein Gebäude, das eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe bedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird, gedeckt werden.
Amt für Umwelt und Gesamtenergie Standardlösungen Max. 30 kwh/m 2 a Gebäudehülle Wärmebedarf Qh eff. WRG Dämmung Gewichteter -Bedarf Geräte Beleuchtung Hilfsenergie Heizung Qh Gewichtete Eigenproduktion Erneuerbare Gew. - Bilanz U <= 0.15 W/m 2 WRG > 80% Holz / FW 50 Wp/m2 EBF WP 70 Wp/m2 EBF Primäranforderung Anforderung EPBD
Amt für Umwelt und Das Problem ist der Gebäudebestand! Heizenergiebedarf 2 [Liter Heizöl / m a] 22 20 18 16 14 12 Baujahr vor 1920 1920-1946 1947-1946 1961-1970 1971-1980 1981-1990 vorschriften Kanton BL 1979 Revision 1 10 1991-1994 Revision 2 2000-Watt-Gesellschaft 8 6 4 2 4,0 MINERGIE-Modernisierung 2009 2,9 MINERGIE-Neubau 2009 1,8 MINERGIE-P-Neubau 2009 1995-1999 2000-2004 2005-2009 Revision 3 Revision 4 Revision 5 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 bezugsfläche [Mio. M 2 ]
Amt für Umwelt und Umgang mit bestehenden Bauten bisheriges Verfahren = nur Anforderungen an betroffene Bauteile (verschärfen?) oder neu: kleine Sanierungspflicht beim Heizungsersatz: mind. 10% des bedarfs mit erneuerbaren n (Wärmepumpe, Sonnenkollektor usw.) oder Ersatzmassnahme an Gebäudehülle (z.b. Fensterersatz) oder: Altbaustandard inkl. Vorgabe eine verbindlichen Sanierungsfahrplans für sämtliche Bauten (Pflicht) GEAK-Pflicht (20xx) wenn Kat. G Sanierung bis 20xx wenn Kat. F Sanierung bis 20xx usw. Vollzug Strafbestimmungen: - kein GEAK Busse 10 000 Fr. - nicht fristgerecht saniert: 100 Fr./m 2
Amt für Umwelt und Frage: MuKEn-Prinzip beibehalten? Soll das heutige Prinzip von Pflicht- und Wahlmodulen beibehalten werden? Ja hat sich bewährt (Beispiel: Ferienhäuser Unterschiedlichen regionale Bedürfnisse können abgedeckt werden Kantone können weitergehende Vorschriften erlassen Nein, keine Module. Besser schweizweit einheitliche Vorschriften
Amt für Umwelt und Frage: Niveau der Anforderungen? Sollen die heutigen Anforderungen verschärft werden? Ja Fortschritte der Technik erlauben Verschärfung Gemäss Förderprogrammen und Minergie ist Versch. umsetzbar EU verschärft ebenfalls > kein Schweizer Alleingang Nein, Schweiz hat eh schon hohe Anforderungen im Vergleich zur EU Anforderungen jetzt schon komplex, eine weitere Verschärfung ist nicht tragbar
Amt für Umwelt und Frage: Grundanforderung Dämmung bei Neubauten? Soll eine Primäranforderung beibehalten werden? Ja auf heutigem Niveau, ev. mit moderater Verschärfung Eine gute Hülle sollte selbstverständlich sein. Das heutige Niveau ist in etwa beizubehalten. Nein, mit hocheffizienter Haustechnik lässt sich ein tiefer verbrauch genau gleich gut erzielen Nein, denn die Gestaltungsfreiheit wird eingeschränkt.
Amt für Umwelt und Ein paar weitere offene Fragen: Soll die Auswahlmöglichkeit Systemanforderung/ Einzelanforderung bestehen bleiben? Soll weiterhin ein Höchstanteil an nichterneuerbarer vorgesehen werden? Gibt s eine GEAK-Pflicht? Soll ein Anteil Strom-Eigenproduktion vorgeschrieben werden? Verbot Elektroheizungen/Elektroboiler: wie ausgestaltet?
Amt für Umwelt und Und in den beiden Basel? Soll weiterhin eine verschärfte Hüllenanforderung gelten? Die Höchstanteilbetrachtung beschränkt sich momentan auf die Warmwassererzeugung. Wird dies beibehalten? Verschärft?.
Amt für Umwelt und 2000 Watt-Anforderung? Kein Spaziergang! Trend beider Szenarien in Bezug auf die Leistung pro Einwohner 6000 WattPE/EW 4000 2000 Referenzszenario 2000W-Szenario Erneuerbarer Anteil 0 Fossiler Anteil 2000 2010 2020 2030 2040 2050 2060 2070 2080 2090 2100