Verbindliche Buchung für die Ferienbetreuung 2016/ 2017 Daten des Kindes Name, Vorname Geschlecht: Klasse: Geburtsdatum Geburtsort/ Land Staatsangehörigkeit Anschrift Mein Kind ist behindert/ hat einen intensiven Betreuungs-/ Pflegebedarf ja nein Schule des Kindes: Mein Kind besucht eine Mittagsbetreuung, Anschlussbetreuung oder SVE-Betreuung der AWO Mein Kind besucht keine der oben aufgeführten Einrichtungen der AWO Daten der Mutter Name, Vorname ja welche Staatsangehörigkeit Anschrift (falls vom Kind abweichend) Muttersprache Telefon Tel Mobil email-adresse Daten des Vaters Name, Vorname Staatsangehörigkeit Anschrift (falls vom Kind abweichend) Muttersprache Telefon Tel Mobil email-adresse Notfalltelefonnummer: hier muss für den Notfall immer jemand erreichbar sein Sorgeberechtigt: Mutter Vater Sonstige: Alleinerziehend: Mutter Vater Bitte fügen Sie bei getrenntem Sorgerecht eine Kopie des Sorgerechtsbeschlusses oder des Scheidungsurteils bei bzw. die Negativbescheinigung des Jugendamtes. Mutter ist nicht deutschsprachiger Herkunft ja nein Vater ist nicht deutschsprachiger Herkunft ja nein 1 von 5
Besonderheiten des Kindes: (z.b. Behinderung, Krankheiten, Essensunverträglichkeiten, Allergien, kein Schweinefleisch ): Kinderarzt: Krankenkasse: Letzte Tetanusimpfung am: Wichtige Vereinbarungen zum Pädagogischen Alltag der Ferienbetreuung: Wenn Ihr Kind nicht in die Ferienbetreuung kommt, z.b. weil es krank ist, ist es zwingend erforderlich, dass die Einrichtung von den Erziehungs- oder Abholberechtigten an diesem Tag bis spätestes 8:30 Uhr informiert wird, da sonst weitere Schritte unternommen werden müssen, um den Grund der Abwesenheit zu klären. Wenn die Ferienbetreuung in den Räumen der Mittagsbetreuung Kleinfeldschule stattfindet, sind wir unter den beiden Nummern erreichbar: 089-800 77 506 und 0176-455 44 115. Wenn die Ferienbetreuung in anderen Räumen stattfindet, sind wir nur unter der oben genannten Handynummer erreichbar. Gerne können Sie auch eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter oder Mailbox hinterlassen. Die Aufsichtspflicht unseres Personals beschränkt sich nur auf den Zeitraum der Anwesenheit des Kindes in der Ferienbetreuung. Sie beginnt mit der persönlichen Begrüßung durch Betreuer/Innen und endet mit der persönlichen Verabschiedung. Die Erziehungs-/Sorgeberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass, dass das Kind im Rahmen der pädagogischen Arbeit, z.b. bei Spaziergängen und Ausflügen, das in Begleitung des Personals verlassen darf. Das Kind: wird abgeholt von den Sorgeberechtigten/ Eltern von anderen Personen (zwischen 14 und 16 Uhr) darf um 14 Uhr alleine nach Hause gehen darf um 16 Uhr alleine nach Hause gehen Bezugspersonen, die abholberechtigt sind und bei einem Notfall angerufen werden dürfen 2 von 5
Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos, die in der Einrichtung gemacht werden und auf denen ihr Kind zu sehen ist, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ohne Namensnennung veröffentlicht werden. z.b. in Flyer, Internet, Presse ja nein Verbindliche Anmeldung: Ferienzeitraum und Kosten *gewünschte Buchungszeiten bitte ankreuzen Ort Herbstferien (31.10.2016-04.11.2016) Buß- und Bettag (16.11.2016) (intern = 15,50 ;extern = 16,50, zzgl. 3,00 Essen) Osterferien (10.04.2017-13.04.2017) Pfingstferien (06.06.2017-09.06.2017) Sommerferien 1 (31.07.2017-04.08.2017) (intern = 77,50 ;extern = 82,50, jeweils zzgl. 15,00 Essen) Sommerferien 2 (07.08.2017-11.08.2017) (intern = 77,50 ;extern = 82,50, jeweils zzgl. 15,00 Essen) Sommerferien 3 (28.08.2017-01.09.2017) (intern = 77,50 ;extern = 82,50, jeweils zzgl. 15,00 Essen) Sommerferien 4 (04.09.2017-08.09.2017 + 11.09.2017) (intern = 93,00 ;extern = 99,00, jeweils zzgl. 18,00 Essen) Volksfestplatz * eine Buchung ist nur inkl. Essen möglich Die Ferienbetreuung in den Sommerferien findet entweder in den Räumen der MB Kleinfeldschule (Container oder Volksfestplatz) oder in den Räumen der MB Kerschensteinerschule statt. Genaueres wird gesondert (Veröffentlichung auf unserer Homepage und per E-Mail) bekanntgegeben. 3 von 5
Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang erhalten Sie per E-Mail eine Zu- bzw. Absage für Ihre gewünschten Buchungszeiten. Beiträge Der Beitrag wird jeweils kurz vor Beginn der Ferienbetreuung per Bankeinzug abgebucht. Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner. Haben die Eltern einen Antrag auf Kostenübernahme durch das Jugendamt oder einen anderen Kostenträger gestellt, so müssen die Eltern den Beitrag bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids entrichten. Für gewünschte Bescheinigungen, z.b. für das Finanzamt etc. wird eine Gebühr in Höhe von 10,- erhoben. Formulare hierzu erhalten Sie auf unserer Homepage oder in den Einrichtungen. Rücktritt Eine Stornierung ist bis maximal 4 Wochen vor Ferienbeginn möglich. Diese muss schriftlich eingehen. Es gilt der Stempel des Posteingangs bei der AWO Germering e.v. Für den Verwaltungsaufwand fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 je gebuchter Einheit an. Bei einem späteren Rücktritt ist der komplette Betrag (inkl. Essensgebühr) fällig. Bei einer Stornierung für die Sommerferien bis spätestens 30.06.2017 fallen 10,00 je gebuchter Einheit, ab 01.07.2017 100% Stornogebühren (inkl. Essen) an. Haftungsausschluss Im Falle der vorübergehenden Schließung der Einrichtung aus besonderen Gründen bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Beitrags. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Fürstenfeldbruck. Schlussbestimmungen Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages bzw. der vertraglichen Bestimmungen im Übrigen nicht. In solchem Fall verpflichten sich die Parteien, die ungültige Bestimmung durch eine Regelung zu ergänzen bzw. zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung nach deren Sinn und Zweck sowie nach deren wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst nahe kommt. Dies gilt für die Schließung von etwaigen Regelungslücken entsprechend. Datum Unterschrift der Sorgeberechtigten 4 von 5
SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die AWO Germering e.v.- Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der AWO auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber: Kreditinstitut:... BIC: _ IBAN: D E.... Name des Kindes... Ort, Datum... Unterschrift des Kontoinhabers Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen mit dem ersten Einzug auf Ihrem Kontoauszug mitgeteilt. 5 von 5